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  • × author_ss:"Neuböck, I."
  • × theme_ss:"Formalerschließung"
  • × year_i:[2000 TO 2010}
  1. Neuböck, I.: Deutscher Bibliothekartag Leipzig 2007 : Standardisierungsausschuss (2007) 0.02
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    Content
    "Der Bericht fand im größten Saal des Kongresszentrums in Leipzig statt und war bei Weitem überdimensioniert - das Interesse am Neuen Regelwerk und Neuem Format sowie die Aufregung darüber scheinen der Vergangenheit anzugehören. Zunächst erfolgte ein Bericht zum geplanten Umstieg auf das Format MARC21 von Reinhard Altenhöner und Reinhold Heuvelmann (DNB). Dazu gibt es ein eigenes Steuerungsgremium für den Umgang mit MARC in Bibliotheken, das sich MARBI (= Machine Readable Bibliographic Information Committee) nennt. Federführend in diesem Gremium ist die Library of Congress. An dieses Gremium werden Änderungswünsche für die deutsche und österreichische Konvertierung auf MARC21 geleitet und dort diskutiert bzw. genehmigt und umgesetzt. Eine Konkordanz von MAB2 zur MARC21 wurde erstellt. Daraus resultierende Änderungswünsche an MARC21 wurden an MARBI weitergeleitet: Folgende Anträge wurden bereits begutachtet und akzeptiert: 1. IDN-Verknüpfung - Zu PND, GKS, SWD - Zwischen Stück und Reihentitel 2. Sortierform für Bände 3. Kodierung für mehrteilige Werke 4. Sonstiges, wie RSWK-Ketten-Kennzeichnung der Institutionen, ... Bei den Kodierungen gab es Vorbehalte. DDC in MARC21 wurde zurückgestellt und soll in das MARC Classification-Format eingehen. Tendenz bei mehrbändigen Werken: Jeder Band soll ein vollständiger Datensatz sein. Y-Sätze gibt es nicht mehr. Darüber hinaus gibt es Überlegungen zu einer D-MARC für die Deutsche Anwendung von MARC21, aber auch Überlegungen zu MAR-/XML... Die D-MARC soll ca. 12 Gruppen umfassen, davon sollen sich 4 Blöcke mit Kodierungen befassen. Inwieweit MARC21 als Internformat oder lediglich als Austauschformat zum Einsatz kommt muss von den jeweiligen Verbünden entschieden werden. Ais Tendenz lässt sich festhalten, dass man weg von Kodierungen und hin zu textlichen Formulierungen geht.
    Als Vortragender zur RDA (Ressource Description Access) war wieder Gordon Dunsire eingeladen. Er gab wieder einen kurzen historischen Rückblick und eine Auflistung allgemeiner Kritikpunkte an der RDA. Von seiten Dunsires wurde klar dargestellt, dass Katalogregeln unabhängig vom Format sein müssen: RDA = nicht MARC21. Bei der RDA gehe es um Inhalte und nicht um Struktur. RDA basiert auf dem FRBR-Entitäten-Modell; eine deutsche Übersetzung der FRBR liegt vor und kann kostenfrei von der Homepage der Deutschen Nationalbibliothek runtergeladen werden. Die RDA soll 2009 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran sprach Gudrun Henze zur "Internationalisierung des Deutschen Regelwerkes": AfS (Arbeitsstelle für Standardisierung) und AGV (Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme) haben mittlerweile Ziele und Maßnahmen beschlossen: - Deutsch wird zur Ansetzungssprache - Entitäten sollen internationalen Standards entsprechen - Künftig soll es ein einheitliches Regelwerk geben, das die Sonderregeln bereits enthält - Individualisierung von Normdaten - flache Hierarchien - Anpassung der Splitregeln an die ISBD - Ansetzung der Einheitssachtitel hat hohe Priorität
  2. Neuböck, I.: Bericht vom Deutschen Bibliothekartag aus Sicht der Katalogisierung (2005) 0.00
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    Content
    Endlich berichten Frau Dr. Elisabeth Niggerman (DDB) (!!!) und Reiner Diedrichs (GBV) über die Auswirkungen der DFG-Studie. Eine schrittweise Internationalisierung der deutschen Regeln wird mehrheitlich gewünscht. Diese Meinung wird als Alternative vom Standardisierungsausschuss akzeptiert. Es liegen nun Vorschläge der AG-Verbund vor nämlich: - MARC21 ist obligatorisch für Verbundsysteme als Austauschformat - Verbesserungvon Datenaustausch und Fremddatennutzung - Flache Hierarchien und vollständige Information im Datensatz - Obligatorische Verwendung internationaler Codierungen - Intensive Normdatenverwendung - Einheitliche Datenstruktur und einheitliche Formatanwendung Dazu sind folgende Rahmenbedingungen notwendig: - Das Regelwerk soll die Ziele der AG-Verbund effektiv unterstützen - Keine den AACR widersprechenden Regeln - Keine Kann-Beistimmungen für strukturelle Aspekte im Regelwerk - Obligatorische Individualisierung Folgende Punkte wurden vom Standardisierungsausschuss beschlossen: - MARC21 - Deutsch als Ansetzungs- und Arbeitssprache - Vereinheitlichung und Integration der Sonderregeln in einem Werk - Übereinstimmung der Entitäten bei Titel, Personen- und Körperschaftsnamen durch Einführung international üblicher Regeln (im Hinblick auf internationale Normdaten) - Anpassung der Splitregeln bei fortlaufenden Sammelwerken (ein diesbezüglicher Entwurf wurde von der ZDB bereits ausgearbeitet) - Aktive Teilnahme am Geneseprozess der AACR3 - Gemeinsame Normdaten - gemeinsame Ansetzung von Personen bei PND und SWD - Untersuchung zur Bedeutung von Ansetzungs- und Einheitssachtitel "Uniform Title" - Insgesamt sollte eine Bewegung in Richtung - Internationalisierung - Austauschbarkeit von Daten - Kostenreduktion - Konsequente Zielverfolgung und straffe Zeitpläne Die Diskussion zu diesen Vorträgen war kaum erwähnenswert. Als Rahmenfür die Umsetzung von MARC21 und einem angepassten Regelwerk wurden nach wie vor 10 Jahre genannt. In persönlichen Gesprächen wird klar, dass mittlerweile der Umstieg auf MARC21 nicht mehr so gravierend gesehen wird, da die meisten Systeme ein Internformat verwenden und nur die Auslieferung der Daten anstelle von MAB2 und eben in MARC21 erfolgen muss. Beim Regelwerk selbst herrscht eine sehr uneinheitliche Meinung. Manche sind der Meinung, dass im Grunde doch die AACR3 kommen wird, andere sind fest davon überzeugt, dass das deutsche Regelwerk bestehen bleiben wird. Die Änderungsvorschläge der ZDB für die neuen Splitregeln sind jedenfalls eine Angleichung dieser an die AACR2.