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  1. Niggemann, E.: Magda Heiner-Freiling (1950-2007) (2007) 0.01
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    Content
    "Magda Heiner-Freiling, die Leiterin der Abteilung Sacherschließung am Frankfurter Standort der Deutschen Nationalbibliothek, ist am 22. Juli 2007 im Alter von 57 Jahren während ihres Urlaubs tödlich verunglückt. Sie wird in unserer Erinnerung weiterleben als Kollegin, deren enormes Fachwissen wir ebenso schätzten wie ihre warmherzige Sorge um das Wohlergehen ihrer Kollegen und Mitarbeiter. Sie war eine exzellente Expertin und engagierte Bibliothekarin und sie war dabei vor allem auch eine herzliche, immer hilfsbereite, sich für andere notfalls auch kämpferisch einsetzende, mitfühlende Kollegin und Vorgesetzte. Magda Heiner-Freiling verband, integrierte, schaffte Nähe und Vertrautheit nicht nur in ihrer unmittelbaren Umgebung, sondern mühelos auch über geografische Entfernungen hinweg. Ihren Kampfgeist, ihre Loyalität, ihre soziale Kompetenz, ihre Begeisterungsfähigkeit und ihre erfrischende Direktheit habe ich vor allem in den vergangenen zwei Jahren geschätzt, in denen sie mir als Abteilungsleiterin gegenübersaß. Nach ihrem 1. Staatsexamen in den Fächern Deutsch, Englisch und Erziehungswissenschaften sowie weiteren Studien in den Fächern Neuere deutsche Literaturwissenschaft, wissenschaftliche Politik und europäische Ethnologie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und an der Philipps-Universität in Marburg begann 1974 ihr bibliothekarischer Werdegang als Bibliotheksreferendarin bei der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main. 1976 legte sie die bibliothekarische Staatsprüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken an der Bibliotheksschule Frankfurt am Main ab. Neben ihrer Tätigkeit als Fachreferentin hat Magda Heiner-Freiling von der ersten Stunde an bei der RSWK-Entwicklung mitgearbeitet. Sie betreute die Belange der öffentlichen Bibliotheken mit großem Engagement und führte Anfang der neunziger Jahre die »Expertengruppe Erschließung für Kinder- und Jugendliteratur, Belletristik, Schul- und Berufsschulbücher«; auch hat sie sich viele Jahre in die Arbeit der Expertengruppe RSWK/SWD eingebracht. Ihrem ausgeprägten Interesse für das Andere, für andere Sprachen, andere Kulturen, entsprach ihr besonderes Interesse für die internationale Klassifikationspraxis und -theorie und den multilingualen Ansatz von Normvokabularien. Sie war von 1994 bis 2000 Mitglied des IFLA-Gremiums »Section on Classification and Indexing / Standing Committee« und hat diese Arbeit immer mit großer Begeisterung gemacht. Darüber hinaus hat sie in den IFLA Working Groups »Working Group of Anonymous Classics«, »Working Group on Guidelines for Multilingual Thesauri« und »Working Group >Survey on Subject Heading Languages in National Bibliographies<« aktiv mitgearbeitet.
    Magda Heiner-Freiling war die treibende Kraft, sie war die Initiatorin, die Seele bei der Einführung der Dewey-Dezimalklassifikation in Deutschland; sie war Projektleiterin der DDC-Übertragung ins Deutsche (»DDC Deutsch«, 2002-2005), Vorsitzende der Expertengruppe DDC (seit 2001) und hat das Konsortium DDC mitbegründet. Ihre Freude an Sprachen erwies sich in der Gestaltung und tatkräftigen Mitarbeit im Projekt MACS (»Multilingual Access to Subject Headings«); aus den Erfahrungen mit der DDC erwuchs ein neues Projekt »CrissCross«. Magda Heiner-Freiling hat die bibliothekarische Arbeit als ein zweites Zuhause angesehen, als einen Lebensraum, den es aus Sicht einer engagierten Gewerkschaftlerin zu gestalten galt. Sie ist darin aufgegangen und hat mit ihrem Wissen und ihrem Fachverstand ihr bibliothekarisches Umfeld geprägt. Gleichzeitig hat sie zwei Kindergroßgezogen und war mit dem kulturellen Leben in Frankfurt sehr verwachsen. Als leidenschaftlich Reisende war sie viel zwischen Marokko und der Seidenstraße unterwegs, erlernte die arabische Sprache, war aber genauso für ihre großzügige, herzliche Gastfreundschaft bekannt und beherbergte zu Hause immer wieder Gäste aus der Bibliothekswelt. Wir trauern um einen wunderbaren Menschen. Magda Heiner-Freiling wird in der Erinnerung ihrer Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Nationalbibliothek, der Zunft der Sacherschließer in Deutschland und weltweit, weiterleben: als eine Kollegin, deren enormes Fachwissen wir ebenso schätzten wie ihr lebendiges Interesse an ihrem Gegenüber, ihre Herzlichkeit, Hilfsbereitschaft, Offenheit, ihr Engagement für soziale Gerechtigkeit und die Sorge um das Wohlergehen der Menschen in ihrer beruflichen Umgebung. Eine solche Kombination von Expertise und Mitmenschlichkeit ist rar. Magda Heiner-Freiling fehlt uns sehr - in jeder Beziehung."
  2. Gömpel, R.; Junger, U.; Niggemann, E.: Veränderungen im Erschließungskonzept der Deutschen Nationalbibliothek (2011) 0.00
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    Abstract
    Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) am 23. Juni 2006 ist ein neuer Auftrag zu den bisherigen Aufgaben hinzugekommen: Die Sammlung, Erschließung, Archivierung und Bereitstellung von Online-Publikationen. Die Bedingungen, unter denen diese gesammelt werden, und die Einschränkungen, die sich durch automatisierte Sammelverfahren ergeben, werden in der Pflichtablieferungsverordnung - PflAV vom 17. Oktober 2008 konkretisiert.
    Source
    Dialog mit Bibliotheken. 22(2010) H.1, S.20-22
  3. Niggemann, E.: RSWK oder was sonst? Sacherschließung für den Online-Publikumskatalog der Universitätsbibliothek Düsseldorf - ein Werkstattbericht (1991) 0.00
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    Theme
    Verbale Doksprachen im Online-Retrieval
    Klassifikationssysteme im Online-Retrieval
  4. Niggemann, E.: Im weiten endlosen Meer des World Wide Web : vom Sammelauftrag der Gedächtnisorganisationen (2015) 0.00
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    Abstract
    Seit 2006 gehört zum gesetzlichen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek auch das Sammeln von Medienwerken, die in unkörperlicher Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieser Auftrag lässt Interpretationen zu, und in der Tat ist nicht nur der Umgang mit diesen Werken, sondern bereits die Definition von Sammelkriterien Inhalt von Projekten und Überlegungen. Für das Sammeln von Werken, die Bestandteil des World Wide Web sind, müssen Grenzen festgelegt werden - das Web ist zu weit und scheint endlos. Auch für die notwendigen Kooperationen mit und Abgrenzungen zu anderen Gedächtnisorganisationen sind Kriterien und Definitionen erforderlich. Der vorliegende Beitrag zum Thema Webharvesting versteht sich als Angebot zum Gedankenaustausch über Sammlungsabstimmungen national wie international, innerhalb der bibliothekarischen wie auch in der gesamten Kulturwelt aus Sicht der Deutschen Nationalbibliothek.
  5. Niggemann, E.: Tanz um den Katalog : Online-Kataloge zwischen Benutzerfreundlichkeit und Regeltreue (1994) 0.00
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  6. Niggemann, E.: Änderungen bei den bibliographischen Diensten : Die Deutsche Bibliothek (2002) 0.00
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    Abstract
    Was ist beständiger als die Reiheneinteilung einer Nationalbibliografie - sollte man meinen; für die Deutsche Nationalbibliographie beziehungsweise die Deutsche Bibliographie galt das seit fast dreißig Jahren, sieht man einmal davon ab, dass wiedervereinigungsbedingt 1990 beide Verzeichnisse zusammengefasst wurden. So gibt es die Reihe N (Vorankündigungen Monographien und Periodika, CIP) seit dem Bibliografie-Jahrgang 1975, und der erste CIPDatensatz wurde in Frankfurt am Main am 10. Dezember 1974 erfasst. Das CIP-Programm fällt aus dem Rahmen der anderen Dienste, weil es das einzige ist, bei dem die Erschließung nicht per Autopsie, das heißt mit dem Buch oder dem Medium in der Hand oder auf dem Rechner erfolgt. Es ist somit ein Zusatzdienst zum gesetzlichen Auftrag Der Deutschen Bibliothek. Die CIP-Datensätze werden zwar, so gut es geht, regelgerecht und unter Verknüpfung zum Beispiel mit Normdatensätzen erfasst, beruhen aber allein auf den Informationen, die den Meldungen der Verlage entnommen werden können. Die Verlage erhalten auf Wunsch innerhalb einer Bearbeitungsfrist von maximal drei Tagen die so genannte CIP-Einheitsaufnahme schriftlich zurückgemeldet. Die Erstellung und Rückübermittlung von CIP-Fitelaufnahmen ist zeit- und damit kostenintensiv. Deshalb sind immer mehr Verlage in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, auf die Rückübermittlung zu verzichten und nur noch den so genannten Standardvermerk (»Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei Der Deutschen Bibliothek erhältlich.«) in ihre Neuerscheinungen einzudrucken. Sobald das angekündigte Buch oder Medium tatsächlich in Der Deutschen Bibliothek eingeht, wird unter Nennung der CIP-Nummer der auf Autopsie beruhende nationalbibliografische Titelsatz erstellt. Während die CIP-Aufnahmen beziehungsweise die Titelbeschreibungen in der Reihe N von den Bibliotheken hauptsächlich zu Erwerbungszwecken genutzt werden, dienen die autopsierten Daten der Katalogisierung. Je schneller diese endgültigen Daten vorliegen, desto häufiger können sich die Nachnutzer der Deutschen Nationalbibliographie, die Bezieher der Datensätze, die eigene aufwändige Katalogisierungsarbeit sparen. Seit Bestehen des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB) 1971 melden Verlage in der Regel aber nicht nur an Die Deutsche Bibliothek, sondern auch an das VLB; sie melden entweder an Die Deutsche Bibliothek und geben dabei an, dass ihre Meldung an das VLB weitergeleitet werden soll, oder sie melden getrennt an beide oder auch nur an eines der beiden Verzeichnisse. Auf Seiten der Verlage besteht verständlicherweise der Wunsch nach nur einer Clearingstelle für alle Meldungen. Bei der Buchhändler-Vereinigung, die das VLB betreut, wie auch bei Der Deutschen Bibliothek wurde der Wunsch nach einer stärkeren Kooperation aus ebenso verständlichen Gründen immer größer, denn Synergieeffekte zwischen den beiden Arbeitsvorgängen können auch ohne tief gehende Analysen vermutetwerden. Die etwa zeitgleich auftretende Notwendigkeit, das CIP-Online-Meldeformular zu verbessern beziehungsweise erstmalig ein VLB-Meldeformular zu entwickeln, war letztendlich der Auslöser zu intensiven Gesprächen, die nun vor einem nahen Abschluss stehen. Ziel aller Gespräche war es, durch Verände rungen an den bisherigen Verfahren Verbesserungen für die Nutzer und Kunden zu erzielen. Dies ist einerseits möglich durch den Austausch von Daten und andererseits durch den Einsatz bisher im CIP-Verfahren gebundener Personalressourcen für die Erschließung per Autopsie. Was heißt das konkret für die Arbeitsverfahren und Dienste Der Deutschen Bibliothek? Ab Januar 2003 soll jede VLB-Meldung eines Verlages gleichzeitig als Meldung an Die Deutsche Bibliothek erfolgen. Dies kann über ein gemeinsam entwickeltes, Internet-basiertes Meldeformular geschehen und zukünftig verstärkt über eine Online-Schnittstelle. In Der Deutschen Bibliothek werden die Verlagsmeldungen umgehend mit einer Sachgruppe des Wöchentlichen Verzeichnisses versehen und sofort ausgeliefert:
  7. Niggemann, E.: Im Netz gut aufgehoben : Die großen Bibliotheken müssen sich den neuen Lesegewohnheiten anpassen. Sie sollten ihre Bestände digitalisieren - sofern diese nicht urheberrechtlich geschützt sind (2007) 0.00
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    Content
    Privat- öffentliche Zusammenarbeit Eine spürbare Einschränkung des Programms ist selbstverständlich die Begrenzung auf urheberrechtsfreie Werke. Das deutsche Urheberrecht schützt die Rechte der Urheber noch 70 Jahre nach deren Tod. Das ist eine gute Regelung für die Literatur, für Autoren und Verlage. Für die Deutsche Nationalbibliothek kommt dadurch eine Teilnahme am bisherigen Digitalisierungsprogramm von Google allerdings nicht in Betracht. Da die Sammlung erst 1913 beginnt, fällt der überwiegende Teil der Bestände unter den Schutz des Urheberrechts. So können zwar keine digitalisierten Bücher aus dem urheberrechtsgeschützten Bestand angeboten werden, die Angebote an Informationssuchende sollen aber auf anderen Wegen ausgebaut werden, etwa durch Kooperation mit dem Projekt Volltextsuche Online des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, das vor allem den digitalen Zugang zu Neuerscheinungen und zur aktuellen Produktion der Verlage schaffen wird. Das Google-Digitalisierungsprogramm ist ein Beispiel dafür, wie im Zusammenwirken von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand öffentliche Digitale Bibliotheken aufgebaut werden können. Entscheidend ist dabei die Vertragsgestaltung, mit der die Rechte der Partner an den digitalisierten Werken geregelt wird. Für Bibliotheken ist eine solche Zusammenarbeit umso sinnvoller, je mehr eigenen Nutzen sie aus den Ergebnissen der Digitalisierung ziehen können, damit ihre Benutzer von dieser Partnerschaft profitieren."