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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Kuhlen, R.; Brüning, J.: Creative Commons (CC) - für informationelle Selbstbestimmung, gegen den Trend des Urheberrechts/Copyright als Handelsrecht : Chancen für einen innovativen Drei-Stufen-Test? (2004) 0.02
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    Abstract
    Creative commons (CC) ist, zusammen mit Open Access (OA), in kürzester Zeit zum Signal dafür geworden, dass es, wie schon mit Free and Open Source Software (FOSS), Alternativen zur fortschreitenden Kommerzialisierung von Wissen und Information und zur Fremdbestimmung, um nicht zu sagen Ausbeutung von Autoren bzw. Urhebern jedweder kreativen Arbeitgibt. Man kann es auch systematischer formulieren: CC ist der Versuch, dem weltweiten Trend, das Copyright und im Gefolge auch das zentraleuropäische Urheberrecht in erster Linie als Handelsrecht zu verstehen, wieder Einhalt zu gebieten, und der Versuch, die Rechte an Wissen und Information wieder an den Autor/den Urheber zurückzubinden - dies alles zwar nicht gegen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen, aber faktisch doch massiv die Verwertungsmonopole der Informationswirtschaft kritisierend.
    Date
    22.12.2004 19:54:29
  2. Kuhlen, R.: Informationsethik - Die Entwicklung von Normen für den Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2005) 0.02
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    Date
    27. 7.2005 12:29:44
  3. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1988) 0.01
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    Abstract
    Ausgehend von einer Diskussion der Gestaltungskonzeptionen und der Leistungsfähigkeit heutiger Volltext-Retrieval-Systeme wird ein Überblick über den Leistungsumfang des für die Aufbereitung und Präsentation von Textinformation zuständigen Systems TWRM-TOPOGRAPHIC gegeben. TWRM-TOPOGRAPHIC ist Teil eines neuartigen Informationssystems, das sich auf inhaltsorientierte Repräsentation von Volltexten stützt. Die beiden wesentlichsten Leistungsmerkmale von TWRM-TOPOGRAPHIC sind die graphische Retrievaldialogführung und die flexible, situationsgerechte Aufbereitung und Präsentation von Textwissen: Die Dialogführung erlaubt dem Benutzer die direkte Navigation in den auf dem Bildschirm graphisch dargestellten Wissensstrukturen, die Selektion dargestellter Objekte zur Formulierung einer Query sowie das Wechseln des Abstraktionsniveaus der dargestellten Textinformation. Die Aufbereitung und die Präsentation von Textwissen sind kognitiv-ergonomisch begründet und berücksichtigen sowohl die begrenzte Aufnahmekapazität der Benutzer als auch die Bedeutung der zeitlichen Anordnung von Informationseinheiten für die Wahmehmungs- und Gedächtnisleistung der Rezipienten. Textwissen wird in unterschiedlichen Abstraktionsstufen präsentiert: von einer sehr generischen Ebene über Wissensgraphen, automatisch generierten Abstracts bis zur diskursiven Form der Textpassage. Die Generierungskomponente des Systems leistet einen Beitrag zum situationsgerechten Systemverhalten dadurch, daß sie aus semantischen Text-Repräsentationsstrukturen unter Berücksichtigung textueller Wohlgeformtheitsbedingungen benutzerangepaßte Abstracts mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt und variabler Ausführlichkeit produziert. Die Erprobung verschiedener LayoutVerfahren im Projekt TWRM-TOPOGRAPHIC wird durch ein flexibles, objektorientiert spezifiziertes User-Interface-Mangagement-System (UIMS) unterstützt, dessen Objektklassen und deren Interaktionsmöglichkeiten vorgestellt werden. Die Darstellung des Systems wird mit einem ausführlichen Dialogbeispiel abgeschlossen, das die Funktion des Interface und die Wirkung der drei zentralen Operatoren (Select, Zoom und Browse) im Retrievaldialog illustriert.
    Date
    15. 1.2005 14:10:22
  4. Kuhlen, R.: ¬Die Konsequenzen von Informationsassistenten : was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? (1999) 0.01
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    Abstract
    Der Informationsraum, in dem wir leben, ist so komplex geworden, daß wir ohne die Nutzung externer Kompetenz nicht mehr auskommen können. Informationsarbeit - das heißt: produktive Erschließung des verfügbaren Informationsraumes als der Grundlage, auf der wir unser Leben in all seinen professionellen, öffentlichen und privaten Belangen informationell abgesichert bestreiten können - wird zunehmend an Informationsassistenten delegiert; seit langem schon an Informationsspezialisten, speziell dafür ausgebildeten Personen, wie es harmlos und hilfreich einmal mit Bibliothekaren angefangen hat, und zunehmend mehr an technische Informationsassistenten, Informationsmaschinen, die, von uns Menschen konzipiert und programmiert, sich den Zauberlehrlingen gleich immer mehr verselbständigen.
    Date
    28. 8.2019 19:21:22
  5. Kuhlen, R.: Umgang mit Wissen in den neunziger Jahren : zur Virtualisierung von Bibliotheken und Büchern (1994) 0.01
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    Abstract
    Hat das Buch ausgedient? Werden in Zukunft die herkömmlichen Buch-Bibliotheken durch Bibliotheken auf elektronischer Grundlage ersetzt werden? Diese sog. 'virtuellen Bibliotheken' bieten nach Ansicht ihrer Befürworter den großen Vorteil, daß sie weltweit verfügbar wären
  6. Kuhlen, R.; Bekavac, B.; Griesbaum, J.; Schütz, T.; Semar, W.: ENFORUM, ein Instrument des Wissensmanagements in Forschung und Ausbildung im Informationswesen (2002) 0.01
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    Abstract
    Die Konzeption von ENFORUM beruht auf einer verteilten Organisation der informationswissenschaftlichen Kompetenzzentren im deutschsprachigen Bereich und der kooperativen Erarbeitung von ENFORUM-Einträgen über elektronische Kommunikationsforen. ENFORUM wird zum einen in den wissenschaftlichen Kontext elektronischer Wörterbücher und Enzyklopädien eingeordnet, zum anderen werden Vor- und Nachteile asynchroner elektronischer Kommunikation diskutiert, mit dem Ergebnis, dass die Kompensationsleistung von Moderatoren in Kommunikationsforen für den Erfolg der Diskurse unabdingbar ist. Der aktuelle Stand von ENFORUM (März 2002) wird vorgestellt. ENFORUM ist ein voll operatives System mit adaptiver Benutzerverwaltung, flexiblen Such- und Navigationsformen und ersten Funktionen in Richtung Wissensplattform. Überlegungen zur funktionalen Weiterentwicklung von ENFORUM und zum Einsatz in der Ausbildung schließen den Artikel ab.
  7. Kuhlen, R.: Informationsethik : Umgang mit Wissen und Information in elektronischen Räumen (2004) 0.01
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    Footnote
    Rez. in: Information - Wissenschaft und Praxis 56(2005) H.2, S.121 (K. Weber): "Rainer Kuhlen ist Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und Lehrbeauftragter am Institut für Bibliothekswissenschaft der HumboldtUniversität zu Berlin. Seine "Informationsethik" ist als Lehrbuch konzipiert; dies ist schon allein daran ersichtlich, dass jedes Kapitel mit "Kontrollfragen" schließt, die Studierenden ermöglichen sollen, zu prüfen, ob der bisher thematisierte Stoff erfasst wurde. Der Text selbst ist in verschiedenen Schriftgrößen gesetzt. Es finden sich kleiner gesetzte Passagen, die der Autor als besonders wichtig und als Kondensat der bis dahin gebotenen Ausführungen anzusehen scheint. Dies mag für ein Selbststudium hilfreich sein, sofern man beim Autor studiert. Ob dies aber für alle Studierenden der Informationswissenschaft oder angrenzender Fächer gilt, kann man bezweifeln. Das Feld der Informationsethik ist stark in Bewegung, das Feld ist recht heterogen. Es ist zwar legitim und wünschenswert, den Versuch der Kanonisierung in der Lehre zu unternehmen, doch scheint dies noch verfrüht. Kuhlen selbst verweist mehrfach darauf, dass die Debatte der Informationsethik im Fluss ist; daher kann der Ausweis vermeintlich wichtiger und weniger wichtiger Aussagen gerade dann fehlleiten, wenn gleichzeitig der Anspruch der Allgemeingültigkeit und Vollständigkeit erhoben wird - und dieser Anspruch steckt überall in Kuhlens Buch. Die Stärke des Buchs liegt darin, dass es eine Fülle von Informationen zur Informationsethik und der darin behandelten Fragen bietet - es werden die großen Probleme angesprochen. Hier an Details zu mäkeln würde dem Anspruch des Buchs nicht gerecht werden; nimmt man die Konzeption als Lehrbuch ernst, so muss das Hauptziel sein, den Studierenden einen breiten Einblick in die jeweiligen Problemlagen zu verschaffen. Dies leistet das Buch ohne Zweifel.
    Jedoch zeigt es gleichzeitig eine erhebliche Schwäche, die auch für die Konzeption als Lehrbuch sehr problematisch ist. In den ersten beiden Kapiteln versucht der Autor, sehr gerafft existierende ethische Ansätze aufzuzeigen und ihren Zusammenhang zur Informationsethik zu skizzieren bzw. Menschenrechtskonzeptionen für die Ziele der Informationsethik nutzbar zu machen. Liest man jedoch weiter, so tauchen die angeführten ethischen Positionen nur noch vereinzelt, unsystematisch und kaum reflektiert auf. Im Wesentlichen erschöpfen sich die Kapitel 3 bis 8 darin, Sachverhalte aufzuzeigen, Konfliktlinien nachzuzeichnen und Argumentationen verschiedenster Interessengruppierungen darzustellen - reine Deskription also. Gleichzeitig werden in den hervorgehobenen Passagen gleichsam apodiktisch und ohne Begründung ethische Postulate formuliert: So und so ist es eben, so und so soll es sein. Dies fällt weit hinter den aktuellen Stand der Diskussion allein im deutschsprachigen Bereich zurück, wie sich an vielen Beispielen deutlich machen lässt: 1) Zwar geht Kuhlen in Kap. 5 auf Beate Rösslers Texte zur Privatheit ein, aber deutet nicht einmal an, wie umfassend sie und viele andere Autoren mit Rückgriff auf Argumente der politischen Philosophie den Anspruch auf Privatheit normativ begründet. z) Obwohl Helmut Spinner mit"Die Wissensordnung" 1994 und "Die Architektur der Informationsgesellschaft" 1998 ausführlich eine (normative) Antwort gegeben hat, wie mit Informationen in einer rechtsstaatlichen Demokratie umgegangen werden sollte, um Rechte und Freiheiten der Bürger zu erhalten und Konflikte zu lösen, geht Kuhlen darauf nicht ein. Dabei ist das Zonen-Konzept Spinners zumindest ein Ausgangspunkt für normative Überlegungen. 3) Auch wenn es problematisch ist, in einer Rezension für sich selbst Partei zu ergreifen, sei der Hinweis erlaubt, dass der Rezensent seit geraumer Zeit versucht, die Konzepte der verschiedenen liberalen Strömungen der politischen Philosophie für die Grundlegung einer Informationsethik - bspw. in Bezug auf die Wahrung von Bürgerrechten und den Digital Divide -fruchtbar zu machen. 4) Allenfalls kursorisch werden die mehr als wichtigen Beiträge von Rafael Capurro, Thomas Hausmanninger und vielen weiteren Autoren in den ICIE-Bänden und anderen Publikationen genannt. Zuletzt: Im internationalen Kontext ist die Forschung viel weiter, als dies Kuhlen darlegt. So ist die Debatte um den Digital Divide weit über das Problem der mangelnden technischen Infrastruktur hinausgegangen - ein Blick bspw. in Mark Warschauers Texte wäre sehr erhellend. Weiterhin, die Liste ist beileibe unvollständig, fehlt die gesamte Auseinandersetzung um die Postmoderne, die wichtigen Beiträge aus den USA werden nur angeschnitten, Luciano Floridi oder Manuel Castells werden bloß kurz zitiert - als Laie könnte man den (mehr als falschen) Eindruck gewinnen, dass Rainer Kuhlen die Informationsethik erfunden hätte. Problematisch ist dabei nicht die gekränkte Eitelkeit der übergangenen Autoren (obwohl intellektuelle Redlichkeit sowie informationswissenschaftliche Ansprüche fordern, auf andere Ansätze hinzuweisen); vielmehr erweckt Kuhlen den Eindruck, dass es gar nicht notwendig sei, normative Aussagen zu begründen oder deutlich zu machen, dass elaborierte Begründungen existieren und bedeutsam für die Ausarbeitung einer Informationsethik sind. Studierende, die Kuhlens Buch nutzen, müssen fast zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass es in ethischen Diskursen nur darauf ankommt, wer etwas behauptet, statt darauf, wie das Gesagte begründet wird. Fazit: Rainer Kuhlens "Informationsethik" liefert eine Fülle von Informationen. Aber weder als Lehrbuch noch als Beitrag zur systematischen Debatte der Informationsethik kann es wirklich überzeugen, dazu ist es zu sehr von Auslassungen geprägt."
  8. Kuhlen, R.: Kommunikationsrechte - "impart" oder "r2c"? (2003) 0.01
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    Abstract
    Mit Referenz auf Art. 19 der Universal Declaration of Human Rights wurde vor gut 25 Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung um das "right to communicate" (r2c) als zentraler Bestandteil einer "New World Information and Communication Order" (NWIKO) geführt, die sich heute, unter veränderten Rahmenbedingungen, aber mit ähnlicher politischer, ökonomischer und medialerRelevanz und Brisanz, auf dem Weg zum Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) wiederholt. Erneut geht es zwar auch um Meinungs-/Medien-/Pressefreiheit aber in erster Linie darum, wer in globaler Hinsicht die Organisationsformen bzw. den Umgang mit Wissen und Information dominieren kann. Es werden die wesentlichen Argumente des alten Streits um die NWIKO im Lichte der aktuellen Entwicklung des WSIS reinterpretiert und zwar aus politischer, medienpolitischer und menschenrechtlicher Sicht. Der Wechsel vom Distribu-tions- zum Interaktions- und Kommunikationsparadigma macht neue Formen medialer Öffentlichkeit, kooperativer Partizipation in der Wirtschaft aber auch kollaborativer Erarbeitung von Wissen und Information und dessen Verteilung möglich. Es wird die These aufgestellt, dass die derzeit von (großen Teilen aus) Politik, Wirtschaft und den Medien mit Vehemenz betriebene Abwehr von r2c als Bestandteil der offiziellen WSIS-Verlautbarungen in ersterLinie der Besitzstandswahrung dient. Es könnte so die Chance verpasst werden, über ein zugestandenes r2c den Weg für neue, elektronischen Umgebungen angemessene Produktions-, Verteil- und Nutzungsformen für den Umgang mit Wissen und Information zu öffnen. Informationsgesellschaften können sich erst dann zu inklusiven und nachhaltigen Gesellschaften entwickeln, wenn Kommunikationsrechte tatsächlich auch von allen zur Überwindung der verschiedenen Ausprägungen des Digital divide wahrgenommen werden können.'
  9. Kuhlen, R.: Macht Google autonom? : Zur Ambivalenz informationeller Autonomie (2005) 0.01
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    Abstract
    Jeder weiß, was Google und andere Anbieter von Metainformationen leisten. Keine Frage, dass sie die Möglichkeit zum informationell autonomen Handeln erhöhen. Jeder denkt dabei zuerst an die Suchmaschine Google. Was immer auch deren unzählige Bewertungen im Detail besagen - einig sind sich in der Praxis alle: Man benutzt Google. Und die Konsequenz ist auch klar: Mit den Websuchdiensten, allen voran Google, hat sich die Art, wie wir auf Informationen zugreifen, und unsere Einstellung zu Wissen und Information grundlegend verändert. Aber Suchmaschinen sind inzwischen nicht mehr nur zum Suchen da: Google und seine Konkurrenten erweitern ihr Angebot, indem sie die Produkte anderer übernehmen und weiterentwickeln. Ein Beispiel ist die Bildersuch- und -verwaltungssoftware von Picasa. Der Vorteil für den Verbraucher ist dabei, dass die Software jetzt kostenlos nutzbar und in den Google-Blogger-Service und natürlich den Google-Mail-Dienst Gmail integrierbar ist. Nutzen werden viele auch die Google-DesktopSoftware, mit der die Dateien auf dem eigenen Rechner komfortabel durchsucht werden können - bevorzugt solche, die mit Microsoft-Software erstellt wurden. Und so wird es weiter gehen: Googles Ziel »to organize the world's information, making it universally accessible and useful« ist fest im Blick. Zukünftig wird Googles Angebot eine virtuelle Bibliothek einschließen, in der die gesamten Bestände großer Hochschulbibliotheken wie Stanford, Harvard oder Oxford elektronisch aufbereitet zugänglich sind - zwei Jahrzehnte wird es nach Schätzung von Google dauern, bis dieses Projekt abgeschlossen ist. Der Einstieg in das Publikationsgeschäft wurde jüngst mit CrossRef Search gemacht: Google bereitet die Daten eines kommerziellen Dokumentlieferdienst auf und bietet die Ergebnisse auf der Website der beteiligten Verlage im Google-Format zur Suche an.
  10. Kuhlen, R.: Morphologische Relationen durch Reduktionsalgorithmen (1974) 0.01
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    Date
    29. 1.2011 14:56:29
  11. Kuhlen, R.: In Richtung einer allgemeinen Wissenschaftsklausel (2010) 0.01
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    Abstract
    Die Defizite der bisherigen, Bildung und Wissenschaft betreffenden Schrankenregelungen im deutschen Urheberrecht sollten nach den Vorstellungen wichtiger Wissenschaftsorganisationen, wie des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, der Kulturministerkonferenz, aber auch der international renommierten Wittem-Gruppe, durch eine umfassende Wissenschaftsklausel/-schranke beseitigt werden. Dies liegt im Interesse sowohl von Bildung und Wissenschaft nach einer liberaleren und flexibleren Nutzung von publizierter Information, vor allem für das mit öffentlicher Förderung entstandene Wissen, als auch der auf Innovationen angewiesenen, im internationalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft. Die Darstellung konzentriert sich auf den weitgehendsten Vorschlag des Aktionsbündnisses, in der Hoffnung, dass doch noch einer Änderung der in dieser Sach ablehnenden Haltung des Bundesministeriums der Justiz in der Vorbereitung des Dritten Korbs der Urheberrechtsanpassung in Deutschland bewirkt werden kann.
  12. Kuhlen, R.: Politik gegen die Wissenschaft geht nicht : Ergebnisse einer Befragung zu Stand und Perspektiven des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft (2011) 0.01
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    Abstract
    Wie schätzen die in Bildung und Wissenschaft Tätigen die bestehenden Urheberrechtsregelungen ein, und was erwarten sie von den politischen Instanzen für die auch jetzt wieder anstehenden Reformen des Urheberrechts? Dazu haben sich viele Institutionen mit vielen Papieren geäußert, aber kaum ist das empirisch breiter fundiert. Um es genauer zu wissen, hat das Aktionsbündnis die Initiative ergriffen und im Sommer mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften eine Online-Fragebogenaktion auf den Weg gebracht.
  13. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.01
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    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
    Angesichts der möglicherweise gravierenden Reichweite von solchen Vereinbarungen hat das Aktionsbündnis die politischen Vertreter gebeten, dass Bildung und Wissenschaft direkt in solche Verhandlungen und Vereinbarungen einbezogen werden. Die elektronische Dokumentversorgung ist für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und DBV stützen könnte. Das Aktionsbündnis sowie Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen oder der BLK sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) gehören mit an den Verhandlungstisch. Mit dem Gewicht dieser Partner sollte das derzeit Mögliche ausgehandelt werden können. Auf keinen Fall sollte diese Vereinbarung über eine dann daraus abzuleitende vertragliche Vereinbarung als Ersatz für eine umfassendere, verbindlichere und für Bildung und Wissenschaft akzeptable und ausbalancierte Schrankenregelung herhalten. Für den kritischen Paragraf 53a bedeutet das, dass das Aktionsbündnis die von vielen Bibliothekaren vorgetragene und von verschiedenen Bundestagsabgeordneten unterstützte Forderung nach Erhalt des elektronischen Dokumentversands in grafischer Form (vergleiche unter anderem die Initiative der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin) gegenwärtig als Minimalanforderung mitträgt, obgleich diese Beschränkung auf grafische Formate für Bildung und Wissenschaft eigentlich kaum erträglich ist. Dieses Recht auf Versand grafischer Dateien soll auch dann uneingeschränkt erhalten bleiben, wenn die Verlage flächendeckend mit eigenen elektronischen Angeboten auf dem Markt präsent sind. Wozu dann komplizierte Zwangslizenzregelungen unter ungewissen »angemessenen« Bedingungen?
    Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, kommerziellen Anbietern quasi ein Monopol für den elektronischen Dokumentenversand zu sichern, zumal deshalb nicht, weil diese die Wissensobjekte, die sie in Zeitschriften veröffentlichen, in der Regel kostenlos von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Institutionen und Personen erhalten. Die Rechtfertigung für Verlage, mit solchen Produkten auf den Märkten zu handeln und damit Gewinn zu machen, beziehungsweise die Rechtfertigung für gesetzlich zugestandene Privilegien sollte sich allein aus der Fähigkeit der Anbieter ableiten, aus dem kostenlos gelieferten Wissen Produkte mit attraktiven Mehrwerteigenschaften zu machen und diese Produkte den zurückkaufenden öffentlichen Einrichtungen zu nicht restriktiven, vor allem auch für Studierende nicht prohibitiven Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Der letzte Halbsatz in Paragraf 53a mit der Monopolzuweisung an Verlage darf nicht erhalten bleiben - darin ist sich das Aktionsbündnis mit dem DBV einig. Für ihn gibt es keine Begründung, erst recht nicht durch eine Berufung auf den Dreistufentest. Tucholsky, leicht abgewandelt, hatte wohl recht: Das Gegenteil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint. Sollte nicht der DBV seine Energie entsprechend seiner Unterzeichnung der Berliner Erklärung zu Open Access auf ganz andere Aktivitäten richten? Bibliotheken haben alles dafür zu tun, dass freien, in elektronischen Umgebungen möglichen Formen für Produktion, Bereitstellung und Nutzung von Wissen auf breiter Front Geltung verschafft wird. Ist das so, hätte es durchaus einmal nützlich sein können, Verhandlungen an die Wand zu fahren, die dafür nicht zielführend sind. Und ebenfalls könnte es durchaus zu einem erfolgreichen Scheitern kommen, wenn die Politik ein schlechtes Gesetz macht. Die Praxis wird das dann schnell als obsolet erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft, und damit gegen die Interessen der Öffentlichkeit, kann auf Dauer niemand Politik machen. Ich möchte entsprechend an das Selbstbewusstsein der Bibliothekare und die Stärke der Bibliotheken appellieren. Es müssen und können andere und bessere Formen der Zusammenarbeit und der Koexistenz von Bibliotheken und kommerziellen Informationsanbietern gefunden werden."
    Footnote
    Vgl. auch: Deutscher Bibliotheksverband, Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Gemeinsame Stellungnahme zu den §§52b und 53a UrhG-RegE. In: Bibliotheksdienst. 41(2007) H.3, S.257-261.
  14. Kuhlen, R.: Informationsethik (2004) 0.01
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    Abstract
    Informationsethik ist Ethik von und für Menschen, deren Verhalten und Werte sich allerdings immer mehr in der Infosphere, in den Informationsumgebungen, entwickeln. Diese wiederum werden immer mehr von dem geprägt, was Telemediatisierung aller, auch und gerade der intellektuellen Lebenswelten genannt werden kann, also die Durchdringung dieser Lebenswelten mit Informations-, Kommunikations-, und Multi-/Hypermedia-Technologien. Daher kann in einem ersten Zugriff Informationsethik bestimmt werden als ein offenes Ensemble von Aussagen über normatives Verhalten gegenüber Wissen und Information, das sich in fortschreitend telemediatisierten Lebenswelten und in der Auseinandersetzung mit den in bisherigen Lebenswelten gültigen Werten und normativen Verhalten entwickelt. Die Abhängigkeit von dem Telemediatisierungsprozess könnte dazu verleiten, Informationsethik mit Computerethik oder Netzethik gleichzusetzen. Nicht alles, was am Thema Computer ethisch relevant sein könnte, sollte die Informationsethik für sich reklamieren - so wie die Informationswissenschaft ja auch einen spezifischeren Begriff von Information hat als die Informatik (vgl. Kap. A 1). Informationsethik ist Ethik in elektronischen Räumen. Das klingt spektakulär, ist aber doch keine Cyberethik, keine Ethik von epers(ons) (electronic personas), durch die in der virtuellen Realität z.B. Rechte und Pflichten von intelligenten Informationsassistenten (Cyborgs, Bots, Agenten) geregelt werden könnten. Solche Rechte von epers, wie z.B. "epers' rights include those of privacy, autonomy and anonymity" wurden und werden durchaus formuliert, so in einer ACM-Konferenz zum Thema Ethics in the Computer Age von 1995. Referenziert werden konnte diese Cyber-/Eper-Ethik auf die drei Asimovschen Gesetze für Roboter, die sich aber letztlich, anders als die Cyborgs and anders als die den Menschen ablösenden Maschinen von Hans Moravec, noch nicht von ihren Schöp fern, den Menschen, emanzipieren durften, sondern, im Sinne der ersten beiden Asimovschen Roboter-Gesetze, sich an den Interessen der Menschen auszurichten hatten. Erst dann, wenn diesen Interessen Genüge geleistet ist, dürften die Roboter auch an sich denken und Rechte und Freiheiten für sich reklamieren. Für Martha M. Smith in ihrem Information-Ethics-Artikel aus dem 32. Band der Annual Review of Information Science and Technology (ARIST) ist Informationsethik "concerned with the ethical conflicts and issues that arise in the use of information, information technologies, and information systems", und zwar will sie dabei vor allem professionelle Aspekte angesprochen sehen, nicht Fragen persönlicher Ethik. Letztere können wir hier im Jahr 2004 nicht mehr so deutlich ausgrenzen, zumal die Bereiche professioneller Fachinformation und informationeller Alltagswelten auf den Publikumsmärkten durch die Telemediatisierung, durch die Ubiquität des Internet ineinander übergehen. Der Universalisierung der Informationsethik haben auch die drei UNESCO-INFOethics-Konferenzen (1997, 1990 und 2000) Rechnung getragen, bei denen das Ethos der Informationsspezialisten nur am Rande eine Rolle spielte. Vielmehr spiegelten die INFOethics-Themen die ethischen (und - im Sinne einer auf Aristoteles bezogenen Trias - zugleich die politischen und ökonomischen) Herausforderungen der (globalen) Informationsgesellschaft wider - die UNESCO bevorzugt eher den Plural und Wissensgesellschaften
  15. Kuhlen, R.: Informationsaufbereitung III : Referieren (Abstracts - Abstracting - Grundlagen) (2004) 0.01
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    Abstract
    Was ein Abstract (im Folgenden synonym mit Referat oder Kurzreferat gebraucht) ist, legt das American National Standards Institute in einer Weise fest, die sicherlich von den meisten Fachleuten akzeptiert werden kann: "An abstract is defined as an abbreviated, accurate representation of the contents of a document"; fast genauso die deutsche Norm DIN 1426: "Das Kurzreferat gibt kurz und klar den Inhalt des Dokuments wieder." Abstracts gehören zum wissenschaftlichen Alltag. Weitgehend allen Publikationen, zumindest in den naturwissenschaftlichen, technischen, informationsbezogenen oder medizinischen Bereichen, gehen Abstracts voran, "prefe-rably prepared by its author(s) for publication with it". Es gibt wohl keinen Wissenschaftler, der nicht irgendwann einmal ein Abstract geschrieben hätte. Gehört das Erstellen von Abstracts dann überhaupt zur dokumentarischen bzw informationswissenschaftlichen Methodenlehre, wenn es jeder kann? Was macht den informationellen Mehrwert aus, der durch Expertenreferate gegenüber Laienreferaten erzeugt wird? Dies ist nicht so leicht zu beantworten, zumal geeignete Bewertungsverfahren fehlen, die Qualität von Abstracts vergleichend "objektiv" zu messen. Abstracts werden in erheblichem Umfang von Informationsspezialisten erstellt, oft unter der Annahme, dass Autoren selber dafür weniger geeignet sind. Vergegenwärtigen wir uns, was wir über Abstracts und Abstracting wissen. Ein besonders gelungenes Abstract ist zuweilen klarer als der Ursprungstext selber, darf aber nicht mehr Information als dieser enthalten: "Good abstracts are highly structured, concise, and coherent, and are the result of a thorough analysis of the content of the abstracted materials. Abstracts may be more readable than the basis documents, but because of size constraints they rarely equal and never surpass the information content of the basic document". Dies ist verständlich, denn ein "Abstract" ist zunächst nichts anderes als ein Ergebnis des Vorgangs einer Abstraktion. Ohne uns zu sehr in die philosophischen Hintergründe der Abstraktion zu verlieren, besteht diese doch "in der Vernachlässigung von bestimmten Vorstellungsbzw. Begriffsinhalten, von welchen zugunsten anderer Teilinhalte abgesehen, abstrahiert' wird. Sie ist stets verbunden mit einer Fixierung von (interessierenden) Merkmalen durch die aktive Aufmerksamkeit, die unter einem bestimmten pragmatischen Gesichtspunkt als wesentlich' für einen vorgestellten bzw für einen unter einen Begriff fallenden Gegenstand (oder eine Mehrheit von Gegenständen) betrachtet werden". Abstracts reduzieren weniger Begriffsinhalte, sondern Texte bezüglich ihres proportionalen Gehaltes. Borko/ Bernier haben dies sogar quantifiziert; sie schätzen den Reduktionsfaktor auf 1:10 bis 1:12
  16. Kuhlen, R.: Universal Access : Wem gehört Wissen? (2002) 0.01
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    Abstract
    Die Frage nach dem Besitz an Wissen wird als die Frage nach dem Zugriff (Access) auf Wissen bzw. auf Information reformuliert. Antworten darauf entscheiden über die Entwicklung der Informationsgesellschaft. Die Präferenz dieser Bezeichnung gegenüber "Wissensgesellschaft" wird aus dem pragmatischen Informationsbegriff begründet. Von den insgesamt 6 vorgestellten Sichten auf "Informationsgesellschaft" wird näher auf die derzeit dominierende funktionale Sicht auf Wissen und Information eingegangen. Diese erklärt die gegenwärtigen Tendenzen der Kommerzialisierung und Wissensverwertung, aber auch der Transformation der Verhaltensformen gegenüber Wissen (z.B. Wechsel vom Kauf von Wissen zu dessen Leasing) mit den Konsequenzen des "Pricing for Information" und entsprechenden Kontrollverfahren des "Digital Rights Management". Im Ausgang von Differenzierungen im Begriff des "Access" werden Begründungen für "Universal access" vorgestellt, vor allem aus informationsethischer und normativ-prinzipalistischer Sicht. Ausführlich werden einige gegenwärtige Gefährdungen von "Universal access" an den Beispielen Filtern bzw. Abblocken, Manipulation von Metainformationsdiensten und des Leasing bzw. des "Digital Rights Management" diskutiert. "Digital Rights Management" ohne vertrauenssicherndes "User Rights Management" hat alle Potenziale, zum Folterinstrument der Informationsgesellschaft zu werden, aber auf der anderen Seite auch alle Potenziale, durch sozial gesteuerte Rechte- und Benutzerverwaltung das Instrument für Interessenausgleich und damit Informationsfrieden zu werden. Abschließend werden einige Vorschläge unterbreitet, wie das Prinzip des "Universal access" und damit der freie öffentliche Zugang zu Wissen und Information gesichert, zumindest gefördert werden kann. Aus der Diskussion leiten sich verschiedene mögliche Szenarien und die Schlußfolgerung ab, daß jede Zeit unter Anerkennung der technologischen und medialen Rahmenbedingungen ihren Konsens zwischen öffentlichem und privatem Interesse an Verwertung bzw. Austausch von Wissen und am Zugriff auf Wissen neu bestimmen muß.
  17. Kuhlen, R.: Creative Commons : Im Interesse der Kreativen und der Innovation (2005) 0.01
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    Abstract
    Creative Commons (CC) ist das Verfahren, mit dem Produzenten von Wissen und Informationen selbstbestimmt Lizenzen erteilen können - in Analogie zur General Public License (GPL) im Software-Bereich, wie sie von Richard Stallman formuliert wurde (vgl. Stallman 2002). CC geht auf die Initiative von Lawrence Lessig zurück, derzeit Rechtsprofessor in Stanford, theoretisch abgesichert u.a. in seinen Büchern, die inzwischen schon Kultstatus erreicht haben (Lessig 1999, 2001, 2003). Demnach können Werke grundsätzlich frei zum Nutzen des öffentlichen Bereichs genutzt (kopiert und weiter verbreitet) werden, allerdings nur mit Referenz auf den Autor. Die kommerzielle Nutzung kann erlaubt oder verweigert werden, und auch das Recht auf Modifikation kann gewährt oder versagt werden, wobei die Modifikation selbst wieder unter die CCLizenz gestellt werden und die Referenz auf den Ursprungsautor erhalten bleiben muss. Die rechtliche Verbindlichkeit der Lizenz bindet sich an die jeweiligen nationalen Gesetze für den Schutz geistigen Eigentums zurück - für diese Verbindlichkeit haben Juristen gesorgt. Jeder Autor kann das Einhalten seiner Lizenzbedingungen so notfalls einklagen. Die CC-Lizenz gibt also jedem Autor die Möglichkeit an die Hand, die Nutzung seiner Werke, jedweder medialen Art, zu spezifizieren. Dem im Urheberrecht bzw. Copyright zu Grunde liegenden strikten »All Rights Reserved« setzt CC ein flexibles »Some Rights Reserved« entgegen, d.h. die Autoren verzichten in einem von ihnen selbst bestimmten Maße auf einige - keinesfalls auf alle - Rechte.
  18. Kuhlen, R.; Hess, M.S.: Passagen-Retrieval : auch eine Möglichkeit der automatischen Verknüpfung in Hypertexten (1993) 0.01
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    Abstract
    Das Passagen-Retrieval erlaubt explorierendes Navigieren in Volltextdatenbanken, aber auch in textorientierten Hypertextbasen. Es wird experimentell an fünf, im Information Retrieval geläufigen Assoziationskoeffizienten überprüft, inwieweit mit ihnen Textpassagen, gewonnen aus der Konversion von Absätzen aus einer Buchvorlage (Hypertextbuch von R. Kuhlen, 1991b), automatisch verknüpft werden können. Voraussetzung für die Anwendung der Maße ist eine Volltextinvertierung mit linguistisch abgesicherter Stammformenreduktion. Die Ergebnisse, gewonnen aus der Bewertung der Verknüpfungsangebote entsprechend den Berechnungen nach den fünf Koeffizienten und aus dem Vergleich mit einer intellektuellen Verknüpfungsvorgabe, zeigen eine deutliche Präferenz zugunsten des Asymmetrie-Maßes, das vielleicht noch durch eine Kombination mit dem Cosinus-Maß verbessert werden könnte. Die automatisch erstellten Verknüpfungsangebote sind sowohl im Autoren-Modus zur Unterstützung des Aufbaus von Hypertextbasen sinnvoll als auch im Lese-Modus als Möglichkeit des assoziativen Navigierens in großen Hypertextbasen verwendbar.
  19. Kuhlen, R.; Ludewig, K.: ENCES - A European Network for Copyright in support of Education and Science : one step forward to a science-friendly copyright in Europe (2009) 0.01
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    Abstract
    ENCES - Ein europäisches Netzwerk für Urheberrecht im Sinne von Bildung und Wissenschaft - ein Schritt in Richtung auf ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht in Europa Der deutsche Gesetzgeber hat bei der Anpassung des deutschen Urheberrechts an die WIPO-Verträge und die EU-Richtlinien in den Jahren 2004 und 2007 die Interessen von in Bildung und Wissenschaft beschäftigten Akteuren nicht ausreichend berücksichtigt. Da die nationale Gesetzgebung heutzutage hauptsächlich durch internationale Abkommen bestimmt wird, besteht die Notwendigkeit einer Revision der EU-Urheberrechtspolitik. Um eine internationale Debatte zu fördern und die Stimme der Wissenschaftler in ganz Europa zu stärken, initiierten die Autoren das Netzwerk ENCES, indem sie einen internationalen Workshop organisierten, der im November 2008 in Berlin stattfand. Auf diesem Workshop wurde eine paneuropäische Diskussion der Ausnahmen und Beschränkungen vom Urheberrecht für den Bereich Bildung und Wissenschaft eröffnet. ENCES muss weitermachen, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
  20. Kuhlen, R.: Informationspathologien - Desinformation (2023) 0.01
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    Abstract
    Pathologie ist eine Disziplin der Medizin, die sich mit den Ursachen, dem Verlauf und den Auswirkungen von "abnormalen und krankhaften Vorgängen und Zuständen im Körper" und "Missbildungen aller Art" beschäftigt. Pathologien setzen als Maßstab einen Normalzustand (Gesundheit) voraus, der beschädigt bzw. eingeschränkt wird z. B. aufgrund von angeborenen Fehlentwicklungen, Krankheiten oder auch von post-traumatischen Erfahrungen. Entsprechend werden hier Informationspathologien bzw. Desinformationen als Beschädigungen bzw. Einschränkungen des Normalzustands von Information behandelt, wobei es problematisch ist zu bestimmen, was der Normalzustand von Information sein soll. In der Fachwelt wird häufig Desinformation (DI) als Oberbegriff für alle diese Phänomene verwendet. Sie sind aber im Detail doch sehr unterschiedlich, so dass sich Informationspathologie (IP) eher als Oberbegriff empfehlen würde. Hier wird im Folgenden beides, verkürzend als IP/DI, verwendet.

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