Search (2 results, page 1 of 1)

  • × theme_ss:"Rechtsfragen"
  • × type_ss:"el"
  1. cis: Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren (2008) 0.03
    0.025058715 = product of:
      0.05011743 = sum of:
        0.05011743 = sum of:
          0.025351325 = weight(_text_:b in 4609) [ClassicSimilarity], result of:
            0.025351325 = score(doc=4609,freq=2.0), product of:
              0.18503809 = queryWeight, product of:
                3.542962 = idf(docFreq=3476, maxDocs=44218)
                0.052226946 = queryNorm
              0.13700598 = fieldWeight in 4609, product of:
                1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                  2.0 = termFreq=2.0
                3.542962 = idf(docFreq=3476, maxDocs=44218)
                0.02734375 = fieldNorm(doc=4609)
          0.024766104 = weight(_text_:22 in 4609) [ClassicSimilarity], result of:
            0.024766104 = score(doc=4609,freq=2.0), product of:
              0.18288986 = queryWeight, product of:
                3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                0.052226946 = queryNorm
              0.1354154 = fieldWeight in 4609, product of:
                1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                  2.0 = termFreq=2.0
                3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                0.02734375 = fieldNorm(doc=4609)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Content
    Ablieferung als PDF oder Zip-Archiv Geschehen soll die Ablieferung am liebsten in PDF-Form, über ein Webformular. Bei Bedarf, nämlich "wenn Ihre Netzpublikation aus mehreren Dateien besteht, z. B. einer oder mehreren HTML-Seiten mit Bildern", darf man sie auch auch als Zip-Archiv abgeben. Wie es sich mit privaten Webseiten genau verhält, ist derzeit nicht ganz klar. "Lediglich privaten Zwecken dienende Websites" sind beispielsweise freigestellt - aber was genau ist im Netz lediglich privat? Ein Blog? Auch, wenn darin das Weltgeschehen oder die deutsche Politik kommentiert wird? Auch dann, wenn neben den Blog-Einträgen Google-Anzeigen erscheinen? Da es sich um eine Pflichtabgabe handelt, ist sie, zumindest theoretisch, auch strafbewehrt. Nach einer Abmahnung kann es heise.de zufolge bis zu 10.000 Euro Strafe kosten, wenn man seine Netz-Inhalte nicht bei der DNB abliefert. Eine Erklärseite der DNB schränkt allerdings ein: "Die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen erfolgt stufenweise." Im Klartext: Man weiß bei der DNB selbst noch nicht so genau, wie das alles funktionieren und organisiert werden soll. So lange das nicht abschließend geklärt ist, wird die Bibliothek "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen". Außerdem werde man "abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt." Zudem hat die Bibliothek das Recht, von der Übernahme von Inhalten abzusehen, unter anderem dann, wenn "technische Verfahren die Sammlung und Archivierung nicht oder nur mit beträchtlichem Aufwand erlauben". Bleibt abzuwarten, wie weit die Nationalbibliothek diese Ausnahmen ausdehnen wird - sonst kommt ein Speicherplatzbedarf auf die Einrichtung zu, der den Steuerzahler beträchtliche Summen kosten dürfte."
    Date
    24.10.2008 14:19:22
  2. "Google Books" darf weitermachen wie bisher : Entscheidung des Supreme Court in den USA (2016) 0.01
    0.0074952035 = product of:
      0.014990407 = sum of:
        0.014990407 = product of:
          0.05996163 = sum of:
            0.05996163 = weight(_text_:authors in 2923) [ClassicSimilarity], result of:
              0.05996163 = score(doc=2923,freq=2.0), product of:
                0.23809293 = queryWeight, product of:
                  4.558814 = idf(docFreq=1258, maxDocs=44218)
                  0.052226946 = queryNorm
                0.25184128 = fieldWeight in 2923, product of:
                  1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                    2.0 = termFreq=2.0
                  4.558814 = idf(docFreq=1258, maxDocs=44218)
                  0.0390625 = fieldNorm(doc=2923)
          0.25 = coord(1/4)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Content
    " Im Streit mit Google um Urheberrechte ist eine Gruppe von Buchautoren am Obersten US-Gericht gescheitert. Der Supreme Court lehnte es ab, die google-freundliche Entscheidung eines niederen Gerichtes zur Revision zuzulassen. In dem Fall geht es um die Online-Bibliothek "Google Books", für die der kalifornische Konzern Gerichtsunterlagen zufolge mehr als 20 Millionen Bücher digitalisiert hat. Durch das Projekt können Internet-Nutzer innerhalb der Bücher nach Stichworten suchen und die entsprechenden Textstellen lesen. Die drei zuständigen Richter entschieden einstimmig, dass in dem Fall zwar die Grenzen der Fairness ausgetestet würden, aber das Vorgehen von Google letztlich rechtens sei. Entschädigungen in Milliardenhöhe gefürchtet Die von dem Interessensverband Authors Guild angeführten Kläger sahen ihre Urheberrechte durch "Google Books" verletzt. Dazu gehörten auch prominente Künstler wie die Schriftstellerin und Dichterin Margaret Atwood. Google führte dagegen an, die Internet-Bibliothek kurbele den Bücherverkauf an, weil Leser dadurch zusätzlich auf interessante Werke aufmerksam gemacht würden. Google reagierte "dankbar" auf die Entscheidung des Supreme Court. Der Konzern hatte befürchtet, bei einer juristischen Niederlage Entschädigungen in Milliardenhöhe zahlen zu müssen."