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  1. Baumeister, H.; Schwärzel, K.: Wissenswelt Internet : Eine Infrastruktur und ihr Recht (2018) 0.03
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    Abstract
    Die Vernetzung von Informationen, die Wissen entstehen lässt, war der originäre Entstehungskontext des Internets und seiner populärsten Anwendung, des World Wide Webs. Aus dieser Perspektive stellt das Internet sowohl einen riesigen Speicher von Informationen als auch - ermöglicht durch seine Struktur des (Mit-)Teilens und Vernetzens - ein Medium zur Erzeugung, Organisation, Repräsentation und Vermittlung von Wissen dar. Mit seinen Anwendungen bildet es die Infrastruktur, auf die Wissenspraktiken zurückgreifen. Diese Infrastruktur ist von ihrer Entstehung bis zu ihren Zukunftsaussichten Gegenstand des vorliegenden Bandes, welcher im Stile eines Casebooks auch die juristischen Grundlagen und Herausforderungen herausarbeitet. Das Buch wendet sich insbesondere an Studierende der Bibliotheks- und Informationswissenschaft sowie Beschäftigte in Informationseinrichtungen.
    RSWK
    Bibliothek / Wissen / Internet
    Subject
    Bibliothek / Wissen / Internet
  2. Handbuch Urheberrecht und Internet (2002) 0.01
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    Footnote
    Rez. in: ZfBB 51(2004) H.3, S.189 (K. Peters): "Jahrtausendelang war es Aufgabe der Bibliotheken, Werke in körperlicher Form, d.h. als Tontafeln, Buch, CD-ROM etc., zugänglich zu machen. Urheberrechtlich gesehen handelt es sich bei dieser Art von Werknutzung um Verbreiten. Das bibliothekarische Verbreitungsrecht ist eine relativ unproblematische Rechtsmaterie. Für den Praktiker reicht es im Allgemeinen zu wissen, dass urheberrechtlich geschützte Materialien, die der Bibliotheksträger im seriösen Handel gekauft hat, frei, also ohne dass eine Lizenz des Rechtsinhabers eingeholt werden müsste, ausgeliehen werden dürfen. Wesentlich schwieriger ist das Recht der Verkörperung von Werken durch Bibliotheken oder mit Hilfe von Bibliotheken, mit anderen Worten: das Recht der Bibliothekskopie. Was die Bibliothekskopie in analoger Form angeht, dürften die wichtigsten Fragen durch das drei Jahrzehnte währende Bemühen der bibliothekarischen Rechtskommissionen beantwortet sein. Auch das infolge der Urheberrechtsnovelle vom 10. September 2003 (insbesondere § 53 Absatz 2 Satz 3 Urheberrechtsgesetz) aufgetretene Problem der digitalen Bibliothekskopie dürfte mit Hilfe der den Bibliotheksjuristen seit langem bestens vertrauten Prinzipien des Vervielfältigungsrechts kurzfristig eine praktikable Lösung finden. ... Wie es bei einer Darstellung, die das Internet zum Gegenstand hat, nicht anders sein kann, ist das Handbuch, das den Rechtsstand vom Sommer 2002 wiedergibt, mittlerweile bereits in einigen Punkten überholt. Der Bibliothekar muss sich insbesondere über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle vom September 2003 (§ 52a UrhG - öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) vorerst an anderer Stelle kundig machen. Eine Überarbeitung des Handbuchs würde dankbare Käufer und Leser finden."