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  1. Schrettinger, M.: Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft besonders zum Gebrauch der Nicht-Bibliothekare, welche ihre Privat-Büchersammlungen selbst einrichten wollen : Auch als Leitfaden zu Vorlesungen über die Bibliothek-Wissenschaft zu gebrauchen (2003) 0.05
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    Abstract
    Martin Schrettinger (1772-1851) gehört neben Christian Molbech und Friedrich Adolf Ebert zu den bedeutendsten Theoretikern der Bibliothekswissenschaft Anfang des 19. Jahrhunderts. Als Praktiker war der ehemalige Benediktinermönch lebenslang im Bibliotheksdienst tätig, unter anderem an der Königlichen Hofbibliothek in München, wo er sich durch die Anlage eines handschriftlich verfassten Realkatalogs verdient gemacht hat. In seinen theoretischen Arbeiten erläuterte Schrettinger eingehend die in der Bibliothekspraxis gemachten Erfahrungen, bietet Begriffsdefinitionen an und setzte sich für die Etablierung des Bibliothekarberufs und der dafür notwendigen Wissenschaftstheorie ein. Er prägte als erster den Begriff "Bibliothekswissenschaft". Martin Schrettinger veröffentlichte ab 1808 die vier Hefte "Versuch eines vollständigen Lehrbuches der Bibliothek Wissenschaft" und wurde damit zum Pionier einer Wissenschaft, die zur damaligen Zeit noch gar nicht anerkannt war. Das theoretische Schaffen des Bibliothekars aus München gipfelte in seinem "Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft, besonders zum Gebrauche der Nicht-Bibliothekare; welche ihre Privat-Büchersammlung selbst einrichten wollen" (erstmalig veröffentlicht 1834 in der Beck'schen Universitäts-Buchhandlung zu Wien), in welchem er seine Lehren in konzentrierter und lebendiger Form darlegte. Das interessante und lesenswerte Lehrbuch ist heute nur noch in sehr wenigen und schützenswerten Exemplaren zu finden. Es sollte aber für eine breite Öffentlichkeit von Bibliothekaren, Wissenschaftlern, Studenten und anderen bibliothekshistorisch Interessierten wieder erhältlich sein. Dieses Ziel verfolgen Studenten der Bibliotheksund Informationswissenschaft der HTWK Leipzig. Auf der Grundlage des in der Universitätsbibliothek Leipzig vorhandenen und selten gut erhaltenen Exemplars wird ein originalgetreuer Nachdruck erstellt und durch ein Nachwort zu Leben und Werk Martin Schrettingers sowie durch eine ausgewählte Bibliographie ergänzt.
    Footnote
    Rez. in: ZfBB 51(2004) H.5/6, S.359-360 (V. Henze): "Martin Schrettinger? - Bei Absolventen der Bibliotheksschulen und -wissenschaften mag dieser Name eine vage Erinnerung auslösen, ihn schon einmal als einen der Begründer der modernen Bibliothekswissenschaft in Deutschland gehört zu haben. Tatsächlich hat Schrettinger im Jahre 18o8 als erster den Begriff »Bibliothek-Wissenschaft« geprägt. Doch mit der Nennung dieses Stichworts wird es üblicherweise auch schon sein Bewenden gehabt und wird Schrettinger das Los mit anderen Begründern fachlicher Disziplinen geteilt haben: genannt und gerühmt, aber kaum jemals gelesen worden zu sein. Dass dies nun künftig anders werden könnte, ist der Weidmannschen Verlagsbuchhandlung in Hildesheim zu verdanken, die einen vorzüglich ausgestatteten, mit einem ausführlichen Nachwort sowie einer Bibliografie versehenen faksimilierten Nachdruck von Martin Schrettingers Hauptwerk verlegt hat, dem im Jahr 1834 erstmals erschienenen »Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft, besonders zum Gebrauche der Nicht-Bibliothekare, welche ihre Privat=Büchersammlungen selbst einrichten wollen«. Dass wir es dabei nicht nur mit einem aus historischen Gründen lobenswerten, sondern vor allem auch lohnenswerten Unterfangen zu tun haben, wird schnell deutlich:Wer den schmalen, insgesamt nicht einmal 200 Druckseiten umfassenden Band in der Erwartung, vielleicht auch ein wenig in der Hoffnung aufschlägt, einen amüsierten Blick in das historische Kuriositätenkabinett werfen zu können, wird schnell eines Besseren belehrt. Der 1772 in Neumarkt in der Oberpfalz geborene und 1851 in München gestorbene Bibliothekar der Königlichen Hof- und Staatsbibliothek München schreibt nicht nur in einer prägnanten, sondern auch 170 Jahre nach Erscheinen seines Werkes äußerst lesbaren Diktion, die manchem zeitgenössischen Fachtext zu wünschen wäre. Sein Handbuch ist als Arbeitsgrundlage für die Praxis gedacht, die alle Fragen bibliothekarischen Arbeitens abdecken soll-bis hin zu der Frage, an welcher Stelle des Buches die Signaturetiketten aufzubringen sind. Ohne Umschweife kommt Schrettingerjeweils auf den Punkt und formuliert bereits auf der zweiten Seite seines Buches als obersten Grundsatz der Bibliotheks-Wissenschaft: »Da nun jedes literarische Bedürfniß in einer Bibliothek nur allein durch Herbeischaffung der dahin einschlägigen Bücher befriedigt werden kann, so erscheint der Zweck jeder Bibliothek-Einrichtung als möglichst schnelles Auffinden der Bücher, und dieser Zweck muß notwendig als oberster Grundsatz der Bibliothek-Wissenschaft aufgestellt werden.«
    Es kann nicht schaden, sich von Zeit zu Zeit eine solche Formulierung in dieser Deutlichkeit ins Gedächtnis zu rufen, insbesondere als sie bereits vor 170 Jahren niedergeschrieben wurde und schon damals von Schrettinger keinesfalls bloß als hehrerAnspruch gemeintwar.Schrettingerwusste,wovon er sprach. Nach der Auflassung von 150 bayerischen Klosterbibliotheken und der Übernahme der 100.000 Bände umfassenden Mannheimer Hofbibliothek platzte die Münchner Hofbibliothek aus allen Nähten; an eine sinnvolle Ordnung war nicht zu denken, worunter damals üblicherweise eine systematische Aufstellung verstanden wurde. Gegen sie wendet sich daher Schrettinger mit Entschiedenheit, und hier gewinnt sein Werk seine zukunftsweisende, auch heute noch unveränderte Gültigkeit: »Die so beliebte systematische Ordnung, welche man hier vermissen wird, ist ein eben so unzureichendes,ja ganz zweckwidriges, als äußerst mühesames Mittel zur Erreichung des hier vorgesteckten Zweckes, welcher durch ganz ungezwungene Spezialkataloge über die besondern wissenschaftlichen Clas-sen, und durch einen allgemeinen alphabetischen Realkatalog vollkommen und mit weit lichterer Mühe erreicht werden kann ... [Ein Aufstellungsplan] mag aber beschaffen seyn, wie er wolle, so wird sich doch jedes Mal bei der Ausführung desselben sehr bald zeigen, daß keine der irgend einem bibliothekarischen Zwecke entsprechenden Ordnungen durch die Aufstellung der Bücher in ihrer zweckmäßigen Vollkommenheit ausführbar sey.« Schrettinger setzte dagegen auf eine Aufstellung der Bücher nach einzelnen, von der Größe der Bibliothek und ihren Anforderungen zu bestimmenden Fächern, in denen die Bücher alphabetisch aufgestellt werden sollten, unterschieden einzig nach den drei Größen Folio, Ouart und Oktav. Erschließung und Ermittlung der Bücher sollte ausschließlich über Kataloge gewährleistet werden, wobei Schrettinger einen alphabetischen Gesamtkatalog, wissenschaftliche Spezialkataloge einzelner wissenschaftlicher Disziplinen und den von ihm »Realkatalog« genannten Schlagwortkatalog unterschied, um alle möglichen und denkbaren Suchinteressen abzudecken. »Rückweise« (Verweisungsformen) sollten zusätzliche Sucheinstiege schaffen und damit Recherchen weiter erleichtern. Für alle drei Katalogtypen entwarf Schrettinger konkrete Katalogisierungsregeln. Schrettingers ganze Leidenschaft gehörte dabei dem Realkatalog: Mit dem Aufbau des Realkataloges für die Münchner Hof- und Staatsbibliothek war er noch nach seinem Eintritt in den Ruhestand bis zu seinem Tode beschäftigt, ohne ihn fertig stellen zu können. Doch er hatte in seinem Handbuch ja bereits geschrieben: »Der einzige Umstand, welcher einen längern Zeitraum für die Ausarbeitung erfordert, ist der, daß an diesem nie mehr als ein Individuum zu gleicher Zeit arbeiten kann, ... [...] Nichts würde das Misslingen des ganzen Unternehmens sicherer und schneller herbeiführen, als Inconsequenz im Verfahren. Diese wäre aber unvermeidlich, wenn mehr als Ein Individuum zu gleicher Zeit Hand ans Werk legen wollte, mithin das >quot capita, tot sententiae< in Anwendung käme.«
    Schrettinger beschreibt hier das bis zum heutigen Tag im Kern nicht befriedigend geklärte grundsätzliche Problem einer einheitlich gehandhabten intellektuellen sachlichen Erschließung von Literatur. Es ist dabei nicht so, dass Schrettinger sich andererseits der Gefahr dieses ganz auf die Person des Bearbeiters zugeschnittenen Arbeitens nicht bewusst gewesen wäre, stellt er sich doch selbst die Frage: »Aber wie wird es dann um die Fortsetzung und Vollendung dieser weitaussehenden Arbeit stehen, wenn das einzige dazu verwendete Individuum altersschwach werden oder sterben sollte?« Im Falle von Schrettingers Realkatalog beschloss die Leitung der Münchner Hof- und Staatsbibliothek nach seinem Tod im Jahre 1851 das Vorhaben einzustellen und den Realkatalog nicht weiterzuführen. Der älteste Schlagwortkatalog der WeIt, durch den Schrettinger in »dritter Potencierung« am liebsten auch noch die unselbstständig erschienenen Aufsätze und Abhandlungen erschlossen hätte, blieb ein Torso, der allerdings noch heute für Recherchen nach Literatur des 16. bis 18. Jahrhunderts benutzt wird. Gerade an diesem Umstand lässt sich erkennen, wie zukunftsweisend Schrettingers Denken und Wirken war. Dies gilt im Übrigen auch für seine in seinem Handbuch geäußerten und womöglich bald schon wieder aktuellen Forderungen nach eigenen Bibliotheksbauten, festen finanziellen Etats sowie speziell ausgebildeten,fest angestellten Berufsbibliothekaren: »Ein wahrer Bibliothekar muß nämlich a) das ganze Reich der Wissenschaften und Künste mit gleicher Liebe umfassen; er darf also durchaus kein Fach vorzüglich begünstigen; b) seine ganze Geisteskraft und Zeit (mit Ausnahme der zur Erhaltung seiner Gesundheit nöthigen Erholungsstunden) mit völliger Verzichtleistung auf literarische Privat=Arbeiten, der Bearbeitung und Verwaltung der Bibliothek weihen.« Kann man es schöner formulieren?"
  2. Mattmann, B.: ¬Die Möglichkeiten von RDA bei der Erschliessung historischer Sondermaterialien : Analyse der Beschreibungs- und Erschließungsmöglicjkeiten von Resource Description and Access für die historischen Sondermaterialien Brief und Fotografie (2014) 0.04
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    Abstract
    Der neue Erschliessungsstandard RDA beschäftigt aktuell unzählige Arbeitsgruppen und Einzelpersonen aus verschiedenen Ländern. Dabei geht es vor allem um die Anpassung einzelner Regeln und Konzepte an lokale Gegebenheiten und spezifische Medientypen. Das erklärte Ziel, den Standard auch für nicht-bibliothekarische Communities attraktiv zu machen, stand jedoch bislang im Hintergrund. Es ist unklar, ob und wie sich RDA beispielsweise in Archiven und Sondersammlungen anwenden lässt. Diese Bachelorarbeit widmet sich dieser Unsicherheit und untersucht die Möglichkeiten der Katalogisierung von ausgewählten archivalischen Ressourcen. Mittels einer Literaturanalyse werden die von Nutzern und Erschliessenden als essenziell erachteten Merkmale von Briefen und Fotografien erhoben und auf die Beschreibungsmöglichkeiten mit RDA hin untersucht. Dabei zeigt sich, dass der Standard grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber archivalischen und historischen Ressourcen ist und sich lediglich vereinzelte Anpassungen von Begriffslisten und An- wendungsregeln empfehlen. Entscheidende Fragestellungen, wie die Abbildung von Kontextualität und Hierarchien, müssen jedoch noch geklärt werden, um die Attraktivität des Standards für nicht-bibliothekarische Communities weiter zu verbessern.
    Imprint
    Chur : Hochschule für Technik und Wirtschaft
  3. Syré, L.: AACR2: Stellungnahme der AG Regionalbibliographie (2002) 0.03
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    Content
    "Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Regionalbibliographie in der Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken (DBV Sektion 4) haben auf ihrer Jahrestagung am 22. und 23. April 2002 in Bautzen einen etwaigen Umstieg von RAK auf AACR2 beraten und sich einstimmig dagegen ausgesprochen. - Begründung - Der personelle, technische und finanzielle Aufwand für den Umstieg wäre für die Landes- und Regionalbibliographien gewaltig. Diejenigen Bibliographien, die ihre eigenen Datenbanken unterhalten, müssten diese sowohl vollständig EDV-technisch (z.B. hinsichtlich des Datenformats) anpassen als auch sämtliche Änderungen (z.B. bei Zeitschriftenaufnahmen, bei der Ansetzung von Körperschaften) nachführen. Dies ist umso schwerwiegender, als nicht alle Bibliographie- Datenbanken über entsprechende eigene Normdateien verfügen. Alle Landes- und Regionalbibliographien, also auch diejenigen, die in die Verbunddatenbanken integriert sind, wären überdies vom zusätzlichen Schulungsaufwand für das neue Regelwerk sowie von Revisionsarbeiten an den Normdateien betroffen. Weitere Nachteile wären Inkonsistenzen im Datenbestand bzw. Qualitätsverluste bei der Konvertierung der Altdaten. Diesen schwerwiegenden Nachteilen steht kein ersichtlicher Vorteil bei Erstellung oder Benutzung der Landes- und Regionalbibliographien gegenüber: Der Rationalisierungseffekt ist unbedeutend, da in Regionalbibliographien ganz überwiegend unselbstständige deutschsprachige Titel verzeichnet werden, für die keine Katalogisate aus AACR-Ländern genutzt werden können. Auch für die Benutzer der Datenbanken steht keine Verbesserung der Rechercheergebnisse zu erwarten. Die Landes- und Regionalbibliographien sehen sich derzeit einer Vielzahl von Aufgaben und neuen Herausforderungen gegenüber, die sie mit bestenfalls stagnierendem Personalstand zu erfüllen haben: Neben einer stetig wachsenden Titelzahl sind dies z.B. die neuen Publikationsformen im WWW, der Aufbau eines gemeinsamen Suchinstruments ("Virtuelle Deutsche Landesbibliographie° in KVK-Technik) und die Integration der noch konventionell vorliegenden älteren Bibliographienachweise in die Datenbanken. In dieser Situation wäre es kontraproduktiv, wenn enorme Ressourcen für einen Regelwerks- und Formatwechsel ohne praktischen Nutzen abgezogen würden. Die AG Regionalbibliographie lehnt daher einen Umstieg auf AACR2 ab. Sie empfiehlt stattdessen, das bestehende Regelwerk weiterzuentwickeln sowie alternative und zeitgemäße Methoden zu erarbeiten, um die internationale Zusammenarbeit zu verbessern (z.B. durch das Projekt "Virtuelle internationale Normdatei")."
  4. Wiesenmüller, H.: Formale Erschließung (2023) 0.03
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    Abstract
    Bei der formalen Erschließung bzw. Formalerschließung, die auch als formale Analyse, formale Erfassung, Formalbeschreibung oder (Formal-)Katalogisierung bezeichnet wird, "werden Ressourcen gemäß festgelegten Regeln nach äußerlichen, formalen Kriterien beschrieben und auffindbar gemacht". Diese Ressourcen können alle Arten von physischen und digitalen Objekten sein, die z. B. in Bibliotheken, Archiven, Museen oder Dokumentationsstellen gesammelt oder verzeichnet werden. Formale Aspekte bei einem gedruckten Buch sind u. a. der*die Autor*in, der Titel, der Verlag, das Erscheinungsdatum, der Umfang und die ISBN. Bei einer Skulptur sind es u. a. der*die Künstler*in, das Entstehungsdatum, Werkstoff und Technik, die Maße und die Besitzgeschichte. Bei einem im Internet zur Verfügung gestellten digitalen Foto sind es u. a. der*die Fotograf*in, der Zeitpunkt der Aufnahme und die Koordinaten des Aufnahmeorts, technische Daten zur Aufnahme (z. B. Belichtungszeit), der Dateiname, das Dateiformat und die Dateigröße sowie die URL und ggf. ein Persistent Identifier (z. B. DOI oder URN).
    Source
    Grundlagen der Informationswissenschaft. Hrsg.: Rainer Kuhlen, Dirk Lewandowski, Wolfgang Semar und Christa Womser-Hacker. 7., völlig neu gefasste Ausg
  5. Siebert, I.: Positionen zu RAK / AACR / RDA (2005) 0.03
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    Abstract
    Der folgende Text stellt die leicht überarbeitete Fassung eines Referats dar, das die Verfasserin am 19. Mai 2005 auf der Sitzung der Sektion IV des DBV in Heidelberg vorgetragen hat. Es enthält eine deutliche Kritik an den Migrationsbestrebungen der Deutschen Bibliothek und des Standardisierungsausschusses und fordert die Fertigstellung von RAK2. Die anwesenden Mitglieder der Sektion IV unterstützten diese Position mit großer Mehrheit bei nur fünf Enthaltungen und einer Gegenstimme. Zwei Monate später reagierte die Deutsche Bibliothek auf dieses Referat mit einem offenen Brief an die Autorin. Bedauerlicherweise geht die Deutsche Bibliothek in ihrem Schreiben nicht auf die in dem Vortrag formulierten entscheidenden Kritikpunkte an den Migrationsplänen bzw. vorhersehbaren Migrationsfolgen ein: Zu hohe Kosten, Verhinderung notwendiger Innovationen, fehlender Nutzen für die Nutzer, Vernichtung von Medienerwerbungsmitteln, Inkonsistenz der Kataloge sowie unzureichende Beteiligung der bibliothekarischen Öffentlichkeit. Fast gleichzeitig mit diesen Ereignissen entstand der Eindruck, als sei die ganze Debatte Schnee von gestern. Was war geschehen? Unsere amerikanischen Kollegen hatten die vom Joint Steering Committee vorgelegten Entwürfe für AACR3 als unmodern, unabgestimmt und nicht mit anderen Standards zusammen passend (!) scharf kritisiert. Anders als in Deutschland, wo die begründete fachliche Kritik an den Migrationsplänen konsequent ignoriert wird, hat das Joint Steering Committee auf die Anregungen der bibliothekarischen Öffentlichkeit reagiert und seine Entwürfe zurückgezogen. Damit waren auch die Migrationsvorstellungen des Standardisierungsausschusses Makulatur und die in diese Diskussion investierten Energien und Kosten vergebens. Die neuen Pläne der Amerikaner heißen RDA, Resource Description and Access. Von RDA erhofft man sich, dass sie moderner, schlanker und zeitgemäßer seien als AACR2. Die Fertigstellung ist für 2008 vorgesehen. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist angesichts der vorausgegangenen Erfahrungen mit AACR mehr als zweifelhaft.
    In einer Informationsveranstaltung im Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln hat die Deutsche Bibliothek am 11. November 2005 unter dem Titel "RAK, RSWK, AACR, IME-ICC, RDA - Wohin geht die Regelwerksentwicklung?" die neuen Pläne vorgestellt. Kompetente Bibliothekare gewannen dabei den Eindruck, dass die Katalogisierung durch RDA nicht einfacher, sondern im Gegenteil komplexer, komplizierter und damit auch zeitaufwändiger würde. Ganz unabhängig davon, ob die RDA unseren Vorstellungen entsprechen werden oder nicht, die deutschen Bibliotheken verlieren weitere vier, fünf oder mehr Jahre für die seit langem gewollte Modernisierung und Vereinfachung ihrer Katalogisierungsarbeiten. Durch den Verzicht auf die Ausarbeitung und Einführung der schon seit 1993 vorliegenden deutschen Regelwerksreform, RAK2 bzw. RAK-Online, das sklavische Sich-abhängig-machen von einer kaum zu beeinflussenden und nicht kalkulierbaren internationalen Entwicklung sowie das systematische Ignorieren berechtigter Fachkritik hat eine jahrzehntelange Verschleppung der dringend erforderlichen Rationalisierung der Katalogisierung zur Folge und stellt damit eine große Verschwendung an Personalressourcen und Steuermitteln dar. Die Migration nach AACR2/3 ist Schnee von gestern, nicht jedoch die Kritik der Umstiegsskeptiker an der Vorgehensweise der Deutschen Bibliothek und des Standardisierungsausschusses und die Fragen nach der Wirtschaftlichkeit und dem Nutzen des nun zur Debatte stehenden Regelwerks RDA. Der nachfolgende Text meines Vortrags bleibt deshalb ebenso wie die schon vor Jahren geäußerte Kritik an den Migrationsplänen mit großer Wahrscheinlichkeit weiter aktuell, sofern man die Abkürzung AACR gegen RDA austauscht oder diese ergänzt.
  6. Becker, H.-G.; Höhner, K.: ¬Die ORCID-Integration der Technischen Universität Dortmund (2019) 0.03
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    Abstract
    Die Universitätsbibliothek Dortmund (UB) steht vor der Herausforderung, künftig Aussagen zum Publikationsverhalten ihrer Angehörigen treffen zu müssen. Dabei liegt die eine Schwierigkeit darin, Personen eindeutig Publikationen zuzuordnen. Zweitens müssen die Publikationsleistungen möglichst sowohl für einzelne Autoren als auch für alle Disziplinen umfassend nachgewiesen werden. Um beiden Herausforderungen zu begegnen, wurde ein Metadatenmanagementsystem entwickelt. Bereits bei der Konzeption dieses Systems wurde eine ORCID-Integration angestrebt, denn die UB sieht für beide genannten Herausforderungen die ORCID iD als Teil einer möglichen Lösung an. Die Ziele und die technische Umsetzung der Integration werden anhand der fünf Integrationsstufen, die ORCID bietet, vorgestellt.
    Source
    ABI-Technik. 39(2019) H.2, S.130-141
  7. Helmkamp, K.; Oehlschläger, S.: ¬Die Internationalisierung deutscher Standards : auf dem Weg von MAB2 zu MARC 21. "Access" - der Schlüssel zum Erfolg (2006) 0.03
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    Abstract
    Seit einigen Jahren ist der Begriff "Access" oder "Zugang" in aller Munde. Er bezieht sich auf den Zugang zu Informationsressourcen im World Wide Web und stellt eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg oder Misserfolg in der modernen Gesellschaft dar. Viele Lebensbereiche sind auf einen ungehinderten Zugang zu digitalen Ressourcen angewiesen. Für ein Wirtschaftsunternehmen ist es im 21. Jahrhundert nicht mehr nur wichtig, über traditionelle Produktionsfaktoren, wie Maschinen oder Kapital, zu verfügen, von gleicher Bedeutung ist der Zugang auf Informationen, die intern und extern zur Verfügung stehen, und die Grundlage für ein umfassendes Wissensmanagement bilden. Damit kann der Innovationsprozess beschleunigt und das eigene Risiko vermindert werden, beispielsweise wenn bei der Produktentwicklung die Zeit bis zur Markteinführung verringert und damit ein wesentlicher Vorteil gegenüber den Konkurrenten erzielt wird. Auch die Welt der Wissenschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr verändert. Das Interesse von Wissenschaftlern ist nicht auf ihre jeweilige eigene nationale und kulturelle Umgebung beschränkt. Sie benötigen Informationen über Dokumente und Daten aus der ganzen Welt. Gleichzeitig wollen sie die eigenen Forschungsergebnisse in der internationalen Forschungsgemeinschaft zur Diskussion stellen. Schließlich ist der Zugang zu digitalen und konventionellen Ressourcen eine Voraussetzung für den Erfolg in dynamischen und global agierenden Gesellschaften und Systemen. Diese sind davon abhängig, dass Wissen ständig neu generiert und organisiert wird, und propagieren das lebenslange Lernen. Das Konzept des lebenslangen Lernens richtet sich an den Einzelnen, der seine Informationskompetenz ständig erweitern soll. Dadurch wird das Bedürfnis nach Bildungsangeboten im weitesten Sinne und folglich nach einem ungehinderten Zugang zu ihnen geweckt. All dies zeigt, dass ein reibungsloser Metadatenaustausch auf der Grundlage von sprachraumübergreifenden Standards eine wichtige Voraussetzung für Erfolge in ganz unterschiedlichen Bereichen ist. Daraus erwachsen wichtige Aufgaben für Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die Daten über Dokumente bereitstellen und den Nachweis und Zugang zu ihnen garantieren. Deutschsprachige und ausländische Bibliotheken verwenden derzeit noch unterschiedliche Standards bei der Speicherung und dem Austausch von Katalogdaten. Während in Deutschland und Österreich das Maschinelle Austauschformat für Bibliotheken MAB2 verwendet wird, ist das Format Machine Readable Cataloguing MARC 21 der weltweit am weitesten verbreitete Standard.
    Content
    "Der Beschluss Der Standardisierungsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 15. Dezember 2004 wegweisende Beschlüsse zur Internationalisierung der deutschen Standards gefasst' Diese sehen als ersten Meilenstein die flächendeckende Einführung von MARC 21 als Austauschformat vor. Die Verbundsysteme als größte Datenproduzenten haben sich verpflichtet, MARC 21 einheitlich, d.h. ohne verbundspezifische Besonderheiten, einzuführen und anzuwenden. Gleichzeitig sollen die bisher unterschiedlichen Verbundrichtlinien vereinheitlicht werden. Die Einführung von MARC 21 bildet zusammen mit den Bestrebungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Verbundsysteme einen entscheidenden Schritt, die Voraussetzungen für die Fremddatenübernahme und den Datentausch für die deutschen Bibliotheken sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erheblich zu verbessern. Der Auftrag des Standardisierungsausschusses, den Umstieg auf MARC 21 vorzubereiten, richtet sich an die Arbeitstelle für Standardisierung (AfS). Für das Umstiegsprojekt gelang es erfolgreich, international agierende und verlässliche Partner zu gewinnen und Drittmittel einzuwerben: Die Andrew W. Mellon Foundation, die als amerikanische Stiftung ein Interesse an intensiven Kontakten zwischen den USA und deutschsprachigen Ländern u.a. auf der Ebene des Datentransfers hat, erklärte sich bereit, die Migration von MAB2 nach MARC 21 vor allem durch die Unterstützung von Kontakten auf der Arbeitsebene zu fördern. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft genehmigte einen Antrag für verschiedene Arbeitspakete, wie z.B. die Entwicklung eines Editionssystems und einer Übersetzung von MARC Concise, und eine auf 18 Monaten befristete Mitarbeiterstelle, die in erster Linie die Aufgabe hat, das Projekt zu betreuen und zu dokumentieren. Nach der Zeit- und Ressourcenplanung der AfS gliedert sich das Umstiegsvorhaben in zwei große Abschnitte: die Vorbereitungsphase, die Anfang Januar 2007 abgeschlossen sein wird, und im Anschluss daran die Phase des konkreten Umstiegs."
  8. Vom Inhaltsverzeichnis bis zur Hörprobe : Nationalbibliothek erweitert Katalogdaten (2007) 0.02
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    Abstract
    Die Kataloginformationen der Deutschen Nationalbibliothek werden für die aktuelle monografische Literatur weiter ausgebaut. Pro Jahr sollen, wie die Einrichtung mitteilt, Inhaltsverzeichnisse von rund 75000 Neuerscheinungen aus dem Verlagsbuchhandel gescannt und zusätzlich zu den Titeldaten im Internet verfügbar gemacht werden. Es ist geplant, noch in diesem Jahr mit der Ergänzung der Katalogdaten zu beginnen.
    Content
    "Darüber hinaus wird die Nutzung von Zusatzinformationen, die von Verlagen elektronisch bereitgestellt werden, optimiert: Inhaltsverzeichnisse, Probekapitel und Hörproben, die über das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB - ein Produkt der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH/MVB) abrufbar sind, werden zusätzlich zu den bibliografischen Nachweisen der Deutschen Nationalbibliothek angeboten. Schon seit dem Jahr 2003 bietet die Deutsche Nationalbibliothek in ihren Katalogen und Datendiensten über rein bibliografische Angaben hinausgehende Informationen zu einzelnen Publikationen an. Sie erhält diese Daten von der MVB und gibt sie im Rahmen ihres Neuerscheinungsdienstes weiter. M it dem jetzt geplanten eigenen Anreicherungsservice wird ein neuer Standard der Zusatzinformationen für monografische Publikationen des Verlagsbuchhandels realisiert. Die Deutsche Nationalbibliothek kommt damit dem aktuellen Wunsch von Benutzern und Kunden des Datenservices nach umfassenden Auskünften bei der Buch recherche nach. Urheberrechtliche Fragen der Kataloganreicherung wurden in den vergangenen Monaten in Gesprächen zwischen der Deutschen Nationalbibliothek, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Deutschen Bibliotheksverband geklärt. Die Nutzung von Titelblatt, Inhalts-, Tabellen-, Abbildungs- und Literaturverzeichnissen sowie von Personen-, Sach- und Ortsregistern wird als unproblematisch angesehen. Auch die Nutzung der Umschlags- und Klappentexte ist möglich. Für die Nutzung von Schutzumschlägen und Zusam- menfassungen wissenschaft- licher Bücher in Bibliothekskatalogen müssen dagegen die Rechte bei den Rechteinhabern eingeholt werden."
  9. Deutsche Forschungsgemeinschaft / Gruppe "Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme" (LIS): Aus der Deutschen Forschungsgemeinschaft (2005) 0.02
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    Content
    "Der Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat sich in seiner letzten Herbstsitzung am 07.-08. Oktober 2004 mit folgenden Themen beschäftigt: Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Der Deutschen Bibliothek zur Umstellung von RAK auf AACR2 Ziel der an Der Deutschen Bibliothek durchgeführten Studie war die Ermittlung der Rahmenbedingungen und Konsequenzen sowie des Zeitablaufs für einen Umstieg unter nutzerorientierten, bibliothekarischen, organisatorischen und vor allem auch betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Frau Dr. Niggemann (Die Deutsche Bibliothek) stellte im Ausschuss den Schlussbericht des Projekts vor. Die Ergebnisse ließen keine Umstände erkennen, die gegen eine Anwendung internationaler Formate und Regelwerke in Deutschland sprächen. Vielmehr ergäben sich daraus auch Vorteile für die Katalogisierung. Da trotz dieser klaren Sachlage weite Teile der bibliothekarischen Öffentlichkeit gegen einen Umstieg seien, empfehle Die Deutsche Bibliothek die schrittweise Internationalisierung deutscher Standards durch Umsetzung einzelner konsensfähiger Maßnahmen. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Berichts wurden anschließend im Ausschuss einer differenzierten Bewertung unterzogen - über das eventuelle Verbleiben bei den deutschen Regelwerken wurde Bedauern geäußert. Es sei allerdings fraglich, ob alleine durch den Wechsel des Regelwerkes bzw. der Formate die Grundproble me der deutschen Katalogisierungs- und Verbundstrukturen zu lösen seien. Einhellig kritisch bewertet wurde der hohe Kostenaufwand, mit dem ausweislich der Studie die Formalkatalogisierung in Deutschland noch immer betrieben werde. Hier müssten dringend neue Strategien entwickelt und aktiv verfolgt werden. Als Sofortmaßnahme mahnte derAusschuss die baldige Vereinheitlichung der Datenstrukturen in den Verbundsystemen an. Mittelfristig sieht der Ausschuss in der Internationalisierung der deutschen Informationsinfrastrukturen ein notwendiges und mit Priorität zu verfolgendes Ziel. Europäisches Netzwerk "Knowledge Exchange" Der Informationsaustausch zwischen den europäischen Fördereinrichtungen zu Fragen der Informa tions-Infrastrukturförderung beruht derzeit überwiegend auf jeweils bilateralen Kontakten, eine übergreifende Diskussion findet kaum statt. ZurVerbesserung dieser Kommunikation wird nun die Einrichtung von >Knowledge Exchange< vorbereitet, einem europäischen Netzwerk nationaler Förderinstitutionen bzw. Informationseinrichtungen, die auf jeweils nationaler Ebene für die Weiterentwicklung der Informationsund Kommunikationsstrukturen im Bereich Bildung und Wissenschaft (mit)verantwortlich sind. Neben der Gruppe »Wissenschaftliche Literaturversorgungsund Informationssysteme« (LIS) der DFG gehören dem Netzwerk das Joint Information Systems Committee (JISC) aus Großbritannien, SURF, die niederländische Organisation für die Zusammenarbeit der Universitäten im Bereich der Informations-und Kommunikationstechnologie sowie das Rechenzentrum der dänischen Nationalbibliothek (DEF) an. Als Ziel dieses Netzwerks werden engere Abstimmungen der nationalen Strategien bzw. die Entwicklung gemeinsamer Strategien auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie angestrebt. Zudem würde der Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen der Informations-Infrastruktur in den europäischen Partnerländern wesentlich vereinfacht. Redundante Entwicklungen können auf diese Weise vermieden, Synergien genutzt werden. Darüber hinaus wird das Netzwerk als Ansprechpartner für außereuropäische Partner dienen. Die Initiative wurde vom Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme einhellig begrüßt."
    Source
    Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 52(2005) H.2, S.91-93
  10. Hilberer, T.: Aufwand vs. Nutzen : Wie sollen deutsche wissenschaftliche Bibliotheken künftig katalogisieren? (2003) 0.02
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    "Die folgenden Thesen versuchen den Stand der Fachdiskussion so auf den Punkt zu bringen, dass sie auch für Außenstehende verständlich wird. Da sich auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare außerhalb der Katalogabteilungen öfter als Laien auf dem Gebiet der Katalogisierung fühlen, scheint eine Veröffentlichung in der wichtigsten deutschen bibliothekarischen Zeitschrift nicht verfehlt zu sein. Die Frage, wie Bücher, Zeitschriften und andere Medien in den Computerkatalogen zu verzeichnen sind, hört sich ziemlich bibliothekarisch - sprich: esoterisch - an. Tatsächlich hat ihre Beantwortung bedeutende Folgen für Hochschulen und Wissenschaft, denn die Bibliotheken geben bislang den weitaus größten Teil ihres Etats nicht für Literatur aus, sondern für ihr Personal. Die Kosten für die Katalogisierung müssen deshalb eingeschränkt werden, bzw. die Mittel sollten nur für solche Erschließungsangebote verwendet werden, die die Wissenschaftler und Studierenden wirklich brauchen. Die Erschließung der Bestände stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Bibliotheken dar. Nur das im Katalog verzeichnete Buch kann gefunden und somit gelesen werden. Diese Verzeichnung erfolgt keinesfalls, wie man vielleicht glauben könnte, durch einfaches Abschreiben der Titelblätter, vielmehr folgt die bibliothekarische Beschreibung einem komplizierten und umfangreichen Regelwerk. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jedes Buch eindeutig und unverwechselbar erfasst wird. Solche Perfektion ist bei historischen Beständen unverzichtbar, wo es gilt, jedes Objekt in seiner Individualität voll ständig zu beschreiben. Für das Massengeschäft der aktuellen Literatur wäre weitaus weniger Aufwand vonnöten. Derzeit katalogisieren deutsche wissenschaftliche Bibliotheken ausnahmslos nach den Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken, abgekürzt RAK-WB. Auf knapp 600 großformatigen Seiten wird in 823 Paragraphen (allerdings mit springender Zählung) festgelegt, was wie zu erfassen und auf Titelkarten zu schreiben ist. Hinzu kommen meist mehrere Ordner umfassende Auslegungs- und Anwendungsregeln der verschiedenen regionalen Katalogisierungsverbünde. Ganz zu schweigen von den Protokollen der ebenfalls auf Verbundebene tätigen Katalog-AGs. Die Unterrichtung in diesem Regelwerk stellt einen wesentlichen Teil der Ausbildung zum Diplom-Bibliothekar dar (Laufbahn des gehobenen Dienstes), der folglich seine berufliche Identität nicht zuletzt aus der Qualität der Titelaufnahmen herleitet. Die Erschließungskosten sind daher hoch; nach jüngsten Erhebungen der Universitätsbibliothek Mannheim belaufen sie sich durchschnittlich auf ca. 20 Euro pro Buch. Dieser hohe Aufwand wird von Seiten der Nutzer weder wahrgenommen noch nachgefragt. Ihnen geht es nicht um die Beschreibung, sondern um das Auffinden von Büchern und Informationen. Zudem haben die verschiedenen Auslegungsregeln zur Folge, dass die bibliographische Beschreibung ein und desselben Buchs von Verbund zu Verbund verschieden ausfällt. Die durch das ausführliche Regelwerk angestrebte Eindeutigkeit wird also trotz des betriebenen Aufwands nicht erreicht. Die RAK-WB wurden für Zettelkataloge entwickelt und entsprechen nicht den Bedingungen von Datenbanken und Online-Katalogen. Sie beinhalten z. B. ausführliche Vorschriften für die Frage, unter welchem Element des Titels die "Haupteintragung" zu leisten sei, also wo die "Haupttitelkarte" in den Zettelkasten einzuordnen und von welchen anderen Elementen wie darauf zu verweisen ist. Das spielt im elektronischen Katalog überhaupt keine Rolle mehr, wo jedes Element der bibliographischen Beschreibung als Sucheinstieg gewählt werden kann. Sind, um noch ein Beispiel aufzuführen, mehr als drei Verfasser an einem Werk beteiligt, so wird nur der erste berücksichtigt, um die Zahl der Zettel klein zu halten. Der Online-Katalog hingegen sollte alle beteiligten Personen aufführen, um möglichst viele Informationen zu bieten.
    Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken, so lässt sich zusammenfassen, katalogisieren mit hohem Aufwand und ohne entsprechenden Nutzen nach einem hypertrophen und veralteten Regelwerk - das überdies kaum geeignet ist, multimediale Objekte zu verzeichnen. Aus dieser Situation heraus ist, vor allem von Seiten der Deutschen Bibliothek, der Vorschlag gemacht worden, das deutsche Regelwerk durch die international weit verbreiteten Anglo-American Cataloguing Rules in der zweiten Ausgabe (sog. AACR2) zu ersetzen. Dies - so wird vorgebracht - würde es erlauben, Titelaufnahmen aus großen anglo-amerikanischen Datenbanken einfach zu übernehmen und so die Kosten für die Katalogisierung zu senken. Diese Lösung scheint auf den ersten Blick sehr verlockend zu sein, tatsächlich stellt sie keinen gangbaren Weg dar, und zwar aus mehreren Gründen: 1. Auch die AACR2 sind für Zettelkataloge verfasst und mithin genau so veraltet wie die RAK. 2. Die AACR2 sind nicht weniger kompliziert und umfangreich als die RAK, und sie kennen wie diese von Bibliotheksverbund zu Bibliotheksverbund unterschiedliche Auslegungsregeln. 3. Aus dieser exegetischen Vielfalt folgt eine Uneinheitlichkeit der bibliographischen Beschreibung. Einfache Übernahme von Titelaufnahmen ohne Nachbearbeitung wäre also nicht möglich. 4. Die AACR2 sind spezifisch für das amerikanische Bibliothekswesen entwickelt, das sich vom deutschen markant unterscheidet (z. B. Freihandbibliotheken statt Magazinbibliotheken). Schon deswegen könnte man das Regelwerk nicht 1:1 übernehmen, sondern müsste zahlreiche Anpassungen vornehmen, wie dies auch in der Schweiz geschehen ist. Auch dadurch wären einfache Übernahmen ausgeschlossen. 5. Eine solche einfache Übernahme würde weiterhin dadurch verhindert werden, dass die Ansetzung von Namen nach AACR2 in der Landessprache erfolgen müsste: Wo in einer amerikanischen Titelaufnahme z.B. Florence steht, müsste bei uns Florenz stehen (bisher nach RAK originalsprachlich Firenze). Der Umarbeitungsaufwand wäre besonders erheblich bei der Ansetzung von Namen aus Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift, die man im Englischen ganz anders transkribiert als bei uns. Letzteres wiegt besonders schwer, denn alle Wissenschaften, die solche Sprachen zum Gegenstand haben oder mit ihnen arbeiten, könnten mit den neuen Ansetzungen nichts mehr anfangen. Sie würden diese Umstellung vermutlich nicht mitmachen und Sonderkataloge einfordern. 6. Sehr große Unterschiede bestehen außerdem bei der Katalogisierung von Zeitschriften. Während die RAK sich beispielsweise immer an den neuesten Titel einer Zeitschrift halten, stehen Zeitschriften in Amerika immer un ter dem ältesten. Eine Umarbeitung der Zeitschriftendatenbank wäre ungemein aufwendig, ohne dass der Nutzer etwas davon hätte. 7. Schon seit längerem übernehmen deutsche Bibliotheken angloamerikanische Titelaufnahmen, und passen sie an. Unterschiedliche Regelwerke verhindern Übernahmen also nicht. Umgekehrt gilt leider auch, dass Titelaufnahmen, die zwar nach demselben deutschen Regelwerk (RAK) erstellt worden sind, aber in einem anderen Verbund, folglich nach anderen Anwendungsregeln, nicht ohne Nachbearbeitung übernommen werden können: in Göttingen wird das Buch anders beschrieben als in Freiburg, trotz gleichen Regelwerks. Zunächst müsste also der einfache Austausch von Katalogisaten zwischen den deutschen Bibliotheksverbünden ermöglicht werden.
    8. Wollte man nicht mit enormem Aufwand alle vorhandenen Titelaufnahmen ändern, dann wäre ein Katalogbruch die Folge. Die Nutzer hätten also für ältere Werke den RAK-, und für neuere den AACR2-Katalog zu konsultie ren, und in vielen Bibliotheken noch einen oder gar mehrere Zettelkataloge für die ältesten Teile des Bestandes. 9. Der Aufwand, besonders an Schulungen, aber auch an technischen Umstellungen wäre immens und schlechterdings nicht zu leisten; die durchschnittlichen Kosten pro Titelaufnahme würden sich dadurch gewaltig er höhen. Bearbeitungsrückstände würden sich bilden, der ohnehin meist zu langwierige Geschäftsgang würde weiter gedehnt. (Die Kosten eines Umstiegs werden derzeit durch eine von der DFG geförderte Studie der Deutschen Bibliothek untersucht. Da sich letztere bisher mit geradezu verbissener Heftigkeit für einen Umstieg ausgesprochen hat, wird das Ergebnis außerordentlich kritisch betrachtet werden müssen.) 10. Aus den aufgeführten Gründen würden zahlreiche Bibliotheken mit Recht einen Umstieg nicht mitmachen, so dass der Datentausch für deutsche Bibliotheken insgesamt noch schwieriger, sprich: kostspieliger, werden würde. Fazit: Ein Umstieg auf die AACR2 würde bedeuten, dass man mit hohem Aufwand und ohne wirklichen Nutzen ein überkompliziertes und veraltetes Regelwerk durch ein anderes ersetzen würde, das ebenso schwerfällig und nicht mehr zeitgemäß ist. Dass dies unsinnig ist, liegt auf der Hand; die Entwicklung müsste vielmehr in eine andere Richtung gehen: 1. Die Zahl der Katalogisierungsverbünde in Deutschland müsste vermindert werden, zumindest müssten die größeren Verbünde eine gemeinsame Datenbank anlegen. Dies würde den Katalogisierungsaufwand sofort be trächtlich reduzieren, da eine Vielzahl von Bibliotheken dieselbe Aufnahme nutzen könnte. 2. Das Regelwerk RAK muss modernisiert und verschlankt werden. Vorschriften, die nur für Kartenkataloge sinnvoll sind, müssen gestrichen werden - andere, die zur Beschreibung multimedialer Objekte erforderlich sind, sind neu einzufügen. Da das bisherige Regelwerk die Grundlage bildet, besteht Kompatibilität, d.h. es findet kein Katalogbruch statt. 3. Anzustreben wäre selbstverständlich auch eine Anpassung an verbreitete internationale Standards, um den Austausch zu vereinfachen. 4. Dieses weiterentwickelte Regelwerk könnte RAK-L(ight) oder RAK-online heißen, und es sollte mehrstufig angelegt werden. Ein minimaler und auch von nicht-professionellen Kräften handhabbarer Mindest-Standard müss te ermöglicht werden. Die Erfassung könnte dann zu einem Gutteil durch angelernte Schreib- bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte erfolgen, was eine enorme Kostenersparnis bedeuten und die hochqualifizierten Diplom-Bibliothekare für andere Aufgaben (z.B. im Bereich des elektronischen Publizierens) freisetzen würde. Solche Minimal-Katalogisate könnten bei Bedarf durch weitere Elemente ergänzt werden bis hin zu einer umfassenden, professionellen bibliographischen Beschreibung, wie sie historische Bestände erfordern. 5. Der durch die Vereinfachung ersparte Aufwand könnte sinnvoll für eine elektronische Erfassung sämtlicher noch vorhandener Zettelkataloge genutzt werden. Alle Erfassungsarbeiten würden beschleunigt werden. Denkbar wäre dann auch, die Kataloge durch Verzeichnung von Aufsätzen, Inhaltsverzeichnissen, Abstracts, Rezensionen etc. mit Informationen anzureichern.
    An einer Weiterentwicklung der RAK in diesem Sinne einer Vereinfachung, Modernisierung und besseren internationalen Kompatibilität wurde unter dem Arbeitstitel RAK2 bereits einige Jahre gearbeitet. Diese Arbeit ist de facto schon im Jahr 2000 von der Deutschen Bibliothek gestoppt worden. Seither führen die Bibliothekare eine unfruchtbare Umstellungsdiskussion, anstatt ein sinnvolles Regelwerk zu erarbeiten. Die erzwungene Pause gibt Gelegenheit, die Zielrichtung neu zu fassen und stärker als bisher geplant auf eine Vereinfachung abzuzielen. Oberster Grundsatz sollte dabei sein, nur das zu leisten, was wirklich vom Nutzer (und nicht nur vom Bibliothekar) gebraucht wird. Mit anderen Worten: die immer spärlicher fließenden Mittel müssen so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Da aber die zuständigen bibliothekarischen Institutionen, allen voran die derzeit in Vielem merkwürdig rückwärts gewandte Deutsche Bibliothek, genau diese Weiterentwicklung zu bremsen versuchen, müssen die Impulse von anderer Seite kommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Kanzler der Hochschulen und die Aufsicht führenden Ministerien die Bibliotheken doch noch zwingen, ihre Katalogisierungsregeln den Erfordernissen der Nutzer anzupassen, für die sie da sind."
    Date
    22. 6.2003 12:13:13
  11. Schrettinger, M.: Versuch eines vollständigen Lehrbuchs der Bibliothek-Wissenschaft (1808-29) 0.02
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    Footnote
    In Bd.2 Ausführungen über Schlagwortkatalog und -regelwerk (S.121-160)
  12. Stäcker, T.: ¬Eine Datenbank für mittelalterliche Handschriften : Überlegungen zu einem Projekt (1999) 0.02
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    Abstract
    Seit 1993 verfolgt die DFG das Ziel des Aufbaus einer Handschriftendatenbank für mittelalterliche Handschriften. Grund genug, sich nach einem Rückblick noch einmal der konzeptionellen und methodischen Grundlagen zu versichern. Im einem Datenbankentwurf sind die zu erwartenden Nutzersichten zu integrieren und die handschriftentypischen Schwierigkeiten zu diskutieren. Die neue Situation, Quellen als Digitalisate einbinden zu können, ist dabei zu berücksichtigen.
    Date
    22. 3.2008 14:02:34
    Source
    Bibliothek: Forschung und Praxis. 23(1999) H.3, S.351-371
  13. Endres-Niggemeyer, B.: Wissensbasierte Ansätze zur Formalerfassung (1988) 0.02
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    Source
    Von der Information zum Wissen - vom Wissen zur Information: traditionelle und moderne Informationssysteme für Wissenschaft und Praxis, Deutscher Dokumentartag 1987, Bad Dürkheim, vom 23.-25.9.1987. Hrsg.: H. Strohl-Goebel
  14. Rauth, U.; Schnellbach, C.: ¬Das AUTOCAT-Konzept der wissensbasierten Formalerfassung von Zeitschriftenaufsätzen (1988) 0.02
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    Source
    Von der Information zum Wissen - vom Wissen zur Information: traditionelle und moderne Informationssysteme für Wissenschaft und Praxis, Deutscher Dokumentartag 1987, Bad Dürkheim, vom 23.-25.9.1987. Hrsg.: H. Strohl-Goebel
  15. Lais, R.: Titelangaben von Schrifttum (1978) 0.02
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    Abstract
    DIN 1505 dient als bibliographische Grundlage zum Austausch von Daten zwischen Dokumentationsstellen und Bibliotheken. Vgl. RAK und DIN 1505.
  16. Jele, H.: Erkennung bibliographischer Dubletten mittels Trigrammen : Messungen zur Performanz (2009) 0.02
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    Abstract
    Die Bildung von Trigrammen wird in der automatisierten Dublettenerkennung häufig in Situationen angewandt, in denen "sehr ähnliche" aber nicht idente Datensätze als Duplikate identifiziert werden sollen. In dieser Arbeit werden drei auf Trigrammen beruhende Erkennungsverfahren (das Jaccard-Maß, der euklidische Abstand sowie der Ähnlichkeitswert des KOBV) praktisch angewandt, sämtliche dabei notwendigen Schritte umgesetzt und schließlich der Verbrauch an Zeit und Ressourcen (=die "Performanz") gemessen. Die hier zur Anwendung gelangte Datenmenge umfasst 392.616 bibliographische Titeldatensätze, die im Österreichischen Bibliothekenverbund erbracht wurden.
    Date
    21. 6.2010 19:30:22
  17. Biesenbender, S.; Tobias, R.: Rolle und Aufgaben von Bibliotheken im Umfeld des Kerndatensatz Forschung (2019) 0.02
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    Abstract
    In diesem Artikel wird die Frage aufgegriffen, welche Auswirkungen der Kerndatensatz Forschung (KDSF) auf die aktuelle bibliothekarische Praxis haben kann. Dabei wird eine Bestandsaufnahme der (möglichen) Betätigungsfelder von Bibliotheken rund um den KDSF und die Einführung von Forschungsinformationssystemen (FIS) gezogen. Es sollen die Herausforderungen und das Potenzial des KDSF für die tägliche bibliothekarische Praxis im Rahmen einer modernen und integrierten Forschungsberichterstattung beleuchtet und Impulse für in der Zukunft erforderliche Anpassungsprozesse gegeben werden. Der Artikel stellt Aufbau und Konzept des KDSF vor. Der Fokus liegt dabei auf dem Kerndatensatz-Bereich "Publikationen". Bisherige Erfahrungen und Rückmeldungen an den "Helpdesk für die Einführung des Kerndatensatz Forschung" werden aus bibliothekarischer Sicht erörtert. Ein weiterer Teil zeigt beispielhafte Aktivitäten und Herangehensweisen, die sich für Bibliotheken im Umfeld der Einführung von FIS ergeben.
    Source
    ABI-Technik. 39(2019) H.2, S.104-111
  18. Oehlschläger, S.: Aus der 47. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 3. und 4. November 2004 in Wien (2005) 0.02
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    Abstract
    Am 3. und 4. November 2004 hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme anlässlich ihrer 47. Sitzung erstmals in Wien getagt. Sie war dort zu Gast bei der Österreichischen Bibliothekenverbund und Service Ges.m.b.H., der Zentrale des Österreichischen Bibliotheksverbundes.
    Content
    Darin: "Weiteres Vorgehen nach Abschluss des Projekts Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) Nach Abschluss des Projekts "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" innerhalb der vorgesehenen Laufzeit im Mai 2004 wurde in der B. Sitzung des Standardisierungsausschusses am 26. Mai 2004 der Entwurf des Projektberichts diskutiert. Dabei wurde noch kein Beschluss zum weiteren Vorgehen gefasst, sondern festgestellt, dass nach Aussage der Studie einem Umstieg keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen, stattdessen Vorteile eines Umstiegs aufgezeigt werden. Der Abschlussbericht Der Deutschen Bibliothek bestätigt diese Einschätzung und fasst als wichtigste Ergebnisse zusammen, dass sich im Hinblick auf Format und Regelwerk keine Aspekte ergeben haben, die gegen einen Umstieg sprechen, sondern vielmehr die große Chance besteht, weltweit verbreitete Standards auch in Deutschland einzuführen. In der Sitzung des Standardisierungsausschusses wurde aber auch deutlich, dass selbst die Befürworter eines Umstiegs trotz der vorliegenden Ergebnisse der Studie zurzeit keine Möglichkeit sehen, einen Umstieg generell durchzusetzen. Gleichzeitig erkannten die Mitglieder des Standardisierungsausschusses, dass durch die Studie in vielen Fällen Defizite des deutschen Regelwerks und der Verbundpraxis offen gelegt werden und streben daher die Beseitigung dieser Defizite im Einklang mit internationalen Regeln an. Für die weitere Arbeit ist eine klare Richtungsangabe für alle Beteiligten erforderlich. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme und die Leiterin der Arbeitsstelle für Standardisierung hatten zugesagt, einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise als Diskussionsgrundlage für die nächste Sitzung des Standardisierungsausschusses am 15. Dezember 2004 zu erarbeiten. Hierzu wurden vor dem Hintergrund der Projektergebnisse Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft und des Standardisierungsausschusses erbeten. Am 14. September 2004 traf sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft und der Arbeitsstelle für Standardisierung, um die Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme mit den Vorschlägen der anderen Mitglieder des Standardisierungsausschusses abzugleichen. Neben diesen Vorschlägen wurden die Empfehlungen zum weiteren Vorgehen unabhängig von einem Umstieg aus dem Abschlussbericht des Umstiegsprojekts an die Deutsche Forschungsgemeinschaft herangezogen. Die Arbeitsgruppe hat ein Vorschlagspapier vorgelegt, das zunächst den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme zur Verfügung gestellt und bei der Sitzung ausführlich diskutiert, modifiziert und abschließend gebilligt wurde. Das überarbeitete Papier wurde dem Standardisierungsausschuss rechtzeitig zu seiner nächsten Sitzung übersandt. Das Papier enthält neben Vorschlägen für das künftige Regelwerk insbesondere konkrete Aussagen über die Zusammenarbeit der Verbundsysteme. Die wesentlichen Punkte werden im folgenden Absatz kurz vorgestellt.
    Zusammenarbeit der Verbundsysteme Im Rahmen der Diskussion um das weitere Vorgehen nach Abschluss des Projekts Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) haben sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme darauf geeinigt, ihre Datenstrukturen zu vereinheitlichen als Voraussetzung für eine Verbesserung von Datentausch und Fremddatennutzung. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat erkannt, dass die gemeinsamen Zielvorstellungen am ökonomischsten mit der verpflichtenden Anwendung von MARC21 als Transportformat zu erreichen sind. Die Alternative "Weiterentwicklung von MAB2 zu MAB3" würde vor dem Hintergrund, dass MARC21 für die Übernahme ausländischer Fremddaten sowie für die Lieferung deutscher Daten an ausländische Kataloge und Portale ohnehin bedient werden müsste, in erheblichem Maß künftig dauerhaft zusätzliche Kapazitäten binden, die von den Unterhaltsträgern bewilligt werden müssten, was bei der derzeitigen Haushaltslage eher unwahrscheinlich erscheint. Zudem wird eine notwendige Weiterentwicklung von MAB2 zu MAB3 - konsequent wiederholbare Kategorien und Subfield-Verwendung - sich strukturell faktisch nicht mehr von einem MARC-Format unterscheiden. Eine Weiterentwicklung des bisherigen deutschen Datenaustauschformats MAB2 zu MAB3 wird daher nicht befürwortet. Für die Planungssicherheit der Bibliotheken und der Softwarehersteller ist die weitere Versorgung mit MAB2-Daten für einen Zeitrahmen von ca. 10 Jahren zu gewährleisten. Dazu ist für eine Übergangszeit auf der einen Seite die weitere Pflege von MAB2 einschließlich der für eine automatisierte Konvertierung von und nach MARC21 notwendigen Anpassung erforderlich und auf der anderen Seite die Implementierung entsprechender Programme bei den Datenlieferanten. Die weitere Pflege von MAB2 soll dabei auf unabdingbar notwendige und zugleich mit MARC21 kompatible Anpassungen beschränkt bleiben. Zur Realisierung ihrer strategischen Ziele hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme folgende Einzelmaßnahmen beschlossen: Entwicklung einheitlicher Verbundrichtlinien und Formulierung eines gemeinsamen Qualitätsstandards sowie Reduzierung des Datenmodells auf zwei Hierarchiestufen. Als eine der ersten Maßnahmen ist die Erstellung einer Konkordanz MAB2 zu MARC21 geplant. Zwischenzeitlich hat sich auch die Expertengruppe MABAusschuss in einem Positionspapier für MARC21 als Transportformat ausgesprochen und ist bereit, diese Konkordanz zu erstellen.
    Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme haben weiterhin ihre Absicht bekräftigt, ihre Verbunddaten gegenseitig zum Zweck der Datenübernahme, Fernleihe und Einbindung in Portale über Z 39.50 zu nutzen. Neuerwerbungen sollen künftig kooperativ katalogisiert werden, damit nicht Kapazitäten dadurch gebunden werden, dass die gleiche Titelaufnahme mehrfach erstellt werden muss. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des GBV wird ein Konzept und einen Projektplan mit einzelnen Arbeitsschritten sowie bis Ende 2005 ein prototypisches Verfahren zu entwickeln. Die gegenseitige Nutzung von Fremddatenangeboten (unter Beachtung lizenzrechtlicher Rahmenbedingungen) sowie die Bereitstellung von Datensätzen und ihre Anreicherung durch Abstracts, Inhaltsverzeichnisse, Rezensionen u. ä. sind seit langem bestehende Anforderungen, deren Realisierung mit der Vereinheitlichung der Datenstrukturen und der einheitlichen Anwendung von MARC21 als Transportformat erreicht wird. Notwendige Voraussetzung zur Anreicherung von Daten ist die Entwicklung eines Match-Key-Algorith-mus. Hierzu ist ein gesondertes Projekt unter Federführung Der Deutschen Bibliothek geplant. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat den Standardisierungsausschuss gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das künftige deutsche Regelwerk für die Formalerschließung ihre Ziele einer Vereinheitlichung der Datenstrukturen und eines verbesserten Datentauschs mit Fremddatennutzung effektiv unterstützt. Dazu dürfen keine den AACR widersprechenden Regelungen für das Regelwerk verabschiedet werden. Außerdem dürfen strukturrelevante Aspekte im Regelwerk künftig keine Kann-Bestimmungen mehr sein. Um international übereinstimmende Entitäten zu erhalten, plädiert die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme nachdrücklich dafür, bei Verwendung einer Normdatei Individualisierung als obligatorische Bestimmung einzuführen. Eine Übereinstimmung der Entitäten bei Titeln, Personen- und Körperschaftsnamen muss erklärtes Regelwerksziel sein. Hierfür sind international übliche Regelungen einzuführen. Dringend erforderlich ist auch die Vereinheitlichung und Integration der Sonderregeln in das Regelwerk. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme schlägt dem Standardisierungsausschuss darüber hinaus vor, Aspekte der Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) im Regelwerk in Übereinstimmung mit der internationalen Entwicklung zu berücksichtigen und durch geeignete Untersuchungen auf Expertenebene zu untermauern."
    Date
    22. 1.2005 18:53:53
  19. Wiesenmüller, H.: AACR und kein Ende? : Ein kritischer Rück- und Ausblick auf die Regelwerksdiskussion (2005) 0.02
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    Abstract
    Nach einer zeitweise sehr heftig geführten Debatte um die Zukunft der Regelwerke schien der Umstieg von RAK auf die Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) in weite Ferne gerückt zu sein. Zu stark war die Gegenwehr vor allem bei den Spezialisten aus der bibliothekarischen Praxis, die sich von einem Wechsel keine großen Vorteile für die Verbundkatalogisierung und Opac-Recherche versprachen. Die Kritiker monierten zudem, dass der Umstellungsaufwand vordem Hintergrund knapper Finanzen vor allem für die kleineren Bibliotheken kaum zu schultern sei. Der Umstieg auf AACR und MARC bleibt dennoch ein Dauerbrenner: Durch die internationale Fachdiskussion um gemeinsame Regelwerke hat das Thema in jüngster Zeit wieder neue Nahrung bekommen. Im Mai des vergangenen Jahres ging ein kollektives Aufatmen durch die Bibliothekswelt: Einen Umstieg auf AACR2 - so wurde kolportiert - werde es nicht geben, das Projekt sei »gestorben«. Die offizielle Sprachregelung des Standardisierungsausschusses freilich gab schon damals Anlass zur Skepsis: »Nach Aussage der Studie stehen einem Umstieg keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen, statt dessen werden Vorteile eines Umstiegs aufgezeigt. Die Befürworter sehen jedoch zurzeit keine Möglichkeit, einen Umstieg generell durchzusetzen, und sprechen sich für eine schrittweise Internationalisierung des deutschen Regelwerks aus.« Es war daher damit zu rechnen, dass das Thema eher früher als später wieder aus der Schublade gezogen würde. Und tatsächlich: Schon bei der nächsten Sitzung im Dezember 2004 lag der Vorschlag auf dem Tisch, ein neues Regelwerk auf der Basis einer deutschen AACR-Übersetzung zu erarbeiten. Zwar wurde dieser sehr radikale Antrag zurückgezogen; nichtsdestoweniger wurden mit der Umstellung auf MARC21 und der Einführung von Deutsch als Ansetzungssprache Beschlüsse von weitreichender Konsequenz gefasst. Trotz der verständlichen Ermüdungserscheinungen, mit denen viele Kolleginnen und Kollegen der anhaltenden Regelwerksdiskussion mittlerweile begegnen, seien deshalb im Folgenden einige wichtige Entwicklungen und Ergebnisse der vergangenen Zeit nachgezeichnet und kommentiert.
    Content
    Nachtrag in BuB 57(2005) H.5, S.324: "AACR und kein Ende? Heidrun Wiesenmüllers kritischer Rück- und Ausblick auf die Regelwerksdiskussion, »AACR und kein Ende?«, ist in BuB Heft 3/2005 (Seite 198 bis 204) wegen einer technischen Panne ohne die zugehörigen Fußnoten publiziert worden. Die vollständige Fassung ist online verfügbar unter <www.bibliothek.uni-augsburg.de/kfe/mat/Wiesenmueller_BuB_57_3.pdf>."
    Date
    22. 5.2005 19:39:44
  20. Eversberg, B.: Zur Zukunft der Katalogisierung : ... jenseits RAK und AACR (2004) 0.02
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    Abstract
    "Katalogisierung" klingt in manchen Ohren altmodisch. Man redet heute von "Metadaten"! Gemeint ist aber nichts völlig anderes. Es gibt nur viele neue Formen, Praktiken und Nutzungen, während sich früher Katalogdaten fast nur in Katalogen und Bibliographien befanden. "Metadaten" ist nur ein neuer Oberbegriff, aber in einer Katalogdatenbank haben wir längst mehr und andersartige Datenelemente und Funktionen als in Zettelkatalogen. Es ist notwendig, weiter auszugreifen als es die klassischen Regelwerke, RAK und AACR, getan haben, und deren hergebrachte Konzepte zu überdenken.
    Footnote
    Präsentation zum Vortrag "Zur Zukunft der Katalogisierung" während des Österreichischen Bibliothekartages in Linz 22.09.2004, Themenkreis: Google und die Zukunft der bibliothekarischen Erschließung. - Zuletzt aktualisiert: 15.07.2008.

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