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  • × author_ss:"Bayer, M."
  1. Bayer, M.: Keine E-Mail soll mehr unbemerkt am FBI vorbeikommen : Die US-Bundespolizei will Abhör-Computer direkt bei den Internet-Anbietern aufbauen - Datenschützer fürchten Missbrauch (2000) 0.00
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    Date
    17. 7.1996 9:33:22
  2. Bayer, M.: ¬Die Werbeabteilung ist schneller : Das Internet aus der Steckdose - lange angekündigt - soll nun im Juli starten / schwierige technische Entwicklung (2001) 0.00
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    Source
    Frankfurter Rundschau. Nr.79 vom 3.4.2001, S.29
  3. Bayer, M.: ¬Die Gier der Bits und Bytes auf Gutenberg : Elektronisches Publizieren, Drucken und das papierlose E-Book melden sich in Frankfurt zu Wort (2000) 0.00
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    Date
    3. 5.1997 8:44:22
  4. Bayer, M.: Nebeneffekte (2004) 0.00
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    Date
    29. 3.2004 11:26:07
  5. Bayer, M.: Zweiter Sonnenaufgang im Internet : Die Registrierung für die neuen Netz-Adressen .info und .biz startet - "Sunrise-Period" soll Markenrechte sichern (2001) 0.00
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    Content
    Die mehrstufige Bestellung klingt komplizierter als sie ist. Dennoch versuchen manche Firmen, mit den neuen Top Level Domains ein Geschäft zu machen. So flattern derzeit fast täglich vermeintlich gut gemeinte Briefe in die Chefetagen: Als Konsequenz aus diesem äußerst ungewöhnlichen und komplizierten Verfahren" wird da beispielsweise interessierten Unternehmen dringend dazu geraten, sich bei der bizRegistrierung von einem Experten beraten und unterstützen zu lassen." Andere Schreiben enthalten professionell gemachte Formulare; wer sie ausfüllt und abschickt, zahlt für eine .info-Vorregistrierung 490 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Dienstleistung besteht dann darin, die Bestellung an einen Registrar weiterzuleiten, an den man sich auch direkt hätte wenden können. Und, wie bei allen Anbietern gilt auch hier: Eine Garantie für die Zuteilung der Adresse gibt es nicht das Geld aber ist aufjeden Fall weg. Als Richtschnur kann eine Vorgabe der Internet-Verwaltung Icann dienen: Adressen mit den neuen Top Level Domains sollten nicht viel teurer kommen als die für bestehende Rubriken. Abzuraten ist von Verträgen, die Gebühren selbst dann verlangen, wenn die angestrebte Adresse nicht mehr zu bekommen ist. Nach .info und .biz ist mit der AdressenErweiterung.name zu rechnen, die für Privatpersonen gedacht ist. Der zuständige Registrar, Global Name Registry, spricht von einer einmaligen und geschützten Identität für die gesamte elektronische Kommunikation" und kündigt einen "digitalen Speicher für die alltägliche Nutzung durch Familie, Freunde, Geschäftspartner und Service Provider" an. Die vier anderen geplanten Rubriken sind branchenbezogen: aero für Luftverkehrsuntemehmen, coop für genossenschaftliche Unternehmen und museum für diese Einrichtungen. Die Endung .pro für Professionells wird streng reglementiert und mit weiteren Kennungen unterteilt - etwa law.pro für Rechtsanwälte und med.pro für Ärzte."
  6. Büssow, J.; Tauss, J.; Scheithauer, I.; Bayer, M.: ¬Ein Kampf gegen den Rechtsextrimismus - oder gegen das Internet? : Der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow und der Medienexperte Jörg Tauss (beide SPD) streiten über Sperren und Filter für das Web (2002) 0.00
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    Content
    "Herr Büssow, Sie haben nordrhein-westfälische Internetfirmen, die Surfern den Onlinezugang ermöglichen, angewiesen, bestimmte Webseiten zu sperren. Warum? - Büssow: Nach dem Mediendienste-Staatsvertrag sind wir verpflichtet, bei Angeboten einzugreifen, die das Strafgesetzbuch verbietet - Volksverhetzung etwa oder Diskriminierung von Minderheiten. Provider, die die Technik zum Anbieten von Seiten bereithalten, haben zwar eine stärkere Verantwortung als Firmen, die ihren Kunden den Weg ins Netz ermöglichen. Aber viele nationalsozialistischen Seiten liegen in den USA Dort sind sie erlaubt, weil sie unter das US-Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. Bei uns sind sie strafbewehrt. In diesen Fällen bitten wir die Zugangsprovider, die Seiten zu sperren. - Das Bitten klingt so freundlich. - Büssow: Ja, erst einmal ist es auch freundlich. Viele Provider folgten uns zunächst. Dann kam der Eco-Verband und sagte, Zugangsanbieter hätten nur die Funktion von Briefträgern - und die seien nicht für den Inhalt von geschlossenen Briefen verantwortlich, sondern hätten nur den Transport vorzunehmen. Aber es handelt sich hier nicht um geschlossene Briefe. Manche halten uns vor, wir dürften im globalen Netz eine globale Kommunikation nicht verhindern. Das würde bedeuten, dass wir im Internet einen anderen Rechtszustand haben als offline. Wir müssten dann ins Strafgesetzbuch schreiben: Diese Bestimmung, Volksverhetzung etwa, gilt nicht im Internet. Das hat der Deutsche Bundestag bislang aber nicht getan. - Soll das Strafgesetzbuch nur offline gelten? - Tauss: Überhaupt nicht. Im Ziel bin ich mit Jürgen Büssow völlig einig: Selbstverständlich sind Kriminelle und Kriminalität zu bekämpfen, da, wo sie auftreten. Aber Jürgen Büssow bekämpft nicht den Rechtsradikalismus, sondern schlichtweg das Internet - und ich habe den Eindruck, aus einer großen Unkenntnis heraus. Was er technisch den Providern abverlangt, ist nicht machbar. Vor allem aber besteht für Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider keine Rechtsgrundlage, weil sie dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht unterliegen, wie mehrere Gutachten bestätigen. - Herr Büssow, verlangen Sie Unmögliches? Zumindest die von Ihnen mit initiierten Tests lassen die Filter ja schlecht aussehen. - Büssow: Als Ordnungsbehörde müssen wir kein bestimmtes Verfahren vorschlagen, wie etwas technisch möglich ist. Trotzdem haben wir uns in Gesprächen mit den Providern darauf eingelassen, ein System von drei Softwarefirmen zu prüfen. Die Universität Dortmund hat sich einverstanden erklärt, die Filter auf ihre Effektivität hin zu untersuchen: ob sie zu umständlich oder teuer sind. Bisher kam nicht heraus, dass es nicht machbar wäre. - Aber die Filter funktionieren auch noch nicht. Umgehen lassen sie sich ja ohnehin. - Büssow: Der Leiter des Rechenzentrums, ein Physiker, sagt: Wir können den Zugang zu bestimmten Seiten erheblich erschweren. Surfer müssen an Windowsrechnern zwölf Schritte unternehmen, um die Sperre zu umgehen. Das ist für durchschnittliche Nutzer viel Aufwand. Vier Provider in Deutschland decken 80 Prozent der User ab: T-Online, AOL, Freenet und Compuserve. Wenn nur die vier eine Selbstverpflichtung abgeben und diese Inhalte nicht mehr zugänglich machen, wäre das ein großer Fortschritt. Denn die Leute, die verbotene Seiten verbreiten wollen, kämen nicht mehr an die Mehrheit der Bevolkerung ran. -