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  1. Bärhausen, A.; Euskirchen, A.: Nachbearbeitung der Katalog-Konversion oder : Es bleibt viel zu tun, packen wir's an! (1999) 0.18
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    Date
    22. 1.2000 19:36:10
    22. 1.2000 19:40:40
    Imprint
    Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
    Series
    Veröffentlichungen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung; Bd.8
    Source
    Das gedruckte Gedächtnis der Arbeiterbewegung: Festschrift zum 30-jährigen Bestehen der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung. Hrsg. von der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
  2. Die Deutsche Bibliothek / Arbeitsstelle für Standardisierung: RAK-NBM-Präzisierungen (2001) 0.16
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  3. Croissant, C.R.: MARC21 und die anglo-amerikanische Katalogisierungspraxis (2004) 0.16
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    Abstract
    Das MARC21-Datenformat wird aus der Sicht eines praktizierenden AACR2/MARC-Katalogisierers vorgeführt. Der Autor gibt zunächst eine allgemeine Einführung in das MARC21 Bibliographic Format. Der zweite Abschnitt der Arbeit ist der Erschließung von mehrteiligen bzw. mehrbändigen Werken gewidmet. Die Behandlung von mehrteiligen bzw. mehrbändigen Werken, in der AACR2-Welt "Analyse" genannt, ist nämlich der Punkt, an dem die anglo-amerikanische und die deutsche Katalogisierungspraxis am weitesten auseinandergehen. Die verschiedenen Formen der "Analyse" werden erläutert im Hinblick auf die Frage, inwiefern diese Praxen den Bedürfnissen der Benutzer gerecht werden. Auf eine kurze Behandlung der besonderen Problematik der fortlaufenden Sammelwerke folgt dann eine Einführung in das MARC21 Authorities Format für Normdatensätze. Die Rolle der verschiedenen Arten von Normdatensätzen bei der Katalogisierung wird auch besprochen. DerAufsatz schließt mit einem Kommentar über verschiedene Aspekte der Verlinkung von Datensätzen.
    Date
    13. 8.2004 21:22:06
    Source
    Bibliothek: Forschung und Praxis. 28(2004) H.1, S.11-35
  4. Boeuf, P. le: ¬The Impact of the FRBR model an the future revisions of the ISBDs : a challenge for the IFLA Section an Cataloging (2002) 0.15
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    Date
    30. 8.2005 9:12:22
    Footnote
    Deutsche Fassung unter: http://www.ifla.org/IV/ifla67/papers/095-152ag.pdf.
  5. Oehlschläger, S.: Aus der 43. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 22. und 23. Oktober in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main (2003) 0.12
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  6. Oehlschläger, S.: Aus der 49. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 23. und 24. November 2005 in Köln (2006) 0.12
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    Content
    "Zusammenarbeit der Verbundsysteme, Verbesserung von Datentausch und Fremddatennutzung Matchkey Bei der Verwendung von Meta-Suchmaschinen zur parallelen Recherche in bibliografischen Datenbanken kommt es häufig vor, dass derselbe Titel mehrmals in der Trefferliste auftaucht. In dieser Situation könnte ein so genannter Matchkey Abhilfe schaffen, der jeden Datensatz aus den vorhandenen bibliografischen Daten heraus eindeutig identifiziert. Ein solcher Algorithmus geht von einem bibliografischen Datensatz aus und generiert einen Schlüssel (Matchkey), der wiederum in den Datensatz integriert werden kann. Der Schlüssel muss sortierfähig sein, so dass die Trefferliste nach dem Grad der Ähnlichkeit sortiert werden kann. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung des Matchkey ist die Beseitigung der Hausregeln in den Verbünden und Bibliotheken. Bisher hat Die Deutsche Bibliothek das Thema analysiert und strebt nun die Formulierung und Bereitstellung eines ersten Algorithmus an, um eine Implementierung zu Testzwecken voraussichtlich im März/April 2006 zu ermöglichen. Ein klares Ergebnis soll bis Ende 2006 vorliegen.
    MARC21 als Austauschformat Die Expertengruppe Datenformate hat in ihrer 5. Sitzung am 22. November 2005 die Frage der Hierarchienabbildung bei der Übernahme von MARC 21 weiter diskutiert und einer Lösung zugeführt. Für einen geringen Prozentsatz der Daten werden trotz Vorarbeiten der Expertengruppe Probleme bei der Überführung von MARC-21-Daten in MAB2-Strukturen gesehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es im Zusammenhang mit dem Umstieg auf MARC 21 ebenso wie bei der kooperativen Katalogisierung notwendig ist, gemeinsame Regeln festzulegen und Absprachen zwischen den Verbünden zu treffen. Eine unterschiedliche Handhabung des Formats sollte sich von vornherein verbieten. Projekt Kooperative Neukatalogisierung Die Projektgruppe hat zweimal getagt, zuletzt am 3. November 2005. Es liegen erste Ergebnisse vor, und spätestens Anfang Januar 2006 soll das Verfahren erprobt werden. Alle Verbünde signalisieren ihr Interesse an dem geplanten Verfahren, da die Eigenkatalogisierungsrate nach wie vor zu hoch ist. Für die Akzeptanz des Dienstes, der auch zum Synchronisieren der vorhandenen Aufnahmen und zum Austausch von Sacherschließungsdaten genutzt werden soll, ist die Aktualität des geplanten Neukatalogisierungspools essentiell. Ein weiteres Ziel ist auch die Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Verbundzentrale und Bibliotheken. Catalogue Enrichment Zur Anreicherung der Katalogdaten gibt es verschiedene Aktivitäten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme, die koordiniert werden müssen, damit eine Mehrfachdigitalisierung von Inhaltsverzeichnissen, Abstracts und anderen Objekten vermieden werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme beschließt, eine kleine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis spätestens Anfang Februar 2006 einen Vorschlag mit unterschiedlichen Szenarien für unterschiedliche Umgebungen vorlegen soll. Aufgabe der AG Datenanreicherung ist die Konzeption eines schnellen Dienstes für die Digitalisierung von Abstracts und Inhaltsverzeichnissen sofern sie lizenzrechtlich frei verfügbar sind, die allen Verbünden zur Verfügung gestellt werden sollen. Dazu gehören eine Übersicht über die vorhandenen Daten und eine ausgearbeitete Verfahrensvorschrift für das künftige Vorgehen.
    Gesamtnachweis aller Bibliotheksbestände in deutschsprachigen Raum Das HBZ hat seinen am 15. November frei geschalteten Dreiländer-Katalog (Deutschland, Österreich, Schweiz) vorgestellt, dessen Ziel der Gesamtnachweis aller Bibliotheksbestände in deutschsprachigen Raum ist. Der Katalog entstand in Kooperation des HBZ mit dem Bibliotheksverbund Bayern (BVB) und dem Österreichischen Bibliothekenverbund (OBV); die Integration weiterer Bibliotheksbestände aus anderen Regionen ist in Arbeit. Realisiert wurde das Projekt mittels der Suchmaschinentechnologie des HBZ, die Antwortzeiten in Bruchteilen von Sekunden, Ranking und Kategorisierung der Treffermengen ermöglicht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme haben beschlossen, sich die für die Literaturversorgung relevanten Verbunddaten (Titeldaten mit Nachweisen) für den Aufbau verbundbezogener, nicht kommerzieller Dienste auf Gegenseitigkeit kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Normdateien Online-Schnittstelle Ziel der Online-Kommunikation mit Normdateien ist es, die Arbeit mit den zentralen Normdateien dadurch zu vereinfachen, dass Änderungen an Normdaten in den zentral bei Der Deutschen Bibliothek gehaltenen Dateien mit dem eigenen Client erfolgen können. Ferner sollen alle Änderungen an den Normdateien zeitnah in die Normdaten-Spiegel der Verbundsysteme transportiert werden (Replikation). Das Verfahren soll sich auf alle bei Der Deutschen Bibliothek geführten Normdaten erstrecken. Als standardisiertes Kommunikationsprotokoll soll Z39.50 SR Extended Services Update genutzt werden. Für die Replikation ist OAI vorgesehen, als Austauschformat zunächst MAB2 bzw. MABXML. Die existierenden Implementierungen erfüllen an mehreren wichtigen Stellen nicht die Anforderungen. Eine Konversion in und aus einem neutralen Transportformat, wie für die Online-Kommunikation mit Normdateien benötigt, ist an der gegenwärtigen Pica-Schnittstelle nicht vorgesehen und lässt sich nur realisieren, wenn wesentliche Veränderungen vorgenommen werden. OCLC PICA plant, diese Veränderungen im 1. Quartal 2006 vorzunehmen. Nach der aktuellen Projektplanung soll die Online-Kommunikation zu Beginn des Jahres 2007 starten.
    DDC/Melvil-Nutzungs- und Lizenzsituation Die Deutsche Bibliothek hat den Dienst Melvil vorgestellt, der auf der im Rahmen des Projektes DDC Deutsch erstellten deutschen Übersetzung der 22. Ausgabe der DDC basiert, und die Such- und Sprachgewohnheiten deutschsprachiger Benutzerinnen und Benutzer berücksichtigt. Mit Melvil wurde ein Online-Dienst entwickelt, der Bibliotheken und Informationseinrichtungen außer einem an WebDewey orientierten Klassifikationstool MelvilClass auch ein Retrievaltool MelvilSearch für die verbale Suche nach DDC-erschlossenen Dokumenten und das Browsing in der DDC-Hierarchie zur Verfügung stellt. Über die Schnittstelle MelvilSoap können Bibliotheken und Verbundzentralen, die den Dienst Melvil lizenziert haben, auch DDC-Daten zur weiteren Nutzung herunterladen. Gegenwärtig vergibt Die Deutsche Bibliothek Testlizenzen, ab 2006 kann der Dienst nach einem gestaffelten Modell kostenpflichtig genutzt werden Ergebnisse der Adhoc-Arbeitsgruppe ISBD(CR) Der Standardisierungsausschuss hatte in seiner 9. Sitzung am 15. Dezember 2004 die Anpassung der Splitregeln bei fortlaufenden Sammelwerken an die ISBD(CR) mit dem Ziel der Übernahme beschlossen. Im Januar 2005 richtete die Arbeitsstelle für Standardisierung eine Ad-hoc-AG ISBD(CR) ein, in der Vertreter der ZDB, der Expertengruppe Formalerschließung und der AGDBT (Arbeitsgemeinschaft der Datenbankteilnehmer der ZDB) unter der Federführung der Arbeitsstelle für Standardisierung zusammenarbeiteten. Auftragsgemäß konnte dem Standardisierungsausschuss am 2. August 2005 ein entscheidungsreifer Entwurf zur Anwendung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke vorgelegt werden. Die Unterlage, die dem Standardisierungsausschuss zu seiner 11. Sitzung am 1. Dezember 2005 zugeleitet wurde, wurde den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme im Vorfeld der Sitzung zur Kenntnis gegeben. Die zeitnahe Anwendung der ISBD(CR)-Splitregeln würde nicht nur in einem kleinen abgeschlossenen Bereich eine Angleichung an internationale Gepflogenheiten bedeuten, sondern sie hätte auch einige positive Auswirkungen auf die von Zeitschriftentiteln abhängigen ergänzenden Dienstleistungen. So würde z.B. die Verlinkung mit SFX-Diensten erheblich erleichtert."
  7. Wiechmann, B.: Individualisierungstest in Der Deutschen Bibliothek (1999) 0.11
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    Abstract
    Die Deutsche Bibliothek benutzt seit der Einspielung ihrer Personennamen die nationale Normdatei für Personennamen (PND) integriert für die Katalogisierung. Der seit Beginn der redaktionellen Arbeiten an der PND laufenden Diskussion über die Erfassung von Normdatensätzen für einzelnen Personen und deren Verwendung in der Formalerschließung wollen Die Deutschen Bibliothek eine statistisch belegte Grundlage verschaffen und hat deshalb einen Test zur Ermittlung ihres Aufwands für die erweiterte Individualisierung durchgeführt. Der Test ermöglicht Aussagen über den Zeitaufwand und das Verhältnis von nichtindividualisierten zu individualisierten Datensätzen an Der Deutschen Bibliothek und belegt, daß der hauptsächliche Aufwand bei der retrospektiven Zuordnung von Titeln anfällt. Die Deutsche Bibliothek spricht sich auf der Grundlage des Tests für die Fortführung der Individualisierung aus
  8. Hilberer, T.: Aufwand vs. Nutzen : Wie sollen deutsche wissenschaftliche Bibliotheken künftig katalogisieren? (2003) 0.10
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    Content
    "Die folgenden Thesen versuchen den Stand der Fachdiskussion so auf den Punkt zu bringen, dass sie auch für Außenstehende verständlich wird. Da sich auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare außerhalb der Katalogabteilungen öfter als Laien auf dem Gebiet der Katalogisierung fühlen, scheint eine Veröffentlichung in der wichtigsten deutschen bibliothekarischen Zeitschrift nicht verfehlt zu sein. Die Frage, wie Bücher, Zeitschriften und andere Medien in den Computerkatalogen zu verzeichnen sind, hört sich ziemlich bibliothekarisch - sprich: esoterisch - an. Tatsächlich hat ihre Beantwortung bedeutende Folgen für Hochschulen und Wissenschaft, denn die Bibliotheken geben bislang den weitaus größten Teil ihres Etats nicht für Literatur aus, sondern für ihr Personal. Die Kosten für die Katalogisierung müssen deshalb eingeschränkt werden, bzw. die Mittel sollten nur für solche Erschließungsangebote verwendet werden, die die Wissenschaftler und Studierenden wirklich brauchen. Die Erschließung der Bestände stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Bibliotheken dar. Nur das im Katalog verzeichnete Buch kann gefunden und somit gelesen werden. Diese Verzeichnung erfolgt keinesfalls, wie man vielleicht glauben könnte, durch einfaches Abschreiben der Titelblätter, vielmehr folgt die bibliothekarische Beschreibung einem komplizierten und umfangreichen Regelwerk. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jedes Buch eindeutig und unverwechselbar erfasst wird. Solche Perfektion ist bei historischen Beständen unverzichtbar, wo es gilt, jedes Objekt in seiner Individualität voll ständig zu beschreiben. Für das Massengeschäft der aktuellen Literatur wäre weitaus weniger Aufwand vonnöten. Derzeit katalogisieren deutsche wissenschaftliche Bibliotheken ausnahmslos nach den Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken, abgekürzt RAK-WB. Auf knapp 600 großformatigen Seiten wird in 823 Paragraphen (allerdings mit springender Zählung) festgelegt, was wie zu erfassen und auf Titelkarten zu schreiben ist. Hinzu kommen meist mehrere Ordner umfassende Auslegungs- und Anwendungsregeln der verschiedenen regionalen Katalogisierungsverbünde. Ganz zu schweigen von den Protokollen der ebenfalls auf Verbundebene tätigen Katalog-AGs. Die Unterrichtung in diesem Regelwerk stellt einen wesentlichen Teil der Ausbildung zum Diplom-Bibliothekar dar (Laufbahn des gehobenen Dienstes), der folglich seine berufliche Identität nicht zuletzt aus der Qualität der Titelaufnahmen herleitet. Die Erschließungskosten sind daher hoch; nach jüngsten Erhebungen der Universitätsbibliothek Mannheim belaufen sie sich durchschnittlich auf ca. 20 Euro pro Buch. Dieser hohe Aufwand wird von Seiten der Nutzer weder wahrgenommen noch nachgefragt. Ihnen geht es nicht um die Beschreibung, sondern um das Auffinden von Büchern und Informationen. Zudem haben die verschiedenen Auslegungsregeln zur Folge, dass die bibliographische Beschreibung ein und desselben Buchs von Verbund zu Verbund verschieden ausfällt. Die durch das ausführliche Regelwerk angestrebte Eindeutigkeit wird also trotz des betriebenen Aufwands nicht erreicht. Die RAK-WB wurden für Zettelkataloge entwickelt und entsprechen nicht den Bedingungen von Datenbanken und Online-Katalogen. Sie beinhalten z. B. ausführliche Vorschriften für die Frage, unter welchem Element des Titels die "Haupteintragung" zu leisten sei, also wo die "Haupttitelkarte" in den Zettelkasten einzuordnen und von welchen anderen Elementen wie darauf zu verweisen ist. Das spielt im elektronischen Katalog überhaupt keine Rolle mehr, wo jedes Element der bibliographischen Beschreibung als Sucheinstieg gewählt werden kann. Sind, um noch ein Beispiel aufzuführen, mehr als drei Verfasser an einem Werk beteiligt, so wird nur der erste berücksichtigt, um die Zahl der Zettel klein zu halten. Der Online-Katalog hingegen sollte alle beteiligten Personen aufführen, um möglichst viele Informationen zu bieten.
    Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken, so lässt sich zusammenfassen, katalogisieren mit hohem Aufwand und ohne entsprechenden Nutzen nach einem hypertrophen und veralteten Regelwerk - das überdies kaum geeignet ist, multimediale Objekte zu verzeichnen. Aus dieser Situation heraus ist, vor allem von Seiten der Deutschen Bibliothek, der Vorschlag gemacht worden, das deutsche Regelwerk durch die international weit verbreiteten Anglo-American Cataloguing Rules in der zweiten Ausgabe (sog. AACR2) zu ersetzen. Dies - so wird vorgebracht - würde es erlauben, Titelaufnahmen aus großen anglo-amerikanischen Datenbanken einfach zu übernehmen und so die Kosten für die Katalogisierung zu senken. Diese Lösung scheint auf den ersten Blick sehr verlockend zu sein, tatsächlich stellt sie keinen gangbaren Weg dar, und zwar aus mehreren Gründen: 1. Auch die AACR2 sind für Zettelkataloge verfasst und mithin genau so veraltet wie die RAK. 2. Die AACR2 sind nicht weniger kompliziert und umfangreich als die RAK, und sie kennen wie diese von Bibliotheksverbund zu Bibliotheksverbund unterschiedliche Auslegungsregeln. 3. Aus dieser exegetischen Vielfalt folgt eine Uneinheitlichkeit der bibliographischen Beschreibung. Einfache Übernahme von Titelaufnahmen ohne Nachbearbeitung wäre also nicht möglich. 4. Die AACR2 sind spezifisch für das amerikanische Bibliothekswesen entwickelt, das sich vom deutschen markant unterscheidet (z. B. Freihandbibliotheken statt Magazinbibliotheken). Schon deswegen könnte man das Regelwerk nicht 1:1 übernehmen, sondern müsste zahlreiche Anpassungen vornehmen, wie dies auch in der Schweiz geschehen ist. Auch dadurch wären einfache Übernahmen ausgeschlossen. 5. Eine solche einfache Übernahme würde weiterhin dadurch verhindert werden, dass die Ansetzung von Namen nach AACR2 in der Landessprache erfolgen müsste: Wo in einer amerikanischen Titelaufnahme z.B. Florence steht, müsste bei uns Florenz stehen (bisher nach RAK originalsprachlich Firenze). Der Umarbeitungsaufwand wäre besonders erheblich bei der Ansetzung von Namen aus Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift, die man im Englischen ganz anders transkribiert als bei uns. Letzteres wiegt besonders schwer, denn alle Wissenschaften, die solche Sprachen zum Gegenstand haben oder mit ihnen arbeiten, könnten mit den neuen Ansetzungen nichts mehr anfangen. Sie würden diese Umstellung vermutlich nicht mitmachen und Sonderkataloge einfordern. 6. Sehr große Unterschiede bestehen außerdem bei der Katalogisierung von Zeitschriften. Während die RAK sich beispielsweise immer an den neuesten Titel einer Zeitschrift halten, stehen Zeitschriften in Amerika immer un ter dem ältesten. Eine Umarbeitung der Zeitschriftendatenbank wäre ungemein aufwendig, ohne dass der Nutzer etwas davon hätte. 7. Schon seit längerem übernehmen deutsche Bibliotheken angloamerikanische Titelaufnahmen, und passen sie an. Unterschiedliche Regelwerke verhindern Übernahmen also nicht. Umgekehrt gilt leider auch, dass Titelaufnahmen, die zwar nach demselben deutschen Regelwerk (RAK) erstellt worden sind, aber in einem anderen Verbund, folglich nach anderen Anwendungsregeln, nicht ohne Nachbearbeitung übernommen werden können: in Göttingen wird das Buch anders beschrieben als in Freiburg, trotz gleichen Regelwerks. Zunächst müsste also der einfache Austausch von Katalogisaten zwischen den deutschen Bibliotheksverbünden ermöglicht werden.
    8. Wollte man nicht mit enormem Aufwand alle vorhandenen Titelaufnahmen ändern, dann wäre ein Katalogbruch die Folge. Die Nutzer hätten also für ältere Werke den RAK-, und für neuere den AACR2-Katalog zu konsultie ren, und in vielen Bibliotheken noch einen oder gar mehrere Zettelkataloge für die ältesten Teile des Bestandes. 9. Der Aufwand, besonders an Schulungen, aber auch an technischen Umstellungen wäre immens und schlechterdings nicht zu leisten; die durchschnittlichen Kosten pro Titelaufnahme würden sich dadurch gewaltig er höhen. Bearbeitungsrückstände würden sich bilden, der ohnehin meist zu langwierige Geschäftsgang würde weiter gedehnt. (Die Kosten eines Umstiegs werden derzeit durch eine von der DFG geförderte Studie der Deutschen Bibliothek untersucht. Da sich letztere bisher mit geradezu verbissener Heftigkeit für einen Umstieg ausgesprochen hat, wird das Ergebnis außerordentlich kritisch betrachtet werden müssen.) 10. Aus den aufgeführten Gründen würden zahlreiche Bibliotheken mit Recht einen Umstieg nicht mitmachen, so dass der Datentausch für deutsche Bibliotheken insgesamt noch schwieriger, sprich: kostspieliger, werden würde. Fazit: Ein Umstieg auf die AACR2 würde bedeuten, dass man mit hohem Aufwand und ohne wirklichen Nutzen ein überkompliziertes und veraltetes Regelwerk durch ein anderes ersetzen würde, das ebenso schwerfällig und nicht mehr zeitgemäß ist. Dass dies unsinnig ist, liegt auf der Hand; die Entwicklung müsste vielmehr in eine andere Richtung gehen: 1. Die Zahl der Katalogisierungsverbünde in Deutschland müsste vermindert werden, zumindest müssten die größeren Verbünde eine gemeinsame Datenbank anlegen. Dies würde den Katalogisierungsaufwand sofort be trächtlich reduzieren, da eine Vielzahl von Bibliotheken dieselbe Aufnahme nutzen könnte. 2. Das Regelwerk RAK muss modernisiert und verschlankt werden. Vorschriften, die nur für Kartenkataloge sinnvoll sind, müssen gestrichen werden - andere, die zur Beschreibung multimedialer Objekte erforderlich sind, sind neu einzufügen. Da das bisherige Regelwerk die Grundlage bildet, besteht Kompatibilität, d.h. es findet kein Katalogbruch statt. 3. Anzustreben wäre selbstverständlich auch eine Anpassung an verbreitete internationale Standards, um den Austausch zu vereinfachen. 4. Dieses weiterentwickelte Regelwerk könnte RAK-L(ight) oder RAK-online heißen, und es sollte mehrstufig angelegt werden. Ein minimaler und auch von nicht-professionellen Kräften handhabbarer Mindest-Standard müss te ermöglicht werden. Die Erfassung könnte dann zu einem Gutteil durch angelernte Schreib- bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte erfolgen, was eine enorme Kostenersparnis bedeuten und die hochqualifizierten Diplom-Bibliothekare für andere Aufgaben (z.B. im Bereich des elektronischen Publizierens) freisetzen würde. Solche Minimal-Katalogisate könnten bei Bedarf durch weitere Elemente ergänzt werden bis hin zu einer umfassenden, professionellen bibliographischen Beschreibung, wie sie historische Bestände erfordern. 5. Der durch die Vereinfachung ersparte Aufwand könnte sinnvoll für eine elektronische Erfassung sämtlicher noch vorhandener Zettelkataloge genutzt werden. Alle Erfassungsarbeiten würden beschleunigt werden. Denkbar wäre dann auch, die Kataloge durch Verzeichnung von Aufsätzen, Inhaltsverzeichnissen, Abstracts, Rezensionen etc. mit Informationen anzureichern.
    An einer Weiterentwicklung der RAK in diesem Sinne einer Vereinfachung, Modernisierung und besseren internationalen Kompatibilität wurde unter dem Arbeitstitel RAK2 bereits einige Jahre gearbeitet. Diese Arbeit ist de facto schon im Jahr 2000 von der Deutschen Bibliothek gestoppt worden. Seither führen die Bibliothekare eine unfruchtbare Umstellungsdiskussion, anstatt ein sinnvolles Regelwerk zu erarbeiten. Die erzwungene Pause gibt Gelegenheit, die Zielrichtung neu zu fassen und stärker als bisher geplant auf eine Vereinfachung abzuzielen. Oberster Grundsatz sollte dabei sein, nur das zu leisten, was wirklich vom Nutzer (und nicht nur vom Bibliothekar) gebraucht wird. Mit anderen Worten: die immer spärlicher fließenden Mittel müssen so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Da aber die zuständigen bibliothekarischen Institutionen, allen voran die derzeit in Vielem merkwürdig rückwärts gewandte Deutsche Bibliothek, genau diese Weiterentwicklung zu bremsen versuchen, müssen die Impulse von anderer Seite kommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Kanzler der Hochschulen und die Aufsicht führenden Ministerien die Bibliotheken doch noch zwingen, ihre Katalogisierungsregeln den Erfordernissen der Nutzer anzupassen, für die sie da sind."
    Date
    22. 6.2003 12:13:13
  9. RAK-WB : Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (2004) 0.10
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  10. RAK-WB : Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (2002) 0.10
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    Content
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  11. Managing cataloging and the organization of information : philosophies, practices and challenges at the onset of the 21st century (2000) 0.09
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    Footnote
    Rez. in ZfBB 51(2004) H.1, S.54-55 (G. Pflug): "Unter dem wachsenden Einfluss der Informationstechnologie auf den Bibliotheksbereich nimmt die Katalogisierung eine Schlüsselstellung ein. Das vorliegende Werk gliedert sich in zwei Teile. Der erste Abschnitt ist mit »National Libraries« überschrieben, befasst sich jedoch nur mit der Library of Congress und der National Library of Canada. Ihm folgen Artikel über »Libraries around the world«. Dabei fälltjedoch auf, dass diese Studien zwar Bibliotheken in Großbritannien, Australien, Mittel- und Südamerika und selbst Afrika (Botswana) behandeln, nicht jedoch aus Kontinentaleuropa, trotz entsprechender Aktivitäten etwa in den Niederlanden, in Frankreich oder den deutschsprachigen Ländern. Nur DOBIS/LIBIS wird erwähnt, aber nur, weil es für kurze Zeit die kanadische Entwicklung beeinflusst hat. Im zweiten Teil kommen Katalogisierungsfachleute aus vier Spezial- und neun akademischen Bibliotheken - ausschließlich aus Nordamerika und Großbritannien - zu Wort. So enthält das Werk in 22 Beispielen Berichte über individuelle und regionale Lösungen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, zu welchen Änderungen in der Katalogisierungs- und Sacherschließungspraxis die neuen elektronischen Techniken geführt haben. So streben z.B. die englischen Hochschulbibliotheken ein koordiniertes System an. Mit dem Übergang der British Library zu MARC 21 wird das Katalogsystem in Großbritannien nachhaltig beeinflusst - um nur zwei nahe liegende Beispiele zu nennen. Insgesamt werden drei Aspekte behandelt, die Automatisierungstechnik; die dabei einzusetzende Kooperation und das Outsourcing - nicht nur durch Übernahme von Daten anderer Bibliotheken oder durch Verbundsysteme, vor allem der Library of Congress, sondern auch durch Buchhandelsfirmen wie Blackwell North America Authority Control Service. In der Frage der Sacherschließung befassen sich die Beiträge mit den im amerikanischen Bereich üblichen Klassifikationssystemen, vor allem der Colon Classification, Dewey in seinen beiden Formen oder der Library of Congress Classification. Für die deutsche Diskussion sind diese Aspekte vor allem wegen des Übergangs der Deutschen Bibliothek in ihrer Nationalbibliografie zur DDC von großem Interesse (vgl. Magda Heiner-Freiling: Die DDC in der Deutschen Nationalbibliografie. In Dialog mit Bibliotheken. 15. 2003, Nr. 3, S. 8-13). Doch stellen auch die unterschiedlichen Überlegungen zur alphabetischen Katalogisierung, verbunden mit den da zugehörigen Datenbanken, einen interessanten Beitrag zur augenblicklichen Diskussion in Deutschland dar, da auch hier seit einigen Jahren die Katalogisierung nach RAK und ihre Ablösung eine lebhafte Diskussion ausgelöst hat, wie unter anderem der zusammenfassende Beitrag von Elisabeth Niggemann in: Dialog mit Bibliotheken (15. 2003, Nr. 2, S. 4-8) zeigt. Auch die angloamerikanischen und die mit ihnen zum Beispiel in Mexiko, Südamerika oder Australien verbundenen Bibliotheken - das zeigt das Buch deutlich - diskutieren die Frage der alphabetischen Katalogisierung kontrovers. So werden z.B. neben den dominanten AACR-Regeln mit ihrer Weiterentwicklung mehr als zehn andere Katalogisierungssysteme und rund 20 Online-Datenbanken behandelt. Damit liefert das Buch für die Diskussion in Deutschland und die anstehenden Entscheidungen in seiner Grundtendenz wie in den unterschiedlichen-auch widersprüchlichen-Aspekten dereinzelnen Beiträge wertvolle Anregungen."
  12. Steinhauer, E.: Veröffentlichung der revidierten RAK-Musik (2004) 0.09
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    Abstract
    Die Arbeitsstelle für Standardisierung und der Zentralen bibliografischen Dienstleistungen Der Deutschen Bibliothek informiert: Die Veröffentlichung und Inkraftsetzung der revidierten Ausgabe 2003 der "Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Ausgaben musikalischer Werke: RAK-Musik" ist vom Standardisierungsausschuss genehmigt worden. Erscheinungsform: 1. online Sie können den Text kostenlos abrufen über http://www.ddb.de/professionell/pdf/rak musik 2003.pdf. 2. Druck Sie können alternativ zum Preis von EUR 20.00 (incl. Versandkostenpauschale) eine zweiseitig bedruckte Loseblattausgabe im Ordner beziehen über: Die Deutsche Bibliothek, Zentrale bibliografische Dienstleistungen Adickesallee, 160322 Frankfurt Telefax: 069/1525-1636, E-Mail: junker@dbf.ddb.de, http://www.ddb.de
  13. Gumbrecht, C.: Workshop zur CJK-Katalogisierung am 18. Juni 2009 an der Staatsbibliothek zu Berlin : ein Bericht (2009) 0.09
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    Abstract
    Vor nunmehr acht Jahren gab Günter Schucher an dieser Stelle einen Situationsbericht zur Schaffung eines einheitlichen Katalogs für chinesische, japanische und koreanische (CJK-)Literatur in Deutschland, indem er eingangs feststellt: "Schon lange träumen deutsche Ostasienwissenschaftler von einem einheitlichen Katalog, der ihnen die Recherche originalsprachlicher Literatur in deutschen Bibliotheken erleichtern würde. Anders als in den USA blieb dieser Traum jedoch bisher unerfüllt." Schucher, der damalige Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Asienkunde e.V., hatte im Jahr 1999 eine vom BMBF finanzierte und vom Institut für Asienkunde betreute Studie durchgeführt, die die Möglichkeiten zur Verbesserung der Literaturversorgung der Ostasienwissenschaftler ausloten sollte. Die Studie dokumentiert die ungünstige Forschungssituation der Ostasienforschung in Deutschland im Hinblick auf die Verstreutheit der von ihr dringend benötigten originalsprachigen Literatur auf eine Vielzahl von Bibliotheken und Archive und die daraus resultierende erschwerte Recherchierbarkeit derselben. Neben den Staats- und Universitätsbibliotheken mit z.T. großen bis sehr großen Beständen solcher Literatur (allen voran die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbliothek in München), existieren ca. 100 Seminar- und Institutsbibliotheken. Die Studie konstatierte sowohl die mangelnde Kooperation bei Beschaffung und Katalogisierung seitens der Institute, die in der materiellen und personellen Unterausstattung mit Bibliothekaren ihre Ursache habe, als auch die Weigerung der Bibliotheksverbünde, den Ostasienbibliotheken durch Mehrschriftlichkeit ihrer Kataloge die Mitarbeit zu ermöglichen. Auf dem Workshop "Vernetzung von Bibliotheks- und Archivressourcen im Bereich Ostasienwissenschaften", am 20. April 2000, auf dem die Ergebnisse der Studie diskutiert wurden, kam man zu dem Ergebnis, "dass die Förderorganisationen bis zur Ermöglichung von Mehrschriftlichkeit in den Verbünden bereits die Schaffung eines einheitlichen CJK-Katalogs in Deutschland unterstützen könnten, der sich so weit wie möglich auf die Standards der Verbünde zu bewegen sollte, um die Katalogisate der beteiligten Bibliotheken qualitativ zu verbessern und eine spätere Integration zu erleichtern.
    Aufgrund dieser Empfehlung finanzierte das BMBF einen weiteren Workshop mit mit dem Titel "CJK-Fachbibliotheken auf dem Weg in die Verbünde", der am 3. und 4. Mai 2001 in Hamburg stattfand. Die Teilnehmer des Workshops waren Vertreter der CJK-Bibliotheken, Asienwissenschaftler, Vertreter der Bibliotheksverbünde, betroffener Ausschüsse und der Deutschen Bibliothek sowie Vertreter von Förderorganisationen. Man kam schon damals zu dem Schluss, dass in technischer Hinsicht keine Hindernisse mehr für eine Kooperation zwischen den CJK-BiblioIheken sowie zwischen diesen und den Verbünden existierten. Die Vertreter der Verbünde erklärten ihre Bereitschaft zur Unterstützung und Integration der CJKBibliotheken. Am 18. Juni diesen Jahres fand erneut ein Workshop zur CJK-Katalogisierung statt, nun an der Staatsbibliothek Berlin, auf Einladung derselben und der AG Kooperative Verbundanwendungen. Anlass hierfür war die Öffnung verschiedener Verbundkataloge für die originalsprachige Katalogisierung (HBZ 2006, BVB 2008, HeBIS Dezember 2008, SWB Januar 2009, GBV Mai 2009 (in separater Datenbank und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich für die SBB)), die einen zunehmenden Bedarf an größerer Vereinheitlichung in der Katalogisierungspraxis mit sich bringt. Zu den insgesamt 50 Teilnehmern des Workshops zählten Vertreter der Verbünde, der Deutschen Bibliothek (aus dem Bereich der Normdateien sowie der Informationstechnik) sowie Vertreter der mit der Katalogisierung von CJK-Literatur Befassten aus einer ganzen Reihe von Einrichtungen, u.a. auch aus der Schweiz und Österreich. Der Workshop wurde moderiert von Matthias Kaun (Leiter der Ostasienabteilung der SBB). Formuliertes Ziel des Workshops war die Erarbeitung einer gemeinsamen Katalogisierungspraxis für die originalschriftliche CJK-Katalogisierung sowie einer einheitlichen Regelung der Transkriptionen.
    In der Einführung sprachen zunächst Matthias Kaun und Silke Horny (BSZ) über Problemstellung und Ziel des Workshops aus Sicht der Sondersammelgebiet-Bibliothek (SSG Ost- und Südostasien) bzw. der Verbünde. Matthias Kaun stellte fest, dass bei den Ostasienbibliothekaren in Deutschland bzw. Europa nach wie vor für die Katalogisierung von originalsprachiger Literatur Diskussions- und Handlungsbedarf im Hinblick auf Regelungen, Praxis und technische Lösungen bestehe. Er erwähnte Lösungsansätze, die für Zeitschriften in der Zeitschriftendatenbank existieren, vermisste jedoch eine übergreifende Praxis für den Bereich der Formalerschließung von Monographien, im Bereich der Namensansetzungen sowie der Normdaten. Während die Nutzung von Fremddaten an der SBB seit 1990 Praxis war, fehlt es auch heute noch an Kooperation bzw. Datenaustausch in Deutschland. Matthias Kaun formulierte die Notwendigkeit einer Professionalisierung im Bereich der CJK-Katalogisierung und damit verbunden der Erarbeitung einer gemeinsamen Praxis im Bereich der Titel und Verfasser in Originalschrift und / oder auch Transkriptionen sowie im Bereich der Normdaten (PND / GKD) wie auch die Notwendigkeit der Definition eines Zeichenvorrats. Erklärtes Ziel des Workshops war somit zunächst eine stärkere Sensibilisierung für die bestehenden Probleme und dann die Bildung von Arbeitsgruppen, die sich den Fragen einer gemeinsamen Praxis annehmen sollen, um auf deren Grundlage Lösungsansätze kooperativ verbundübergreifend erarbeiten, testen und umsetzen zu können.
    Es folgte ein Überblick über die derzeitige Praxis der Katalogisierung chinesischer bzw. japanischer Bestände (da zu wenige Vertreter aus Bibliotheken mit koreanischen Beständen anwesend waren, wurde dieser Teil auf dem Workshop weitestgehend ausgeklammert) an fünf verschiedenen deutschen Einrichtungen, in dem deutlich wurde, dass die Bedingungen unter denen gearbeitet wird (Personal- und Sachmittel) äußerst unterschiedlich sind und dass die einzelnen Institutionen untereinander kaum vernetzt sind bzw. Informationen austauschen. Matthias Kaun, Anne Labitzky-Wagner (Institut für Sinologie, Universität Heidelberg) und Julia Welsch (Asien-Afrika-Institut, Universität Hamburg) gaben einen Einblick in die chinesischsprachige, Ursula Flache (Staatsbibliothek zu Berlin), Aoki Hisae (Japan-Zentum, Philipps-Universität Marburg) und Dr. Klaus Gottheiner (Universitätsbibliothek Trier) in die japanischsprachige Katalogisierungspraxis. Erstere reicht von der kompletten Datenübernahme aus China im Fall der SBB, Fremddaten werden via Z39.50 aus China (von der National Library of China, Beijing übernommen - seit Mai diesen Jahres sind diese Daten in oben erwähnter separater Datenbank des GBV zu recherchieren -, bis hin zum Angebot eines Digitalen Zettelkatalogs für Altdaten an der Bibliothek des Asien-Afrika-Instituts/Abteilung Sprache und Kultur Chinas der Universität Hamburg bzw. Katalogisierung neuer Titel ausschließlich in lateinischer Umschrift bei paralleler Führung einer separaten Word-Datei in Originalschrift.
    Date
    22. 8.2009 10:44:16
  14. Oehlschläger, S.: Aus der 47. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 3. und 4. November 2004 in Wien (2005) 0.09
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    Content
    Darin: "Weiteres Vorgehen nach Abschluss des Projekts Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) Nach Abschluss des Projekts "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" innerhalb der vorgesehenen Laufzeit im Mai 2004 wurde in der B. Sitzung des Standardisierungsausschusses am 26. Mai 2004 der Entwurf des Projektberichts diskutiert. Dabei wurde noch kein Beschluss zum weiteren Vorgehen gefasst, sondern festgestellt, dass nach Aussage der Studie einem Umstieg keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen, stattdessen Vorteile eines Umstiegs aufgezeigt werden. Der Abschlussbericht Der Deutschen Bibliothek bestätigt diese Einschätzung und fasst als wichtigste Ergebnisse zusammen, dass sich im Hinblick auf Format und Regelwerk keine Aspekte ergeben haben, die gegen einen Umstieg sprechen, sondern vielmehr die große Chance besteht, weltweit verbreitete Standards auch in Deutschland einzuführen. In der Sitzung des Standardisierungsausschusses wurde aber auch deutlich, dass selbst die Befürworter eines Umstiegs trotz der vorliegenden Ergebnisse der Studie zurzeit keine Möglichkeit sehen, einen Umstieg generell durchzusetzen. Gleichzeitig erkannten die Mitglieder des Standardisierungsausschusses, dass durch die Studie in vielen Fällen Defizite des deutschen Regelwerks und der Verbundpraxis offen gelegt werden und streben daher die Beseitigung dieser Defizite im Einklang mit internationalen Regeln an. Für die weitere Arbeit ist eine klare Richtungsangabe für alle Beteiligten erforderlich. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme und die Leiterin der Arbeitsstelle für Standardisierung hatten zugesagt, einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise als Diskussionsgrundlage für die nächste Sitzung des Standardisierungsausschusses am 15. Dezember 2004 zu erarbeiten. Hierzu wurden vor dem Hintergrund der Projektergebnisse Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft und des Standardisierungsausschusses erbeten. Am 14. September 2004 traf sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft und der Arbeitsstelle für Standardisierung, um die Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme mit den Vorschlägen der anderen Mitglieder des Standardisierungsausschusses abzugleichen. Neben diesen Vorschlägen wurden die Empfehlungen zum weiteren Vorgehen unabhängig von einem Umstieg aus dem Abschlussbericht des Umstiegsprojekts an die Deutsche Forschungsgemeinschaft herangezogen. Die Arbeitsgruppe hat ein Vorschlagspapier vorgelegt, das zunächst den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme zur Verfügung gestellt und bei der Sitzung ausführlich diskutiert, modifiziert und abschließend gebilligt wurde. Das überarbeitete Papier wurde dem Standardisierungsausschuss rechtzeitig zu seiner nächsten Sitzung übersandt. Das Papier enthält neben Vorschlägen für das künftige Regelwerk insbesondere konkrete Aussagen über die Zusammenarbeit der Verbundsysteme. Die wesentlichen Punkte werden im folgenden Absatz kurz vorgestellt.
    Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme haben weiterhin ihre Absicht bekräftigt, ihre Verbunddaten gegenseitig zum Zweck der Datenübernahme, Fernleihe und Einbindung in Portale über Z 39.50 zu nutzen. Neuerwerbungen sollen künftig kooperativ katalogisiert werden, damit nicht Kapazitäten dadurch gebunden werden, dass die gleiche Titelaufnahme mehrfach erstellt werden muss. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des GBV wird ein Konzept und einen Projektplan mit einzelnen Arbeitsschritten sowie bis Ende 2005 ein prototypisches Verfahren zu entwickeln. Die gegenseitige Nutzung von Fremddatenangeboten (unter Beachtung lizenzrechtlicher Rahmenbedingungen) sowie die Bereitstellung von Datensätzen und ihre Anreicherung durch Abstracts, Inhaltsverzeichnisse, Rezensionen u. ä. sind seit langem bestehende Anforderungen, deren Realisierung mit der Vereinheitlichung der Datenstrukturen und der einheitlichen Anwendung von MARC21 als Transportformat erreicht wird. Notwendige Voraussetzung zur Anreicherung von Daten ist die Entwicklung eines Match-Key-Algorith-mus. Hierzu ist ein gesondertes Projekt unter Federführung Der Deutschen Bibliothek geplant. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat den Standardisierungsausschuss gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das künftige deutsche Regelwerk für die Formalerschließung ihre Ziele einer Vereinheitlichung der Datenstrukturen und eines verbesserten Datentauschs mit Fremddatennutzung effektiv unterstützt. Dazu dürfen keine den AACR widersprechenden Regelungen für das Regelwerk verabschiedet werden. Außerdem dürfen strukturrelevante Aspekte im Regelwerk künftig keine Kann-Bestimmungen mehr sein. Um international übereinstimmende Entitäten zu erhalten, plädiert die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme nachdrücklich dafür, bei Verwendung einer Normdatei Individualisierung als obligatorische Bestimmung einzuführen. Eine Übereinstimmung der Entitäten bei Titeln, Personen- und Körperschaftsnamen muss erklärtes Regelwerksziel sein. Hierfür sind international übliche Regelungen einzuführen. Dringend erforderlich ist auch die Vereinheitlichung und Integration der Sonderregeln in das Regelwerk. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme schlägt dem Standardisierungsausschuss darüber hinaus vor, Aspekte der Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) im Regelwerk in Übereinstimmung mit der internationalen Entwicklung zu berücksichtigen und durch geeignete Untersuchungen auf Expertenebene zu untermauern."
    Date
    22. 1.2005 18:53:53
  15. Grothe, E.: ¬Die kooperative Erschließung von Autographen und Nachlässen im digitalen Zeitalter : Probleme und Perspektiven (2006) 0.08
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    Bibliothek: Forschung und Praxis. 30(2006) H.3, S.283-289
  16. Stäcker, T.: ¬Eine Datenbank für mittelalterliche Handschriften : Überlegungen zu einem Projekt (1999) 0.08
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    Bibliothek: Forschung und Praxis. 23(1999) H.3, S.351-371
  17. Gömpel, R.; Altenhöner, R.; Kunz, M.; Oehlschläger, S.; Werner, C.: Weltkongress Bibliothek und Information, 70. IFLA-Generalkonferenz in Buenos Aires : Aus den Veranstaltungen der Division IV Bibliographic Control, der Core Activities ICABS und UNIMARC sowie der Information Technology Section (2004) 0.08
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    Abstract
    "Libraries: Tools for Education and Development" war das Motto der 70. IFLA-Generalkonferenz, dem Weltkongress Bibliothek und Information, der vom 22.-27. August 2004 in Buenos Aires, Argentinien, und damit erstmals in Lateinamerika stattfand. Rund 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon ein Drittel aus spanischsprachigen Ländern, allein 600 aus Argentinien, besuchten die von der IFLA und dem nationalen Organisationskomitee gut organisierte Tagung mit mehr als 200 Sitzungen und Veranstaltungen. Aus Deutschland waren laut Teilnehmerverzeichnis leider nur 45 Kolleginnen und Kollegen angereist, womit ihre Zahl wieder auf das Niveau von Boston gesunken ist. Erfreulicherweise gab es nunmehr bereits im dritten Jahr eine deutschsprachige Ausgabe des IFLA-Express. Auch in diesem Jahr soll hier über die Veranstaltungen der Division IV Bibliographic Control berichtet werden. Die Arbeit der Division mit ihren Sektionen Bibliography, Cataloguing, Classification and Indexing sowie der neuen Sektion Knowledge Management bildet einen der Schwerpunkte der IFLA-Arbeit, die dabei erzielten konkreten Ergebnisse und Empfehlungen haben maßgeblichen Einfluss auf die tägliche Arbeit der Bibliothekarinnen und Bibliothekare. Erstmals wird auch ausführlich über die Arbeit der Core Activities ICABS und UNIMARC und der Information Technology Section berichtet.
    Content
    Knowledge Management Section (Sektion Wissensmanagement) Ziel der neuen Sektion ist es, die Entwicklung und Implementierung des Wissensmanagements in Bibliotheken und Informationszentren zu fördern. Die Sektion will dafür eine internationale Plattform für die professionelle Kommunikation bieten und damit das Thema bekannter und allgemein verständlicher machen. Auf diese Weise soll seine Bedeutung auch für Bibliotheken und die mit ihm arbeitenden Einrichtungen herausgestellt werden. IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards (ICABS) Ein Jahr nach ihrer Gründung in Berlin hat die IFLA Core Activity "IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards (ICABS)" in Buenos Aires zum ersten Mal das Spektrum ihrer Arbeitsfelder einem großen Fachpublikum vorgestellt. Die IFLA Core Activity UNIMARC, einer der Partner der Allianz, hatte am Donnerstagvormittag zu einer Veranstaltung unter dem Titel "The holdings record as a bibliographic control tool" geladen. Am Nachmittag des selben Tages fand unter dem Titel "The new IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards - umbrella for multifaceted activities: strategies and practical ways to improve international coordination" die umfassende ICABS-Veranstaltung statt, die von der Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek, Dr. Elisabeth Niggemann, moderiert wurde. Nachdem die Vorsitzende des Advisory Board in ihrem Vortrag auf die Entstehungsgeschichte der Allianz eingegangen war, gab sie einen kurzen Oberblick über die Organisation und die Arbeit von ICABS als Dach der vielfältigen Aktivitäten im Bereich bibliographischer Standards. Vertreter aller in ICABS zusammengeschlossener Bibliotheken stellten im Anschluss daran ihre Arbeitsbereiche und -ergebnisse vor.
    Projekt "Mapping ISBDs to FRBR" Die Deutsche Bibliothek und die British Library haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten innerhalb von ICABS gemeinsam das Projekt "Mapping ISBDs to FRBR" finanziert. Beide Bibliotheken unterstützen damit die strategischen Ziele der IFLA-CDNL Allianz für bibliographische Standards. Die Deutsche Bibliothek ist innerhalb der Allianz verantwortlich für die Unterstützung der Pflege und Weiterentwicklung der ISBD, während die British Library für die Unterstützung von Pflege und Entwicklung der FRBR zuständig ist. Für die Durchführung des Projekts konnte Tom Delsey gewonnen werden, der federführender Autor der FRBR ist und Beiträge zu vielen verschiedenen Aspekten der ISBDs geliefert hat. Das Ergebnis seiner Arbeit "Mapping ISBD Elements to FRBR Entity Attributes and Relationships" steht im IFLAnet zur VerFügung (http://www.ifla.org/VII/s13/pubs/ISBD-FRBR-mappingFinal.pdf).
  18. Veröffentlichung der revidierten RAK-Musik (2004) 0.08
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    Abstract
    Die Veröffentlichung und Inkraftsetzung der revidierten Ausgabe 2003 der "Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Ausgaben musikalischer Werke: RAK-Musik" ist vom Standardisierungsausschuss genehmigt worden. Erscheinungsform A) online Der Text kann kostenlos über http://www.ddb.de/professionell/pdf/rak musik 2003.pdf abgerufen werden. B) Druck eine zweiseitig bedruckte Loseblattausgabe kann alternativ zum Preis von EUR 20.00 (incl. Versandkostenpauschale) im Ordner bezogen werden über: Die Deutsche Bibliothek, Zentrale bibliografische Dienstleistungen, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt , Telefax: 069/1525-1636, mailto: junker@dbf.ddb.de
  19. Haller, K.; Popst, H.: Katalogisierung nach den RAK-WB : eine Einführung in die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (2003) 0.08
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    Abstract
    Diese Einführung vermittelt alle wichtigen Kenntnisse über die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (RAK-WB), das maßgebliche deutsche Regelwerk für die alphabetische Katalogisierung. In die neue, sechste Ausgabe ist der aktuelle Regelwerksstand eingearbeitet. Das betrifft vor allem die Ansetzung von Personennamen. Nach dem einleitenden Kapitel über die Funktion, die äußeren Formen und die grundlegenden Begriffe des alphabetischen Katalogs werden die verschiedenen Eintragungsarten und ihre formale Gestaltung beschrieben. Das Hauptgewicht der Darstellung liegt bei den Bestimmungen über Haupt- und Nebeneintragungen unter Personennamen, Sachtiteln und Körperschaftsnomen sowie deren Ansetzung. Neben den Grundregeln für die Kotologisierung ein- und mehrbändiger Einzelwerke, Sammlungen und Sammelwerke werden auch die Sonderregeln für Kongressberichte, Bildbände, Bilderbücher, Kunstbände, Ausstellungskataloge, Hochschulschriften, Gesetze, Kommentare, Loseblattausgaben, Schulbücher, Reports und Normen behandelt. Die Bestimmungen für Vorlagen mit Einheitssachtiteln, Neben- und Paralleltiteln werden ebenso ausführlich dargestellt wie die schwierigen Fälle fortlaufender Sammelwerke mit Unterreihen. Alle Regeln werden durch Beispiele erläutert. Die Vorlagen werden meist mit ihrer Haupttitelseite wiedergegeben und den vollständigen Lösungen sowie erläuternden Texten gegenübergestellt. Die einschlägigen Paragraphen des Regelwerks werden im Text jeweils in Klammern angegeben. Auf die Belange der moschinenlesbaren Katalogisierung in Online-Datenbanken wird eingegangen. Das Kategorisieren der Katalogdaten wird in einem eigenen Kapitel dargestellt. Beispiele von Aufnahmen gemäß dem Maschinellen Austauschformat für Bibliotheken (MAB2) sollen helfen, die Grundbegriffe der gefelderten Erfassung zu verstehen. Das Lehrbuch Katalogisierung nach den RAK-WB ist eine unverzichtbare Grundlage für Studierende der bibliothekarischen Lehrinstitute und angehende Bibliothekare in der praktischen Ausbildung sowie für das Selbststudium und für die Weiterbildung bereits im Beruf stehender Bibliothekare.
    Date
    17. 6.2015 15:22:06
  20. Die Deutsche Bibliothek: § RAK-NBM 109,3 / Ansetzung von Personennamen / URL-Herkunftskennungen (2004) 0.07
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    Content
    "Präzisierung des § RAK-NBM 109,3 Die Deutsche Bibliothek veröffentlicht auf ihrer Website <www.ddb.de/professionell/pdf/ nbm_praezisierungen_109.pdf> als Ergebnis der Expertengruppe Online-Ressourcen eine Präzisierung des § RAK-NBM 109,3 <urn:nbn:de:1 1 11-2004072117>. Ein Hinweis von HeBIS brachte zutage, dass die mit den RAK-NBM-Präzisierungen (Stand: Februar 2000) in § RAK-NBM 109,3 von der früheren Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Erschließung elektronischer Ressourcen der Konferenz für Regelwerksfragen getroffene Festlegung von den Verbünden und Der Deutschen Bibliothek so nicht für fortlaufende Sammelwerke generell angewendet wird. Die Expertengruppe OnlineRessourcen hat sich seit ihrer ersten Sitzung im Juli 2003 mit der Frage befasst, ob für den Sonderfall, dass nur einzelne Teile einer Schriftenreihe als elektronische Ressource erscheinen, eine oder zwei Einheitsaufnahmen für eine Schriftenreihe angelegt werden sollen. Die Mitglieder der Expertengruppe Online-Ressourcen haben nach ausführlicher Beratung entsprechend der mehrheitlich geübten Verbundpraxis mehrheitlich eine Ergänzung des Regelwerkstextes beschlossen. Die Grundregeln der §§ RAK-NBM 2,3 und 109 sind nicht geändert worden. Für eine Schriftenreihe, die zum Beispiel parallel als Print- und elektronische Ressource im Fernzugriff erscheint, werden zwei Einheitsaufnahmen angelegt.
    URL-Herkunftsken nungen Die Deutsche Bibliothek veröffentlicht auf ihrer Website <www ddb.de/professionell/pdf/ url herkunftskennungen.pdf> die in der Expertengruppe Online-Ressourcen erzielten Ergebnisse zu URL-Herkunftskennungen <urn:nbn:de:1111-200 4072123>. Uniform Resource Names (URNs) werden als Standardnummern mit dem Ziel erfasst, langfristig Uniform Resource Locators (URLs) zu ersetzen. Weitere Informationen zu URNs stehen unter <www. persistent-identifier.de> beziehungsweise <www.ddb.de/professionell/persistent identifier. htm> zur Verfügung. Die Expertengruppe OnlineRessourcen hält eine Zwischenlösung für erforderlich, welche die Erfassung von URLs mit Herkunftskennung vorsieht und im Datentausch zwischen den Verbünden eine eindeutige Kennzeichnungermöglicht. Nach ausführlicher Beratung, die sowohl bisher bereits verwendete Kennzeichnungen als auch neue Vorschläge berücksichtigte, sind bestimmte URL-Herkunftskennungen als verpflichtend vereinbart worden. Definitionen und eine einheitliche textliche MAB-Umsetzung wurden verabschiedet. Die Opac-Darstellung ist verbund- und bibliotheksabhängig. Eine Anwendung der URL-Herkunftskennungen ist sowohl für fortlaufend erscheinende Publikationen als auch für Monografien beschlossen worden. Über die genannten Kennzeichnungen hinaus können lokal und regional weitere Kennzeichnungen vereinbart werden. Änderungen im MAB-Format sind für eine Umsetzung des Ergebnisses nicht erforderlich. Der Standardisierungsausschuss hat in einem Umlaufverfahren im September die Inkraftsetzung und Veröffentlichung der in der Expertengruppe Online-Ressourcen erzielten Ergebnisse genehmigt. Die Deutsche Bibliothek wird die Bezieher ihrer Datendienste in gewohnter Weise über den Beginn der Anwendung in DDBDatendiensteninformieren."

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