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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Kuhlen, R.: Der Streit um die Regelung des Zweitveröffentlichungsrechts im Urheberrecht : oder: Was macht Wissenschaftsfreiheit aus? (2010) 0.02
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    Abstract
    Die Auseinandersetzung um die Verankerung eines Zweitveröffentlichungsrechts im Urheberrecht wird aus den unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Akteure diskutiert. Komplexer wird das Problem dadurch, dass das Zweitveröffentlichungsrecht als Mittel der indirekten oder direkten Begünstigung des Open-Access-Paradigmas gesehen wird. Zwar soll das Zweitveröffentlichungsrecht in erster Linie die informationelle Selbstbestimmung der Autoren fördern. Als Zweitveröffentlichungsverpflichtung zugunsten von Open-Access-Repositories soll jedoch auch dem Interesse der Öffentlichkeit an einem freien Zugriff zu dem mit öffentlichen Mitteln erstelltem Wissen Rechnung getragen werden. Das wird zumindest in Deutschland als Eingriff in Wissenschaftsfreiheit für problematisch gehalten. Wissenschaftsfreiheit hängt jedoch nicht von einer positiven Publikationsfreiheit bei der Zweitveröffentlichung ab. Ein Zweitveröffentlichungsrecht (der Autoren und der sie tragenden Institutionen) könnte als Übergang zu einer vollständig durch das Open-Access-Paradigma bestimmten Wissenschaftskommunikation angesehen werden.
    Source
    Information und Wissen: global, sozial und frei? Proceedings des 12. Internationalen Symposiums für Informationswissenschaft (ISI 2011) ; Hildesheim, 9. - 11. März 2011. Hrsg.: J. Griesbaum, T. Mandl u. C. Womser-Hacker
  2. Kuhlen, R.: Optionen und Obligationen nationaler und globaler Informationspolitik nach und vor dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) (2004) 0.02
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    Abstract
    Die politischen und gesellschaftlichen Dimensionen von WSIS, gegenüber der anfänglich dominierenden technischen Sicht werden herausgearbeitet. Die Bedeutung des MultiStakeholder-Ansatzes, vor allem die Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, für die Entwicklung eines deliberativen Politikverständnisses wird herausgestellt. Die Ergebnisse von WSISI-Genf (bzw die offenen Konfliktpunkte) werden zusammengefasst. Die konfliktären Themen, die sozusagen an WSIS II übergeben werden, waren: Finanzierung über einen Digital Solidarity Fund, organisatorische und politische Fragen von Internet Governance, Spannung zwischen Cyber security und privacy, Alternativen zum bestehenden IPR (Intellectual property rights)-Regime, Software-Modelle, Menschenrechte (Medienfreiheit Kommunikationsrechte). Der sich abzeichnende Weg in Richtung WSIS II (Tunis) wird diskutiert. Näher wird auf die beiden ungelösten Probleme der Internet Governance und der Finanzierung eingegangen, für die auf WSISI spezielle Arbeitsgruppen von der UNO eingefordert wurden und jetzt eingesetzt werden. Offen ist bei Internet Governance vor allem, ob die bislang von ICANN eingenommene technische und koordinierende Sicht beibehalten werden kann oder ob sich Internet Governance auch auf alle Probleme der Inhalte, der Dienste und derNutzung beziehen soll. Entsprechend kontrovers ist die Diskussion um die mögliche Trägerschaft ob sie weiter ICANN-ähnlich sein soll oder ob eher eine zwischenstaatliche internationale Organisation (wie ITU oder die UNICTTF) dieseRolle übernehmen soll. Bei der Finanzierung fehlt bislang ein Konsens über angemessene Modelle und auch über die politische Zielsetzung insgesamt. Dieser wird sich vermutlich von dem bislang die Weltwirtschaft dominierenden Washington-Konsens (in neo-liberaler Interpretation) loslösen müssen, wenn die weiter deutlich erkennbaren, die digital divides vertiefenden und die Entwicklung hemmenden Widersprüche beim Umgang mit Wissen und Information überwunden werden sollen.
    Source
    Information - Wissenschaft und Praxis. 55(2004) H.4, S.199-209
  3. Kuhlen, R.; Ludewig, K.: ENCES - A European Network for Copyright in support of Education and Science : one step forward to a science-friendly copyright in Europe (2009) 0.02
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    Abstract
    ENCES - Ein europäisches Netzwerk für Urheberrecht im Sinne von Bildung und Wissenschaft - ein Schritt in Richtung auf ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht in Europa Der deutsche Gesetzgeber hat bei der Anpassung des deutschen Urheberrechts an die WIPO-Verträge und die EU-Richtlinien in den Jahren 2004 und 2007 die Interessen von in Bildung und Wissenschaft beschäftigten Akteuren nicht ausreichend berücksichtigt. Da die nationale Gesetzgebung heutzutage hauptsächlich durch internationale Abkommen bestimmt wird, besteht die Notwendigkeit einer Revision der EU-Urheberrechtspolitik. Um eine internationale Debatte zu fördern und die Stimme der Wissenschaftler in ganz Europa zu stärken, initiierten die Autoren das Netzwerk ENCES, indem sie einen internationalen Workshop organisierten, der im November 2008 in Berlin stattfand. Auf diesem Workshop wurde eine paneuropäische Diskussion der Ausnahmen und Beschränkungen vom Urheberrecht für den Bereich Bildung und Wissenschaft eröffnet. ENCES muss weitermachen, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
    Source
    Information - Wissenschaft und Praxis. 60(2009) H.5, S.259-264
  4. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.02
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    Abstract
    Der Konstanzer Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen schaltet sich aus Los Angeles in die Debatte um das Urheberrecht ein. Kuhlen lehrt dort derzeit als Gastprofessor an der School of Information Studies der University of California. Er meldet sich zu Wort, nach eigenen Worten »durchaus kritisch (aber nicht als Schelte gemeint) gegenüber der gemeinsamen Stellungnahme', auf die sich der Börsenverein und der Deutsche Bibliotheksverband geeinigt haben und die dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Mitte Januar zugestellt wurde«. Kuhlen weist ausdrücklich darauf hin, dass sein Text zwar Argumente des Aktionsbündnisses »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft« verwendet, aber er nicht offiziell abgestimmt, sondern von ihm persönlich zu vertreten ist.
    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
    Angesichts der möglicherweise gravierenden Reichweite von solchen Vereinbarungen hat das Aktionsbündnis die politischen Vertreter gebeten, dass Bildung und Wissenschaft direkt in solche Verhandlungen und Vereinbarungen einbezogen werden. Die elektronische Dokumentversorgung ist für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und DBV stützen könnte. Das Aktionsbündnis sowie Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen oder der BLK sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) gehören mit an den Verhandlungstisch. Mit dem Gewicht dieser Partner sollte das derzeit Mögliche ausgehandelt werden können. Auf keinen Fall sollte diese Vereinbarung über eine dann daraus abzuleitende vertragliche Vereinbarung als Ersatz für eine umfassendere, verbindlichere und für Bildung und Wissenschaft akzeptable und ausbalancierte Schrankenregelung herhalten. Für den kritischen Paragraf 53a bedeutet das, dass das Aktionsbündnis die von vielen Bibliothekaren vorgetragene und von verschiedenen Bundestagsabgeordneten unterstützte Forderung nach Erhalt des elektronischen Dokumentversands in grafischer Form (vergleiche unter anderem die Initiative der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin) gegenwärtig als Minimalanforderung mitträgt, obgleich diese Beschränkung auf grafische Formate für Bildung und Wissenschaft eigentlich kaum erträglich ist. Dieses Recht auf Versand grafischer Dateien soll auch dann uneingeschränkt erhalten bleiben, wenn die Verlage flächendeckend mit eigenen elektronischen Angeboten auf dem Markt präsent sind. Wozu dann komplizierte Zwangslizenzregelungen unter ungewissen »angemessenen« Bedingungen?
    Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol für den elektronischen Dokumentenversand zu sichern, zumal deshalb nicht, weil diese die Wissensobjekte, die sie in Zeitschriften veröffentlichen, in der Regel kostenlos von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen und Personen erhalten. Die Rechtfertigung für Verlage, mit solchen Produkten auf den Märkten zu handeln und damit Gewinn zu machen, beziehungsweise die Rechtfertigung für gesetzlich zugestandene Privilegien sollte sich allein aus der Fähigkeit der Anbieter ableiten, aus dem kostenlos gelieferten Wissen Produkte mit attraktiven Mehrwerteigenschaften zu machen und diese Produkte den zurückkaufenden öffentlichen Einrichtungen zu nicht restriktiven, vor allem auch für Studierende nicht prohibitiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der letzte Halbsatz in Paragraf 53a mit der Monopolzuweisung an Verlage darf nicht erhalten bleiben - darin ist sich das Aktionsbündnis mit dem DBV einig. Für ihn gibt es keine Begründung, erst recht nicht durch eine Berufung auf den Dreistufentest. Tucholsky, leicht abgewandelt, hatte wohl recht: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Sollte nicht der DBV seine Energie entsprechend seiner Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access auf ganz andere Aktivitäten richten? Bibliotheken haben alles dafür zu tun, dass freien, in elektronischen Umgebungen möglichen Formen für Produktion, Bereitstellung und Nutzung von Wissen auf breiter Front Geltung verschafft wird. Ist das so, hätte es durchaus einmal nützlich sein können, Verhandlungen an die Wand zu fahren, die dafür nicht zielführend sind. Und ebenfalls könnte es durchaus zu einem erfolgreichen Scheitern kommen, wenn die Politik ein schlechtes Gesetz macht. Die Praxis wird das dann schnell als obsolet erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft, und damit gegen die Interessen der Öffentlichkeit, kann auf Dauer niemand Politik machen. Ich möchte entsprechend an das Selbstbewusstsein der Bibliothekare und die Stärke der Bibliotheken appellieren. Es müssen und können andere und bessere Formen der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Bibliotheken und kommerziellen Informationsanbietern gefunden werden."
    Footnote
    Vgl. auch: Deutscher Bibliotheksverband, Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Gemeinsame Stellungnahme zu den §§52b und 53a UrhG-RegE. In: Bibliotheksdienst. 41(2007) H.3, S.257-261.
  5. Kuhlen, R.: Macht Google autonom? : Zur Ambivalenz informationeller Autonomie (2005) 0.02
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    Abstract
    Jeder weiß, was Google und andere Anbieter von Metainformationen leisten. Keine Frage, dass sie die Möglichkeit zum informationell autonomen Handeln erhöhen. Jeder denkt dabei zuerst an die Suchmaschine Google. Was immer auch deren unzählige Bewertungen im Detail besagen - einig sind sich in der Praxis alle: Man benutzt Google. Und die Konsequenz ist auch klar: Mit den Websuchdiensten, allen voran Google, hat sich die Art, wie wir auf Informationen zugreifen, und unsere Einstellung zu Wissen und Information grundlegend verändert. Aber Suchmaschinen sind inzwischen nicht mehr nur zum Suchen da: Google und seine Konkurrenten erweitern ihr Angebot, indem sie die Produkte anderer übernehmen und weiterentwickeln. Ein Beispiel ist die Bildersuch- und -verwaltungssoftware von Picasa. Der Vorteil für den Verbraucher ist dabei, dass die Software jetzt kostenlos nutzbar und in den Google-Blogger-Service und natürlich den Google-Mail-Dienst Gmail integrierbar ist. Nutzen werden viele auch die Google-DesktopSoftware, mit der die Dateien auf dem eigenen Rechner komfortabel durchsucht werden können - bevorzugt solche, die mit Microsoft-Software erstellt wurden. Und so wird es weiter gehen: Googles Ziel »to organize the world's information, making it universally accessible and useful« ist fest im Blick. Zukünftig wird Googles Angebot eine virtuelle Bibliothek einschließen, in der die gesamten Bestände großer Hochschulbibliotheken wie Stanford, Harvard oder Oxford elektronisch aufbereitet zugänglich sind - zwei Jahrzehnte wird es nach Schätzung von Google dauern, bis dieses Projekt abgeschlossen ist. Der Einstieg in das Publikationsgeschäft wurde jüngst mit CrossRef Search gemacht: Google bereitet die Daten eines kommerziellen Dokumentlieferdienst auf und bietet die Ergebnisse auf der Website der beteiligten Verlage im Google-Format zur Suche an.
    Source
    ¬Die Google-Gesellschaft: Vom digitalen Wandel des Wissens. Hrsg.: K. Lehmann, M. Schetsche
  6. Kuhlen, R.: Elektronische Bibliotheken (1992) 0.02
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    Content
    "Es ist heute weder 'Science fiction' noch besonders kühn, sich Welten von Wissenschaft, Wirtschaft oder auch die allgemeine Lebenswelt unserer Alltagserfahrung ohne Bibliotheken vorzustellen. 'Ohne Bibliotheken' soll heißen, daß sich die Informationsbedürfnisse der Fachkommunikation und unseres Alltags sehr wohl ohne die Möglichkeiten der informationellen Absicherung über Bibliotheken befriedigen lassen werden (können). Bibliotheken an sich sollte es schon weiter geben. Wir bewahren ja auch unsere antiken Statuen und die Mobilarien vergangener Jahrhunderte mit immensem Aufwand auf, gerechtfertigt durch steigendes Interesse der Bevölkerung daran. Wieso also nicht auch unsere schönen gedruckten Bücher?"
    Source
    Magazin des Wissenschaftszentrums NRW. 1992, Nr.3 S.26-27
  7. Kuhlen, R.: Interessenverflechtungen - auf dem Weg zum UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (2003) 0.02
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    Abstract
    Es wird nachvollzogen. wie sich der Prozess zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) entwickelt, der Ende 2003 in Genf und im November 2005 in Tunis stattfinden soll. Insbesondere wird auf Probleme der Integration der bei WSIS vertretenen vier Hauptgruppen - Regierungsdelegationen, drei Beobachtergruppen: Internationale Organisationen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft - hingewiesen. Eine besondere Herausforderung stellt der anzustrebende Ausgleich zwischen den Interessen der Länder des Südens und denjenigen der entwickelten Länder dar. Natürlich geht es um die globale Verfügung über die Informations- und Kommunikationstechnologien sowie vor allem um die Dienste und Inhalte. Wer hat unter welchen Bedingungen Zugriff zum Wissen der Welt ("right to read"), und wer kann seine eigenen Inhalte ("local content") in die Netzwerke einbringen ("right to write" und "right to communicate"). Zu vermeiden, dass sich aus dieser InterEs wird nachvollzogen, wie sich der Prozess zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft essenauseinandersetzung ein ähnlich fataler Streit entwickelt, wie er um 1980 herum um eine neue Weltkommunikationsordnung geführt wurde, wird besondere politische Kunst erfordern (die bislang in Deutschland mit Blick auf WSIS bislang nicht zu erkennen ist). Der bis zur zweiten Vorbereitungskonferenz (PrepCom2 in Genf Ende Februar 2003) erreichte Stand wird dargestellt, vor allem mit Blick auf die ersten Entwürfe der Regierungsdelegationen für Deklaration und Aktionsplan und die Reaktionen deranderen Beobachtergruppen, vor allem aus Sicht der hier besonders aktiven zivilgesellschaftlichen Gruppen. Es deutet sich, dass das programmatische Konzept von WSIS "inclusive and sustainable knowledge and Information society" werden könnte.
    Source
    Information - Wissenschaft und Praxis. 54(2003) H.3, S.137-148
  8. Kuhlen, R.: Informationspathologien - Desinformation (2023) 0.02
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    Abstract
    Pathologie ist eine Disziplin der Medizin, die sich mit den Ursachen, dem Verlauf und den Auswirkungen von "abnormalen und krankhaften Vorgängen und Zuständen im Körper" und "Missbildungen aller Art" beschäftigt. Pathologien setzen als Maßstab einen Normalzustand (Gesundheit) voraus, der beschädigt bzw. eingeschränkt wird z. B. aufgrund von angeborenen Fehlentwicklungen, Krankheiten oder auch von post-traumatischen Erfahrungen. Entsprechend werden hier Informationspathologien bzw. Desinformationen als Beschädigungen bzw. Einschränkungen des Normalzustands von Information behandelt, wobei es problematisch ist zu bestimmen, was der Normalzustand von Information sein soll. In der Fachwelt wird häufig Desinformation (DI) als Oberbegriff für alle diese Phänomene verwendet. Sie sind aber im Detail doch sehr unterschiedlich, so dass sich Informationspathologie (IP) eher als Oberbegriff empfehlen würde. Hier wird im Folgenden beides, verkürzend als IP/DI, verwendet.
    Source
    Grundlagen der Informationswissenschaft. Hrsg.: Rainer Kuhlen, Dirk Lewandowski, Wolfgang Semar und Christa Womser-Hacker. 7., völlig neu gefasste Ausg
  9. Kuhlen, R.: Creative Commons : Im Interesse der Kreativen und der Innovation (2005) 0.02
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    Abstract
    Creative Commons (CC) ist das Verfahren, mit dem Produzenten von Wissen und Informationen selbstbestimmt Lizenzen erteilen können - in Analogie zur General Public License (GPL) im Software-Bereich, wie sie von Richard Stallman formuliert wurde (vgl. Stallman 2002). CC geht auf die Initiative von Lawrence Lessig zurück, derzeit Rechtsprofessor in Stanford, theoretisch abgesichert u.a. in seinen Büchern, die inzwischen schon Kultstatus erreicht haben (Lessig 1999, 2001, 2003). Demnach können Werke grundsätzlich frei zum Nutzen des öffentlichen Bereichs genutzt (kopiert und weiter verbreitet) werden, allerdings nur mit Referenz auf den Autor. Die kommerzielle Nutzung kann erlaubt oder verweigert werden, und auch das Recht auf Modifikation kann gewährt oder versagt werden, wobei die Modifikation selbst wieder unter die CCLizenz gestellt werden und die Referenz auf den Ursprungsautor erhalten bleiben muss. Die rechtliche Verbindlichkeit der Lizenz bindet sich an die jeweiligen nationalen Gesetze für den Schutz geistigen Eigentums zurück - für diese Verbindlichkeit haben Juristen gesorgt. Jeder Autor kann das Einhalten seiner Lizenzbedingungen so notfalls einklagen. Die CC-Lizenz gibt also jedem Autor die Möglichkeit an die Hand, die Nutzung seiner Werke, jedweder medialen Art, zu spezifizieren. Dem im Urheberrecht bzw. Copyright zu Grunde liegenden strikten »All Rights Reserved« setzt CC ein flexibles »Some Rights Reserved« entgegen, d.h. die Autoren verzichten in einem von ihnen selbst bestimmten Maße auf einige - keinesfalls auf alle - Rechte.
    Source
    ¬Die Google-Gesellschaft: Vom digitalen Wandel des Wissens. Hrsg.: K. Lehmann, M. Schetsche
  10. Kuhlen, R.: Informationsethik : Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2004) 0.02
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    BK
    05.20 / Kommunikation und Gesellschaft
    Classification
    05.20 / Kommunikation und Gesellschaft
    Footnote
    Rez. in: Information - Wissenschaft und Praxis 56(2005) H.2, S.121 (K. Weber): "Rainer Kuhlen ist Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und Lehrbeauftragter am Institut für Bibliothekswissenschaft der HumboldtUniversität zu Berlin. Seine "Informationsethik" ist als Lehrbuch konzipiert; dies ist schon allein daran ersichtlich, dass jedes Kapitel mit "Kontrollfragen" schließt, die Studierenden ermöglichen sollen, zu prüfen, ob der bisher thematisierte Stoff erfasst wurde. Der Text selbst ist in verschiedenen Schriftgrößen gesetzt. Es finden sich kleiner gesetzte Passagen, die der Autor als besonders wichtig und als Kondensat der bis dahin gebotenen Ausführungen anzusehen scheint. Dies mag für ein Selbststudium hilfreich sein, sofern man beim Autor studiert. Ob dies aber für alle Studierenden der Informationswissenschaft oder angrenzender Fächer gilt, kann man bezweifeln. Das Feld der Informationsethik ist stark in Bewegung, das Feld ist recht heterogen. Es ist zwar legitim und wünschenswert, den Versuch der Kanonisierung in der Lehre zu unternehmen, doch scheint dies noch verfrüht. Kuhlen selbst verweist mehrfach darauf, dass die Debatte der Informationsethik im Fluss ist; daher kann der Ausweis vermeintlich wichtiger und weniger wichtiger Aussagen gerade dann fehlleiten, wenn gleichzeitig der Anspruch der Allgemeingültigkeit und Vollständigkeit erhoben wird - und dieser Anspruch steckt überall in Kuhlens Buch. Die Stärke des Buchs liegt darin, dass es eine Fülle von Informationen zur Informationsethik und der darin behandelten Fragen bietet - es werden die großen Probleme angesprochen. Hier an Details zu mäkeln würde dem Anspruch des Buchs nicht gerecht werden; nimmt man die Konzeption als Lehrbuch ernst, so muss das Hauptziel sein, den Studierenden einen breiten Einblick in die jeweiligen Problemlagen zu verschaffen. Dies leistet das Buch ohne Zweifel.
    Jedoch zeigt es gleichzeitig eine erhebliche Schwäche, die auch für die Konzeption als Lehrbuch sehr problematisch ist. In den ersten beiden Kapiteln versucht der Autor, sehr gerafft existierende ethische Ansätze aufzuzeigen und ihren Zusammenhang zur Informationsethik zu skizzieren bzw. Menschenrechtskonzeptionen für die Ziele der Informationsethik nutzbar zu machen. Liest man jedoch weiter, so tauchen die angeführten ethischen Positionen nur noch vereinzelt, unsystematisch und kaum reflektiert auf. Im Wesentlichen erschöpfen sich die Kapitel 3 bis 8 darin, Sachverhalte aufzuzeigen, Konfliktlinien nachzuzeichnen und Argumentationen verschiedenster Interessengruppierungen darzustellen - reine Deskription also. Gleichzeitig werden in den hervorgehobenen Passagen gleichsam apodiktisch und ohne Begründung ethische Postulate formuliert: So und so ist es eben, so und so soll es sein. Dies fällt weit hinter den aktuellen Stand der Diskussion allein im deutschsprachigen Bereich zurück, wie sich an vielen Beispielen deutlich machen lässt: 1) Zwar geht Kuhlen in Kap. 5 auf Beate Rösslers Texte zur Privatheit ein, aber deutet nicht einmal an, wie umfassend sie und viele andere Autoren mit Rückgriff auf Argumente der politischen Philosophie den Anspruch auf Privatheit normativ begründet. z) Obwohl Helmut Spinner mit"Die Wissensordnung" 1994 und "Die Architektur der Informationsgesellschaft" 1998 ausführlich eine (normative) Antwort gegeben hat, wie mit Informationen in einer rechtsstaatlichen Demokratie umgegangen werden sollte, um Rechte und Freiheiten der Bürger zu erhalten und Konflikte zu lösen, geht Kuhlen darauf nicht ein. Dabei ist das Zonen-Konzept Spinners zumindest ein Ausgangspunkt für normative Überlegungen. 3) Auch wenn es problematisch ist, in einer Rezension für sich selbst Partei zu ergreifen, sei der Hinweis erlaubt, dass der Rezensent seit geraumer Zeit versucht, die Konzepte der verschiedenen liberalen Strömungen der politischen Philosophie für die Grundlegung einer Informationsethik - bspw. in Bezug auf die Wahrung von Bürgerrechten und den Digital Divide -fruchtbar zu machen. 4) Allenfalls kursorisch werden die mehr als wichtigen Beiträge von Rafael Capurro, Thomas Hausmanninger und vielen weiteren Autoren in den ICIE-Bänden und anderen Publikationen genannt. Zuletzt: Im internationalen Kontext ist die Forschung viel weiter, als dies Kuhlen darlegt. So ist die Debatte um den Digital Divide weit über das Problem der mangelnden technischen Infrastruktur hinausgegangen - ein Blick bspw. in Mark Warschauers Texte wäre sehr erhellend. Weiterhin, die Liste ist beileibe unvollständig, fehlt die gesamte Auseinandersetzung um die Postmoderne, die wichtigen Beiträge aus den USA werden nur angeschnitten, Luciano Floridi oder Manuel Castells werden bloß kurz zitiert - als Laie könnte man den (mehr als falschen) Eindruck gewinnen, dass Rainer Kuhlen die Informationsethik erfunden hätte. Problematisch ist dabei nicht die gekränkte Eitelkeit der übergangenen Autoren (obwohl intellektuelle Redlichkeit sowie informationswissenschaftliche Ansprüche fordern, auf andere Ansätze hinzuweisen); vielmehr erweckt Kuhlen den Eindruck, dass es gar nicht notwendig sei, normative Aussagen zu begründen oder deutlich zu machen, dass elaborierte Begründungen existieren und bedeutsam für die Ausarbeitung einer Informationsethik sind. Studierende, die Kuhlens Buch nutzen, müssen fast zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass es in ethischen Diskursen nur darauf ankommt, wer etwas behauptet, statt darauf, wie das Gesagte begründet wird. Fazit: Rainer Kuhlens "Informationsethik" liefert eine Fülle von Informationen. Aber weder als Lehrbuch noch als Beitrag zur systematischen Debatte der Informationsethik kann es wirklich überzeugen, dazu ist es zu sehr von Auslassungen geprägt."
    Series
    UTB ; 2454 : Medien- und Kommunikationswissenschaft
  11. Kuhlen, R.: Wissensökologie : Wissen und Information als Commons (Gemeingüter) (2013) 0.02
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    Abstract
    Wissensökologie (knowledge ecology) ist ein noch ungewöhnlicher Begriff bzw. eine in der Kombination von Wissen und Ökologie für problematisch gehaltene Benennung Der dem Begriff zu Grunde liegende Anspruch dürfte unumstritten sein. Es geht um eine vernünftige, individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung sowie politische Mitbestimmung und ökonomisches Wohlergehen sichernden und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen Wissen und Information. Umstritten allerdings sind die Wege, wie dieses Entwicklungsziel erreicht werden kann, und, weniger wichtig, umstritten, wie die Hinweisschilder auf diese Wege bezeichnet werden sollen, z. B. mit Wissensökologie oder Informationsökologie; auch Wissensallmende ist dafür ins Spiel gebracht worden. Es gibt keinen Konsens über eine Definition von Wissensökologie. Einige in die Nähe des Wissensmanagements gerückte Beispiele werden in den Beiträgen zu dem Band Knowledge Ecology Studies gegeben: "Knowledge ecology is an interdisciplinary field of management theory and practice .". Malhotra stellt Information ecology ebenfalls in den Zusammenhang von Knowledge management, andere zum Begriff der Innovation. Auf diesen Strang der Wissensökologie gehen wir im Weiteren nicht ein. Knowledge ecology wird auch im Zusammenhang mit Open Source-Software verwendet.
    Die breiteste Definition stammt von Knowledge Ecology International: Dazu gehören "the social aspects of the creation, management and control of and access to knowledge resources", auch im Zusammenhang von intellectual "property rules" und "mechanisms to enhance access to knowledge, incentives and systems for the transfer of technology to developed countries", "efforts to protect privacy" und sogar "discourage nuclear proliferation", vor allem aber "issues as diverse as freedom of speech, authors' rights, access to public sector information, new models for publishing, organizing and sharing information", etc. etc. So breit angelegt, verschwimmt ein Begriff leicht ins Unverbindliche. Wissensökologie ist verwandt mit dem Begriff der Kommunikationsökologie, der schon Ende der 80er Jahre im Zusammenhang der Technikfolgenabschätzung entstanden ist. Angesichts weitgehender Eingriffe technisierter Kommunikation in alle individuellen und gesellschaftlichen Lebensbereiche/Umwelten sollen deren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Gesellschaft untersucht und Vorschläge zur Entwicklung eines nachhaltigen und humanen Austauschs von technologieabhängiger Information entwickelt werden. Eine kommunikationsökologische Übertragung von Umweltverschmutzung in natürlichen Umgebungen auf solche in elektronischen Räumen (Spam, Datenmissbrauch, Orientierungslosigkeit, Verletzung von Privatheit) liegt nahe.
    Source
    Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis. 6., völlig neu gefaßte Ausgabe. Hrsg. von R. Kuhlen, W. Semar u. D. Strauch
  12. Kuhlen, R.: ¬Ein Schisma der Bibliotheken? (2002) 0.02
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    Abstract
    Ich bedanke mich, dass die Redaktion der NfD das Angebot angenommen hat, das Originalmanuskript meines Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abzudrucken, der am B. April unter dem von der FAZ-Redaktion vergebenen, gewaltigen (als Ironie nicht ganz so leicht erkennbaren) Titel "Abendländisches Schisma" erschienen ist. Dieser Artikel hat für viel Aufsehen gesorgt-in der Bandbreite von "total support' bis "total hate". Die überwiegende Reaktion aber war "gut, dass nun die Diskussion eröffnet ist". Zwar habe ich die Referenz auf den Artikel schon in INETBIB zur Verfügung gestellt, aber die Klientel der NfD liest das nicht unbedingt. Daher noch einmal, damit auch die Dokumentare und Informationswissenschaftler sich beteiligen können. Ich bin aufgefordert worden, meine in diesem Artikel sicherlich nur sehr holzschnittartig formulierten Gedanken auszuführen und in einer bibliothekswissenschaftlichen Zeitschrift zu veröffentlichen. Das werde ich auch tun. (Schon jetzt kann über http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/rk-gutachten.html mein Tübinger Gutachten von Ende 2001 zur Informationsinfrastruktur an Hochschulen eingesehen werden, das damit auch auf die Rolle der Bibliotheken eingeht). Hier nur eine Anmerkung in eigener Sache. Wie die meisten NfD-Leser wissen werden, bin ich nicht nur langjähriges DGI-Mitglied, sondern auch seit Beginn im Vorstand des HI (Hochschulverband für Informationswissenschaft), der auf meine Initiative 1990 in Konstanz gegründet wurde. Wir sind dabei - und ich unterstütze diese Bemühungen - eine Organisationsform zu finden, mit der DGI und HI zu einer innovativen Zusammenarbeit, auch in institutioneller Sicht, kommen können. Zusätzlich ist ja auch nicht zu verkennen, dass es von Seiten der DGI intensive und richtige Annäherungen an das Bibliotheksgebiet gibt, so dass als Ergebnis eines transitiven Übergangs auch Informationswissenschaft und Bibliothekswissenschaft näher in Kontakt kommen, nachdem fatalerweise in den 70er, 80er und teilweise auch noch in den goer Jahren eher Abgrenzungspolitik betrieben wurde. Daher hat mich zum einen etwas irritiert, dass einer der Kritiker (eher in der "hate"Ecke anzusiedeln) meinen Text so gelesen hat, als ob ich dem Bibliotheksgebiet die Konstanzer informationswissenschaftlichen Absolventen als die eigentlichen Informations- und Bibliotheksexperten andienen wollte und dafür das Bibliotheksgebiet abgewertet habe. Das - so weiter die Kritik- sei doch absurd, zumal von Seiten der Informationswissenschaft noch nie etwas für das Bibliotheksgebiet Sinnvolles publiziert worden sei. Verkehrter kann man es kaum lesen. Bibliotheks- und Informationswissenschaft sitzen zweifellos in einem Boot. Die Kritik an der Bibliothekswissenschaft kann auch an die Informationswissenschaft weitergegeben werden. Die Fachwelt der DGI fordere ich auf, in den Diskurs mit einzusteigen-was in dem Artikel letztlich angesprochen ist, ist wohl das Zukunftsthema nicht nur für unsere Disziplin schlechthin, wie wir methodisch, organisatorisch und institutionell mit Wissen und Informationsversorgung, hier vor allem mit Blick auf Forschung und Lehre, umgehen wollen.
    Source
    Information - Wissenschaft und Praxis. 53(2002) H.4, 239-242
  13. Kuhlen, R.: Informationsethik (2004) 0.02
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    Abstract
    Informationsethik ist Ethik von und für Menschen, deren Verhalten und Werte sich allerdings immer mehr in der Infosphere, in den Informationsumgebungen, entwickeln. Diese wiederum werden immer mehr von dem geprägt, was Telemediatisierung aller, auch und gerade der intellektuellen Lebenswelten genannt werden kann, also die Durchdringung dieser Lebenswelten mit Informations-, Kommunikations-, und Multi-/Hypermedia-Technologien. Daher kann in einem ersten Zugriff Informationsethik bestimmt werden als ein offenes Ensemble von Aussagen über normatives Verhalten gegenüber Wissen und Information, das sich in fortschreitend telemediatisierten Lebenswelten und in der Auseinandersetzung mit den in bisherigen Lebenswelten gültigen Werten und normativen Verhalten entwickelt. Die Abhängigkeit von dem Telemediatisierungsprozess könnte dazu verleiten, Informationsethik mit Computerethik oder Netzethik gleichzusetzen. Nicht alles, was am Thema Computer ethisch relevant sein könnte, sollte die Informationsethik für sich reklamieren - so wie die Informationswissenschaft ja auch einen spezifischeren Begriff von Information hat als die Informatik (vgl. Kap. A 1). Informationsethik ist Ethik in elektronischen Räumen. Das klingt spektakulär, ist aber doch keine Cyberethik, keine Ethik von epers(ons) (electronic personas), durch die in der virtuellen Realität z.B. Rechte und Pflichten von intelligenten Informationsassistenten (Cyborgs, Bots, Agenten) geregelt werden könnten. Solche Rechte von epers, wie z.B. "epers' rights include those of privacy, autonomy and anonymity" wurden und werden durchaus formuliert, so in einer ACM-Konferenz zum Thema Ethics in the Computer Age von 1995. Referenziert werden konnte diese Cyber-/Eper-Ethik auf die drei Asimovschen Gesetze für Roboter, die sich aber letztlich, anders als die Cyborgs and anders als die den Menschen ablösenden Maschinen von Hans Moravec, noch nicht von ihren Schöp fern, den Menschen, emanzipieren durften, sondern, im Sinne der ersten beiden Asimovschen Roboter-Gesetze, sich an den Interessen der Menschen auszurichten hatten. Erst dann, wenn diesen Interessen Genüge geleistet ist, dürften die Roboter auch an sich denken und Rechte und Freiheiten für sich reklamieren. Für Martha M. Smith in ihrem Information-Ethics-Artikel aus dem 32. Band der Annual Review of Information Science and Technology (ARIST) ist Informationsethik "concerned with the ethical conflicts and issues that arise in the use of information, information technologies, and information systems", und zwar will sie dabei vor allem professionelle Aspekte angesprochen sehen, nicht Fragen persönlicher Ethik. Letztere können wir hier im Jahr 2004 nicht mehr so deutlich ausgrenzen, zumal die Bereiche professioneller Fachinformation und informationeller Alltagswelten auf den Publikumsmärkten durch die Telemediatisierung, durch die Ubiquität des Internet ineinander übergehen. Der Universalisierung der Informationsethik haben auch die drei UNESCO-INFOethics-Konferenzen (1997, 1990 und 2000) Rechnung getragen, bei denen das Ethos der Informationsspezialisten nur am Rande eine Rolle spielte. Vielmehr spiegelten die INFOethics-Themen die ethischen (und - im Sinne einer auf Aristoteles bezogenen Trias - zugleich die politischen und ökonomischen) Herausforderungen der (globalen) Informationsgesellschaft wider - die UNESCO bevorzugt eher den Plural und Wissensgesellschaften
    Source
    Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. 5., völlig neu gefaßte Ausgabe. 2 Bde. Hrsg. von R. Kuhlen, Th. Seeger u. D. Strauch. Begründet von Klaus Laisiepen, Ernst Lutterbeck, Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried. Bd.1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis
  14. Kuhlen, R.: ¬Ein Programm ist nicht immer ein Programm : Bemerkungen zum Fachinformationsprogramm der Bundesregierung 1985-88 (1986) 0.02
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    Abstract
    Der Artikel enthält eine kritische Sicht des Fachinformationsprogramms 1985-1988 der Bundesregierung, ein halbes Jahr nach seiner Veröffentlichung. Das Programm ist nur beschränkt ein Programm. Das ganze Gebiet der Information in einer modernen Gesellschaft umfaßt es nicht: Information im Sinne der Informationswissenschaft. Der ökonomische Grundansatz schneidet kreative Bereiche der Fachinformation (z.B. der Geistes- und Sozialwissenschaften) heraus. Politischer Planungsbedarf zur Gestaltung einer Informationsgesellschaft bleibt bestehen
  15. Kuhlen, R.: Information (2004) 0.02
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    Abstract
    Dieses Handbuch und speziell dieser erste Beitrag soll Wissen über Information vermitteln. Dazu folgen hier viele Informationen über "Information". Viele Autoren haben diese Informationen dadurch in die Welt gesetzt, dass sie ihr Wissen - oft sind es nur Meinungen oder Vermutungen, oft aber auch empirisch, logisch oder kommunikativ/kollaborativ gesicherte Aussagen - in eine wahrnehmbare und damit für andere aufnehmbare Form gebracht, also in der Regel publiziert haben. Ob das nach der Lektüre dieses Artikels zu einer Reduktion von Ungewissheit führen wird, wie man es ja lange als Definition von Information angenommen hat oder - ob der Vielfalt oder sogar Widersprüche in den Aussagen über "Information" - eher zu einem Zuwachs an Unsicherheit, hängt von dem Vorwissen und der Erwartungshaltung des jeweiligen Lesers ab. Zur Information werden die Informationen erst, wenn jemand sie in einem bestimmten Kontext aufnimmt, sie verstehen, interpretieren, etwas mit ihnen anfangen kann, sei es direkt, z.B. um eine anstehende Entscheidung zu fällen, oder verzögert durch Aufnahme der Informationen in den schon vorhandenen eigenen Wissensbestand, mehr oder weniger damit rechnend, dass er/sie später auf sie wird zugreifen und sie dann wird verwenden können.
    Source
    Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. 5., völlig neu gefaßte Ausgabe. 2 Bde. Hrsg. von R. Kuhlen, Th. Seeger u. D. Strauch. Begründet von Klaus Laisiepen, Ernst Lutterbeck, Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried. Bd.1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis
  16. Kuhlen, R.: Experimentelle Morphologie in der Informationswissenschaft (1977) 0.02
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    Content
    Zugl.: Regensburg, Univ., Diss. u.d.T.: Kuhlen, Rainer: Flexine und Derivative in der maschinellen Verarbeitung englischer Texte
    Footnote
    Enthält eine Darstellung des Kuhlen-Stemmers
  17. Kuhlen, R.: Informationsaufbereitung III : Referieren (Abstracts - Abstracting - Grundlagen) (2004) 0.01
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    Abstract
    Was ein Abstract (im Folgenden synonym mit Referat oder Kurzreferat gebraucht) ist, legt das American National Standards Institute in einer Weise fest, die sicherlich von den meisten Fachleuten akzeptiert werden kann: "An abstract is defined as an abbreviated, accurate representation of the contents of a document"; fast genauso die deutsche Norm DIN 1426: "Das Kurzreferat gibt kurz und klar den Inhalt des Dokuments wieder." Abstracts gehören zum wissenschaftlichen Alltag. Weitgehend allen Publikationen, zumindest in den naturwissenschaftlichen, technischen, informationsbezogenen oder medizinischen Bereichen, gehen Abstracts voran, "prefe-rably prepared by its author(s) for publication with it". Es gibt wohl keinen Wissenschaftler, der nicht irgendwann einmal ein Abstract geschrieben hätte. Gehört das Erstellen von Abstracts dann überhaupt zur dokumentarischen bzw informationswissenschaftlichen Methodenlehre, wenn es jeder kann? Was macht den informationellen Mehrwert aus, der durch Expertenreferate gegenüber Laienreferaten erzeugt wird? Dies ist nicht so leicht zu beantworten, zumal geeignete Bewertungsverfahren fehlen, die Qualität von Abstracts vergleichend "objektiv" zu messen. Abstracts werden in erheblichem Umfang von Informationsspezialisten erstellt, oft unter der Annahme, dass Autoren selber dafür weniger geeignet sind. Vergegenwärtigen wir uns, was wir über Abstracts und Abstracting wissen. Ein besonders gelungenes Abstract ist zuweilen klarer als der Ursprungstext selber, darf aber nicht mehr Information als dieser enthalten: "Good abstracts are highly structured, concise, and coherent, and are the result of a thorough analysis of the content of the abstracted materials. Abstracts may be more readable than the basis documents, but because of size constraints they rarely equal and never surpass the information content of the basic document". Dies ist verständlich, denn ein "Abstract" ist zunächst nichts anderes als ein Ergebnis des Vorgangs einer Abstraktion. Ohne uns zu sehr in die philosophischen Hintergründe der Abstraktion zu verlieren, besteht diese doch "in der Vernachlässigung von bestimmten Vorstellungsbzw. Begriffsinhalten, von welchen zugunsten anderer Teilinhalte abgesehen, abstrahiert' wird. Sie ist stets verbunden mit einer Fixierung von (interessierenden) Merkmalen durch die aktive Aufmerksamkeit, die unter einem bestimmten pragmatischen Gesichtspunkt als wesentlich' für einen vorgestellten bzw für einen unter einen Begriff fallenden Gegenstand (oder eine Mehrheit von Gegenständen) betrachtet werden". Abstracts reduzieren weniger Begriffsinhalte, sondern Texte bezüglich ihres proportionalen Gehaltes. Borko/ Bernier haben dies sogar quantifiziert; sie schätzen den Reduktionsfaktor auf 1:10 bis 1:12
    Source
    Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. 5., völlig neu gefaßte Ausgabe. 2 Bde. Hrsg. von R. Kuhlen, Th. Seeger u. D. Strauch. Begründet von Klaus Laisiepen, Ernst Lutterbeck, Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried. Bd.1: Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis
  18. Kuhlen, R.: Kommunikationstechnologien und Organisationsstruktur (1984) 0.01
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    Source
    Deutscher Dokumentartag 1983, Göttingen, 3.-7.10.1983: Fachinformation und Bildschirmtext. Bearb.: H. Strohl-Goebel
  19. Kuhlen, R.: Volltextanalyse zum Zwecke des Abstracting (1983) 0.01
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  20. Kuhlen, R.: Morphologische Relationen durch Reduktionsalgorithmen (1974) 0.01
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    Footnote
    Enthält eine Darstellung des Kuhlen-Stemmers

Languages

  • d 54
  • e 4
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Types

  • a 51
  • m 5
  • r 1
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