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  1. Praxisregeln zu RAK-WB § 311 und RSWK § 106 zur Individualisierung von Personennamen ab 1. Juli 2006 in Kraft (2006) 0.00
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    Content
    "Die Praxisregeln zu RAK-WB § 311 und RSWK § 106: Individualisierung von Personennamen beim Katalogisieren mit der Personennamendatei (PND) treten ab dem 1. Juli 2006 in Kraft. Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Praxisregeln auf ihrer Website veröffentlicht: Praxisregel zu RAK-WB § 311 <urn:nbn:de:1111-20040721136> <http://nbnresolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721136> Praxisregel zu RSWK § 106 <urn:nbn:de:1111-20040721129> <http://nbn-resolving. de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721129> Die Regelungen stellen für die Anwender der Personennamendatei (PND) eine Ergänzung zu den in den Regelwerken bestehenden Regelungen dar. Damit wird der vom Standardisierungsausschuss mit großer Mehrheit getroffene Beschluss, "Regelungen betreffend die Individualisierung von Personennamen vorab als Praxisregel zu veröffentlichen und in Kraft zu setzen" umgesetzt und der von den PND-Anwendern schon seit langem formulierte Wunsch eingelöst, die in der PND bereits realisierte Individualisierung auch im Regelwerk zu verankern. Die Praxisregeln folgen den im Jahr 2004 im "perso-Projekt" getroffenen Beschlüsse. Im "perso-Projekt" waren in einem gemeinsamen Projekt der Expertengruppen PND, Formalerschließung und RSWK/SWD die Personenansetzungsregeln der Regelwerke RAK-WB und RSWK aneinander angeglichen worden. Die miteinander abgestimmten Regeltexte hatten ein Stellungnahmeverfahren durchlaufen und der Standardisierungsausschuss hatte die Veröffentlichung und Anwendung beschlossen. Mit den Praxisregeln zur Individualisierung wird eine wichtige Grundlage für die Arbeit in der Normdatei PND manifestiert. Die nun in Kraft getretenen Praxisregeln können nur einen Teil der im "perso-Projekt" vereinbarten Entwicklungen realisieren, da sie sich noch an den im bestehenden Austauschformat gegebenen Möglichkeiten orientieren. Weitergehende Formatveränderungen sind darin wegen des beschlossenen Umstiegs nach MARC21 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Aus diesem Grund werden auch noch unterschiedliche Textfassungen für die Praxisregel zu den RAK-WB § 311 und RSWK § 106 vorgelegt. Ein gemeinsamer Regelwerkstext für Formal- und Sacherschließung wird nach Abschluss der internationalen Regelwerksentwicklung formuliert. Die im "perso-Projekt" getroffenen Festlegungen werden in die Diskussion und Kommentierung des RDA-Entwurfs für Personenansetzungsregeln einfließen und den deutschen Standpunkt bestimmen. Individualisierte Datensätze in der PND stellen wertvolle Sucheinstiege für die Benutzer unterschiedlichster Kataloge und Bestände dar. Sie ermöglichen die Verlinkung von Veröffentlichungen von und über die Person, von Archivalien, Museumsbeständen und Lexikoneinträgen, wie z. B. in der deutschen Ausgabe der freien Internetenzyklopädie Wikipedia. Die PND umfasst zur Zeit ca. 2,7 Mio. Datensätze, von denen ca. 1,1 Mio. Datensätze individualsiert sind, d.h. genau eine Person beschreiben. Die kooperativ geführte Normdatei wird von allen deutschsprachigen Bibliotheksverbünden, dem Kalliope-Verbund und in Projekten angewendet. Mit vereinten Kräften und den nun geltenden Praxisregeln soll die Anzahl der individualisierten Datensätzen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen."