Search (19 results, page 1 of 1)

  • × language_ss:"d"
  • × theme_ss:"Rechtsfragen"
  1. Vereinbarung über Vervielfältigung kopiergeschützter Werke (2005) 0.03
    0.033180315 = product of:
      0.082950786 = sum of:
        0.0549573 = weight(_text_:cd in 3212) [ClassicSimilarity], result of:
          0.0549573 = score(doc=3212,freq=4.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.25787055 = fieldWeight in 3212, product of:
              2.0 = tf(freq=4.0), with freq of:
                4.0 = termFreq=4.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.03125 = fieldNorm(doc=3212)
        0.027993483 = weight(_text_:22 in 3212) [ClassicSimilarity], result of:
          0.027993483 = score(doc=3212,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.15476047 = fieldWeight in 3212, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.03125 = fieldNorm(doc=3212)
      0.4 = coord(2/5)
    
    Content
    ""Zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke darf Die Deutsche Bibliothek künftig auch kopiergeschützte Produkte kopieren", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. Gleiches gilt auch für Werke aus Buchverlagen: "Nicht nur Bücher, sondern auch durch Rechtemanagementsysteme geschützte CD-ROMs oder eBooks dürfen von Der Deutschen Bibliothek nun zur Weitergabe an Berechtigte vervielfältigt werden", erklärt Wulf D. von Lucius, Vorsitzender des Urheberrechtsausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Musikwirtschaft und Buchbranche haben zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit Der Deutschen Bibliothek getroffen. Hiermit sind die berechtigten Interessen Der Deutschen Bibliothek und einzelner Nutzer, aber auch die Interessen der Rechteinhaber und Verwerter gesichert. Der Verbreitung von Kopien wird zunehmend mit Kopierschutz- und Digital Rights Management Systemen begegnet. Von dem im Urheberrechtsgesetz festgesetzten Verbot der Umgehung solcher technischer Schutzmaßnahmen ist auch Die Deutsche Bibliothek in ihrem Sammel-, Bereitstellungs- und Archivierungsauftrag als Nationalbibliothek betroffen. Um eine Langzeitarchivierung der von der Nationalbibliothek zu sammelnden Veröffentlichungen gewährleisten zu können, müssen die Medien in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger angepasst werden. Das Urheberrechtsgesetz sieht so genannte Schrankenregelungen vor, nach denen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu bestimmten Zwecken, wie zum Beispiel für wissenschaftliche und kulturelle Nutzungen, zulässig ist. Die letzte Novelle des Gesetzes, deren einschlägige Regelungen im September 2004 in Kraft getreten sind, sieht hierfür ausdrücklich die Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen Verbänden vor, um diese Nutzungen auch von kopiergeschützten Medien zu ermöglichen. Als erste Branchen haben nun die Musikwirtschaft und die Buchbranche diese Möglichkeit genutzt und mit Der Deutschen Bibliothek eine vertragliche Vereinbarung geschlossen. "Die jetzt geschlossene Vereinbarung erlaubt Der Deutschen Bibliothek eine rationelle Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages und schafft Klarheit für den Umgang mit geschützten Medien wie Tonträgern und CD-ROMs im Verhältnis zu den Nutzern der Einrichtungen. Damit wird Rechtssicherheit für die Arbeit Der Deutschen Bibliothek geschaffen.", erklärt Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek. Nach der geschlossenen Vereinbarung darf Die Deutsche Bibliothek Vervielfältigungen für die eigene Archivierung, für den wissenschaftlichen Gebrauch von Nutzern, für Sammlungen für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch, für Unterricht und Forschung sowie von vergriffenen Werken anfertigen. Um Missbrauch zu vermeiden, wird Die Deutsche Bibliothek das Interesse von Nutzern zur Anfertigung einer solchen gebührenpflichtigen Vervielfältigung prüfen und die Kopien möglichst mit personalisierten digitalen Wasserzeichen versehen. Ansprechpartner. Stephan Jockel, Pressesprecher, Die Deutsche Bibliothek. Tel.: 069 / 15 25 10 05, Claudia Paul, Referentin Presse und Information, Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Tel.: 069 / 1306 293, Dr. Hartmut Spiesecke, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft. Tel.: 030 / 59 00 38 22"
  2. Dechsling, R.: Lizenzmodelle : zur Nutzung von CD-ROM-Datenbanken im Netz (1993) 0.03
    0.03297438 = product of:
      0.1648719 = sum of:
        0.1648719 = weight(_text_:cd in 585) [ClassicSimilarity], result of:
          0.1648719 = score(doc=585,freq=16.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.77361166 = fieldWeight in 585, product of:
              4.0 = tf(freq=16.0), with freq of:
                16.0 = termFreq=16.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.046875 = fieldNorm(doc=585)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Abstract
    Noch Ende der 80er Jahre galt für Wissenschaftler, Wirtschafts- und Verwaltungsfachleute abgesichts weniger verfügbarer CD-ROM Datenbanken die Devise, lediglich einen einzigen PC innerhalb der organisation mit einem einzigen CD-ROM Laufwerk auszurüsten, auf dem dann die ein oder allenfalls zwei einschlägigen CD-ROM Anwendungen installiert wurden. Da die wenigsten Kolleginnen und Kollegen einen PC auf dem Schreibtisch hatten, wurde der Aufstellungsort des CD-ROM Laufwerks nur selten als problematisch empfunden. Anfang 1993 hat sich das Bild grundlegend gewandelt. Bildschirmarbeitsplätze gehören zum beruflichen Alltag. In etlichen Fachgebieten gibt es Dutzende CD-ROM Datenbanken, die für gezielte Recherchen nützlich sind. Nicht selten fungieren die einstigen Pilotanwender als disc jockeys, die für sich (und die Kollegenschaft) immer wieder andere CD-ROM Anwendungen in das Einzellaufwerk einlegen müssen. In dieser Situation wird immer häufiger der Wunsch, die CD-ROM in ein PC-Netzwerk einzubinden, artikuliert. Und schon gibt es Lizenzprobleme
  3. Dechsling, R.: Lizenzen für CD-ROM-Datenbanken im Netz (1993) 0.03
    0.03108854 = product of:
      0.1554427 = sum of:
        0.1554427 = weight(_text_:cd in 3836) [ClassicSimilarity], result of:
          0.1554427 = score(doc=3836,freq=2.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.72936803 = fieldWeight in 3836, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.125 = fieldNorm(doc=3836)
      0.2 = coord(1/5)
    
  4. Poscher, R.: ¬Die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung als Recht auf Abwehr von Grundrechtsgefährdungen (2012) 0.02
    0.01979438 = product of:
      0.0989719 = sum of:
        0.0989719 = weight(_text_:22 in 3975) [ClassicSimilarity], result of:
          0.0989719 = score(doc=3975,freq=4.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.54716086 = fieldWeight in 3975, product of:
              2.0 = tf(freq=4.0), with freq of:
                4.0 = termFreq=4.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.078125 = fieldNorm(doc=3975)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    22. 2.2018 12:06:44
    22. 2.2018 12:13:53
  5. Dreier, T.: Urheberrecht und digitale Werkverwertung : Die aktuelle Lage des Urheberrechts im Zeitalter von Internet und Multimedia (1997) 0.01
    0.013996742 = product of:
      0.069983706 = sum of:
        0.069983706 = weight(_text_:22 in 5469) [ClassicSimilarity], result of:
          0.069983706 = score(doc=5469,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.38690117 = fieldWeight in 5469, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.078125 = fieldNorm(doc=5469)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    1. 7.1997 21:02:22
  6. Knapp, U.: Verboten, aber nicht strafbar : Verfassungsgericht erläutert Recht auf private CD-Kopien (2005) 0.01
    0.013601236 = product of:
      0.06800618 = sum of:
        0.06800618 = weight(_text_:cd in 4001) [ClassicSimilarity], result of:
          0.06800618 = score(doc=4001,freq=8.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.3190985 = fieldWeight in 4001, product of:
              2.828427 = tf(freq=8.0), with freq of:
                8.0 = termFreq=8.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.02734375 = fieldNorm(doc=4001)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Content
    "Vermutlich sind es Millionen Menschen, die täglich Verbotenes tun - die den Kopierschutz einer gekauften CD oder DVD überlisten, um eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Das Problem hat nun das oberste Gericht in Deutschland erreicht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: In einem interessanten Urteil verdeutlicht es die Rechtslage: Die weit verbreitete Praxis ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Anlass für die Kammerentscheidung - die das Gericht übrigens nicht wie sonst als Pressemitteilung veröffentlichte, sondern nur auf Anfrage herausgab - war eine Verfassungsbeschwerde von Herrn P. Er stellte dar, er kaufe durchschnittlich 25 CD und etwa 20 DVD im Jahr. Bis zum Inkrafttreten des geänderten Urheberrechts habe er davon regelmäßig digitale Kopie angefertigt. Zur Sicherheit, sagt er, damit Musik und Filme bei Beschädigungen nichtverloren seien. Nach dem aktuellen Urheberrecht vom September 2003 darf er das zwar weiter; Kopien zum privaten Gebrauch bleiben erlaubt. Aber er darf einen vorhandenen Kopierschutz nicht entfernen - auch nicht zur Herstellung eines Duplikats zum Privatgebrauch. Damit ist das, was eigentlich erlaubt ist, faktisch doch verboten. Denn, so Herr P., 80 Prozent der Datenträger seien mit einem Schutzmechanismus ausgestattet. Dass er folglich von den meisten seiner gekauften CD und DVD keine Privatkopie mehr anfertigen könne, verstoße gegen sein Eigentumsrecht. Das Verbot der Kopierschutzentfernung sei folglich in jenen Fällen verfassungswidrig, in denen es um rein private Kopien gehe: übrigens tat der deutsche Gesetzgeber mehr als die europäische Richtlinie verlangte. Brüssel sah vor, dass die Entfernung des Kopierschutzes zur Herstellung rein privater Abzüge gestattet werden kann. Der deutsche Gesetzgeber verbot aber auch das.
  7. Zahrt, M.: ¬Der urheberrechtliche Schutz elektronischer Printmedien : Unter besonderer Berücksichtigung der Priveligierungstatbestände §§ 49,53 UrhG (1999) 0.01
    0.011658204 = product of:
      0.058291018 = sum of:
        0.058291018 = weight(_text_:cd in 2826) [ClassicSimilarity], result of:
          0.058291018 = score(doc=2826,freq=2.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.27351302 = fieldWeight in 2826, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.046875 = fieldNorm(doc=2826)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Abstract
    Kern der Arbeit ist die Frage, inwieweit elektronische Printmedien urheberrechtlichen Schutz genießen und wo die Grenzen der Priveligierungstatbestände der §§ 49,53 UrhG verlaufen. Die Probleme sind aktuell, weil große Verlagshäuser ihre Produkte zunehmend offensiv of CD-ROMs oder im Internet anbieten. Die u.a. daraus resultierenden Herausforderungen an das tradierte urheberrechtliche System sind beachtlich. Auftretende Konflikte zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und den Interessen der Allgemeinheit an einem freien Informationszugriff sucht die Arbeit durch ein Balancemodell zu lösen, das aus Art.5 GG abgeleitet wird. Anmerkungen zum flankierenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz und zum internationalen Rechtsrahmen ergänzen die Ausführungen
  8. Haager, M.: ¬Die normative Kraft des Digitalisats : Google scannt massenweise Bücher und kümmert sich hinterher ums Urheberrecht (2009) 0.01
    0.011197394 = product of:
      0.055986967 = sum of:
        0.055986967 = weight(_text_:22 in 3016) [ClassicSimilarity], result of:
          0.055986967 = score(doc=3016,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.30952093 = fieldWeight in 3016, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.0625 = fieldNorm(doc=3016)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    22. 7.2009 13:25:52
  9. Beger, G.: Gesetzentwurf zum Urheberrecht (2002) 0.01
    0.009797719 = product of:
      0.048988596 = sum of:
        0.048988596 = weight(_text_:22 in 1099) [ClassicSimilarity], result of:
          0.048988596 = score(doc=1099,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.2708308 = fieldWeight in 1099, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.0546875 = fieldNorm(doc=1099)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Abstract
    Nach Verabschiedung der EU-Richtlinie vom 22. Mai 2001 zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" (2001/29/EG) hat das Bundesjustizministerium im März 2002 einen "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vorgelegt. Dieser wurde - nach weiteren Anhörungen und Würdigung zahlreicher Stellungnahmen der betroffenen Interessengruppen - Ende Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und als Regierungsentwurf in die Ausschüsse überwiesen. Es ist jedoch nicht mehr gelungen, das Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag zu bringen und nach Lesung zu beschließen. Somit muss das Gesetzgebungsverfahren nach Bundestagswahl, Regierungsbildung und Konstitution des Bundestags neu in Gang gesetzt werden. Ob es unter diesen Umständen möglich sein wird, mit dieser Gesetzesnovelle die EURichtlinie - wie gefordert - bis zum Jahresende 2002 umzusetzen, ist fraglich.
  10. Lengauer, E.: Analytische Rechtsethik im Kontext säkularer Begründungsdiskurse zur Würde biologischer Entitäten (2008) 0.01
    0.009797719 = product of:
      0.048988596 = sum of:
        0.048988596 = weight(_text_:22 in 1697) [ClassicSimilarity], result of:
          0.048988596 = score(doc=1697,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.2708308 = fieldWeight in 1697, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.0546875 = fieldNorm(doc=1697)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    17. 3.2008 15:17:22
  11. Lehmann, H.: Letzte Chance! Jetzt kopieren! : Das bringt die neue Rechtslage (2002) 0.01
    0.009715169 = product of:
      0.048575845 = sum of:
        0.048575845 = weight(_text_:cd in 1159) [ClassicSimilarity], result of:
          0.048575845 = score(doc=1159,freq=8.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.2279275 = fieldWeight in 1159, product of:
              2.828427 = tf(freq=8.0), with freq of:
                8.0 = termFreq=8.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.01953125 = fieldNorm(doc=1159)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Content
    "Am 22.6.2001 trat, von vielen kaum wahrgenommen, die für die digitale Welt einschneidende EU-Richtlinie 2001/29/EG über die "Urheberrechte in der Informationsgesellschaft" in Kraft. Diese Richtlinie muss von allen EU-Staaten bis zum 22.12.2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Ist das geschehen, steht die Privatkopie wahrscheinlich vor dem Aus. Denn diese Richtlinie verlangt im Artikel 6, dass die Mitgliedsstaaten einen ange messenen Rechtsschutz schaffen, der ein Umgehen von wirksamen technischen Maßnahmen verhindert und unter Strafe stellt. Unter wirksamen technischen Maßnahmen ist, einfach ausgedrückt, der Kopierschutz auf digitalen Datenträgern zu verstehen, der dann weder umgangen noch beseitigt werden darf. Was ist aber mit der bisher für den privaten Gebrauch zugelassenen Privatkopie von Software oder MusikCDs? Zwar gibt es kopiergeschützte Datenträger bereits längere Zeit, doch findige Tüftler und Programmierer heizten durch Kopierprogramme wie beispielsweise "CIoneCD" oder den simplen Filzstift-Trick das Wettrüsten an der digitalen Verschlüsselungsfront immer wieder an; sehr zum verständlichen Leidwesen der Urheberrechteverwalter und der Urheberrechteeigentümer. Jeder neue Kopierschutz erwies sich nach einiger Zeit als Makulatur. Eine Privatkopie ließ - sich erstellen. Alte Rechtslage Bisher war es durchaus legal, von rechtmäßig erworbenen Musik-CDs oder von nicht durch Lizenzbestimmungen geschützer Software eine für den Privatgebrauch bestimmte Kopie anzufertigen. Grundlage für diese Regelung war bis heute § 53 I UrhG. Diese Regelung wurde damit begründet, dass der Urheber in den betreffenden Bereichen kaum Kontrollmöglichkeiten von Privatkopien besitzt und man den privaten Bereich von einer Überwachung freihalten wollte. Die Kopie war ja nicht ganz umsonst, wie oft behauptet wird. In §§ 54 ff UrhG wird die so genannte Urheberabgabe bestimmt, die beispielsweise von der Verwertungsgesellschaften wie die GEMA von Herstellern und Importeuren auf Geräte und Medien erhoben wird. Diese musste dann letztendlich der Käufer und Benutzer beim Erwerb von diesen Produkten bezahlen. Sie brauchten also bei Kopien nach dem oben genannten Paragraphen kein schlechtes Gewissen haben. In der bisherigen Rechtssprechung war man der Auffassung, dass jeder zu einer Kopie berechtigt ist, der rechtmäßig in den Besitz eines Werkstücks gelangt ist. Auch die rechtmäßig erworbene CD eines Freundes konnten Sie für den privaten Gebrauch kopieren. Selbst Dritte konnten unentgeltlich Kopien anfertigen, wenn Sie selbst nicht hardwaretechnisch dazu in der Lage waren. Über die Anzahl von Kopien einer Musik-CD für den privaten Gebrauch gab es keine generellen Festlegungen. Maßgeblich ist das Erfordernis für den persönlichen Gebrauch. Bei der privaten Nutzung sind sicher mehr als zwei oder drei Kopien von Musik-CDs schwer zu rechtfertigen. Übrigens: Kopien von bereits kopierten CDs sind immer strafbar und nicht erlaubt. Daneben mussten bei bestimmter Software die Lizenzbestimmungen beachtet werden. Außerdem gilt das Verbot aus § 53 VI UrhG: "Die Verfielfälti- - gungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden." - Geplante Maßnahmen - Was wird sich in Zukunft ändern? Die neue EURichtlinie verbietet es, Kopierschutzmaßnahmen und ähnliche Mechanismen zu umgehen. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob der Zugriff auf ein geschütztes Werk legal oder illegal ist. Geschützt ist danach die technische Maßnahme, die im normalen Betrieb dazu bestimmt ist, ein geschütztes Werk vor nicht von den Urhebern genehmigten Handlungen zu bewahren. Was ist jedoch eine wirksame technische Maßnahme? Wo liegt die Messlatte zwischen Schutzsystemen, die mit relativ einfachen Mitteln zu umgehen sind und Maßnahmen, die nur mit erheblichen Aufwand zu knacken sind? Zur Zeit wird in den Ausschüssen noch über klare Rechtsvorschriften diskutiert. Zum Thema finden Sie in diesem Artikel ein Statement der Elaborate Bytes AG und einen Kasten mit interessanten Rechtsaspekten unseres Anwalts Christian Czirnich. - Knacken bis nichts mehr geht -
    In den Artikeln der folgenden Seiten bieten wir Ihnen noch einmal alles, was das Kopiererherz begehrt. Im Workshop ab Seite 40 erklären wir, wie Sie Programm- und Musik-CDs mit dem Programm CIoneCD ohne Probleme kopieren. Damit Sie gleich Ioslegen können, haben wir das Programm CIoneCD auf unserer CD1 unter "Kopiertools" für Sie bereitgestellt. Mit dieser DemoVersion können Sie 21 Tage arbeiten. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zum optimalen Kopierergebnis gelangen. Beim Kopieren wird in einschlägigen Kopier- oder Brennprogrammen oft mit Abkürzungen oder Fachbegriffen gearbeitet. Da ist oft von Macrovision, Rippen oder Disc-at-Once die Rede. Im "Einmaleins der Knack-Profis" im Kasten rechts finden Sie wichtige Begriffe und Abkürzungen zum Kopieren erklärt. Was für die CD gilt ist ebenso kein Problem bei einer DVD. In unserem DVD-Workshop ab Seite 44 zeigen wir Ihnen, wie Sie eine gekaufte DVD auf die Festplatte kopieren. Ist der Film erst einmal auf der Festplatte, ist es möglich, den Kopierschutz zu umgehen sowie Ländercods auszuschalten. Danach sind es wenige Schritte, um den Film auf eine oder mehrere CD-Rohlinge brennen. Wir verraten Ihnen im Workshop außerdem wichtige Internet-Adressen, von denen Sie sich die Tools zum Workshop herunterladen können. Die Links finden Sie im Text in blauer Farbe gedruckt. Wenn Sie den Workshop nachvollziehen wollen, ist es ratsam, sich zuvor die benötigten Tools aus dem Netz zu holen. Bleibt noch ein Problem: Oft befinden sich vertrauliche oder persönliche Daten auf dem PC oder es ist notwendig bestimmte Tabellen oder Excel-Zellen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. MS Office bietet dafür die Möglichkeit, solche relevanten Daten mit Passwörtern zu schützen. Oft bleiben Dateien lange Zeit ungenutzt. Was können Sie tun, wenn Sie ein persönliches Passwort einer Excel-, Word- oder ZIP-Datei vergessen oder verlegt haben? Die PCgo hilft bei der Wiederherstellung der persönlichen Passwörter ab Seite 46. Beachten Sie aber unbedingt, dass es nur erlaubt ist, eigene Dateipasswörter wieder herzustellen. Sie machen sich strafbar, wenn Sie Passwörter von fremden Dateien aktivieren. Also, kopieren Sie, solange die alte Rechtslage noch gilt. Die Umsetzung der EU-Richtlinie wird zur Zeit in diversen Ausschüssen vorbereitet und ist in Deutschland noch nicht rechtskräftig. Aber spätestens zur Jahreswende kann schon ein anderer Wind wehen. Wir halten Sie in jeder Hinsicht auf dem Laufenden.
  12. Handbuch Urheberrecht und Internet (2002) 0.01
    0.009715169 = product of:
      0.048575845 = sum of:
        0.048575845 = weight(_text_:cd in 2357) [ClassicSimilarity], result of:
          0.048575845 = score(doc=2357,freq=2.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.2279275 = fieldWeight in 2357, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.0390625 = fieldNorm(doc=2357)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Footnote
    Rez. in: ZfBB 51(2004) H.3, S.189 (K. Peters): "Jahrtausendelang war es Aufgabe der Bibliotheken, Werke in körperlicher Form, d.h. als Tontafeln, Buch, CD-ROM etc., zugänglich zu machen. Urheberrechtlich gesehen handelt es sich bei dieser Art von Werknutzung um Verbreiten. Das bibliothekarische Verbreitungsrecht ist eine relativ unproblematische Rechtsmaterie. Für den Praktiker reicht es im Allgemeinen zu wissen, dass urheberrechtlich geschützte Materialien, die der Bibliotheksträger im seriösen Handel gekauft hat, frei, also ohne dass eine Lizenz des Rechtsinhabers eingeholt werden müsste, ausgeliehen werden dürfen. Wesentlich schwieriger ist das Recht der Verkörperung von Werken durch Bibliotheken oder mit Hilfe von Bibliotheken, mit anderen Worten: das Recht der Bibliothekskopie. Was die Bibliothekskopie in analoger Form angeht, dürften die wichtigsten Fragen durch das drei Jahrzehnte währende Bemühen der bibliothekarischen Rechtskommissionen beantwortet sein. Auch das infolge der Urheberrechtsnovelle vom 10. September 2003 (insbesondere § 53 Absatz 2 Satz 3 Urheberrechtsgesetz) aufgetretene Problem der digitalen Bibliothekskopie dürfte mit Hilfe der den Bibliotheksjuristen seit langem bestens vertrauten Prinzipien des Vervielfältigungsrechts kurzfristig eine praktikable Lösung finden. ... Wie es bei einer Darstellung, die das Internet zum Gegenstand hat, nicht anders sein kann, ist das Handbuch, das den Rechtsstand vom Sommer 2002 wiedergibt, mittlerweile bereits in einigen Punkten überholt. Der Bibliothekar muss sich insbesondere über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle vom September 2003 (§ 52a UrhG - öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) vorerst an anderer Stelle kundig machen. Eine Überarbeitung des Handbuchs würde dankbare Käufer und Leser finden."
  13. Sixtus, M.: Absturz im zweiten Level : Wenn in Computerspielen plötzlich Waffen versagen, könnte das an einem neuen Kopierschutz liegen - der bald auch DVD-Seher überraschen soll (2003) 0.01
    0.009617528 = product of:
      0.048087638 = sum of:
        0.048087638 = weight(_text_:cd in 2970) [ClassicSimilarity], result of:
          0.048087638 = score(doc=2970,freq=4.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.22563674 = fieldWeight in 2970, product of:
              2.0 = tf(freq=4.0), with freq of:
                4.0 = termFreq=4.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.02734375 = fieldNorm(doc=2970)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Content
    "Sowjettruppen haben das kleine Eiland Nogova besetzt. Nur Widerstandskämpfer Victor Troska und seine Mannen sind in der Lage, den Eindringlingen Gegenwehr zu leis- ten. Die Szenerie des PC-Spiels Upmtion Flashpoint ist zu Zeiten des Kalten Kriegs angesiedelt und glänzt nicht unbedingt durch Originalität. Es sei denn, es liegt eine kopierte CD im Laufwerk. Denn neben bösen Russen, Explosivgeschossen und anderen genreüblichen Unannehmlichkeiten haben sparsame Fans des Ballerabenteuers mit ganz außergewöhnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen: Urplötzlich versagen Waffen, Spielstände lassen sich auf einmal nicht' mehr speichern, und sich spurlos auflösende Ausrüs-tungsgegenstände vermiesen ihnen zunehmend das Vergnügen. "Fade" nennt die Computerspielindustrie ihren Trick. Er soll Kopierschutz und Marketingmasche zugleich sein. Zunächst ist es problemlos möglich, die Software zu vervielfältigen. Und anfangs laufen die Kopien perfekt. Aber mit zunehmender Spieldauer büßen sie mehr und mehr ihre Funktionalitäten ein, bis die genervten Bildschirmdaddler schließlich kapitulieren und das Originalspiel kaufen-das hoffen zumindest die Hersteller. Die britische Spieleschmiede Codemaster hat "Fade" entwickelt. Das Verfahren gehört mittlerweile zum Safedisc-Paket des Kopierschutzspezialisten Macrovision: Unternehmenssprecher Simon Mehlman äußert sich zurückhaltend: "Es ist durchaus begründet anzunehmen, dass der Vorgeschmack auf ein Spiel einen illegalen User dazu ermuntern kann, sich die Software zu kaufen. In erster Linie handelt es sich bei Fade und Safedisc aber um einen Schutz vor Raubkopien." Die Sicherung wird nicht, wie sonst bisher üblich, dem fertigen Spiel übergestülpt. "Unser System erlaubt es den Programmierern, Kopierschutz und AntiHack-Codes bereits während der Entwicklung des Spieles einzufügen "Unerwünschtes Raubkopieren zu verhindern wird damit tatsächlich zu einem kreativen Vorgang: Bereits in der Planungsphase können die Autoren überlegen; über welche Funktionen, die versagen, sich illegale Spieler wohl am meisten ärgern. Der Kopierschutz wird so zu einem Teil des Drehbuchs und - wenn man so will - zu einem Spiel im Spiel: Nicht nur kopierte Computergames haben sich die Leute von Macrovision vorgenommen: Im nächsten Schritt sollen auch Nutzer vervielfältigter Film-DVD Überraschungen der unangenehmen Art. erleben. Mit Hilfe eines ähnlichen Verfahrens namens Safe-DVD soll ein Spielfilm beispielsweise an einer besonders spannenden Stelle einfrierenoder einzelne Szenen nur in einer Endlosschleife zeigen. Nun ist das Erstellen. einer privaten Sicherheitskopie in Deutschland auch nach der Urheberrechtsnovelle egal - sofern dabei' nicht ein Kopierschutz umgangen wird. Laut Macrovision ist es allein Sache der Spielehersteller, den Käufern auf den eventuellen Einsatz von Fade aufmerksam zu machen. Wie kann der rechtmäßige Besitzer einer Software oder eines Films denn nun ein Backup seines Datenträgers herstellen, ohne dass plötzlich auch die legale Kopie an einem wundersamen Funktionsschwund leidet? Zu dieser Problematik möchte man sich im Hause Macrovision nicht äußern. Das muss nicht überraschen, haben sich die Kopierschützer mit ihrem originellen Vorgehen wohl unabsichtlich in eine rechtliche Grauzone gebracht. Erfahrungsgemäß dürften die ersten Tools, die in der Lage sind, Fade auszuhebeln, nicht lange auf sich warten lassen. Ob die Umgehung eines Kopierschutzes, der sich selbst als solcher nicht zu erkennen gibt, strafrechtlich relevant ist, darüber dürften wohl noch einige juristische Fachschriften verfasst werden. Kenner der Szene zweifeln indes auch an dem Erfolg einer Marketingstrategie, die auf der Selbstzerstörung des Produkts basiert. Sie verweisen stattdessen auf den Erfolg der Ego-Shooter Doom und Quake. Die Millionenseller kommen seit jeher gänzlich ohne Kopierschutz aus."
    Footnote
    Falsche Fehler: Das Kopierschutzsystem Fade schaltet auf vervielfältigten CD bestimmte Funktionen ab. Technisch basiert es auf dem Konzept "falsche Fehler". Die Originaldiskwird mit virtuellen Fehlen ge brannt-die herkömmliche Brennprogramme während des Kopierens prompt automatisch beseitigen. Findet das Spiel später die vermeintlichen Datenfehler nicht vor, beginnt der unaufhaltsame Zerfallsvorgang - und zwar genau so langsam, dass den Raubkopierern noch genügend Zeit bleibt, sich mit der virtuellen Welt anzufreunden und sich in ihr zurechtzufinden,
  14. Urheberrecht und digitale Technologie : Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht am 22. April 1994 (1994) 0.01
    0.008398045 = product of:
      0.041990224 = sum of:
        0.041990224 = weight(_text_:22 in 1542) [ClassicSimilarity], result of:
          0.041990224 = score(doc=1542,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.23214069 = fieldWeight in 1542, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.046875 = fieldNorm(doc=1542)
      0.2 = coord(1/5)
    
  15. Mathieu, C.: Internet-Inhalte sollen in die Bibliothek wandern : Webmaster werden verpflichtet, ihre Seiten als PDF-Datei zur Speicherung einzuschicken (2008) 0.01
    0.006998371 = product of:
      0.034991853 = sum of:
        0.034991853 = weight(_text_:22 in 1136) [ClassicSimilarity], result of:
          0.034991853 = score(doc=1136,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.19345059 = fieldWeight in 1136, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.0390625 = fieldNorm(doc=1136)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    3. 5.1997 8:44:22
  16. Beger, G.: ¬Der Zweite Korb zur Reform des Urheberrechts (2003) 0.01
    0.005598697 = product of:
      0.027993483 = sum of:
        0.027993483 = weight(_text_:22 in 2022) [ClassicSimilarity], result of:
          0.027993483 = score(doc=2022,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.15476047 = fieldWeight in 2022, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.03125 = fieldNorm(doc=2022)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    31.12.2003 18:22:38
  17. cis: Nationalbibliothek will das deutsche Internet kopieren (2008) 0.00
    0.0048988597 = product of:
      0.024494298 = sum of:
        0.024494298 = weight(_text_:22 in 4609) [ClassicSimilarity], result of:
          0.024494298 = score(doc=4609,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.1354154 = fieldWeight in 4609, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.02734375 = fieldNorm(doc=4609)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    24.10.2008 14:19:22
  18. Sietmann, R.: Kopierschutz knacken - ganz legal : Ausnahmen im Urheberrecht für die Deutsche Bibliothek (2005) 0.00
    0.0048575844 = product of:
      0.024287922 = sum of:
        0.024287922 = weight(_text_:cd in 3208) [ClassicSimilarity], result of:
          0.024287922 = score(doc=3208,freq=2.0), product of:
            0.21311972 = queryWeight, product of:
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.11396375 = fieldWeight in 3208, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              4.125929 = idf(docFreq=1940, maxDocs=44218)
              0.01953125 = fieldNorm(doc=3208)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Content
    "Durch die Vereinbarung mit Der Deutschen Bibliotheksehen wir unsere Verpflichtung zur Einräumung der Schrankenbegünstigungen als erfüllt an", erklärt IFPI-Sprecher Hartmut Spiesecke. Wem das Urheberrecht die lizenzfreie Nutzung von Werken einräumt, der könne sich nun an die DDB wenden. Einen Missbrauch befürchtet er nicht, weder durch die Mehrfachnutzung der Kopien in Lehrmittelsammlungen der Schulen noch durch die auf vergriffene Werke beschränkte Privatkopie-Regelung. Dem steht schon die Gebührenordnung der DDB entgegen, derzufolge der Interessent für die Kopie eines digitalen Tonträgers fünf Euro pro angefangener Viertelstunde Spielzeit berappen muss, zuzüglich Materialkosten und fünf Euro für den Tagesausweis. "Wer für eine Kopie 30 bis 70 Euro zahlen muss, überlegt sich schon ganz genau, wofür er sie anfordert", schätzt Spiesecke die Lage ein. Zudem sei es kein Problem, die CD beim Brennen mit einer persönlichen Kennung zu versehen. "Da braucht man nur die Nutzungsnummer zu nehmen, um die unkontrollierte Verbreitung nachvollziehbar zu machen." Archive brauchen Originale Praktische Regelungen, wie die Produzenten ihre Pflichtstücke abliefern, ob ungeschützt oder mit Lizenzschlüsseln, enthält die Vereinbarung nicht. Notfalls muss die DDB den Kopierschutz also knacken - aber immerhin darf sie es jetzt. "Am einfachsten wäre es natürlich, wenn wir die Pflichtstücke ohne Kopierschutz bekämen", erklärt DDB-Sprecher Stephan Jockel; "das hieße aber, dass die Werkproduzenten für uns eine gesonderte kopierschutzfreie Version herstellen müssten." Besonders bei Tonträgern gilt das als zu aufwendig. Für die Mitglieder des Börsenvereins ist die Vereinbarung ohnehin weniger problematisch, da die allermeisten Verlage geschützte CDROMs parallel zur Printausgabe vertreiben. "Da gibt es den Anspruch auf Umgehung des Kopierschutzes nicht, weil der Inhalt ja über die Printausgabe zugänglich ist", erläutert Börsenverein-Justiziar Christian Sprang. "Bei den paar DVDs und e-Books, die ausschließlich als kopiergeschütztes Produkt auf den Markt kommen, werden die Verlage wohl eine ungeschützte Version abliefern." Als Archivbibliothek hat die DDB aber auch ein eigenes Interesse an der originalen Version, wie sie in den Verkehr kommt. "Für uns bildet das Original in seiner gesamten Erscheinungsform einschließlich der bedruckten Seite des Datenträgers, dem Booklet oder Cover eine Einheit des Werkes", betont Jockel; "deshalb verfilmen wir ja unsere Bestände auch nicht einfach zu einem Mikrofilmarchiv." Beim Umkodieren geht die Einheit des Werkes zwar ebenfalls verloren, sie stellt aber auch nur eine Notlösung gegen verfallende Datenträger, veraltende Datenformate oder unverfügbare Wiedergabegeräte dar. "Sonst würden wir das komplette Werk verlieren und nur noch die äußere Erscheinungsform behalten", beschreibt Jockel das Dilemma. "In diesen Fällen müssen wir deshalb parallel sammeln: einmal das Werk, das wir als Pflichtabgabe bekommen haben, und daneben den Daten strom, den herauszukopieren uns die Vereinbarung erlaubt".
  19. Bull, H.P. u.a.: Zukunft der informationellen Selbstbestimmung (2016) 0.00
    0.0041990224 = product of:
      0.020995112 = sum of:
        0.020995112 = weight(_text_:22 in 4165) [ClassicSimilarity], result of:
          0.020995112 = score(doc=4165,freq=2.0), product of:
            0.18088265 = queryWeight, product of:
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.051653754 = queryNorm
            0.116070345 = fieldWeight in 4165, product of:
              1.4142135 = tf(freq=2.0), with freq of:
                2.0 = termFreq=2.0
              3.5018296 = idf(docFreq=3622, maxDocs=44218)
              0.0234375 = fieldNorm(doc=4165)
      0.2 = coord(1/5)
    
    Date
    22. 2.2018 12:13:57