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  • × theme_ss:"Bibliographie"
  1. Niggemann, E.; Rinn, R.: Vom CIP- zum Neuerscheinungsdienst : Hintergründe der Neukonzeption, aktueller Stand, Ausblick (2003) 0.03
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    Abstract
    Ramamrita Ranganathan hat 1948 erstmals das Konzept einer "Pre-natal classification and cataloguing" in den USA vorgestellt; rund 10 Jahre später führte die Library of Congress ein "cataloguing-in-source"-Projekt durch, das aber noch nicht bis zur konkreten Realisierung eines entsprechenden LC-Dienstes gedieh. 1971 schlug mit der Gründung des "CIP Office" in der LC die Geburtsstunde des ersten CIP-Dienstes der WeIt ("cataloguing-inpublication"). Andere nationale CIP-Programme folgten bald, darunter bereits 1974 der CIP-Dienst Der Deutschen Bibliothek sowie ein Vorläufer des kanadischen CIP-Dienstes, der offiziell zwei Jahre später aufgenommen wurde, und 1975 der CIP-Dienst der British Library. Die aus bibliothekarischer Sicht wichtigsten Funktionen des CIP-Dienstes waren - die Erwerbungsgrundlage durch möglichst frühzeitige Information über Neuerscheinungen und Neuausgaben sowie - die Katalogisierungsgrundlage (auch mittels des Eindrucks der CIP-Titelaufnahme im Buch). Die Basis des Verfahrens waren bis zuletzt die Titelmeldungen der Verleger auf einem gemeinsamen VLB-CIP-Formular (in den letzten Jahren auch in elektronischer Form) sowie die sog. Titeleien (Kopien der Titelseiten und dgl.), die im Prinzip mindestens vier Wochen vor dem Erscheinungstermin in der CIP-Stelle eingegangen sein mussten.
  2. Niggemann, E.; Heiner-Freiling, M.: Deutsche Nationalbibliographie und Dewey Decimal Classification : Überlegungen, Probleme, Perspektiven (2001) 0.03
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    Abstract
    Wenn im Zusammenhang mit nationalbibliographischen Dienstleistungen über Sacherschließung gesprochen wurde, stand in der Bundesrepublik und den deutschsprachigen Ländern generell lange Zeit die verbale Erschließung mit RSWK im Mittelpunkt. Auf regionaler Ebene haben Klassifikationen zwar eine wichtige Rolle gespielt, die Verbreitung der Regensburger Verbundklassifikation im süddeutschen Raum und in den neuen Bundesländern und die Übernahme der Basisklassifikation im Einflussbereich des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes hatten aber keinerlei Auswirkungen auf die Struktur der Deutschen Nationalbibliographie mit ihren seit 1982 weitgehend unverändert gebliebenen 65 Sachgruppen. Nach der Vorlage des Gutachtens Klassifikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken , in dem im Hinblick auf den internationalen Datenaustausch und die Übernahme von angloamerikanischen Fremddaten für die Nationalbibliographie die Einführung der Dewey Decimal Classification empfohlen wurde, ist die DDC mit allen ihren Vorteilen und Defiziten diskutiert worden und in der Anfang 2000 publizierten Machbarkeitsstudie auch unter dem Aspekt einer Neustrukturierung de Wöchentlichen Verzeichnisses untersucht worden. Die in der Schweizerischen Landesbibliothek Bern angelaufenen Vorbereitungen für eine Gliederung de Schweizer Buches nach DDC ab 2001 haben diesen Überlegungen, die im Folgenden dargestellt werden sollen, zusätzliche Aktualität verliehen, denn eine völlig unterschiedliche Anordnung der Grundstufen in den Nationalbibliographien der drei Nachbarländer Deutschland, Österreich und Schweiz ist auf längere Sicht nicht förderlich für Zusammenarbeit und Austausch
    Source
    Planen und Gestalten: Festgabe für Günter Baron anlässlich seines Ausscheidens aus dem Amt des Ständigen Vertreters des Generaldirektors der Staatsbibliothek zu Berlin. Hrsg. von Antonius Jammers unter Mitarb. von Martin Hollender und Ralf Breslau
  3. Niggemann, E.: Änderungen bei den bibliographischen Diensten : Die Deutsche Bibliothek (2002) 0.02
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    Abstract
    Was ist beständiger als die Reiheneinteilung einer Nationalbibliografie - sollte man meinen; für die Deutsche Nationalbibliographie beziehungsweise die Deutsche Bibliographie galt das seit fast dreißig Jahren, sieht man einmal davon ab, dass wiedervereinigungsbedingt 1990 beide Verzeichnisse zusammengefasst wurden. So gibt es die Reihe N (Vorankündigungen Monographien und Periodika, CIP) seit dem Bibliografie-Jahrgang 1975, und der erste CIPDatensatz wurde in Frankfurt am Main am 10. Dezember 1974 erfasst. Das CIP-Programm fällt aus dem Rahmen der anderen Dienste, weil es das einzige ist, bei dem die Erschließung nicht per Autopsie, das heißt mit dem Buch oder dem Medium in der Hand oder auf dem Rechner erfolgt. Es ist somit ein Zusatzdienst zum gesetzlichen Auftrag Der Deutschen Bibliothek. Die CIP-Datensätze werden zwar, so gut es geht, regelgerecht und unter Verknüpfung zum Beispiel mit Normdatensätzen erfasst, beruhen aber allein auf den Informationen, die den Meldungen der Verlage entnommen werden können. Die Verlage erhalten auf Wunsch innerhalb einer Bearbeitungsfrist von maximal drei Tagen die so genannte CIP-Einheitsaufnahme schriftlich zurückgemeldet. Die Erstellung und Rückübermittlung von CIP-Fitelaufnahmen ist zeit- und damit kostenintensiv. Deshalb sind immer mehr Verlage in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, auf die Rückübermittlung zu verzichten und nur noch den so genannten Standardvermerk (»Ein Titeldatensatz für diese Publikation ist bei Der Deutschen Bibliothek erhältlich.«) in ihre Neuerscheinungen einzudrucken. Sobald das angekündigte Buch oder Medium tatsächlich in Der Deutschen Bibliothek eingeht, wird unter Nennung der CIP-Nummer der auf Autopsie beruhende nationalbibliografische Titelsatz erstellt. Während die CIP-Aufnahmen beziehungsweise die Titelbeschreibungen in der Reihe N von den Bibliotheken hauptsächlich zu Erwerbungszwecken genutzt werden, dienen die autopsierten Daten der Katalogisierung. Je schneller diese endgültigen Daten vorliegen, desto häufiger können sich die Nachnutzer der Deutschen Nationalbibliographie, die Bezieher der Datensätze, die eigene aufwändige Katalogisierungsarbeit sparen. Seit Bestehen des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB) 1971 melden Verlage in der Regel aber nicht nur an Die Deutsche Bibliothek, sondern auch an das VLB; sie melden entweder an Die Deutsche Bibliothek und geben dabei an, dass ihre Meldung an das VLB weitergeleitet werden soll, oder sie melden getrennt an beide oder auch nur an eines der beiden Verzeichnisse. Auf Seiten der Verlage besteht verständlicherweise der Wunsch nach nur einer Clearingstelle für alle Meldungen. Bei der Buchhändler-Vereinigung, die das VLB betreut, wie auch bei Der Deutschen Bibliothek wurde der Wunsch nach einer stärkeren Kooperation aus ebenso verständlichen Gründen immer größer, denn Synergieeffekte zwischen den beiden Arbeitsvorgängen können auch ohne tief gehende Analysen vermutetwerden. Die etwa zeitgleich auftretende Notwendigkeit, das CIP-Online-Meldeformular zu verbessern beziehungsweise erstmalig ein VLB-Meldeformular zu entwickeln, war letztendlich der Auslöser zu intensiven Gesprächen, die nun vor einem nahen Abschluss stehen. Ziel aller Gespräche war es, durch Verände rungen an den bisherigen Verfahren Verbesserungen für die Nutzer und Kunden zu erzielen. Dies ist einerseits möglich durch den Austausch von Daten und andererseits durch den Einsatz bisher im CIP-Verfahren gebundener Personalressourcen für die Erschließung per Autopsie. Was heißt das konkret für die Arbeitsverfahren und Dienste Der Deutschen Bibliothek? Ab Januar 2003 soll jede VLB-Meldung eines Verlages gleichzeitig als Meldung an Die Deutsche Bibliothek erfolgen. Dies kann über ein gemeinsam entwickeltes, Internet-basiertes Meldeformular geschehen und zukünftig verstärkt über eine Online-Schnittstelle. In Der Deutschen Bibliothek werden die Verlagsmeldungen umgehend mit einer Sachgruppe des Wöchentlichen Verzeichnisses versehen und sofort ausgeliefert:
    zum einen an das VLB, zum anderen an jeden Bezieher dieses neuen Dienstes »Neuerscheinungen«, der ab dem Jahrgang 2003 die Reihe N ersetzt. Die Bezieher werden wesentlich umfassender als über den bisherigen CIP-Dienst über Neuerscheinungen informiert - Vergleiche gehen von der doppelten Menge aus. Die Information kommt außerdem sofort, das heißt nahezu zeitgleich mit der ersten Verlautbarung des Verlages. Den Vorteilen »größere Vollständigkeit« und »Zeitgleichheit« wird der Nachteil entgegenstehen, dass die Neuerscheinungs-Titelmeldungen Der Deutschen Bibliothek keine bibliothekarische Bearbeitung mehr erfahren haben, denn die Arbeitskraft, die an dieser Stelle im bisherigen CIP-Geschäftsgang eingespart wird, wird voll in den Autopsie-Geschäftsgang gegeben, um auch hier für Beschleunigung zu sorgen. Sobald ein Werk erschienen ist, soll es nämlich entsprechend schneller als bisher formal und inhaltlich erschlossen werden. Die Autopsie-Daten werden wiederum an das VLB einerseits und die Bezieher der entsprechenden nationalbibliografischen Dienste andererseits ausgeliefert. Für alle bisherigen Nachnutzer der Daten der Reihe A bedeutet das weniger Eigenleistung in der Katalogisierung, für das VLB bedeutet es einen höheren Qualitätsstandard. Die Kooperation soll allen zugute kommen: Die Buchhändler-Vereinigung und Die Deutsche Bibliothek versprechen sich von der stärkeren Zusammenarbeit zufriedenere Partner in den Verlagen, in den Buchhandlungen und in den Bibliotheken sowie darüber hinaus zufriedenere Nutzer und Kunden der Buchhandlungen und Bibliotheken.