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  1. Liebwald, D.: Evaluierung juristischer Datenbanken (2003) 0.01
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    Footnote
    Rez. in Mitt. VÖB 57(2004) H.2, S.71-73 (J. Pauser):"Bei der hier zu besprechenden Arbeit handelt es sich um die Ende 2003 erfolgte Drucklegung einer juristischen Dissertation an der Universität Wien. Die Autorin zielt darauf ab, "Grundlagen, Entstehung, verschiedene Ansätze und Entwicklungstendenzen desjuristischen Information Retrieval aufzuzeigen [...], um schließlich die Qualität der wichtigsten österreichischen Rechtsdatenbanken anhand der gewonnenen Erkenntnisse messen zu können". Das gewählte Thema ist spannend und wohl für jeden Informationswissenschaftler und praktischen Juristen von Relevanz. Elektronische Datenbanken mit Rechtsinformation, seien sie nun online oder offline, revolutionieren seit geraumer Zeit die juristische Arbeit nicht nur in Österreich. Das Recherchieren mittels dieser neuen "Werkzeuge" gehört bereits standardmäßig zur Grundausbildung eines jedes Juristen. Die Kenntnis der umfassenden Möglichkeiten dieser neuen juristischen Informationsquellen beeinflusst massiv die Qualität und vor allem Schnelligkeit des juristischen Arbeitens. Vor diesem Hintergrund ist es immens wichtig, dass die juristischen Datenbanken den Bedürfnissen der Nutzer möglichst zweckmäßig entgegenkommen. Doris Liebwald definiert im ersten Teil ihrer Arbeit den Begriff "Information Retrieval" als "Repräsentation, Speicherung und Organisation von Informationen und der Zugriff auf Informationen" und versucht anschließend Bewertungskriterien für Rechtsdatenbanken aufzustellen. Hinsichtlich der Daten (Gesetze, Gerichtsentscheidungen, juristische Literatur) fordert sie "Vollständigkeit", "Aktualität" und "Authentizität"; in technischer Sicht ergeben sich "Inhaltserschließung", "Suchfunktionen/-möglichkeiten", sowie die "Benutzerfreundlichkeit der Systemoberfläche" etwa durch einfache Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Anreicherung durch Hilfefunktionen usw. als Bewertungskriterien, Schließlich sind aus praktisch-ökonomischer Sicht noch "Kosten" und der "Support" aufgenommen.
  2. Schwartz, D.: Einsatz und Leitbilder der Datenverarbeitung in Bibliotheken : dargestellt an ausgewählten Projekten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (2004) 0.00
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    Footnote
    Rez. in: ZfBB 52(2005) H.2, S.105-107 (R. Altenhöner):"In seiner 2003 am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin erstellten und angenommenen Dissertation untersucht Dieter Schwartz 30 Jahre Einsatz der Datenverarbeitung in Bibliotheken. Dabei interessieren ihn erklärtermaßen besonders die Leitbilder, die im historischen Rückblick auf die Zeit zwischen 1965 und 1995 zum Tragen kamen. Zugrunde gelegt hat er für dieses Unterfangen im Wesentlichen Projekte, die im Rahmen des Förderprogramms Modernisierung und Rationalisierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft in diesem Zeitraum durchgeführt wurden. Inhalt und Vorgehen der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen: In einem ersten Teil wird nach einer sechsseitigen Einführung auf knapp 25 Seiten ein geschichtlicher Abriss der Datenverarbeitung gegeben, der sich im Wesentlichen auf allgemeine Grundlagenliteratur und einführende Handbücher stützt. Die folgenden rund 5o Seiten widmen sich dann dem eigentlichen Untersuchungsgegenstand: Schwartz zählt diverse Projekte aus der Laufzeit des Programms auf und bemüht sich darum,jede wertende Betrachtung zu unterlassen. Der Vorbereitung der eigentlichen kritischen Analyse dient das nächste Kapitel: Hierzu werden - auf wiederum knapp 25 Seiten ausgeführt - die Elemente »DFG, Projekte, Modernisierung und Rationalisierung sowie Innovation und Technik« herausgearbeitet und beschrieben, die Schwartz zu »geeigneten Betrachtungsgrößen« erklärt (S. 99). Das folgende Kapitel, »Kritische und vergleichende Betrachtung der beschriebenen Bibliotheksprojekte« stellt mit seinen 65 Seiten somit das eigentliche Herzstück der Arbeit dar. Hier sind die versprochenen Erkenntnisse aus dem Einleitungskapitel, nämlich »gegenwärtigen und zukünftigen Projekten der Datenverarbeitung die Ursprünge aufzuzeigen« (S. XI f) zu erwarten, da »das Studium der Vergangenheit ... der Gegenwart dienen und eine ergebnisreiche Zukunft vorbereiten« solle. Schwartz bietet außerdem als Dreingabe auf gut 25 Seiten eine zusammenfassende Betrachtung inklusive Ausblick auf die aktuellen Diskussionen, um abschließend nochmals eine Zusammenfassung auf nun einer Seite folgen zu lassen. Weitere rund 70 Seiten füllt der Anhang, der u.a. Förderrichtlinien der DFG, den DFG-Leitfaden für Antragsteller aus dem WWW übernimmt und abdruckt, einige aus sekundären Quellen übernommene Übersichten, ferner eine Auflistung der behandelten Projekte, einen Abschnitt mit Begriffsklärungen im Kontext von Bewertungsgrößen und Leistungsparametern und schließlich - neben dem ausführlichen Abkürzungs- und Literaturverzeichnis, das eine bunte und erkennbar höchst unterschiedlich intensiv in die Arbeit eingegangene Sammlung enthält - The-menvorschläge für weitere Arbeiten, auf die noch einmal zurückzukommen sein wird (S. 222 f). Ein Register fehlt bedauerlicherweise.
    Insgesamt erhält man so mehr eine Materialansammlung zum Thema als eine Aufarbeitung-auch wenn die zum Teil fein gegliederte extreme Kapitelaufteilung etwas anderes suggeriert. Verbunden mit der starken Fußnotenlastigkeit (oft mehr als die Hälfte einer Seite einnehmend mit z.T. kuriosen Auswüchsen, wenn etwa von einer Textstelle auf zwei hintereinander stehende Fußnoten mit inhaltlich nahezu gleichen Aussagen verwiesen wird [S.72, 247/248]) ist die im Übrigen technisch sehr sauber erstellte Arbeit (ein Kolumnenfehler S.64, kaum Tippfehler) aus meiner Sicht keine Leseempfehlung. Wirksamkeit der Projekte? In doppeltem Sinne interessant ist der Hinweis auf weiteren Untersuchungsbedarf (S.222), hier macht Schwartz zwei Vorschläge. Zum einen solle man den Betrachtungsfokus auf das Ausland (und hier insbesondere die USA) und auf einen Systemvergleich (DDR) legen, zum anderen einen Vergleich organisatorischer Strukturen in kommerziellen Unternehmen und Bibliotheken ziehen, der klären solle, ob »Unternehmen - im Gegensatz zu Bibliotheken - aufgrund ihrer inneren Strukturen besser in der Lage sind, innovative Entwicklungen aufzugreifen und erfolgreich in den Routinebetrieb umzusetzen« (S.223). Die so indirekt getroffene Aussage zu Bibliotheken, über eine geringe Innovationsfähigkeit zu verfügen, ist für sich wohl wenig überraschend. Erstaunlich aber ist, dass diese Erkenntnis in der gesamten Arbeit nicht klar ausgesprochen wird - und da her auch in der Analyse der Projekte und der Förderanstrengungen der DFG keine Rolle spielt. Zwar wird an manchen Stellen auf Probleme bei der Nachnutzung von Projektergebnissen und auf Widerstände in Bibliotheken verwiesen (immer in Form von zeitgenössischen Zitaten); diese Äußerungen werden dann aber sofort wieder durch anders lautende Aussagen relativiert (s.a. die Zusammenfassung, S. 194). Hier aber liegen tatsächlich interessante Ansätze: Wie lässt sich die »Wirksamkeit« bestimmter Projekte untersuchen, was zur Wirkungsgeschichte bestimmter technischer Innovationen in Bibliotheken sagen? In diesem Zusammenhang müssten DFG-Positionspapiere und Stellungnahmen des Bibliotheksausschusses viel breiter berücksichtigt werden. Auch eine zahlenbasierte Analyse von 30 Jahren DFG-Förderung lässt möglicherweise interessante Schlüsse zu und spiegelt sich wandelnde Förderschwerpunkte. Wie ist das spezifische Gutachter-System der DFG im Kontext der Bibliotheksförderung zu sehen, inwieweit wirkten Gutachter aus Forschung und Wissenschaft erkennbar inhaltlich ein? Wie hat sich das Bild der Geschäftsstelle in dieser Zeit verändert und inwieweit existiert eine eigene Binnendynamik der Geschäftsstellenaktivitäten? Sind Begutachtungsmaßstäbe und Veränderungen in 30 Jahren erkennbar? Dies wäre schon deshalb interessant, weil die DFG-Projekteja nicht nur einfach Spiegelbild der Geschichte sind, sondern durchaus auch von speziellen Interessen gesteuert sind und eigenen Leitbildern folgen. Der Mut zu selbstverständlich begründeten Bewertungen einerseits und eine vertiefte Analyse einzelner ausgewählter Projekte und ihrer jeweiligen Wirkungsgeschichte andererseits hätten sicherlich einen größeren Erkenntnisgewinn gebracht. Wenn einmal in der Arbeit konkret ein Leitbild inhaltlich benannt wird, nämlich das traditionelle »Leitbild eines einheitlichen und gemeinschaftlichen Bibliothekswesens« (in der Zusammenfassung, S.195), wird erheblich klarer, was denn eigentlich gemeint ist."
  3. Siever, C.M.: Multimodale Kommunikation im Social Web : Forschungsansätze und Analysen zu Text-Bild-Relationen (2015) 0.00
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    Abstract
    Multimodalität ist ein typisches Merkmal der Kommunikation im Social Web. Der Fokus dieses Bandes liegt auf der Kommunikation in Foto-Communitys, insbesondere auf den beiden kommunikativen Praktiken des Social Taggings und des Verfassens von Notizen innerhalb von Bildern. Bei den Tags stehen semantische Text-Bild-Relationen im Vordergrund: Tags dienen der Wissensrepräsentation, eine adäquate Versprachlichung der Bilder ist folglich unabdingbar. Notizen-Bild-Relationen sind aus pragmatischer Perspektive von Interesse: Die Informationen eines Kommunikats werden komplementär auf Text und Bild verteilt, was sich in verschiedenen sprachlichen Phänomenen niederschlägt. Ein diachroner Vergleich mit der Postkartenkommunikation sowie ein Exkurs zur Kommunikation mit Emojis runden das Buch ab.