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  • × author_ss:"Sietmann, R."
  • × language_ss:"d"
  • × year_i:[2000 TO 2010}
  1. Sietmann, R.: ¬Ein Netz im Netz der Netze : Wissenschaftlicher Informationsaustausch im Zeitalter des Internet (2002) 0.01
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    Theme
    Internet
  2. Sietmann, R.: Kopierschutz knacken - ganz legal : Ausnahmen im Urheberrecht für die Deutsche Bibliothek (2005) 0.01
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    Abstract
    Kopierschutz und Digital Rights Management sind für die Archivierung elektronischer Werke ein Hindernis. IFPI und Börsenverein haben der Deutschen Bibliothek jetzt die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zugestanden.
    Content
    "Seit der Novellierung des Urheberrechts vom September 2003 ist die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen untersagt. Von dem im Paragrafen 95a UrhG verankerten Verbot, gegen das zu verstoßen zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann, ist auch Die Deutsche Bibliothek (DDB) als nationale Archivbibliothek der Bundesrepublik betroffen. Denn um die Langzeitarchivierung digitaler Medien zu sichern, muss sie in der Lage sein, diese im Laufe der technischen Entwicklung an die aktuellen Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger anpassen zu können. Mit kopiergeschützten Werken lässt sich das nicht bewerkstelligen. Auch aus diesem Grunde wollte der Gesetzgeber gewisse Einschränkungen der Urheberrechte, die im Bereich der analogen Medien schon lange gelten, auch bei den digitalen Medien gewahrt sehen. In einer Art Balanceakt hat er die Rechteinhaber im Paragrafen 95b deshalb verpflichtet, trotz Kopiersperren bestimmte Werknutzungen, beispielsweise zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken, weiterhin zuzulassen. Dazu müssen sie den Begünstigten die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen; kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Die technischen Schutzmaßnahmen genießen allerdings Vorrang vor den so genannten Schrankenregelungen des Urheberrechts; so ist insbesondere ein Selbsthilferecht der Begünstigten zur Ausübung ihrer Schrankenrechte ausgeschlossen. Stattdessen sieht der Paragraf 95b zur Umsetzung der Schrankenbestimmungen ausdrücklich Vereinbarungen zwischen Verbänden vor. Eine solche Vereinbarung haben jetzt der Bundesverband der phonographischen Wirtschaft (IFPI) und der Börsenverein des deutschen Buchhandels mit der DDB geschlossen. Sie soll sicherstellen, dass die DDB auch bei kopiergeschützten oder einem digitalen Rechtemanagement (DRM) unterliegenden Werken ihren gesetzlichen Sammel-, Bereitstellungs- und Archivierungsauftrag erfüllen kann. Hintertür zur Privatkopie Nach dem "Gesetz über die Deutsche Bibliothek" sind Produzenten und Verleger verpflichtet, von jedem in der Bundesrepublik veröffentlichten Werk zwei so genannte Pflichtexemplare kostenlos an die DDB mit ihren Standorten in Frankfurt, Leipzig und Berlin zu übergeben. Der Vereinbarung zufolge darf die DDB nun zur eigenen Archivierung von diesen Pflichtstücken Vervielfältigungen anfertigen sowie einzelne Kopien von DRM-geschützten CDs, CDROMs, DVDs oder e-Books an einzelne berechtigte Nutzer herausgeben. Als berechtigte Nutzung gilt entsprechend den Schrankenregelungen des Urheberrechts, wenn die Kopie für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch benötigt wird, wenn sie zur Aufnahme in eine Sammlung für den Schul- und Unterrichtsgebrauch bestimmt ist oder wenn zu Unterrichts- und Forschungszwecken die Bereitstellung der Vervielfältigung für einen abgegrenzten Personenkreis in einem Intranet erforderlich ist. Darüber hinaus darf die DDB von Ton-, Bildton- oder Datenträgern, die seit mindestens zwei Jahren vergriffen sind, auch Kopien zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch des Nutzers anfertigen. Die Berechtigung istjeweils zu prüfen, und an der ausgeliehenen Kopie soll die DDB künftig selbst, "soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar", ein personalisiertes digitales Wasserzeichen und einen Kopierschutz anbringen.
  3. Sietmann, R.: Suchmaschine für das akademische Internet (2004) 0.00
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    Abstract
    In Zusammenarbeit mit der norwegischen Suchtechnologie-Firma Fast Search & Transfer hat die Universitätsbibliothek Bielefeld den Prototyp einer Suchmaschine für wissenschaftliche Bibliotheken entwickelt. Dieser demonstriert jetzt mit dem öffentlichen Zugriff auf ausgewählte digitalisierte Sammlungen der Projektteilnehmer die neuen Möglichkeiten des akademischen Retrieval. <http://www.heise.de/RealMedia/ads/adstream_lx.ads/www.heise.de/newsticker/meldungen/wissenschaft/954604605/Middle1/he-test-contentads/zaehler.html/38363566383735383364653062323630?_RM_EMPTY_> Während kommerzielle Suchmaschinen wie Google oder Yahoo sich nicht an akademischen Kriterien orientieren, beschränkt sich die Bielefeld Academic Search Engine (BASE ) auf die von wissenschaftlichen Bibliotheken erschlossenen und aufbereiteten Inhalte. Dazu gehören Hochschulschriften, Preprints, elektronische Zeitschriften und digitale Sammlungen, wie beispielsweise die "Internet Library of Early Journals" des Oxford University Library Service und die "Wissenschaftlichen Rezensionsorgane und Literaturzeitschriften des 18. und 19. Jahrhunderts aus dem deutschen Sprachraum" der UB Bielefeld. Wer etwa bei Google die Stichworte "Immanuel Kant" +Frieden eingibt, kommt zwar schnell an den Originaltext des Aufsatzes "Zum ewigen Frieden" heran, tut sich jedoch schwer, unter den bunt gemischten über 11.000 Treffern gezielt weiter zu recherchieren. Das BASE-Modell dagegen stellt dem Nutzer hierfür vielfältige Navigationshilfen und Metainformationen zur Verfügung. So erleichtert unter anderem die Verfeinerung der Suche auf das Erscheinungsjahr den Zugriff auf die zeitgenössische Diskussion der berühmten Schrift des Königsberger Philosophen. Derzeit ermöglicht der BASE-Prototyp das Retrieval in 15 verschiedenen Archivquellen. Darunter befinden sich die Zeitschriften der Aufklärung, die Elektronischen Dissertationen der Universität Bochum, das elektronische Journal Documenta Mathematica sowie die Mathematischen Volltexte des Springer-Verlags. Der geplante Ausbau soll sich auf eine verteilte Architektur stützen, in der von einzelnen Bibliotheken lokal erstellte Indexe gemeinsam zu einem virtuellen Master-Index beitragen. Dies würde dem Nutzer die nahtlose Navigation durch die verteilten Bestände erlauben."
  4. Sietmann, R.: An der Klagemauer : Urheberrechts-Novelle: Klare Fronten, aber keine Alternativen (2003) 0.00
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    Abstract
    In ihrem Kampf gegen Raubkopien und Internet-Tasuchbörsen sieht sich die Musik- und Filmindustrie nahezu am Ziel. In der Anhörung zur Urheberrechtsnovelle im Bundestag zeigten sich verhärtete Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern der neuen Urherrechtsbestimmungen