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  • × author_ss:"Lischka, K."
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  • × theme_ss:"Internet"
  1. Lischka, K.: Scherzbolde im Whitehouse.net : Die neuen Internet-Adressen wie .info oder.biz brachten nicht die erhoffte Systematik in das Netz (2003) 0.00
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    22. 2.2003 9:55:44
  2. Lischka, K.: Verlorene Seiten : Das amerikanische Urheberrecht bremst kritische Netzangebote - Beispiel Google (2002) 0.00
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    Content
    "Dass eine Kirche mit Hilfe des Urheberrechts die Verbreitung ihrer Lehren verhindert, ist ungewöhnlich. Aber es ist ja auch umstritten, ob die "Church of Scientology" sich zu Recht als solche bezeichnet - oder nicht doch ein "weltweit tätiger Wirtschaftskonzern" ist, wovon beispielsweise das Bayerische Innenministerium überzeugt ist. Solchen Kritikern liefert Scientology jetzt neue Argumente: Die Organisation hat Links zu der Seite xenu.net des norwegischen Scientology-Gegners Andreas Heldal-Lund aus der Suchmaschine Google entfernen lassen - ganz legal, und doch ohne die Entscheidung eines Gerichts. Am B. März forderte die Anwaltskanzlei Moxon & Kobrin aus Los Angeles per Mail die US-Niederlassung von Google auf, 126 Internetseiten aus dem Suchindex zu entfernen. Ein Anhang zählte die einzelnen Seiten und die dort verwendeten, urheberrechtlich geschützten Inhalte auf, Dazu gehören 26 Fotos aus Scientology-Magazinen, viel wichtiger aber sind die 85 aufgeführten Texte. Andreas Heldal-Lund zitiert auf seiner Seite beispielsweise aus angeblich internen Scientology-Dokumenten, die eine "dead agenting" genannte Technik beschreiben, die Kritiker gezielt diskreditieren soll. Die E-Mail an Google bestreitet den Wahrheitsgehalt von Heldal-Lunds Ausführungen nicht. Stattdessen verweisen die Anwälte darauf, dass ihre Klienten - das "Religious Technology Center" und "Bridge Publications" - das Urheberrecht an den Unterlagen besitzen und einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hätten. Auch würden 54 eingetragene Warenzeichen Scientologys - dazu gehören Begriffe wie Scientology, Dianetics und Hubbard - ohne Genehmigung verwendet. Der Suchdienst Google reagierte am 20. März. In einer E-Mail erfuhr Heldal-Lund, dass alle in der Nachricht der Kanzlei angegebenen Seiten aus dem Suchindex entfernt wurden. Mit anderen Worten: Wer am 20. März bei einer der größten und renommiertesten Suchmaschinen nach kritischen Informationen zu Scientology recherchierte, erfuhr nichts von einem der umfangreichsten Angebote. Heldal-Lund machte den Vorgang am 21. März in einem Internet-Diskussionsforum öffentlich. Ein Proteststurm brach los. Vermutlich nach der Kritik entschloss sich Google, zumindest die wichtigste der betroffenen Seiten, www.xenu.net, wieder in den Index aufzunehmen. Andere Seiten "mit detaillierten Informationen bleiben ausgeschlossen. So zeigt sich, wie schwierig es ist, zu unterscheiden zwischen legitimer Verfolgung von Urheberrechtsverstößen und mit Hilfe des Urheberrechts angestrebter Zensur. Heldal-Lund gibt selbst zu, urheberrechtlich geschütztes Material 'zu verwenden. Allerdings sieht er sich im Recht, weil seiner Meinung nach "Scientology mit Hilfe: des Urheberrechts Informationen über die Lehren des Gründers vor der Öffentlichkeit zurückhält". Die Rechtmäßigkeit der Argumentation ist nie vor Gericht überprüft worden. Ein Gericht war überhaupt nicht nötig, um die Seiten aus dem Suchindex von Google zu entfernen. Der Grund dafür: Ein ServiceProvider wie Google haftet laut dem US amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für Inhalte, die er ohne sein Wissen zur Verfügung stellt. Wenn aber jemand einen Provider darauf hinweist, dass er geschützte Inhalte verfügbar macht, steht das Unternehmen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder sperrt es die Inhalte. Dann kann es nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Gericht später eine Urheberrechtsverletzung feststellt. Oder der Anbieter wartet ab, bis der Rechte-Inhaber gegen jemanden wie Heldal-Lund vorgeht. Stellt dann jedoch das Gericht eine Verletzung des Urheberrechts fest, ist auch der Service-Provider haftbar, da er zuvor schon um eine Entfernung der problematischen Inhalte ersucht wurde. Das deutsche Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sieht ebenso wie die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft ein ähnliches "notice and take down"-Verfahren vor. Die Entscheidung liegt letztlich beim Service-Provider. Es hat sich bereits in anderen Fällen gezeigt, dass die lieber kritische Inhalte sperren als etwaige Haftungs-Risiken einzugehen.
  3. Lischka, K.: Gegengewichte zum Kommerz : Die Folgen der Informationstechnik beschäftigen viele Gruppen (2003) 0.00
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    ""Chipkarten und Überwachung", "Biometrie - Funktionsweise und Sicherheit", "Datenfunk-Übertragungstechniken": Solche Themen beschäftigen den Chaos Computer Club. Das erstaunt, entstand doch der CCC im linksalternativen, oft technikfeindlichen Milieu der achtziger Jahre. Genau wie einige andere Initiativen, die sich mit den gesellschaftlichen Folgen von Informationstechnologie beschäftigen. Eines haben sie alle - auch die im Hightechboom der neunziger Jahre gegründeten Gruppen - gemein: Sie wollen nicht weniger, sondern anders angewandte Technologie. Der CCC ist mit seinen 1400 Mitgliedern die formal größte und zudem älteste deutsche Organisation auf dem Gebiet. Gegründet wurde der Verein am 12. September 1981 in den Berliner Redaktionsräumen der alternativen Zeitung taz am Tisch der Kommune 1. Der im vergangenen Jahr gestorbene Gründervater Wau Holland erinnerte sich an die Widersprüche der Herkunft: "Die Redakteure der taz haben das 1981 überhaupt nicht begriffen, was da irgendwelche Leute, die mit Computern anreisten, wollen." Eine Frau aus der Abonnementabteilung hätte erkannt, 'wie wichtig Computer sind, und das Treffen ermöglicht. Bald danach beriet der CCC Grünen-Politiker in Technikfragen. Als Organisation ein wenig jünger, beim Durchschnittsalter jedoch wohl etwas älter-ist das "Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung" (FIfF). 250 Computerwissenschaftler, Praktiker und Studenten gründeten den Verein am 2. Juni 1984 bei einem Treffen an der Bonner Universität. Auch hier ist er Hintergrund politisch. Vorstandsmitglied Ralf E. Streibl: "Es gibt einen Zusammenhang mit der Friedensbewegung. Damals haben sich viele berufsständische Initiativen gegründet." Doch das FIfF mit seinen derzeit 900 Mitgliedern hat sie überlebt. Streibl vermutete als Grund daftir: "Wir haben uns eher gegenüber anderen Themen geöffnet:" Die reichen nun von einer bundesweiten Aktion gegen Videoüberwachung über eine lokale Kampagne in Bremen gegen Chipkarten für Asylbewerber bis zum weiten Feld "Technik, Geschlecht, Gesellschaft"; das im Oktober auf der Jahrestagung beackert wurde. Das FIfF ist in erster Linie ein Diskussionsforum für die Fachwelt mit Interesse an der gesellschaftspolitischen Bedeutung von Informationstechnologie. Mit Gutachten und Stellungnahmen bei Anhörungen beeinflusst das FIfF die Politik. Mangels finanzieller Möglichkeiten fehlt aber eine darüber hinausgehende Lobbyarbeit. An die Öffentlichkeit wendet sich das Forum fereit einigen Jahren verstärkt, beispielsweise über die Beteiligung an der Verleihung der deutschen Big-Brother-Awards. Organisiert wird die vom ebenfalls in den achtziger Jahren gegründeten "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten 'Datenverkehrs" (Foebud). Die Bielefelder Initiative startet die Künstler padeluun und Rena Tangens. Ihr Charisma und kreative Aktionen wie die "Privacy Card" gegen das Payback-Rabattsystem brachten den Wahl-Bielefeldern überregionale Bedeutung. Die zweite Welle deutscher Initiativ gruppen an den Schnittstellen von Infor- mationstechnologie und, Gesellschaft entstand in den neunziger Jahren.