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  1. Beger, G.: Wissen als Ware oder öffentliches Gut : Balance der Interessen (2002) 0.03
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    Abstract
    Wem gehört das Wissen? Zuallererst dem Schöpfer geistigen Eigentums, dem Urheber. Veröffentlicht der Urheber sein Wissen als Werk auf dem Markt, so wird es zur Ware und zugleich zum Allgemeingut. Denn mit der Veröffentlichung von Wissen besteht ein öffentliches Interesse, sich damit ungehindert auseinanderzusetzen, um neues Wissen zu erzeugen. Wie sind die Eigentumsund Nutzungsrechte dabei zuzuordnen und zu wahren? Hegels Szenario "Wenn ich z.B. eine Windmühle baue, so habe ich die Luft nicht formiert, aber ich mache eine Form zur Benutzung der Luft, die nur deswegen nicht genommen werden darf, weil ich sie selbst nicht formiert habe."1 erklärt sehr bildhaft das Wechselspiel von Gebrauch und Besitz des eigenen und fremden Eigentums. Der Staat begegnet diesem Bedürfnis nach Zugang durch das Grundrecht der Informationsfreiheit, das Recht eines jeden Bürgers, sich ungehindert und unabhängig von seiner sozialen Stellung aus veröffentlichten Quellen zu informieren. Es stellt ein fundamentales Menschenrecht dar. In mehreren internationalen Abkommen haben sich Staaten zu ihrer Einhaltung verpflichtet.Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Grundrecht in Art. 5 ihrer Verfassung niedergeschrieben. Urheberrechtliches Schaffen basiert auf der Ausübung der Informationsfreiheit. Ohne Auseinandersetzung mit vorhandenem geistigem Schaffen wäre eine Weiterentwicklung in Wissenschaft, Kunst und Literatur nicht möglich. Freie Information sichert Fortschritt, qualifizierte Arbeitskräfte und damit Wirtschaftsstandorte.
    Source
    Gut zu Wissen: Links zur Wissensgesellschaft. Hrsg.: Heinrich-Böll-Stiftung, konzipiert und bearb. von Andreas Poltermann
  2. Beger, G.: Hält § 52a UrhG dem urheberrechtlichen Dreistufentest stand? (2004) 0.03
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    Source
    Wissen in Aktion: Der Primat der Pragmatik als Motto der Konstanzer Informationswissenschaft. Festschrift für Rainer Kuhlen. Hrsg. R. Hammwöhner, u.a
  3. Beger, G.; Bilo, A.; Dankert, B.; Eichert, C.; Flemming, A.; Friese, A.; Hasiewicz, C.; Lison, B.; Niggemann, E.; Wätjen, H.-J.: Bibliothek 2007 : Strategiekonzept (2004) 0.02
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    Content
    "Deutschland ist eine Wissensgesellschaft. Wissen und Information sind Schlüsselfaktoren für wirtschaftlichen Wohlstand und internationale Anschlussfähigkeit. Erzeugung, Verbreitung und Nutzung von Wissen bilden eine Kette der Innovation und Wertschöpfung, die wie jede Kette nur so gut ist wie ihr schwächstes Glied. Wie der Standort Deutschland diese Prozesse organisiert, entscheidet über seine Wettbewerbsfähigkeit nach außen ebenso wie über seine Chancengleichheit nach innen - mit Wirkung auf die Zahl der Patent-Anmeldungen und Nobelpreise ebenso wie auf die Zahl der Bildungskarrieren in den so genannten bildungsfernen Milieus. Die gezielte Förderung und Vermittlung von Lern- und Lesekompetenz, also der Fähigkeit zur Aneignung von Wissen ist dabei ebenso ein Faktor wie der produktive Wettbewerb in Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Erzeugung neuen Wissens und seiner Anwendungen. Wissen lebt von Informationen und deren Austausch. Bibliotheken sind bereits heute Informations- und Wissensmanager auf allen Stufen der individuellen Bildungsbiographie - sie unterstützen im Kindesalter als öffentliche Bibliothek oder Schulbibliothek die Lesekompetenz und die kindliche Neugier, sie bilden als wissenschaftliche Bibliothek oder Spezialbibliothek eine wichtige Ressource für Forschung und Lehre. In ihrer Gesamtheit unterstützen und begleiten sie das lebenslange Lernen durch Angebote, die von der Bereitstellung von Literatur und elektronischen Medien bis hin zur Vermittlung von Fachinformationen via Internet und Datenbanken reichen. Die Vielfalt von verfügbaren Informationen in der heutigen Gesellschaft ist eine Chance, aber die schiere Menge an Informationen auch ein Hemmnis - nicht umsonst spricht man von »Informationsflut«. Das gezielte Auffinden, die stichhaltige Bewertung und die kompetente Vermittlung von Informationen verlangen Profis, gerade in den Zeiten von Google und Yahoo mit ihren unzähligen Verweisen - gerade in den Zeiten von jährlich 8o ooo Neuerscheinungen auf dem Buchmarkt. Qualität, Aktualität und Zuverlässigkeit von Informationen erkennen zu können verlangt Erfahrung und Expertise. Bibliotheken verfügen über diese Professionalität - Informationsmanagement ist ihr eigentliches Metier.
  4. Beger, G.: Gesetzentwurf zum Urheberrecht (2002) 0.01
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    Abstract
    Nach Verabschiedung der EU-Richtlinie vom 22. Mai 2001 zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" (2001/29/EG) hat das Bundesjustizministerium im März 2002 einen "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vorgelegt. Dieser wurde - nach weiteren Anhörungen und Würdigung zahlreicher Stellungnahmen der betroffenen Interessengruppen - Ende Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und als Regierungsentwurf in die Ausschüsse überwiesen. Es ist jedoch nicht mehr gelungen, das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag zu bringen und nach Lesung zu beschließen. Somit muss das Gesetzgebungsverfahren nach Bundestagswahl, Regierungsbildung und Konstitution des Bundestags neu in Gang gesetzt werden. Ob es unter diesen Umständen möglich sein wird, mit dieser Gesetzesnovelle die EURichtlinie - wie gefordert - bis zum Jahresende 2002 umzusetzen, ist fraglich.
  5. Beger, G.: ¬Der Zweite Korb zur Reform des Urheberrechts (2003) 0.01
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    Date
    31.12.2003 18:22:38