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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  • × year_i:[2000 TO 2010}
  1. Kuhlen, R.: Macht Google autonom? : Zur Ambivalenz informationeller Autonomie (2005) 0.01
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    Abstract
    Jeder weiß, was Google und andere Anbieter von Metainformationen leisten. Keine Frage, dass sie die Möglichkeit zum informationell autonomen Handeln erhöhen. Jeder denkt dabei zuerst an die Suchmaschine Google. Was immer auch deren unzählige Bewertungen im Detail besagen - einig sind sich in der Praxis alle: Man benutzt Google. Und die Konsequenz ist auch klar: Mit den Websuchdiensten, allen voran Google, hat sich die Art, wie wir auf Informationen zugreifen, und unsere Einstellung zu Wissen und Information grundlegend verändert. Aber Suchmaschinen sind inzwischen nicht mehr nur zum Suchen da: Google und seine Konkurrenten erweitern ihr Angebot, indem sie die Produkte anderer übernehmen und weiterentwickeln. Ein Beispiel ist die Bildersuch- und -verwaltungssoftware von Picasa. Der Vorteil für den Verbraucher ist dabei, dass die Software jetzt kostenlos nutzbar und in den Google-Blogger-Service und natürlich den Google-Mail-Dienst Gmail integrierbar ist. Nutzen werden viele auch die Google-DesktopSoftware, mit der die Dateien auf dem eigenen Rechner komfortabel durchsucht werden können - bevorzugt solche, die mit Microsoft-Software erstellt wurden. Und so wird es weiter gehen: Googles Ziel »to organize the world's information, making it universally accessible and useful« ist fest im Blick. Zukünftig wird Googles Angebot eine virtuelle Bibliothek einschließen, in der die gesamten Bestände großer Hochschulbibliotheken wie Stanford, Harvard oder Oxford elektronisch aufbereitet zugänglich sind - zwei Jahrzehnte wird es nach Schätzung von Google dauern, bis dieses Projekt abgeschlossen ist. Der Einstieg in das Publikationsgeschäft wurde jüngst mit CrossRef Search gemacht: Google bereitet die Daten eines kommerziellen Dokumentlieferdienst auf und bietet die Ergebnisse auf der Website der beteiligten Verlage im Google-Format zur Suche an.
  2. Kuhlen, R.; Brüning, J.: Creative Commons (CC) - für informationelle Selbstbestimmung, gegen den Trend des Urheberrechts/Copyright als Handelsrecht : Chancen für einen innovativen Drei-Stufen-Test? (2004) 0.01
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    Abstract
    Creative commons (CC) ist, zusammen mit Open Access (OA), in kürzester Zeit zum Signal dafür geworden, dass es, wie schon mit Free and Open Source Software (FOSS), Alternativen zur fortschreitenden Kommerzialisierung von Wissen und Information und zur Fremdbestimmung, um nicht zu sagen Ausbeutung von Autoren bzw. Urhebern jedweder kreativen Arbeitgibt. Man kann es auch systematischer formulieren: CC ist der Versuch, dem weltweiten Trend, das Copyright und im Gefolge auch das zentraleuropäische Urheberrecht in erster Linie als Handelsrecht zu verstehen, wieder Einhalt zu gebieten, und der Versuch, die Rechte an Wissen und Information wieder an den Autor/den Urheber zurückzubinden - dies alles zwar nicht gegen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen, aber faktisch doch massiv die Verwertungsmonopole der Informationswirtschaft kritisierend.
  3. Kuhlen, R.: Informationsethik (2004) 0.00
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    Abstract
    Informationsethik ist Ethik von und für Menschen, deren Verhalten und Werte sich allerdings immer mehr in der Infosphere, in den Informationsumgebungen, entwickeln. Diese wiederum werden immer mehr von dem geprägt, was Telemediatisierung aller, auch und gerade der intellektuellen Lebenswelten genannt werden kann, also die Durchdringung dieser Lebenswelten mit Informations-, Kommunikations-, und Multi-/Hypermedia-Technologien. Daher kann in einem ersten Zugriff Informationsethik bestimmt werden als ein offenes Ensemble von Aussagen über normatives Verhalten gegenüber Wissen und Information, das sich in fortschreitend telemediatisierten Lebenswelten und in der Auseinandersetzung mit den in bisherigen Lebenswelten gültigen Werten und normativen Verhalten entwickelt. Die Abhängigkeit von dem Telemediatisierungsprozess könnte dazu verleiten, Informationsethik mit Computerethik oder Netzethik gleichzusetzen. Nicht alles, was am Thema Computer ethisch relevant sein könnte, sollte die Informationsethik für sich reklamieren - so wie die Informationswissenschaft ja auch einen spezifischeren Begriff von Information hat als die Informatik (vgl. Kap. A 1). Informationsethik ist Ethik in elektronischen Räumen. Das klingt spektakulär, ist aber doch keine Cyberethik, keine Ethik von epers(ons) (electronic personas), durch die in der virtuellen Realität z.B. Rechte und Pflichten von intelligenten Informationsassistenten (Cyborgs, Bots, Agenten) geregelt werden könnten. Solche Rechte von epers, wie z.B. "epers' rights include those of privacy, autonomy and anonymity" wurden und werden durchaus formuliert, so in einer ACM-Konferenz zum Thema Ethics in the Computer Age von 1995. Referenziert werden konnte diese Cyber-/Eper-Ethik auf die drei Asimovschen Gesetze für Roboter, die sich aber letztlich, anders als die Cyborgs and anders als die den Menschen ablösenden Maschinen von Hans Moravec, noch nicht von ihren Schöp fern, den Menschen, emanzipieren durften, sondern, im Sinne der ersten beiden Asimovschen Roboter-Gesetze, sich an den Interessen der Menschen auszurichten hatten. Erst dann, wenn diesen Interessen Genüge geleistet ist, dürften die Roboter auch an sich denken und Rechte und Freiheiten für sich reklamieren. Für Martha M. Smith in ihrem Information-Ethics-Artikel aus dem 32. Band der Annual Review of Information Science and Technology (ARIST) ist Informationsethik "concerned with the ethical conflicts and issues that arise in the use of information, information technologies, and information systems", und zwar will sie dabei vor allem professionelle Aspekte angesprochen sehen, nicht Fragen persönlicher Ethik. Letztere können wir hier im Jahr 2004 nicht mehr so deutlich ausgrenzen, zumal die Bereiche professioneller Fachinformation und informationeller Alltagswelten auf den Publikumsmärkten durch die Telemediatisierung, durch die Ubiquität des Internet ineinander übergehen. Der Universalisierung der Informationsethik haben auch die drei UNESCO-INFOethics-Konferenzen (1997, 1990 und 2000) Rechnung getragen, bei denen das Ethos der Informationsspezialisten nur am Rande eine Rolle spielte. Vielmehr spiegelten die INFOethics-Themen die ethischen (und - im Sinne einer auf Aristoteles bezogenen Trias - zugleich die politischen und ökonomischen) Herausforderungen der (globalen) Informationsgesellschaft wider - die UNESCO bevorzugt eher den Plural und Wissensgesellschaften
  4. Kuhlen, R.: In Richtung Summarizing für Diskurse in K3 (2006) 0.00
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    Abstract
    Der Bedarf nach Summarizing-Leistungen, in Situationen der Fachinformation, aber auch in kommunikativen Umgebungen (Diskursen) wird aufgezeigt. Summarizing wird dazu in den Kontext des bisherigen (auch automatischen) Abstracting/Extracting gestellt. Der aktuelle Forschungsstand, vor allem mit Blick auf Multi-Document-Summarizing, wird dargestellt. Summarizing ist eine wichtige Funktion in komplex und umfänglich werdenden Diskussionen in elektronischen Foren. Dies wird am Beispiel des e-Learning-Systems K3 aufgezeigt. Rudimentäre Summarizing-Funktionen von K3 und des zugeordneten K3VIS-Systems werden dargestellt. Der Rahmen für ein elaborierteres, Template-orientiertes Summarizing unter Verwendung der vielfältigen Auszeichnungsfunktionen von K3 (Rollen, Diskurstypen, Inhaltstypen etc.) wird aufgespannt.
  5. Kuhlen, R.: Optionen und Obligationen nationaler und globaler Informationspolitik nach und vor dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) (2004) 0.00
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    Abstract
    Die politischen und gesellschaftlichen Dimensionen von WSIS, gegenüber der anfänglich dominierenden technischen Sicht werden herausgearbeitet. Die Bedeutung des MultiStakeholder-Ansatzes, vor allem die Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, für die Entwicklung eines deliberativen Politikverständnisses wird herausgestellt. Die Ergebnisse von WSISI-Genf (bzw die offenen Konfliktpunkte) werden zusammengefasst. Die konfliktären Themen, die sozusagen an WSIS II übergeben werden, waren: Finanzierung über einen Digital Solidarity Fund, organisatorische und politische Fragen von Internet Governance, Spannung zwischen Cyber security und privacy, Alternativen zum bestehenden IPR (Intellectual property rights)-Regime, Software-Modelle, Menschenrechte (Medienfreiheit Kommunikationsrechte). Der sich abzeichnende Weg in Richtung WSIS II (Tunis) wird diskutiert. Näher wird auf die beiden ungelösten Probleme der Internet Governance und der Finanzierung eingegangen, für die auf WSISI spezielle Arbeitsgruppen von der UNO eingefordert wurden und jetzt eingesetzt werden. Offen ist bei Internet Governance vor allem, ob die bislang von ICANN eingenommene technische und koordinierende Sicht beibehalten werden kann oder ob sich Internet Governance auch auf alle Probleme der Inhalte, der Dienste und derNutzung beziehen soll. Entsprechend kontrovers ist die Diskussion um die mögliche Trägerschaft ob sie weiter ICANN-ähnlich sein soll oder ob eher eine zwischenstaatliche internationale Organisation (wie ITU oder die UNICTTF) dieseRolle übernehmen soll. Bei der Finanzierung fehlt bislang ein Konsens über angemessene Modelle und auch über die politische Zielsetzung insgesamt. Dieser wird sich vermutlich von dem bislang die Weltwirtschaft dominierenden Washington-Konsens (in neo-liberaler Interpretation) loslösen müssen, wenn die weiter deutlich erkennbaren, die digital divides vertiefenden und die Entwicklung hemmenden Widersprüche beim Umgang mit Wissen und Information überwunden werden sollen.
  6. Kuhlen, R.: Creative Commons : Im Interesse der Kreativen und der Innovation (2005) 0.00
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    Abstract
    Creative Commons (CC) ist das Verfahren, mit dem Produzenten von Wissen und Informationen selbstbestimmt Lizenzen erteilen können - in Analogie zur General Public License (GPL) im Software-Bereich, wie sie von Richard Stallman formuliert wurde (vgl. Stallman 2002). CC geht auf die Initiative von Lawrence Lessig zurück, derzeit Rechtsprofessor in Stanford, theoretisch abgesichert u.a. in seinen Büchern, die inzwischen schon Kultstatus erreicht haben (Lessig 1999, 2001, 2003). Demnach können Werke grundsätzlich frei zum Nutzen des öffentlichen Bereichs genutzt (kopiert und weiter verbreitet) werden, allerdings nur mit Referenz auf den Autor. Die kommerzielle Nutzung kann erlaubt oder verweigert werden, und auch das Recht auf Modifikation kann gewährt oder versagt werden, wobei die Modifikation selbst wieder unter die CCLizenz gestellt werden und die Referenz auf den Ursprungsautor erhalten bleiben muss. Die rechtliche Verbindlichkeit der Lizenz bindet sich an die jeweiligen nationalen Gesetze für den Schutz geistigen Eigentums zurück - für diese Verbindlichkeit haben Juristen gesorgt. Jeder Autor kann das Einhalten seiner Lizenzbedingungen so notfalls einklagen. Die CC-Lizenz gibt also jedem Autor die Möglichkeit an die Hand, die Nutzung seiner Werke, jedweder medialen Art, zu spezifizieren. Dem im Urheberrecht bzw. Copyright zu Grunde liegenden strikten »All Rights Reserved« setzt CC ein flexibles »Some Rights Reserved« entgegen, d.h. die Autoren verzichten in einem von ihnen selbst bestimmten Maße auf einige - keinesfalls auf alle - Rechte.
  7. Kuhlen, R.: Informationsaufbereitung III : Referieren (Abstracts - Abstracting - Grundlagen) (2004) 0.00
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    Abstract
    Was ein Abstract (im Folgenden synonym mit Referat oder Kurzreferat gebraucht) ist, legt das American National Standards Institute in einer Weise fest, die sicherlich von den meisten Fachleuten akzeptiert werden kann: "An abstract is defined as an abbreviated, accurate representation of the contents of a document"; fast genauso die deutsche Norm DIN 1426: "Das Kurzreferat gibt kurz und klar den Inhalt des Dokuments wieder." Abstracts gehören zum wissenschaftlichen Alltag. Weitgehend allen Publikationen, zumindest in den naturwissenschaftlichen, technischen, informationsbezogenen oder medizinischen Bereichen, gehen Abstracts voran, "prefe-rably prepared by its author(s) for publication with it". Es gibt wohl keinen Wissenschaftler, der nicht irgendwann einmal ein Abstract geschrieben hätte. Gehört das Erstellen von Abstracts dann überhaupt zur dokumentarischen bzw informationswissenschaftlichen Methodenlehre, wenn es jeder kann? Was macht den informationellen Mehrwert aus, der durch Expertenreferate gegenüber Laienreferaten erzeugt wird? Dies ist nicht so leicht zu beantworten, zumal geeignete Bewertungsverfahren fehlen, die Qualität von Abstracts vergleichend "objektiv" zu messen. Abstracts werden in erheblichem Umfang von Informationsspezialisten erstellt, oft unter der Annahme, dass Autoren selber dafür weniger geeignet sind. Vergegenwärtigen wir uns, was wir über Abstracts und Abstracting wissen. Ein besonders gelungenes Abstract ist zuweilen klarer als der Ursprungstext selber, darf aber nicht mehr Information als dieser enthalten: "Good abstracts are highly structured, concise, and coherent, and are the result of a thorough analysis of the content of the abstracted materials. Abstracts may be more readable than the basis documents, but because of size constraints they rarely equal and never surpass the information content of the basic document". Dies ist verständlich, denn ein "Abstract" ist zunächst nichts anderes als ein Ergebnis des Vorgangs einer Abstraktion. Ohne uns zu sehr in die philosophischen Hintergründe der Abstraktion zu verlieren, besteht diese doch "in der Vernachlässigung von bestimmten Vorstellungsbzw. Begriffsinhalten, von welchen zugunsten anderer Teilinhalte abgesehen, abstrahiert' wird. Sie ist stets verbunden mit einer Fixierung von (interessierenden) Merkmalen durch die aktive Aufmerksamkeit, die unter einem bestimmten pragmatischen Gesichtspunkt als wesentlich' für einen vorgestellten bzw für einen unter einen Begriff fallenden Gegenstand (oder eine Mehrheit von Gegenständen) betrachtet werden". Abstracts reduzieren weniger Begriffsinhalte, sondern Texte bezüglich ihres proportionalen Gehaltes. Borko/ Bernier haben dies sogar quantifiziert; sie schätzen den Reduktionsfaktor auf 1:10 bis 1:12
  8. Kuhlen, R.: Informationsethik - Die Entwicklung von Normen für den Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2005) 0.00
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    Source
    Bibliothekswissenschaft - quo vadis? Eine Disziplin zwischen Traditionen und Visionen: Programme - Modelle - Forschungsaufgaben / Library Science - quo vadis? A Discipline between Challenges and Opportunities: Programs - Models - Research Assignments. Mit einem Geleitwort von / With a Preface by Guy St. Clair Consulting Specialist for Knowledge Management and Learning, New York, NY und einem Vorwort von / and a Foreword by Georg Ruppelt Sprecher von / Speaker of BID - Bibliothek & Information Deutschland Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksund Informationsverbände e.V. Hrsg. von P. Hauke
  9. Kuhlen, R.; Ludewig, K.: ENCES - A European Network for Copyright in support of Education and Science : one step forward to a science-friendly copyright in Europe (2009) 0.00
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  10. Kuhlen, R.: Kommunikationsrechte - "impart" oder "r2c"? (2003) 0.00
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    Abstract
    Mit Referenz auf Art. 19 der Universal Declaration of Human Rights wurde vor gut 25 Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung um das "right to communicate" (r2c) als zentraler Bestandteil einer "New World Information and Communication Order" (NWIKO) geführt, die sich heute, unter veränderten Rahmenbedingungen, aber mit ähnlicher politischer, ökonomischer und medialerRelevanz und Brisanz, auf dem Weg zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) wiederholt. Erneut geht es zwar auch um Meinungs-/Medien-/Pressefreiheit aber in erster Linie darum, wer in globaler Hinsicht die Organisationsformen bzw. den Umgang mit Wissen und Information dominieren kann. Es werden die wesentlichen Argumente des alten Streits um die NWIKO im Lichte der aktuellen Entwicklung des WSIS reinterpretiert und zwar aus politischer, medienpolitischer und menschenrechtlicher Sicht. Der Wechsel vom Distribu-tions- zum Interaktions- und Kommunikationsparadigma macht neue Formen medialer Öffentlichkeit, kooperativer Partizipation in der Wirtschaft aber auch kollaborativer Erarbeitung von Wissen und Information und dessen Verteilung möglich. Es wird die These aufgestellt, dass die derzeit von (großen Teilen aus) Politik, Wirtschaft und den Medien mit Vehemenz betriebene Abwehr von r2c als Bestandteil der offiziellen WSIS-Verlautbarungen in ersterLinie der Besitzstandswahrung dient. Es könnte so die Chance verpasst werden, über ein zugestandenes r2c den Weg für neue, elektronischen Umgebungen angemessene Produktions-, Verteil- und Nutzungsformen für den Umgang mit Wissen und Information zu öffnen. Informationsgesellschaften können sich erst dann zu inklusiven und nachhaltigen Gesellschaften entwickeln, wenn Kommunikationsrechte tatsächlich auch von allen zur Überwindung der verschiedenen Ausprägungen des Digital divide wahrgenommen werden können.'
  11. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.00
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    Abstract
    Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen schaltet sich aus Los Angeles in die Debatte um das Urheberrecht ein. Kuhlen lehrt dort derzeit als Gastprofessor an der School of Information Studies der University of California. Er meldet sich zu Wort, nach eigenen Worten »durchaus kritisch (aber nicht als Schelte gemeint) gegenüber der gemeinsamen Stellungnahme', auf die sich der Börsenverein und der Deutsche Bibliotheksverband geeinigt haben und die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Mitte Januar zugestellt wurde«. Kuhlen weist ausdrücklich darauf hin, dass sein Text zwar Argumente des Aktionsbündnisses »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« verwendet, aber er nicht offiziell abgestimmt, sondern von ihm persönlich zu vertreten ist.