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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Kuhlen, R.: Universal Access : Wem gehört Wissen? (2002) 0.03
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    Abstract
    Die Frage nach dem Besitz an Wissen wird als die Frage nach dem Zugriff (Access) auf Wissen bzw. auf Information reformuliert. Antworten darauf entscheiden über die Entwicklung der Informationsgesellschaft. Die Präferenz dieser Bezeichnung gegenüber "Wissensgesellschaft" wird aus dem pragmatischen Informationsbegriff begründet. Von den insgesamt 6 vorgestellten Sichten auf "Informationsgesellschaft" wird näher auf die derzeit dominierende funktionale Sicht auf Wissen und Information eingegangen. Diese erklärt die gegenwärtigen Tendenzen der Kommerzialisierung und Wissensverwertung, aber auch der Transformation der Verhaltensformen gegenüber Wissen (z.B. Wechsel vom Kauf von Wissen zu dessen Leasing) mit den Konsequenzen des "Pricing for Information" und entsprechenden Kontrollverfahren des "Digital Rights Management". Im Ausgang von Differenzierungen im Begriff des "Access" werden Begründungen für "Universal access" vorgestellt, vor allem aus informationsethischer und normativ-prinzipalistischer Sicht. Ausführlich werden einige gegenwärtige Gefährdungen von "Universal access" an den Beispielen Filtern bzw. Abblocken, Manipulation von Metainformationsdiensten und des Leasing bzw. des "Digital Rights Management" diskutiert. "Digital Rights Management" ohne vertrauenssicherndes "User Rights Management" hat alle Potenziale, zum Folterinstrument der Informationsgesellschaft zu werden, aber auf der anderen Seite auch alle Potenziale, durch sozial gesteuerte Rechte- und Benutzerverwaltung das Instrument für Interessenausgleich und damit Informationsfrieden zu werden. Abschließend werden einige Vorschläge unterbreitet, wie das Prinzip des "Universal access" und damit der freie öffentliche Zugang zu Wissen und Information gesichert, zumindest gefördert werden kann. Aus der Diskussion leiten sich verschiedene mögliche Szenarien und die Schlußfolgerung ab, daß jede Zeit unter Anerkennung der technologischen und medialen Rahmenbedingungen ihren Konsens zwischen öffentlichem und privatem Interesse an Verwertung bzw. Austausch von Wissen und am Zugriff auf Wissen neu bestimmen muß.
  2. Kuhlen, R.: Optionen und Obligationen nationaler und globaler Informationspolitik nach und vor dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) (2004) 0.02
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    Abstract
    Die politischen und gesellschaftlichen Dimensionen von WSIS, gegenüber der anfänglich dominierenden technischen Sicht werden herausgearbeitet. Die Bedeutung des MultiStakeholder-Ansatzes, vor allem die Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, für die Entwicklung eines deliberativen Politikverständnisses wird herausgestellt. Die Ergebnisse von WSISI-Genf (bzw die offenen Konfliktpunkte) werden zusammengefasst. Die konfliktären Themen, die sozusagen an WSIS II übergeben werden, waren: Finanzierung über einen Digital Solidarity Fund, organisatorische und politische Fragen von Internet Governance, Spannung zwischen Cyber security und privacy, Alternativen zum bestehenden IPR (Intellectual property rights)-Regime, Software-Modelle, Menschenrechte (Medienfreiheit Kommunikationsrechte). Der sich abzeichnende Weg in Richtung WSIS II (Tunis) wird diskutiert. Näher wird auf die beiden ungelösten Probleme der Internet Governance und der Finanzierung eingegangen, für die auf WSISI spezielle Arbeitsgruppen von der UNO eingefordert wurden und jetzt eingesetzt werden. Offen ist bei Internet Governance vor allem, ob die bislang von ICANN eingenommene technische und koordinierende Sicht beibehalten werden kann oder ob sich Internet Governance auch auf alle Probleme der Inhalte, der Dienste und derNutzung beziehen soll. Entsprechend kontrovers ist die Diskussion um die mögliche Trägerschaft ob sie weiter ICANN-ähnlich sein soll oder ob eher eine zwischenstaatliche internationale Organisation (wie ITU oder die UNICTTF) dieseRolle übernehmen soll. Bei der Finanzierung fehlt bislang ein Konsens über angemessene Modelle und auch über die politische Zielsetzung insgesamt. Dieser wird sich vermutlich von dem bislang die Weltwirtschaft dominierenden Washington-Konsens (in neo-liberaler Interpretation) loslösen müssen, wenn die weiter deutlich erkennbaren, die digital divides vertiefenden und die Entwicklung hemmenden Widersprüche beim Umgang mit Wissen und Information überwunden werden sollen.
  3. Kuhlen, R.: Kommunikationsrechte - "impart" oder "r2c"? (2003) 0.01
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    Abstract
    Mit Referenz auf Art. 19 der Universal Declaration of Human Rights wurde vor gut 25 Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung um das "right to communicate" (r2c) als zentraler Bestandteil einer "New World Information and Communication Order" (NWIKO) geführt, die sich heute, unter veränderten Rahmenbedingungen, aber mit ähnlicher politischer, ökonomischer und medialerRelevanz und Brisanz, auf dem Weg zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) wiederholt. Erneut geht es zwar auch um Meinungs-/Medien-/Pressefreiheit aber in erster Linie darum, wer in globaler Hinsicht die Organisationsformen bzw. den Umgang mit Wissen und Information dominieren kann. Es werden die wesentlichen Argumente des alten Streits um die NWIKO im Lichte der aktuellen Entwicklung des WSIS reinterpretiert und zwar aus politischer, medienpolitischer und menschenrechtlicher Sicht. Der Wechsel vom Distribu-tions- zum Interaktions- und Kommunikationsparadigma macht neue Formen medialer Öffentlichkeit, kooperativer Partizipation in der Wirtschaft aber auch kollaborativer Erarbeitung von Wissen und Information und dessen Verteilung möglich. Es wird die These aufgestellt, dass die derzeit von (großen Teilen aus) Politik, Wirtschaft und den Medien mit Vehemenz betriebene Abwehr von r2c als Bestandteil der offiziellen WSIS-Verlautbarungen in ersterLinie der Besitzstandswahrung dient. Es könnte so die Chance verpasst werden, über ein zugestandenes r2c den Weg für neue, elektronischen Umgebungen angemessene Produktions-, Verteil- und Nutzungsformen für den Umgang mit Wissen und Information zu öffnen. Informationsgesellschaften können sich erst dann zu inklusiven und nachhaltigen Gesellschaften entwickeln, wenn Kommunikationsrechte tatsächlich auch von allen zur Überwindung der verschiedenen Ausprägungen des Digital divide wahrgenommen werden können.'
  4. Kuhlen, R.: Informationsethik : Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2004) 0.01
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    Footnote
    Jedoch zeigt es gleichzeitig eine erhebliche Schwäche, die auch für die Konzeption als Lehrbuch sehr problematisch ist. In den ersten beiden Kapiteln versucht der Autor, sehr gerafft existierende ethische Ansätze aufzuzeigen und ihren Zusammenhang zur Informationsethik zu skizzieren bzw. Menschenrechtskonzeptionen für die Ziele der Informationsethik nutzbar zu machen. Liest man jedoch weiter, so tauchen die angeführten ethischen Positionen nur noch vereinzelt, unsystematisch und kaum reflektiert auf. Im Wesentlichen erschöpfen sich die Kapitel 3 bis 8 darin, Sachverhalte aufzuzeigen, Konfliktlinien nachzuzeichnen und Argumentationen verschiedenster Interessengruppierungen darzustellen - reine Deskription also. Gleichzeitig werden in den hervorgehobenen Passagen gleichsam apodiktisch und ohne Begründung ethische Postulate formuliert: So und so ist es eben, so und so soll es sein. Dies fällt weit hinter den aktuellen Stand der Diskussion allein im deutschsprachigen Bereich zurück, wie sich an vielen Beispielen deutlich machen lässt: 1) Zwar geht Kuhlen in Kap. 5 auf Beate Rösslers Texte zur Privatheit ein, aber deutet nicht einmal an, wie umfassend sie und viele andere Autoren mit Rückgriff auf Argumente der politischen Philosophie den Anspruch auf Privatheit normativ begründet. z) Obwohl Helmut Spinner mit"Die Wissensordnung" 1994 und "Die Architektur der Informationsgesellschaft" 1998 ausführlich eine (normative) Antwort gegeben hat, wie mit Informationen in einer rechtsstaatlichen Demokratie umgegangen werden sollte, um Rechte und Freiheiten der Bürger zu erhalten und Konflikte zu lösen, geht Kuhlen darauf nicht ein. Dabei ist das Zonen-Konzept Spinners zumindest ein Ausgangspunkt für normative Überlegungen. 3) Auch wenn es problematisch ist, in einer Rezension für sich selbst Partei zu ergreifen, sei der Hinweis erlaubt, dass der Rezensent seit geraumer Zeit versucht, die Konzepte der verschiedenen liberalen Strömungen der politischen Philosophie für die Grundlegung einer Informationsethik - bspw. in Bezug auf die Wahrung von Bürgerrechten und den Digital Divide -fruchtbar zu machen. 4) Allenfalls kursorisch werden die mehr als wichtigen Beiträge von Rafael Capurro, Thomas Hausmanninger und vielen weiteren Autoren in den ICIE-Bänden und anderen Publikationen genannt. Zuletzt: Im internationalen Kontext ist die Forschung viel weiter, als dies Kuhlen darlegt. So ist die Debatte um den Digital Divide weit über das Problem der mangelnden technischen Infrastruktur hinausgegangen - ein Blick bspw. in Mark Warschauers Texte wäre sehr erhellend. Weiterhin, die Liste ist beileibe unvollständig, fehlt die gesamte Auseinandersetzung um die Postmoderne, die wichtigen Beiträge aus den USA werden nur angeschnitten, Luciano Floridi oder Manuel Castells werden bloß kurz zitiert - als Laie könnte man den (mehr als falschen) Eindruck gewinnen, dass Rainer Kuhlen die Informationsethik erfunden hätte. Problematisch ist dabei nicht die gekränkte Eitelkeit der übergangenen Autoren (obwohl intellektuelle Redlichkeit sowie informationswissenschaftliche Ansprüche fordern, auf andere Ansätze hinzuweisen); vielmehr erweckt Kuhlen den Eindruck, dass es gar nicht notwendig sei, normative Aussagen zu begründen oder deutlich zu machen, dass elaborierte Begründungen existieren und bedeutsam für die Ausarbeitung einer Informationsethik sind. Studierende, die Kuhlens Buch nutzen, müssen fast zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass es in ethischen Diskursen nur darauf ankommt, wer etwas behauptet, statt darauf, wie das Gesagte begründet wird. Fazit: Rainer Kuhlens "Informationsethik" liefert eine Fülle von Informationen. Aber weder als Lehrbuch noch als Beitrag zur systematischen Debatte der Informationsethik kann es wirklich überzeugen, dazu ist es zu sehr von Auslassungen geprägt."
  5. Kuhlen, R.; Rittberger, M.: Stand und Perspektiven der Informationswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen in Konstanz (1998) 0.01
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    Source
    Information und Märkte: 50. Deutscher Dokumentartag 1998, Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation e.V. (DGD), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 22.-24. September 1998. Hrsg. von Marlies Ockenfeld u. Gerhard J. Mantwill
  6. Kuhlen, R.: Wie viel Virtualität soll es denn sein? : Zu einigen Konsequenzen der fortschreitenden Telemediatisierung und Kommodifizierung der Wissensmärkte für die Bereitstellung von Wissen und Information durch Bibliotheken (2002) 0.01
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    Content
    Telemediatisierung und Kommodifizierung der Bereiche von Wissen und Information beeinflussen zunehmend auch die Infrastrukturen für die Informationsversorgung in Wissenschaft und Ausbildung. Es wird diskutiert, wodurch das für Wissenschaft und Ausbildung zentrale Ziel des freien Zugriffs auf Wissen gefährdet, aber auch befördert wird. Zahlreiche Initiativen, Projekte und Deklarationen machen deutlich, dass im öffentlichen und privaten Bereich die Herausforderungen der virtuellen Organisation der Informationsversorgung aufgegriffen werden, ohne dass allerdings bislang eine überzeugende Gesamtkonzeption vorliegt, weder in makrostruktureller Hinsicht (wie sich Bibliotheken im kompetitiven Geflecht der postprofessionellen Informationsmärkte positionieren sollen) noch in mikrostruktureller Hinsicht (welche neuen integrierte Formen der Infrastruktur an Hochschulen sich entwickeln sollen). Die auf Effizienz ausgerichteten Aktivitäten von Verlagen, von Buchhandel, Fachinformationssystemen, Vermittlern und Content Providern des Internet werden exemplarisch, vor allem mit Blick auf die Volltextversorgung, vorgestellt, und ihnen werden die eher binnen-bibliothekarischen Maßnahmen gegenübergestellt. Im Ausgang von Daten aus der Bibliotheksstatistk 2001 zum Aufwand für Bibliotheken und deren Nutzung wird ein Gedankenexperiment angestellt, ob bei Wegfall der bibliothekarischen Leistung der Bedarf nach Informationsversorgung direkt von jedem Wissenschaftler durch Nutzung der Marktangebote gedeckt werden könnte. Unter Effizienzgesichtspunkten kann das durchaus erfolgreich sein. Die dabei fast unvermeidbar zum Einsatz kommenden Lizenzierungs-, Kontroll- und Abrechnungsverfahren (über Digital Rights Management) konfligieren aber mit dem Ziel der offenen und freien Nutzung und sind sowohl den Zielen der Wissenschaft als auch, langfristig, den Innovationszielen der Wirtschaft konträr. Alternativ wird diskutiert, inwieweit die Selbstorganisationsformen der Wissenschaft (OAI, SPARC, BOAI und so weiter) eine umfassende substituierende oder komplementäre Alternative der Informationsversorgung darstellen können. Als mikrostrukturelle Konsequenz wird die Integration der bisherigen weitgehend getrennten Einrichtungen, also die langfristige Aufhebung der autonomen Bibliotheks-, Rechenzentrums- oder Multimedia-Einheiten und die schrittweise Zusammenlegung in leistungsfähige Infrastrukturen für Information und Kommunikation, als zwingend angesehen, wobei dem Wissensmanagement, einschließlich des Rights Management, eine zentrale Funktion zukommt. Die neue Infrastruktur kann, auch angesichts technologischer Entwicklung der Digitalisierung und des Publishing an Demand, von dem bisherigen umfassenden, ohnehin kaum noch einzulösenden Kultursicherungsauftrag befreit werden; dieser kann von einigen wenigen zentralen Einrichtungen wahrgenommen werden. In makrostruktureller Hinsicht müssen klare Alternativen zur fortschreitenden Kommodifizierung von Wissen und Information entwickelt werden. Die Gesellschaft muss dem Charakter des Wissens als »Commons« Rechnung tragen. Es muss eine Publikations- und Distributions-/Zugriffs-Infrastruktur geschaffen und finanziert werden, die das Bedürfnis nach freiem und offenem Austausch produzierten Wissens befriedigen kann, in erster Linie durch die virtuelle (verteilte, vernetzte) Organisation von umfassenden Aufbereitungs-, Nachweis- und Auslieferungsleistungen, weitgehend aus der Wissenschaft selber. Benötigt wird das transparente umfassende Wissenschaftsportal der Informationsversorgung (in Erweiterung der Idee der koordinierten virtuellen Bibliotheken). Nicht zuletzt wird für das gesamte Gebiet von Wissen und Information eine neue koordinierende Infrastruktur benötigt.
  7. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.01
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    Content
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
  8. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1988) 0.01
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  9. Kuhlen, R.: ¬Die Konsequenzen von Informationsassistenten : was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? (1999) 0.01
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    28. 8.2019 19:21:22
  10. Kuhlen, R.: Informationsethik - Die Entwicklung von Normen für den Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2005) 0.01
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    Source
    Bibliothekswissenschaft - quo vadis? Eine Disziplin zwischen Traditionen und Visionen: Programme - Modelle - Forschungsaufgaben / Library Science - quo vadis? A Discipline between Challenges and Opportunities: Programs - Models - Research Assignments. Mit einem Geleitwort von / With a Preface by Guy St. Clair Consulting Specialist for Knowledge Management and Learning, New York, NY und einem Vorwort von / and a Foreword by Georg Ruppelt Sprecher von / Speaker of BID - Bibliothek & Information Deutschland Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksund Informationsverbände e.V. Hrsg. von P. Hauke