Search (4 results, page 1 of 1)

  • × classification_ss:"86.55 Datenschutzrecht"
  1. Bull, H.P. u.a.: Zukunft der informationellen Selbstbestimmung (2016) 0.00
    0.0046561803 = product of:
      0.009312361 = sum of:
        0.009312361 = product of:
          0.018624721 = sum of:
            0.018624721 = weight(_text_:22 in 4165) [ClassicSimilarity], result of:
              0.018624721 = score(doc=4165,freq=2.0), product of:
                0.16046064 = queryWeight, product of:
                  3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                  0.045821942 = queryNorm
                0.116070345 = fieldWeight in 4165, product of:
                  1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                    2.0 = termFreq=2.0
                  3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
                  0.0234375 = fieldNorm(doc=4165)
          0.5 = coord(1/2)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Date
    22. 2.2018 12:13:57
  2. Welzer, H.: ¬Die smarte Diktatur : der Angriff auf unsere Freiheit (2016) 0.00
    0.0031249188 = product of:
      0.0062498376 = sum of:
        0.0062498376 = product of:
          0.012499675 = sum of:
            0.012499675 = weight(_text_:h in 4163) [ClassicSimilarity], result of:
              0.012499675 = score(doc=4163,freq=2.0), product of:
                0.113842286 = queryWeight, product of:
                  2.4844491 = idf(docFreq=10020, maxDocs=44218)
                  0.045821942 = queryNorm
                0.10979818 = fieldWeight in 4163, product of:
                  1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                    2.0 = termFreq=2.0
                  2.4844491 = idf(docFreq=10020, maxDocs=44218)
                  0.03125 = fieldNorm(doc=4163)
          0.5 = coord(1/2)
      0.5 = coord(1/2)
    
  3. Rossi, M.: Informationsfreiheitsgesetz : Handkommentar (2006) 0.00
    0.002343689 = product of:
      0.004687378 = sum of:
        0.004687378 = product of:
          0.009374756 = sum of:
            0.009374756 = weight(_text_:h in 805) [ClassicSimilarity], result of:
              0.009374756 = score(doc=805,freq=2.0), product of:
                0.113842286 = queryWeight, product of:
                  2.4844491 = idf(docFreq=10020, maxDocs=44218)
                  0.045821942 = queryNorm
                0.08234863 = fieldWeight in 805, product of:
                  1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                    2.0 = termFreq=2.0
                  2.4844491 = idf(docFreq=10020, maxDocs=44218)
                  0.0234375 = fieldNorm(doc=805)
          0.5 = coord(1/2)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Footnote
    Rez. in BuB 59(2007) H.2, S.127-128 (E.W. Steinhauer): "Informationsfreiheit ist ein zentraler Begriff in der gegenwärtigen Wissensgesellschaft. Zunächst ist damit das im Grundgesetz normierte Grundrecht der Informationsfreiheit gemeint. Dabei geht es um das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Für die Arbeit der Bibliotheken ist dies ein wichtiges Grundrecht, sind sie doch selbst eine allgemein zugängliche Informationsquelle. Wenn nun von einem Informationsfreiheitsgesetz die Rede ist, könnte man zunächst annehmen, hier werde das Grundrecht der Informationsfreiheit in seinen vielfältigen Ausprägungen näher geregelt. Dieses Verständnis ist indes nicht richtig. In einem Informationsfreiheitsgesetz wird nicht das Grundrecht der Informationsfreiheit umfassend normiert. Es wird vielmehr eine neue, allgemein zugängliche Informationsquelle erschlossen, nämlich die in der öffentlichen Verwaltung vorhandene Information. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt danach jedermann das Recht, alle in den Behörden vorhandenen Informationen zu erfahren, von gewissen (meist besonders interessanten!) Ausnahmen freilich abgesehen. Auch wenn es zunächst nicht so scheint: Für Bibliotheken ist das Thema Informationsfreiheitsgesetz (IFG) relevant. Und zwar aus zwei Gründen. Zunächst sind die Bibliotheken, die in öffentlicher Trägerschaft stehen, selbst Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie können daher als Verwaltungsbehörden durchaus mit einem Informationsbegehren konfrontiert werden, das sich auf ein Informationsfreiheitsgesetz stützt. Dieser Fall mag relativ selten vorkommen, zumal es bei den Informationsfreiheitsgesetzen nicht um die Bestände der Bibliothek geht, sondern um deren Verwaltungswissen, also um die Akten. Hier könnte jemand erfahren wollen, wie viel Geld für bestimmte Bücher ausgegeben wurde oder welche Bücher makuliert worden sind. Solche Anfragen werden, wie gesagt, relativ selten vorkommen.
  4. Berger, S.; Roth, J; Scheel, C.: Informationsfreiheitsgesetz : Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) ; Kommentar (2006) 0.00
    0.002343689 = product of:
      0.004687378 = sum of:
        0.004687378 = product of:
          0.009374756 = sum of:
            0.009374756 = weight(_text_:h in 806) [ClassicSimilarity], result of:
              0.009374756 = score(doc=806,freq=2.0), product of:
                0.113842286 = queryWeight, product of:
                  2.4844491 = idf(docFreq=10020, maxDocs=44218)
                  0.045821942 = queryNorm
                0.08234863 = fieldWeight in 806, product of:
                  1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                    2.0 = termFreq=2.0
                  2.4844491 = idf(docFreq=10020, maxDocs=44218)
                  0.0234375 = fieldNorm(doc=806)
          0.5 = coord(1/2)
      0.5 = coord(1/2)
    
    Footnote
    Rez. in BuB 59(2007) H.2, S.127-128 (E.W. Steinhauer): "Informationsfreiheit ist ein zentraler Begriff in der gegenwärtigen Wissensgesellschaft. Zunächst ist damit das im Grundgesetz normierte Grundrecht der Informationsfreiheit gemeint. Dabei geht es um das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Für die Arbeit der Bibliotheken ist dies ein wichtiges Grundrecht, sind sie doch selbst eine allgemein zugängliche Informationsquelle. Wenn nun von einem Informationsfreiheitsgesetz die Rede ist, könnte man zunächst annehmen, hier werde das Grundrecht der Informationsfreiheit in seinen vielfältigen Ausprägungen näher geregelt. Dieses Verständnis ist indes nicht richtig. In einem Informationsfreiheitsgesetz wird nicht das Grundrecht der Informationsfreiheit umfassend normiert. Es wird vielmehr eine neue, allgemein zugängliche Informationsquelle erschlossen, nämlich die in der öffentlichen Verwaltung vorhandene Information. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt danach jedermann das Recht, alle in den Behörden vorhandenen Informationen zu erfahren, von gewissen (meist besonders interessanten!) Ausnahmen freilich abgesehen. Auch wenn es zunächst nicht so scheint: Für Bibliotheken ist das Thema Informationsfreiheitsgesetz (IFG) relevant. Und zwar aus zwei Gründen. Zunächst sind die Bibliotheken, die in öffentlicher Trägerschaft stehen, selbst Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie können daher als Verwaltungsbehörden durchaus mit einem Informationsbegehren konfrontiert werden, das sich auf ein Informationsfreiheitsgesetz stützt. Dieser Fall mag relativ selten vorkommen, zumal es bei den Informationsfreiheitsgesetzen nicht um die Bestände der Bibliothek geht, sondern um deren Verwaltungswissen, also um die Akten. Hier könnte jemand erfahren wollen, wie viel Geld für bestimmte Bücher ausgegeben wurde oder welche Bücher makuliert worden sind. Solche Anfragen werden, wie gesagt, relativ selten vorkommen.

Types

Themes