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  • × author_ss:"Grube, H."
  • × author_ss:"Lehmann, K."
  1. Boettger, K.-P.; Geisselmann, F.; Grube, H.; Lehmann, K.: Kooperationsvereinabrung zur Systematikpflege ASB und KAB (2004) 0.01
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    Content
    § 3 Arbeitsweise 1. Die beiden Klassifikationen ASB und KAB sind langfristig nach gemeinsamen Leitlinien zu entwickeln und schrittweise einander anzupassen. 2. Es wird in einem befristeten Zeitraum jeweils die Systematik überarbeitet, die am dringendsten der Überarbeitung bedarf. Die Arbeitsstelle trägt der Steuerungsgruppe den Aktualisierungsumfang vor. Von der Steuerungsgruppe Systematikkooperation wird festgelegt, in welcher Reihenfolge die Systematiken überarbeitet werden und in welchem Zeitraum die jeweilige Aktualisierung erfolgen soll. 3. Die Expertengruppen sind jeweils für den Zeitraum einzuberufen, in dem die Aktualisierung der jeweiligen Systematik ansteht. Bei Beginn bzw. Abschluss einer Aktualisierung sollen beide Expertengruppen gemeinsam tagen, um das Arbeitsprogramm einschließlich Anpassungsarbeiten gemeinsam zu beraten und der Steuerungsgruppe vorzuschlagen. 4. Die ekz dokumentiert in ihrer laufenden Systematisierungsarbeit bei Neuerungen die Systematisierungskonventionen und den weitergehenden Änderungsbedarf und bringt dieses Wissen und dessen Dokumentation in die Überarbeitung der Systematiken ein.
    § 4 Publikation 1. Der jeweilige Verband übernimmt die Publikation der betreffenden Neuauflage sowie der dazugehörigen Schlag- und Stichwortregister: BIB für ASB und DBV für KAB. 2. Beide Verbände legen einvernehmlich die einheitliche Gestaltung der Publikation fest, um auch so die langfristige Zusammenführung zu befördern. § 5 Mittel 1. BIB und DBV bringen in diese Kooperation die Urheberrechte an beiden Systematiken ein. Für koordinierende, sachbearbeitende und redaktionelle Aufgaben im Rahmen der Arbeitsstelle Systematikkooperation stellen DBV und BIB darüber hinaus die Erlöse aus der Verwertung dieser Urheberrechte im notwendigen Umfang zur Verfügung. BIB und DBV tragen außerdem jeweils maximal 1.000 Euro jährlich zur Abdeckung der Sachkosten (insbesondere der Reisekosten) der Expertengruppe. 2. Die ekz bringt sich mit Systematisierern und Lektoren aktiv in die Arbeit der Expertengruppe ein. 3. Die ekz beteiligt sich darüber hinaus mit 1.000 Euro jährlich an den Sachkosten (insbesondere Reisekosten) der Expertengruppe bei, wobei damit die Expertengruppe unterstützt wird, die gerade tätig ist (s. § 3). Personalkosten sind aus diesen Mitteln nicht zu bestreiten. 4. Das Urheberrecht an der veränderten Fassung der betreffenden Systematik bleibt beim jeweiligen Verband, BIB oder DBV. Er fungiert als Herausgeber. Die weitere Verwertung der überarbeiteten Systematiken bleibt den Verbänden BIB bzw. DBV vorbehalten. Dabei ist auf eine maschinelle Fassung zu verzichten, wenn diese Vermarktung die Finanzierung der Arbeitsstelle gefährdet. 5. Fortbildungsmaßnahmen zu Neuauflagen und zur Systematisierungspraxis sind im Interesse der Kooperationspartner von der Arbeitsstelle mit interessierten Büchereien bzw. Fachstellen getrennt zu regeln. Eine Urheberrechtsabgabe wird dazu nicht erhoben.
    § 6 Laufzeit 1. Diese Vereinbarung ist auf unbefristete Dauer abgeschlossen. 2. Sie ist mit Abschluss einer Neubearbeitung schriftlich kündbar. 3. Sie ist aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem halben Jahr jeweils zum Jahresende kündbar. 4. Die Kündigung muß schriftlich an die beiden Kooperationspartner erfolgen. Der Grund ist zu nennen. § 7 Schlussbestimmungen 1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit und nicht nur zu Beweiszwecken der Schriftform. 2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Kooperationspartner verpflichten sich, die sich als ungültig erweisende Bestimmung durch eine gültige, dem wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Bestimmung zu ersetzen und sich gegenseitig so zu stellen, als ob diese Bestimmung vom Zeitpunkt der Ungültigkeit an vereinbart gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Lücken in der Vereinbarung.
    Anhang zur Kooperationsvereinbarung zur Systematikpflege von ASB und von KAB zwischen BIB, DBV und ekz 1. Die chronologisch erste Aufgabe im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Systematikpflege von BIB, DBV und ekz ist die Fertigstellung und Publikation der KAB. 2. Die jetzige Expertengruppe zur KAB bleibt bis zur Fertigstellung der KAB formal als DBV-Expertengruppe bestehen. Zur Finanzierung der ausstehenden Arbeit dienen unter anderem die verbliebenen Mittel der ekz zur Förderung der Systematikpflege. 3. Aktuell ist außerdem seitens des BIB für den Nachdruck der ASB zu sorgen."
    Type
    a