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  • × theme_ss:"Regelwerke"
  • × year_i:[2000 TO 2010}
  1. Regelwerksumstellung : Stellungnahme zu dem Beschluss des Standardisierungsausschusses bei der Deutschen Bibliothek, einen Umstieg von den deutschen auf internationale Regelwerke und Formate (AACR und MARC) anzustreben (2002) 0.03
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    Content
    "Die unterzeichneten Arbeitsgemeinschaften zeigen sich besonders besorgt über die Art einer derartigen Entscheidungsfindung, die Aufgabenstellungen der verschiedenen Bibliothekstypen nicht einbezieht, die Interessen der Spezialbibliotheken nicht berücksichtigt, keine ergebnisoffene Diskussion führt und die Bibliotheken vor vollendete Tatsachen stellt. Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung eines Katalogisierungsregelwerks müsste nicht nur auf das Retrieval in Online-Katalogen und Dokumentenmanagement-Systemen abheben, Schnittstellen zu weitergehenden Erschließungsformen, Objekten und digitalen Dokumenten enthalten, sondern auch die Einbettung von Metadaten in nichtbibliothekarische Standards ermöglichen. Der geplante Umstieg von RAK auf AACR entspricht nicht diesen Anforderungen. Er träfe unsere Spezialbibliotheken in unterschiedlicher Weise: - Etliche kleinere Spezialbibliotheken sind immer noch damit beschäftigt, ihre Kataloge in Online-Kataloge zu transferieren und zumindest die Daten ihrer Spezialbestände retrospektiv zu erfassen. Sie würden mitten im Umstellungsprozess entscheidend behindert. - Andere Bibliotheken sind mit der Ergänzung der Online-Kataloge um Sekundärinformationen und Value-Added-Information, Digitalisierung von Dokumenten und ihre Einbettung dieser Dokumente in Workflow- oder Wissensmanagement-Anwendungen der sie tragenden Institution beschäftigt. Bei diesen neuen Herausforderungen gibt das avisierte Regelwerk keine Hilfestellung. - Wiederum andere Bibliotheken stehen im laufenden Betrieb vor Herausforderungen im Kontext der neuen Verwaltungssteuerung, der Erweiterung der Informationsvermittlung, der Integrierung der Medienbestände in Intranet- und Internet-Strukturen, und veränderten Organisationsstrukturen der Trägerinstitution. Gerade personell mit dem allernötigsten ausgestattet, haben sie weder die Sachmittel noch die personellen Möglichkeiten, ihre Arbeit auf eine allgemeine Regelwerksumstellung, wie sie mit dem Wechsel von RAK zu AACR avisiert ist, die weder ihre Sacharbeit noch ihre Dienstleistung effizienter macht, zu konzentrieren.
    Aus Sicht unserer Arbeitsgemeinschaften ist die weltweite Vereinheitlichung bibliothekarischer Standards nur dann wissenschaftspolitisch vertretbar und bibliothekarisch wünschbar, wenn die regionalen und fachlichen Differenzierungen nicht verloren gehen, die für die Optimierung der Dienstleistungen unserer Spezialbibliotheken unabdingbar sind. Eine Regelwerksumstellung produziert Kosten und bindet Kapazitäten, die für andere Zwecke dringend benötigt werden. Da für unsere Spezialbibliotheken die Katalogisierung nur eine untergeordnete, rein funktionale Aufgabe ist, die Arbeitskraft hingegen auf die wesentlichen Aufgaben konzentriert werden muss, die unsere Spezialbibliotheken ausmachen (vor allem die zeit- und arbeitsplatznahe Informationsbereitstellung, Informationsvermittlung bis hin zu persönlichen Beratungsgesprächen), ist zusätzlicher Aufwand auf diesem Gebiet besonders kritisch zu würdigen. Er ist gegenüber unseren Bibliotheksträgern nur dann zu rechtfertigen, wenn dem ein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Dies ist aus unserer Sicht weder für unsere Bibliotheken noch für deren Benutzer der Fall. Da die institutionellen Träger unserer Spezialbibliotheken angesichts des fehlenden Nutzens kaum von Sonderaufwendungen finanzieller oder personeller Art zu überzeugen sein werden, ist davon ausgehen, dass mit der in dieser Form vorgesehenen Regelwerksumstellung bei einer großen Zahl der Spezialbibliotheken keine Umstellung erfolgen wird und somit in Zukunft die gerade sehr mühsam erreichte und weitgehende einheitliche Anwendung von Katalogisierungsregeln nicht mehr existieren wird. Wir appellieren daher an die Beteiligten, den Umstieg auf AACR zurückzustellen und die Regelwerksarbeit zukunftsorientiert an oben skizzierten Anforderungen bibliothekarischer Praxis zu orientieren, dabei die Bedürfnisse der Spezialbibliotheken einzubeziehen und die Frage der Implementation von Regelwerksänderungen besonders sorgfältig zu bedenken. - Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD) - Arbeitsgemeinschaft katholisch-theologischer Bibliotheken (AKThB) Arbeitsgemeinschaft der Kunst- und Museumsbibliotheken (AKMB) - Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken (APBB) - Verband kirchlich-wissenschaftlicher Bibliotheken (VkwB) in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche (AABevK)."
  2. Franken, K.: Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit? (2001) 0.03
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    Content
    "Unter dem Thema "Ist Deutschland reif für die internationale Zusammenarbeit?" fand am 11. September 2001 in Göttingen anlässlich der 5. Verbundkonferenz des GBV eine Podiumsdiskussion statt. Der Autor dieses Beitrages berichtet über Eindrücke, die er aus dieser Diskussion gewann. Auf dem Podium waren einige maßgebliche und einflussreiche Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus deutschen Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen sowie ein Gast vereinigt, die zugleich auch in mehreren für das deutsche Bibliothekswesen maßgeblichen Gremien oder Organisationen mitarbeiten. Es waren dies: Rainer Diedrichs, Leiter der Verbundzentrale des GBV, Ute Schwens, Stellvertreterin der Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek, Dr. Ewald Brahms, Geschäftsstelle der DFG, Berndt Dugall, Leiter der Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt /M. als Moderator, Look Costers, Direktor von PICA, Dr. Hermann Leskien, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek und Heinz-Werner Hoffmann, Leiter des HBZ. Neben einigen weniger bedeutenden Themen stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob sich Deutschland von den nationalen Erschließungsstandards verabschieden und den internationalen, also AACR2 und MARC, anschließen solle. Die Diskussion ergab eigentlich gar keine kontroversen Ansichten und verlief etwa in vier Schritten: 1."Alle auf dem Podium bestätigten, dass sie persönlich für einen Wechsel seien. 2."Es wurden einige Probleme genannt, die einem Kurswechsel entgegen stehen könnten. Dazu gehörten: Die Podiumsteilnehmer könnten nicht für die Gremien sprechen, deren Mitglieder sie seien. Man müsse einen bundesweiten Konsens mit allen Bibliotheken herbei führen. Es ständen der Abkehr von den deutschen Standards vor allem Abteilungsleiter und Katalogspezialisten entgegen. Die deutschen Standards beruhten auf spezifisch deutschen Eigenheiten (wobei offen blieb, ob die Benutzer oder die Bibliothekare gemeint waren). 3."Es wurde unter den Podiumsteilnehmern ein Freiwilliger gesucht, der in seinem Verantwortungsbereich einmal versuchen könne, die Veränderung der Standards erfolgreich zu diskutieren. Es fand sich allerdings kein Freiwilliger. 4. Es wurde die "Harmonisierung" der deutschen und der internationalen Standards als Lösung vorgeschlagen, wobei offen blieb, was "Harmonisierung" bedeuten könnte. 5. Ergebnis der Podiumsdiskussion: Es ist alles sehr schwierig und kompliziert und man sollte maI drüber reden". Der Autor als Zuhörer im Publikum der Podiumsdiskussion möchte nun den Podiumsteilnehmern und allen, die es angeht, einen Vorschlag unterbreiten, wie wir in den deutschen Bibliotheken weiter kommen könnten. 1. Die maßgeblichen Gremien (dazu zähle ich vor allem: die AG der Verbundsysteme, den Standardisierungsausschuss, die DFG) fassen einen gemeinsamen Beschluss, dass ab sofort an den deutschen Standards nicht mehr weiter gearbeitet wird. Der Beschluss soll deshalb gemeinsam gefasst werden, damit nicht ein einzelnes Gremium oder einzelne Personen, die unter den Druck ihrer Klientel geraten, ins Wanken kommen können, sondern einen Rückhalt haben. 2. Alle Einwände gegen diesen Beschluss können innerhalb eines Jahres schriftlich und mit Begründung bei einer noch zu benennenden Stelle eingereicht werden. Diese Stelle sammelt die Einwände, ordnet sie nach Themen und lässt sie ein Jahr lang inhaltlich unbearbeitet liegen. Nach Ablauf eines Jahres werden die Einwände diskutiert. 3. Die unter Ziffer 1) genannten Gremien erläutern ihrer Klientel ein Jahr lang die Vorteile eines Umschwenkens auf die internationalen Standards. Fachleute aus dem Ausland sind hinzu zu ziehen. 4. Die genannten Gremien legen eine Zeitspanne fest, innerhalb derer die deutschen Bibliotheken die Standards wechseln. Ich habe den Eindruck, dass die deutschen Bibliotheken und ihre Mitarbeiter auf einen solchen richtungsweisenden Beschluss warten. Er ist überfällig. Ein Wechsel wird Aufwand und Probleme in den Bibliotheken verursachen. Dies ist aber kein Argument dagegen, denn Bibliothekare müssen in längeren Zeiträumen denken als wenige Jahren in die Zukunft. Der Anschluss an die internationale Bibliotheksgemeinschaft ist wichtiger als die temporären Schwierigkeiten."
  3. RSWK-Gesamtausgabe in elektronischer Form : Information der Arbeitsstelle für Standardisierung und der Zentralen bibliografischen Dienstleistungen der Deutschen Nationalbibliothek (2007) 0.00
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  4. RSWK-Gesamtausgabe in elektronischer Form : Information der Arbeitsstelle für Standardisierung und der Zentralen bibliografischen Dienstleistungen der Deutschen Nationalbibliothek (2007) 0.00
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