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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Axelos, C.; Flasch, K.; Schepers, H.; Kuhlen, R.; Romberg, R.; Zimmermann, R.: Allgemeines/Besonderes (1971-2007) 0.07
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    Footnote
    DOI: 10.24894/HWPh.5033. Vgl. unter: https://www.schwabeonline.ch/schwabe-xaveropp/elibrary/start.xav#__elibrary__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27verw.allgemeinesbesonderes%27%5D__1515856414979.
  2. Kuhlen, R.: ¬Die Konsequenzen von Informationsassistenten : was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? (1999) 0.01
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    Abstract
    Der Informationsraum, in dem wir leben, ist so komplex geworden, daß wir ohne die Nutzung externer Kompetenz nicht mehr auskommen können. Informationsarbeit - das heißt: produktive Erschließung des verfügbaren Informationsraumes als der Grundlage, auf der wir unser Leben in all seinen professionellen, öffentlichen und privaten Belangen informationell abgesichert bestreiten können - wird zunehmend an Informationsassistenten delegiert; seit langem schon an Informationsspezialisten, speziell dafür ausgebildeten Personen, wie es harmlos und hilfreich einmal mit Bibliothekaren angefangen hat, und zunehmend mehr an technische Informationsassistenten, Informationsmaschinen, die, von uns Menschen konzipiert und programmiert, sich den Zauberlehrlingen gleich immer mehr verselbständigen.
    Date
    28. 8.2019 19:21:22
    Imprint
    Frankfurt am Main : Suhrkamp
  3. Kuhlen, R.: Pragmatischer Mehrwert von Information : Sprachspiele mit informationswissenschaftlichen Grundbegriffen (1989) 0.01
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    Pages
    29 Bl
    Year
    1989
  4. Kuhlen, R.; Rittberger, M.: Stand und Perspektiven der Informationswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen in Konstanz (1998) 0.01
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    Imprint
    Frankfurt : DGD
    Source
    Information und Märkte: 50. Deutscher Dokumentartag 1998, Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation e.V. (DGD), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 22.-24. September 1998. Hrsg. von Marlies Ockenfeld u. Gerhard J. Mantwill
  5. Kuhlen, R.; Brüning, J.: Creative Commons (CC) - für informationelle Selbstbestimmung, gegen den Trend des Urheberrechts/Copyright als Handelsrecht : Chancen für einen innovativen Drei-Stufen-Test? (2004) 0.01
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    Abstract
    Creative commons (CC) ist, zusammen mit Open Access (OA), in kürzester Zeit zum Signal dafür geworden, dass es, wie schon mit Free and Open Source Software (FOSS), Alternativen zur fortschreitenden Kommerzialisierung von Wissen und Information und zur Fremdbestimmung, um nicht zu sagen Ausbeutung von Autoren bzw. Urhebern jedweder kreativen Arbeitgibt. Man kann es auch systematischer formulieren: CC ist der Versuch, dem weltweiten Trend, das Copyright und im Gefolge auch das zentraleuropäische Urheberrecht in erster Linie als Handelsrecht zu verstehen, wieder Einhalt zu gebieten, und der Versuch, die Rechte an Wissen und Information wieder an den Autor/den Urheber zurückzubinden - dies alles zwar nicht gegen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen, aber faktisch doch massiv die Verwertungsmonopole der Informationswirtschaft kritisierend.
    Date
    22.12.2004 19:54:29
  6. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1989) 0.01
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    Abstract
    Ausgehend von einer Diskussion der Gestaltungskonzeptionen und der Leistungsfähigkeit heutiger Volltext-Retrieval-Systeme wird ein Überblick über den Leistungsumfang des für die Aufbereitung und Präsentation von Textinformation zuständigen Systems TWRM-TOPOGRAPHIC gegeben. TWRM-TOPOGRAPHIC ist Teil eines neuartigen Informationssystems, das sich auf inhaltsorientierte Repräsentation von Volltexten stützt. Die beiden wesentlichsten Leistungsmerkmale von TWRM-TOPOGRAPHIC sind die graphische Retrievaldialogführung und die flexible, situationsgerechte Aufbereitung und Präsentation von Textwissen: Die Dialogführung erlaubt dem Benutzer die direkte Navigation in den auf dem Bildschirm graphisch dargestellten Wissensstrukturen, die Selektion dargestellter Objekte zur Formulierung einer Query sowie das Wechseln des Abstraktionsniveaus der dargestellten Textinformation. Die Aufbereitung und die Präsentation von Textwissen sind kognitiv-ergonomisch begründet und berücksichtigen sowohl die begrenzte Aufnahmekapazität der Benutzer als auch die Bedeutung der zeitlichen Anordnung von Informationseinheiten für die Wahmehmungs- und Gedächtnisleistung der Rezipienten. Textwissen wird in unterschiedlichen Abstraktionsstufen präsentiert: von einer sehr generischen Ebene über Wissensgraphen, automatisch generierten Abstracts bis zur diskursiven Form der Textpassage. Die Generierungskomponente des Systems leistet einen Beitrag zum situationsgerechten Systemverhalten dadurch, daß sie aus semantischen Text-Repräsentationsstrukturen unter Berücksichtigung textueller Wohlgeformtheitsbedingungen benutzerangepaßte Abstracts mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt und variabler Ausführlichkeit produziert. Die Erprobung verschiedener LayoutVerfahren im Projekt TWRM-TOPOGRAPHIC wird durch ein flexibles, objektorientiert spezifiziertes User-Interface-Mangagement-System (UIMS) unterstützt, dessen Objektklassen und deren Interaktionsmöglichkeiten vorgestellt werden. Die Darstellung des Systems wird mit einem ausführlichen Dialogbeispiel abgeschlossen, das die Funktion des Interface und die Wirkung der drei zentralen Operatoren (Select, Zoom und Browse) im Retrievaldialog illustriert.
    Source
    Informatik: Forschung und Entwicklung. 4(1989), S.89-107
    Year
    1989
  7. Kuhlen, R.: Informationsethik - Die Entwicklung von Normen für den Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2005) 0.00
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    Date
    27. 7.2005 12:29:44
  8. Kuhlen, R.; Böhlen, M.; Diefenbach, M.; Reck, W.; Weber, H.: Hypertext - Grundlagen und Funktionen der Entlinearisierung von Text : T.2: System HEIDI - Hypertext-Einführung in die Informationswissenschaft (1989) 0.00
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    Source
    Nachrichten für Dokumentation. 40(1989), S.361-369
    Year
    1989
  9. Kuhlen, R.; Böhlen, M.; Diefenbach, M.; Reck, W.; Weber, H.: Hypertext - Grundlagen und Funktionen der Entlinearisierung von Text : T.1: Modellierung und Realisierung einer Hypertextbasis in einem Ausbildungssystem (1989) 0.00
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    Source
    Nachrichten für Dokumentation. 40(1989), S.295-307
    Year
    1989
  10. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1988) 0.00
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    Abstract
    Ausgehend von einer Diskussion der Gestaltungskonzeptionen und der Leistungsfähigkeit heutiger Volltext-Retrieval-Systeme wird ein Überblick über den Leistungsumfang des für die Aufbereitung und Präsentation von Textinformation zuständigen Systems TWRM-TOPOGRAPHIC gegeben. TWRM-TOPOGRAPHIC ist Teil eines neuartigen Informationssystems, das sich auf inhaltsorientierte Repräsentation von Volltexten stützt. Die beiden wesentlichsten Leistungsmerkmale von TWRM-TOPOGRAPHIC sind die graphische Retrievaldialogführung und die flexible, situationsgerechte Aufbereitung und Präsentation von Textwissen: Die Dialogführung erlaubt dem Benutzer die direkte Navigation in den auf dem Bildschirm graphisch dargestellten Wissensstrukturen, die Selektion dargestellter Objekte zur Formulierung einer Query sowie das Wechseln des Abstraktionsniveaus der dargestellten Textinformation. Die Aufbereitung und die Präsentation von Textwissen sind kognitiv-ergonomisch begründet und berücksichtigen sowohl die begrenzte Aufnahmekapazität der Benutzer als auch die Bedeutung der zeitlichen Anordnung von Informationseinheiten für die Wahmehmungs- und Gedächtnisleistung der Rezipienten. Textwissen wird in unterschiedlichen Abstraktionsstufen präsentiert: von einer sehr generischen Ebene über Wissensgraphen, automatisch generierten Abstracts bis zur diskursiven Form der Textpassage. Die Generierungskomponente des Systems leistet einen Beitrag zum situationsgerechten Systemverhalten dadurch, daß sie aus semantischen Text-Repräsentationsstrukturen unter Berücksichtigung textueller Wohlgeformtheitsbedingungen benutzerangepaßte Abstracts mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt und variabler Ausführlichkeit produziert. Die Erprobung verschiedener LayoutVerfahren im Projekt TWRM-TOPOGRAPHIC wird durch ein flexibles, objektorientiert spezifiziertes User-Interface-Mangagement-System (UIMS) unterstützt, dessen Objektklassen und deren Interaktionsmöglichkeiten vorgestellt werden. Die Darstellung des Systems wird mit einem ausführlichen Dialogbeispiel abgeschlossen, das die Funktion des Interface und die Wirkung der drei zentralen Operatoren (Select, Zoom und Browse) im Retrievaldialog illustriert.
    Date
    15. 1.2005 14:10:22
  11. Kuhlen, R.: Umgang mit Wissen in den neunziger Jahren : zur Virtualisierung von Bibliotheken und Büchern (1994) 0.00
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    Abstract
    Hat das Buch ausgedient? Werden in Zukunft die herkömmlichen Buch-Bibliotheken durch Bibliotheken auf elektronischer Grundlage ersetzt werden? Diese sog. 'virtuellen Bibliotheken' bieten nach Ansicht ihrer Befürworter den großen Vorteil, daß sie weltweit verfügbar wären
  12. Kuhlen, R.; Bekavac, B.; Griesbaum, J.; Schütz, T.; Semar, W.: ENFORUM, ein Instrument des Wissensmanagements in Forschung und Ausbildung im Informationswesen (2002) 0.00
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    Abstract
    Die Konzeption von ENFORUM beruht auf einer verteilten Organisation der informationswissenschaftlichen Kompetenzzentren im deutschsprachigen Bereich und der kooperativen Erarbeitung von ENFORUM-Einträgen über elektronische Kommunikationsforen. ENFORUM wird zum einen in den wissenschaftlichen Kontext elektronischer Wörterbücher und Enzyklopädien eingeordnet, zum anderen werden Vor- und Nachteile asynchroner elektronischer Kommunikation diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Kompensationsleistung von Moderatoren in Kommunikationsforen für den Erfolg der Diskurse unabdingbar ist. Der aktuelle Stand von ENFORUM (März 2002) wird vorgestellt. ENFORUM ist ein voll operatives System mit adaptiver Benutzerverwaltung, flexiblen Such- und Navigationsformen und ersten Funktionen in Richtung Wissensplattform. Überlegungen zur funktionalen Weiterentwicklung von ENFORUM und zum Einsatz in der Ausbildung schließen den Artikel ab.
  13. Kuhlen, R.: Informationsethik : Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2004) 0.00
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    Footnote
    Rez. in: Information - Wissenschaft und Praxis 56(2005) H.2, S.121 (K. Weber): "Rainer Kuhlen ist Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und Lehrbeauftragter am Institut für Bibliothekswissenschaft der HumboldtUniversität zu Berlin. Seine "Informationsethik" ist als Lehrbuch konzipiert; dies ist schon allein daran ersichtlich, dass jedes Kapitel mit "Kontrollfragen" schließt, die Studierenden ermöglichen sollen, zu prüfen, ob der bisher thematisierte Stoff erfasst wurde. Der Text selbst ist in verschiedenen Schriftgrößen gesetzt. Es finden sich kleiner gesetzte Passagen, die der Autor als besonders wichtig und als Kondensat der bis dahin gebotenen Ausführungen anzusehen scheint. Dies mag für ein Selbststudium hilfreich sein, sofern man beim Autor studiert. Ob dies aber für alle Studierenden der Informationswissenschaft oder angrenzender Fächer gilt, kann man bezweifeln. Das Feld der Informationsethik ist stark in Bewegung, das Feld ist recht heterogen. Es ist zwar legitim und wünschenswert, den Versuch der Kanonisierung in der Lehre zu unternehmen, doch scheint dies noch verfrüht. Kuhlen selbst verweist mehrfach darauf, dass die Debatte der Informationsethik im Fluss ist; daher kann der Ausweis vermeintlich wichtiger und weniger wichtiger Aussagen gerade dann fehlleiten, wenn gleichzeitig der Anspruch der Allgemeingültigkeit und Vollständigkeit erhoben wird - und dieser Anspruch steckt überall in Kuhlens Buch. Die Stärke des Buchs liegt darin, dass es eine Fülle von Informationen zur Informationsethik und der darin behandelten Fragen bietet - es werden die großen Probleme angesprochen. Hier an Details zu mäkeln würde dem Anspruch des Buchs nicht gerecht werden; nimmt man die Konzeption als Lehrbuch ernst, so muss das Hauptziel sein, den Studierenden einen breiten Einblick in die jeweiligen Problemlagen zu verschaffen. Dies leistet das Buch ohne Zweifel.
    Jedoch zeigt es gleichzeitig eine erhebliche Schwäche, die auch für die Konzeption als Lehrbuch sehr problematisch ist. In den ersten beiden Kapiteln versucht der Autor, sehr gerafft existierende ethische Ansätze aufzuzeigen und ihren Zusammenhang zur Informationsethik zu skizzieren bzw. Menschenrechtskonzeptionen für die Ziele der Informationsethik nutzbar zu machen. Liest man jedoch weiter, so tauchen die angeführten ethischen Positionen nur noch vereinzelt, unsystematisch und kaum reflektiert auf. Im Wesentlichen erschöpfen sich die Kapitel 3 bis 8 darin, Sachverhalte aufzuzeigen, Konfliktlinien nachzuzeichnen und Argumentationen verschiedenster Interessengruppierungen darzustellen - reine Deskription also. Gleichzeitig werden in den hervorgehobenen Passagen gleichsam apodiktisch und ohne Begründung ethische Postulate formuliert: So und so ist es eben, so und so soll es sein. Dies fällt weit hinter den aktuellen Stand der Diskussion allein im deutschsprachigen Bereich zurück, wie sich an vielen Beispielen deutlich machen lässt: 1) Zwar geht Kuhlen in Kap. 5 auf Beate Rösslers Texte zur Privatheit ein, aber deutet nicht einmal an, wie umfassend sie und viele andere Autoren mit Rückgriff auf Argumente der politischen Philosophie den Anspruch auf Privatheit normativ begründet. z) Obwohl Helmut Spinner mit"Die Wissensordnung" 1994 und "Die Architektur der Informationsgesellschaft" 1998 ausführlich eine (normative) Antwort gegeben hat, wie mit Informationen in einer rechtsstaatlichen Demokratie umgegangen werden sollte, um Rechte und Freiheiten der Bürger zu erhalten und Konflikte zu lösen, geht Kuhlen darauf nicht ein. Dabei ist das Zonen-Konzept Spinners zumindest ein Ausgangspunkt für normative Überlegungen. 3) Auch wenn es problematisch ist, in einer Rezension für sich selbst Partei zu ergreifen, sei der Hinweis erlaubt, dass der Rezensent seit geraumer Zeit versucht, die Konzepte der verschiedenen liberalen Strömungen der politischen Philosophie für die Grundlegung einer Informationsethik - bspw. in Bezug auf die Wahrung von Bürgerrechten und den Digital Divide -fruchtbar zu machen. 4) Allenfalls kursorisch werden die mehr als wichtigen Beiträge von Rafael Capurro, Thomas Hausmanninger und vielen weiteren Autoren in den ICIE-Bänden und anderen Publikationen genannt. Zuletzt: Im internationalen Kontext ist die Forschung viel weiter, als dies Kuhlen darlegt. So ist die Debatte um den Digital Divide weit über das Problem der mangelnden technischen Infrastruktur hinausgegangen - ein Blick bspw. in Mark Warschauers Texte wäre sehr erhellend. Weiterhin, die Liste ist beileibe unvollständig, fehlt die gesamte Auseinandersetzung um die Postmoderne, die wichtigen Beiträge aus den USA werden nur angeschnitten, Luciano Floridi oder Manuel Castells werden bloß kurz zitiert - als Laie könnte man den (mehr als falschen) Eindruck gewinnen, dass Rainer Kuhlen die Informationsethik erfunden hätte. Problematisch ist dabei nicht die gekränkte Eitelkeit der übergangenen Autoren (obwohl intellektuelle Redlichkeit sowie informationswissenschaftliche Ansprüche fordern, auf andere Ansätze hinzuweisen); vielmehr erweckt Kuhlen den Eindruck, dass es gar nicht notwendig sei, normative Aussagen zu begründen oder deutlich zu machen, dass elaborierte Begründungen existieren und bedeutsam für die Ausarbeitung einer Informationsethik sind. Studierende, die Kuhlens Buch nutzen, müssen fast zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass es in ethischen Diskursen nur darauf ankommt, wer etwas behauptet, statt darauf, wie das Gesagte begründet wird. Fazit: Rainer Kuhlens "Informationsethik" liefert eine Fülle von Informationen. Aber weder als Lehrbuch noch als Beitrag zur systematischen Debatte der Informationsethik kann es wirklich überzeugen, dazu ist es zu sehr von Auslassungen geprägt."
  14. Kuhlen, R.: Kommunikationsrechte - "impart" oder "r2c"? (2003) 0.00
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    Abstract
    Mit Referenz auf Art. 19 der Universal Declaration of Human Rights wurde vor gut 25 Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung um das "right to communicate" (r2c) als zentraler Bestandteil einer "New World Information and Communication Order" (NWIKO) geführt, die sich heute, unter veränderten Rahmenbedingungen, aber mit ähnlicher politischer, ökonomischer und medialerRelevanz und Brisanz, auf dem Weg zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) wiederholt. Erneut geht es zwar auch um Meinungs-/Medien-/Pressefreiheit aber in erster Linie darum, wer in globaler Hinsicht die Organisationsformen bzw. den Umgang mit Wissen und Information dominieren kann. Es werden die wesentlichen Argumente des alten Streits um die NWIKO im Lichte der aktuellen Entwicklung des WSIS reinterpretiert und zwar aus politischer, medienpolitischer und menschenrechtlicher Sicht. Der Wechsel vom Distribu-tions- zum Interaktions- und Kommunikationsparadigma macht neue Formen medialer Öffentlichkeit, kooperativer Partizipation in der Wirtschaft aber auch kollaborativer Erarbeitung von Wissen und Information und dessen Verteilung möglich. Es wird die These aufgestellt, dass die derzeit von (großen Teilen aus) Politik, Wirtschaft und den Medien mit Vehemenz betriebene Abwehr von r2c als Bestandteil der offiziellen WSIS-Verlautbarungen in ersterLinie der Besitzstandswahrung dient. Es könnte so die Chance verpasst werden, über ein zugestandenes r2c den Weg für neue, elektronischen Umgebungen angemessene Produktions-, Verteil- und Nutzungsformen für den Umgang mit Wissen und Information zu öffnen. Informationsgesellschaften können sich erst dann zu inklusiven und nachhaltigen Gesellschaften entwickeln, wenn Kommunikationsrechte tatsächlich auch von allen zur Überwindung der verschiedenen Ausprägungen des Digital divide wahrgenommen werden können.'
  15. Kuhlen, R.: Macht Google autonom? : Zur Ambivalenz informationeller Autonomie (2005) 0.00
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    Abstract
    Jeder weiß, was Google und andere Anbieter von Metainformationen leisten. Keine Frage, dass sie die Möglichkeit zum informationell autonomen Handeln erhöhen. Jeder denkt dabei zuerst an die Suchmaschine Google. Was immer auch deren unzählige Bewertungen im Detail besagen - einig sind sich in der Praxis alle: Man benutzt Google. Und die Konsequenz ist auch klar: Mit den Websuchdiensten, allen voran Google, hat sich die Art, wie wir auf Informationen zugreifen, und unsere Einstellung zu Wissen und Information grundlegend verändert. Aber Suchmaschinen sind inzwischen nicht mehr nur zum Suchen da: Google und seine Konkurrenten erweitern ihr Angebot, indem sie die Produkte anderer übernehmen und weiterentwickeln. Ein Beispiel ist die Bildersuch- und -verwaltungssoftware von Picasa. Der Vorteil für den Verbraucher ist dabei, dass die Software jetzt kostenlos nutzbar und in den Google-Blogger-Service und natürlich den Google-Mail-Dienst Gmail integrierbar ist. Nutzen werden viele auch die Google-DesktopSoftware, mit der die Dateien auf dem eigenen Rechner komfortabel durchsucht werden können - bevorzugt solche, die mit Microsoft-Software erstellt wurden. Und so wird es weiter gehen: Googles Ziel »to organize the world's information, making it universally accessible and useful« ist fest im Blick. Zukünftig wird Googles Angebot eine virtuelle Bibliothek einschließen, in der die gesamten Bestände großer Hochschulbibliotheken wie Stanford, Harvard oder Oxford elektronisch aufbereitet zugänglich sind - zwei Jahrzehnte wird es nach Schätzung von Google dauern, bis dieses Projekt abgeschlossen ist. Der Einstieg in das Publikationsgeschäft wurde jüngst mit CrossRef Search gemacht: Google bereitet die Daten eines kommerziellen Dokumentlieferdienst auf und bietet die Ergebnisse auf der Website der beteiligten Verlage im Google-Format zur Suche an.
  16. Kuhlen, R.: Morphologische Relationen durch Reduktionsalgorithmen (1974) 0.00
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    Date
    29. 1.2011 14:56:29
  17. Kuhlen, R.: In Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsklausel (2010) 0.00
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    Abstract
    Die Defizite der bisherigen, Bildung und Wissenschaft betreffenden Schrankenregelungen im deutschen Urheberrecht sollten nach den Vorstellungen wichtiger Wissenschaftsorganisationen, wie des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, der Kulturministerkonferenz, aber auch der international renommierten Wittem-Gruppe, durch eine umfassende Wissenschaftsklausel/-schranke beseitigt werden. Dies liegt im Interesse sowohl von Bildung und Wissenschaft nach einer liberaleren und flexibleren Nutzung von publizierter Information, vor allem für das mit öffentlicher Förderung entstandene Wissen, als auch der auf Innovationen angewiesenen, im internationalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft. Die Darstellung konzentriert sich auf den weitgehendsten Vorschlag des Aktionsbündnisses, in der Hoffnung, dass doch noch einer Änderung der in dieser Sach ablehnenden Haltung des Bundesministeriums der Justiz in der Vorbereitung des Dritten Korbs der Urheberrechtsanpassung in Deutschland bewirkt werden kann.
  18. Kuhlen, R.: Politik gegen die Wissenschaft geht nicht : Ergebnisse einer Befragung zu Stand und Perspektiven des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft (2011) 0.00
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    Abstract
    Wie schätzen die in Bildung und Wissenschaft Tätigen die bestehenden Urheberrechtsregelungen ein, und was erwarten sie von den politischen Instanzen für die auch jetzt wieder anstehenden Reformen des Urheberrechts? Dazu haben sich viele Institutionen mit vielen Papieren geäußert, aber kaum ist das empirisch breiter fundiert. Um es genauer zu wissen, hat das Aktionsbündnis die Initiative ergriffen und im Sommer mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften eine Online-Fragebogenaktion auf den Weg gebracht.
  19. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.00
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    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
    Angesichts der möglicherweise gravierenden Reichweite von solchen Vereinbarungen hat das Aktionsbündnis die politischen Vertreter gebeten, dass Bildung und Wissenschaft direkt in solche Verhandlungen und Vereinbarungen einbezogen werden. Die elektronische Dokumentversorgung ist für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und DBV stützen könnte. Das Aktionsbündnis sowie Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen oder der BLK sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) gehören mit an den Verhandlungstisch. Mit dem Gewicht dieser Partner sollte das derzeit Mögliche ausgehandelt werden können. Auf keinen Fall sollte diese Vereinbarung über eine dann daraus abzuleitende vertragliche Vereinbarung als Ersatz für eine umfassendere, verbindlichere und für Bildung und Wissenschaft akzeptable und ausbalancierte Schrankenregelung herhalten. Für den kritischen Paragraf 53a bedeutet das, dass das Aktionsbündnis die von vielen Bibliothekaren vorgetragene und von verschiedenen Bundestagsabgeordneten unterstützte Forderung nach Erhalt des elektronischen Dokumentversands in grafischer Form (vergleiche unter anderem die Initiative der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin) gegenwärtig als Minimalanforderung mitträgt, obgleich diese Beschränkung auf grafische Formate für Bildung und Wissenschaft eigentlich kaum erträglich ist. Dieses Recht auf Versand grafischer Dateien soll auch dann uneingeschränkt erhalten bleiben, wenn die Verlage flächendeckend mit eigenen elektronischen Angeboten auf dem Markt präsent sind. Wozu dann komplizierte Zwangslizenzregelungen unter ungewissen »angemessenen« Bedingungen?
    Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol für den elektronischen Dokumentenversand zu sichern, zumal deshalb nicht, weil diese die Wissensobjekte, die sie in Zeitschriften veröffentlichen, in der Regel kostenlos von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen und Personen erhalten. Die Rechtfertigung für Verlage, mit solchen Produkten auf den Märkten zu handeln und damit Gewinn zu machen, beziehungsweise die Rechtfertigung für gesetzlich zugestandene Privilegien sollte sich allein aus der Fähigkeit der Anbieter ableiten, aus dem kostenlos gelieferten Wissen Produkte mit attraktiven Mehrwerteigenschaften zu machen und diese Produkte den zurückkaufenden öffentlichen Einrichtungen zu nicht restriktiven, vor allem auch für Studierende nicht prohibitiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der letzte Halbsatz in Paragraf 53a mit der Monopolzuweisung an Verlage darf nicht erhalten bleiben - darin ist sich das Aktionsbündnis mit dem DBV einig. Für ihn gibt es keine Begründung, erst recht nicht durch eine Berufung auf den Dreistufentest. Tucholsky, leicht abgewandelt, hatte wohl recht: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Sollte nicht der DBV seine Energie entsprechend seiner Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access auf ganz andere Aktivitäten richten? Bibliotheken haben alles dafür zu tun, dass freien, in elektronischen Umgebungen möglichen Formen für Produktion, Bereitstellung und Nutzung von Wissen auf breiter Front Geltung verschafft wird. Ist das so, hätte es durchaus einmal nützlich sein können, Verhandlungen an die Wand zu fahren, die dafür nicht zielführend sind. Und ebenfalls könnte es durchaus zu einem erfolgreichen Scheitern kommen, wenn die Politik ein schlechtes Gesetz macht. Die Praxis wird das dann schnell als obsolet erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft, und damit gegen die Interessen der Öffentlichkeit, kann auf Dauer niemand Politik machen. Ich möchte entsprechend an das Selbstbewusstsein der Bibliothekare und die Stärke der Bibliotheken appellieren. Es müssen und können andere und bessere Formen der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Bibliotheken und kommerziellen Informationsanbietern gefunden werden."
    Footnote
    Vgl. auch: Deutscher Bibliotheksverband, Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Gemeinsame Stellungnahme zu den §§52b und 53a UrhG-RegE. In: Bibliotheksdienst. 41(2007) H.3, S.257-261.
  20. Kuhlen, R.: Informationsethik (2004) 0.00
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    Abstract
    Informationsethik ist Ethik von und für Menschen, deren Verhalten und Werte sich allerdings immer mehr in der Infosphere, in den Informationsumgebungen, entwickeln. Diese wiederum werden immer mehr von dem geprägt, was Telemediatisierung aller, auch und gerade der intellektuellen Lebenswelten genannt werden kann, also die Durchdringung dieser Lebenswelten mit Informations-, Kommunikations-, und Multi-/Hypermedia-Technologien. Daher kann in einem ersten Zugriff Informationsethik bestimmt werden als ein offenes Ensemble von Aussagen über normatives Verhalten gegenüber Wissen und Information, das sich in fortschreitend telemediatisierten Lebenswelten und in der Auseinandersetzung mit den in bisherigen Lebenswelten gültigen Werten und normativen Verhalten entwickelt. Die Abhängigkeit von dem Telemediatisierungsprozess könnte dazu verleiten, Informationsethik mit Computerethik oder Netzethik gleichzusetzen. Nicht alles, was am Thema Computer ethisch relevant sein könnte, sollte die Informationsethik für sich reklamieren - so wie die Informationswissenschaft ja auch einen spezifischeren Begriff von Information hat als die Informatik (vgl. Kap. A 1). Informationsethik ist Ethik in elektronischen Räumen. Das klingt spektakulär, ist aber doch keine Cyberethik, keine Ethik von epers(ons) (electronic personas), durch die in der virtuellen Realität z.B. Rechte und Pflichten von intelligenten Informationsassistenten (Cyborgs, Bots, Agenten) geregelt werden könnten. Solche Rechte von epers, wie z.B. "epers' rights include those of privacy, autonomy and anonymity" wurden und werden durchaus formuliert, so in einer ACM-Konferenz zum Thema Ethics in the Computer Age von 1995. Referenziert werden konnte diese Cyber-/Eper-Ethik auf die drei Asimovschen Gesetze für Roboter, die sich aber letztlich, anders als die Cyborgs and anders als die den Menschen ablösenden Maschinen von Hans Moravec, noch nicht von ihren Schöp fern, den Menschen, emanzipieren durften, sondern, im Sinne der ersten beiden Asimovschen Roboter-Gesetze, sich an den Interessen der Menschen auszurichten hatten. Erst dann, wenn diesen Interessen Genüge geleistet ist, dürften die Roboter auch an sich denken und Rechte und Freiheiten für sich reklamieren. Für Martha M. Smith in ihrem Information-Ethics-Artikel aus dem 32. Band der Annual Review of Information Science and Technology (ARIST) ist Informationsethik "concerned with the ethical conflicts and issues that arise in the use of information, information technologies, and information systems", und zwar will sie dabei vor allem professionelle Aspekte angesprochen sehen, nicht Fragen persönlicher Ethik. Letztere können wir hier im Jahr 2004 nicht mehr so deutlich ausgrenzen, zumal die Bereiche professioneller Fachinformation und informationeller Alltagswelten auf den Publikumsmärkten durch die Telemediatisierung, durch die Ubiquität des Internet ineinander übergehen. Der Universalisierung der Informationsethik haben auch die drei UNESCO-INFOethics-Konferenzen (1997, 1990 und 2000) Rechnung getragen, bei denen das Ethos der Informationsspezialisten nur am Rande eine Rolle spielte. Vielmehr spiegelten die INFOethics-Themen die ethischen (und - im Sinne einer auf Aristoteles bezogenen Trias - zugleich die politischen und ökonomischen) Herausforderungen der (globalen) Informationsgesellschaft wider - die UNESCO bevorzugt eher den Plural und Wissensgesellschaften

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