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  1. Lischka, K.: Digitale Doppelgänger (2003) 0.01
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    Abstract
    Aus wievielen Daten besteht die Identität eines Menschen? In den USA ist es eine neunstellige Ziffernfolge
    Content
    "Im Film "Metropolis" von 1926 brauchte der Forscher Rotwang viel Metall und Strom für einen Identitätsdiebstahl: Unter Blitzen und Lichtbögen bekam ein Roboter das Aussehen der Arbeiterfihrerin Maria. Das künstliche Wesen sollte sie ersetzen und die Massen kontrollieren. Heute reicht für den Identitätsklau - zumindest- in den' USA - eine neunstellige Ziffernfolge, die auf vielen, nicht immer ausreichend gesicherten Rechnern liegt. Das mussten gut 500000 Angehörige der US-Armee erfahren, deren Sozialversicherungsnummern, Adressen und Namen von Einbrechern aus einem Computer der Krankenkasse Tri West gestohlen wurden Die Versicherung hat 100000 US-Dollar Belohnung ausgesetzt und überwacht auf Wunsch kostenlos die Einträge über die Kreditwürdigkeit der Betroffenen. Denn mit den Daten ist es leicht, Konten zu eröff nen und im Namen anderer einzukaufen. Dazu brauchen die Kriminellen nicht einmal Kreditkartennummern - es geht auch auf ungedeckten Kredit. Eine Studentin schöpfte erstmals im April Verdacht, als eine Fluglinie wegen zwei mit ihrer Kreditkarte gebuchten Tickets nachfragte. Als sich im Juli ein Elektronikhandel für die Deckung des Kredits interessierte, waren auf ihren Namen bereits 50000 Dollar Schulden angehäuft. Die Frau war bis in den Winter beschäftigt, die Firmen von der Unrechtmäßigkeit . der Forderungen zu überzeugen und ihre Kreditwürdigkeit wiederherzustellen. Hysterische US-Medienberichte über solchen Identitätsklau erinnern an Schauerromane des 19. Jahrhunderts. Damals erlebten Menschen in der Arbeitswelt, wie mehr und mehr Aufgaben an Maschinen übergingen. Immer öfter tauchten Doppelgänger in den Geschichten Jean Pauls oder E.TA. Hoffmanns auf. Die damals heftig diskutierte Frage, was Menschlichkeit ausmacht, steht heute etwas nüchterner im Raum: Aus wie vielen Daten besteht die Identität eines Menschen? In Deutschland glücklicherweise aus wesentlich mehr als in den Vereinigten Staaten. Dort identifizieren sich Bürger fast ausschließlich mit der Sozialversicherungsnummer gegenüber Staat und Kreditgebern Denn ein nationaler Personalausweis fehlt, Reisepässe besitzen nur we nige, und die Führerscheine der Bundesstaaten sind selten fälschungssicher. "Diese Probleme haben wir in Deutschland nicht", sagt der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Hier zu Lande sei "in fast allen Fällen die Identifizierung über den Personalausweis nötig" - und die Angst vor Identitätsklau daher unberechtigt. Ohne den per Ausweis verifizierten Namen und Wohnort gebe es weder Konto noch Kreditkarte. Es sind also mehr Angaben als neun Ziffern nötig. Dennoch ist die einfachste und wirkungsvollste Variante des Identitätsklaus auch- in Deutschland möglich: Mit einer Kreditkartennummer können Kriminelle in fremdem Namen einkaufen. Weichert:' "Das ist ja fast schon klassisch - unberech-tigte Internet-Bestellungen,' da online eine direkte Identifizierung nicht möglich ist." Den größten Teil der Computerkriminalität - die Zahl der Fälle hat sich von 1993 bis 2001 verachtfacht - macht in der deutschen Kriminalstatistik denn auch der Betrug mit solchen rechtswidrig erlangten Karten aus.
    Gut 60 Prozent von 80000 Fällen waren es 2001. Die Kreditkartennummern beschaffen sich unliebsame Zeitgenossen auf verschiedenen Wegen. Meist stehlen sie die Daten. Wie Unternehmen wichtige Kundeninformationen auf ihren Rechnern schützen, darüber sagen selbst bekannte Vertreter wie Amazon und E-Bay nichts, nicht einmal Allgemeines. Öffentlich geworden ist daher bislang eher Negatives, etwa dass im Jahr 2001 Hacker bei der Amazon-Tochter Bibliofind die Kreditkartendaten von fast 100 000 Kunden klauten. Die Anbieter der elektronischen Geldbörsen sind dabei, Diebstahl und Nutzung erschwindelter Informationen zu erschweren: Neue Verfahren prüfen und belasten die Kartennummer online auf einem Zentralrechner der Gesellschaften; die Angaben werden nicht bei den Händlern gespeichert. In einem nächsten Schritt sollen Passwörter folgen, die ebenfalls über die Infrastruktur der Kreditkartenunternehmen kontrolliert werden. Es geht aber nicht nur ums Geld. Auch viele andere Aspekte der Identität jedes Bürgem sind digitalisierte lnformationen über Verdienst, Arbeitgeber, Schulzeiten, Arbeitslosigkeit und Kinder schlummern etwa in den Datenbanken der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Ärzte und Krankenkassen arbeiten mit Gesundheitsdaten. Und Auskunfteien wie die Schufa kennen Informationen über die finanzielle Vergangenheit. Den Schutz all der Angaben reglementieren in Deutschland die Datenschutzgesetze stark, weit stärker als in den Vereinigten Staaten. Dort lockerte 1989 die "Federal Trade Commission" auf Druck von Auskunfteien, Kautionsbüros und Privatdetektiven den Schutz für Informationen über die Kreditwürdigkeit. Folge: Für 49 Dollar liefern Anbieter wje docusearch.com die Sozialversicherungsnummer jeder beliebigen Person. In Deutschland sind die Schufa; und ihre Konkurrenten verpflichtet, stichpro benartig die Berechtigung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die spannendsten Dinge geben die Bürger manchmal ohnehin freiwillig preis - vor allem in den Diskussionsforen des Usenets. Im Archiv der Suchmaschine Google (groups.google.de) stehen Beiträge aus mehr als einem Jahrzehnt. Einzeln betrachtet sind viele harmlos; mehrere Texte eines Autors zusammen liefern aber oft weit mehr Details, als man etwa Marktforschern anvertrauen würde. Ganz zu schweigen von den erotischen Kurzgeschichten einer hochrangigen Universitätsangestellten, die man in Verbindung mit ihrer offiziellen E-Mail-Adresse ohne Mühe findet. Nicht ohne Grund gehört zur Recherche von Personalvermittlern längst die Suche in den Newsgroups. Das Bewusstsein für die digitalisierten Lebensspuren wächst nur langsam - langsamer jedenfalls als die Technologie. In etwa vier Jahren soll laut Gordon Bell, Chef der Microsoft-Forschungsgruppe "My LifeBits" eine Technologie marktreif sein, die den Alltag eines Menschen in Form von digitalisierten Dokumenten, Bildern, Tönen und Videos speichert. Die nötige Speicherkapazität für die digitalen Erinnerungen eines Menschenlebens sieht Bell bei 1000 Gigabyte. Er selbst hat seit 1995 in seinem Zweitgedächtnis auf einer Festplatte 30 Gigabyte angehäuft: Viel neuer Stoff für Datenschützer - und neue Jean Pauls."
  2. Lischka, K.: Spurensuche im Datenwust : Data-Mining-Software fahndet nach kriminellen Mitarbeitern, guten Kunden - und bald vielleicht auch nach Terroristen (2002) 0.01
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    Content
    "Ob man als Terrorist einen Anschlag gegen die Vereinigten Staaten plant, als Kassierer Scheine aus der Kasse unterschlägt oder für bestimmte Produkte besonders gerne Geld ausgibt - einen Unterschied macht Data-Mining-Software da nicht. Solche Programme analysieren riesige Daten- mengen und fällen statistische Urteile. Mit diesen Methoden wollen nun die For- scher des "Information Awaren in den Vereinigten Staaten Spuren von Terroristen in den Datenbanken von Behörden und privaten Unternehmen wie Kreditkartenfirmen finden. 200 Millionen Dollar umfasst der Jahresetat für die verschiedenen Forschungsprojekte. Dass solche Software in der Praxis funktioniert, zeigen die steigenden Umsätze der Anbieter so genannter Customer-Relationship-Management-Software. Im vergangenen Jahr ist das Potenzial für analytische CRM-Anwendungen laut dem Marktforschungsinstitut IDC weltweit um 22 Prozent gewachsen, bis zum Jahr 2006 soll es in Deutschland mit einem jährlichen Plus von 14,1 Prozent so weitergehen. Und das trotz schwacher Konjunktur - oder gerade deswegen. Denn ähnlich wie Data-Mining der USRegierung helfen soll, Terroristen zu finden, entscheiden CRM-Programme heute, welche Kunden für eine Firma profitabel sind. Und welche es künftig sein werden, wie Manuela Schnaubelt, Sprecherin des CRM-Anbieters SAP, beschreibt: "Die Kundenbewertung ist ein zentraler Bestandteil des analytischen CRM. Sie ermöglicht es Unternehmen, sich auf die für sie wichtigen und richtigen Kunden zu fokussieren. Darüber hinaus können Firmen mit speziellen Scoring- Verfahren ermitteln, welche Kunden langfristig in welchem Maße zum Unternehmenserfolg beitragen." Die Folgen der Bewertungen sind für die Betroffenen nicht immer positiv: Attraktive Kunden profitieren von individuellen Sonderangeboten und besonderer Zuwendung. Andere hängen vielleicht so lauge in der Warteschleife des Telefonservice, bis die profitableren Kunden abgearbeitet sind. So könnte eine praktische Umsetzung dessen aussehen, was SAP-Spreche-rin Schnaubelt abstrakt beschreibt: "In vielen Unternehmen wird Kundenbewertung mit der klassischen ABC-Analyse durchgeführt, bei der Kunden anhand von Daten wie dem Umsatz kategorisiert werden. A-Kunden als besonders wichtige Kunden werden anders betreut als C-Kunden." Noch näher am geplanten Einsatz von Data-Mining zur Terroristenjagd ist eine Anwendung, die heute viele Firmen erfolgreich nutzen: Sie spüren betrügende Mitarbeiter auf. Werner Sülzer vom großen CRM-Anbieter NCR Teradata beschreibt die Möglichkeiten so: "Heute hinterlässt praktisch jeder Täter - ob Mitarbeiter, Kunde oder Lieferant - Datenspuren bei seinen wirtschaftskriminellen Handlungen. Es muss vorrangig darum gehen, einzelne Spuren zu Handlungsmustern und Täterprofilen zu verdichten. Das gelingt mittels zentraler Datenlager und hoch entwickelter Such- und Analyseinstrumente." Von konkreten Erfolgen sprich: Entlas-sungen krimineller Mitarbeiter-nach Einsatz solcher Programme erzählen Unternehmen nicht gerne. Matthias Wilke von der "Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung" (BTQ) der Gewerkschaft Verdi weiß von einem Fall 'aus der Schweiz. Dort setzt die Handelskette "Pick Pay" das Programm "Lord Lose Prevention" ein. Zwei Monate nach Einfüh-rung seien Unterschlagungen im Wert von etwa 200 000 Franken ermittelt worden. Das kostete mehr als 50 verdächtige Kassiererinnen und Kassierer den Job.
    Jede Kasse schickt die Daten zu Stornos, Rückgaben, Korrekturen und dergleichen an eine zentrale Datenbank. Aus den Informationen errechnet das Programm Kassiererprofile. Wessen Arbeit stark Durchschnitt abweicht, macht sich verdächtig. Die Kriterien" legen im Einzelnen die Revisionsabteilungen fest, doch generell gilt: "Bei Auffälligkeiten wie überdurchschnittlichvielenStornierungen, Off nen der Kassenschublade ohne Verkauf nach einem Storno oder Warenrücknahmen ohne Kassenbon, können die Vorgänge nachträglich einzelnen Personen zugeordnet werden", sagt Rene Schiller, Marketing-Chef des Lord-Herstellers Logware. Ein Kündigungsgrund ist eine solche Datensammlung vor Gericht nicht. Doch auf der Basis können Unternehmen gezielt Detektive einsetzen. Oder sie konfrontieren die Mitarbeiter mit dem Material; woraufhin Schuldige meist gestehen. Wilke sieht Programme wie Lord kritisch:"Jeder, der in dem Raster auffällt, kann ein potenzieller Betrüger oder Dieb sein und verdient besondere Beobachtung." Dabei könne man vom Standard abweichen, weil man unausgeschlafen und deshalb unkonzentriert sei. Hier tut sich für Wilke die Gefahr technisierter Leistungskontrolle auf. "Es ist ja nicht schwierig, mit den Programmen zu berechnen, wie lange beispielsweise das Kassieren eines Samstagseinkaufs durchschnittlich dauert." Die Betriebsräte - ihre Zustimmung ist beim Einsatz technischer Kon trolleinrichtungen nötig - verurteilen die wertende Software weniger eindeutig. Im Gegenteil: Bei Kaufhof und Edeka haben sie dem Einsatz zugestimmt. Denn: "Die wollen ja nicht, dass ganze Abteilungen wegen Inventurverlusten oder dergleichen unter Generalverdacht fallen", erklärt Gewerkschaftler Wilke: "Angesichts der Leistungen kommerzieller Data-Mining-Programme verblüfft es, dass in den Vereinigten Staaten das "Information Awareness Office" noch drei Jahre für Forschung und Erprobung der eigenen Programme veranschlagt. 2005 sollen frühe Prototypen zur Terroristensuche einesgetz werden. Doch schon jetzt regt sich Protest. Datenschützer wie Marc Botenberg vom Informationszentrum für Daten schutz sprechen vom "ehrgeizigsten öffentlichen Überwachungssystem, das je vorgeschlagen wurde". Sie warnen besonders davor, Daten aus der Internetnutzung und private Mails auszuwerten. Das Verteidigungsministerium rudert zurück. Man denke nicht daran, über die Software im Inland aktiv zu werden. "Das werden die Geheimdienste, die Spionageabwehr und die Strafverfolger tun", sagt Unterstaatssekretär Edward Aldridge. Man werde während der Entwicklung und der Tests mit konstruierten und einigen - aus Sicht der Datenschützer unbedenklichen - realen Informationen arbeiten. Zu denken gibt jedoch Aldriges Antwort auf die Frage, warum so viel Geld für die Entwicklung von Übersetzungssoftware eingeplant ist: Damit man Datenbanken in anderen Sprachen nutzen könne - sofern man auf sie rechtmäßigen Zugriff bekommt."
  3. Lischka, K.: US-Richter misstrauen Internet-Filtern : Jugendschutz contra freie Meinungsäußerung: In Amerika entscheidet wieder mal die Justiz über staatliche Vorgaben (2002) 0.00
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    Content
    "Was haben die finnische Botschaft in Rumänien, eine dänische Organisation gegen die Todesstrafe in den USA und die schottische Zeitung 'Aberdeen Independent" gemeinsam? Ihre Internet-Seiten gefährden jugendliche Nutzer mit pornografishen Inhalten. So sieht es zumindest das Filterprogramm "N2H2 Internet Filtering 2.0". Diese und 6.774 weitere zu Unrecht blockierte Seiten präsentiert die "American Civil Liberties Union (ACLU)" als Beweis in einem Prozess um den sog. Children's Internet Protection Act (CIPA). Verhandelt wird dabei eine Frage von internationaler Bedeutung: Ab wann gefährdet Jugendschutz im Internet die freie Meinungsäußerung? In Deutschland rückt die Filter-Problematik ins öffentliche Bewusstsein, seit die Düsseldorfer Bezirksregierung von Zugangs-Providern eine Blockade bestimmter Internet-Seiten fordert (siehe Netzwerk-Seite vom 12. März) - und dagegen Protest laut wird, wie am Wochenende mit einer Demonstration in der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt. ln den Vereinigten Staaten befassen sich Bürgerrechtsgruppen und Gerichte bereits seit Mitte der neunziger Jahre mit Online-Filtern. Zwei Gesetze, die Minderjährige vor Pornografie im Netz schützen sollten, haben US-Gerichte bereits für verfassungswidrig erklärt beziehungsweise wegen Verfassungsbedenken vorerst gestoppt: 1996 den "Connmunications Decency Act" und 1998 den "Child Online Protection Ast". ln beiden Fällen war das wesentliche Argument gegen Zwangsfilterung die lneffektivität der Programme. Da auch Internetseiten über Empfängnisverhütung, Aids, die Diskriminierung Homosexueller oder gar die Cartoonfigur Snoopy gesperrt wurden, sahen die Gerichte die vom ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit gefährdet. Es scheint wahrscheinlich, dass deshalb auch der jetzt verhandelte "Children's Internet Protestion Act" keinen Bestand haben wird. Das lassen die Äußerungen der Richter während der Verhandlung erwarten. Ihr Urteil werden sie Anfang Mai verkünden. Anders als die beiden früheren Gesetze gehört der CIPA nicht zum Strafrecht. Das Gesetz sieht vor, dass vom Jahr 2003 an Bibliotheken nur dann mit Bundesgeld unterstützt werden, wenn sie minderjährige Surfer von jugendgefährdenden Seiten fern halten. Ob das allerdings möglich ist, zweifelt Harvey Bartle, einer der drei Richter, an: "Ich denke, jedermann würde mir zustimmen, dass wir wahrscheinlich nicht hier sitzen würden, wenn es eine Technologie gäbe, die einfach Obszönitäten, Kinderpornografie und jugendgefährdende Inhalte ausschließen könnte." Solche Filter existieren nicht. Arbeiten die Programme mit von Menschen erstellten Listen, blockieren sie nicht einmal annähernd genügend Seiten. Allerdings kann man gute Entscheidungen erwarten. Denn Menschen verstehen anders als Computer, dass Aufklärungsangebote über Empfängnisverhütung durchaus für Minderjährige zugänglich sein sollten. Freilich sind schon solche Einsätzungen in den Vereinigten Staaten umstritten, wo es unterschiedliche Ansichten etwa über die Zulässigkeit von vorehelichem Sex gibt: Gerade deshalb ist das Schwelgen der meisten Hersteller von Filtersoftware übenden Inhalt ihrer Listen, deren Zustandekommen und die zu Grunde liegenden Wertvorstellungen beängstigend. Richter Bartle fragte einen als Zeugen geladenen Bibliothekar, der Filterprogramme einsetzt: "Sie delegieren die Verantwortung an ein außenstehendes Unternehmen? Wie kontrollieren sie, was der Hersteller der Filtersoftware tut?" Andere Filter arbeiten mit automatischer Texterkennnng. Die genaue Arbeitsweise halten die Produzenten geheim, allerdings dürfte die Suche nach Reizworten dabei eine bedeutende Rollenspielen. Damit ist wohl zu erklären, dass das Programm Cyberpatrol die Internet-Seite zum Buch "Peepshow: Media and Politics in an Age of Scandal" vier angesehener Publizisten blockiert hat. Der Sprachwissenschaftler Geoffrey Nunberg sagte vor Gerietet, eine präzise Analyse des Sinnzusammenhangs liege "weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie".
  4. Lischka, K.: 128 Zeichen für die Welt : Vor 40 Jahren schrieben Fachleute das Alphabet des Computers - und schufen damit dem ASCII-Standard (2003) 0.00
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    Abstract
    Wollen sich Menschen verständigen, brauchen sie eine gemeinsame Sprache. So wurde vor zwei Jahrtausenden in den Provinzen des römischen Imperiums fleißig Latein gelernt. Ähnlich ist das bei Computern; die miteinander in Kontakt treten: Sie benötigen eine gemeinsame Methode, um die Weltsprache digital abzubilden. Vor vier Jahrzehnten wurde sie geschaffen: Am 17. Juni 1963 bestimmte die "American Standards Association" (ASA), dass ein großes "A" der Zahlenfolge 1000001 entspricht. Genau 128 solcher siebenstelliger Binärcodes gibt es seither - entstanden war der"American National Standard Code for Information Interchange", ASCII. Die Bedeutung des offenen Standards rückt erst neuerdings wieder ins Bewusstsein der Netzöffentlichkeit. Bis vor kurzem war einer der Initiatoren von ASCII, der heute 83jährige Programmierer Bob Bemer, für seine Verdienste bei Programmiersprachen wie Cobol und Fortran bekannt. Jetzt hat ihm das renommierte amerikanische "Institute of Electrical and Electronics Engineer" (IEEE) die Auszeichnung "Computer Pioneer Award" verliehen - wegen seiner Verdienste um ASCII. Dass lange Zeit niemand an ASCII als besondere Errungenschaft dachte, liegt am Erfolg des Standards. Vor der Vereinheitlichung hatte jeder Computerhersteller seine eigenen Methoden, um Zeichen wie Buchstaben digital abzubilden. Bemer erinnert sich: "Es gab kaum Lösungsansätze, die alle Beteiligten befriedigten. Dabei zeichnete sich das Problem ab - immerhin wuchs die Verbreitung von Computer von Ende der 50er Jahre an stark. Zudem war die Entwicklung von Software teuer, und deshalb wollte man natürlich Code wiederverwenden." Also diskutierte Bemer mit den Kollegen und legte 1960 den ASCII-Entwurf vor. Das Konzept ist deshalb beachtlich, weil es bereits die Internationalisierung voraussah und ermöglichte. Bemer hatte unter anderem ein Zeichen definiert, das den Sprung zu ergänzenden Codetabellen anzeigt. So konnte ASCII von einem amerikanischen zu vielen internationalen Standards hatte ASCII eindeutig zu wenige davon für alle Zeichen der Welt. Auch für deutsche Umlaute war kein Platz. Die haben ihre Zuflucht in einem der vielen um ein achtes Bit erweiterten ASCII-Codesätze gefunden. Von den durch die Genfer "International Organization for Standardization" (ISO) genormten Zeichensätzen gibt es viele Varianten. Das große Ü steht im westeuropäischen Zeichensatz ISO 8859-1 - als Zeichen Nummer 220 oder binär ausgedrückt als 11011100. Es gibt die Zeichensätze für das kyrillische, hebräische und griechische Alphabet, und im Jahr 2001 wurde ein ThaiZeichensatz von der ISO angenommen. Der Weg dorthin war für den ASCII-Zeichensatz steinig. Es gab lange Zeit einen konkurrierenden Standard, der von Großrechnern benutzt wurde: EBCDIC. Doch das Betriebssystem Unix nutzte ASCII, ebenso die ersten Personal Computer Schon zu einer Zeit, als niemand an das bunte World-Wide Web dachte, war ASCII auch im Internet; nützlich. Denn um Infor mati en korrekt über das Netz, zu schicken,,müssen Internet-Protokolle allerlei allgemein verständliche Informationen über die Art und Bestimmung der beförderten Daten enthalten. Also etwa, wer der Empfänger einer E-Mail ist oder in welchem Zeichensatz der Autor eine Internetseite erstellt hat. Solche Dinge wurden schon früh in ASCII geschrieben. Der finnische Fachautor Jukka K Korpela, der eine der umfangreichen Geschichtsschreibungen zu ASCII zusammengetragen hat, sagt, der Wert von ASCII sei so versteckt wie diese internen Informationen nach dem Internet Protokoll.
  5. Lischka, K.: Scherzbolde im Whitehouse.net : Die neuen Internet-Adressen wie .info oder.biz brachten nicht die erhoffte Systematik in das Netz (2003) 0.00
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