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  • × theme_ss:"Suchmaschinen"
  • × author_ss:"Lischka, K."
  1. Lischka, K.: Falsche Fährten (2002) 0.00
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    Content
    Nicht nur Betreiber der Suchseiten streben nach Gewinnen und nehmen zumindest missverständliche Ergebnisse in Kauf Auch Programmierer von Webseiten schummeln zu ihren eigenen Gunsten, etwa indem sie beim Anmelden ihrer Angebote falsche Katalogrubriken nennen - oder Suchmaschinen mit falschen Begriffen füttem. Genau das versuchte die CDU Fuldatal. In den für Surfer unsichtbaren HtmlMetatags trug sie gefragte Begriffe wie "Sex" ein, aber auch Termini wie "Führer" und Deportation". Die Schlagwörter wurden zwischenzeitlich gelöscht. Die Tricks mancher Webmaster gehen inzwischen darüber hinaus. So gibt das Magazin Internet Professionell Tipps wie diesen: "Man manipuliert die Suchmaschinen. mit Tricks wie begriffsoptimierten Cloaking-Pages und Domain-Namen oder speziellen Einträgen zur Steigerung der Link-Fbpularity." Das bedeutet: Seiten, die auf das Bewertungsschema bestimmter Suchmaschinen ausgerichtet sind, werden dem eigentlichen Angebot vorgeschaltet. Die Surfer bemerken davon wegen automatischer Weiterleitungen kaum etwas. So erhöht man die Zahl der auf das eigene Angebot verweisenden Seiten - ein wichtiges Gütekriterium beispielsweise fir den Algorithmus von Google. Wegen solcher Praktiken sah sich der Deutsche Multimedia Verband jüngst gezwungen, eine Empfehlung für korrektes Suchmaschinenmarketing abzugeben. Besonders kritisch werden solche Methoden, wenn sie von Pornographie-Anbietern eingesetzt werden. Wer etwa statt "Anna Kournikova den leicht falsch geschriebenen Namen "Anna Kournikoba" bei Google eintippt, bekommt dank der besonderen Form "der Suchmaschinenoptimierung nackte Haut vorgeschlagen. Friedemann Schiadler, Leiter von Jugendschutz.net, der Zentralstelle der Länder für Jugendschutz im Internet, sieht Handlungsbedarf: "Es ist ein Problem, wenn Kinder und Jugendliche bei einer Suche auf Seiten stoßen, nach denen sie nicht gesucht haben." Hier kommt - zumindest in - Deutschland - die dritte Partei bei der Veränderung von Ergebnislisten ins Spiel: der Staat. Jugendschutz.net hat in den vergangenen Wochen Aufsehen mit einer Initiative erregt, nach der Suchmaschinen ihre Listen jugendgefährdender und illegaler Adressen austauschen sollten Kritiker sehen eine staatliche Vorzensur. Doch soweit kommt es wohl nicht. Schiadler räumt ein, Jugendschutz.net hat keine hoheitlichen Rechte, um Suchmaschinen zu Austausch und Nutzung der Liste zu verpflichten. Bedenklich ist der Vorschlag dennoch. Das Gesetz nennt eindeutig, was auch für Erwachsene unzulässig ist: Tier- und Kinderpornografie, Volksverhetzung und Verletzungen der Menschenwürde. Die Suchmaschinenbetreiber aber bestimmen unzulässige Inhalte auf Grund eigener Kriterien, die teils über das Gesetz hinausgehen. Wie Friedemann Schiadler sagt: "Für viele Betreiber von Suchdiensten verstoßen Darstellungen von Kindern in sexuell aufreizenden Posen gegen die eigene Policy, obwohl sie gesetzlich zulässig sind." Solche Sperren über eine gemeinsame Liste zu zentralisieren, sieht Wolfgang Schulz, Leiter des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, nur eingeschränkt positiv: ".Strukturell ist der Ansatz zu begrüßen, da er die Suchmaschinenanbieter zur Selbstverantwortung anhält. Allerdings ist es im Hinblick auf die Kommunikationsfreiheit erwachsener Nutzer bedenklich, wenn bestimmte Inhalte sus dem Netz unmerklich verschwinden." Schiadler hingegen sagt, es gebe keinen Anspruch darauf, in einem Suchdienst gelistet zu sein: "Es bleibt den Betreibern vorbehalten, die Auswahl zu treffen." Bei allem Streit, wichtig ist: Die Nutzer sollten die Kriterien der Eingriffe kennen - ganz gleich ob sie der Werbung oder dem Jugendschutz dienen.