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  • × author_ss:"Kuhlen, R."
  1. Kuhlen, R.; Rittberger, M.: Stand und Perspektiven der Informationswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Erfahrungen in Konstanz (1998) 0.02
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    Source
    Information und Märkte: 50. Deutscher Dokumentartag 1998, Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation e.V. (DGD), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 22.-24. September 1998. Hrsg. von Marlies Ockenfeld u. Gerhard J. Mantwill
  2. Kuhlen, R.: Ins Steinzeitalter der Informationsversorgung : Scharfe Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme von DBV und Börsenverein in Sachen Urheberrecht (2007) 0.02
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    Content
    "Die »Göttinger Erklärung« des Aktionsbündnisses haben viele Bibliothekar/innen unterschrieben. Aber gewiss anerkennen auch alle anderen Unterzeichner die Bemühung der Bibliotheken, für Bildung und Wissenschaft akzeptable Nutzungsbedingungen bei der Bereitstellung auch elektronischer Dokumente durch Verhandlung zu erreichen. Wir alle sehen die schwierige Lage, in die die Bibliotheken (und damit Bildung und Wissenschaft) durch den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht gebracht worden sind, vor allem durch den Normvorschlag in Paragraf 53a, durch welchen den Bibliotheken faktisch der elektronische Kopienversand (auch in grafischer Form) untersagt wird, wenn Verlage ein entsprechendes Marktangebot bereitstellen. Niemand kann wollen, dass die Bibliotheken sozusagen ins Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückversetzt werden. Das zu verhindern, wird das wesentliche Ziel der Bibliothekarsvertreter des DBV gewesen sein. Die oben genannte Vereinbarung weist jedoch in die falsche Richtung und ist auch weder von der Zielsetzung noch in den Details verträglich zum Beispiel mit jüngsten Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um nur diese Organisationen zu nennen, geschweige denn mit den Zielen des Aktionsbündnisses. Der grundlegende Fehler ist der, dass sich der DBV offenbar mit der in Paragraf 53a-RegE getroffenen Unterscheidung zwischen analogem und digitalem Versand von Dokumenten abgefunden hat, sodass es jetzt nur um Schadensbegrenzung ging - anstatt offensiv das Ziel einer voll-elektronischen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft anzustreben. Die Schadensbegrenzung wird zugegebenermaßen ansatzweise erreicht, allerdings nur durch ein kompliziertes System von gesetzlichen und Zwangslizenzen, bei denen die Bedingungen der Vergütung noch gänzlich im Unklaren sind. Wie weit das Ganze überhaupt trägt, ist zweifelhaft, da der Börsenverein kaum für die den Markt beherrschenden internationalen (Zeitschriften-) Verlage sprechen kann.
    Die meisten Leser dieser Zeilen werden die gemeinsame Stellungnahme gelesen haben. Dennoch zu einigen »Details«. Für Bildung und Wissenschaft ist die sogenannte On-the-spot-Regelung (Einsicht elektronischer Dokumente nur an Leseplätzen innerhalb der Bibliothek) nicht praktikabel - wo ist die Diskussion um virtuelle Bibliotheken geblieben? Weiter kaum einzusehen, da selbst über den Regierungsentwurf hinausgehend: die Bindung der gleichzeitigen Anzeige von Materialien an die Anzahl der in der Bibliothek real vorhandenen Exemplare, oder die Aufgabe der Autonomie über die Preisgestaltung bei der bibliothekarischen Dokumentlieferung. Gar nicht akzeptabel: die Zustimmung zur Einführung von DRM-Techniken beim Versand von grafischen Dateien - wozu sich leider auch schon subito bereit erklärt hatte; das Führen und Weitergeben von Statistiken und manches andere. Dass es schwierig ist, alle diese Restriktionen im Gesetz zu beseitigen, mag sein, aber warum machen Bibliothekarsvertreter bei Vereinbarungen mit, die nur auf vertragliche Regelungen außerhalb des Urheberrechts abzielen? Bezüglich Paragraf 53a ist die Unterscheidung zwischen Dokumentlieferung an nicht kommerzielle Nutzer und Dokumentlieferung im innerbibliothekarischen Leihverkehr systematisch nicht einleuchtend. Und dass die Dokumentlieferung von originären elektronischen Verlagswerken im innerbibliothekarischen Leihverkehr beim Endnutzer nur in Papierform enden darf, ist schon satireverdächtig. Was ist damit gewonnen, dass Bibliotheken sich digital austauschen dürfen, nur um dann die Dokumente für die Nutzer auszudrucken? Das ist keine nützliche Zwangslizenz, sondern ein Zwangsinstrument gegenüber den Nutzern.
  3. Kuhlen, R.: Optionen und Obligationen nationaler und globaler Informationspolitik nach und vor dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) (2004) 0.02
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    Abstract
    Die politischen und gesellschaftlichen Dimensionen von WSIS, gegenüber der anfänglich dominierenden technischen Sicht werden herausgearbeitet. Die Bedeutung des MultiStakeholder-Ansatzes, vor allem die Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Gruppierungen, für die Entwicklung eines deliberativen Politikverständnisses wird herausgestellt. Die Ergebnisse von WSISI-Genf (bzw die offenen Konfliktpunkte) werden zusammengefasst. Die konfliktären Themen, die sozusagen an WSIS II übergeben werden, waren: Finanzierung über einen Digital Solidarity Fund, organisatorische und politische Fragen von Internet Governance, Spannung zwischen Cyber security und privacy, Alternativen zum bestehenden IPR (Intellectual property rights)-Regime, Software-Modelle, Menschenrechte (Medienfreiheit Kommunikationsrechte). Der sich abzeichnende Weg in Richtung WSIS II (Tunis) wird diskutiert. Näher wird auf die beiden ungelösten Probleme der Internet Governance und der Finanzierung eingegangen, für die auf WSISI spezielle Arbeitsgruppen von der UNO eingefordert wurden und jetzt eingesetzt werden. Offen ist bei Internet Governance vor allem, ob die bislang von ICANN eingenommene technische und koordinierende Sicht beibehalten werden kann oder ob sich Internet Governance auch auf alle Probleme der Inhalte, der Dienste und derNutzung beziehen soll. Entsprechend kontrovers ist die Diskussion um die mögliche Trägerschaft ob sie weiter ICANN-ähnlich sein soll oder ob eher eine zwischenstaatliche internationale Organisation (wie ITU oder die UNICTTF) dieseRolle übernehmen soll. Bei der Finanzierung fehlt bislang ein Konsens über angemessene Modelle und auch über die politische Zielsetzung insgesamt. Dieser wird sich vermutlich von dem bislang die Weltwirtschaft dominierenden Washington-Konsens (in neo-liberaler Interpretation) loslösen müssen, wenn die weiter deutlich erkennbaren, die digital divides vertiefenden und die Entwicklung hemmenden Widersprüche beim Umgang mit Wissen und Information überwunden werden sollen.
  4. Kuhlen, R.: Informationsethik (2004) 0.01
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    Abstract
    Informationsethik ist Ethik von und für Menschen, deren Verhalten und Werte sich allerdings immer mehr in der Infosphere, in den Informationsumgebungen, entwickeln. Diese wiederum werden immer mehr von dem geprägt, was Telemediatisierung aller, auch und gerade der intellektuellen Lebenswelten genannt werden kann, also die Durchdringung dieser Lebenswelten mit Informations-, Kommunikations-, und Multi-/Hypermedia-Technologien. Daher kann in einem ersten Zugriff Informationsethik bestimmt werden als ein offenes Ensemble von Aussagen über normatives Verhalten gegenüber Wissen und Information, das sich in fortschreitend telemediatisierten Lebenswelten und in der Auseinandersetzung mit den in bisherigen Lebenswelten gültigen Werten und normativen Verhalten entwickelt. Die Abhängigkeit von dem Telemediatisierungsprozess könnte dazu verleiten, Informationsethik mit Computerethik oder Netzethik gleichzusetzen. Nicht alles, was am Thema Computer ethisch relevant sein könnte, sollte die Informationsethik für sich reklamieren - so wie die Informationswissenschaft ja auch einen spezifischeren Begriff von Information hat als die Informatik (vgl. Kap. A 1). Informationsethik ist Ethik in elektronischen Räumen. Das klingt spektakulär, ist aber doch keine Cyberethik, keine Ethik von epers(ons) (electronic personas), durch die in der virtuellen Realität z.B. Rechte und Pflichten von intelligenten Informationsassistenten (Cyborgs, Bots, Agenten) geregelt werden könnten. Solche Rechte von epers, wie z.B. "epers' rights include those of privacy, autonomy and anonymity" wurden und werden durchaus formuliert, so in einer ACM-Konferenz zum Thema Ethics in the Computer Age von 1995. Referenziert werden konnte diese Cyber-/Eper-Ethik auf die drei Asimovschen Gesetze für Roboter, die sich aber letztlich, anders als die Cyborgs and anders als die den Menschen ablösenden Maschinen von Hans Moravec, noch nicht von ihren Schöp fern, den Menschen, emanzipieren durften, sondern, im Sinne der ersten beiden Asimovschen Roboter-Gesetze, sich an den Interessen der Menschen auszurichten hatten. Erst dann, wenn diesen Interessen Genüge geleistet ist, dürften die Roboter auch an sich denken und Rechte und Freiheiten für sich reklamieren. Für Martha M. Smith in ihrem Information-Ethics-Artikel aus dem 32. Band der Annual Review of Information Science and Technology (ARIST) ist Informationsethik "concerned with the ethical conflicts and issues that arise in the use of information, information technologies, and information systems", und zwar will sie dabei vor allem professionelle Aspekte angesprochen sehen, nicht Fragen persönlicher Ethik. Letztere können wir hier im Jahr 2004 nicht mehr so deutlich ausgrenzen, zumal die Bereiche professioneller Fachinformation und informationeller Alltagswelten auf den Publikumsmärkten durch die Telemediatisierung, durch die Ubiquität des Internet ineinander übergehen. Der Universalisierung der Informationsethik haben auch die drei UNESCO-INFOethics-Konferenzen (1997, 1990 und 2000) Rechnung getragen, bei denen das Ethos der Informationsspezialisten nur am Rande eine Rolle spielte. Vielmehr spiegelten die INFOethics-Themen die ethischen (und - im Sinne einer auf Aristoteles bezogenen Trias - zugleich die politischen und ökonomischen) Herausforderungen der (globalen) Informationsgesellschaft wider - die UNESCO bevorzugt eher den Plural und Wissensgesellschaften
  5. Kuhlen, R.; Hammwöhner, R.; Sonnenberger, G.; Thiel, U.: TWRM-TOPOGRAPHIC : ein wissensbasiertes System zur situationsgerechten Aufbereitung und Präsentation von Textinformation in graphischen Retrievaldialogen (1988) 0.01
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    Date
    15. 1.2005 14:10:22
  6. Kuhlen, R.: ¬Die Konsequenzen von Informationsassistenten : was bedeutet informationelle Autonomie oder wie kann Vertrauen in elektronische Dienste in offenen Informationsmärkten gesichert werden? (1999) 0.01
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    28. 8.2019 19:21:22