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  1. Deutsche Nationalbibliothek: Neue Veröffentlichungen im Bereich Regelwerke : 6. RSWK-Ergänzungslieferun / Aktualisierung der RAK-Musik-Anlage M 9 und der RAK-WB-Anlage 5.2 (2010) 0.00
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    Content
    "Die 6. RSWK-Ergänzungslieferung steht in elektronischer Form kostenfrei zur Verfügung: www.d-nb.de/standardisierung/ regelwerke/afs_dok_reg_entw.htm; www.d-nb.de/standardi sierung/pdf/rswk_erg_6.pdf; http://nbn-resolving.de/urn/re s olver.pl?urn=urn: nbn:de:1012009120709 Die Ergänzungslieferung enthält insbesondere Änderungen an den Grundregeln in den Paragrafen 13 bis 15, die auf Ergebnisse der Arbeitsgruppe Strategie der Sacherschließung zurückgehen. Die Benennung "Schlagwortkette" wurde durch "Schlagwortfolge" ersetzt, um die Assoziation einer festen Verknüpfung von Schlagwörtern zu vermeiden. Paragraf 13 legt fest, wann eine oder mehrere Schlagwortfolgen gebildet werden und vereinheitlicht die bisher gehandhabte Anwendung der RSWK. Paragraf 14 regelt die Anordnung der Schlagwörter in einer Schlagwortfolge. Sie wurde auf eine formale Reihenfolge vereinfacht; bei Zusammentreffen von mehreren Schlagwörtern der gleichen Kategorie soll eine sinnvolle Reihenfolge gewählt werden. Paragraf 15 macht grundsätzliche Aussagen zur Anzeige und zum Retrieval von Schlagwortfolgen.
    Eine inhaltliche Veränderung hat nur die Vorgabe zur Umschrift des Spiritus asper erfahren, die sprachlich deutlicher abgefasst wurde und damit keinen Spielraum mehr für unterschiedliche Interpretationen lassen soll. Darüber hinaus wurde die Norm hauptsächlich redakDie DIN 31634 (Information und Dokumentation - Umschrift des griechischen Alphabets) ist im Juni 2009 erschienen und ersetzt die Version aus dem Jahr 1982. tionell überarbeitet und modernisiert. Mit der DIN 31634 hat der NABD erstmals eine Norm nach seinen neuen Grundsätzen für die inhaltliche Gestaltung veröffentlicht, die eine Integrierung der Unicode Werte für sämtliche nichtlateinische Schriftzeichen beinhalten. Die Norm kann über den BeuthVerlag bezogen werden. Als formale Voraussetzung für die Anwendung der revidierten Norm ist eine Aktualisierung des Regelwerkstextes notwendig. Derzeit ist in der Anlage 5.2 (Transliteration der griechischen Buchstaben) der RAK-WB die komplette Umschrifttabelle enthalten. Aus Copyright-Gründen ist es jedoch nicht mehr möglich, die Norm im Regelwerk abzudrucken. Der Standardisierungsausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 25. November 2009 der Veröffentlichung und Inkraftsetzung der geänderten Anlage zugestimmt.
  2. Praxisregeln zu RAK-WB § 311 und RSWK § 106 zur Individualisierung von Personennamen ab 1. Juli 2006 in Kraft (2006) 0.00
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    Content
    "Die Praxisregeln zu RAK-WB § 311 und RSWK § 106: Individualisierung von Personennamen beim Katalogisieren mit der Personennamendatei (PND) treten ab dem 1. Juli 2006 in Kraft. Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Praxisregeln auf ihrer Website veröffentlicht: Praxisregel zu RAK-WB § 311 <urn:nbn:de:1111-20040721136> <http://nbnresolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721136> Praxisregel zu RSWK § 106 <urn:nbn:de:1111-20040721129> <http://nbn-resolving. de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721129> Die Regelungen stellen für die Anwender der Personennamendatei (PND) eine Ergänzung zu den in den Regelwerken bestehenden Regelungen dar. Damit wird der vom Standardisierungsausschuss mit großer Mehrheit getroffene Beschluss, "Regelungen betreffend die Individualisierung von Personennamen vorab als Praxisregel zu veröffentlichen und in Kraft zu setzen" umgesetzt und der von den PND-Anwendern schon seit langem formulierte Wunsch eingelöst, die in der PND bereits realisierte Individualisierung auch im Regelwerk zu verankern. Die Praxisregeln folgen den im Jahr 2004 im "perso-Projekt" getroffenen Beschlüsse. Im "perso-Projekt" waren in einem gemeinsamen Projekt der Expertengruppen PND, Formalerschließung und RSWK/SWD die Personenansetzungsregeln der Regelwerke RAK-WB und RSWK aneinander angeglichen worden. Die miteinander abgestimmten Regeltexte hatten ein Stellungnahmeverfahren durchlaufen und der Standardisierungsausschuss hatte die Veröffentlichung und Anwendung beschlossen. Mit den Praxisregeln zur Individualisierung wird eine wichtige Grundlage für die Arbeit in der Normdatei PND manifestiert. Die nun in Kraft getretenen Praxisregeln können nur einen Teil der im "perso-Projekt" vereinbarten Entwicklungen realisieren, da sie sich noch an den im bestehenden Austauschformat gegebenen Möglichkeiten orientieren. Weitergehende Formatveränderungen sind darin wegen des beschlossenen Umstiegs nach MARC21 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Aus diesem Grund werden auch noch unterschiedliche Textfassungen für die Praxisregel zu den RAK-WB § 311 und RSWK § 106 vorgelegt. Ein gemeinsamer Regelwerkstext für Formal- und Sacherschließung wird nach Abschluss der internationalen Regelwerksentwicklung formuliert. Die im "perso-Projekt" getroffenen Festlegungen werden in die Diskussion und Kommentierung des RDA-Entwurfs für Personenansetzungsregeln einfließen und den deutschen Standpunkt bestimmen. Individualisierte Datensätze in der PND stellen wertvolle Sucheinstiege für die Benutzer unterschiedlichster Kataloge und Bestände dar. Sie ermöglichen die Verlinkung von Veröffentlichungen von und über die Person, von Archivalien, Museumsbeständen und Lexikoneinträgen, wie z. B. in der deutschen Ausgabe der freien Internetenzyklopädie Wikipedia. Die PND umfasst zur Zeit ca. 2,7 Mio. Datensätze, von denen ca. 1,1 Mio. Datensätze individualsiert sind, d.h. genau eine Person beschreiben. Die kooperativ geführte Normdatei wird von allen deutschsprachigen Bibliotheksverbünden, dem Kalliope-Verbund und in Projekten angewendet. Mit vereinten Kräften und den nun geltenden Praxisregeln soll die Anzahl der individualisierten Datensätzen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen."