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  • × author_ss:"Knapp, U."
  • × theme_ss:"Rechtsfragen"
  1. Knapp, U.: Verboten, aber nicht strafbar : Verfassungsgericht erläutert Recht auf private CD-Kopien (2005) 0.02
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    Content
    "Vermutlich sind es Millionen Menschen, die täglich Verbotenes tun - die den Kopierschutz einer gekauften CD oder DVD überlisten, um eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Das Problem hat nun das oberste Gericht in Deutschland erreicht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: In einem interessanten Urteil verdeutlicht es die Rechtslage: Die weit verbreitete Praxis ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Anlass für die Kammerentscheidung - die das Gericht übrigens nicht wie sonst als Pressemitteilung veröffentlichte, sondern nur auf Anfrage herausgab - war eine Verfassungsbeschwerde von Herrn P. Er stellte dar, er kaufe durchschnittlich 25 CD und etwa 20 DVD im Jahr. Bis zum Inkrafttreten des geänderten Urheberrechts habe er davon regelmäßig digitale Kopie angefertigt. Zur Sicherheit, sagt er, damit Musik und Filme bei Beschädigungen nichtverloren seien. Nach dem aktuellen Urheberrecht vom September 2003 darf er das zwar weiter; Kopien zum privaten Gebrauch bleiben erlaubt. Aber er darf einen vorhandenen Kopierschutz nicht entfernen - auch nicht zur Herstellung eines Duplikats zum Privatgebrauch. Damit ist das, was eigentlich erlaubt ist, faktisch doch verboten. Denn, so Herr P., 80 Prozent der Datenträger seien mit einem Schutzmechanismus ausgestattet. Dass er folglich von den meisten seiner gekauften CD und DVD keine Privatkopie mehr anfertigen könne, verstoße gegen sein Eigentumsrecht. Das Verbot der Kopierschutzentfernung sei folglich in jenen Fällen verfassungswidrig, in denen es um rein private Kopien gehe: übrigens tat der deutsche Gesetzgeber mehr als die europäische Richtlinie verlangte. Brüssel sah vor, dass die Entfernung des Kopierschutzes zur Herstellung rein privater Abzüge gestattet werden kann. Der deutsche Gesetzgeber verbot aber auch das.