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  • × author_ss:"Lischka, K."
  1. Lischka, K.: Spurensuche im Datenwust : Data-Mining-Software fahndet nach kriminellen Mitarbeitern, guten Kunden - und bald vielleicht auch nach Terroristen (2002) 0.01
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    Content
    "Ob man als Terrorist einen Anschlag gegen die Vereinigten Staaten plant, als Kassierer Scheine aus der Kasse unterschlägt oder für bestimmte Produkte besonders gerne Geld ausgibt - einen Unterschied macht Data-Mining-Software da nicht. Solche Programme analysieren riesige Daten- mengen und fällen statistische Urteile. Mit diesen Methoden wollen nun die For- scher des "Information Awaren in den Vereinigten Staaten Spuren von Terroristen in den Datenbanken von Behörden und privaten Unternehmen wie Kreditkartenfirmen finden. 200 Millionen Dollar umfasst der Jahresetat für die verschiedenen Forschungsprojekte. Dass solche Software in der Praxis funktioniert, zeigen die steigenden Umsätze der Anbieter so genannter Customer-Relationship-Management-Software. Im vergangenen Jahr ist das Potenzial für analytische CRM-Anwendungen laut dem Marktforschungsinstitut IDC weltweit um 22 Prozent gewachsen, bis zum Jahr 2006 soll es in Deutschland mit einem jährlichen Plus von 14,1 Prozent so weitergehen. Und das trotz schwacher Konjunktur - oder gerade deswegen. Denn ähnlich wie Data-Mining der USRegierung helfen soll, Terroristen zu finden, entscheiden CRM-Programme heute, welche Kunden für eine Firma profitabel sind. Und welche es künftig sein werden, wie Manuela Schnaubelt, Sprecherin des CRM-Anbieters SAP, beschreibt: "Die Kundenbewertung ist ein zentraler Bestandteil des analytischen CRM. Sie ermöglicht es Unternehmen, sich auf die für sie wichtigen und richtigen Kunden zu fokussieren. Darüber hinaus können Firmen mit speziellen Scoring- Verfahren ermitteln, welche Kunden langfristig in welchem Maße zum Unternehmenserfolg beitragen." Die Folgen der Bewertungen sind für die Betroffenen nicht immer positiv: Attraktive Kunden profitieren von individuellen Sonderangeboten und besonderer Zuwendung. Andere hängen vielleicht so lauge in der Warteschleife des Telefonservice, bis die profitableren Kunden abgearbeitet sind. So könnte eine praktische Umsetzung dessen aussehen, was SAP-Spreche-rin Schnaubelt abstrakt beschreibt: "In vielen Unternehmen wird Kundenbewertung mit der klassischen ABC-Analyse durchgeführt, bei der Kunden anhand von Daten wie dem Umsatz kategorisiert werden. A-Kunden als besonders wichtige Kunden werden anders betreut als C-Kunden." Noch näher am geplanten Einsatz von Data-Mining zur Terroristenjagd ist eine Anwendung, die heute viele Firmen erfolgreich nutzen: Sie spüren betrügende Mitarbeiter auf. Werner Sülzer vom großen CRM-Anbieter NCR Teradata beschreibt die Möglichkeiten so: "Heute hinterlässt praktisch jeder Täter - ob Mitarbeiter, Kunde oder Lieferant - Datenspuren bei seinen wirtschaftskriminellen Handlungen. Es muss vorrangig darum gehen, einzelne Spuren zu Handlungsmustern und Täterprofilen zu verdichten. Das gelingt mittels zentraler Datenlager und hoch entwickelter Such- und Analyseinstrumente." Von konkreten Erfolgen sprich: Entlas-sungen krimineller Mitarbeiter-nach Einsatz solcher Programme erzählen Unternehmen nicht gerne. Matthias Wilke von der "Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung" (BTQ) der Gewerkschaft Verdi weiß von einem Fall 'aus der Schweiz. Dort setzt die Handelskette "Pick Pay" das Programm "Lord Lose Prevention" ein. Zwei Monate nach Einfüh-rung seien Unterschlagungen im Wert von etwa 200 000 Franken ermittelt worden. Das kostete mehr als 50 verdächtige Kassiererinnen und Kassierer den Job.
  2. Lischka, K.: Scherzbolde im Whitehouse.net : Die neuen Internet-Adressen wie .info oder.biz brachten nicht die erhoffte Systematik in das Netz (2003) 0.01
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    Wenn man den lange geforderten Namensraum .xxx für Erwachsenenunterhaltung oder.kids für kindgerechte Angebote einrichte, müsse jemand definieren, was global als kindgerecht gilt. Allerdings hat Icann längst politische Entscheidungen getroffen. Etwa im März 2000, als man der palästinensischen Autonomiebehörde die Länder-Domain .ps zusprach. Auch anderswo betreibe Icann schon Politik, wirft Milton Mueller ein: "Die Entscheidungen spiegeln die Interessen von Markeninhabern wieder, die glauben, von einer künstlichen Knappheit im Namensraum zu profitieren." Der Hintergrund: Je weniger Domainarten es gibt, desto weniger Adressen müssen zum Schutz vor Spekulanten gekauft werden. Eine systematische Erweiterung des Namensraums könnte attraktiv für internationale Organisationen oder Firmen sein. Warum soll nicht BMW eine Top Level Domain erhalten, unter der nationale Unterorganisationen auftreten? Die Verknüpfung von Erweiterung und Systematisierung würde der Netzverwaltung mehr Gestaltungsmacht geben. Das aber will kaum ein Kritiker des heutigen Systems. Manche fordern gar beliebige Top Level Domains. Unternehmen wie das deutsche Beat-Nie oder das amerikanische New.net arbeiten daran: Sie errichten parallel zur offiziellen Infrastruktur alternative Namenssysteme. Doch die Nutzer müssen ihre Rechner umkonfigurieren, um die Angebote zu finden. Letztlich könnte das dazu führen, dass abhängig von der installierten Software unterschiedliche Seiten unter demselben Namen erscheinen. Fachleute bezeichnen die Endungen von Internetadressen als Top Level Domains. Die meisten werden für Länder vergeben (etwa .de für Deutschland), manche auch nach Themen und Zielgruppen: Diese generischen Top Level Domains sind: .aero Luftfahrtindustrie - .biz Kommerz - .com früher Kommerz, jetzt offen - .coop Genossenschaften - .edu US-Bildungseinrichtungen - .gov US-Regierung - .info Informationsdienste - .museum Museen - .mil US-Militär - .name Privatpersonen - .net früher Netzbetreiber, jetzt offen- .org früher Organisationen, offen - .pro "Professionals" - bestimmte Berufsgruppen."
    Date
    22. 2.2003 9:55:44
  3. Lischka, K.: Digitale Doppelgänger (2003) 0.01
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    "Im Film "Metropolis" von 1926 brauchte der Forscher Rotwang viel Metall und Strom für einen Identitätsdiebstahl: Unter Blitzen und Lichtbögen bekam ein Roboter das Aussehen der Arbeiterfihrerin Maria. Das künstliche Wesen sollte sie ersetzen und die Massen kontrollieren. Heute reicht für den Identitätsklau - zumindest- in den' USA - eine neunstellige Ziffernfolge, die auf vielen, nicht immer ausreichend gesicherten Rechnern liegt. Das mussten gut 500000 Angehörige der US-Armee erfahren, deren Sozialversicherungsnummern, Adressen und Namen von Einbrechern aus einem Computer der Krankenkasse Tri West gestohlen wurden Die Versicherung hat 100000 US-Dollar Belohnung ausgesetzt und überwacht auf Wunsch kostenlos die Einträge über die Kreditwürdigkeit der Betroffenen. Denn mit den Daten ist es leicht, Konten zu eröff nen und im Namen anderer einzukaufen. Dazu brauchen die Kriminellen nicht einmal Kreditkartennummern - es geht auch auf ungedeckten Kredit. Eine Studentin schöpfte erstmals im April Verdacht, als eine Fluglinie wegen zwei mit ihrer Kreditkarte gebuchten Tickets nachfragte. Als sich im Juli ein Elektronikhandel für die Deckung des Kredits interessierte, waren auf ihren Namen bereits 50000 Dollar Schulden angehäuft. Die Frau war bis in den Winter beschäftigt, die Firmen von der Unrechtmäßigkeit . der Forderungen zu überzeugen und ihre Kreditwürdigkeit wiederherzustellen. Hysterische US-Medienberichte über solchen Identitätsklau erinnern an Schauerromane des 19. Jahrhunderts. Damals erlebten Menschen in der Arbeitswelt, wie mehr und mehr Aufgaben an Maschinen übergingen. Immer öfter tauchten Doppelgänger in den Geschichten Jean Pauls oder E.TA. Hoffmanns auf. Die damals heftig diskutierte Frage, was Menschlichkeit ausmacht, steht heute etwas nüchterner im Raum: Aus wie vielen Daten besteht die Identität eines Menschen? In Deutschland glücklicherweise aus wesentlich mehr als in den Vereinigten Staaten. Dort identifizieren sich Bürger fast ausschließlich mit der Sozialversicherungsnummer gegenüber Staat und Kreditgebern Denn ein nationaler Personalausweis fehlt, Reisepässe besitzen nur we nige, und die Führerscheine der Bundesstaaten sind selten fälschungssicher. "Diese Probleme haben wir in Deutschland nicht", sagt der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Hier zu Lande sei "in fast allen Fällen die Identifizierung über den Personalausweis nötig" - und die Angst vor Identitätsklau daher unberechtigt. Ohne den per Ausweis verifizierten Namen und Wohnort gebe es weder Konto noch Kreditkarte. Es sind also mehr Angaben als neun Ziffern nötig. Dennoch ist die einfachste und wirkungsvollste Variante des Identitätsklaus auch- in Deutschland möglich: Mit einer Kreditkartennummer können Kriminelle in fremdem Namen einkaufen. Weichert:' "Das ist ja fast schon klassisch - unberech-tigte Internet-Bestellungen,' da online eine direkte Identifizierung nicht möglich ist." Den größten Teil der Computerkriminalität - die Zahl der Fälle hat sich von 1993 bis 2001 verachtfacht - macht in der deutschen Kriminalstatistik denn auch der Betrug mit solchen rechtswidrig erlangten Karten aus.
    Gut 60 Prozent von 80000 Fällen waren es 2001. Die Kreditkartennummern beschaffen sich unliebsame Zeitgenossen auf verschiedenen Wegen. Meist stehlen sie die Daten. Wie Unternehmen wichtige Kundeninformationen auf ihren Rechnern schützen, darüber sagen selbst bekannte Vertreter wie Amazon und E-Bay nichts, nicht einmal Allgemeines. Öffentlich geworden ist daher bislang eher Negatives, etwa dass im Jahr 2001 Hacker bei der Amazon-Tochter Bibliofind die Kreditkartendaten von fast 100 000 Kunden klauten. Die Anbieter der elektronischen Geldbörsen sind dabei, Diebstahl und Nutzung erschwindelter Informationen zu erschweren: Neue Verfahren prüfen und belasten die Kartennummer online auf einem Zentralrechner der Gesellschaften; die Angaben werden nicht bei den Händlern gespeichert. In einem nächsten Schritt sollen Passwörter folgen, die ebenfalls über die Infrastruktur der Kreditkartenunternehmen kontrolliert werden. Es geht aber nicht nur ums Geld. Auch viele andere Aspekte der Identität jedes Bürgem sind digitalisierte lnformationen über Verdienst, Arbeitgeber, Schulzeiten, Arbeitslosigkeit und Kinder schlummern etwa in den Datenbanken der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Ärzte und Krankenkassen arbeiten mit Gesundheitsdaten. Und Auskunfteien wie die Schufa kennen Informationen über die finanzielle Vergangenheit. Den Schutz all der Angaben reglementieren in Deutschland die Datenschutzgesetze stark, weit stärker als in den Vereinigten Staaten. Dort lockerte 1989 die "Federal Trade Commission" auf Druck von Auskunfteien, Kautionsbüros und Privatdetektiven den Schutz für Informationen über die Kreditwürdigkeit. Folge: Für 49 Dollar liefern Anbieter wje docusearch.com die Sozialversicherungsnummer jeder beliebigen Person. In Deutschland sind die Schufa; und ihre Konkurrenten verpflichtet, stichpro benartig die Berechtigung von Anfragen zur Kreditwürdigkeit zu prüfen. Die spannendsten Dinge geben die Bürger manchmal ohnehin freiwillig preis - vor allem in den Diskussionsforen des Usenets. Im Archiv der Suchmaschine Google (groups.google.de) stehen Beiträge aus mehr als einem Jahrzehnt. Einzeln betrachtet sind viele harmlos; mehrere Texte eines Autors zusammen liefern aber oft weit mehr Details, als man etwa Marktforschern anvertrauen würde. Ganz zu schweigen von den erotischen Kurzgeschichten einer hochrangigen Universitätsangestellten, die man in Verbindung mit ihrer offiziellen E-Mail-Adresse ohne Mühe findet. Nicht ohne Grund gehört zur Recherche von Personalvermittlern längst die Suche in den Newsgroups. Das Bewusstsein für die digitalisierten Lebensspuren wächst nur langsam - langsamer jedenfalls als die Technologie. In etwa vier Jahren soll laut Gordon Bell, Chef der Microsoft-Forschungsgruppe "My LifeBits" eine Technologie marktreif sein, die den Alltag eines Menschen in Form von digitalisierten Dokumenten, Bildern, Tönen und Videos speichert. Die nötige Speicherkapazität für die digitalen Erinnerungen eines Menschenlebens sieht Bell bei 1000 Gigabyte. Er selbst hat seit 1995 in seinem Zweitgedächtnis auf einer Festplatte 30 Gigabyte angehäuft: Viel neuer Stoff für Datenschützer - und neue Jean Pauls."
  4. Lischka, K.: Falsche Fährten (2002) 0.01
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    "Algorithmen wie bei der Suchmaschine und redaktionell ausgewählte Kataloge wie Yahoo vermitteln den Eindruck von Allwissenheit und Neutralität. Doch der täuscht. Manche Anbieter lassen sich für attraktive Platzierungen in den Ergebnislisten bezahlen. Beispielsweise die deutschsprachige Suchmaschine Acoon. Ganz gleich, ob Surfer eine "Marion Müller" oder einen "Karl' Kaninchen" finden wollen: Als viertes Ergebnis taucht immer ein Internet-Reiseservice sui; mit einer angeblichen Relevanz von 87 Prozent. So krass werden Nutzer nur selten getäuscht. Doch auch die Resultate einer Recherche beim deutschsprachigen Angebot des Microsoft Network (MSN) machen stutzig: Wer "Buch" oder "Auto" eintippt, wird als Erstes auf so genannte ausgewählte Websites verwiesen. Und das sind gewiss nicht die wichtigsten. Denn die Ergebnisse ähneln sich erstaunlich: "Bücher bei MSN Shopping" oder "MSN-Carview". Das verdeutlicht: Abgesehen davon, dass Suchmaschinen höchstens ein Viertel der Webdokumente kennen, muss die Auswahl der Algorithmen oder Redakteure keineswegs objektiv oder den Nutzerfinteressen angepasst sein. Der Inhalt hängt vielmehr von einem komplexen Interessengetlecht ab. Beteiligt dabei: die Verantwortlichen für Internetangebote, die Betreiber der Suchmaschinen, der regulierende Staat und die Surfer. Manche Formen ihres Zusammenwirkens sind heikel. Zunächst kann das Gewinnstreben der Suchmaschinenbetreiber und das Interesse der Inhaltsanbieter an Seitenaufrufen die Suchresultate verzerren. Den schmalen Grat beschrieb Ganon Giguiere, Marketingchef bei Altavista, einmal so: "Man muss die feine Balance zwischen einem optimalen Produkt und einem Produkt, das Umsätze bringt, finden." Dass die Suchmaschfinenanbfieter die Herkunft gekaufter Ergebnisse nicht immer ttansparent machen, zeigt ein Brief der, US-amerikanischen Federal Trade Commission an einige Betreiber. Die Behörde mahnt, bezahlte Ergebnisse deutlicher zu kennzeichnen und den Nutzern das Zustandekommen zu erklären. In Deutschland kündigte die Wettbewerbszentrale an" gegen unzureichend kennzeichnende Suchmaschinenbetreiber wegen sittenwidrigen Verhaltens im Wettbewerb vorzugehen. Verwirrende Begriffe verwenden gar seriöse Anbieter Unter "Empfohlene Links" und "Weitere Listings zeigt Altavista Wer-, bung, Web.de nutzt den Begriff "Partnerlinks". Pikant: Einträge in das redaktionelle Verzeichnis von Web.de sind nur ,noch gegen Geld möglich. Wenigstens 27,84 Euro verlangen die Karlsruher jährlich. Ob langfristig die Chancengleichheit etwa zwischen finanzstarken Unternehmen und eher minderbemittelten Nicht-Regierungs-Organisationen gewahrt bleibt? Web.de-Sprecherin Eva Vennemann sieht kein Problem: "Wir konnten seit der Umstellung keine Unterschiede bezüglich der Struktur und Themenvielfalt feststellen. Auch Institutionen und Privatpersonen melden weiter ihre Seiten bei uns an." Bisher verlangen nur wenige Kataloge zwingend Anmeldegebühren. Meist werden gegen Bezahlung die Seiten schneller aufgenommen, sonst kann es schon einmal sechs Monate dauern. Die Zwei-Klas-sen-Aufmerksamkeitsgesellschaft erklärt den Erfolg von Projekten wie dem Open Directory Dmoz.org: Dort begutachten Freiwillige Seiten für einen redaktionellen Katalog, den andere Anbieter in Teilen oder komplett übernehmen - so such das Google-Verzeichnis. Alleine der deutschsprachige Teil zählt etwa 200 000 Einträge.
    Nicht nur Betreiber der Suchseiten streben nach Gewinnen und nehmen zumindest missverständliche Ergebnisse in Kauf Auch Programmierer von Webseiten schummeln zu ihren eigenen Gunsten, etwa indem sie beim Anmelden ihrer Angebote falsche Katalogrubriken nennen - oder Suchmaschinen mit falschen Begriffen füttem. Genau das versuchte die CDU Fuldatal. In den für Surfer unsichtbaren HtmlMetatags trug sie gefragte Begriffe wie "Sex" ein, aber auch Termini wie "Führer" und Deportation". Die Schlagwörter wurden zwischenzeitlich gelöscht. Die Tricks mancher Webmaster gehen inzwischen darüber hinaus. So gibt das Magazin Internet Professionell Tipps wie diesen: "Man manipuliert die Suchmaschinen. mit Tricks wie begriffsoptimierten Cloaking-Pages und Domain-Namen oder speziellen Einträgen zur Steigerung der Link-Fbpularity." Das bedeutet: Seiten, die auf das Bewertungsschema bestimmter Suchmaschinen ausgerichtet sind, werden dem eigentlichen Angebot vorgeschaltet. Die Surfer bemerken davon wegen automatischer Weiterleitungen kaum etwas. So erhöht man die Zahl der auf das eigene Angebot verweisenden Seiten - ein wichtiges Gütekriterium beispielsweise fir den Algorithmus von Google. Wegen solcher Praktiken sah sich der Deutsche Multimedia Verband jüngst gezwungen, eine Empfehlung für korrektes Suchmaschinenmarketing abzugeben. Besonders kritisch werden solche Methoden, wenn sie von Pornographie-Anbietern eingesetzt werden. Wer etwa statt "Anna Kournikova den leicht falsch geschriebenen Namen "Anna Kournikoba" bei Google eintippt, bekommt dank der besonderen Form "der Suchmaschinenoptimierung nackte Haut vorgeschlagen. Friedemann Schiadler, Leiter von Jugendschutz.net, der Zentralstelle der Länder für Jugendschutz im Internet, sieht Handlungsbedarf: "Es ist ein Problem, wenn Kinder und Jugendliche bei einer Suche auf Seiten stoßen, nach denen sie nicht gesucht haben." Hier kommt - zumindest in - Deutschland - die dritte Partei bei der Veränderung von Ergebnislisten ins Spiel: der Staat. Jugendschutz.net hat in den vergangenen Wochen Aufsehen mit einer Initiative erregt, nach der Suchmaschinen ihre Listen jugendgefährdender und illegaler Adressen austauschen sollten Kritiker sehen eine staatliche Vorzensur. Doch soweit kommt es wohl nicht. Schiadler räumt ein, Jugendschutz.net hat keine hoheitlichen Rechte, um Suchmaschinen zu Austausch und Nutzung der Liste zu verpflichten. Bedenklich ist der Vorschlag dennoch. Das Gesetz nennt eindeutig, was auch für Erwachsene unzulässig ist: Tier- und Kinderpornografie, Volksverhetzung und Verletzungen der Menschenwürde. Die Suchmaschinenbetreiber aber bestimmen unzulässige Inhalte auf Grund eigener Kriterien, die teils über das Gesetz hinausgehen. Wie Friedemann Schiadler sagt: "Für viele Betreiber von Suchdiensten verstoßen Darstellungen von Kindern in sexuell aufreizenden Posen gegen die eigene Policy, obwohl sie gesetzlich zulässig sind." Solche Sperren über eine gemeinsame Liste zu zentralisieren, sieht Wolfgang Schulz, Leiter des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, nur eingeschränkt positiv: ".Strukturell ist der Ansatz zu begrüßen, da er die Suchmaschinenanbieter zur Selbstverantwortung anhält. Allerdings ist es im Hinblick auf die Kommunikationsfreiheit erwachsener Nutzer bedenklich, wenn bestimmte Inhalte sus dem Netz unmerklich verschwinden." Schiadler hingegen sagt, es gebe keinen Anspruch darauf, in einem Suchdienst gelistet zu sein: "Es bleibt den Betreibern vorbehalten, die Auswahl zu treffen." Bei allem Streit, wichtig ist: Die Nutzer sollten die Kriterien der Eingriffe kennen - ganz gleich ob sie der Werbung oder dem Jugendschutz dienen.
  5. Lischka, K.: US-Richter misstrauen Internet-Filtern : Jugendschutz contra freie Meinungsäußerung: In Amerika entscheidet wieder mal die Justiz über staatliche Vorgaben (2002) 0.01
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    "Was haben die finnische Botschaft in Rumänien, eine dänische Organisation gegen die Todesstrafe in den USA und die schottische Zeitung 'Aberdeen Independent" gemeinsam? Ihre Internet-Seiten gefährden jugendliche Nutzer mit pornografishen Inhalten. So sieht es zumindest das Filterprogramm "N2H2 Internet Filtering 2.0". Diese und 6.774 weitere zu Unrecht blockierte Seiten präsentiert die "American Civil Liberties Union (ACLU)" als Beweis in einem Prozess um den sog. Children's Internet Protection Act (CIPA). Verhandelt wird dabei eine Frage von internationaler Bedeutung: Ab wann gefährdet Jugendschutz im Internet die freie Meinungsäußerung? In Deutschland rückt die Filter-Problematik ins öffentliche Bewusstsein, seit die Düsseldorfer Bezirksregierung von Zugangs-Providern eine Blockade bestimmter Internet-Seiten fordert (siehe Netzwerk-Seite vom 12. März) - und dagegen Protest laut wird, wie am Wochenende mit einer Demonstration in der nordrheinwestfälischen Landeshauptstadt. ln den Vereinigten Staaten befassen sich Bürgerrechtsgruppen und Gerichte bereits seit Mitte der neunziger Jahre mit Online-Filtern. Zwei Gesetze, die Minderjährige vor Pornografie im Netz schützen sollten, haben US-Gerichte bereits für verfassungswidrig erklärt beziehungsweise wegen Verfassungsbedenken vorerst gestoppt: 1996 den "Connmunications Decency Act" und 1998 den "Child Online Protection Ast". ln beiden Fällen war das wesentliche Argument gegen Zwangsfilterung die lneffektivität der Programme. Da auch Internetseiten über Empfängnisverhütung, Aids, die Diskriminierung Homosexueller oder gar die Cartoonfigur Snoopy gesperrt wurden, sahen die Gerichte die vom ersten Verfassungszusatz garantierte Meinungsfreiheit gefährdet. Es scheint wahrscheinlich, dass deshalb auch der jetzt verhandelte "Children's Internet Protestion Act" keinen Bestand haben wird. Das lassen die Äußerungen der Richter während der Verhandlung erwarten. Ihr Urteil werden sie Anfang Mai verkünden. Anders als die beiden früheren Gesetze gehört der CIPA nicht zum Strafrecht. Das Gesetz sieht vor, dass vom Jahr 2003 an Bibliotheken nur dann mit Bundesgeld unterstützt werden, wenn sie minderjährige Surfer von jugendgefährdenden Seiten fern halten. Ob das allerdings möglich ist, zweifelt Harvey Bartle, einer der drei Richter, an: "Ich denke, jedermann würde mir zustimmen, dass wir wahrscheinlich nicht hier sitzen würden, wenn es eine Technologie gäbe, die einfach Obszönitäten, Kinderpornografie und jugendgefährdende Inhalte ausschließen könnte." Solche Filter existieren nicht. Arbeiten die Programme mit von Menschen erstellten Listen, blockieren sie nicht einmal annähernd genügend Seiten. Allerdings kann man gute Entscheidungen erwarten. Denn Menschen verstehen anders als Computer, dass Aufklärungsangebote über Empfängnisverhütung durchaus für Minderjährige zugänglich sein sollten. Freilich sind schon solche Einsätzungen in den Vereinigten Staaten umstritten, wo es unterschiedliche Ansichten etwa über die Zulässigkeit von vorehelichem Sex gibt: Gerade deshalb ist das Schwelgen der meisten Hersteller von Filtersoftware übenden Inhalt ihrer Listen, deren Zustandekommen und die zu Grunde liegenden Wertvorstellungen beängstigend. Richter Bartle fragte einen als Zeugen geladenen Bibliothekar, der Filterprogramme einsetzt: "Sie delegieren die Verantwortung an ein außenstehendes Unternehmen? Wie kontrollieren sie, was der Hersteller der Filtersoftware tut?" Andere Filter arbeiten mit automatischer Texterkennnng. Die genaue Arbeitsweise halten die Produzenten geheim, allerdings dürfte die Suche nach Reizworten dabei eine bedeutende Rollenspielen. Damit ist wohl zu erklären, dass das Programm Cyberpatrol die Internet-Seite zum Buch "Peepshow: Media and Politics in an Age of Scandal" vier angesehener Publizisten blockiert hat. Der Sprachwissenschaftler Geoffrey Nunberg sagte vor Gerietet, eine präzise Analyse des Sinnzusammenhangs liege "weit jenseits der Möglichkeiten heutiger Technologie".
  6. Lischka, K.: Gegengewichte zum Kommerz : Die Folgen der Informationstechnik beschäftigen viele Gruppen (2003) 0.01
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    Der Unterschied: Hintergrund Kearen weniger als in den achtziger jähren politische Entwicklungen, sondern vielmehr technologische. Computer eroberten als PCs immer mehr Haushalte, und das Internet wurde mit dem World Wide Web populär Vor diesem Hintergrund gründeten 1996 in München sieben Netzaktivisten den "Förderverein Informationstechnik und Gerellschaft" (Fitug). Eigentlich wollten wir nur unsere Aktivitäten bündeln. Damals ging es noch darum, das Medium und seine Benutzung bekannter zu machen - mehr in Richtung Information", erinnert sich Jürgen Plate, Gründungsmitglied und Informatik-Professor an der Münchner Fachhochschule. Seminare und Beratung über Chancen und Risiken der Informationstechtnologie sind heute nicht mehr das wesentliche Tätigkeitsfeld des Fitug. Anfragen werden beantwortet oder an die entsprechenden Experten unter den 80 Mitgliedern weitergeleitet. Die diskutieren vor allem intern. Bei großen Themen wendet sich Fitug auch über Presse und Diskussionsveranstaltungen an die Öffentlichkeit oder mit Briefen an verantwortliche Politiker. Wichtig sind für den Verein derzeit Privacy, Sperrverfügungen, teils das Patentrecht". Fragwürdige Patente sind der Existenzgrund des "Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur" (FFII), der 1999 in München gegründet wurde. Gehörten zuerst vor allem Linux-Freaks dazu, die sich von Münchner Installationsfesten kannten, sind die 187 Mitglieder heute bundesweit verstreut. Sie engagieren sich für offene Schnittstellen und einen fairen Wettbewerb, ohne proprietäre Programme wie Windows per se zu verdammen. Den Mitgliedern schwebt ein Gegengewicht zum Branchenverband Bitkom vor, geführt von Softwarefachleuten statt Juristen, Managern und Werbern. Noch ist der FFII davon weit entfernt - wie alle anderen Initiativen. Zwar gibt es in Deutschland mehr bekannte Organisationen als etwa in den USA, doch ist keine von ihnen groß genug für eine Lobbyarbeit, die sich mit der von Industrieverbänden messen kann. Deshalb waren bisher wohl auch jene Initiativen am erfolgreichsten, bei denen viele der Gruppen sich zu einer Plattform zusammengeschlossen haben: etwa beim Big-Brother-Award oder Privatkopie.net. Vielleicht aber sind die netzartigen Strukturen dem Thema förderlicher als alte Lobbyhierarchien."
  7. Lischka, K.: Verlorene Seiten : Das amerikanische Urheberrecht bremst kritische Netzangebote - Beispiel Google (2002) 0.00
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    "Dass eine Kirche mit Hilfe des Urheberrechts die Verbreitung ihrer Lehren verhindert, ist ungewöhnlich. Aber es ist ja auch umstritten, ob die "Church of Scientology" sich zu Recht als solche bezeichnet - oder nicht doch ein "weltweit tätiger Wirtschaftskonzern" ist, wovon beispielsweise das Bayerische Innenministerium überzeugt ist. Solchen Kritikern liefert Scientology jetzt neue Argumente: Die Organisation hat Links zu der Seite xenu.net des norwegischen Scientology-Gegners Andreas Heldal-Lund aus der Suchmaschine Google entfernen lassen - ganz legal, und doch ohne die Entscheidung eines Gerichts. Am B. März forderte die Anwaltskanzlei Moxon & Kobrin aus Los Angeles per Mail die US-Niederlassung von Google auf, 126 Internetseiten aus dem Suchindex zu entfernen. Ein Anhang zählte die einzelnen Seiten und die dort verwendeten, urheberrechtlich geschützten Inhalte auf, Dazu gehören 26 Fotos aus Scientology-Magazinen, viel wichtiger aber sind die 85 aufgeführten Texte. Andreas Heldal-Lund zitiert auf seiner Seite beispielsweise aus angeblich internen Scientology-Dokumenten, die eine "dead agenting" genannte Technik beschreiben, die Kritiker gezielt diskreditieren soll. Die E-Mail an Google bestreitet den Wahrheitsgehalt von Heldal-Lunds Ausführungen nicht. Stattdessen verweisen die Anwälte darauf, dass ihre Klienten - das "Religious Technology Center" und "Bridge Publications" - das Urheberrecht an den Unterlagen besitzen und einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hätten. Auch würden 54 eingetragene Warenzeichen Scientologys - dazu gehören Begriffe wie Scientology, Dianetics und Hubbard - ohne Genehmigung verwendet. Der Suchdienst Google reagierte am 20. März. In einer E-Mail erfuhr Heldal-Lund, dass alle in der Nachricht der Kanzlei angegebenen Seiten aus dem Suchindex entfernt wurden. Mit anderen Worten: Wer am 20. März bei einer der größten und renommiertesten Suchmaschinen nach kritischen Informationen zu Scientology recherchierte, erfuhr nichts von einem der umfangreichsten Angebote. Heldal-Lund machte den Vorgang am 21. März in einem Internet-Diskussionsforum öffentlich. Ein Proteststurm brach los. Vermutlich nach der Kritik entschloss sich Google, zumindest die wichtigste der betroffenen Seiten, www.xenu.net, wieder in den Index aufzunehmen. Andere Seiten "mit detaillierten Informationen bleiben ausgeschlossen. So zeigt sich, wie schwierig es ist, zu unterscheiden zwischen legitimer Verfolgung von Urheberrechtsverstößen und mit Hilfe des Urheberrechts angestrebter Zensur. Heldal-Lund gibt selbst zu, urheberrechtlich geschütztes Material 'zu verwenden. Allerdings sieht er sich im Recht, weil seiner Meinung nach "Scientology mit Hilfe: des Urheberrechts Informationen über die Lehren des Gründers vor der Öffentlichkeit zurückhält". Die Rechtmäßigkeit der Argumentation ist nie vor Gericht überprüft worden. Ein Gericht war überhaupt nicht nötig, um die Seiten aus dem Suchindex von Google zu entfernen. Der Grund dafür: Ein ServiceProvider wie Google haftet laut dem US amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für Inhalte, die er ohne sein Wissen zur Verfügung stellt. Wenn aber jemand einen Provider darauf hinweist, dass er geschützte Inhalte verfügbar macht, steht das Unternehmen vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder sperrt es die Inhalte. Dann kann es nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Gericht später eine Urheberrechtsverletzung feststellt. Oder der Anbieter wartet ab, bis der Rechte-Inhaber gegen jemanden wie Heldal-Lund vorgeht. Stellt dann jedoch das Gericht eine Verletzung des Urheberrechts fest, ist auch der Service-Provider haftbar, da er zuvor schon um eine Entfernung der problematischen Inhalte ersucht wurde. Das deutsche Informations- und Kommunikationsdienstegesetz sieht ebenso wie die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft ein ähnliches "notice and take down"-Verfahren vor. Die Entscheidung liegt letztlich beim Service-Provider. Es hat sich bereits in anderen Fällen gezeigt, dass die lieber kritische Inhalte sperren als etwaige Haftungs-Risiken einzugehen.