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  • × author_ss:"Lehmann, K."
  • × theme_ss:"Aufstellungssysteme Öffentlicher Bibliotheken"
  • × year_i:[2000 TO 2010}
  1. Boettger, K.-P.; Geisselmann, F.; Grube, H.; Lehmann, K.: Kooperationsvereinabrung zur Systematikpflege ASB und KAB (2004) 0.00
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    Content
    § 2 Organisation 1. Für die Systematikkooperation unterhalten die drei Kooperationspartner die Steuerungsgruppe Systematikkooperation. Der Steuerungsgruppe obliegt das umfassende Controlling der Systematikpflege: Definition der Aufgaben, der Projektdauer, der Projektmittel sowie der Evaluation.Jeder Kooperationspartner hat die Möglichkeit, zwei Vertreter in die Steuerungsgruppe einzubringen. Entscheidungen innerhalb der Steuerungsgruppe werden nach Möglichkeit im Konsens aller drei Kooperationspartner getroffen. Sollte ein solcher Konsens im Einzelfall nicht möglich sein, können Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sofern mindestens ein Vertreter jedes der drei Kooperationspartner anwesend ist und sofern es sich nicht um grundlegende Fragen handelt. 2. Die Organisation der Überarbeitung der einzelnen Systematik obliegt der Arbeitsstelle Systematikkooperation. Für die koordinierende, sachbearbeitende und redaktionelle Arbeit der Arbeitsstelle schließt jeweils ein Verband (BIB für ASB; DBV für KAB) einen Honorarvertrag mit einer dafür geeigneten Person ab. 3. Die konkrete Überarbeitung der einzelnen Systematik durch die Arbeitsstelle wird aus der Praxis heraus unterstützt durch zwei Expertengruppen. Die Federführung für die Expertengruppe zur Bearbeitung der KAB obliegt dem DBV; die Federführung für die Expertengruppe zur Bearbeitung der ASB hat der BIB. Die Mitglieder werden im Einvernehmen mit der Steuerungsgruppe Systematikkooperation berufen. Sie besteht jeweils aus bis zu 5 Vertretern vom BIB (bei der ASB) bzw. vom DBV (bei der KAB), bis zu 3 Vertretern der ekz, einem Vertreter der Arbeitsstelle. In der Expertengruppe hat die Arbeitsstelle geschäftsführenden und beratenden Status; sie organisiert die Arbeit der Expertengruppe, bereitet die einzelnen Sitzungen vor und sorgt für die Sitzungsprotokolle und - am Ende - für die druckfertige Vorlage der Systematik. Die Expertengruppe wählt eine/n Vorsitzende/n aus ihren Reihen. Sie/er vertritt den federführenden Verband (BIB oder DBV).
    § 3 Arbeitsweise 1. Die beiden Klassifikationen ASB und KAB sind langfristig nach gemeinsamen Leitlinien zu entwickeln und schrittweise einander anzupassen. 2. Es wird in einem befristeten Zeitraum jeweils die Systematik überarbeitet, die am dringendsten der Überarbeitung bedarf. Die Arbeitsstelle trägt der Steuerungsgruppe den Aktualisierungsumfang vor. Von der Steuerungsgruppe Systematikkooperation wird festgelegt, in welcher Reihenfolge die Systematiken überarbeitet werden und in welchem Zeitraum die jeweilige Aktualisierung erfolgen soll. 3. Die Expertengruppen sind jeweils für den Zeitraum einzuberufen, in dem die Aktualisierung der jeweiligen Systematik ansteht. Bei Beginn bzw. Abschluss einer Aktualisierung sollen beide Expertengruppen gemeinsam tagen, um das Arbeitsprogramm einschließlich Anpassungsarbeiten gemeinsam zu beraten und der Steuerungsgruppe vorzuschlagen. 4. Die ekz dokumentiert in ihrer laufenden Systematisierungsarbeit bei Neuerungen die Systematisierungskonventionen und den weitergehenden Änderungsbedarf und bringt dieses Wissen und dessen Dokumentation in die Überarbeitung der Systematiken ein.
    § 6 Laufzeit 1. Diese Vereinbarung ist auf unbefristete Dauer abgeschlossen. 2. Sie ist mit Abschluss einer Neubearbeitung schriftlich kündbar. 3. Sie ist aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem halben Jahr jeweils zum Jahresende kündbar. 4. Die Kündigung muß schriftlich an die beiden Kooperationspartner erfolgen. Der Grund ist zu nennen. § 7 Schlussbestimmungen 1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit und nicht nur zu Beweiszwecken der Schriftform. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Kooperationspartner verpflichten sich, die sich als ungültig erweisende Bestimmung durch eine gültige, dem wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Bestimmung zu ersetzen und sich gegenseitig so zu stellen, als ob diese Bestimmung vom Zeitpunkt der Ungültigkeit an vereinbart gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Lücken in der Vereinbarung.
  2. Lehmann, K.: Was lange währt... : Die Überarbeitung der KAB/E ist abgeschlossen (2004) 0.00
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    Content
    "Demnächst erscheinen im Verlag Bock + Herchen Gliederung und Alphabetisches Register der KAB/E als Teil einer neuen, zwei Bände umfassenden Ausgabe. Das dazugehörige Systematische Schlagwortregister wird noch im Sommer vorliegen. Seit der ersten Information über die Bearbeitung der ostdeutschen »Klassifikation für Allgemeinbibliotheken« (KAB) in BuB' sind mehr als zwei Jahre vergangen. Trotz der laufenden Abwicklung bot das Ehemalige Deutsche Bibliotheksinstitut (EDBI) bis zuletzt relativ gute Bedingungen für die Überarbeitung der KAB/E. Zum Zeitpunkt der endgültigen Schließung des EDBI, Ende März 2003, lag die Mehrzahl der Hauptgruppen in einer vorläufigen Endfassung vor. Der Abschluss der restlichen Hauptgruppen und die erst nach Fertigstellung der Gesamtgliederung mögliche inhaltliche Umarbeitung des Schlagwortfonds standen jedoch noch aus. Alle Bearbeitet und die Gremien des Bibliothekswesens waren sich damals einig, dass ein Abbruch der KAB-Revision zu diesem Zeitpunkt nicht zu vertreten sei. Von fast drei Jahren intensiver Arbeit wäre ein Torso geblieben: eine unvollständige Gliederung und ein noch nicht umklassifiziertes Register - in dieser Form ohne jeglichen Nutzen für die KAB-Anwender. Die im DBI/ EDBI für die KAB verantwortliche Sachbearbeiterin erklärte sich deshalb bereit, die Aufgabe bis zur Fertigstellung der Druckausgabe fortzuführen. Trotz vielfältiger Bemühungen der Partnereinrichtungen - DBV, BIB, ekz.bibliotheksservice und Fachstellen - gelang es jedoch nicht, die Weiterentwicklung und Pflege der ÖB-Klassifikationen an eine Institution zu binden. Die geplante Integration in das »Kompetenznetzwerk für Bibliotheken« war kurzfristig nicht zu erreichen. Den besonderen Bemühungen von Dr. Heinz Jürgen Lorenzen vom Vorstand des Deutschen Bibliotheksverbandes und dem Entgegenkommen der Zentralund Landesbibliothek Berlin (ZLB) ist zu verdanken, dass die Arbeit an der KAB/E ohne größere Unterbrechungen im Juni 2003 fortgesetzt werden konnte. Die ZLB gewährte Asyl, sie stellte einen Raum und die notwendige Telefon-und Internetanbindung. An dieser Stelle sei Dr. Claudia Lux und Gabriele Beger für ihre Unterstützung gedankt, ohne die es letztlich die vorliegende Druckausgabe nicht geben würde.
    Alle zur Fertigstellung der KAB/E notwendigen Arbeiten an zentraler Stelle müssen seit Schließung des EDBI nebenberuflich und im Wesentlichen ehrenamtlich mit weniger als einem Drittel der damaligen Personalkapazität geleistet werden. Dies erklärt auch, warum noch fast ein Jahr bis zum Erscheinen der Druckausgabe verging. Angesichts der dünnen Personaldecke war in dieser Zeit das Engagement der Arbeitsgruppe »KAB-Überarbeitung«2 besonders gefragt. Zwei Zusammenkünfte des Gremiums fanden noch 2003 statt, ermöglicht durch Unterstützung der ekz. Auch die externen Praxisgutachter haben sich nach Schließung des EDBI dankenswerterweise weiter an der KAB-Überarbeitung beteiligt (Städtische Bibliotheken Leipzig, Stadt- und Regionalbibliothek Gera und Stadtbibliothek Schwerin). Die neue KAB-Ausgabe wird im Anhang detaillierte Informationen zur Überarbeitung von Gliederung und Register enthalten. Da außerdem seit Mai in den Fachstellenbereichen der neuen Bundesländer ganztägige Einführungsveranstaltungen zur KAB/E stattfinden, kann sich dieser Beitrag auf einige wesentliche Neuerungen beschränken. Die Überarbeitung schloss die Überprüfung der Terminologie von Gliederung und Register ein. Die Begriffsapparate wurden mit der Schlagwortnormdatei (SWD) der Deutschen Bibliothek abgeglichen, das Register zusätzlich den »Regeln für den Schlagwortkatalog« angepasst. Leider war aufgrund der schwierigen personellen Situation in der letzten Bearbeitungsphase kein durchgängiger Abgleich mehr möglich. Aber das Register zu einer Klassifikation unterliegt ohnehin anderen Gesetzmäßigkeiten als ein Schlagwortkatalog. Die Umsetzung der SWD-Vorgaben zu Vorzugsbegriff und Ver-weisungsapparat wäre hier eher kontraproduktiv. Der Benutzer soll im KAB-Register von verschiedenen Begriffsansetzungen aus zum Regalstandort geführt werden. So findet er beispielsweise neben dem SWD-Begriff »Extrakorporale Befruchtung« auch »In-vitro-Fertilisation« und »Retortenbaby«. Auf die in der SWD vorgeschriebene WortWort-Verweisung wird oft zugunsten der benutzerfreundlicheren Notationsangabe an beiden Stellen des Alphabets verzichtet.