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  • × year_i:[2000 TO 2010}
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  1. Block, B.; Labner, J.; Rusch, B.: Katalogisierung kooperativ gemacht (2007) 0.03
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    Abstract
    Haben Sie schon einmal versucht, Ihren fachfremden Bekannten oder Familienangehörigen plausibel zu erklären, warum in Deutschland (die Österreicher mögen diese Verkürzung einen Moment verzeihen und sich mitgenannt fühlen) eine Titelaufnahme zeitgleich mehrfach erstellt wird? Mal unter uns: Wir sind mit unseren ausführlichen Erklärungen regelmäßig gescheitert. Spätestens wenn wir mit unserem Vortrag bei unterschiedlichen Katalogisierungskonventionen und technischen Hindernissen angelangt sind, ist uns unser Gegenüber eingenickt. Unser fachfremdes Gegenüber, versteht sich. Aber je stärker die Katalogisierungsabteilungen in den Bibliotheken schrumpfen und die "pragmatische" der "perfekten" Titelaufnahme den Rang abläuft, desto mehr Fragen kommen auch von Bibliothekarlnnen: Warum lassen sich die Aufnahmen nicht aus anderen Verbünden übernehmen? Warum nicht die verknüpften Normdaten? Warum existieren nach wie vor unterschiedliche Erschließungspraktiken? Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hat sich 2005 dieser Thematik angenommen und ein Projekt mit dem Namen "Kooperative Neukatalogisierung" ins Leben gerufen. Es sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Datenübernahme zwischen den Verbünden für die Formal- und Sacherschließung erarbeitet werden mit dem Ziel, die Eigenkatalogisierungsquoten zu senken sowie Anreicherungen für bestehende Datensätze (Sacherschließung, Links zu Rezensionen und Inhaltsverzeichnissen usw.) zu ermöglichen. In einem zweiten Paket sollte die Angleichung bzw. Vereinheitlichung von differierenden Regelwerks- und Formatanwendungen erreicht und ein gemeinsamer Qualitätsstandard in den Verbünden vereinbart werden. An diesem ambitionierten Unterfangen sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme (die Verbünde BVB, GBV, hbz, HeBIS, KOBV, OBV, SWB und ZDB und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB)) beteiligt. Die Deutsche Nationalbibliothek hat in diesem Projekt eine besondere Ausgangslage. Während die Nutzung der Daten der Deutschen Nationalbibliothek in den Verbünden die Regel ist, betritt die Deutsche Nationalbibliothek Neuland, wenn sie im Rahmen dieses Projektes prüft, in welchem Umfang Verbunddaten für die eigene Arbeit genutzt werden können.
    Theme
    Katalogfragen allgemein
  2. Gömpel, R.; Altenhöner, R.; Kunz, M.; Oehlschläger, S.; Werner, C.: Weltkongress Bibliothek und Information, 70. IFLA-Generalkonferenz in Buenos Aires : Aus den Veranstaltungen der Division IV Bibliographic Control, der Core Activities ICABS und UNIMARC sowie der Information Technology Section (2004) 0.02
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    Abstract
    "Libraries: Tools for Education and Development" war das Motto der 70. IFLA-Generalkonferenz, dem Weltkongress Bibliothek und Information, der vom 22.-27. August 2004 in Buenos Aires, Argentinien, und damit erstmals in Lateinamerika stattfand. Rund 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon ein Drittel aus spanischsprachigen Ländern, allein 600 aus Argentinien, besuchten die von der IFLA und dem nationalen Organisationskomitee gut organisierte Tagung mit mehr als 200 Sitzungen und Veranstaltungen. Aus Deutschland waren laut Teilnehmerverzeichnis leider nur 45 Kolleginnen und Kollegen angereist, womit ihre Zahl wieder auf das Niveau von Boston gesunken ist. Erfreulicherweise gab es nunmehr bereits im dritten Jahr eine deutschsprachige Ausgabe des IFLA-Express. Auch in diesem Jahr soll hier über die Veranstaltungen der Division IV Bibliographic Control berichtet werden. Die Arbeit der Division mit ihren Sektionen Bibliography, Cataloguing, Classification and Indexing sowie der neuen Sektion Knowledge Management bildet einen der Schwerpunkte der IFLA-Arbeit, die dabei erzielten konkreten Ergebnisse und Empfehlungen haben maßgeblichen Einfluss auf die tägliche Arbeit der Bibliothekarinnen und Bibliothekare. Erstmals wird auch ausführlich über die Arbeit der Core Activities ICABS und UNIMARC und der Information Technology Section berichtet.
    Content
    Bibliography Section (Sektion Bibliographie) Die Sektion befasst sich mit Inhalt, Aufbau, Produktion, Verteilung und Erhaltung von bibliographischen Informationen, in erster Linie, aber nicht ausschließlich bezogen auf Nationalbibliographien. Sie fördert die "Universal Bibliographic Control (UBC)" durch die Verbreitung von Standards und praktischen Anwendungsbeispielen.
    Cataloguing Section (Sektion Katalogisierung) Der Schwerpunkt der Arbeit dieser Sektion liegt auf der Erarbeitung bzw. internationalen Harmonisierung von Strukturen, Regeln und Arbeitsverfahren mit dem Ziel, die internationale Kooperation im Katalogisierungsbereich zu verbessern. In Anbetracht des laufenden Evaluierungsprozesses wurde der Strategieplan der Sektion zum jetzigen Zeitpunkt nur dort aktualisiert, wo es unbedingt erforderlich war. Neue Ziele wurden nicht aufgenommen. Oberste Priorität bei den strategischen Zielen behielt die Entwicklung internationaler Katalogisierungsstandards für die bibliographische Beschreibung und den Zugriff. In ihrer zentralen Bedeutung bestätigt wurden auch die "Functional Requirements for Bibliographic Records" (FRBR). Darüber hinaus gehört auch in Zukunft die Weiterentwicklung und Revision der ISBDs zu den zentralen Anliegen der Arbeit der Sektion Katalogisierung. Ein weiteres vorrangiges Ziel bleibt die Erarbeitung von Standards, Regeln und Informationslisten, um den Zugang zu bibliographischen Daten in allen Sprachen zu ermöglichen. Hierzu zählen u. a.: - die vollständige Veröffentlichung der Anonymous Classics: Der Teil für europäische Literatur ist inzwischen veröffentlicht'. Für die Erarbeitung weiterer Teile (Lateinamerika, Afrika und Asien) soll das Verfahren gestrafft und ein Zeitplan erstellt werden. - die Beobachtung der Aktivitäten zu Unicode und die Information der Sektionsmitglieder darüber zur Förderung des mehrsprachigen Zugangs zu bibliographischer Information - die Entwicklung eines web-basierten multilingualen Wörterbuchs für Katalogisierungsbegriffe - die Entwicklung und der Test von (Daten-)Modellen für eine virtuelle internationale Normdatei - die Überarbeitung der "IFLA Names of persons". Das Open Programme der Sektion stand in diesem Jahr unter dem Motto "Developments in Cataloguing Guidelines" und wurde von Barbara Tillett, Lynne Howarth und Carol van Nuys bestritten. Lynne Howarth ging in ihrem Vortrag "Enabling metadata: creating a core record for resource discovery" auf die Reaktionen im weltweiten Stellungnahmeverfahren auf die Veröffentlichung des Papiers "Guidance an the Structure, Content and Application of Metadata Records for digital resources and collections" der Working Group an the Use of Metadata Schemes ein. Carol van Nuys stellte das norwegische "Paradigma Project and its quest for metadata solutions and services" vor.
    Aus den Arbeitsgruppen der Cataloguing Sektion: Schwerpunkt der Arbeiten der ISBD Review Group bleibt die Fortsetzung des generellen Revisionsprojekts. 2004 konnte die revidierte ISBD(G) veröffentlicht werden Für die Revision der ISBD(A) wurde eine Study Group aus Experten für das Alte Buch gebildet. Das weltweite Stellungnahmeverfahren ist für Frühjahr 2005 geplant. Bezüglich der Revision der ISBD(ER) konnten im weltweiten Stellungnahmeverfahren aufgekommene Fragen während der Sitzungen in Buenos Aires abschließend geklärt werden. Die Veröffentlichung der neuen ISBD(ER) ist für Ende 2004 / Anfang 2005 geplant. Die Revision der ISBD(CM) ist im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der ISBD Review Group und der Sektion Geographie und Karten weiter vorangekommen. Für die Revision der ISBD(NBM) soll eine eigene Study Group gebildet werden. Die FRBR Review Group konnte erste Fortschritte bei der Erreichung der im vergangenen Jahr gesetzten Ziele Erarbeitung einer Richtlinie zur Anwendung der FRBR bei der Katalogisierung, Erweiterung der FRBR-Web-Seite im IFLAnet, um bei anderen communities (Archive, Museen etc.) für das Modell zu werben, sowie Überarbeitung des FRBR-Modells vermeIden. Von den in Berlin gebildeten fünf FRBR-Arbeitsgruppen (Expression entity Working Group, Working Group an continuing resources, Working Group an teaching and training, Working Group an subject relationships and classification, Working Group an FRBR/CRM dialogue) sind einige bereits aktiv gewesen, vor allem die letztgenannte Working Group an FRBR/CRM dialogue. Die "Working Group an subject relationships and classification" soll demnächst in Zusammenarbeit mit der Classification and Indexing Section etabliert werden. Ziel hierbei ist es, die FRBR auch auf den Bereich der Inhaltserschließung auszuweiten. Die "Working Group an continuing resources" hat in Buenos Aires beschlossen, ihre Arbeit nicht fortzuführen, da die FRBR in ihrer derzeitigen Fassung "seriality" nicht ausreichend berücksichtigen. Es ist geplant, eine neue Arbeitsgruppe unter Einbeziehung ausgewiesener Experten für fortlaufende Werke zu bilden, die sich mit diesem Problem beschäftigen soll. Für das IFLA Multilingual Dictionary of Cataloguing Terms and Concepts - MulDiCat' konnten die Richtlinien für die Eingabe in die Datenbank fertig gestellt und erforderliche Änderungen in der Datenbank implementiert werden. Die Datenbank dieses IFLA-Projekts enthält mittlerweile alle englischsprachigen Definitionen des AACR2-Glossars, die deutschen Übersetzungen der AACR2-Glossar-Definitionen sowie alle ISBD-Definitionen. Im nächsten Schritt sollen Einträge für die FRBR-Terminologie ergänzt werden. Ebenso sollen Ergänzungen zu den englischen Einträgen vorgenommen werden (aus AACR, ISBD, FRBR und weiteren IFLA-Publikationen). Die Guidelines for OPAC Displays (Richtlinien zur Präsentation von Suchergebnissen im OPAC) stehen nach der Durchführung des weltweiten Stellungnahmeverfahrens zur Veröffentlichung im IFLAnet bereit. Die Working Group an OPAC Displays hat damit ihre Arbeit beendet.
    Classification and Indexing Section (Sektion Klassifikation und Indexierung) Die Working Group an Guidelines for Multilingual Thesauri hat ihre Arbeit abgeschlossen, die Richtlinien werden Ende 2004 im IFLAnet zur Verfügung stehen. Die 2003 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zu Mindeststandards der Inhaltserschließung in Nationalbibliographien hat sich in Absprache mit den Mitgliedern des Standing Committee auf den Namen "Guidelines for minimal requirements for subject access by national bibliographic agencies" verständigt. Als Grundlage der zukünftigen Arbeit soll der "Survey an Subject Heading Languages Used in National Libraries and Bibliographies" von Magda HeinerFreiling dienen. Davon ausgehend soll eruiert werden, welche Arten von Medienwerken mit welchen Instrumentarien und in welcher Tiefe erschlossen werden. Eine weitere Arbeitsgruppe der Sektion befasst sich mit dem sachlichen Zugriff auf Netzpublikationen (Working Group an Subject Access to Web Resources). Die Veranstaltung "Implementation and adaption of global tools for subject access to local needs" fand regen Zuspruch. Drei Vortragende zeigten auf, wie in ihrem Sprachgebiet die Subject Headings der Library of Congress (LoC) übernommen werden (Development of a Spanish subject heading list und Subject indexing in Sweden) bzw. wie sich die Zusammenarbeit mit der LoC gestalten lässt, um den besonderen terminologischen Bedürfnissen eines Sprach- und Kulturraums außerhalb der USA Rechnung zu tragen (The SACO Program in Latin America). Aus deutscher Sicht verdiente der Vortrag "Subject indexing between international standards and local context - the Italian case" besondere Beachtung. Die Entwicklung eines Regelwerks zur verbalen Sacherschließung und die Erarbeitung einer italienischen Schlagwortnormdatei folgen nämlich erklärtermaßen der deutschen Vorgehensweise mit RSWK und SWD.
    Knowledge Management Section (Sektion Wissensmanagement) Ziel der neuen Sektion ist es, die Entwicklung und Implementierung des Wissensmanagements in Bibliotheken und Informationszentren zu fördern. Die Sektion will dafür eine internationale Plattform für die professionelle Kommunikation bieten und damit das Thema bekannter und allgemein verständlicher machen. Auf diese Weise soll seine Bedeutung auch für Bibliotheken und die mit ihm arbeitenden Einrichtungen herausgestellt werden. IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards (ICABS) Ein Jahr nach ihrer Gründung in Berlin hat die IFLA Core Activity "IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards (ICABS)" in Buenos Aires zum ersten Mal das Spektrum ihrer Arbeitsfelder einem großen Fachpublikum vorgestellt. Die IFLA Core Activity UNIMARC, einer der Partner der Allianz, hatte am Donnerstagvormittag zu einer Veranstaltung unter dem Titel "The holdings record as a bibliographic control tool" geladen. Am Nachmittag des selben Tages fand unter dem Titel "The new IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards - umbrella for multifaceted activities: strategies and practical ways to improve international coordination" die umfassende ICABS-Veranstaltung statt, die von der Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek, Dr. Elisabeth Niggemann, moderiert wurde. Nachdem die Vorsitzende des Advisory Board in ihrem Vortrag auf die Entstehungsgeschichte der Allianz eingegangen war, gab sie einen kurzen Oberblick über die Organisation und die Arbeit von ICABS als Dach der vielfältigen Aktivitäten im Bereich bibliographischer Standards. Vertreter aller in ICABS zusammengeschlossener Bibliotheken stellten im Anschluss daran ihre Arbeitsbereiche und -ergebnisse vor.
    Projekt "Mapping ISBDs to FRBR" Die Deutsche Bibliothek und die British Library haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten innerhalb von ICABS gemeinsam das Projekt "Mapping ISBDs to FRBR" finanziert. Beide Bibliotheken unterstützen damit die strategischen Ziele der IFLA-CDNL Allianz für bibliographische Standards. Die Deutsche Bibliothek ist innerhalb der Allianz verantwortlich für die Unterstützung der Pflege und Weiterentwicklung der ISBD, während die British Library für die Unterstützung von Pflege und Entwicklung der FRBR zuständig ist. Für die Durchführung des Projekts konnte Tom Delsey gewonnen werden, der federführender Autor der FRBR ist und Beiträge zu vielen verschiedenen Aspekten der ISBDs geliefert hat. Das Ergebnis seiner Arbeit "Mapping ISBD Elements to FRBR Entity Attributes and Relationships" steht im IFLAnet zur VerFügung (http://www.ifla.org/VII/s13/pubs/ISBD-FRBR-mappingFinal.pdf).
  3. Haller, K.; Popst, H.: Katalogisierung nach den RAK-WB : eine Einführung in die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (2003) 0.02
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    Abstract
    Diese Einführung vermittelt alle wichtigen Kenntnisse über die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (RAK-WB), das maßgebliche deutsche Regelwerk für die alphabetische Katalogisierung. In die neue, sechste Ausgabe ist der aktuelle Regelwerksstand eingearbeitet. Das betrifft vor allem die Ansetzung von Personennamen. Nach dem einleitenden Kapitel über die Funktion, die äußeren Formen und die grundlegenden Begriffe des alphabetischen Katalogs werden die verschiedenen Eintragungsarten und ihre formale Gestaltung beschrieben. Das Hauptgewicht der Darstellung liegt bei den Bestimmungen über Haupt- und Nebeneintragungen unter Personennamen, Sachtiteln und Körperschaftsnomen sowie deren Ansetzung. Neben den Grundregeln für die Kotologisierung ein- und mehrbändiger Einzelwerke, Sammlungen und Sammelwerke werden auch die Sonderregeln für Kongressberichte, Bildbände, Bilderbücher, Kunstbände, Ausstellungskataloge, Hochschulschriften, Gesetze, Kommentare, Loseblattausgaben, Schulbücher, Reports und Normen behandelt. Die Bestimmungen für Vorlagen mit Einheitssachtiteln, Neben- und Paralleltiteln werden ebenso ausführlich dargestellt wie die schwierigen Fälle fortlaufender Sammelwerke mit Unterreihen. Alle Regeln werden durch Beispiele erläutert. Die Vorlagen werden meist mit ihrer Haupttitelseite wiedergegeben und den vollständigen Lösungen sowie erläuternden Texten gegenübergestellt. Die einschlägigen Paragraphen des Regelwerks werden im Text jeweils in Klammern angegeben. Auf die Belange der moschinenlesbaren Katalogisierung in Online-Datenbanken wird eingegangen. Das Kategorisieren der Katalogdaten wird in einem eigenen Kapitel dargestellt. Beispiele von Aufnahmen gemäß dem Maschinellen Austauschformat für Bibliotheken (MAB2) sollen helfen, die Grundbegriffe der gefelderten Erfassung zu verstehen. Das Lehrbuch Katalogisierung nach den RAK-WB ist eine unverzichtbare Grundlage für Studierende der bibliothekarischen Lehrinstitute und angehende Bibliothekare in der praktischen Ausbildung sowie für das Selbststudium und für die Weiterbildung bereits im Beruf stehender Bibliothekare.
    Date
    17. 6.2015 15:22:06
    Theme
    Grundlagen u. Einführungen: Allgemeine Literatur
  4. Eversberg, B.: Navigare necesse est : oder: Wie knüpft man die richtigen Beziehungen? (2006) 0.02
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    Abstract
    Zu den heute geforderten Funktionen von Katalogsystemen gehört das Navigieren. Auch wer dieses Wort nicht kennt, navigiert täglich, und zwar bei jedem Klick auf einen Hyperlink. Es tut somit not, dem Nutzer Hyperlinks zu präsentieren - damit er zu "Ressourcen" surfen kann, die mit dem vorher gefundenen Dokument irgendwie zusammenhängen. Hyperlinks machen sich nicht von selbst, es muß etwas dahinterstecken, am besten ein Konzept, das die Beziehungen zwischen den Dokumenten in praktikabler, plausibler Weise abbildet. Wer keine oder die falschen Beziehungen hat, den bestraft das Leben - in Katalogen ist das nicht anders.
    Theme
    Katalogfragen allgemein
  5. Gumbrecht, C.: Workshop zur CJK-Katalogisierung am 18. Juni 2009 an der Staatsbibliothek zu Berlin : ein Bericht (2009) 0.02
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    Abstract
    Vor nunmehr acht Jahren gab Günter Schucher an dieser Stelle einen Situationsbericht zur Schaffung eines einheitlichen Katalogs für chinesische, japanische und koreanische (CJK-)Literatur in Deutschland, indem er eingangs feststellt: "Schon lange träumen deutsche Ostasienwissenschaftler von einem einheitlichen Katalog, der ihnen die Recherche originalsprachlicher Literatur in deutschen Bibliotheken erleichtern würde. Anders als in den USA blieb dieser Traum jedoch bisher unerfüllt." Schucher, der damalige Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Asienkunde e.V., hatte im Jahr 1999 eine vom BMBF finanzierte und vom Institut für Asienkunde betreute Studie durchgeführt, die die Möglichkeiten zur Verbesserung der Literaturversorgung der Ostasienwissenschaftler ausloten sollte. Die Studie dokumentiert die ungünstige Forschungssituation der Ostasienforschung in Deutschland im Hinblick auf die Verstreutheit der von ihr dringend benötigten originalsprachigen Literatur auf eine Vielzahl von Bibliotheken und Archive und die daraus resultierende erschwerte Recherchierbarkeit derselben. Neben den Staats- und Universitätsbibliotheken mit z.T. großen bis sehr großen Beständen solcher Literatur (allen voran die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbliothek in München), existieren ca. 100 Seminar- und Institutsbibliotheken. Die Studie konstatierte sowohl die mangelnde Kooperation bei Beschaffung und Katalogisierung seitens der Institute, die in der materiellen und personellen Unterausstattung mit Bibliothekaren ihre Ursache habe, als auch die Weigerung der Bibliotheksverbünde, den Ostasienbibliotheken durch Mehrschriftlichkeit ihrer Kataloge die Mitarbeit zu ermöglichen. Auf dem Workshop "Vernetzung von Bibliotheks- und Archivressourcen im Bereich Ostasienwissenschaften", am 20. April 2000, auf dem die Ergebnisse der Studie diskutiert wurden, kam man zu dem Ergebnis, "dass die Förderorganisationen bis zur Ermöglichung von Mehrschriftlichkeit in den Verbünden bereits die Schaffung eines einheitlichen CJK-Katalogs in Deutschland unterstützen könnten, der sich so weit wie möglich auf die Standards der Verbünde zu bewegen sollte, um die Katalogisate der beteiligten Bibliotheken qualitativ zu verbessern und eine spätere Integration zu erleichtern.
    Aufgrund dieser Empfehlung finanzierte das BMBF einen weiteren Workshop mit mit dem Titel "CJK-Fachbibliotheken auf dem Weg in die Verbünde", der am 3. und 4. Mai 2001 in Hamburg stattfand. Die Teilnehmer des Workshops waren Vertreter der CJK-Bibliotheken, Asienwissenschaftler, Vertreter der Bibliotheksverbünde, betroffener Ausschüsse und der Deutschen Bibliothek sowie Vertreter von Förderorganisationen. Man kam schon damals zu dem Schluss, dass in technischer Hinsicht keine Hindernisse mehr für eine Kooperation zwischen den CJK-BiblioIheken sowie zwischen diesen und den Verbünden existierten. Die Vertreter der Verbünde erklärten ihre Bereitschaft zur Unterstützung und Integration der CJKBibliotheken. Am 18. Juni diesen Jahres fand erneut ein Workshop zur CJK-Katalogisierung statt, nun an der Staatsbibliothek Berlin, auf Einladung derselben und der AG Kooperative Verbundanwendungen. Anlass hierfür war die Öffnung verschiedener Verbundkataloge für die originalsprachige Katalogisierung (HBZ 2006, BVB 2008, HeBIS Dezember 2008, SWB Januar 2009, GBV Mai 2009 (in separater Datenbank und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich für die SBB)), die einen zunehmenden Bedarf an größerer Vereinheitlichung in der Katalogisierungspraxis mit sich bringt. Zu den insgesamt 50 Teilnehmern des Workshops zählten Vertreter der Verbünde, der Deutschen Bibliothek (aus dem Bereich der Normdateien sowie der Informationstechnik) sowie Vertreter der mit der Katalogisierung von CJK-Literatur Befassten aus einer ganzen Reihe von Einrichtungen, u.a. auch aus der Schweiz und Österreich. Der Workshop wurde moderiert von Matthias Kaun (Leiter der Ostasienabteilung der SBB). Formuliertes Ziel des Workshops war die Erarbeitung einer gemeinsamen Katalogisierungspraxis für die originalschriftliche CJK-Katalogisierung sowie einer einheitlichen Regelung der Transkriptionen.
    In der Einführung sprachen zunächst Matthias Kaun und Silke Horny (BSZ) über Problemstellung und Ziel des Workshops aus Sicht der Sondersammelgebiet-Bibliothek (SSG Ost- und Südostasien) bzw. der Verbünde. Matthias Kaun stellte fest, dass bei den Ostasienbibliothekaren in Deutschland bzw. Europa nach wie vor für die Katalogisierung von originalsprachiger Literatur Diskussions- und Handlungsbedarf im Hinblick auf Regelungen, Praxis und technische Lösungen bestehe. Er erwähnte Lösungsansätze, die für Zeitschriften in der Zeitschriftendatenbank existieren, vermisste jedoch eine übergreifende Praxis für den Bereich der Formalerschließung von Monographien, im Bereich der Namensansetzungen sowie der Normdaten. Während die Nutzung von Fremddaten an der SBB seit 1990 Praxis war, fehlt es auch heute noch an Kooperation bzw. Datenaustausch in Deutschland. Matthias Kaun formulierte die Notwendigkeit einer Professionalisierung im Bereich der CJK-Katalogisierung und damit verbunden der Erarbeitung einer gemeinsamen Praxis im Bereich der Titel und Verfasser in Originalschrift und / oder auch Transkriptionen sowie im Bereich der Normdaten (PND / GKD) wie auch die Notwendigkeit der Definition eines Zeichenvorrats. Erklärtes Ziel des Workshops war somit zunächst eine stärkere Sensibilisierung für die bestehenden Probleme und dann die Bildung von Arbeitsgruppen, die sich den Fragen einer gemeinsamen Praxis annehmen sollen, um auf deren Grundlage Lösungsansätze kooperativ verbundübergreifend erarbeiten, testen und umsetzen zu können.
    Es folgte ein Überblick über die derzeitige Praxis der Katalogisierung chinesischer bzw. japanischer Bestände (da zu wenige Vertreter aus Bibliotheken mit koreanischen Beständen anwesend waren, wurde dieser Teil auf dem Workshop weitestgehend ausgeklammert) an fünf verschiedenen deutschen Einrichtungen, in dem deutlich wurde, dass die Bedingungen unter denen gearbeitet wird (Personal- und Sachmittel) äußerst unterschiedlich sind und dass die einzelnen Institutionen untereinander kaum vernetzt sind bzw. Informationen austauschen. Matthias Kaun, Anne Labitzky-Wagner (Institut für Sinologie, Universität Heidelberg) und Julia Welsch (Asien-Afrika-Institut, Universität Hamburg) gaben einen Einblick in die chinesischsprachige, Ursula Flache (Staatsbibliothek zu Berlin), Aoki Hisae (Japan-Zentum, Philipps-Universität Marburg) und Dr. Klaus Gottheiner (Universitätsbibliothek Trier) in die japanischsprachige Katalogisierungspraxis. Erstere reicht von der kompletten Datenübernahme aus China im Fall der SBB, Fremddaten werden via Z39.50 aus China (von der National Library of China, Beijing übernommen - seit Mai diesen Jahres sind diese Daten in oben erwähnter separater Datenbank des GBV zu recherchieren -, bis hin zum Angebot eines Digitalen Zettelkatalogs für Altdaten an der Bibliothek des Asien-Afrika-Instituts/Abteilung Sprache und Kultur Chinas der Universität Hamburg bzw. Katalogisierung neuer Titel ausschließlich in lateinischer Umschrift bei paralleler Führung einer separaten Word-Datei in Originalschrift.
    Date
    22. 8.2009 10:44:16
  6. Vom Inhaltsverzeichnis bis zur Hörprobe : Nationalbibliothek erweitert Katalogdaten (2007) 0.02
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    Abstract
    Die Kataloginformationen der Deutschen Nationalbibliothek werden für die aktuelle monografische Literatur weiter ausgebaut. Pro Jahr sollen, wie die Einrichtung mitteilt, Inhaltsverzeichnisse von rund 75000 Neuerscheinungen aus dem Verlagsbuchhandel gescannt und zusätzlich zu den Titeldaten im Internet verfügbar gemacht werden. Es ist geplant, noch in diesem Jahr mit der Ergänzung der Katalogdaten zu beginnen.
    Content
    "Darüber hinaus wird die Nutzung von Zusatzinformationen, die von Verlagen elektronisch bereitgestellt werden, optimiert: Inhaltsverzeichnisse, Probekapitel und Hörproben, die über das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB - ein Produkt der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH/MVB) abrufbar sind, werden zusätzlich zu den bibliografischen Nachweisen der Deutschen Nationalbibliothek angeboten. Schon seit dem Jahr 2003 bietet die Deutsche Nationalbibliothek in ihren Katalogen und Datendiensten über rein bibliografische Angaben hinausgehende Informationen zu einzelnen Publikationen an. Sie erhält diese Daten von der MVB und gibt sie im Rahmen ihres Neuerscheinungsdienstes weiter. M it dem jetzt geplanten eigenen Anreicherungsservice wird ein neuer Standard der Zusatzinformationen für monografische Publikationen des Verlagsbuchhandels realisiert. Die Deutsche Nationalbibliothek kommt damit dem aktuellen Wunsch von Benutzern und Kunden des Datenservices nach umfassenden Auskünften bei der Buch recherche nach. Urheberrechtliche Fragen der Kataloganreicherung wurden in den vergangenen Monaten in Gesprächen zwischen der Deutschen Nationalbibliothek, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Deutschen Bibliotheksverband geklärt. Die Nutzung von Titelblatt, Inhalts-, Tabellen-, Abbildungs- und Literaturverzeichnissen sowie von Personen-, Sach- und Ortsregistern wird als unproblematisch angesehen. Auch die Nutzung der Umschlags- und Klappentexte ist möglich. Für die Nutzung von Schutzumschlägen und Zusam- menfassungen wissenschaft- licher Bücher in Bibliothekskatalogen müssen dagegen die Rechte bei den Rechteinhabern eingeholt werden."
  7. Hilberer, T.: Aufwand vs. Nutzen : Wie sollen deutsche wissenschaftliche Bibliotheken künftig katalogisieren? (2003) 0.01
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    Content
    "Die folgenden Thesen versuchen den Stand der Fachdiskussion so auf den Punkt zu bringen, dass sie auch für Außenstehende verständlich wird. Da sich auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare außerhalb der Katalogabteilungen öfter als Laien auf dem Gebiet der Katalogisierung fühlen, scheint eine Veröffentlichung in der wichtigsten deutschen bibliothekarischen Zeitschrift nicht verfehlt zu sein. Die Frage, wie Bücher, Zeitschriften und andere Medien in den Computerkatalogen zu verzeichnen sind, hört sich ziemlich bibliothekarisch - sprich: esoterisch - an. Tatsächlich hat ihre Beantwortung bedeutende Folgen für Hochschulen und Wissenschaft, denn die Bibliotheken geben bislang den weitaus größten Teil ihres Etats nicht für Literatur aus, sondern für ihr Personal. Die Kosten für die Katalogisierung müssen deshalb eingeschränkt werden, bzw. die Mittel sollten nur für solche Erschließungsangebote verwendet werden, die die Wissenschaftler und Studierenden wirklich brauchen. Die Erschließung der Bestände stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Bibliotheken dar. Nur das im Katalog verzeichnete Buch kann gefunden und somit gelesen werden. Diese Verzeichnung erfolgt keinesfalls, wie man vielleicht glauben könnte, durch einfaches Abschreiben der Titelblätter, vielmehr folgt die bibliothekarische Beschreibung einem komplizierten und umfangreichen Regelwerk. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jedes Buch eindeutig und unverwechselbar erfasst wird. Solche Perfektion ist bei historischen Beständen unverzichtbar, wo es gilt, jedes Objekt in seiner Individualität voll ständig zu beschreiben. Für das Massengeschäft der aktuellen Literatur wäre weitaus weniger Aufwand vonnöten. Derzeit katalogisieren deutsche wissenschaftliche Bibliotheken ausnahmslos nach den Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken, abgekürzt RAK-WB. Auf knapp 600 großformatigen Seiten wird in 823 Paragraphen (allerdings mit springender Zählung) festgelegt, was wie zu erfassen und auf Titelkarten zu schreiben ist. Hinzu kommen meist mehrere Ordner umfassende Auslegungs- und Anwendungsregeln der verschiedenen regionalen Katalogisierungsverbünde. Ganz zu schweigen von den Protokollen der ebenfalls auf Verbundebene tätigen Katalog-AGs. Die Unterrichtung in diesem Regelwerk stellt einen wesentlichen Teil der Ausbildung zum Diplom-Bibliothekar dar (Laufbahn des gehobenen Dienstes), der folglich seine berufliche Identität nicht zuletzt aus der Qualität der Titelaufnahmen herleitet. Die Erschließungskosten sind daher hoch; nach jüngsten Erhebungen der Universitätsbibliothek Mannheim belaufen sie sich durchschnittlich auf ca. 20 Euro pro Buch. Dieser hohe Aufwand wird von Seiten der Nutzer weder wahrgenommen noch nachgefragt. Ihnen geht es nicht um die Beschreibung, sondern um das Auffinden von Büchern und Informationen. Zudem haben die verschiedenen Auslegungsregeln zur Folge, dass die bibliographische Beschreibung ein und desselben Buchs von Verbund zu Verbund verschieden ausfällt. Die durch das ausführliche Regelwerk angestrebte Eindeutigkeit wird also trotz des betriebenen Aufwands nicht erreicht. Die RAK-WB wurden für Zettelkataloge entwickelt und entsprechen nicht den Bedingungen von Datenbanken und Online-Katalogen. Sie beinhalten z. B. ausführliche Vorschriften für die Frage, unter welchem Element des Titels die "Haupteintragung" zu leisten sei, also wo die "Haupttitelkarte" in den Zettelkasten einzuordnen und von welchen anderen Elementen wie darauf zu verweisen ist. Das spielt im elektronischen Katalog überhaupt keine Rolle mehr, wo jedes Element der bibliographischen Beschreibung als Sucheinstieg gewählt werden kann. Sind, um noch ein Beispiel aufzuführen, mehr als drei Verfasser an einem Werk beteiligt, so wird nur der erste berücksichtigt, um die Zahl der Zettel klein zu halten. Der Online-Katalog hingegen sollte alle beteiligten Personen aufführen, um möglichst viele Informationen zu bieten.
    Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken, so lässt sich zusammenfassen, katalogisieren mit hohem Aufwand und ohne entsprechenden Nutzen nach einem hypertrophen und veralteten Regelwerk - das überdies kaum geeignet ist, multimediale Objekte zu verzeichnen. Aus dieser Situation heraus ist, vor allem von Seiten der Deutschen Bibliothek, der Vorschlag gemacht worden, das deutsche Regelwerk durch die international weit verbreiteten Anglo-American Cataloguing Rules in der zweiten Ausgabe (sog. AACR2) zu ersetzen. Dies - so wird vorgebracht - würde es erlauben, Titelaufnahmen aus großen anglo-amerikanischen Datenbanken einfach zu übernehmen und so die Kosten für die Katalogisierung zu senken. Diese Lösung scheint auf den ersten Blick sehr verlockend zu sein, tatsächlich stellt sie keinen gangbaren Weg dar, und zwar aus mehreren Gründen: 1. Auch die AACR2 sind für Zettelkataloge verfasst und mithin genau so veraltet wie die RAK. 2. Die AACR2 sind nicht weniger kompliziert und umfangreich als die RAK, und sie kennen wie diese von Bibliotheksverbund zu Bibliotheksverbund unterschiedliche Auslegungsregeln. 3. Aus dieser exegetischen Vielfalt folgt eine Uneinheitlichkeit der bibliographischen Beschreibung. Einfache Übernahme von Titelaufnahmen ohne Nachbearbeitung wäre also nicht möglich. 4. Die AACR2 sind spezifisch für das amerikanische Bibliothekswesen entwickelt, das sich vom deutschen markant unterscheidet (z. B. Freihandbibliotheken statt Magazinbibliotheken). Schon deswegen könnte man das Regelwerk nicht 1:1 übernehmen, sondern müsste zahlreiche Anpassungen vornehmen, wie dies auch in der Schweiz geschehen ist. Auch dadurch wären einfache Übernahmen ausgeschlossen. 5. Eine solche einfache Übernahme würde weiterhin dadurch verhindert werden, dass die Ansetzung von Namen nach AACR2 in der Landessprache erfolgen müsste: Wo in einer amerikanischen Titelaufnahme z.B. Florence steht, müsste bei uns Florenz stehen (bisher nach RAK originalsprachlich Firenze). Der Umarbeitungsaufwand wäre besonders erheblich bei der Ansetzung von Namen aus Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift, die man im Englischen ganz anders transkribiert als bei uns. Letzteres wiegt besonders schwer, denn alle Wissenschaften, die solche Sprachen zum Gegenstand haben oder mit ihnen arbeiten, könnten mit den neuen Ansetzungen nichts mehr anfangen. Sie würden diese Umstellung vermutlich nicht mitmachen und Sonderkataloge einfordern. 6. Sehr große Unterschiede bestehen außerdem bei der Katalogisierung von Zeitschriften. Während die RAK sich beispielsweise immer an den neuesten Titel einer Zeitschrift halten, stehen Zeitschriften in Amerika immer un ter dem ältesten. Eine Umarbeitung der Zeitschriftendatenbank wäre ungemein aufwendig, ohne dass der Nutzer etwas davon hätte. 7. Schon seit längerem übernehmen deutsche Bibliotheken angloamerikanische Titelaufnahmen, und passen sie an. Unterschiedliche Regelwerke verhindern Übernahmen also nicht. Umgekehrt gilt leider auch, dass Titelaufnahmen, die zwar nach demselben deutschen Regelwerk (RAK) erstellt worden sind, aber in einem anderen Verbund, folglich nach anderen Anwendungsregeln, nicht ohne Nachbearbeitung übernommen werden können: in Göttingen wird das Buch anders beschrieben als in Freiburg, trotz gleichen Regelwerks. Zunächst müsste also der einfache Austausch von Katalogisaten zwischen den deutschen Bibliotheksverbünden ermöglicht werden.
    8. Wollte man nicht mit enormem Aufwand alle vorhandenen Titelaufnahmen ändern, dann wäre ein Katalogbruch die Folge. Die Nutzer hätten also für ältere Werke den RAK-, und für neuere den AACR2-Katalog zu konsultie ren, und in vielen Bibliotheken noch einen oder gar mehrere Zettelkataloge für die ältesten Teile des Bestandes. 9. Der Aufwand, besonders an Schulungen, aber auch an technischen Umstellungen wäre immens und schlechterdings nicht zu leisten; die durchschnittlichen Kosten pro Titelaufnahme würden sich dadurch gewaltig er höhen. Bearbeitungsrückstände würden sich bilden, der ohnehin meist zu langwierige Geschäftsgang würde weiter gedehnt. (Die Kosten eines Umstiegs werden derzeit durch eine von der DFG geförderte Studie der Deutschen Bibliothek untersucht. Da sich letztere bisher mit geradezu verbissener Heftigkeit für einen Umstieg ausgesprochen hat, wird das Ergebnis außerordentlich kritisch betrachtet werden müssen.) 10. Aus den aufgeführten Gründen würden zahlreiche Bibliotheken mit Recht einen Umstieg nicht mitmachen, so dass der Datentausch für deutsche Bibliotheken insgesamt noch schwieriger, sprich: kostspieliger, werden würde. Fazit: Ein Umstieg auf die AACR2 würde bedeuten, dass man mit hohem Aufwand und ohne wirklichen Nutzen ein überkompliziertes und veraltetes Regelwerk durch ein anderes ersetzen würde, das ebenso schwerfällig und nicht mehr zeitgemäß ist. Dass dies unsinnig ist, liegt auf der Hand; die Entwicklung müsste vielmehr in eine andere Richtung gehen: 1. Die Zahl der Katalogisierungsverbünde in Deutschland müsste vermindert werden, zumindest müssten die größeren Verbünde eine gemeinsame Datenbank anlegen. Dies würde den Katalogisierungsaufwand sofort be trächtlich reduzieren, da eine Vielzahl von Bibliotheken dieselbe Aufnahme nutzen könnte. 2. Das Regelwerk RAK muss modernisiert und verschlankt werden. Vorschriften, die nur für Kartenkataloge sinnvoll sind, müssen gestrichen werden - andere, die zur Beschreibung multimedialer Objekte erforderlich sind, sind neu einzufügen. Da das bisherige Regelwerk die Grundlage bildet, besteht Kompatibilität, d.h. es findet kein Katalogbruch statt. 3. Anzustreben wäre selbstverständlich auch eine Anpassung an verbreitete internationale Standards, um den Austausch zu vereinfachen. 4. Dieses weiterentwickelte Regelwerk könnte RAK-L(ight) oder RAK-online heißen, und es sollte mehrstufig angelegt werden. Ein minimaler und auch von nicht-professionellen Kräften handhabbarer Mindest-Standard müss te ermöglicht werden. Die Erfassung könnte dann zu einem Gutteil durch angelernte Schreib- bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte erfolgen, was eine enorme Kostenersparnis bedeuten und die hochqualifizierten Diplom-Bibliothekare für andere Aufgaben (z.B. im Bereich des elektronischen Publizierens) freisetzen würde. Solche Minimal-Katalogisate könnten bei Bedarf durch weitere Elemente ergänzt werden bis hin zu einer umfassenden, professionellen bibliographischen Beschreibung, wie sie historische Bestände erfordern. 5. Der durch die Vereinfachung ersparte Aufwand könnte sinnvoll für eine elektronische Erfassung sämtlicher noch vorhandener Zettelkataloge genutzt werden. Alle Erfassungsarbeiten würden beschleunigt werden. Denkbar wäre dann auch, die Kataloge durch Verzeichnung von Aufsätzen, Inhaltsverzeichnissen, Abstracts, Rezensionen etc. mit Informationen anzureichern.
    An einer Weiterentwicklung der RAK in diesem Sinne einer Vereinfachung, Modernisierung und besseren internationalen Kompatibilität wurde unter dem Arbeitstitel RAK2 bereits einige Jahre gearbeitet. Diese Arbeit ist de facto schon im Jahr 2000 von der Deutschen Bibliothek gestoppt worden. Seither führen die Bibliothekare eine unfruchtbare Umstellungsdiskussion, anstatt ein sinnvolles Regelwerk zu erarbeiten. Die erzwungene Pause gibt Gelegenheit, die Zielrichtung neu zu fassen und stärker als bisher geplant auf eine Vereinfachung abzuzielen. Oberster Grundsatz sollte dabei sein, nur das zu leisten, was wirklich vom Nutzer (und nicht nur vom Bibliothekar) gebraucht wird. Mit anderen Worten: die immer spärlicher fließenden Mittel müssen so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Da aber die zuständigen bibliothekarischen Institutionen, allen voran die derzeit in Vielem merkwürdig rückwärts gewandte Deutsche Bibliothek, genau diese Weiterentwicklung zu bremsen versuchen, müssen die Impulse von anderer Seite kommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Kanzler der Hochschulen und die Aufsicht führenden Ministerien die Bibliotheken doch noch zwingen, ihre Katalogisierungsregeln den Erfordernissen der Nutzer anzupassen, für die sie da sind."
    Date
    22. 6.2003 12:13:13
  8. Wessel, H.-P.: RSWK und RAK - die Geschichte einer unendlichen Annäherung? (2005) 0.01
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    Abstract
    "Für die Schlagwortkatalogisierungsregeln ist im Bereich der Ansetzung von Personennamen, Körperschaftsnamen und Titeln, in denen sie sich mit den Formalkatalogisierungsregeln überlappen, eine Konformität mit diesen aus verschiedenen Gründen sehr wünschenswert, wenn nicht geboten."' Diese These von Peter Baader, seinerzeit Leiter der Abteilung Alphabetische Katalogisierung der Deutschen Bibliothek, stammt aus der Zeit vor dem Erscheinen der ersten Auflage (1986) der RSWK und ist heute immer noch genauso aktuell wie im Jahre 1983. Baader warnte vor einer "Zersplitterung" der jeweiligen Regelungen, konnte diese jedoch nicht verhindern, da die RSWK sich letztlich auf etablierte deutsche Schlagwortregelwerke und die Ergebnisse von Abstimmungen durch deutsche Bibliotheksverbünde und Einzelbibliotheken beriefen. Dies geschah nicht zuletzt, um die Akzeptanz der RSWK als neues Einheitsregelwerk zu erhöhen. Zwanzig Jahre später diskutiert die deutschsprachige bibliothekarische Fachwelt endlich ergebnisorientiert über die Angleichung von RAK und RSWK, jetzt allerdings unter Anpassung der RAK an Struktur und Inhalte der Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) bzw. ihres Nachfolgers. Die folgende Darstellung unternimmt den Versuch, auf der Grundlage dieser Prämisse das Modell eines für die Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen deutschen Regelwerks zu skizzieren und die noch bestehenden Unterschiede zu dokumentieren. Zum besseren Verständnis des doch so langwierigen Annäherungsprozesses soll zunächst die bisherige Entwicklung betrachtet werden. Eckpunkte der Vorgeschichte - Die DBI-Kommission für Erschließung und Katalogmanagement (KEK) beschließt 1991 in ihrem Arbeitsprogramm den Abgleich beider Regelwerke und erklärt 1992 ihre Absicht, die Ansetzungen der Personennamen in RAK und RSWK zu harmonisieren. - Die Expertengruppe Online-Kataloge empfiehlt 1994 einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personen- bzw. Körperschaftsnamen sowie eine umfassende Bestimmung von Einheitssachtiteln. - Die Expertengruppen RAK und RSWK beschließen 1996, dass bei der Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen substanzielle Abweichungen zwischen den beiden Regelwerken vorläufig erhalten bleiben und stattdessen unterschiedliche Ansetzungsformen miteinander verknüpft werden sollen. Kurz nach dem Beginn der Diskussion über einen möglichen Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC 21, AACR2) fasst der Standardisierungsausschuss im Juni 2002 den Beschluss zur Angleichung von RAK und RSWK. Ausgangspunkt sollen die Ansetzungsformen von Personen und Körperschaften sein. Im Dezember 2002 wird von einem RAK-RSWK-Expertentreffen vorgeschlagen, bei Regeländerungen die AACR2 zu berücksichtigen, ein gemeinsames Datenformat für PND, GKD und SWD zu entwickeln, den Änderungsaufwand in den Normdateien abzuschätzen und einen Zeitplan für ein gestuftes Vorgehen bei den Regeländerungen zu entwickeln. Im Mai 2004 beschließen die Expertengruppen Formalerschließung, PND und RSWK/SWD bei getrennten und überwiegend unterschiedlichen Regelwerkstexten einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personennamen. Der Standardisierungsausschuss erklärt seine Absicht, einen für Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen Regelwerkstext zu veröffentlichen. Im Januar 2005 wird von Vertretern der Expertengruppen ein von der Arbeitsstelle für Standardisierung vorgelegtes Arbeitspaket "Gemeinsame Ansetzungsregeln für Körperschaften" (GKR) beschlossen. Im März 2005 legt die Arbeitsstelle für Standardisierung ein Konzept zur Entwicklung eines gemeinsamen Normdatenformats vor.
    Theme
    Katalogfragen allgemein
  9. Managing cataloging and the organization of information : philosophies, practices and challenges at the onset of the 21st century (2000) 0.01
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    Footnote
    Rez. in ZfBB 51(2004) H.1, S.54-55 (G. Pflug): "Unter dem wachsenden Einfluss der Informationstechnologie auf den Bibliotheksbereich nimmt die Katalogisierung eine Schlüsselstellung ein. Das vorliegende Werk gliedert sich in zwei Teile. Der erste Abschnitt ist mit »National Libraries« überschrieben, befasst sich jedoch nur mit der Library of Congress und der National Library of Canada. Ihm folgen Artikel über »Libraries around the world«. Dabei fälltjedoch auf, dass diese Studien zwar Bibliotheken in Großbritannien, Australien, Mittel- und Südamerika und selbst Afrika (Botswana) behandeln, nicht jedoch aus Kontinentaleuropa, trotz entsprechender Aktivitäten etwa in den Niederlanden, in Frankreich oder den deutschsprachigen Ländern. Nur DOBIS/LIBIS wird erwähnt, aber nur, weil es für kurze Zeit die kanadische Entwicklung beeinflusst hat. Im zweiten Teil kommen Katalogisierungsfachleute aus vier Spezial- und neun akademischen Bibliotheken - ausschließlich aus Nordamerika und Großbritannien - zu Wort. So enthält das Werk in 22 Beispielen Berichte über individuelle und regionale Lösungen. Dabei steht die Frage im Vordergrund, zu welchen Änderungen in der Katalogisierungs- und Sacherschließungspraxis die neuen elektronischen Techniken geführt haben. So streben z.B. die englischen Hochschulbibliotheken ein koordiniertes System an. Mit dem Übergang der British Library zu MARC 21 wird das Katalogsystem in Großbritannien nachhaltig beeinflusst - um nur zwei nahe liegende Beispiele zu nennen. Insgesamt werden drei Aspekte behandelt, die Automatisierungstechnik; die dabei einzusetzende Kooperation und das Outsourcing - nicht nur durch Übernahme von Daten anderer Bibliotheken oder durch Verbundsysteme, vor allem der Library of Congress, sondern auch durch Buchhandelsfirmen wie Blackwell North America Authority Control Service. In der Frage der Sacherschließung befassen sich die Beiträge mit den im amerikanischen Bereich üblichen Klassifikationssystemen, vor allem der Colon Classification, Dewey in seinen beiden Formen oder der Library of Congress Classification. Für die deutsche Diskussion sind diese Aspekte vor allem wegen des Übergangs der Deutschen Bibliothek in ihrer Nationalbibliografie zur DDC von großem Interesse (vgl. Magda Heiner-Freiling: Die DDC in der Deutschen Nationalbibliografie. In Dialog mit Bibliotheken. 15. 2003, Nr. 3, S. 8-13). Doch stellen auch die unterschiedlichen Überlegungen zur alphabetischen Katalogisierung, verbunden mit den da zugehörigen Datenbanken, einen interessanten Beitrag zur augenblicklichen Diskussion in Deutschland dar, da auch hier seit einigen Jahren die Katalogisierung nach RAK und ihre Ablösung eine lebhafte Diskussion ausgelöst hat, wie unter anderem der zusammenfassende Beitrag von Elisabeth Niggemann in: Dialog mit Bibliotheken (15. 2003, Nr. 2, S. 4-8) zeigt. Auch die angloamerikanischen und die mit ihnen zum Beispiel in Mexiko, Südamerika oder Australien verbundenen Bibliotheken - das zeigt das Buch deutlich - diskutieren die Frage der alphabetischen Katalogisierung kontrovers. So werden z.B. neben den dominanten AACR-Regeln mit ihrer Weiterentwicklung mehr als zehn andere Katalogisierungssysteme und rund 20 Online-Datenbanken behandelt. Damit liefert das Buch für die Diskussion in Deutschland und die anstehenden Entscheidungen in seiner Grundtendenz wie in den unterschiedlichen-auch widersprüchlichen-Aspekten dereinzelnen Beiträge wertvolle Anregungen."
    Theme
    Katalogfragen allgemein
  10. Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien (2009) 0.01
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    Abstract
    Das "Statement of Principles" - allgemein bekannt als "Paris Principles" - wurde 1961 von der International Conference on Cataloguing Principles verabschiedet. Sein Ziel, als Basis für die internationale Standardisierung in der Katalogisierung zu dienen, ist sicherlich erreicht worden: Die meisten Katalogisierungsregelwerke, die in der Folgezeit weltweit entwickelt wurden, folgten den Prinzipien ganz oder wenigstens in hohem Maß. Mehr als vierzig Jahre später ist das Bedürfnis nach gemeinsamen internationalen Katalogisierungsregeln gewachsen, weil Katalogisierer und Benutzer weltweit OPACs (Online Public Access Catalogues = Online-Benutzerkataloge) nutzen. An der Schwelle des 21. Jahrhunderts hat die IFLA einen Vorstoß unternommen, neue Prinzipien zu erarbeiten, die auf Online-Bibliothekskataloge und auch darüber hinaus anwendbar sind. Das oberste Prinzip ist der Komfort des Katalognutzers. Diese Erklärung ersetzt die "Paris Principles" und weitet den Geltungsbereich von rein textlichen Werken auf alle Materialarten aus und von der Bestimmung und Form einer Eintragung auf alle Aspekte von bibliografischen Daten und Normdaten, die in Bibliothekskatalogen genutzt werden. Sie umfasst nicht nur Prinzipien und Ziele (d. h. Funktionen des Katalogs), sondern auch Regelungen, die international in Katalogisierungsregelwerken enthalten sein sollten, und gibt Anleitung für Suchfunktionen. Die Prinzipien bauen auf den großen Katalogtraditionen der Welt sowie auf dem konzeptionellen Modell der Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) der IFLA auf.
    Content
    Die Erklärung beinhaltet: 1. Geltungsbereich 2. Allgemeine Prinzipien 3. Entitäten, Merkmale und Beziehungen 4. Aufgaben und Funktionen des Katalogs 5. Bibliografische Beschreibung 6. Sucheinstiege 7. Grundlagen für Suchfunktionen
    Footnote
    Deutsche Übersetzung von: Statement of International Cataloguing Principles.
  11. Schrettinger, M.: Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft besonders zum Gebrauch der Nicht-Bibliothekare, welche ihre Privat-Büchersammlungen selbst einrichten wollen : Auch als Leitfaden zu Vorlesungen über die Bibliothek-Wissenschaft zu gebrauchen (2003) 0.01
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    Abstract
    Martin Schrettinger (1772-1851) gehört neben Christian Molbech und Friedrich Adolf Ebert zu den bedeutendsten Theoretikern der Bibliothekswissenschaft Anfang des 19. Jahrhunderts. Als Praktiker war der ehemalige Benediktinermönch lebenslang im Bibliotheksdienst tätig, unter anderem an der Königlichen Hofbibliothek in München, wo er sich durch die Anlage eines handschriftlich verfassten Realkatalogs verdient gemacht hat. In seinen theoretischen Arbeiten erläuterte Schrettinger eingehend die in der Bibliothekspraxis gemachten Erfahrungen, bietet Begriffsdefinitionen an und setzte sich für die Etablierung des Bibliothekarberufs und der dafür notwendigen Wissenschaftstheorie ein. Er prägte als erster den Begriff "Bibliothekswissenschaft". Martin Schrettinger veröffentlichte ab 1808 die vier Hefte "Versuch eines vollständigen Lehrbuches der Bibliothek Wissenschaft" und wurde damit zum Pionier einer Wissenschaft, die zur damaligen Zeit noch gar nicht anerkannt war. Das theoretische Schaffen des Bibliothekars aus München gipfelte in seinem "Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft, besonders zum Gebrauche der Nicht-Bibliothekare; welche ihre Privat-Büchersammlung selbst einrichten wollen" (erstmalig veröffentlicht 1834 in der Beck'schen Universitäts-Buchhandlung zu Wien), in welchem er seine Lehren in konzentrierter und lebendiger Form darlegte. Das interessante und lesenswerte Lehrbuch ist heute nur noch in sehr wenigen und schützenswerten Exemplaren zu finden. Es sollte aber für eine breite Öffentlichkeit von Bibliothekaren, Wissenschaftlern, Studenten und anderen bibliothekshistorisch Interessierten wieder erhältlich sein. Dieses Ziel verfolgen Studenten der Bibliotheksund Informationswissenschaft der HTWK Leipzig. Auf der Grundlage des in der Universitätsbibliothek Leipzig vorhandenen und selten gut erhaltenen Exemplars wird ein originalgetreuer Nachdruck erstellt und durch ein Nachwort zu Leben und Werk Martin Schrettingers sowie durch eine ausgewählte Bibliographie ergänzt.
    Footnote
    Rez. in: ZfBB 51(2004) H.5/6, S.359-360 (V. Henze): "Martin Schrettinger? - Bei Absolventen der Bibliotheksschulen und -wissenschaften mag dieser Name eine vage Erinnerung auslösen, ihn schon einmal als einen der Begründer der modernen Bibliothekswissenschaft in Deutschland gehört zu haben. Tatsächlich hat Schrettinger im Jahre 18o8 als erster den Begriff »Bibliothek-Wissenschaft« geprägt. Doch mit der Nennung dieses Stichworts wird es üblicherweise auch schon sein Bewenden gehabt und wird Schrettinger das Los mit anderen Begründern fachlicher Disziplinen geteilt haben: genannt und gerühmt, aber kaum jemals gelesen worden zu sein. Dass dies nun künftig anders werden könnte, ist der Weidmannschen Verlagsbuchhandlung in Hildesheim zu verdanken, die einen vorzüglich ausgestatteten, mit einem ausführlichen Nachwort sowie einer Bibliografie versehenen faksimilierten Nachdruck von Martin Schrettingers Hauptwerk verlegt hat, dem im Jahr 1834 erstmals erschienenen »Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft, besonders zum Gebrauche der Nicht-Bibliothekare, welche ihre Privat=Büchersammlungen selbst einrichten wollen«. Dass wir es dabei nicht nur mit einem aus historischen Gründen lobenswerten, sondern vor allem auch lohnenswerten Unterfangen zu tun haben, wird schnell deutlich:Wer den schmalen, insgesamt nicht einmal 200 Druckseiten umfassenden Band in der Erwartung, vielleicht auch ein wenig in der Hoffnung aufschlägt, einen amüsierten Blick in das historische Kuriositätenkabinett werfen zu können, wird schnell eines Besseren belehrt. Der 1772 in Neumarkt in der Oberpfalz geborene und 1851 in München gestorbene Bibliothekar der Königlichen Hof- und Staatsbibliothek München schreibt nicht nur in einer prägnanten, sondern auch 170 Jahre nach Erscheinen seines Werkes äußerst lesbaren Diktion, die manchem zeitgenössischen Fachtext zu wünschen wäre. Sein Handbuch ist als Arbeitsgrundlage für die Praxis gedacht, die alle Fragen bibliothekarischen Arbeitens abdecken soll-bis hin zu der Frage, an welcher Stelle des Buches die Signaturetiketten aufzubringen sind. Ohne Umschweife kommt Schrettingerjeweils auf den Punkt und formuliert bereits auf der zweiten Seite seines Buches als obersten Grundsatz der Bibliotheks-Wissenschaft: »Da nun jedes literarische Bedürfniß in einer Bibliothek nur allein durch Herbeischaffung der dahin einschlägigen Bücher befriedigt werden kann, so erscheint der Zweck jeder Bibliothek-Einrichtung als möglichst schnelles Auffinden der Bücher, und dieser Zweck muß notwendig als oberster Grundsatz der Bibliothek-Wissenschaft aufgestellt werden.«
    Es kann nicht schaden, sich von Zeit zu Zeit eine solche Formulierung in dieser Deutlichkeit ins Gedächtnis zu rufen, insbesondere als sie bereits vor 170 Jahren niedergeschrieben wurde und schon damals von Schrettinger keinesfalls bloß als hehrerAnspruch gemeintwar.Schrettingerwusste,wovon er sprach. Nach der Auflassung von 150 bayerischen Klosterbibliotheken und der Übernahme der 100.000 Bände umfassenden Mannheimer Hofbibliothek platzte die Münchner Hofbibliothek aus allen Nähten; an eine sinnvolle Ordnung war nicht zu denken, worunter damals üblicherweise eine systematische Aufstellung verstanden wurde. Gegen sie wendet sich daher Schrettinger mit Entschiedenheit, und hier gewinnt sein Werk seine zukunftsweisende, auch heute noch unveränderte Gültigkeit: »Die so beliebte systematische Ordnung, welche man hier vermissen wird, ist ein eben so unzureichendes,ja ganz zweckwidriges, als äußerst mühesames Mittel zur Erreichung des hier vorgesteckten Zweckes, welcher durch ganz ungezwungene Spezialkataloge über die besondern wissenschaftlichen Clas-sen, und durch einen allgemeinen alphabetischen Realkatalog vollkommen und mit weit lichterer Mühe erreicht werden kann ... [Ein Aufstellungsplan] mag aber beschaffen seyn, wie er wolle, so wird sich doch jedes Mal bei der Ausführung desselben sehr bald zeigen, daß keine der irgend einem bibliothekarischen Zwecke entsprechenden Ordnungen durch die Aufstellung der Bücher in ihrer zweckmäßigen Vollkommenheit ausführbar sey.« Schrettinger setzte dagegen auf eine Aufstellung der Bücher nach einzelnen, von der Größe der Bibliothek und ihren Anforderungen zu bestimmenden Fächern, in denen die Bücher alphabetisch aufgestellt werden sollten, unterschieden einzig nach den drei Größen Folio, Ouart und Oktav. Erschließung und Ermittlung der Bücher sollte ausschließlich über Kataloge gewährleistet werden, wobei Schrettinger einen alphabetischen Gesamtkatalog, wissenschaftliche Spezialkataloge einzelner wissenschaftlicher Disziplinen und den von ihm »Realkatalog« genannten Schlagwortkatalog unterschied, um alle möglichen und denkbaren Suchinteressen abzudecken. »Rückweise« (Verweisungsformen) sollten zusätzliche Sucheinstiege schaffen und damit Recherchen weiter erleichtern. Für alle drei Katalogtypen entwarf Schrettinger konkrete Katalogisierungsregeln. Schrettingers ganze Leidenschaft gehörte dabei dem Realkatalog: Mit dem Aufbau des Realkataloges für die Münchner Hof- und Staatsbibliothek war er noch nach seinem Eintritt in den Ruhestand bis zu seinem Tode beschäftigt, ohne ihn fertig stellen zu können. Doch er hatte in seinem Handbuch ja bereits geschrieben: »Der einzige Umstand, welcher einen längern Zeitraum für die Ausarbeitung erfordert, ist der, daß an diesem nie mehr als ein Individuum zu gleicher Zeit arbeiten kann, ... [...] Nichts würde das Misslingen des ganzen Unternehmens sicherer und schneller herbeiführen, als Inconsequenz im Verfahren. Diese wäre aber unvermeidlich, wenn mehr als Ein Individuum zu gleicher Zeit Hand ans Werk legen wollte, mithin das >quot capita, tot sententiae< in Anwendung käme.«
    Schrettinger beschreibt hier das bis zum heutigen Tag im Kern nicht befriedigend geklärte grundsätzliche Problem einer einheitlich gehandhabten intellektuellen sachlichen Erschließung von Literatur. Es ist dabei nicht so, dass Schrettinger sich andererseits der Gefahr dieses ganz auf die Person des Bearbeiters zugeschnittenen Arbeitens nicht bewusst gewesen wäre, stellt er sich doch selbst die Frage: »Aber wie wird es dann um die Fortsetzung und Vollendung dieser weitaussehenden Arbeit stehen, wenn das einzige dazu verwendete Individuum altersschwach werden oder sterben sollte?« Im Falle von Schrettingers Realkatalog beschloss die Leitung der Münchner Hof- und Staatsbibliothek nach seinem Tod im Jahre 1851 das Vorhaben einzustellen und den Realkatalog nicht weiterzuführen. Der älteste Schlagwortkatalog der WeIt, durch den Schrettinger in »dritter Potencierung« am liebsten auch noch die unselbstständig erschienenen Aufsätze und Abhandlungen erschlossen hätte, blieb ein Torso, der allerdings noch heute für Recherchen nach Literatur des 16. bis 18. Jahrhunderts benutzt wird. Gerade an diesem Umstand lässt sich erkennen, wie zukunftsweisend Schrettingers Denken und Wirken war. Dies gilt im Übrigen auch für seine in seinem Handbuch geäußerten und womöglich bald schon wieder aktuellen Forderungen nach eigenen Bibliotheksbauten, festen finanziellen Etats sowie speziell ausgebildeten,fest angestellten Berufsbibliothekaren: »Ein wahrer Bibliothekar muß nämlich a) das ganze Reich der Wissenschaften und Künste mit gleicher Liebe umfassen; er darf also durchaus kein Fach vorzüglich begünstigen; b) seine ganze Geisteskraft und Zeit (mit Ausnahme der zur Erhaltung seiner Gesundheit nöthigen Erholungsstunden) mit völliger Verzichtleistung auf literarische Privat=Arbeiten, der Bearbeitung und Verwaltung der Bibliothek weihen.« Kann man es schöner formulieren?"
  12. Oehlschläger, S.: Treffpunkt Standardisierung : Der Standardisierungsausschuss beim 94. Deutschen Bibliothekartag in Düsseldorf (2005) 0.01
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    "Nach Augsburg, Bielefeld und Leipzig hat der Standardisierungsausschuss beim 94. Deutschen Bibliothekartag in Düsseldorf zum vierten Mal in Folge eine Veranstaltung zum Themenfeld Standardisierung durchgeführt, die vom Vorsitzenden, Berndt Dugall, moderiert wurde. Auch in diesem Jahr konnten dafür wieder zwei Referenten aus dem Ausland gewonnen werden, die einen Einblick in internationale Aktivitäten gewährten. Den Auftakt bildete Jeffrey Garrett von der Northwestern University Library in Evanston, Illinois mit seinem Vortrag »Entscheidend auch hier der Einstieg - Wandel und Kontinuität im Ethos des Katalogisierens in den USA«. Zunächst erläuterte der Referent die Losung aus dem Titel, die aus dem Werk »Bücherlabyrinthe: Suchen und Finden im alexandrinischen Zeitalter« von Nikolaus Wegmann stammt. Dieses Buch erinnere daran, dass der Katalog in der Nachfolge von Schrettinger und Dewey den Einstieg des Benutzers in die ansonsten gewaltige Unordnung der Bibliothek ermögliche, und dadurch die »Sichtbarkeit« der modernen Forschungsbibliothek erst her- bzw. sicherstellt. Garrett stellte die Frage nach dem Sinn von Katalogen im elektronischen Zeitalter, einer Zeit, in der bibliografische Angaben beziehungsweise Schlagworte durch Volltextrecherchen, die sich gleichzeitig auf mehrere tausend Publikationen erstrecken können, umgangen werden können, und in welcher der Inhalt eines Textes in ständigem Wandel begriffen ist. In seinem Vortrag hat der Referent einige Entwicklungen auf dem Gebiet des Katalogisierens in den USA teils theoretisch, teils konkret nachgezeichnet, in der Absicht, sowohl den Wandel als auch die Kontinuität im Bereich der Erschließung aufzuzeigen. Die bisweilen geäußerte Feststellung, dass Kataloge auf den Müllhaufen der Geschichte gehörten, bezeichnete Garrett als maßlos übertrieben und nur angesichts des »Google-Schocks« in den USA zu erklären. Der Katalog diene nach wie vor als Beschreibung des Volltexts. Der Moderator kommentierte dazu, dass der Gedanke des »Vanishing catalogue« vergleichbar sei mit dem Traum vom papierlosen Büro. Patrick Le Boeuf, der Vorsitzende der IFLA FRBR Review Group, referierte in seinem Vortrag »Zwischen Traum und Wirklichkeit« über die Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR). Anhand von leicht verständlichen Beispielen erläuterte er, was die FRBR mit den vier Entitäten der Gruppe 1: Werk (work), Fassung (expression), Erscheinungsform (manifestation) und Exemplar (item) sind. Ausführlich ging er auch darauf ein, was die FRBR nicht sind und was sie nicht leisten können. Es handelt sich dabei weder um eine Norm, noch um ein Datenmodell oder gar ein Format. Dennoch haben die FRBR Einfluss auf die Standardisierungsaktivitäten auf internationaler wie nationaler Ebene. In einigen Systemen, Prototypen und Projekten lässt sich das Potenzial des FRBRModells für bibliografische Informationen bereits aufzeigen. Ganz konkret werden die FRBR in die Überlegungen der IFLA Meetings of Experts an an International Cataloguing Code einbezogen und haben Einzug in die »Frankfurt principles« gefunden, deren Ziel eine Aktualisierung der »Paris principles« ist, und die bei nachfolgenden Regionaltreffen bis 2007 von Kolleginnen und Kollegen aus allen Teilen der WeIt weiter diskutiert und modifiziert werden. Durch die gegenwärtige Revision der Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) werden die FRBR auch Einzug in das internationale Regelwerk halten.
    Mit großer Spannung wurde der Vortrag von Elisabeth Niggemann und Reiner Diedrichs über das weitere Vorgehen nach Abschluss des Projekts »Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)« erwartet. Unter dem programmatischen Titel »Hinter dem Horizont geht es weiter« stellten der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme und die Generaldirektorin Der Deutschen Bibliothek vor, wie die Internationalisierung der deutschen Standards im Einzelnen aussehen soll, und welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme hatte in ihrer Herbstsitzung 2004 verschiedene Beschlüsse getroffen, welche die Zusammenarbeit der Verbundsysteme fördern und erleichtern sollen. Dazu gehören u. a. die Entwicklung eines prototypischen Verfahrens für einen Neukatalogisierungsdienst mit einheitlichen Datenstrukturen und einheitlichen Formatanwendungen, die Verwendung von MARC21 als einheitlichem Austauschformat und die Entwicklung eines Matchkey-Verfahrens zur verbundübergreifenden Titelerkennung. Außerdem wurden grundsätzliche Anforderungen an das künftige Regelwerk und für eine Reorganisation der Normdatenarbeit formuliert, die die Ziele der Arbeitsgemeinschaft effektiv unterstützen sollen. Der Standardisierungsausschuss hat diese Beschlüsse in seiner 9. Sitzung im Dezember 2004 begrüßt, bestätigt und konkretisiert. Nun gilt es, die Beschlüsse zügig umzusetzen, um die gesteckten Ziele zu verfolgen: einfacher Zugang zu bibliografischer Information national wie international für wissenschaftliche und andere persönliche Nutzer, leichte Austauschbarkeit von bibliografischer Information zwischen professionellen Benutzergruppen und Anwendern und last but not least Kostenreduktion bei der Erschließung. Im Anschluss stellte Renate Gömpel, Die Deutsche Bibliothek, die IFLA-CDNL Allianz für Bibliografische Standards (ICABS) vor, die während des Weltkongresses Bibliothek und Information in Berlin als ein neues strategisches Vorhaben ins Leben gerufen wurde. Mit ICABS streben die National Library of Australia, die Library of Congress, die British Library, die Koninklijke Bibliotheek der Niederlande und Die Deutsche Bibliothek gemeinsam mit der Biblioteca Nacional Portugals, der IFLA und der Conference of Directors of National Libraries (CDNL) die Fortsetzung und Unterstützung von Schlüsselaktivitäten im Bereich der bibliografischen und der Ressourcenkontrolle sowie damit zusammenhängender Formatstandards an. Die Allianz führt damit die Arbeit der Geschäftsstellen der früheren IFLA-Kernprogramme UBCIM (Universal Bibliographic Control and International MARC) und UDT (Universal Dataflow and Telecommunications) fort. In dem Vortrag wurde ein Überblick über Ziele und Vorhaben von ICABS, ihre Organisation sowie deren Arbeit als Dach für facettenreiche Aktivitäten im Bereich bibliografischer Standards gegeben. Koordiniert wird die Arbeit von ICABS durch das Advisory Board, das aus Vertretern aller beteiligten Institutionen und Organisationen besteht und dessen Vorsitz gegenwärtig ebenso wie das Sekretariat bei Der Deutschen Bibliothek angesiedelt ist. Der Standardisierungsausschuss hat bereits erste Planungen für eine Veranstaltung beim 95. Deutschen Bibliothekartag in Dresden angestellt. Dort soll über den Stand der Internationalisierung des deutschen Regelwerks, den Umstieg auf MARC21 und die Weiterentwicklung der Normdateien berichtet werden. Darüber hinaus erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Bericht aus dem Joint Steering Committee for Revision of Anglo-American Cataloguing Rules (JSC) über den Stand der AACR3. Es wird sicherlich spannend, merken Sie sich diesen Termin vor."
  13. Neuböck, I.: Deutscher Bibliothekartag Leipzig 2007 : Standardisierungsausschuss (2007) 0.01
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    "Der Bericht fand im größten Saal des Kongresszentrums in Leipzig statt und war bei Weitem überdimensioniert - das Interesse am Neuen Regelwerk und Neuem Format sowie die Aufregung darüber scheinen der Vergangenheit anzugehören. Zunächst erfolgte ein Bericht zum geplanten Umstieg auf das Format MARC21 von Reinhard Altenhöner und Reinhold Heuvelmann (DNB). Dazu gibt es ein eigenes Steuerungsgremium für den Umgang mit MARC in Bibliotheken, das sich MARBI (= Machine Readable Bibliographic Information Committee) nennt. Federführend in diesem Gremium ist die Library of Congress. An dieses Gremium werden Änderungswünsche für die deutsche und österreichische Konvertierung auf MARC21 geleitet und dort diskutiert bzw. genehmigt und umgesetzt. Eine Konkordanz von MAB2 zur MARC21 wurde erstellt. Daraus resultierende Änderungswünsche an MARC21 wurden an MARBI weitergeleitet: Folgende Anträge wurden bereits begutachtet und akzeptiert: 1. IDN-Verknüpfung - Zu PND, GKS, SWD - Zwischen Stück und Reihentitel 2. Sortierform für Bände 3. Kodierung für mehrteilige Werke 4. Sonstiges, wie RSWK-Ketten-Kennzeichnung der Institutionen, ... Bei den Kodierungen gab es Vorbehalte. DDC in MARC21 wurde zurückgestellt und soll in das MARC Classification-Format eingehen. Tendenz bei mehrbändigen Werken: Jeder Band soll ein vollständiger Datensatz sein. Y-Sätze gibt es nicht mehr. Darüber hinaus gibt es Überlegungen zu einer D-MARC für die Deutsche Anwendung von MARC21, aber auch Überlegungen zu MAR-/XML... Die D-MARC soll ca. 12 Gruppen umfassen, davon sollen sich 4 Blöcke mit Kodierungen befassen. Inwieweit MARC21 als Internformat oder lediglich als Austauschformat zum Einsatz kommt muss von den jeweiligen Verbünden entschieden werden. Ais Tendenz lässt sich festhalten, dass man weg von Kodierungen und hin zu textlichen Formulierungen geht.
    Als Vortragender zur RDA (Ressource Description Access) war wieder Gordon Dunsire eingeladen. Er gab wieder einen kurzen historischen Rückblick und eine Auflistung allgemeiner Kritikpunkte an der RDA. Von seiten Dunsires wurde klar dargestellt, dass Katalogregeln unabhängig vom Format sein müssen: RDA = nicht MARC21. Bei der RDA gehe es um Inhalte und nicht um Struktur. RDA basiert auf dem FRBR-Entitäten-Modell; eine deutsche Übersetzung der FRBR liegt vor und kann kostenfrei von der Homepage der Deutschen Nationalbibliothek runtergeladen werden. Die RDA soll 2009 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran sprach Gudrun Henze zur "Internationalisierung des Deutschen Regelwerkes": AfS (Arbeitsstelle für Standardisierung) und AGV (Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme) haben mittlerweile Ziele und Maßnahmen beschlossen: - Deutsch wird zur Ansetzungssprache - Entitäten sollen internationalen Standards entsprechen - Künftig soll es ein einheitliches Regelwerk geben, das die Sonderregeln bereits enthält - Individualisierung von Normdaten - flache Hierarchien - Anpassung der Splitregeln an die ISBD - Ansetzung der Einheitssachtitel hat hohe Priorität
    In weiterer Folge berichtet sie über die Stellungnahmen zu Part 1 - hier werden keine Hindernisse für eine Umsetzung gesehen. Bei Chapter 6-7 wurde festgehalten, dass die Angaben für Verweisungen zu allgemein gehalten wären und Verbünde schwer mit Kann-Bestimmungen umgehen könnten. Eine Begrenzung auf drei Autoren sei außerdem nicht mehr zeitgemäß. Die RDA-Deutsch soll wie folgt aussehen: - modularer Aufbau - Web-Produkt - Regeln für formale und inhaltliche Erschließung - verbundübergreifende Anwendungsrichtlinien Als vierte Vortragende gab Frau Christine Hengel einen Bericht zu den "Neuen Wegen" der Normdaten. Basis für die RDA ist ein konzeptionelles Modell für Normdaten, das von der IFLA-Arbeitsgruppe FRANAR erarbeitet wird. Dieses soll 2007 abgeschlossen sein. - Es wird gemeinsame Regeln für die Ansetzung von Personen und Körperschaften geben - sie beschäftigen sich mit: Normieren, Identifizieren, Anreichern, Sucheinstiegen. - Die neuen Regeln für die Ansetzung von Personen in den PND und SWD werden in die RDA einfließen - Es soll zu einer einheitliche Anwendung von kompatiblen Datenmodellen für die Bereiche Bibliotheken, Archive, Dokumentationen und Museen kommen - Forderung einer Online-Kommunikation mit Normdaten: dazu muss sich der Teilnehmerkreis von den Redaktionen bis hin zum Katalog stark erweitern. Das neue Redaktionsverfahren soll ab Mitte 2007 für die PND zum Einsatz kommen. Im Anschluss daran für die GKD. In der zweiten Hälfte des Jahres 2007 ist der Umstieg auf MARC21 geplant. Insgesamt war die Veranstaltung zu Recht schwach besucht; es gab wenig Neues, kaum Überraschendes und daher auch keine wirklich anregende Diskussion."
    Source
    Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare. 60(2007) H.2, S.42-44
  14. Aus der Deutschen Forschungsgemeinschaft (2002) 0.01
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    Abstract
    Der Bibliotheksausschuss hat sich eingehend mit dem Beschluss des Standardisierungsausschusses befasst, der sich in seiner Sitzung am 06.12.2001 mehrheitlich für einen grundsätzlichen Umstieg von RAK und MAB zu AACR und MARC ausgesprochen hatte. Der Standardisierungsausschuss hatte angeregt, vor einer endgültigen Entscheidung darüber in einer Studie die technischen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen eruieren zu lassen. In der Diskussion wurden vom Bibliotheksausschuss vor allem folgende Punkte hervorgehoben: Kosten: Bei einem Umstieg würden für die Bibliotheken und Verbünde durch die notwendigen intensiven Schulungsmaßnahmen hohe Kosten entstehen. Auf der anderen Seite seien durch die dann mögliche Übernahme von Titelaufnahmen zu ausländischen Werken, die in wissenschaftlichen Bibliotheken einen Umfang von ca. 30%-60% ausmachen, Einsparungen zu erzielen. Dies gelte natürlich nicht für die öffentlichen Bibliotheken. Da sie aber weiterhin für die deutsche Literatur ihre Titelaufnahmen von Der Deutschen Bibliothek beziehen könnten, sei bei ihnen der Prozentsatz der selbst zu erstellenden Titelaufnahmen gering. Bibliothekssysteme könnten zukünftig günstiger erworben werden, da keine Modifizierungen mehr für die deutschen Verhältnisse erforderlich seien. Heterogenität: Die bisherigen Versuche, die Heterogenität der Regelwerke beizubehalten und durch Metastrukturen zu überwinden, seien gescheitert. Das für diese Zwecke eigens entwickelte UNIMARC habe sich nicht durchsetzen können. Konversion: Eine rein maschinelle Konvertierung sei grundsätzlich möglich, die Titelaufnahmen würden dann aber nur Basisinformationen beinhalten, Detailinformationen gingen verloren. Die Titelaufnahmen würden aber nicht mehr den hohen Anforderungen an Nachweisinstrumente gerecht. Oualität: Da AACR ein komplexeres Regelwerk als RAK sei, würde eine Vereinfachung bei der Erstellung von Titelaufnahmen durch den Umstieg nicht erzielt. Besonderheiten der deutschen Sprache könnten aber weiterhin berücksichtigt werden, da AACR im Gegensatz zu RAKden landes-und nicht den original-sprachigen Ansatz verfolge. Diese Möglichkeit werde von vielen nicht-englischsprachigen Ländern genutzt. Auch AACR sehe die Verwendung von Normdaten vor. Umstieg oder Eigenentwicklung: Das Problem sei, dass beide Regelwerke veraltet seien. Beide seien auf Zettelkataloge ausgerichtet und nicht auf Online-Kataloge. Im Grunde müsste ein neues, den modernen Anforderungen entsprechendes Regelwerk geschaffen werden. Es sei allerdings nicht zu erwarten, dass dies von Deutschland aus geleistet werden könne. Daher sei zu überlegen, auf AACR und MARC umzusteigen und in den zuständigen Gremien an einer gemeinsamen Neuentwicklung mitzuarbeiten. Die bisherige Zusammenarbeit mit OCLC habe gezeigt, dass eine Einflussnahme von deutscher Seite aus grundsätzlich möglich ist. Nutzerperspektive: Seitens der Wissenschaftler wurde die Notwendigkeit der internationalen Öffnung der deutschen Bibliotheken mit Nachdruck hervorgehoben, damit Ergebnisse deutscher Forschungen und Publikationen deutscher Wissenschaftler auch international wahrgenommen werden können. Dies werde durch die unterschiedlichen Regelwerke bisher behindert. Aus diesem Grunde wurde für einen raschen Umstieg plädiert. Es sei vorzuziehen, eventuell nach einem Umstieg ein neues Regelwerk zusammen mit den amerikanischen Bibliotheken zu entwickeln. Aus rein finanziellen Gründen sollte aus Sicht der Wissenschaftler der Umstieg nicht abgelehnt werden. Der Bibliotheksausschuss stellte als Ergebnis seinereingehenden Beratungfest,dass dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der internationalen Öffnung bei der Formalkatalogisierung und der Austauschformate bestehe. Da in dieser Hinsicht der Umstieg auf AACR und MARC die einzige realistische Option darstelle, sollte vor einer endgültigen Entscheidung im Rahmen einer Studie, in die sowohl Befürworter als auch Gegner eines Umstiegs eingebunden werden sollen, die ökonomischen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt werden.
    Source
    Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 49(2002) H.4, S.236-240
  15. Croissant, C.R.: MARC21 und die anglo-amerikanische Katalogisierungspraxis (2004) 0.01
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    Abstract
    Das MARC21-Datenformat wird aus der Sicht eines praktizierenden AACR2/MARC-Katalogisierers vorgeführt. Der Autor gibt zunächst eine allgemeine Einführung in das MARC21 Bibliographic Format. Der zweite Abschnitt der Arbeit ist der Erschließung von mehrteiligen bzw. mehrbändigen Werken gewidmet. Die Behandlung von mehrteiligen bzw. mehrbändigen Werken, in der AACR2-Welt "Analyse" genannt, ist nämlich der Punkt, an dem die anglo-amerikanische und die deutsche Katalogisierungspraxis am weitesten auseinandergehen. Die verschiedenen Formen der "Analyse" werden erläutert im Hinblick auf die Frage, inwiefern diese Praxen den Bedürfnissen der Benutzer gerecht werden. Auf eine kurze Behandlung der besonderen Problematik der fortlaufenden Sammelwerke folgt dann eine Einführung in das MARC21 Authorities Format für Normdatensätze. Die Rolle der verschiedenen Arten von Normdatensätzen bei der Katalogisierung wird auch besprochen. DerAufsatz schließt mit einem Kommentar über verschiedene Aspekte der Verlinkung von Datensätzen.
    Date
    13. 8.2004 21:22:06
    Source
    Bibliothek: Forschung und Praxis. 28(2004) H.1, S.11-35
  16. Henze, G.: Veröffentlichung der FRBR-Übersetzung ins Deutsche (2006) 0.01
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    "Die Deutsche Nationalbibliothek hat Ende Oktober 2006 die deutsche Übersetzung der "Functional Requirements for Bibliographic Records" (FRBR) auf ihrer Website veröffentlicht. Wir freuen uns, damit einen lange gehegten Wunsch der deutschsprachigen bibliothekarischen Fachwelt umzusetzen. http://www.d-nb.de/standardisierung/pdf/frbr_deutsch.pdf <urn:nbn:de:1111-20040721195> <http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn= urn:nbn:de:1111-20040721195> Die "Functional Requirements for Bibliographic Records" stellen ein Modell dar, das unabhängig von einem Regelwerk oder einer bestimmten Anwendung Beziehungen zwischen Entitäten benennt und dabei auf die Benutzeranforderungen Finden, Identifizieren, Auswählen und Zugang erhalten eingeht. Neben der 1998 erschienenen englischsprachigen FRBR-Ausgabe liegen bereits zahlreiche Übersetzungen vor. Die FRBR haben sich seit ihrem Erscheinen 1998 nicht nur befruchtend auf theoretische Ansätze ausgewirkt. Die "FRBR Bibliography" <http://infoserv.inist.fr /wwsympa.fcgi/d_read/frbr/FRBR_bibliography.rtf>, die laufend aktualisiert wird, bietet einen Überblick über Anwendungsstudien, Implementierungen und Forschungsprojekte."
  17. Oehlschläger, S.; Altenhöner, R.; Gömpel, R.; Hengel, C.; Jahns, Y.; Junger, U.; Mahnke, C.; Werner, C.: Weltkongress Bibliothek und Information, 72. IFLA-Generalkonferenz in Seoul, Korea : Aus den Veranstaltungen der Division IV Bibliographic Control, der Core Activities ICABS und UNIMARC sowie der Information Technology Section (2006) 0.01
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    Abstract
    "Libraries - Dynamic Engines for the Knowledge and Information Society" war das Motto des Weltkongresses Bibliothek und Information, der 72. IFLA-Generalkonferenz, die vom 20. bis 24. August 2006 in Seoul, Korea, stattgefunden hat. Rund 4000 Bibliothekarinnen und Bibliothekare aus allen Teilen der Welt kamen in diesem Jahr in Fernost zusammen, um sich über die jüngsten Entwicklungen in ihrem Fach zu informieren und Erfahrungen mit anderen auszutauschen. Dazu boten insgesamt 160 Veranstaltungen und etliche Arbeitsgruppen-Sitzungen am Rande der Tagung ausreichend Gelegenheit.
    Content
    Enthält Berichte zu: - Bibliography Section (Sektion Bibliografie) - Claudia Werner Die Sektion befasst sich mit Inhalt, Aufbau, Produktion, Verteilung und Erhaltung von bibliografischen Informationen, in erster Linie, aber nicht ausschließlich bezogen auf Nationalbibliografien. Sie fördert die "Universal Bibliographic Control (UBC)" durch die Verbreitung von Standards und Best-Practice-Beispielen. Wie in den vergangenen Jahren konzentrierte sich das Programm der Sektion auf die Region, in der der iFLA-Kongress stattfand. Es stand unter dem Titel "National Bibliographies - the Asian Experience" mit Beiträgen aus Korea und China sowie über die asiatischen Staaten der früheren Sowjetunion. (S-1128-1130) - Cataloguing Section (Sektion Katalogisierung) - Renate Gömpel; Ulrike Junger Der Schwerpunkt der Arbeit dieser Sektion liegt auf der Erarbeitung bzw. internationalen Harmonisierung von Strukturen, Regeln und Arbeitsverfahren mit dem Ziel, die internationale Kooperation im Katalogisierungsbereich zu verbessern. Die beiden Arbeitssitzungen des Ständigen Ausschusses der Sektion Katalogisierung dienen neben der Abwicklung von Routinegeschäften der Entgegennahme bzw. Verabschiedung von Berichten der einzelnen Arbeitsgruppen, der Vorbereitung der Veranstaltungen sowie der Fortschreibung des Strategieplans' der Sektion. Die neuen internationalen Katalogisierungsprinzipien sollen die bisherigen Paris Principles aus dem Jahr 1961 ablösen. Sie sollen in gleicher Weise für die Formalund Sacherschließung gelten und nicht nur für den einzelnen Katalog bestimmt sein, sondern auch für Daten in (globalen) Netzen zutreffen. Sie sehen die Verwendung von Normdaten vor und beruhen auf den IFLA-Modellen "Functional Requirements for Bibliographic Records" (FRBR) und "Functional Requirements for Authority Records" (FRAR) und demnächst den "Functional Requirements for Subject Authority Records (FRSAR)" (s.a. Classification und Indexing Section), die die gemeinsame Nutzung von Daten unterstützen. Als zweites wichtiges Ergebnis ihrer Arbeit wird die Arbeitsgruppe einen Bericht zur Machbarkeit einer internationalen Standardnummer für Normdaten vorlegen, in dem Erfahrungen aus anderen Standardnummernprojekten analysiert werden und abschließend empfohlen wird, die Konzeption einer einheitlichen Normdatennummer nicht weiter zu unterstützen und anstatt dessen die Aktivitäten beim Aufbau eines Virtual International Authority File (VIAF) zu intensivieren. Die Working Group on Functional Requirements and Numbering of Authority Records (FRANAR) wurde im April 1999 durch die IFLA Division of Bibliographic Control und das damalige IFLA Universal Bibliographic Control and International MARC Programme (UBCIM) ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, die funktionellen Anforderungen an Normdatensätze zu definieren und die Machbarkeit einer internationalen Standard-Normdatennummer (International Standard Authority Data Number (ISADN)) zu untersuchen. (S.1130-1134)
    - Classification and Indexing Section (Sektion Klassifikation und Indexierung) - Yvonne Jahns Die Sektion versteht sich als Forum für den internationalen Austausch über Methoden der Sacherschließung und die Bedeutsamkeit des inhaltlichen Zugangs zu Dokumenten und Wissen. Neben der Förderung von Standards und einheitlichen Erschließungsregeln geht es auch um die Interoperabilität der verwendeten Informationssysteme. Diesen Zielen sind derzeit zwei Arbeitsgruppen verpflichtet: Thema des Sektionsprogramms in Seoul war die Interoperabilität von Inhaltserschließung in mehrsprachigen Umgebungen bzw. bei verschiedenen Schriftsystemen. In unserer heutigen vernetzten Informationswelt ist das Überschreiten sprachlicher und kultureller Grenzen leicht. Die Ergebnisse von systemübergreifenden Recherchen können jedoch unbefriedigend sein, weil die semantische Interoperabilität zu wenig beachtet wird. Herausragend war in diesem Zusammenhang der Vortrag von Prof. Gertrude Soonja Lee Koh, Dominican University, River Forest (USA). Sie demonstrierte die Schwierigkeiten beim Transfer von Wortbedeutungen am Beispiel der Übersetzung englischer Schlagwörter ins Koreanische. Ihre Forschungen haben ergeben, dass Schlagwörter gut in andere Sprachen übersetzt werden können bzw. verschiedensprachige Thesauri gut miteinander verlinkt werden können, solange Sinn und Bedeutung der Wörter in Ausgangs- und Zielsprache umfassend berücksichtigt sind. Die zusätzliche Anbindung der multilingualen Schlagwort-Paare an eine Klassifikation wie die DDC empfiehlt sich dabei zur Disambiguierung, da Notationen die kontextuelle Bedeutung von Schlagwörtern wesentlich schärfer transportieren als jeder weitere sprachliche Zusatz. Diesem Thema widmete sich auch das diesjährige DDC-Anwendertreffen. Dabei wurden interessante Ansätze der Verknüpfung von DDC-Notationen und Schlagwörtern aus dem italienischen Soggettario, der deutschen Schlagwortnormdatei und den Library of Congress Subject Headings vorgestellt. Darüber hinaus wurde über die neuesten DDC-Übersetzungen informiert. Hingewiesen sei hier auf die gerade erschienene vietnamesiche Kurzausgabe der DDC14. Die Sektion Klassifikation und Indexierung plant für den nächsten Weltkongress in Durban eine Vortragsreihe unter dem Motto "Bibliotheken und Benutzer - Partnerschaften für den sachlichen Zugang zu Information". Dabei sollen praktische Beispiele etwa aus den Themenbereichen Indexierer-vs. Benutzervokabular, Tagging und Folksonomien oder Benutzeranleitungen zur sachlichen Suche präsentiert werden. (S.1134-1136)
    - Knowledge Management Section (Sektion Wissensmanagement) - Christel Mahnke Die 2004 neu gegründete Sektion hat sich weiter konsolidiert. Ziel der Sektion ist es, die Entwicklung des Wissensmanagements in Bibliotheken und Informationszentren zu fördern. Dabei soll der Fokus nicht nur auf Spezial- und Firmenbibliotheken liegen. Wissensmanagement soll als kultureller Faktor verstanden werden. Die Webseite der Sektion ist unter http://www.ifla.org/VII/s47/index.htm erreichbar. In den nächsten Wochen soll außerdem eine Plattform entstehen, die den direkten Austausch von Dokumenten erleichtert. Auch der Newsletter soll zukünftig KM-relevante Fachartikel und Hinweise auf Artikel und Publikationen enthalten. (S.1136) - IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards (ICABS) einschließlich UNIMARC - Renate Gömpel; Susanne Oehlschläger Bei der Gründung von ICABS im Jahr 2003 haben die Mitglieder beschlossen, die Arbeit der Core Activity nach Ablauf von 3 Jahren zu evaluieren. Hierzu wurde bereits im Sommer eine Online-Befragung durchgeführt. Das ICABS Advisory Board hat während seiner Sitzung in Seoul die Ergebnisse der Umfrage und seine künftige strategische Ausrichtung diskutiert. Man hat sich darauf verständigt, ICABS auf jeden Fall weiterzuführen, allerdings den Strategieplan umzustrukturieren und Außendarstellung sowie Berichterstattung an den Themenbereichen von ICABS zu orientieren und nicht wie bisher an den beteiligten Institutionen. Die Deutsche Nationalbibliothek hat sich bereit erklärt, den Vorsitz im Advisory Board für weitere drei Jahre zu übernehmen und damit auch weiterhin das Sekretariat zu stellen. Der umgestaltete Strategieplan soll Ende des Jahres den IFLA-Gremien zugeleitet werden. Auf eine formelle Evaluierung soll zu diesem Zeitpunkt verzichtet werden. (S.1137-1138)
    Information Technology Section (Sektion Informationstechnologie) - Reinhard Altenhöner Die Information Technology Section ist eine der größten IFLA-Sektionen und fokussiert als Querschnittssektion besonders innovative Entwicklungen und sich abzeichnende Trends in ihrer Auswirkung auf die verschiedenen Arbeitsfelder der Bibliotheken. Daher gehört die Durchführung entsprechender Informationsund Diskussionsveranstaltungen zu den Aufgabenschwerpunkten der Sektion, bevorzugt in Zusammenarbeit mit anderen Sektionen, um auf diese Weise den Anwendungsaspekt besonders im Blick zu behalten. Ein weiteres Kennzeichen der Sektionsarbeit ist - neben der aktiven Unterstützung von internationalen Standardisierungs- und Normungsanstrengungen - die Weiterverbreitung von spezifischem Wissen und die Unterstützung von Aktivitäten insbesondere in noch nicht entwickelten Ländern mit Schwächen in der (technischen) Informationsversorgungsinfrastruktur. (S.1138-1142)
  18. Hoffmann, L.: Bericht über die 3. Sitzung des Beirats des Projekts "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" am 20.10.2003 (2003) 0.01
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    Content
    "Stand des Projekts: Die Projektbearbeiterin berichtet über die 3 1/2 Monate, die seit der zweiten Beiratssitzung im Juli vergangen sind. Nach den Abschlussarbeiten der Projektteile Regelwerks- und Formatabgleich war der Zwischenbericht an die DFG anzufertigen, der am 20.8.2003 termingemäß abgegeben wurde. Die DFG hat mitgeteilt, dass keine Bemerkungen seitens der Gutachter eingegangen sind. Danach fanden Vorarbeiten zur Untersuchung der Auswirkungen eines Umstiegs auf den OPAC und den Benutzer, zur Befragung von amerikanischen Experten sowie zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung statt. Befragungen von Benutzern: Eine hohe Priorität im Gesamtprojekt hat die Untersuchung der Auswirkungen eines Umstiegs auf den OPAC und den Benutzer. Dazu soll zunächst die Suchstrategie von Benutzern ermittelt werden, um dann anschließend analysieren zu können, ob diese Suchstrategie in einem AACR-MARC-basierten Katalog erfolgreicher oder weniger erfolgreich wäre. Da die zunehmende Literatur-Recherche im Internet möglicherweise das Suchverhalten in einem OPAC beeinflusst, soll zusätzlich die Suchstrategie im Internet erfragt werden. Zur Ermittlung der Suchstrategie wurde ein Fragebogen entworfen und in Der Deutschen Bibliothek getestet. Dieser Pretest wurde in vier Durchgängen vorgenommen. Nach jedem Durchgang sind Kritik und Anmerkungen der Benutzer eingebracht worden. Im letzten Durchgang konnte der Fragebogen ohne Verständnisschwierigkeiten von den Benutzern alleine ausgefüllt werden. Anhand der Deutschen Bibliotheksstatistik wurden Bibliotheken unter den Gesichtspunkten der Nutzerfrequenz und des Bestands ausgewählt und angefragt, ob sie bereit sind, den Fragebogen in ihrer Bibliothek auszulegen. Nachdem sich zehn Bibliotheken bereit erklärt hatten, wurden für die endgültige Befragung - soweit in einer Bibliothek erforderlich - einige spezielle Fragen zu Suchbegriffen an die jeweiligen Bibliotheks-OPACs angepasst, da Formulierungen und Bezeichnungen wie Person, Autor, Verfasser u. dgl. in den Bibliothekskatalogen voneinander abweichen können. In der Diskussion wird auf weitere Möglichkeiten hingewiesen, z.B. anhand von Servermitschnitten von Benutzereingaben das Benutzerverhalten zu ermitteln. Da solche Mitschnitte nur bedingt als repräsentativ gelten können und als schwer auswertbar eingeschätzt werden, wird im folgenden davon ausgegangen, dass auf Benutzerumfragen nicht verzichtet werden solle. Frühere Benutzerumfragen wurden als veraltet und nicht zielgenau betrachtet.
    Untersuchung zur Stabilität der Zielsysteme (Ausschreibung eines Library Consultants): Im DFG-Antrag ist vorgesehen, dass amerikanische Experten zur Zukunftsfähigkeit von MARC21 und AACR2 befragt werden. Diese Befragungen sollen durch einen amerikanischer Library Consultant durchgeführt werden. Mittels eines "Letters of intent" sind mehrere Firmen angeschrieben und gebeten worden, ggf. ihr Interesse an dem Projekt zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Ausgewählt wurde schließlich die Firma Stillwater. Die Firma hat bereits Erfahrungen mit deutschen Projekten gemacht und ein überzeugendes und schlüssiges Angebot abgegeben. Im weiteren wurde eine ausführliche Liste von Fragestellungen zugeschickt, die nach mündlichen Verhandlungen konkretisiert und präzisiert wurde. Es wurde mit Stillwater verhandelt, welcher Expertenkreis befragt werden soll. Von den zu befragenden Experten wird erwartet, dass sie eine verlässliche Einschätzung über die Weiterentwicklung von MARC21 und AACR2 abgeben können, aber auch die mögliche Bedeutung weiterer Standards wie XML u.a. für das Bibliothekswesen einordnen können. In diesem Zusammenhang wird auch nachgefragt, welche Rolle Metadatenstandards wie Dublin Core oder MODS (Metadata Object Description Schema) und METS (Metadata Encoding and Transmission Standard) in der zukünftigen Standardisierung möglicherweise spielen werden. Mit dem Library Consultant werden gemeinsam Vorgaben für die Befragungen amerikanischer Experten erarbeitet. Die Befragungen wird Stillwater in Form von Interviews jeweils direkt vor Ort vornehmen. Neben den Fragen zur Zukunftsfähigkeit von MARC21 und AACR2 sind für einen Umstieg auch Fragen der gängigen Katalogisierungspraxis von Interesse. Experten der Library of Congress werden u.a. zur Praxis und zum Aufwand der Normdatenarbeit befragt. Es wird in Erfahrung gebracht, an welchen überregionalen kooperativen Katalogisierungsprojekten deutsche Bibliotheken teilnehmen können, welche Vorbedingungen eine Bibliothek dafür erfüllen muss, welche Berechtigungen damit verbunden sind und welche aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen. Es wird ermittelt, wie die Aussichten stehen, dass deutsche Anforderungen an Regelwerk und Format berücksichtigt werden. Experten des OCLC werden u.a. danach befragt, was aus den Ergebnissen des Reuse-Projekts geworden ist. Es hat dort konkrete Vorschläge für die Verbesserung des Datentauschs v.a. in Bezug auf mehrbändige Werke gegeben. Das OCLC wird überdies im Zusammenhang mit dortigen Tests zur Implementierung der Datenstruktur der Functional Requirement of Bibliographic Records in das MARC-Format nach seiner Einschätzung der Veränderungen von Format und Regelwerk in Richtung der Functional Requirements befragt. Sowohl MARC21 und AACR2 als auch MAB2 und RAK sind von Katalogisierungsabläufen und Funktionalitäten geprägt. Deshalb ist es unumgänglich, Informationen über Katalogisierungsvorgänge einzuholen. Einigen Universitäts- und Öffentlichen Bibliotheken sollen u.a. folgende Fragen gestellt werden:
    - Wie funktioniert Copy Cataloguing? Wie hoch ist der Anteil von Fremddaten? - Wie funktioniert die Normdatenarbeit in den Bibliotheken? Wie werden die Normdaten der Library of Congress nachgenutzt? - Wie hoch ist der Aufwand der Individualisierung? - Wie werden die Bände eines mehrbändigen Werkes nachgewiesen und verwaltet? - Wie setzt sich das Katalogisierungspersonal zusammen? - Wie funktioniert Aus- und Fernleihe, v.a. wenn Bände keinen eigenen Datensatz haben? - Wie hoch ist der Bedarf an deutschen Daten jetzt, und wie hoch würde er sein, wenn deutsche Bibliotheken auf AACR2 und MARC21 umgestiegen wären?
    Es wurde angeregt, darüber hinaus zu fragen, wie die Aussichten sind, dass im Rahmen der Umsetzung der Functional Requirements in das MARCFormat Verknüpfungsstrukturen eingeführt werden könnten. Stand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Präsentation durch die Firma Kienbaum): Den Stand und das weitere Vorgehen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung haben Vertreter der Firma Kienbaum vorgestellt. Nach der Phase der Exploration hat die Phase der Kostenermittlung begonnen. In einem Workshop, zu dem Vertreter der DBV-Sektionen, der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme, der ekz, der nicht im DBV organisierten Spezialbibliotheken sowie der österreichischen Bibliotheken eingeladen worden sind, wurden gemeinsam Katalogisierungsprozesse definiert, die von einem Umstieg betroffen sein werden. In einem zweiten Schritt wurden diese Katalogisierungsprozesse nach Bibliothekstypen auf ihre Relevanz bewertet. Die so festgelegten Schätzwerte werden in einzelnen typischen Bibliotheken stichprobenartig konkretisiert und präzisiert. Dazu haben die DBV-Vorsitzenden Bibliotheken benannt, in denen vor Ort Kennzahlen ermittelt werden. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geht von folgenden Grundannahmen aus: Verzicht auf Hierarchien und Übernahme der AACR-Ansetzungen. Da es keine Entscheidung darüber gibt, ob bei einem Umstieg die Linkingfelder des MARC-Formats für Verknüpfungen genutzt werden und welche Ansetzungssprache anstelle von Englisch gewählt wird, werden diese Möglichkeiten als Varianten in einer Chancen-Risiko-Berechnung betrachtet. In der folgenden Diskussion wird u.a. hinsichtlich der Befragung einzelner Bibliotheken durch die Firma Kienbaum die Frage angesprochen, was passiert, wenn einzelne Bibliotheken keine konkreten Kennzahlen zur weiteren Berechnung vorlegen können. In diesen Fällen wird Kienbaum weitere Bibliotheken ansprechen. Wenn das auch nicht zum Erfolg führt, wird versucht, aus der Literatur zu nutzbaren Werten zu kommen. Falls erforderlich werden Annahmen mit einer Risikoabschätzung getroffen. Die Firma Kienbaum geht in der Wirtschaftlichkeitsberechnung davon aus, dass ein Umstieg im Zusammenhang mit einer ohnehin fälligen Systemumstellung erfolgt. Es wird diskutiert, ob diese Grundannahme durchgehend vorausgesetzt werden oder ob es nicht andere Zwänge zum Umstieg oder Nichtumstieg geben kann. Auf den Hinweis, dass die Berechnung des Ist-Standes auch Teil der Wirtschaftlichkeitsberechnung sein soll, stellt die Firma Kienbaum dar, dass die Analyse des Ist-Standes den größten Teil der Wirtschaftlichkeitsberechnung ausmacht. Die Berechnung der Kosten nach einem Umstieg geschieht mittels einer Differenzbetrachtung. Der Entwurf einer Erklärung des Beirats, den Herr Eversberg auf der zweiten Beiratssitzung als Tischvorlage verteilt hat und der dort nicht mehr besprochen werden konnte, wird diskutiert. Herr Eversberg schlägt in dem Papier vor, dass der Beirat die in der Vergangenheit aufgetretenen Missverständnisse zum Anlass nimmt, eine Erklärung abzugeben, die in einem Überblick die derzeitigen Aktivitäten der Standardisierungsarbeit darstellt und den Willen zum Konsens der daran Beteiligten betont. Es wird überlegt, wieweit der Beirat das geeignete Gremium für eine generelle Erklärung ist, die über den Betrachtungsumfang des Projekts hinausgeht. Als Ergebnis der Diskussion ist man sich aber einig, dass der Beirat durchaus die Umstiegsfrage in einen umfassenden Zusammenhang der Standardisierungsarbeit positionieren sollte. Die Erklärung soll gemeinsam mit dem ohnehin geplanten Bericht über die Beiratssitzung in geeigneter Weise veröffentlicht werden.
    Projekt "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" Erklärung des Beirats: Der Beirat des DFG-Projekts "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" hat die Notwendigkeit erkannt, seine Arbeit sowie das Projekt in einen umfassenden Zusammenhang mit anderen laufenden Aktivitäten der Standardisierungsarbeit zu stellen. Nicht erst das Internet hat Bibliotheken dazu veranlasst, sich um internationale Zusammenarbeit zu bemühen. Besonders auf dem Gebiet der Katalogisierung wurde schon lange vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung an Konzepten und Normen gearbeitet, die den grenzüberschreitenden Datenaustausch erleichtern sollen. Gegenwärtig wird unter dem weltweiten Dach der IFLA verstärkt nach Wegen gesucht, zu einem internationalen Katalogregelwerk zu gelangen. Dabei ist sowohl der Tatsache Rechnung zu tragen, dass elektronische Medien in Bibliothekskatalogen in geeigneter Weise nachgewiesen werden, als auch der Tatsache, dass Online-Kataloge Benutzern ganz neue Zugriffsmöglichkeiten eröffnen. Zu den Schritten, die zur Zeit in Deutschland unternommen werden, gehören vor allem fünf Aktionsfelder: - Aktive Mitarbeit Der Deutschen Bibliothek bzw. der deutschen Vertreter in den betreffenden IFLA-Sektionen bei der internationalen Standardisierungsarbeit. - Durchführung des DFG-Projekts "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" bei Der Deutschen Bibliothek im Auftrag des Standardisierungsausschusses, in dem die Rahmenbedingungen und Konsequenzen eines Umstiegs untersucht werden. - Weiterentwicklung der RAK in Zusammenarbeit mit den Expertengruppen des Standardisierungsausschusses in Angleichung an internationale Regelwerke und unter Berücksichtigung der Projektergebnisse. - Zusammenarbeit Der Deutschen Bibliothek mit der Library of Congress und dem OCLC mit dem Ziel, zu verteilten, internationalen Normdateien zu gelangen (Projekt VIAF), die von möglichst vielen Einrichtungen gespeist und genutzt werden. Dies führt nicht nur zu effektiverer Normierungsarbeit, sondern erleichtert auch die weltweite und katalogübergreifende Suche des Benutzers. - Optimierung von Verfahren für die Datenkonversion, der Zusammenführung unterschiedlich strukturierter Daten und des Austauschs vorhandener Daten. Alle für die verschiedenen Aktivitäten Verantwortlichen werden zustimmen, dass breiter Konsens erreicht werden muss, weil nur so vor dem Hintergrund der föderalen Struktur mit verteilten Zuständigkeiten nachhaltige Erfolge erzielt werden können."
  19. Henze, G.: »Statement of International Cataloguing Principles« : Ein Grundsatzentwurf auf dem Weg zu einem internationalen Regelwerk (2004) 0.01
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    Content
    "Das »Statement of Principles« - allgemein bekannt als »Paris Principles« - wurde 1961 von der International Conference an Cataloguing Principles verabschiedet. Sein Ziel, als Basis für die internationale Standardisierung in der Katalogisierung zu dienen, ist sicherlich erreicht worden: Die meisten Katalogisierungsregelwerke, die in der Folgezeit weltweit entwickelt wurden, folgten den Prinzipien ganz oder in hohem Maß. Mehr als vierzig Jahre später ist das Bedürfnis nach gemeinsamen internationalen Katalogisierungsregeln gewachsen, weil Katalogisierer und Benutzer weltweit Opacs nutzen. Die IFLA hat einen Vorstoß unternommen, die »Paris Principles« Zielsetzungen anzupassen, die auf Online-Bibliothekskataloge und auch darüber hinaus anwendbar sind und Benutzerbedürfnissen dienen. Damit verbindet sich die Hoffnung, mit Hilfe überarbeiteter Prinzipien den internationalen Datentausch zu steigern und eine Leitlinie für die Entwicklung eines internationalen Katalogisierungsregelwerkes zu schaffen. Vom 28. bis 30. Juli 2003 fand in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main das erste IFLA Meeting of Experts an an International Cataloguing Code (IME ICC) statt, zu dem auf Einladung der Sektion Katalogisierung der IFLA Regelwerksexperten aus Europa, Amerika und Australien zusammentrafen. Arbeitssprache der Konferenz war Englisch. Barbara Tillett, Vorsitzende der IFLA Sektion Katalogisierung, moderierte und leitete die Konferenz. Für eine vergleichende Untersuchung zu grundlegenden Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den derzeit in Europa verwendeten Regelwerke waren im Vorfeld von den Regelwerksgremien »Steckbriefe« unter Verwendung eines einheitlichen Fragenkataloges erstellt worden, um Möglichkeiten einer Harmonisierung auszuloten und vielleicht sogar in naher Zukunft ein internationales Regelwerk zu entwickeln. Diese Aktivitäten werden unter dem Dach der IFLA weiter verfolgt.
    Zahlreiche Vorträge auf der Konferenz informierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. So präsentierte Barbara Tillett Überlegungen für eine virtuelle internationale Normdatei. Das VIAF-Projekt (Virtual International Authority File), das OCLC, die Library of Congress und Die Deutsche Bibliothek als Projektpartner gemeinsam durchführen, soll modellhaft die Möglichkeiten einer international vernetzten Normdatenarbeit ausloten, die Nutzerbedürfnisse auch in Bezug auf Sprache und Schrift berücksichtigt. John D. Byrum, Vorsitzender der IFLA ISBD Review Group, stellte die Funktionen der »International Standard Bibliographic Descriptions« (ISBD) vor. Priorität bei den ISBD-Arbeiten hat momentan der Abschluss eines generellen Revisionsprojekts der verschiedenen ISBD-Ausgaben. Ob es weniger, unter Umständen sogar nur eine Ausgabe der ISBD geben sollte, wurde in den Diskussionsbeiträgen durchaus kontrovers gesehen. Patrick Le Boeuf Vorsitzender der IFLA Working Group an FRBR (Functional Requirements for Bibliographic Records), erläuterte in seinem Vortrag das Modell der FRBR, bei dem es sich um ein Modell für ein Beziehungsgeflecht zwischen Einheiten, nicht um ein Datenmodell im engeren Sinne handelt. Er stellte in seinem Beitrag in Frage, ob eine radikale Einführung der eher abstrakten Terminologie der FRBR in ISBD und in Regelwerken wirklich eine ideale Lösung sei. Ein Schwerpunkt der Konferenz war die Arbeit und Diskussion in fünf Arbeitsgruppen, die sich mit - Personal names, - Corporate bodies, - Seriality, - Multipart structures sowie - Uniform titles and GMDs (General material designations) befassten und an allgemeinen Empfehlungen arbeiteten.
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des »First IFLA Meeting of Experts an an International Cataloguing Code« haben sich auf einen Entwurf für das »Statement of International Cataloguing Principles«' geeinigt. Mittlerweile stehen bereits zahlreiche Übersetzungen in andere Sprachen zur Verfügung, darunter auch eine deutsche Übersetzung der Arbeitsstelle für Standardisierung. Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. Die Übersetzungen sind als Hilfsmittel für eine breitere Bekanntmachung und Diskussion gedacht. Der englischsprachige Entwurf der Erklärung ist die Basis für weitere Regionaltreffen von Regelwerksmachern und Katalogisierungsexperten in aller Welt: 2004 in Buenos Aires für die lateinamerikanischen Staaten, 2005 in Alexandria (Ägypten) für die Staaten des Mittleren Ostens, 2006 in Seoul (Korea) für die asiatischen Staaten und im Jahr 2007 in Durban (Südafrika) für die afrikanischen Staaten. Die neuen Prinzipien, die den Status eines Entwurfs haben, weiten die »Paris Principles« aus von rein textlichen Werken auf alle Materialarten und gehen über Aspekte der Bestimmung und Form einer Eintragung hinaus auch auf weitere Aspekte von bibliografischen Datensätzen und Normdatensätzen ein. Sie umfassen - Geltungsbereich, - Entitäten, Merkmale und Beziehungen, - Aufgaben des Katalogs, - Bibliografische Beschreibung, - Sucheinstiege, - Normdatensätze, - Grundlagen für Suchfunktionen. Die neuen Prinzipien bauen auf den großen Katalogtraditionen der Welt auf sowie auf den konzeptionellen Modellen der IFLA-Veröffentlichungen »Functional Requirements for Bibliographic Records« (FRBR) und »Functional Requirements and Numbering for Authority Records« (FRANAR), welche die »Paris Principles« auf den Bereich der Sacherschließung ausweiten."
  20. Erklärung zu Internationalen Katalogisierungsprinzipien : Verabschiedeter Entwurf des 1. IFLA Meeting an an International Cataloguing Code, Frankfurt, Deutschland, 2003. Deutsche Übersetzung des "Statement of International Cataloguing Principles" (2004) 0.01
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      0.15789473 = coord(3/19)
    
    Abstract
    Das "Statement of Principles" - allgemein bekannt als "Paris Principles" - wurde 1961 von der International Conference an Cataloguing Principles verabschiedet. Sein Ziel, als Basis für die internationale Standardisierung in der Katalogisierung zu dienen, ist sicherlich erreicht worden: Die meisten Katalogisierungsregelwerke, die in der Folgezeit weltweit entwickelt wurden, folgten den Prinzipien ganz oder wenigstens in hohem Maß. Mehr als vierzig Jahre später ist das Bedürfnis nach gemeinsamen internationalen Katalogisierungsregeln gewachsen, weil Katalogisierer und Benutzer weltweit OPACs (Online Public Access Catalogues = Online-Benutzerkataloge) nutzen. An der Schwelle des 21. Jahrhunderts hat die IFLA einen Vorstoß unternommen, die "Paris Principles" Zielsetzungen anzupassen, die auf Online-Bibliothekskataloge und auch darüber hinaus anwendbar sind. Oberstes Ziel ist es, den Benutzerbedürfnissen zu dienen. Die neuen Prinzipien ersetzen die "Paris Principles" und weiten sie aus von rein textlichen Werken auf alle Materialarten und von der Bestimmung und Form einer Eintragung auf alle Aspekte von bibliografischen Datensätzen und Normdatensätzen, die in Bibliothekskatalogen genutzt werden. Die folgenden Prinzipien, die den Status eines Entwurfs haben, umfassen: 1. Geltungsbereich 2. Entitäten, Merkmale und Beziehungen 3. Aufgaben des Katalogs 4. Bibliografische Beschreibung 5. Sucheinstiege 6. Normdatensätze 7. Grundlagen für Suchfunktionen
    Footnote
    Zu der Übersetzung gab es in INETBIB folgenden Kommentar von M. Münnich, J. Winkler u. H. Popst: In der deutschen Übersetzung der "Statement of Principles" hat die Arbeitsstelle freundlicherweise die Mitarbeit von Herrn Croissant, Herrn Popst und mir bei der Übersetzung erwähnt. Dabei muss aber unsererseits betont werden, dass an ganz entscheidenden Stellen unsere Vorschläge nicht akzeptiert wurden. Dies sind u.a.: -- expression: unser Vorschlag war "Fassung", da es Expression im Deutschen nicht im Sinn von FRBR gibt -- manifestation: unser Vorschlag "physische Form" - Manisfestation gibt es ebenfalls so nicht -- concept: unser Vorschlag: "Abstraktum". Es geht aus den Beispielen in FRBR hervor, dass nicht Konzept gemeint ist. -- object: unser Vorschlag: "Gegenstand" -- place: unser Vorschlag: "geographische Einheit". Die Bedeutung in FRBR geht über Ort weit hinaus, -- agent: unser Vorschlag "Person oder Körperschaft" -- creator: unser Vorschlag: verantwortliche Person oder Körperschaft. Eine Körperschaft kann kaum ein geistiger Schöfper sein und Schöpfer läßt eine andere Assoziation zu. Im Übrigen wollten wir die u.E. im Deutschen ungebräuchliche Bezeichnung "bibliografische Ressource" durch "Dokument" ersetzen.

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