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  1. cis: Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren (2008) 0.04
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    Content
    Ablieferung als PDF oder Zip-Archiv Geschehen soll die Ablieferung am liebsten in PDF-Form, über ein Webformular. Bei Bedarf, nämlich "wenn Ihre Netzpublikation aus mehreren Dateien besteht, z. B. einer oder mehreren HTML-Seiten mit Bildern", darf man sie auch auch als Zip-Archiv abgeben. Wie es sich mit privaten Webseiten genau verhält, ist derzeit nicht ganz klar. "Lediglich privaten Zwecken dienende Websites" sind beispielsweise freigestellt - aber was genau ist im Netz lediglich privat? Ein Blog? Auch, wenn darin das Weltgeschehen oder die deutsche Politik kommentiert wird? Auch dann, wenn neben den Blog-Einträgen Google-Anzeigen erscheinen? Da es sich um eine Pflichtabgabe handelt, ist sie, zumindest theoretisch, auch strafbewehrt. Nach einer Abmahnung kann es heise.de zufolge bis zu 10.000 Euro Strafe kosten, wenn man seine Netz-Inhalte nicht bei der DNB abliefert. Eine Erklärseite der DNB schränkt allerdings ein: "Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise." Im Klartext: Man weiß bei der DNB selbst noch nicht so genau, wie das alles funktionieren und organisiert werden soll. So lange das nicht abschließend geklärt ist, wird die Bibliothek "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen". Außerdem werde man "abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt." Zudem hat die Bibliothek das Recht, von der Übernahme von Inhalten abzusehen, unter anderem dann, wenn "technische Verfahren die Sammlung und Archivierung nicht oder nur mit beträchtlichem Aufwand erlauben". Bleibt abzuwarten, wie weit die Nationalbibliothek diese Ausnahmen ausdehnen wird - sonst kommt ein Speicherplatzbedarf auf die Einrichtung zu, der den Steuerzahler beträchtliche Summen kosten dürfte."
    Date
    24.10.2008 14:19:22
  2. Duhm, U.: Ruinierte ein richter das Netz? : Provider als Porno-Dealer verurteilt (1998) 0.04
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  3. Duhm, U.: Strafsache Internet : 20 Cyber-Prozesse (1998) 0.03
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    Abstract
    Trotz seiner anarchischen Struktur ist das Netz kein rechtsfreier Raum. Was online erlaubt und verboten ist, entscheiden Richter, für die der Cyberspace Neuland ist. Fast jede Verhandlung ist eine Premiere
  4. Klauser, H.: Freiheit oder totale Kontrolle : das Internet und die Grundrechte (2012) 0.02
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    Abstract
    Zum 7. Mal wird Anfang November 2012 das Internet Governance Forum (IGF) stattfinden, das die Steuerung und Entwicklung des Internets auf globaler Ebene thematisiert. In diesem Jahr wird der "Weltgipfel des Internet" in Baku, Aserbaidschan, stattfinden und Vertreter aus Politik, Privatwirtschaft, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft zusammenführen. Auch der internationale Bibliotheksverband IFLA wird wie in den Vorjahren wieder dabei sein, um die bedeutende Rolle von Bibliotheken in der modernen Informationsgesellschaft in die Diskussionen einzubringen. Resultierend aus den beiden Weltgipfeln zur Informationsgesellschaft (WSIS) 2003 in Genf und 2005 in Tunis, die erstmals Themen wie Information und Kommunikation und die globale Informationsgesellschaft diskutierten, entstand das Internet Governance Forum, das 2006 formell vom Generalsekretär der Vereinten Nationen ohne eigene Entscheidungsbefugnis einberufen wurde und dessen Aufgabe es ist, eine Vielzahl von Themen des Internets wie Urheberrechtsfragen, Überwindung der digitalen Spaltung, Schutz der Privatsphäre und Freiheit der Meinungsäußerung im Netz zu diskutieren. Das Thema für die Konferenz in Baku lautet "Internet Governance for Sustainable Human, Economic and Social Development". Verschiedene Länder und Regionen der Welt, so auch Europa und u.a. USA, Dänemark, Italien, Russland, Ukraine, Finnland, Schweden, Spanien und auch Deutschland haben regionale und nationale IGF-Initiativen gegründet, um die Diskussionen der Jahrestreffen auf nationaler oder regionaler Ebene vorzubereiten. Am 7. Mai 2012 kamen in Berlin rund 80 deutsche Vertreter aus Politik, der Zivilgesellschaft, aus Verbänden und der Wirtschaft zum 4. deutschen Internet Governance Forum in Berlin zusammen, um zu dem Thema "Das Verhältnis von Internet und den Grund- und Menschenrechten" die Stichpunkte aus deutscher Sicht für die Teilnahme in Baku zusammenzutragen.
  5. Klimpel, A.: Abzocker im Netz ignorieren : Geschäft mit Abmahnungen (2002) 0.01
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  6. Büssow, J.; Tauss, J.; Scheithauer, I.; Bayer, M.: ¬Ein Kampf gegen den Rechtsextrimismus - oder gegen das Internet? : Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow und der Medienexperte Jörg Tauss (beide SPD) streiten über Sperren und Filter für das Web (2002) 0.01
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    Content
    "Herr Büssow, Sie haben nordrhein-westfälische Internetfirmen, die Surfern den Onlinezugang ermöglichen, angewiesen, bestimmte Webseiten zu sperren. Warum? - Büssow: Nach dem Mediendienste-Staatsvertrag sind wir verpflichtet, bei Angeboten einzugreifen, die das Strafgesetzbuch verbietet - Volksverhetzung etwa oder Diskriminierung von Minderheiten. Provider, die die Technik zum Anbieten von Seiten bereithalten, haben zwar eine stärkere Verantwortung als Firmen, die ihren Kunden den Weg ins Netz ermöglichen. Aber viele nationalsozialistischen Seiten liegen in den USA Dort sind sie erlaubt, weil sie unter das US-Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Bei uns sind sie strafbewehrt. In diesen Fällen bitten wir die Zugangsprovider, die Seiten zu sperren. - Das Bitten klingt so freundlich. - Büssow: Ja, erst einmal ist es auch freundlich. Viele Provider folgten uns zunächst. Dann kam der Eco-Verband und sagte, Zugangsanbieter hätten nur die Funktion von Briefträgern - und die seien nicht für den Inhalt von geschlossenen Briefen verantwortlich, sondern hätten nur den Transport vorzunehmen. Aber es handelt sich hier nicht um geschlossene Briefe. Manche halten uns vor, wir dürften im globalen Netz eine globale Kommunikation nicht verhindern. Das würde bedeuten, dass wir im Internet einen anderen Rechtszustand haben als offline. Wir müssten dann ins Strafgesetzbuch schreiben: Diese Bestimmung, Volksverhetzung etwa, gilt nicht im Internet. Das hat der Deutsche Bundestag bislang aber nicht getan. - Soll das Strafgesetzbuch nur offline gelten? - Tauss: Überhaupt nicht. Im Ziel bin ich mit Jürgen Büssow völlig einig: Selbstverständlich sind Kriminelle und Kriminalität zu bekämpfen, da, wo sie auftreten. Aber Jürgen Büssow bekämpft nicht den Rechtsradikalismus, sondern schlichtweg das Internet - und ich habe den Eindruck, aus einer großen Unkenntnis heraus. Was er technisch den Providern abverlangt, ist nicht machbar. Vor allem aber besteht für Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider keine Rechtsgrundlage, weil sie dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht unterliegen, wie mehrere Gutachten bestätigen. - Herr Büssow, verlangen Sie Unmögliches? Zumindest die von Ihnen mit initiierten Tests lassen die Filter ja schlecht aussehen. - Büssow: Als Ordnungsbehörde müssen wir kein bestimmtes Verfahren vorschlagen, wie etwas technisch möglich ist. Trotzdem haben wir uns in Gesprächen mit den Providern darauf eingelassen, ein System von drei Softwarefirmen zu prüfen. Die Universität Dortmund hat sich einverstanden erklärt, die Filter auf ihre Effektivität hin zu untersuchen: ob sie zu umständlich oder teuer sind. Bisher kam nicht heraus, dass es nicht machbar wäre. - Aber die Filter funktionieren auch noch nicht. Umgehen lassen sie sich ja ohnehin. - Büssow: Der Leiter des Rechenzentrums, ein Physiker, sagt: Wir können den Zugang zu bestimmten Seiten erheblich erschweren. Surfer müssen an Windowsrechnern zwölf Schritte unternehmen, um die Sperre zu umgehen. Das ist für durchschnittliche Nutzer viel Aufwand. Vier Provider in Deutschland decken 80 Prozent der User ab: T-Online, AOL, Freenet und Compuserve. Wenn nur die vier eine Selbstverpflichtung abgeben und diese Inhalte nicht mehr zugänglich machen, wäre das ein großer Fortschritt. Denn die Leute, die verbotene Seiten verbreiten wollen, kämen nicht mehr an die Mehrheit der Bevolkerung ran. -
    Tauss: Die kommen schon jetzt nicht an die große Mehrheit der Bevölkerung ran, weil die große Mehrheit der Bevölkerung sich für diesen Mist nicht interessiert. Ich muss doch Nazi-Angebote bewusst suchen. Und, wenn ich sie suche, werde ich auch tech sche Tricks anwenden. Die Umgehung Ihrer DNS-Sperre ist automatisierbar, dann bekomme ich den Zugang ganz einfach. Im Übrigen sind Filter schon deshalb nicht sinnvoll, weil sie dazu führen, dass die bekämpften Angebote aufviele andere Server kopiert werden. Jürgen Büssows gute Absicht wird so konterkariert. Selbst wenn wir die Chance hätten, die eine oder andere Naziseite auszusortieren: Ich hätte große Bedenken, ob man eine solche Technik einsetzen soll. Andere Teile der Welt warten nur darauf. Denn mit der gleichen Software lässt sich gegen Demokratie und Freiheit vorgehen. Wenn auch andere Länder anfangen, ihre nationale Rechtsordnung auf das Netz zu übertragen, kann man sich vorstellen, was geschieht: Irak würde pro-westliche Einflüsse bekämpfen, oder Milosevic hätte in Jugoslawien das Internet, das wesentlich zur Demokratisierung des Landes beigetragen hat, unterbunden. Ich hoffe, dass die Technik, die Herr Büssow sich wünscht, nie funktioniert, selbst wenn sie manchmal hilfreich wäre. Überhaupt: Wer sagt wem, welche Seiten gesperrt werden? - Büssow: Unsere Verfügungen sind transparent und verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Deshalb stimmen Ihre Beispiele nicht mit Irak oder China; dort gibt es nämlich keine Verwaltungsgerichte. - Herr Büssow, Sie haben eine Entwicklung initiiert, an deren Ende eine Filterlösung steht. Raten Sie dann den Providern: Benutzt die Technik, und damit ist die Internetwelt wieder in Ordnung? - Büssow: Die Provider können auch andere Sperrtechniken verwenden. Für uns ist entscheidend, dass illegale Inhalte, selbst wenn sie aus dem Ausland kommen, gestoppt werden können. Der Nachweis der Sperrmöglichkeit ist auch wichtig für die gerichtliche Auseinandersetzung, die wir anstreben. Der eigentliche Punkt ist für mich: Gibt es eine Verantwortlichkeit der Zugangsprovider, wenn sie illegale Inhalte zugänglich machen, oder nicht? Die FirstAmendment-Regeln der US-Verfassung schützen Nazi-Seiten in den USA, aber nicht bei uns. Wenn wir sagen, wir wollen diesen Schutz auch, müssten wir dem USRecht folgen - und unsere Verfassung in Sachen Meinungsfreiheit ändern. - Gibt es die Verantwortung der Zugangsprovider, von der Jürgen Büssow spricht? - Tauss: Die Provider wirken schon jetzt konstruktiv mit. Wenn die Polizei zu ihnen kommt und sagt "Wir müssen eine Straftat verfolgen", dann ist das selbstverständlich möglich. - Büssow: Aber ist nicht die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, sich vor die angegriffenen Menschen zu stellen? Das können Ausländer sein, Homosexuelle, Kinder - im Sinne von Jugendschutz und Kinderpornografie -, oder es können jüdische Gemeinden sein oder Angehörige jüdischen Glaubens in Deutschland. Ich akzeptiere nicht die Auffassung aus der Netzszene, es gäbe online ein Recht auf Hassseiten, egal wie ehrabschneidend sie sind. Die Verletzung der Betroffenen müsse man eben in Kauf nehmen; das Weh sei nun mal ein Abbild der Welt. - Tauss: Es ist eine grobe Unterstellung zu sagen, man wolle nichts gegen solche Leute tun. Wir können die Täter ergreifen. Sie machen sich aut Bundesgerichtshof im Ausland nach deutschem Recht strafbar: Wenn sie hierher zurückkommen, können . sie gefasst werden; das ist völlig klar. - Der Bundestag hat ein neues Bundesjugendschutzgesetz verabschiedet, die Länder arbeiten an einem neuen Staatsvertrag zum Medienschutz - und dort geht es um das Prinzip der Selbstregulierung und vielleicht der regulierten Selbstregulierung. Kann das funktionieren?
  7. Lischka, K.: US-Richter misstrauen Internet-Filtern : Jugendschutz contra freie Meinungsäußerung: In Amerika entscheidet wieder mal die Justiz über staatliche Vorgaben (2002) 0.01
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    Content
    "Was haben die finnische Botschaft in Rumänien, eine dänische Organisation gegen die Todesstrafe in den USA und die schottische Zeitung 'Aberdeen Independent" gemeinsam? Ihre Internet-Seiten gefährden jugendliche Nutzer mit pornografishen Inhalten. So sieht es zumindest das Filterprogramm "N2H2 Internet Filtering 2.0". Diese und 6.774 weitere zu Unrecht blockierte Seiten präsentiert die "American Civil Liberties Union (ACLU)" als Beweis in einem Prozess um den sog. Children's Internet Protection Act (CIPA). Verhandelt wird dabei eine Frage von internationaler Bedeutung: Ab wann gefährdet Jugendschutz im Internet die freie Meinungsäußerung? In Deutschland rückt die Filter-Problematik ins öffentliche Bewusstsein, seit die Düsseldorfer Bezirksregierung von Zugangs-Providern eine Blockade bestimmter Internet-Seiten fordert (siehe Netzwerk-Seite vom 12. März) - und dagegen Protest laut wird, wie am Wochenende mit einer Demonstration in der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt. ln den Vereinigten Staaten befassen sich Bürgerrechtsgruppen und Gerichte bereits seit Mitte der neunziger Jahre mit Online-Filtern. Zwei Gesetze, die Minderjährige vor Pornografie im Netz schützen sollten, haben US-Gerichte bereits für verfassungswidrig erklärt beziehungsweise wegen Verfassungsbedenken vorerst gestoppt: 1996 den "Connmunications Decency Act" und 1998 den "Child Online Protection Ast". ln beiden Fällen war das wesentliche Argument gegen Zwangsfilterung die lneffektivität der Programme. Da auch Internetseiten über Empfängnisverhütung, Aids, die Diskriminierung Homosexueller oder gar die Cartoonfigur Snoopy gesperrt wurden, sahen die Gerichte die vom ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit gefährdet. Es scheint wahrscheinlich, dass deshalb auch der jetzt verhandelte "Children's Internet Protestion Act" keinen Bestand haben wird. Das lassen die Äußerungen der Richter während der Verhandlung erwarten. Ihr Urteil werden sie Anfang Mai verkünden. Anders als die beiden früheren Gesetze gehört der CIPA nicht zum Strafrecht. Das Gesetz sieht vor, dass vom Jahr 2003 an Bibliotheken nur dann mit Bundesgeld unterstützt werden, wenn sie minderjährige Surfer von jugendgefährdenden Seiten fern halten. Ob das allerdings möglich ist, zweifelt Harvey Bartle, einer der drei Richter, an: "Ich denke, jedermann würde mir zustimmen, dass wir wahrscheinlich nicht hier sitzen würden, wenn es eine Technologie gäbe, die einfach Obszönitäten, Kinderpornografie und jugendgefährdende Inhalte ausschließen könnte." Solche Filter existieren nicht. Arbeiten die Programme mit von Menschen erstellten Listen, blockieren sie nicht einmal annähernd genügend Seiten. Allerdings kann man gute Entscheidungen erwarten. Denn Menschen verstehen anders als Computer, dass Aufklärungsangebote über Empfängnisverhütung durchaus für Minderjährige zugänglich sein sollten. Freilich sind schon solche Einsätzungen in den Vereinigten Staaten umstritten, wo es unterschiedliche Ansichten etwa über die Zulässigkeit von vorehelichem Sex gibt: Gerade deshalb ist das Schwelgen der meisten Hersteller von Filtersoftware übenden Inhalt ihrer Listen, deren Zustandekommen und die zu Grunde liegenden Wertvorstellungen beängstigend. Richter Bartle fragte einen als Zeugen geladenen Bibliothekar, der Filterprogramme einsetzt: "Sie delegieren die Verantwortung an ein außenstehendes Unternehmen? Wie kontrollieren sie, was der Hersteller der Filtersoftware tut?" Andere Filter arbeiten mit automatischer Texterkennnng. Die genaue Arbeitsweise halten die Produzenten geheim, allerdings dürfte die Suche nach Reizworten dabei eine bedeutende Rollenspielen. Damit ist wohl zu erklären, dass das Programm Cyberpatrol die Internet-Seite zum Buch "Peepshow: Media and Politics in an Age of Scandal" vier angesehener Publizisten blockiert hat. Der Sprachwissenschaftler Geoffrey Nunberg sagte vor Gerietet, eine präzise Analyse des Sinnzusammenhangs liege "weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie".
  8. Mathieu, C.: Internet-Inhalte sollen in die Bibliothek wandern : Webmaster werden verpflichtet, ihre Seiten als PDF-Datei zur Speicherung einzuschicken (2008) 0.01
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