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  1. Müller, I.: Lizenzen für elektronische Medien (1999) 0.00
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    Abstract
    Im österreichischen Urheberrecht sind die Verwertungsrechte der Urheber taxativ aufgezählt gemeinsame Basis der Rechte verbunden mit den Einschränkungen, die als die sogenannte, gesetzlichen Lizenzen bekannt sind. Die Entwicklung der neuen Medien brachte eine Veränderung in das bisherige Urheberrechtsgefüge insofeme, als sich die gewohnte Balance zwischen Urhebern und der Offentlichkeit zugunsten der Rechtsinhaber verlagert hat. Damit hat eine neu Rechtsform, die der Lizenz an Bedeutung gewonnen. Bei der Aushandlung von Lizenzverträgen stehen die Bibliotheks- Informations- und Dokumentationseinrichtungen BDI zurückgedrängt in eine schwächere Position gegenüber dem Lizenzgeber, der zumeist als Monopolist auftritt, vor de Schwierigkeit, derartige Verträge zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Abschluß zu bringen. Beim Abschluß eines Lizenzvertrages, mit dem die Befugnis, fremde Schutzrechte zu nutzen, übertragen wird, sind verschiedene Aspekte besonders zu beachten: U.a. die Rechte und Pflichten des Lizenzgebers- und nehmers, Störungen, Abtretung, Lizenzgebühr, Geheimhaltungsklauseln und bei internationalen Verträgen insbesondere die Wahl des Rechtssystems und de Gerichtsstands sowie die Vereinbarung von Schiedstellen. Bei der Charakterisierung des Lizenzvertrages als synallagmatischen Vertrag gilt es, in Zukunft eine der Öffentlichkeit auf Zugang zu Information wahrzunehmen