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  • × author_ss:"Geisselmann, F."
  • × author_ss:"Lehmann, K."
  1. Boettger, K.-P.; Geisselmann, F.; Grube, H.; Lehmann, K.: Kooperationsvereinabrung zur Systematikpflege ASB und KAB (2004) 0.00
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    Content
    § 4 Publikation 1. Der jeweilige Verband übernimmt die Publikation der betreffenden Neuauflage sowie der dazugehörigen Schlag- und Stichwortregister: BIB für ASB und DBV für KAB. 2. Beide Verbände legen einvernehmlich die einheitliche Gestaltung der Publikation fest, um auch so die langfristige Zusammenführung zu befördern. § 5 Mittel 1. BIB und DBV bringen in diese Kooperation die Urheberrechte an beiden Systematiken ein. Für koordinierende, sachbearbeitende und redaktionelle Aufgaben im Rahmen der Arbeitsstelle Systematikkooperation stellen DBV und BIB darüber hinaus die Erlöse aus der Verwertung dieser Urheberrechte im notwendigen Umfang zur Verfügung. BIB und DBV tragen außerdem jeweils maximal 1.000 Euro jährlich zur Abdeckung der Sachkosten (insbesondere der Reisekosten) der Expertengruppe. 2. Die ekz bringt sich mit Systematisierern und Lektoren aktiv in die Arbeit der Expertengruppe ein. 3. Die ekz beteiligt sich darüber hinaus mit 1.000 Euro jährlich an den Sachkosten (insbesondere Reisekosten) der Expertengruppe bei, wobei damit die Expertengruppe unterstützt wird, die gerade tätig ist (s. § 3). Personalkosten sind aus diesen Mitteln nicht zu bestreiten. 4. Das Urheberrecht an der veränderten Fassung der betreffenden Systematik bleibt beim jeweiligen Verband, BIB oder DBV. Er fungiert als Herausgeber. Die weitere Verwertung der überarbeiteten Systematiken bleibt den Verbänden BIB bzw. DBV vorbehalten. Dabei ist auf eine maschinelle Fassung zu verzichten, wenn diese Vermarktung die Finanzierung der Arbeitsstelle gefährdet. 5. Fortbildungsmaßnahmen zu Neuauflagen und zur Systematisierungspraxis sind im Interesse der Kooperationspartner von der Arbeitsstelle mit interessierten Büchereien bzw. Fachstellen getrennt zu regeln. Eine Urheberrechtsabgabe wird dazu nicht erhoben.
    Source
    Bibliotheksdienst. 38(2004) H.2, S.156-161