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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.02
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    Content
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
    Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol für den elektronischen Dokumentenversand zu sichern, zumal deshalb nicht, weil diese die Wissensobjekte, die sie in Zeitschriften veröffentlichen, in der Regel kostenlos von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen und Personen erhalten. Die Rechtfertigung für Verlage, mit solchen Produkten auf den Märkten zu handeln und damit Gewinn zu machen, beziehungsweise die Rechtfertigung für gesetzlich zugestandene Privilegien sollte sich allein aus der Fähigkeit der Anbieter ableiten, aus dem kostenlos gelieferten Wissen Produkte mit attraktiven Mehrwerteigenschaften zu machen und diese Produkte den zurückkaufenden öffentlichen Einrichtungen zu nicht restriktiven, vor allem auch für Studierende nicht prohibitiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der letzte Halbsatz in Paragraf 53a mit der Monopolzuweisung an Verlage darf nicht erhalten bleiben - darin ist sich das Aktionsbündnis mit dem DBV einig. Für ihn gibt es keine Begründung, erst recht nicht durch eine Berufung auf den Dreistufentest. Tucholsky, leicht abgewandelt, hatte wohl recht: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Sollte nicht der DBV seine Energie entsprechend seiner Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access auf ganz andere Aktivitäten richten? Bibliotheken haben alles dafür zu tun, dass freien, in elektronischen Umgebungen möglichen Formen für Produktion, Bereitstellung und Nutzung von Wissen auf breiter Front Geltung verschafft wird. Ist das so, hätte es durchaus einmal nützlich sein können, Verhandlungen an die Wand zu fahren, die dafür nicht zielführend sind. Und ebenfalls könnte es durchaus zu einem erfolgreichen Scheitern kommen, wenn die Politik ein schlechtes Gesetz macht. Die Praxis wird das dann schnell als obsolet erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft, und damit gegen die Interessen der Öffentlichkeit, kann auf Dauer niemand Politik machen. Ich möchte entsprechend an das Selbstbewusstsein der Bibliothekare und die Stärke der Bibliotheken appellieren. Es müssen und können andere und bessere Formen der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Bibliotheken und kommerziellen Informationsanbietern gefunden werden."
  2. Kuhlen, R.; Rittberger, M.: Stand und Perspektiven der Informationswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen in Konstanz (1998) 0.01
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    Source
    Information und Märkte: 50. Deutscher Dokumentartag 1998, Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation e.V. (DGD), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 22.-24. September 1998. Hrsg. von Marlies Ockenfeld u. Gerhard J. Mantwill
  3. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1988) 0.01
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    Date
    15. 1.2005 14:10:22
  4. Kuhlen, R.: ¬Die Konsequenzen von Informationsassistenten : was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? (1999) 0.01
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    Date
    28. 8.2019 19:21:22