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  1. Lischka, K.: Scherzbolde im Whitehouse.net : Die neuen Internet-Adressen wie .info oder.biz brachten nicht die erhoffte Systematik in das Netz (2003) 0.01
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    Content
    Wenn man den lange geforderten Namensraum .xxx für Erwachsenenunterhaltung oder.kids für kindgerechte Angebote einrichte, müsse jemand definieren, was global als kindgerecht gilt. Allerdings hat Icann längst politische Entscheidungen getroffen. Etwa im März 2000, als man der palästinensischen Autonomiebehörde die Länder-Domain .ps zusprach. Auch anderswo betreibe Icann schon Politik, wirft Milton Mueller ein: "Die Entscheidungen spiegeln die Interessen von Markeninhabern wieder, die glauben, von einer künstlichen Knappheit im Namensraum zu profitieren." Der Hintergrund: Je weniger Domainarten es gibt, desto weniger Adressen müssen zum Schutz vor Spekulanten gekauft werden. Eine systematische Erweiterung des Namensraums könnte attraktiv für internationale Organisationen oder Firmen sein. Warum soll nicht BMW eine Top Level Domain erhalten, unter der nationale Unterorganisationen auftreten? Die Verknüpfung von Erweiterung und Systematisierung würde der Netzverwaltung mehr Gestaltungsmacht geben. Das aber will kaum ein Kritiker des heutigen Systems. Manche fordern gar beliebige Top Level Domains. Unternehmen wie das deutsche Beat-Nie oder das amerikanische New.net arbeiten daran: Sie errichten parallel zur offiziellen Infrastruktur alternative Namenssysteme. Doch die Nutzer müssen ihre Rechner umkonfigurieren, um die Angebote zu finden. Letztlich könnte das dazu führen, dass abhängig von der installierten Software unterschiedliche Seiten unter demselben Namen erscheinen. Fachleute bezeichnen die Endungen von Internetadressen als Top Level Domains. Die meisten werden für Länder vergeben (etwa .de für Deutschland), manche auch nach Themen und Zielgruppen: Diese generischen Top Level Domains sind: .aero Luftfahrtindustrie - .biz Kommerz - .com früher Kommerz, jetzt offen - .coop Genossenschaften - .edu US-Bildungseinrichtungen - .gov US-Regierung - .info Informationsdienste - .museum Museen - .mil US-Militär - .name Privatpersonen - .net früher Netzbetreiber, jetzt offen- .org früher Organisationen, offen - .pro "Professionals" - bestimmte Berufsgruppen."
    Date
    22. 2.2003 9:55:44
  2. Lischka, K.: Archiv statt Deponie : Die US-Congressbibliothek soll das digitale Kulturerbe sichern - das dürfte teuer und schwierig werden (2003) 0.01
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    Content
    "Fast eine Million britische Schulkinder, Beamte und Journalisten haben im Jahr 1986 Informationen über ihr Land gesammelt. Sie trugen 250000 Ortsbeschreibungen zusammen, 50 000 Fotos, 25 000 Landkarten und eine nie quantifizierte Textmenge. Der Sender BBC wollte ein Dokument über den britischen Alltag jener Zeit für die Nachwelt schaffen. Etwa 2,5 Millionen Pfund kostete der Datenberg, der auf einer Videodisk gespeichert wurde. Die galt als unzerstörbar. War sie bis heute auch. Nur gab es 16 Jahre später im Jahr 2002 keinen Computer mehr, der das Material lesen kann. Denn der entsprechende BBC Micro-Rechner war schnell verschwunden, weil ein zu teurer Flop. Ähnlich könnte es dem digital vorliegenden, kulturellen Erbe der Menschheit ergehen, Das denkt zumindest die Mehrheit der US-Kongressabgeordneten. Sie haben der Kongressbibliothek für die Entwicklung eines Systems zur Sammlung und Katalogisierung digitaler Informationen 20 Millionen Dollar bewilligt. Weitere 75 Millionen könnten in den nächsten Jahren vom Staat dazukommen - wenn auch Sponsoren so viel Geld bringen. Halten die sich zurück, knausert auch der Staat beim "National Digital Information Infrastructure and Preservation Program" (NDIIPP). Deutsche Bibliothekare betrachten das Projekt mit gemischten Gefühlen. "Wir sehen neidisch, was in den USA mit Sponsoren möglich ist. Doch andererseits kann man den Erhalt des nationalen Kulturerbes nicht darauf gründen, dass in 50 Jahren noch Sponsoren dafür zu haben sind", erklärt Katrin Ansorge, Sprecherin der Deutschen Bibliothek (DDB). Die hat - noch - keinen gesetzlichen Sammelauftrag für digitale Dokumente, die nicht auf physischen Datenträgern wie CD-ROMs vorliegen. Doch Ansorge ist zuversichtlich, "dass der Bund das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode anpasst". Bis dahin dürfte mehr Material verloren sein als beim Brand der Bibliothek von Alexandria. Nach einer Studie der US-Kongressbibliothek war die Hälfte des 1998 im Internet verfügbaren Materials 1999 wieder verschwunden. "Vieles davon war wichtiges, einzigartiges Material. das man nicht zurückholen kann, aber einst dringend suchen wird", sagt der Leiter der Kongressbibliothek, James H. Billington. Den hier wirkenden Widerspruch des Internets als Medium formuliert Franziska Nori, die wissenschaftliche Leiterin der Abteilung Digitalcraft am Frankfurter Museum für Angewandte Kunst (MAK): "Es ist kurzlebig, hat aber alle Bereiche unserer Gesellschaft einschneidend verändert." Einen kleinen Beitrag zur Archivierung digitalen Kunsthandwerks leistet das MAK mit seiner Sammlung Webdesign. Ausgewählte Seiten von Gestaltern, Agenturen, Onlinemagazinen und Angeboten für Kinder werden auf den Servern von Digitalcraft archiviert. Auch die DDB sammelt bestimmte Dokumente wie Onlinedissertationen, Habilitationen oder nur online verfügbare wissenschaftliche Magazine. Die vergleichsweise kleinen Projekte zeigen vor allem eines: Die Archivierung digitaler Dokumente ist teuer. Denn die Probleme sind komplexer und vor allem neuer als der am Papier nagende Säurefraß und die nötige systematische Katalogisierung gedruckter Werke. Die Probleme beginnen schon beim Sammeln. Die von privaten Stiftungen getragene US-Initiative "Internet Archive" speichert beispielsweise jeden Tag 400 Gigabyte an neuem Material. Ausgedruckt wären das mehr als 20 Buchregal-Kilometer. Um zusätzlichen Speicherplatz zu kaufen, gibt das "Internet Archive" jeden Monat etwa 40000 Euro aus. Die Wartung und vor allem die Katalogisierung des vorhandenen Bestands ist weit teurer. Dabei erfasst das "Internet Archive" nur alle zwei Monate komplett einen großen Ausschnitt des Webs. Mit Passworten geschützte Seiten bleiben ebenso außen vor wie Kommunikation in Chaträumen und E-Mails.
    Angesichts der Datenmengen scheint es, dass Bibliotheken beim Sammeln digitaler Dokumente rigider auswählen müssen. Weit drastischer als heute, wo noch immer der Grundgedanke wirkt, spätere Generationen müssten selbst den Wert der Quellen bewerten dürfen. Die DDB denkt laut Kathrin Ansorge an getrennte Sammlungsverfahren: "einerseits für Dokumente, die einen gesicherten Publikationsprozess wie etwa in Verlagen erfahren haben, andererseits für den großen Rest, den man mit Suchrobotern abgreifen könnte". Beim Sammeln werden Bibliotheken dieselben Schwierigkeiten haben, mit denen das "Internet Archive" heute schon kämpft: Urheber schützen ihr Material; Passworte sind das kleinere Problem. Eine gesetzliche Ablieferungspflicht wie bei gedrucktem Material könnte da helfen. Schwieriger sind Dateiformate, die schon heute das Auslesen der Dokumente ebenso wie zu häufige Transfers verhindern. Manche Verlage legen gar ein Verfallsdatum fest. Diese Verschlüsselungen sind nur schwer zu knacken. Die Versuche könnte ein novelliertes Urheberrecht gar strafbar machen. Aber auch Dateiformate ohne solche Schutzmechanismen werden zum Problem. Denn Dokumente sollen ja nicht nur auf Deponien gesammelt werden, sondern vor allem in Archiven zugänglich sein. Die drohende Gefahr: Die Soft- und Hardware zum Lesen bestimmter Formate ist in wenigen Jahren verschwunden. Die Dokumente sind dann so wertvoll wie Text in Geheimtinte ohne das Wissen, wie man sie sichtbar macht. Hier haben digitale Archive drei Möglichkeiten. Die erste ist Migration. Alte Software wird für jede neue Computergeneration neu programmiert. Das ist aufwendig. Und vor allem gehen Informationen verloren, während neue hinzukommen. Es ist so, als würde man ein Gemälde alle fünf Jahre abmalen. Wie Rembrandts Nachtwache dann heute aussähe? Eine andere Möglichkeit ist die Emulation. Dabei ahmen spezielle Programme alte Hardware nach. Man müsste dann nicht jede Software neu schreiben, weil sie sich in einer vertrauten, da emulierten Umgebung wähnt. Der Nachteil: Alle paar Jahre ist eine neue Emulation nötig, um die alten Emulatoren mit neuer Hardware nutzen zu können. Ein auf kurze Sicht bequemer, auf lange Sicht gefährlicher Teufelskreis, sagt David Bearman, Präsident des kanadischen Beratungsunternehmens "Archives and Museum Informatics": "Das gibt Managern und Regierungen auf der Welt eine Entschuldigung, um Entscheidungen herauszuzögern, die jetzt getroffen werden müssen. Eine dritte Möglichkeit wäre, alle Dateien in einer zweiten Version zu speichern, die auf einem so genannten Universal Virtual Computer lesbar ist. Der existiert als Beschreibung auf wenigen Seiten Papier. Er ist einfach und umfasst die bislang unveränderten und in Zukunft sicher reproduzierbaren technischen Grundsätze eines Rechners wie Arbeitsspeicher, Hauptprozessor und dergleichen. Diese Möglichkeit erwägt die Koninklijke Bibliotheek der Niederlande. Sie hat IBM mit der Entwicklung eines Depotsystem für digitale Dokumente beauftragt. Ein auf mittlere Sicht angelegtes Programm läuft schon. Die langfristige, gegenüber Hard- und Softwareänderungen resistente Erhaltung soll auf dem UVC-Konzept aufbauen. Dass es im Prinzip funktioniert, belegt ein Prototyp: Ein PDF-Dokument wurde in das Format für einen UVC konvertiert und ohne Informationsverlust wieder ausgelesen. Noch besteht Hoffnung für das digitale Kulturerbe. Sogar das von der BBC 1986 gesammelte Material konnten Forscher - nach mehr als einem halben Jahr Arbeit - Ende vergangenen Jahres auslesen. Aller- dings wissen sie noch nicht, wie sie es nun für die Ewigkeit archivieren sollen - oder zumindest für die nächsten 16 Jahre."
  3. Lischka, K.: Verlorene Seiten : Das amerikanische Urheberrecht bremst kritische Netzangebote - Beispiel Google (2002) 0.00
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    Content
    "Dass eine Kirche mit Hilfe des Urheberrechts die Verbreitung ihrer Lehren verhindert, ist ungewöhnlich. Aber es ist ja auch umstritten, ob die "Church of Scientology" sich zu Recht als solche bezeichnet - oder nicht doch ein "weltweit tätiger Wirtschaftskonzern" ist, wovon beispielsweise das Bayerische Innenministerium überzeugt ist. Solchen Kritikern liefert Scientology jetzt neue Argumente: Die Organisation hat Links zu der Seite xenu.net des norwegischen Scientology-Gegners Andreas Heldal-Lund aus der Suchmaschine Google entfernen lassen - ganz legal, und doch ohne die Entscheidung eines Gerichts. Am B. März forderte die Anwaltskanzlei Moxon & Kobrin aus Los Angeles per Mail die US-Niederlassung von Google auf, 126 Internetseiten aus dem Suchindex zu entfernen. Ein Anhang zählte die einzelnen Seiten und die dort verwendeten, urheberrechtlich geschützten Inhalte auf, Dazu gehören 26 Fotos aus Scientology-Magazinen, viel wichtiger aber sind die 85 aufgeführten Texte. Andreas Heldal-Lund zitiert auf seiner Seite beispielsweise aus angeblich internen Scientology-Dokumenten, die eine "dead agenting" genannte Technik beschreiben, die Kritiker gezielt diskreditieren soll. Die E-Mail an Google bestreitet den Wahrheitsgehalt von Heldal-Lunds Ausführungen nicht. Stattdessen verweisen die Anwälte darauf, dass ihre Klienten - das "Religious Technology Center" und "Bridge Publications" - das Urheberrecht an den Unterlagen besitzen und einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hätten. Auch würden 54 eingetragene Warenzeichen Scientologys - dazu gehören Begriffe wie Scientology, Dianetics und Hubbard - ohne Genehmigung verwendet. Der Suchdienst Google reagierte am 20. März. In einer E-Mail erfuhr Heldal-Lund, dass alle in der Nachricht der Kanzlei angegebenen Seiten aus dem Suchindex entfernt wurden. Mit anderen Worten: Wer am 20. März bei einer der größten und renommiertesten Suchmaschinen nach kritischen Informationen zu Scientology recherchierte, erfuhr nichts von einem der umfangreichsten Angebote. Heldal-Lund machte den Vorgang am 21. März in einem Internet-Diskussionsforum öffentlich. Ein Proteststurm brach los. Vermutlich nach der Kritik entschloss sich Google, zumindest die wichtigste der betroffenen Seiten, www.xenu.net, wieder in den Index aufzunehmen. Andere Seiten "mit detaillierten Informationen bleiben ausgeschlossen. So zeigt sich, wie schwierig es ist, zu unterscheiden zwischen legitimer Verfolgung von Urheberrechtsverstößen und mit Hilfe des Urheberrechts angestrebter Zensur. Heldal-Lund gibt selbst zu, urheberrechtlich geschütztes Material 'zu verwenden. Allerdings sieht er sich im Recht, weil seiner Meinung nach "Scientology mit Hilfe: des Urheberrechts Informationen über die Lehren des Gründers vor der Öffentlichkeit zurückhält". Die Rechtmäßigkeit der Argumentation ist nie vor Gericht überprüft worden. Ein Gericht war überhaupt nicht nötig, um die Seiten aus dem Suchindex von Google zu entfernen. Der Grund dafür: Ein ServiceProvider wie Google haftet laut dem US amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für Inhalte, die er ohne sein Wissen zur Verfügung stellt. Wenn aber jemand einen Provider darauf hinweist, dass er geschützte Inhalte verfügbar macht, steht das Unternehmen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder sperrt es die Inhalte. Dann kann es nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Gericht später eine Urheberrechtsverletzung feststellt. Oder der Anbieter wartet ab, bis der Rechte-Inhaber gegen jemanden wie Heldal-Lund vorgeht. Stellt dann jedoch das Gericht eine Verletzung des Urheberrechts fest, ist auch der Service-Provider haftbar, da er zuvor schon um eine Entfernung der problematischen Inhalte ersucht wurde. Das deutsche Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sieht ebenso wie die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft ein ähnliches "notice and take down"-Verfahren vor. Die Entscheidung liegt letztlich beim Service-Provider. Es hat sich bereits in anderen Fällen gezeigt, dass die lieber kritische Inhalte sperren als etwaige Haftungs-Risiken einzugehen.
  4. Lischka, K.: US-Richter misstrauen Internet-Filtern : Jugendschutz contra freie Meinungsäußerung: In Amerika entscheidet wieder mal die Justiz über staatliche Vorgaben (2002) 0.00
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    "Was haben die finnische Botschaft in Rumänien, eine dänische Organisation gegen die Todesstrafe in den USA und die schottische Zeitung 'Aberdeen Independent" gemeinsam? Ihre Internet-Seiten gefährden jugendliche Nutzer mit pornografishen Inhalten. So sieht es zumindest das Filterprogramm "N2H2 Internet Filtering 2.0". Diese und 6.774 weitere zu Unrecht blockierte Seiten präsentiert die "American Civil Liberties Union (ACLU)" als Beweis in einem Prozess um den sog. Children's Internet Protection Act (CIPA). Verhandelt wird dabei eine Frage von internationaler Bedeutung: Ab wann gefährdet Jugendschutz im Internet die freie Meinungsäußerung? In Deutschland rückt die Filter-Problematik ins öffentliche Bewusstsein, seit die Düsseldorfer Bezirksregierung von Zugangs-Providern eine Blockade bestimmter Internet-Seiten fordert (siehe Netzwerk-Seite vom 12. März) - und dagegen Protest laut wird, wie am Wochenende mit einer Demonstration in der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt. ln den Vereinigten Staaten befassen sich Bürgerrechtsgruppen und Gerichte bereits seit Mitte der neunziger Jahre mit Online-Filtern. Zwei Gesetze, die Minderjährige vor Pornografie im Netz schützen sollten, haben US-Gerichte bereits für verfassungswidrig erklärt beziehungsweise wegen Verfassungsbedenken vorerst gestoppt: 1996 den "Connmunications Decency Act" und 1998 den "Child Online Protection Ast". ln beiden Fällen war das wesentliche Argument gegen Zwangsfilterung die lneffektivität der Programme. Da auch Internetseiten über Empfängnisverhütung, Aids, die Diskriminierung Homosexueller oder gar die Cartoonfigur Snoopy gesperrt wurden, sahen die Gerichte die vom ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit gefährdet. Es scheint wahrscheinlich, dass deshalb auch der jetzt verhandelte "Children's Internet Protestion Act" keinen Bestand haben wird. Das lassen die Äußerungen der Richter während der Verhandlung erwarten. Ihr Urteil werden sie Anfang Mai verkünden. Anders als die beiden früheren Gesetze gehört der CIPA nicht zum Strafrecht. Das Gesetz sieht vor, dass vom Jahr 2003 an Bibliotheken nur dann mit Bundesgeld unterstützt werden, wenn sie minderjährige Surfer von jugendgefährdenden Seiten fern halten. Ob das allerdings möglich ist, zweifelt Harvey Bartle, einer der drei Richter, an: "Ich denke, jedermann würde mir zustimmen, dass wir wahrscheinlich nicht hier sitzen würden, wenn es eine Technologie gäbe, die einfach Obszönitäten, Kinderpornografie und jugendgefährdende Inhalte ausschließen könnte." Solche Filter existieren nicht. Arbeiten die Programme mit von Menschen erstellten Listen, blockieren sie nicht einmal annähernd genügend Seiten. Allerdings kann man gute Entscheidungen erwarten. Denn Menschen verstehen anders als Computer, dass Aufklärungsangebote über Empfängnisverhütung durchaus für Minderjährige zugänglich sein sollten. Freilich sind schon solche Einsätzungen in den Vereinigten Staaten umstritten, wo es unterschiedliche Ansichten etwa über die Zulässigkeit von vorehelichem Sex gibt: Gerade deshalb ist das Schwelgen der meisten Hersteller von Filtersoftware übenden Inhalt ihrer Listen, deren Zustandekommen und die zu Grunde liegenden Wertvorstellungen beängstigend. Richter Bartle fragte einen als Zeugen geladenen Bibliothekar, der Filterprogramme einsetzt: "Sie delegieren die Verantwortung an ein außenstehendes Unternehmen? Wie kontrollieren sie, was der Hersteller der Filtersoftware tut?" Andere Filter arbeiten mit automatischer Texterkennnng. Die genaue Arbeitsweise halten die Produzenten geheim, allerdings dürfte die Suche nach Reizworten dabei eine bedeutende Rollenspielen. Damit ist wohl zu erklären, dass das Programm Cyberpatrol die Internet-Seite zum Buch "Peepshow: Media and Politics in an Age of Scandal" vier angesehener Publizisten blockiert hat. Der Sprachwissenschaftler Geoffrey Nunberg sagte vor Gerietet, eine präzise Analyse des Sinnzusammenhangs liege "weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie".

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