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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  • × theme_ss:"Rechtsfragen"
  • × year_i:[2000 TO 2010}
  1. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.00
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    Abstract
    Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen schaltet sich aus Los Angeles in die Debatte um das Urheberrecht ein. Kuhlen lehrt dort derzeit als Gastprofessor an der School of Information Studies der University of California. Er meldet sich zu Wort, nach eigenen Worten »durchaus kritisch (aber nicht als Schelte gemeint) gegenüber der gemeinsamen Stellungnahme', auf die sich der Börsenverein und der Deutsche Bibliotheksverband geeinigt haben und die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Mitte Januar zugestellt wurde«. Kuhlen weist ausdrücklich darauf hin, dass sein Text zwar Argumente des Aktionsbündnisses »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« verwendet, aber er nicht offiziell abgestimmt, sondern von ihm persönlich zu vertreten ist.
    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
  2. Kuhlen, R.: Kommunikationsrechte - "impart" oder "r2c"? (2003) 0.00
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    Abstract
    Mit Referenz auf Art. 19 der Universal Declaration of Human Rights wurde vor gut 25 Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung um das "right to communicate" (r2c) als zentraler Bestandteil einer "New World Information and Communication Order" (NWIKO) geführt, die sich heute, unter veränderten Rahmenbedingungen, aber mit ähnlicher politischer, ökonomischer und medialerRelevanz und Brisanz, auf dem Weg zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) wiederholt. Erneut geht es zwar auch um Meinungs-/Medien-/Pressefreiheit aber in erster Linie darum, wer in globaler Hinsicht die Organisationsformen bzw. den Umgang mit Wissen und Information dominieren kann. Es werden die wesentlichen Argumente des alten Streits um die NWIKO im Lichte der aktuellen Entwicklung des WSIS reinterpretiert und zwar aus politischer, medienpolitischer und menschenrechtlicher Sicht. Der Wechsel vom Distribu-tions- zum Interaktions- und Kommunikationsparadigma macht neue Formen medialer Öffentlichkeit, kooperativer Partizipation in der Wirtschaft aber auch kollaborativer Erarbeitung von Wissen und Information und dessen Verteilung möglich. Es wird die These aufgestellt, dass die derzeit von (großen Teilen aus) Politik, Wirtschaft und den Medien mit Vehemenz betriebene Abwehr von r2c als Bestandteil der offiziellen WSIS-Verlautbarungen in ersterLinie der Besitzstandswahrung dient. Es könnte so die Chance verpasst werden, über ein zugestandenes r2c den Weg für neue, elektronischen Umgebungen angemessene Produktions-, Verteil- und Nutzungsformen für den Umgang mit Wissen und Information zu öffnen. Informationsgesellschaften können sich erst dann zu inklusiven und nachhaltigen Gesellschaften entwickeln, wenn Kommunikationsrechte tatsächlich auch von allen zur Überwindung der verschiedenen Ausprägungen des Digital divide wahrgenommen werden können.'
    Source
    Information - Wissenschaft und Praxis. 54(2003) H.7, S.389-400
    Theme
    Information
  3. Kuhlen, R.; Ludewig, K.: ENCES - A European Network for Copyright in support of Education and Science : one step forward to a science-friendly copyright in Europe (2009) 0.00
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    Source
    Information - Wissenschaft und Praxis. 60(2009) H.5, S.259-264

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