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  • × author_ss:"Bormann, F.-J."
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  • × year_i:[2010 TO 2020}
  1. Bormann, F.-J.: Verantwortung und Verdrängung : Was ist Willensfreiheit (6): Die theologische Ethik versucht, menschliche Spielräume realistisch zu vermessen (2010) 0.00
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    Content
    " Wer glaubt, dass die Frage nach dem rechten Verständnis von Freiheit, Schuld und Verantwortung nur die Strafrechtswissenschaft und die Hirnforschung angeht, der irrt. In Wahrheit stehen hier nämlich wenigstens drei verschiedene Problemfelder zur Debatte, von denen bestenfalls das erste vorwiegend akademischer Natur ist, während die beiden anderen durchaus von gesamtgesellschaftlichem Interesse sein dürften. Ein erster Kristallisationspunkt in diesem schon lange schwelenden Streit betrifft die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Wissenschaften und die Spielregeln, nach denen das interdisziplinäre Gespräch ablaufen sollte. Ist die Hirnforschung überhaupt zuständig für die Klärung des Freiheitsproblems und wenn ja, in welcher Form können ihre empirischen Befunde dazu beitragen, die Existenz und das Ausmaß möglicher Freiheitsspielräume genau zu bestimmen? Reichen ihre Daten tatsächlich dazu aus, die Annahme der menschlichen Willensfreiheit ein für alle mal ins Unrecht zu setzen oder sind derartige Behauptungen vielmehr das Ergebnis einer wissenschaftstheoretisch unreflektierten Hybris, die die Reichweite bestimmter naturwissenschaftlicher Tatsachen heillos überschätzt? Dass eher letzteres der Fall ist, dürfte sich mittlerweile nicht nur in Philosophenkreisen herumgesprochen haben. Der schlichte Umstand, dass auch freie Entscheidungen von hirnphysiologischen Vorgängen begleitet und insofern "zerebral bedingt" sind, kann weder deren Freiwilligkeit erschüttern noch ist er geeignet, einen strengen Determinismus zu begründen. Philosophen wie Geert Keil haben besonders lautstarken Verfechtern der modernen Hirnforschung wie Wolf Singer und Gerhard Roth daher zu Recht vorgeworfen, sie verwechselten die zeitgleiche Verwirklichung von mentalen und physiologischen Phänomenen mit einer zeitversetzten Determination der einen Phänomenklasse durch die andere. Da die wirklich fundamentalen Naturgesetze zudem keine Gesetze über die zeitliche Abfolge von Ereignissen seien, sondern vielmehr die Korrelation zwischen bestimmten physikalischen Kräften betreffen, könnten diese Gesetze den Weltlauf auch nicht deterministisch fixieren. Gerade von naturwissenschaftlicher Seite dürfte man daher der Behauptung einer freiheitsgefährdenden Wirkung der physikalischen Naturgesetze sehr kritisch gegenüberstehen.
    Footnote
    Bezugnahme auf: Hassemer, W.: Haltet den geborenen Dieb! In: FAZ vom 15.06.2010. Erwiderung auf: Roth, G., G. Merkel: Haltet den Richter!: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 26.06.2010, S.xx. Walter, M.: Unzulässige Überinterpretation: Schuld und Strafe. In: Frankfurter Rundschau. Nr.xxx vom 05.07.2010, S.xx. Janich, P.: Stillschweigende Hirngespinste: Die FR-Debatte zur Willensfreiheit. In: Frankfurter Rundschau. Nr.158 vom 12.07.2010, S.20-21. Lüderssen, K.: Wer determiniert die Hirnforscher?: Was ist Willensfreiheit (4) [Interview]. In: Frankfurter Rundschau. Nr.164 vom 19.07.2010, S.20-21. Pauen, M.: Das Schuldprinzip antasten, ohne es abzuschaffen: Was ist Willensfreiheit (5) oder: Wer ist verantwortlich für die Abschaffung von Verantwortung?. In: Frankfurter Rundschau. Nr.170 vom 26.07.2010, S.22-23. Fortsetzung: Wingert, L.: An der Realität vorbei: Was ist Willensfreiheit (7): Weder Oberhoheit noch Separatismus: Über die Hirnforschung und ihre Ansprüche. In: Frankfurter Rundschau. Nr.182 vom 9.8.2010, S.20-21. Vgl. auch: Dahl, E., M. Pauen: Schuld und freier Wille. In: Spektrum der Wissenschaft. 2010, H.6, S.72-79. Vgl.: http://www.fr-online.de/kultur/verantwortung-und-verdraengung/-/1472786/4522900/-/index.html.