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  1. Kuhlen, R.: Creative Commons : Im Interesse der Kreativen und der Innovation (2005) 0.01
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    Abstract
    Creative Commons (CC) ist das Verfahren, mit dem Produzenten von Wissen und Informationen selbstbestimmt Lizenzen erteilen können - in Analogie zur General Public License (GPL) im Software-Bereich, wie sie von Richard Stallman formuliert wurde (vgl. Stallman 2002). CC geht auf die Initiative von Lawrence Lessig zurück, derzeit Rechtsprofessor in Stanford, theoretisch abgesichert u.a. in seinen Büchern, die inzwischen schon Kultstatus erreicht haben (Lessig 1999, 2001, 2003). Demnach können Werke grundsätzlich frei zum Nutzen des öffentlichen Bereichs genutzt (kopiert und weiter verbreitet) werden, allerdings nur mit Referenz auf den Autor. Die kommerzielle Nutzung kann erlaubt oder verweigert werden, und auch das Recht auf Modifikation kann gewährt oder versagt werden, wobei die Modifikation selbst wieder unter die CCLizenz gestellt werden und die Referenz auf den Ursprungsautor erhalten bleiben muss. Die rechtliche Verbindlichkeit der Lizenz bindet sich an die jeweiligen nationalen Gesetze für den Schutz geistigen Eigentums zurück - für diese Verbindlichkeit haben Juristen gesorgt. Jeder Autor kann das Einhalten seiner Lizenzbedingungen so notfalls einklagen. Die CC-Lizenz gibt also jedem Autor die Möglichkeit an die Hand, die Nutzung seiner Werke, jedweder medialen Art, zu spezifizieren. Dem im Urheberrecht bzw. Copyright zu Grunde liegenden strikten »All Rights Reserved« setzt CC ein flexibles »Some Rights Reserved« entgegen, d.h. die Autoren verzichten in einem von ihnen selbst bestimmten Maße auf einige - keinesfalls auf alle - Rechte.