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  • × author_ss:"Subito"
  • × theme_ss:"Elektronisches Publizieren"
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  1. Subito: Streit um elektronischen Artikel-Versand brodelt weiter : Subito weist Kritik an Lizenzverträgen zurück (2008) 0.01
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    Content
    "Dokumente aus Bibliotheken e.V.« ist ein seit dem Jahr 1997 eingeführter Dokumentlieferdienst. Im Verein subito sind circa 40 Mitgliedsbibliotheken zusammengeschlossen, die über alle Entscheidungen und Verhandlungen demokratisch abstimmen und gleichzeitig mit ihren Beständen als Lieferbibliotheken die Literaturversorgung übernehmen. Damit sind die Lieferbibliotheken auch maßgeblich an der Gestaltung des Rahmenvertrages mit den Verlegern beteiligt gewesen. Das deutsche Urheberecht wurde zum 1. Januar 2008 mit weitreichenden Auswirkungen sowohl auf das Bibliothekswesen als auch auf den Lieferdienst subito geändert. Anpassungen an die neue Gesetzgebung waren für subito zwingend erforderlich, um nicht erneut in den Mittelpunkt einer Klage gerückt zu werden und weil sich subito selbstverständlich an gesetzliche Regelungen hält. Das neue Urheberrecht hat den Kopienversand aus Bibliotheken eigens in dem neu eingefügten Pa ragrafen 53a geregelt und darin den elektronischen Versand von Dokumenten stark reglementiert. Der Kopienversand per Post und Fax ist grundsätzlich erlaubt. Eine Vervielfältigung und Übermittlung in sonstiger elektronischer Form als grafische Datei für Unterrichtszwecke oder Zwecke der wissenschaftlichen Forschung mit nicht gewerblichem Charakter ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Verlag kein offensichtliches eigenes Online-Angebot (Pay-per-View) zu angemessenen Bedingungen bereitstellt.