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  1. Jung, R.: ¬Die Reform der alphabetischen Katalogisierung in Deutschland 1908-1976 : eine annotierte Auswahlbibliographie (1976) 0.02
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  2. Methodisch-didaktische Probleme des Lehrfachs Alphabetische Katalogisierung : 5 Vorträge (1976) 0.01
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    Series
    Schriftenreihe der Bibliothekar-Lehrinstitute: Reihe B Dozentenschriften; H.4
  3. Haller, K.; Popst, H.: Katalogisierung nach den RAK-WB : eine Einführung in die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (2003) 0.01
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    Date
    17. 6.2015 15:22:06
  4. Hauke, P. (Bearb.): RAK versus AACR : Projekte - Prognosen - Perspektiven. Beiträge zur aktuellen Regelwerksdiskussion. (2002) 0.00
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    Footnote
    Rez. in: BuB 55(2003) H.4, S.259-260 (B. Rohde): "»Nikolausbeschluss« - ein recht untypischer Fachausdruck im Bibliothekswesen. Dennoch gibt es sicherlich nur wenige Personen in den wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands, die mit diesem Begriff nichts anzufangen wissen. »Der Standardisierungsausschuss strebt grundsätzlich einen Umstieg von den deutschen auf internationale Regelwerke und Formate (AACR und MARC) an«, entschied das dem Hause Der Deutschen Bibliothek angegliederte nationale Gremium für Regelwerksfragen am 6. Dezember 2001. Der geplante Umstieg vom derzeitigen nationalen Datenformat MAB und Regelwerk RAK auf das aus dem angloamerikanischen Raum stammende MARC-Datenformat (Machine Readable Cataloging) sowie das Katalogregelwerk AACR (Anglo-American Cataloging Rules), derzeit in der 1988 revidierten zweiten Ausgabe vorliegend, wurde letztes Jahr wie kein anderesThema auf breiter Basis diskutiert. Eine Gruppe Studierender am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin hat nun diese Diskussion aufgegriffen. In ihrem Publikationsprojekt unter der Leitung der Herausgeberin Petra Hauke ist es ihnen gelungen, Vertreter der unterschiedlichsten Meinungen zum Thema » RAK versus AACR« als Autoren für Einzelbeiträge in diesem Sammelband zu gewinnen. - Sachliche Diskussion - Wer die Diskussion verfolgt hat, weiß einen Teil der Autoren einer entsprechenden Meinungsfraktion ohne weiteres zuzuordnen. Die Diskussion ist auch mit Beteiligung einiger der Autoren in den fachspezifischen Mailinglisten tagesaktuell teilweise sehr heftig geführt worden. Mitunter sind die Beiträge auch durch Veröffentlichung an anderer Stelle oder durch Vorträge bereit bekannt gewesen und haben für diesen Band eine Oberarbeitung erfahren. Wenn auch der Begriff »versus« aus dem Titel den recht deutlichen emotionalen Frontverlauf zwischen Gegnern und Befürwortern des geplanten Umstiegs einfängt, so finden sich doch die Vertreter der verschiedensten Meinungsrichtungen auf einer sachlichen Ebene in diesem Buch wieder. Insofern kann es zum Verständnis der jeweiligen Gegenseite beitragen, ebenso wie zur Meinungsbildung bei Personen, die sich mit diesem Thema noch nicht intensiv beschäftigt haben. Quasi als »Repräsentantinnen« Der Deutschen Bibliothek und damit des Standardisierungsausschusses als beschlussfassendes Gremium zeigen Renate Gömpel und Gudrun Henze im einführenden Beitrag in erster Linie auf entwicklungsgeschichtlicher Ebene die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Regelwerke auf. Die Vorgeschichte des Umstiegsbeschlusses wird ebenfalls nachgezeichnet sowie ein Ausblick auf die weitere Planung gegeben. Auch führt das Autorinnenduo Gründe auf, die aus Sicht Der Deutschen Bibliothek für einen Umstieg sprechen. Tatsächlich hat Die Deutsche Bibliothek als größter nationaler Datenlieferant sicherlich auch das größte Interesse an einem Umstieg aus wirtschaftlichen Gründen. Zur bisherigen Umstiegsdiskussion hat Bernhard Eversberg durch seine Online-Umfrage der breiten Bibliotheksbasis Gehör verschafft. In seiner »Theorie der Bibliothekskataloge und Suchmaschinen« erarbeitet er die gemeinsamen und unterschiedlichen Grundlagen dieser beiden Suchwerkzeuge. Er weist hierbei auch auf die Bedeutung des Datenformates hin, das getrennt von den Regelwerken zu betrachten sei. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Beitrag von Luise Hoffmann; das Projekt der Machbarkeitsstudie zum Umstieg von Seiten Der Deutschen Bibliothek liegt in ihren Händen. In ihrem Beitrag hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, die beiden Regelwerke aufgrund ihrer inneren Struktur zu vergleichen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Aufbau, bei den Bestimmungen für Haupt- und Nebeneinträge sowie den Ansetzungsregeln von Personen und Körperschaften kommen hier nicht zu kurz. Ihr Versuch, »Vorurteile abzubauen und die Gemeinsamkeiten der Regelwerke hervorzuheben«, trägt sehr dazu bei, dem strikten »versus« die Spitze zu nehmen.
  5. Schrettinger, M.: Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft besonders zum Gebrauch der Nicht-Bibliothekare, welche ihre Privat-Büchersammlungen selbst einrichten wollen : Auch als Leitfaden zu Vorlesungen über die Bibliothek-Wissenschaft zu gebrauchen (2003) 0.00
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    Footnote
    Schrettinger beschreibt hier das bis zum heutigen Tag im Kern nicht befriedigend geklärte grundsätzliche Problem einer einheitlich gehandhabten intellektuellen sachlichen Erschließung von Literatur. Es ist dabei nicht so, dass Schrettinger sich andererseits der Gefahr dieses ganz auf die Person des Bearbeiters zugeschnittenen Arbeitens nicht bewusst gewesen wäre, stellt er sich doch selbst die Frage: »Aber wie wird es dann um die Fortsetzung und Vollendung dieser weitaussehenden Arbeit stehen, wenn das einzige dazu verwendete Individuum altersschwach werden oder sterben sollte?« Im Falle von Schrettingers Realkatalog beschloss die Leitung der Münchner Hof- und Staatsbibliothek nach seinem Tod im Jahre 1851 das Vorhaben einzustellen und den Realkatalog nicht weiterzuführen. Der älteste Schlagwortkatalog der WeIt, durch den Schrettinger in »dritter Potencierung« am liebsten auch noch die unselbstständig erschienenen Aufsätze und Abhandlungen erschlossen hätte, blieb ein Torso, der allerdings noch heute für Recherchen nach Literatur des 16. bis 18. Jahrhunderts benutzt wird. Gerade an diesem Umstand lässt sich erkennen, wie zukunftsweisend Schrettingers Denken und Wirken war. Dies gilt im Übrigen auch für seine in seinem Handbuch geäußerten und womöglich bald schon wieder aktuellen Forderungen nach eigenen Bibliotheksbauten, festen finanziellen Etats sowie speziell ausgebildeten,fest angestellten Berufsbibliothekaren: »Ein wahrer Bibliothekar muß nämlich a) das ganze Reich der Wissenschaften und Künste mit gleicher Liebe umfassen; er darf also durchaus kein Fach vorzüglich begünstigen; b) seine ganze Geisteskraft und Zeit (mit Ausnahme der zur Erhaltung seiner Gesundheit nöthigen Erholungsstunden) mit völliger Verzichtleistung auf literarische Privat=Arbeiten, der Bearbeitung und Verwaltung der Bibliothek weihen.« Kann man es schöner formulieren?"