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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Kuhlen, R.: Umgang mit Wissen in den neunziger Jahren : zur Virtualisierung von Bibliotheken und Büchern (1994) 0.03
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    Abstract
    Hat das Buch ausgedient? Werden in Zukunft die herkömmlichen Buch-Bibliotheken durch Bibliotheken auf elektronischer Grundlage ersetzt werden? Diese sog. 'virtuellen Bibliotheken' bieten nach Ansicht ihrer Befürworter den großen Vorteil, daß sie weltweit verfügbar wären
  2. Kuhlen, R.: Elektronische Bibliotheken (1992) 0.02
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    Content
    "Es ist heute weder 'Science fiction' noch besonders kühn, sich Welten von Wissenschaft, Wirtschaft oder auch die allgemeine Lebenswelt unserer Alltagserfahrung ohne Bibliotheken vorzustellen. 'Ohne Bibliotheken' soll heißen, daß sich die Informationsbedürfnisse der Fachkommunikation und unseres Alltags sehr wohl ohne die Möglichkeiten der informationellen Absicherung über Bibliotheken befriedigen lassen werden (können). Bibliotheken an sich sollte es schon weiter geben. Wir bewahren ja auch unsere antiken Statuen und die Mobilarien vergangener Jahrhunderte mit immensem Aufwand auf, gerechtfertigt durch steigendes Interesse der Bevölkerung daran. Wieso also nicht auch unsere schönen gedruckten Bücher?"
  3. Kuhlen, R.: Zur Virtualisierung von Büchern und Bibliotheken (1995) 0.02
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  4. Kuhlen, R.: Wie real sind virtuelle Bibliotheken und virtuelle Bücher? (1993) 0.02
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  5. Kuhlen, R.: Wie viel Virtualität soll es denn sein? : Zu einigen Konsequenzen der fortschreitenden Telemediatisierung und Kommodifizierung der Wissensmärkte für die Bereitstellung von Wissen und Information durch Bibliotheken (2002) 0.01
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  6. Kuhlen, R.; Rittberger, M.: Stand und Perspektiven der Informationswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen in Konstanz (1998) 0.01
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    Source
    Information und Märkte: 50. Deutscher Dokumentartag 1998, Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation e.V. (DGD), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 22.-24. September 1998. Hrsg. von Marlies Ockenfeld u. Gerhard J. Mantwill
  7. Kuhlen, R.: Wie viel Virtualität soll es denn sein? : Zu einigen Konsequenzen der fortschreitenden Telemediatisierung und Kommodifizierung der Wissensmärkte für die Bereitstellung von Wissen und Information durch Bibliotheken (2002) 0.01
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    Abstract
    Ein im April erschienener F.A.Z.-Artikel, »Abendländisches Schisma«, zu Tendenzen der Informationsversorgung, auch mit Blick auf die Arbeit von Bibliotheken, erregte seinerzeit die Gemüter und führte, sowohl in den Leserbriefspalten der F.A.Z. wie in den bibliothekarischen Listen, zu teilweise heftigen Reaktionen vor allem im Bibliothekswesen. In diesem und im folgenden Heft stellt der Autor seine Thesen und Begründungszusammenhänge zur Diskussion.
    Content
    Telemediatisierung und Kommodifizierung der Bereiche von Wissen und Information beeinflussen zunehmend auch die Infrastrukturen für die Informationsversorgung in Wissenschaft und Ausbildung. Es wird diskutiert, wodurch das für Wissenschaft und Ausbildung zentrale Ziel des freien Zugriffs auf Wissen gefährdet, aber auch befördert wird. Zahlreiche Initiativen, Projekte und Deklarationen machen deutlich, dass im öffentlichen und privaten Bereich die Herausforderungen der virtuellen Organisation der Informationsversorgung aufgegriffen werden, ohne dass allerdings bislang eine überzeugende Gesamtkonzeption vorliegt, weder in makrostruktureller Hinsicht (wie sich Bibliotheken im kompetitiven Geflecht der postprofessionellen Informationsmärkte positionieren sollen) noch in mikrostruktureller Hinsicht (welche neuen integrierte Formen der Infrastruktur an Hochschulen sich entwickeln sollen). Die auf Effizienz ausgerichteten Aktivitäten von Verlagen, von Buchhandel, Fachinformationssystemen, Vermittlern und Content Providern des Internet werden exemplarisch, vor allem mit Blick auf die Volltextversorgung, vorgestellt, und ihnen werden die eher binnen-bibliothekarischen Maßnahmen gegenübergestellt. Im Ausgang von Daten aus der Bibliotheksstatistk 2001 zum Aufwand für Bibliotheken und deren Nutzung wird ein Gedankenexperiment angestellt, ob bei Wegfall der bibliothekarischen Leistung der Bedarf nach Informationsversorgung direkt von jedem Wissenschaftler durch Nutzung der Marktangebote gedeckt werden könnte. Unter Effizienzgesichtspunkten kann das durchaus erfolgreich sein. Die dabei fast unvermeidbar zum Einsatz kommenden Lizenzierungs-, Kontroll- und Abrechnungsverfahren (über Digital Rights Management) konfligieren aber mit dem Ziel der offenen und freien Nutzung und sind sowohl den Zielen der Wissenschaft als auch, langfristig, den Innovationszielen der Wirtschaft konträr. Alternativ wird diskutiert, inwieweit die Selbstorganisationsformen der Wissenschaft (OAI, SPARC, BOAI und so weiter) eine umfassende substituierende oder komplementäre Alternative der Informationsversorgung darstellen können. Als mikrostrukturelle Konsequenz wird die Integration der bisherigen weitgehend getrennten Einrichtungen, also die langfristige Aufhebung der autonomen Bibliotheks-, Rechenzentrums- oder Multimedia-Einheiten und die schrittweise Zusammenlegung in leistungsfähige Infrastrukturen für Information und Kommunikation, als zwingend angesehen, wobei dem Wissensmanagement, einschließlich des Rights Management, eine zentrale Funktion zukommt. Die neue Infrastruktur kann, auch angesichts technologischer Entwicklung der Digitalisierung und des Publishing an Demand, von dem bisherigen umfassenden, ohnehin kaum noch einzulösenden Kultursicherungsauftrag befreit werden; dieser kann von einigen wenigen zentralen Einrichtungen wahrgenommen werden. In makrostruktureller Hinsicht müssen klare Alternativen zur fortschreitenden Kommodifizierung von Wissen und Information entwickelt werden. Die Gesellschaft muss dem Charakter des Wissens als »Commons« Rechnung tragen. Es muss eine Publikations- und Distributions-/Zugriffs-Infrastruktur geschaffen und finanziert werden, die das Bedürfnis nach freiem und offenem Austausch produzierten Wissens befriedigen kann, in erster Linie durch die virtuelle (verteilte, vernetzte) Organisation von umfassenden Aufbereitungs-, Nachweis- und Auslieferungsleistungen, weitgehend aus der Wissenschaft selber. Benötigt wird das transparente umfassende Wissenschaftsportal der Informationsversorgung (in Erweiterung der Idee der koordinierten virtuellen Bibliotheken). Nicht zuletzt wird für das gesamte Gebiet von Wissen und Information eine neue koordinierende Infrastruktur benötigt.
  8. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.01
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    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
    Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol für den elektronischen Dokumentenversand zu sichern, zumal deshalb nicht, weil diese die Wissensobjekte, die sie in Zeitschriften veröffentlichen, in der Regel kostenlos von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen und Personen erhalten. Die Rechtfertigung für Verlage, mit solchen Produkten auf den Märkten zu handeln und damit Gewinn zu machen, beziehungsweise die Rechtfertigung für gesetzlich zugestandene Privilegien sollte sich allein aus der Fähigkeit der Anbieter ableiten, aus dem kostenlos gelieferten Wissen Produkte mit attraktiven Mehrwerteigenschaften zu machen und diese Produkte den zurückkaufenden öffentlichen Einrichtungen zu nicht restriktiven, vor allem auch für Studierende nicht prohibitiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der letzte Halbsatz in Paragraf 53a mit der Monopolzuweisung an Verlage darf nicht erhalten bleiben - darin ist sich das Aktionsbündnis mit dem DBV einig. Für ihn gibt es keine Begründung, erst recht nicht durch eine Berufung auf den Dreistufentest. Tucholsky, leicht abgewandelt, hatte wohl recht: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Sollte nicht der DBV seine Energie entsprechend seiner Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access auf ganz andere Aktivitäten richten? Bibliotheken haben alles dafür zu tun, dass freien, in elektronischen Umgebungen möglichen Formen für Produktion, Bereitstellung und Nutzung von Wissen auf breiter Front Geltung verschafft wird. Ist das so, hätte es durchaus einmal nützlich sein können, Verhandlungen an die Wand zu fahren, die dafür nicht zielführend sind. Und ebenfalls könnte es durchaus zu einem erfolgreichen Scheitern kommen, wenn die Politik ein schlechtes Gesetz macht. Die Praxis wird das dann schnell als obsolet erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft, und damit gegen die Interessen der Öffentlichkeit, kann auf Dauer niemand Politik machen. Ich möchte entsprechend an das Selbstbewusstsein der Bibliothekare und die Stärke der Bibliotheken appellieren. Es müssen und können andere und bessere Formen der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Bibliotheken und kommerziellen Informationsanbietern gefunden werden."
  9. Kuhlen, R.: ¬Ein Schisma der Bibliotheken? (2002) 0.01
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    Abstract
    Ich bedanke mich, dass die Redaktion der NfD das Angebot angenommen hat, das Originalmanuskript meines Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abzudrucken, der am B. April unter dem von der FAZ-Redaktion vergebenen, gewaltigen (als Ironie nicht ganz so leicht erkennbaren) Titel "Abendländisches Schisma" erschienen ist. Dieser Artikel hat für viel Aufsehen gesorgt-in der Bandbreite von "total support' bis "total hate". Die überwiegende Reaktion aber war "gut, dass nun die Diskussion eröffnet ist". Zwar habe ich die Referenz auf den Artikel schon in INETBIB zur Verfügung gestellt, aber die Klientel der NfD liest das nicht unbedingt. Daher noch einmal, damit auch die Dokumentare und Informationswissenschaftler sich beteiligen können. Ich bin aufgefordert worden, meine in diesem Artikel sicherlich nur sehr holzschnittartig formulierten Gedanken auszuführen und in einer bibliothekswissenschaftlichen Zeitschrift zu veröffentlichen. Das werde ich auch tun. (Schon jetzt kann über http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/rk-gutachten.html mein Tübinger Gutachten von Ende 2001 zur Informationsinfrastruktur an Hochschulen eingesehen werden, das damit auch auf die Rolle der Bibliotheken eingeht). Hier nur eine Anmerkung in eigener Sache. Wie die meisten NfD-Leser wissen werden, bin ich nicht nur langjähriges DGI-Mitglied, sondern auch seit Beginn im Vorstand des HI (Hochschulverband für Informationswissenschaft), der auf meine Initiative 1990 in Konstanz gegründet wurde. Wir sind dabei - und ich unterstütze diese Bemühungen - eine Organisationsform zu finden, mit der DGI und HI zu einer innovativen Zusammenarbeit, auch in institutioneller Sicht, kommen können. Zusätzlich ist ja auch nicht zu verkennen, dass es von Seiten der DGI intensive und richtige Annäherungen an das Bibliotheksgebiet gibt, so dass als Ergebnis eines transitiven Übergangs auch Informationswissenschaft und Bibliothekswissenschaft näher in Kontakt kommen, nachdem fatalerweise in den 70er, 80er und teilweise auch noch in den goer Jahren eher Abgrenzungspolitik betrieben wurde. Daher hat mich zum einen etwas irritiert, dass einer der Kritiker (eher in der "hate"Ecke anzusiedeln) meinen Text so gelesen hat, als ob ich dem Bibliotheksgebiet die Konstanzer informationswissenschaftlichen Absolventen als die eigentlichen Informations- und Bibliotheksexperten andienen wollte und dafür das Bibliotheksgebiet abgewertet habe. Das - so weiter die Kritik- sei doch absurd, zumal von Seiten der Informationswissenschaft noch nie etwas für das Bibliotheksgebiet Sinnvolles publiziert worden sei. Verkehrter kann man es kaum lesen. Bibliotheks- und Informationswissenschaft sitzen zweifellos in einem Boot. Die Kritik an der Bibliothekswissenschaft kann auch an die Informationswissenschaft weitergegeben werden. Die Fachwelt der DGI fordere ich auf, in den Diskurs mit einzusteigen-was in dem Artikel letztlich angesprochen ist, ist wohl das Zukunftsthema nicht nur für unsere Disziplin schlechthin, wie wir methodisch, organisatorisch und institutionell mit Wissen und Informationsversorgung, hier vor allem mit Blick auf Forschung und Lehre, umgehen wollen.
  10. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1988) 0.01
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    Date
    15. 1.2005 14:10:22
  11. Kuhlen, R.: ¬Die Konsequenzen von Informationsassistenten : was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? (1999) 0.01
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    Date
    28. 8.2019 19:21:22