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  1. Byrne, D.J.: MARC manual : understanding and using MARC records (1998) 0.03
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    Date
    2. 8.2001 16:22:33
  2. SiBiL: Système intégré pour les bibliothèques universitaires de Lausanne : 9 années d'automatisation à la Bibliothèque cantonale et universitaire (1980) 0.02
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    Abstract
    In Grenoble wurde um 1971 das Format MONOCLE als französische Adaption des USMARCII aufgestellt. Dieses wurde vom SiBiL-Verbund übernommen. MONOCLE wurde danach auch die Basis für das weiterentwickelte INTERMARC, das seinerseits ein Vorläufer von UNIMARC wurde. Die Ähnlichkeit mit USMARC ist recht stark, es gibt aber eine Reihe von abweichenden Feldern, vor allem sind die Indikatoren sehr unterschiedlich definiert. Immerhin hat die französische Orientierung auf USMARC dann um 1988 dazu geführt, daß die französischen Universitäten und die Bibliothèque Nationale sich zu einem Anschluß an OCLC entschließen konnten
  3. Wolters, C.: Wie muß man seine Daten formulieren bzw. strukturieren, damit ein Computer etwas Vernünftiges damit anfangen kann? : Mit einem Glossar von Carlos Saro (1991) 0.01
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    Abstract
    Die Dokumentationsabteilung im Institut für Museumskunde der Staatlichen Museen Preußischer Kulturbesitz (IfM) hat die Aufgabe, bundesweit Museen und museale Einrichtungen bei der Einführung der Informationstechnik mit Rat und Tat zu unterstützen. Hierbei arbeitet sie mit dem Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB) zusammen. Diese Aktivitäten liegen im Bereich einer professionell durchgeführten Rationalisierung; Computerisierung ist nicht Selbstzweck, sondern eine Möglichkeit, ohnehin durchzuführende Arbeiten in puncto Zeit und Kosten effizienter zu gestalten bzw. Dinge durchzuführen, für die man beim Einsatz konventioneller Methoden weder die Zeit noch das Geld hätte. Mit der Vermittlung der hierfür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten ist ein kleines Institut wie das IfM wegen des rapide ansteigenden Beratungsbedarfs der Museen heute noch weit überfordert. Wir konzentrieren daher unsere Aktivitäten auf eine Zusammenarbeit mit den für die Museumsbetreuung zuständigen Einrichtungen in den Bundesländern. Wir haben die Hoffnung, daß mehr und mehr Bundesländer für diese Aufgabe eigene Dienstleistungsangebote entwickeln werden. Bevor das erreicht ist, versucht das HM interessierten Museen zumindest eine "Hilfe zur Selbsthilfe" anzubieten; auch wenn dieses oder jenes Bundesland noch nicht in der Lage ist, seine Museen auf diesem Gebiet professionell zu beraten, soll es einzelnen Museen zumindest erleichtert werden, sich hier selber schlau zu machen. Zum Inhalt: Zur Zeit der Großrechner waren sich noch alle Beteiligten darüber einig, daß man für den Einsatz der Informationstechnik professioneller Hilfe bedarf. Man war bereit, sich den Anforderungen der Maschine anzupassen, man versuchte, sich "computergerecht" zu verhalten. Die Einführung leicht zu bedienender und leistungsstarker Computer im Bürobereich hat diese Arbeitsbedingungen aber grundlegend verändert. Auch Leute, die von Computer noch nichts verstehen, können heute in wenigen Tagen lernen, mit Programmen für "Textverarbeitung" ganz selbstverständlich umzugehen. Sie erwarten daher, daß das bei einem Einsatz des Computers für die Inventarisierung genauso problemlos sei. Von einer solchen Benutzerfreundlichkeit der Programme sind wir im deutschen Museumswesen aber noch weit entfernt. Das hat einen einfachen Grund: In die eben erwähnten einfach zu handhabenden Programme wurde inzwischen hunderte oder gar tausende von "Mannjahren" investiert; ein erheblicher Teil dieser Mittel diente dazu, den Computer den spezifischen Bedürfnissen bestimmter Arbeitsplätze anzupassen, bzw. die daran arbeitenden Mitarbeiter auszubilden. Bis das auch für das Museum gilt, wird wohl noch einige Zeit vergehen; dieser Markt ist zu klein, als daß sich solche Investitionen auf rein kommerzieller Basis kurzfristig auszahlen könnten. Das Institut für Museumskunde versucht hier Hilfestellung zu geben. Das vorliegende Heft 33 der "Materialien" ist aus Beratungen und Kursen hervorgegangen. Es versucht, die für die Einführung der Informationstechnik im Museum unabdingbaren grundlegenden Computerkenntnisse für Museumsleute in Form eines Lern- und Lesebuchs zu vermitteln. Es schließt damit an Heft 30 (Jane Sunderland und Leonore Sarasan, Was muß man alles tun, um den Computer im Museum erfolgreich einzusetzen?) direkt an und soll zusammen mit ihm benutzt werden.
  4. Hauke, P. (Bearb.): RAK versus AACR : Projekte - Prognosen - Perspektiven. Beiträge zur aktuellen Regelwerksdiskussion. (2002) 0.01
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    Footnote
    Rez. in: BuB 55(2003) H.4, S.259-260 (B. Rohde): "»Nikolausbeschluss« - ein recht untypischer Fachausdruck im Bibliothekswesen. Dennoch gibt es sicherlich nur wenige Personen in den wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands, die mit diesem Begriff nichts anzufangen wissen. »Der Standardisierungsausschuss strebt grundsätzlich einen Umstieg von den deutschen auf internationale Regelwerke und Formate (AACR und MARC) an«, entschied das dem Hause Der Deutschen Bibliothek angegliederte nationale Gremium für Regelwerksfragen am 6. Dezember 2001. Der geplante Umstieg vom derzeitigen nationalen Datenformat MAB und Regelwerk RAK auf das aus dem angloamerikanischen Raum stammende MARC-Datenformat (Machine Readable Cataloging) sowie das Katalogregelwerk AACR (Anglo-American Cataloging Rules), derzeit in der 1988 revidierten zweiten Ausgabe vorliegend, wurde letztes Jahr wie kein anderesThema auf breiter Basis diskutiert. Eine Gruppe Studierender am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin hat nun diese Diskussion aufgegriffen. In ihrem Publikationsprojekt unter der Leitung der Herausgeberin Petra Hauke ist es ihnen gelungen, Vertreter der unterschiedlichsten Meinungen zum Thema » RAK versus AACR« als Autoren für Einzelbeiträge in diesem Sammelband zu gewinnen. - Sachliche Diskussion - Wer die Diskussion verfolgt hat, weiß einen Teil der Autoren einer entsprechenden Meinungsfraktion ohne weiteres zuzuordnen. Die Diskussion ist auch mit Beteiligung einiger der Autoren in den fachspezifischen Mailinglisten tagesaktuell teilweise sehr heftig geführt worden. Mitunter sind die Beiträge auch durch Veröffentlichung an anderer Stelle oder durch Vorträge bereit bekannt gewesen und haben für diesen Band eine Oberarbeitung erfahren. Wenn auch der Begriff »versus« aus dem Titel den recht deutlichen emotionalen Frontverlauf zwischen Gegnern und Befürwortern des geplanten Umstiegs einfängt, so finden sich doch die Vertreter der verschiedensten Meinungsrichtungen auf einer sachlichen Ebene in diesem Buch wieder. Insofern kann es zum Verständnis der jeweiligen Gegenseite beitragen, ebenso wie zur Meinungsbildung bei Personen, die sich mit diesem Thema noch nicht intensiv beschäftigt haben. Quasi als »Repräsentantinnen« Der Deutschen Bibliothek und damit des Standardisierungsausschusses als beschlussfassendes Gremium zeigen Renate Gömpel und Gudrun Henze im einführenden Beitrag in erster Linie auf entwicklungsgeschichtlicher Ebene die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Regelwerke auf. Die Vorgeschichte des Umstiegsbeschlusses wird ebenfalls nachgezeichnet sowie ein Ausblick auf die weitere Planung gegeben. Auch führt das Autorinnenduo Gründe auf, die aus Sicht Der Deutschen Bibliothek für einen Umstieg sprechen. Tatsächlich hat Die Deutsche Bibliothek als größter nationaler Datenlieferant sicherlich auch das größte Interesse an einem Umstieg aus wirtschaftlichen Gründen. Zur bisherigen Umstiegsdiskussion hat Bernhard Eversberg durch seine Online-Umfrage der breiten Bibliotheksbasis Gehör verschafft. In seiner »Theorie der Bibliothekskataloge und Suchmaschinen« erarbeitet er die gemeinsamen und unterschiedlichen Grundlagen dieser beiden Suchwerkzeuge. Er weist hierbei auch auf die Bedeutung des Datenformates hin, das getrennt von den Regelwerken zu betrachten sei. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der Beitrag von Luise Hoffmann; das Projekt der Machbarkeitsstudie zum Umstieg von Seiten Der Deutschen Bibliothek liegt in ihren Händen. In ihrem Beitrag hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, die beiden Regelwerke aufgrund ihrer inneren Struktur zu vergleichen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Aufbau, bei den Bestimmungen für Haupt- und Nebeneinträge sowie den Ansetzungsregeln von Personen und Körperschaften kommen hier nicht zu kurz. Ihr Versuch, »Vorurteile abzubauen und die Gemeinsamkeiten der Regelwerke hervorzuheben«, trägt sehr dazu bei, dem strikten »versus« die Spitze zu nehmen.