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  1. Rosemann, L.: ¬Die Volltextabfrage und das Alleinstellungsmerkmal des physischen Buches (2006) 0.01
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    Content
    . . . Ich plädiere hier aus den oben genannten wissenstheoretischen Gründen nicht nur für die Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an Registern und Indexen im Anhang von physischen Büchern, sondern sogar für deren Ausbau, deren standardmäßige Zugabe bei Sach- und wissenschaftlichen Büchern gerade angesichts der Volltextnutzung durch Online-Abfragen. Warum? Hierzu sechs Argumente: 1. Wie oben bereits angerissen, lehrt die Erfahrung bei CD-ROM-Zugaben zu opulenten Werken, dass Parallelmedien mit Parallelinhalten von den Nutzern nicht wirklich angenommen werden; es ist umständlich, zur Auffindung bestimmter Textstellen den Computer befragen zu müssen und die Fundstellen dann zwischen zwei Buchdeckeln nachzuschlagen. 2. Über frei wählbare Suchbegriffe seitens des Nutzers ist noch keine Qualität der Suchergebnisse garantiert. Erst das Einrechnen entsprechender Verweisungsbegriffe und Synonyme in die Suchabfrage führt zu Qualität des Ergebnisses. Die scheinbar eingesparten Kosten einer einmaligen bzw. abonnementartigen Investition in eine Online-Verfügbarkeit der Buchinhalte vonseiten der Verlage werden dann über die Hintertür doch wieder fällig, wenn sich nämlich herausstellt, dass Nutzer bei der von ihnen gesuchten Information nicht fündig werden, weil sie unter dem "falschen", d.h. entweder ihnen nicht bekannten oder einem ihnen gerade nicht präsenten Schlagwort gesucht haben. Die Online-Suchabfrage, die auf den ersten Blick höchst nutzerfreundlich erscheint, da eine ungeheure Menge an Titeln die Abfrage umfasst, erweist sich womöglich als wenig brauchbar, wenn sich die Trefferqualität aus den genannten Gründen als beschränkt herausstellt. 3. Nur bei entsprechenden Restriktionen des Zugangs bzw. der präsentierten Textausschnitte werden die Verlage es gewährleistet sehen, dass die Nutzerin, der Nutzer nicht vom Kauf des physischen Buches Abstand nehmen. Nur wenn die Nutzer wissen, dass ihnen gerade jene Informationen am Bildschirm vorenthalten werden, die sie im zu erwerbenden Buch mit Gewissheit finden werden, werden sie das Buch noch erwerben wollen. Wer auf die Schnelle nur ein Kochrezept aus einem teuer bebilderten Kochbuch der Oberklasse abrufen kann, wird das teure Kochbuch eben nicht mehr kaufen. Analog stellt sich die Frage, ob nicht aus diesem Grunde auch Bibliotheken erwägen werden, angesichts der elektronischen Präsenz teuerer physischer Bücher auf den Erwerb der Letzteren zu verzichten, wohl wissend, dass den Wissenschaftlern im Zweifel einige Mausklicks genügen, um die gewünschte Begriffsrecherche erschöpfend beantwortet zu finden.
  2. Dienelt, O.: ¬Ein Workshop über Indexing (2003) 0.01
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    Content
    "Unter der Leitung von Frank Merrett von der Socieryy of Indexers (www.indexers.org.uk), die in Sheffield ihren Hauptsitz hat, fand am 22. Januar in London ein Workshop statt, in dem Einblicke in das Indexing (Registererstellung) ermöglicht wurden. SechsTeilnehmerinnen und drei Teilnehmer (Bibliothekare, Katalogisierer, angehende Indexer, Benutzer von Indices) bekamen durch Merrett neben den grundlegenden Dingen auch ein wenig Einblick in die Berufswirklichkeit eines Indexers vermittelt. Zunächst wurden einige Definitionen dessen, was ein Index ist, angesprochen: Ein Index (Register) ist eine systematische Anordnung von Eintragungen, die es dem Benutzer ermöglichen, Informationen in einem Dokument zu finden (nach Norm BS ISO 999,1996). Auch andere Definitionen besagen, dass die im Hauptteil eines Dokuments enthaltenen Informationen so herausgefiltert werden sollen, dass durch die Benutzung des Registers ein möglichst benutzerfreundlicher Zugang zum Hauptteil erfolgen kann. Ein Index soll den einen Benutzer entscheiden lassen, ob ein Dokument etwas für ihn Interessantes enthält. Dem anderen soll es dazu dienen, das Gelesene wieder aufzufrischen. Ein Index muss beiden gerecht werden. Nach Eintreffen des Materials vom Verlag (sehr oft als Papierausdruck) beginnt der erste Schritt, der vom persönlichen Arbeitsstil des Indexers abhängt. Manche beginnen sofort beim Lesen mit dem Niederschreiben von Begriffen, oft unter Verwendung von Software (Macrex, Cindex), andere markieren oder unterstreichen zunächst die relevanten Begriffe. Hier beginnt die eigentliche Arbeit, die darin besteht, wichtige Informationen aus dem Text herauszufiltern und so aufzubereiten, dass ein Buchleser zu Wichtigem hingeführt wird. Dazu gehören Entscheidungen wie zum Beispiel »was ist wichtig«, »was kann/ muss weggelassen werden«, »wo müssen Siehe- beziehungsweise Siehe-auch-Verweise eingebrachtwerden«. Bibliothekarisch gesehen, ist dies Sacherschließung und zugleich formale Erfassung, letztlich das Aufbauen eines Kreuzkatalogs. So wie ein Sacherschließer muss auch ein Indexer ständig überlegen, mit welchen Begriffen er dem Benutzer des Registers einen guten Zugang zur Information verschaffen kann. Ein gutes Verständnis des Faches, das in der Vorlage behandelt wird, ist deshalb unbedingt notwendig. Das wurde anhand einiger Seiten geübt, genauso wie das Aufbe-reiten des Index. Äußerste Genauigkeit ist hier nötig. Anhand eines fertigen Index mit eingebauten Ungenauigkeiten wurde geübt, sehr genau hinzuschauen und kleinste Ungenauigkeiten zu erkennen. Merrett sagte, dass ein gut geschriebenes Buch besser zu bearbeiten sei als eines, das einen weniger guten Hauptteil hat. Oft hat ein Indexer nur zwei Wochen Zeit für die Erstellung eines Registers. Die wenigsten dürften allerdings ständig von morgens bis abends an einem Index arbeiten, und nur sehr wenige verdienen ausschließlich mit dem Erstellen von Registern ihren Lebensunterhalt. Meistens ist dies ein Nebenjob. Nach Frank Merrett sind die Verhandlungen mit einem Verlag über einen zu erstellenden Index recht vorsichtig zu führen. Insbesondere über die Termine (Eintreffen des Manuskripts, Abliefern des Produkts) sowie die Form der Vorlage (welches Format, welcher Umfang) muss sich ein Indexer absichern, um keine Überraschungen zu erleben. So kann es sein, dass die Vorlage nicht als Buch, sondern als ein Stapel von Druckbogen, ungefalzt und unsortiert, ankommt. Auch das Honorar muß vom Indexer in Anbetracht des zu erwartenden Aufwandes verhandelt werden. Indexer ist keine geschützte Bezeichnung, deshalb kann sich jeder so nennen. Die Prüfungen, die man bei der Sociery of Indexers ablegen kann, sind aber ein Qualitätsnachweis. Die Society kann durch das Aufführen der Namen und Spezialgebiete auf der Homepage beziehungsweise in einem Verzeichnis einiges für die Mitglieder tun. Die Sociery legt auf das Kontakthalten mit Verlegern großen Wert, um dort auf die Dienste der Indexer hinzuweisen. Um Aufträge muß sich aber jeder selbst kümmern.