Search (3 results, page 1 of 1)

  • × author_ss:"Beger, G."
  • × language_ss:"d"
  1. Beger, G.: ¬Der Zweite Korb zur Reform des Urheberrechts (2003) 0.02
    0.02495974 = product of:
      0.04991948 = sum of:
        0.04991948 = sum of:
          0.025251195 = weight(_text_:b in 2022) [ClassicSimilarity], result of:
            0.025251195 = score(doc=2022,freq=2.0), product of:
              0.16126883 = queryWeight, product of:
                3.542962 = idf(docFreq=3476, maxDocs=44218)
                0.045518078 = queryNorm
              0.15657827 = fieldWeight in 2022, product of:
                1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                  2.0 = termFreq=2.0
                3.542962 = idf(docFreq=3476, maxDocs=44218)
                0.03125 = fieldNorm(doc=2022)
          0.024668286 = weight(_text_:22 in 2022) [ClassicSimilarity], result of:
            0.024668286 = score(doc=2022,freq=2.0), product of:
              0.15939656 = queryWeight, product of:
                3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                0.045518078 = queryNorm
              0.15476047 = fieldWeight in 2022, product of:
                1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                  2.0 = termFreq=2.0
                3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                0.03125 = fieldNorm(doc=2022)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Abstract
    Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt trat am 13. September 2003 die Urheberrechtsnovelle in Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in der Informationsgesellschaft in Kraft. Seitdem gelten die neuen Rechte der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) und das Recht der Schutzmaßnahmen (§ 95 a UrhG) sowie die entsprechenden Ausnahmetatbestände, der umstrittene § 52 a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen des Unterrichts und der Wissenschaft) sowie § 95 b UrhG (Durchsetzung der Schranken bei technischer Maßnahme)'. Eine Reihe von Erwartungen blieben offen, wie die Durchsetzung der Privatkopie, der elektronische Pressespiegel, die sog. On the Spot Consultation in Bibliotheken und das Ranking von Vergütungssystemen, von der pauschalen Tantieme, wie die Vergütung für die Privatkopie mittels Geräteabgabe, bis zur Einzellizenzierung mittels DRM. Diese sollen im sog. Zweiten Korb zur Modernisierung des Urheberrechts in der Inforrnationsgesellschaft behandelt werden. Am 16. September lud die Bundesjustizministerin, Frau Brigitte Zypries, gemeinsam mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht nach München zu einem Symposium ein und ließ insgesamt 20 Interessenvertreter zu Wort kommen.' Die Wortmeldungen werden in Kürze in einem Sonderheft der Fachzeitschrift ZUM nachzulesen sein. Zugleich wurden alle am Urheberrecht interessierten Kreise aufgefordert bis Ende Oktober ihre Erwartungen an den 2. Korb in schriftlichen Stellungnahmen dem BMJ zuzuleiten. Zur Hilfestellung gab es einen Fragenkatalogs mit an die Hand. In diesem waren alle Forderungen aus Stellungnahmen zur ersten Novelle, die nicht berücksichtigt wurden, aufgelistet. Völlig neu aber ist das Herangehen an die Erarbeitung des neuen Referentenentwurfs. Die unterschiedlichen Interessenvertreter werden in Arbeitsgruppen, 11 an der Zahl, bis März den Regelungsbedarf diskutieren und formulieren. Der Start dazu wurde am 16. Oktober im BMJ gegeben. Eine Arbeitsgruppe trägt den Titel "Schranken des Urheberrechts" und darin sind auch die bibliothekarischen Interessenverbände vertreten. Hier wird es darum gehen, die in der offiziellen Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbands vorgetragenen Erwartungen einzubringen. Nachdem die Bibliotheksverbände und der Börsenverein sich auch außerhalb der Berufsöffentlichkeit um den Eingang des § 52 a UrhG in das Urheberrechtsgesetz vehement gestritten haben, soll dies beim 2. Korb vermieden werden. Beide Seiten wollen nunmehr im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung ihre gegenseitigen Erwartungen offen miteinander diskutieren. Dazu wird im Dezember ein Treffen mit Vertretern des Börsenvereins und des Deutschen Bibliotheksverbands in Berlin stattfinden. Im Folgenden sei die Stellungnahme der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. zu den Erwartungen an den Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle in der Informationsgesellschaft anhand des Fragenkatalogs des BMJ und des weitergehenden Regelungsbedarf aus Sicht der Bibliotheksarbeit vorgestellt. Da die Stellungnahme für das Referat Urheber- und Verlagsrecht beim BMJ geschrieben wurde, fehlt es an Einführungen in die Themen. Zum besseren Verständnis sind deshalb Erläuterungen (kursiv gesetzt) eingefügt.
    Date
    31.12.2003 18:22:38
  2. Beger, G.: Gesetzentwurf zum Urheberrecht (2002) 0.01
    0.010792375 = product of:
      0.02158475 = sum of:
        0.02158475 = product of:
          0.0431695 = sum of:
            0.0431695 = weight(_text_:22 in 1099) [ClassicSimilarity], result of:
              0.0431695 = score(doc=1099,freq=2.0), product of:
                0.15939656 = queryWeight, product of:
                  3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                  0.045518078 = queryNorm
                0.2708308 = fieldWeight in 1099, product of:
                  1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                    2.0 = termFreq=2.0
                  3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                  0.0546875 = fieldNorm(doc=1099)
          0.5 = coord(1/2)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Abstract
    Nach Verabschiedung der EU-Richtlinie vom 22. Mai 2001 zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" (2001/29/EG) hat das Bundesjustizministerium im März 2002 einen "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vorgelegt. Dieser wurde - nach weiteren Anhörungen und Würdigung zahlreicher Stellungnahmen der betroffenen Interessengruppen - Ende Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und als Regierungsentwurf in die Ausschüsse überwiesen. Es ist jedoch nicht mehr gelungen, das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag zu bringen und nach Lesung zu beschließen. Somit muss das Gesetzgebungsverfahren nach Bundestagswahl, Regierungsbildung und Konstitution des Bundestags neu in Gang gesetzt werden. Ob es unter diesen Umständen möglich sein wird, mit dieser Gesetzesnovelle die EURichtlinie - wie gefordert - bis zum Jahresende 2002 umzusetzen, ist fraglich.
  3. Beger, G.; Bilo, A.; Dankert, B.; Eichert, C.; Flemming, A.; Friese, A.; Hasiewicz, C.; Lison, B.; Niggemann, E.; Wätjen, H.-J.: Bibliothek 2007 : Strategiekonzept (2004) 0.01
    0.009469198 = product of:
      0.018938396 = sum of:
        0.018938396 = product of:
          0.037876792 = sum of:
            0.037876792 = weight(_text_:b in 1794) [ClassicSimilarity], result of:
              0.037876792 = score(doc=1794,freq=8.0), product of:
                0.16126883 = queryWeight, product of:
                  3.542962 = idf(docFreq=3476, maxDocs=44218)
                  0.045518078 = queryNorm
                0.23486741 = fieldWeight in 1794, product of:
                  2.828427 = tf(freq=8.0), with freq of:
                    8.0 = termFreq=8.0
                  3.542962 = idf(docFreq=3476, maxDocs=44218)
                  0.0234375 = fieldNorm(doc=1794)
          0.5 = coord(1/2)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Content
    Die Aufgabe als Informations-Dienstleister für Bürger und Wissenschaft erfüllen Bibliotheken in Deutschland weitgehend außerhalb der öffentlichen und politischen Wahrnehmung - in den aktuellen Debatten zu notwendigen Bildungsreformen findet ihr möglicher Beitrag zu einer besseren Bildung kaum Erwähnung. In Ländern wie Dänemark, Großbritannien, Finnland oder den USA dagegen sind Bibliotheken fest im Bildungssystem integriert, und ihre Potenziale werden voll entfaltet, z. B. als demokratischer Garant für freien Informationszugang (Dänemark) oder als Baustein bei der Integration von Migranten (USA). Damit Deutschland als Wissensgesellschaft und Bildungsland international wieder einen Spitzenplatz einnehmen kann, darf das Bibliothekswesen in der Reformdebatte nicht ausgeklammert werden. Es gibt in Deutschland in der konkreten Umsetzung und durch die bestimmenden Rahmenbedingungen einen deutlichen und dringenden Optimierungsbedarf, der insbesondere begründet ist durch: - den fehlenden strategischen Einbezug der Bibliotheken in der Reform des Bildungssystems; - das Fehlen einer gesamtheitlich konzipierten Innovationsund Entwicklungspolitik für das Bibliothekswesen; - die deutliche Reduzierung der finanziellen Grundlagen zur notwendigen Weiterentwicklung der öffentlichen Bibliotheken.
    Issue
    Windau, B.