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  1. Majica, M.: ¬Eine ganz große Nummer : dem User eröffnet die Umstellung viele ungekannte Möglicchkeiten - zumindest in Zukunft (2012) 0.00
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    "Nun beginnt für das Internet eine neue Zeitrechnung. Die Organisation Internet Society spricht von einem Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft: Am 6. Juni wird das neue Internet Protocol Version 6 eingeführt, Insidern besser bekannt unter der Abkürzung IPv6. Für diese technische Neuerung wurde es nach Ansicht von Experten höchste Zeit. Wir dokumentieren die wichtigsten Fragen zum Start, dem IPv6 Launch Day. IPv6 kommt - wird alles anders? In den Maschinenräumen des Internets schon. Doch so groß die Veränderungen im Inneren auch sind: Äußerlich wird sich erst mal nichts ändern. Auf den ersten, zweiten und auch dritten Blick wird das Internet nach diesem 6. Juni genauso funktionieren wie sonst. Warum wird diese Umstellung überhaupt gemacht? Weil die bisherigen IP-Adressen knapp geworden sind. Mit dem bisher üblichen System können rund vier Milliarden Adressen ausgeben werden. Da die Zahl der weltweiten PC, Tablet-Computer, Smartphone, Spiele-Konsolen und ähnlichen Geräten rasant gestiegen ist, gibt es längst zu wenige Adressen. Bisher funktioniert das Internet nur deshalb meist reibungslos, weil all diese Geräte nicht gleichzeitig online sind.
  2. Büssow, J.; Tauss, J.; Scheithauer, I.; Bayer, M.: ¬Ein Kampf gegen den Rechtsextrimismus - oder gegen das Internet? : Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow und der Medienexperte Jörg Tauss (beide SPD) streiten über Sperren und Filter für das Web (2002) 0.00
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    Content
    "Herr Büssow, Sie haben nordrhein-westfälische Internetfirmen, die Surfern den Onlinezugang ermöglichen, angewiesen, bestimmte Webseiten zu sperren. Warum? - Büssow: Nach dem Mediendienste-Staatsvertrag sind wir verpflichtet, bei Angeboten einzugreifen, die das Strafgesetzbuch verbietet - Volksverhetzung etwa oder Diskriminierung von Minderheiten. Provider, die die Technik zum Anbieten von Seiten bereithalten, haben zwar eine stärkere Verantwortung als Firmen, die ihren Kunden den Weg ins Netz ermöglichen. Aber viele nationalsozialistischen Seiten liegen in den USA Dort sind sie erlaubt, weil sie unter das US-Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Bei uns sind sie strafbewehrt. In diesen Fällen bitten wir die Zugangsprovider, die Seiten zu sperren. - Das Bitten klingt so freundlich. - Büssow: Ja, erst einmal ist es auch freundlich. Viele Provider folgten uns zunächst. Dann kam der Eco-Verband und sagte, Zugangsanbieter hätten nur die Funktion von Briefträgern - und die seien nicht für den Inhalt von geschlossenen Briefen verantwortlich, sondern hätten nur den Transport vorzunehmen. Aber es handelt sich hier nicht um geschlossene Briefe. Manche halten uns vor, wir dürften im globalen Netz eine globale Kommunikation nicht verhindern. Das würde bedeuten, dass wir im Internet einen anderen Rechtszustand haben als offline. Wir müssten dann ins Strafgesetzbuch schreiben: Diese Bestimmung, Volksverhetzung etwa, gilt nicht im Internet. Das hat der Deutsche Bundestag bislang aber nicht getan. - Soll das Strafgesetzbuch nur offline gelten? - Tauss: Überhaupt nicht. Im Ziel bin ich mit Jürgen Büssow völlig einig: Selbstverständlich sind Kriminelle und Kriminalität zu bekämpfen, da, wo sie auftreten. Aber Jürgen Büssow bekämpft nicht den Rechtsradikalismus, sondern schlichtweg das Internet - und ich habe den Eindruck, aus einer großen Unkenntnis heraus. Was er technisch den Providern abverlangt, ist nicht machbar. Vor allem aber besteht für Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider keine Rechtsgrundlage, weil sie dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht unterliegen, wie mehrere Gutachten bestätigen. - Herr Büssow, verlangen Sie Unmögliches? Zumindest die von Ihnen mit initiierten Tests lassen die Filter ja schlecht aussehen. - Büssow: Als Ordnungsbehörde müssen wir kein bestimmtes Verfahren vorschlagen, wie etwas technisch möglich ist. Trotzdem haben wir uns in Gesprächen mit den Providern darauf eingelassen, ein System von drei Softwarefirmen zu prüfen. Die Universität Dortmund hat sich einverstanden erklärt, die Filter auf ihre Effektivität hin zu untersuchen: ob sie zu umständlich oder teuer sind. Bisher kam nicht heraus, dass es nicht machbar wäre. - Aber die Filter funktionieren auch noch nicht. Umgehen lassen sie sich ja ohnehin. - Büssow: Der Leiter des Rechenzentrums, ein Physiker, sagt: Wir können den Zugang zu bestimmten Seiten erheblich erschweren. Surfer müssen an Windowsrechnern zwölf Schritte unternehmen, um die Sperre zu umgehen. Das ist für durchschnittliche Nutzer viel Aufwand. Vier Provider in Deutschland decken 80 Prozent der User ab: T-Online, AOL, Freenet und Compuserve. Wenn nur die vier eine Selbstverpflichtung abgeben und diese Inhalte nicht mehr zugänglich machen, wäre das ein großer Fortschritt. Denn die Leute, die verbotene Seiten verbreiten wollen, kämen nicht mehr an die Mehrheit der Bevolkerung ran. -
    Tauss: Die kommen schon jetzt nicht an die große Mehrheit der Bevölkerung ran, weil die große Mehrheit der Bevölkerung sich für diesen Mist nicht interessiert. Ich muss doch Nazi-Angebote bewusst suchen. Und, wenn ich sie suche, werde ich auch tech sche Tricks anwenden. Die Umgehung Ihrer DNS-Sperre ist automatisierbar, dann bekomme ich den Zugang ganz einfach. Im Übrigen sind Filter schon deshalb nicht sinnvoll, weil sie dazu führen, dass die bekämpften Angebote aufviele andere Server kopiert werden. Jürgen Büssows gute Absicht wird so konterkariert. Selbst wenn wir die Chance hätten, die eine oder andere Naziseite auszusortieren: Ich hätte große Bedenken, ob man eine solche Technik einsetzen soll. Andere Teile der Welt warten nur darauf. Denn mit der gleichen Software lässt sich gegen Demokratie und Freiheit vorgehen. Wenn auch andere Länder anfangen, ihre nationale Rechtsordnung auf das Netz zu übertragen, kann man sich vorstellen, was geschieht: Irak würde pro-westliche Einflüsse bekämpfen, oder Milosevic hätte in Jugoslawien das Internet, das wesentlich zur Demokratisierung des Landes beigetragen hat, unterbunden. Ich hoffe, dass die Technik, die Herr Büssow sich wünscht, nie funktioniert, selbst wenn sie manchmal hilfreich wäre. Überhaupt: Wer sagt wem, welche Seiten gesperrt werden? - Büssow: Unsere Verfügungen sind transparent und verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Deshalb stimmen Ihre Beispiele nicht mit Irak oder China; dort gibt es nämlich keine Verwaltungsgerichte. - Herr Büssow, Sie haben eine Entwicklung initiiert, an deren Ende eine Filterlösung steht. Raten Sie dann den Providern: Benutzt die Technik, und damit ist die Internetwelt wieder in Ordnung? - Büssow: Die Provider können auch andere Sperrtechniken verwenden. Für uns ist entscheidend, dass illegale Inhalte, selbst wenn sie aus dem Ausland kommen, gestoppt werden können. Der Nachweis der Sperrmöglichkeit ist auch wichtig für die gerichtliche Auseinandersetzung, die wir anstreben. Der eigentliche Punkt ist für mich: Gibt es eine Verantwortlichkeit der Zugangsprovider, wenn sie illegale Inhalte zugänglich machen, oder nicht? Die FirstAmendment-Regeln der US-Verfassung schützen Nazi-Seiten in den USA, aber nicht bei uns. Wenn wir sagen, wir wollen diesen Schutz auch, müssten wir dem USRecht folgen - und unsere Verfassung in Sachen Meinungsfreiheit ändern. - Gibt es die Verantwortung der Zugangsprovider, von der Jürgen Büssow spricht? - Tauss: Die Provider wirken schon jetzt konstruktiv mit. Wenn die Polizei zu ihnen kommt und sagt "Wir müssen eine Straftat verfolgen", dann ist das selbstverständlich möglich. - Büssow: Aber ist nicht die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, sich vor die angegriffenen Menschen zu stellen? Das können Ausländer sein, Homosexuelle, Kinder - im Sinne von Jugendschutz und Kinderpornografie -, oder es können jüdische Gemeinden sein oder Angehörige jüdischen Glaubens in Deutschland. Ich akzeptiere nicht die Auffassung aus der Netzszene, es gäbe online ein Recht auf Hassseiten, egal wie ehrabschneidend sie sind. Die Verletzung der Betroffenen müsse man eben in Kauf nehmen; das Weh sei nun mal ein Abbild der Welt. - Tauss: Es ist eine grobe Unterstellung zu sagen, man wolle nichts gegen solche Leute tun. Wir können die Täter ergreifen. Sie machen sich aut Bundesgerichtshof im Ausland nach deutschem Recht strafbar: Wenn sie hierher zurückkommen, können . sie gefasst werden; das ist völlig klar. - Der Bundestag hat ein neues Bundesjugendschutzgesetz verabschiedet, die Länder arbeiten an einem neuen Staatsvertrag zum Medienschutz - und dort geht es um das Prinzip der Selbstregulierung und vielleicht der regulierten Selbstregulierung. Kann das funktionieren?
  3. Beuth, P.: Sternzeichen Google (2008) 0.00
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    Eltern sollen von Kindern lernen Für Gasser ist das eine gute Nachricht. Denn je mehr das Internet zur wichtigsten Informationsquelle wird, desto wichtiger wird es, mit diesen Informationen umgehen zu können. Dabei machen die Digital Natives insgesamt eine gute Figur, sei es bei der langsam zunehmenden Sensibilisierung für den Datenschutz oder der überraschend gut ausgeprägten Fähigkeit, Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen zu können: "Je mehr man sich im Netz bewegt, desto größer ist interessanterweise die Kompetenz im Umgang mit dem Medium", fasst Gasser entsprechende Studien zusammen. Wenn es etwa darum geht, die Qualität eines Wikipedia-Artikels zu überprüfen, nutzen diejenigen, die länger im Netz sind, diese Zeit auch, um die Quellen des Artikels zu überprüfen und zu vergleichen. Dass viele Menschen künftig praktisch rund um die Uhr online sein werden, ist Gasser und Palfrey bewusst. Schon jetzt nutzen zehn Millionen Deutsche das mobile Web, in Japan so gut wie jeder. Die Forscher fordern deshalb Eltern und Lehrer auf, "ihre Kenntnis der Digitaltechnik zu verbessern" - dabei könne ihnen niemand so gut helfen wie die Digital Natives selbst. Erwachsene bräuchten unbedingt "ein eigenes Verständnis davon, wie diese Technologie funktioniert, die unsere Kids tagein, tagaus nutzen." Vor allem diejenigen, die immer noch diese rückständigen, langsamen E-Mails schreiben."
  4. Wannags, M.-M.; Schäfers, S.: 7. InetBib-Tagung : 12. bis 14. November 2003 in Frankfurt am Main (2004) 0.00
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    In seinem Beitrag über "Rechtsstreitigkeiten bei der Dokumentlieferung" berichtete Ulrich Korwitz über die aktuellen rechtlichen Probleme denen Bibliotheken ausgesetzt sind, die ihre Informationen und Dokumente elektronisch zugänglich machen. Dabei stehe vor allem der Lieferdienst subito unter massivem Druck einiger großer internationaler Verlage, die ihre kommerziellen Interessen durch diesen Dienst beeinträchtigt sehen. Vor diesem Hintergrund seien die Initiativen zu sehen, die alternative Publikationsstrukturen in Form eines "Open Access" aufbauten, so z. B. "German Medical Science" (GMS), "German Academic Publishers" (GAP) oder "Digital Peer Publishing" (DIPP) in NRW. Es müsse erreicht werden, dass das Urheberrecht beim Autor verbleibe, und dieser sich nicht mehr exklusiv an kommerzielle Verlage bindet. "Science belongs to science. Copyright belongs to the author". In diesem Sinne sei auch die gerade veröffentlichte "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen` zu verstehen. Den "Aufbau einer Koordinierungsstelle für elektronische Hochschulschriften" an Der Deutschen Bibliothek beschrieb Dr. Thomas Wollschläger. Es gäbe noch eine erhebliche Zahl von Hochschulen, an denen bestimmte Fachbereiche die Möglichkeit zur Online-Veröffentlichung nicht unterstützen und Promovenden nicht über diese Möglichkeit informierten. "Wie viele Verlage brauchen deutsche Universitäten und welche Verbundmodelle sind für diese geeignet?" fragte Dr. Claudia Koltzenburg in ihrer Präsentation des Verbundprojektes GAP - German Academic Publishers -, dessen Ziel der Aufbau eines kooperativen offenen Verbundes für elektronisches Publizieren im Wissenschaftsbereich unter Beteiligung deutscher Universitätsverlage ist. Nicht der Leser, sondern die Institution solle für den freien Zugang zu wissenschaftlicher Publikation zahlen. Neunzig Prozent dessen, was Wissenschaft hervorbringe sei nicht sedimentiert, sondern "im Fluss", ein "give away". Es müsse stärker vermittelt werden, welches Interesse die Universität und die Wissenschaftler an diesen Publikationen habe: Kooperation vs. corporate identity. Angestrebt werde nicht ein zentraler deutscher Universitätsverlag, sondern in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, den Fachgesellschaften und weiteren Partnern ein Geschäfts- und Organisationsmodell für die künftige kooperative Gestaltung akademischer Publikationsformen zu entwickeln, das eine echte Alternative zu den marktbeherrschenden Großverlagen biete. Als erfolgreiches Gemeinschaftsunternehmen wissenschaftlicher Bibliotheken präsentierten Christine Burblies und Dr. Tamara Pianos das interdisziplinäre Internetportal für wissenschaftliche Information vascoda. Mittlerweile kooperieren über 30 Einrichtungen in diesem bundesweiten Projekt. Durch die Einbindung der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek EZB und erweiterten Funktionalitäten im nächsten Release der Metasuchmaschine werde der Ausbau kontinuierlich vorangetrieben. Als "Chefsache" kennzeichnete Prof. Wilfried Juling die "Integration von Information, Kommunikation und Multimedia". Neue Medien und eine leistungsstarke elektronische Infrastruktur seien die Basis der eUniversity, der "enhanced university". Für eine erfolgreiche Umsetzung bedürfe es einer institutionalisierten Kooperation zwischen Rechenzentrum, Bibliothek, Medienzentrum, Verwaltung und Fakultäten. Diese Aufgabe sollte idealerweise ein CIO (Chief Information Officer) übernehmen, der aus dem operativen Geschäft herausgelöst sei und an der Seite des Rektors die konzeptionelle und administrative Aufsicht über alle technischen, organisatorischen und nutzungsrechtlichen Aspekte des Informationsversorgungsbereiches innehabe.

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