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  1. Hoboken, J. van: Suchmaschinen-Gesetzgebung und die Frage der Ausdrucksfreiheit : Eine europäische Perspektive (2009) 0.02
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    Abstract
    Eine typische Darstellung der Herausforderungen der Ausdrucksfreiheit im Zusammenhang mit Suchmaschinen beginnt mit einer Diskussion der Internet-Zensur in China und in anderen Ländern, die keine Tradition der Ausdrucksfreiheit und einer freien Presse haben. Daher ist die Unterdrückung von Suchergebnissen durch globale Suchmaschinenanbieter in China gut dokumentierte und Gegenstand breiter medialer Aufrnerksamkeit. Im europäischen Kontext ist die Debatte über die Implikationen der Ausdrucksfreiheit für gesetzliche Regelungen und Politiken im Zusammenhang mit Suchmaschinen dagegen weit weniger entwickelt. Dies ist bedauerlich, denn es gibt eine Reihe von Problemen, die eine solche Debatte rechtfertigen würden. Bevor ich diese Probleme im Einzelnen behandle, erscheint es nützlich, einige Beispiele voranzustellen. In den vergangenen zwei Jahren hat der argentinische Anwalt Martin Leguizamon Gerichtsbeschlüsse erwirkt, die es über hundert Menschen ermöglichten, Suchergebnisse von Google und Yahoo entfernen zu lassen Einige der Gerichtsbeschlüsse bezogen sich auf Suchergebnisse zu öffentlichen Funktionären. Doch wenn Demokratie und Ausdrucksfreiheit irgendetwas bedeuten sollen, dann ist wohl die Möglichkeit, sich über öffentliche Funktionäre zu informieren, eine Voraussetzung dafür. Google hat deshalb seine ablehnende Haltung gegenüber den argentinischen Gesetzen öffentlich kundgetan und gegen die Gerichtsbescheide Berufung eingelegt. Interessant ist in diesem Fall, dass Google dabei auf den Schutz Bezug nimmt, den es in Europa genießt. Doch leider ist diese Bezugnahme falsch. In den meisten europäischen Ländern erhalten Suchmaschinenanbieter keinen klaren gesetzlichen Schutz gegen Forderungen, aus den Suchergebnissen entfernt zu werden, und sie kämpfen mit ähnlichen Problemen wie in Argentinien.
    Date
    28. 8.2011 19:39:26
  2. Himmelsbach, G.: Suchmaschinen : Rechtliche Grauzone (2002) 0.00
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    Content
    Denn wer Inhalte aus dem Netz nimmt, gibt damit zu erkennen, dass er diese Inhalte eben nicht mehr über das Netz verbreitet haben möchte. Die Aufnahme von Inhalten auf die eigene Website bedeutet keinesfalls, dass diese Inhalte von jedem in andere Internet-Angebote integriert werden können. Die Archive von Suchmaschinen nutzen jedoch diese Informationen weiterhin, indem sie sie verfügbar halten. Es kann deshalb jeder, der bereits von ihm entfernte Inhalte in Suchmaschinen-Archiven entdeckt, diese Daten sperren lassen. Suchmaschinen ermöglichen nicht nur den Zugriff auf bereits gelöschte Inhalte. Aufgelistet werden auch Webseiten, die nach dem Willen der Betreiber gar nicht aufgelistet werden sollen. So sind zahlreiche Seiten von sicheren Servern, die mit SSL arbeiten, über Suchmaschinen verfügbar. Unproblematisch ist das, solange nur Seiten angezeigt werden, auf die jeder Nutzer auch ohne Eingabe eines Kennworts Zugriff hat. Sobald jedoch HTTPS-Seiten angezeigt werden, die nur über ein Kennwort erreichbar sind, schießen die Suchmaschinen über das Ziel, nur erlaubte Seiten anzuzeigen, weit hinaus. Die Suchmaschinen werden so zu einem Sicherheitsrisiko für die Betreiber von Sites. Sie bieten gerade Personen einen Zugriff auf die Seiten, vor denen diese geschützt werden sollen. Damit noch nicht genug: In die Datei robots.txt können die Internet-Programmierer diejenigen Inhalte aufnehmen, die nicht durch eine Suchmaschine gelistet werden sollen. Solche "Disallow-Sei-ten" werden trotzdem oft von Suchmaschinen aufgelistet. Es ist jedoch alleine die Entscheidung des Internet-Anbieters, ob seine Seite in einer bestimmten Suchmaschine gelistet wird. Es wünschen eben nicht alle Internet-Anbieter, dass auf ihre Seiten über Suchmaschinen-Treffer zugegriffen werden kann. Das müssen auch die Betreiber von Suchmaschinen respektieren. Jeder Betreiber einer Website entscheidet alleine, wem und über welche technischen Hilfsmittel er seine Inhalte anderen zugänglich machen möchte. Listet ein Suchmaschinen-Betreiber Seiten, die nicht gelistet werden sollen, muss er diese Seiten aus dem Ranking herausnehmen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine RoboterSuchmaschine handelt, die automatisch das Netz durchpflügt, oder die Suchergebnisse manuell von einer Redaktion zusammengestellt werden. In beiden Fällen hat es der Betreiber der Suchmaschine in der Hand, die Rechte der Website-Betreiber zu wahren: Auch bei einem Robot kann die Software so programmiert werden, dass bestimmte Inhalte nicht mehr angezeigt werden. Zu den Inhalten, die entfernt oder gesperrt werden müssen, gehören auch Daten, deren Verbreitung in das Persönlichkeitsrecht von Dritten eingreift. Suchmaschinen sind überhaupt ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko: Jeder Eintrag in ein Gästebuch, Beitrag in einem Forum, Anmerkung zu einer Website wird unerbittlich aufgelistet - und ermöglicht es in Sekunden, ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen.