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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Kuhlen, R.: Universal Access : Wem gehört Wissen? (2002) 0.01
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    Abstract
    Die Frage nach dem Besitz an Wissen wird als die Frage nach dem Zugriff (Access) auf Wissen bzw. auf Information reformuliert. Antworten darauf entscheiden über die Entwicklung der Informationsgesellschaft. Die Präferenz dieser Bezeichnung gegenüber "Wissensgesellschaft" wird aus dem pragmatischen Informationsbegriff begründet. Von den insgesamt 6 vorgestellten Sichten auf "Informationsgesellschaft" wird näher auf die derzeit dominierende funktionale Sicht auf Wissen und Information eingegangen. Diese erklärt die gegenwärtigen Tendenzen der Kommerzialisierung und Wissensverwertung, aber auch der Transformation der Verhaltensformen gegenüber Wissen (z.B. Wechsel vom Kauf von Wissen zu dessen Leasing) mit den Konsequenzen des "Pricing for Information" und entsprechenden Kontrollverfahren des "Digital Rights Management". Im Ausgang von Differenzierungen im Begriff des "Access" werden Begründungen für "Universal access" vorgestellt, vor allem aus informationsethischer und normativ-prinzipalistischer Sicht. Ausführlich werden einige gegenwärtige Gefährdungen von "Universal access" an den Beispielen Filtern bzw. Abblocken, Manipulation von Metainformationsdiensten und des Leasing bzw. des "Digital Rights Management" diskutiert. "Digital Rights Management" ohne vertrauenssicherndes "User Rights Management" hat alle Potenziale, zum Folterinstrument der Informationsgesellschaft zu werden, aber auf der anderen Seite auch alle Potenziale, durch sozial gesteuerte Rechte- und Benutzerverwaltung das Instrument für Interessenausgleich und damit Informationsfrieden zu werden. Abschließend werden einige Vorschläge unterbreitet, wie das Prinzip des "Universal access" und damit der freie öffentliche Zugang zu Wissen und Information gesichert, zumindest gefördert werden kann. Aus der Diskussion leiten sich verschiedene mögliche Szenarien und die Schlußfolgerung ab, daß jede Zeit unter Anerkennung der technologischen und medialen Rahmenbedingungen ihren Konsens zwischen öffentlichem und privatem Interesse an Verwertung bzw. Austausch von Wissen und am Zugriff auf Wissen neu bestimmen muß.
  2. Kuhlen, R.: Interessenverflechtungen - auf dem Weg zum UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (2003) 0.01
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    Abstract
    Es wird nachvollzogen. wie sich der Prozess zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) entwickelt, der Ende 2003 in Genf und im November 2005 in Tunis stattfinden soll. Insbesondere wird auf Probleme der Integration der bei WSIS vertretenen vier Hauptgruppen - Regierungsdelegationen, drei Beobachtergruppen: Internationale Organisationen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft - hingewiesen. Eine besondere Herausforderung stellt der anzustrebende Ausgleich zwischen den Interessen der Länder des Südens und denjenigen der entwickelten Länder dar. Natürlich geht es um die globale Verfügung über die Informations- und Kommunikationstechnologien sowie vor allem um die Dienste und Inhalte. Wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff zum Wissen der Welt ("right to read"), und wer kann seine eigenen Inhalte ("local content") in die Netzwerke einbringen ("right to write" und "right to communicate"). Zu vermeiden, dass sich aus dieser InterEs wird nachvollzogen, wie sich der Prozess zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft essenauseinandersetzung ein ähnlich fataler Streit entwickelt, wie er um 1980 herum um eine neue Weltkommunikationsordnung geführt wurde, wird besondere politische Kunst erfordern (die bislang in Deutschland mit Blick auf WSIS bislang nicht zu erkennen ist). Der bis zur zweiten Vorbereitungskonferenz (PrepCom2 in Genf Ende Februar 2003) erreichte Stand wird dargestellt, vor allem mit Blick auf die ersten Entwürfe der Regierungsdelegationen für Deklaration und Aktionsplan und die Reaktionen deranderen Beobachtergruppen, vor allem aus Sicht der hier besonders aktiven zivilgesellschaftlichen Gruppen. Es deutet sich, dass das programmatische Konzept von WSIS "inclusive and sustainable knowledge and Information society" werden könnte.
  3. Kuhlen, R.: Informationsethik (2004) 0.00
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    Abstract
    Informationsethik ist Ethik von und für Menschen, deren Verhalten und Werte sich allerdings immer mehr in der Infosphere, in den Informationsumgebungen, entwickeln. Diese wiederum werden immer mehr von dem geprägt, was Telemediatisierung aller, auch und gerade der intellektuellen Lebenswelten genannt werden kann, also die Durchdringung dieser Lebenswelten mit Informations-, Kommunikations-, und Multi-/Hypermedia-Technologien. Daher kann in einem ersten Zugriff Informationsethik bestimmt werden als ein offenes Ensemble von Aussagen über normatives Verhalten gegenüber Wissen und Information, das sich in fortschreitend telemediatisierten Lebenswelten und in der Auseinandersetzung mit den in bisherigen Lebenswelten gültigen Werten und normativen Verhalten entwickelt. Die Abhängigkeit von dem Telemediatisierungsprozess könnte dazu verleiten, Informationsethik mit Computerethik oder Netzethik gleichzusetzen. Nicht alles, was am Thema Computer ethisch relevant sein könnte, sollte die Informationsethik für sich reklamieren - so wie die Informationswissenschaft ja auch einen spezifischeren Begriff von Information hat als die Informatik (vgl. Kap. A 1). Informationsethik ist Ethik in elektronischen Räumen. Das klingt spektakulär, ist aber doch keine Cyberethik, keine Ethik von epers(ons) (electronic personas), durch die in der virtuellen Realität z.B. Rechte und Pflichten von intelligenten Informationsassistenten (Cyborgs, Bots, Agenten) geregelt werden könnten. Solche Rechte von epers, wie z.B. "epers' rights include those of privacy, autonomy and anonymity" wurden und werden durchaus formuliert, so in einer ACM-Konferenz zum Thema Ethics in the Computer Age von 1995. Referenziert werden konnte diese Cyber-/Eper-Ethik auf die drei Asimovschen Gesetze für Roboter, die sich aber letztlich, anders als die Cyborgs and anders als die den Menschen ablösenden Maschinen von Hans Moravec, noch nicht von ihren Schöp fern, den Menschen, emanzipieren durften, sondern, im Sinne der ersten beiden Asimovschen Roboter-Gesetze, sich an den Interessen der Menschen auszurichten hatten. Erst dann, wenn diesen Interessen Genüge geleistet ist, dürften die Roboter auch an sich denken und Rechte und Freiheiten für sich reklamieren. Für Martha M. Smith in ihrem Information-Ethics-Artikel aus dem 32. Band der Annual Review of Information Science and Technology (ARIST) ist Informationsethik "concerned with the ethical conflicts and issues that arise in the use of information, information technologies, and information systems", und zwar will sie dabei vor allem professionelle Aspekte angesprochen sehen, nicht Fragen persönlicher Ethik. Letztere können wir hier im Jahr 2004 nicht mehr so deutlich ausgrenzen, zumal die Bereiche professioneller Fachinformation und informationeller Alltagswelten auf den Publikumsmärkten durch die Telemediatisierung, durch die Ubiquität des Internet ineinander übergehen. Der Universalisierung der Informationsethik haben auch die drei UNESCO-INFOethics-Konferenzen (1997, 1990 und 2000) Rechnung getragen, bei denen das Ethos der Informationsspezialisten nur am Rande eine Rolle spielte. Vielmehr spiegelten die INFOethics-Themen die ethischen (und - im Sinne einer auf Aristoteles bezogenen Trias - zugleich die politischen und ökonomischen) Herausforderungen der (globalen) Informationsgesellschaft wider - die UNESCO bevorzugt eher den Plural und Wissensgesellschaften
  4. Kuhlen, R.; Bekavac, B.; Griesbaum, J.; Schütz, T.; Semar, W.: ENFORUM, ein Instrument des Wissensmanagements in Forschung und Ausbildung im Informationswesen (2002) 0.00
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    Abstract
    Die Konzeption von ENFORUM beruht auf einer verteilten Organisation der informationswissenschaftlichen Kompetenzzentren im deutschsprachigen Bereich und der kooperativen Erarbeitung von ENFORUM-Einträgen über elektronische Kommunikationsforen. ENFORUM wird zum einen in den wissenschaftlichen Kontext elektronischer Wörterbücher und Enzyklopädien eingeordnet, zum anderen werden Vor- und Nachteile asynchroner elektronischer Kommunikation diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Kompensationsleistung von Moderatoren in Kommunikationsforen für den Erfolg der Diskurse unabdingbar ist. Der aktuelle Stand von ENFORUM (März 2002) wird vorgestellt. ENFORUM ist ein voll operatives System mit adaptiver Benutzerverwaltung, flexiblen Such- und Navigationsformen und ersten Funktionen in Richtung Wissensplattform. Überlegungen zur funktionalen Weiterentwicklung von ENFORUM und zum Einsatz in der Ausbildung schließen den Artikel ab.
  5. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.00
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    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.