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  • × author_ss:"Hauke, P."
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  • × theme_ss:"Formalerschließung"
  1. Hauke, P.: Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK : Notizen zu einer Informationsveranstaltung in Berlin (2004) 0.00
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    Content
    "Die Kollegen und Kolleginnen waren zum Teil von weit her angereist: Der Otto-Braun-Saal der Berliner Staatsbibliothek am Potsdamer Platz war gut besucht am 9. Dezember des vergangenen Jahres. Die Informationsund Diskussionsveranstaltung zum Thema »Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK - Aktueller Stand«, angeboten vom Referat Weiterbildung der Freien Universität Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bibliothek und der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, stieß auf großes Interesse. Seit dem bekannten »Nikolausbeschluss« des Standardisierungsausschusses (StA) vom G. Dezember 2001 zum angestrebten Umstieg von RAK auf AACR sowie von MAB auf MARC und dem Auftrag einer Machbarkeitsstudie hatte es über viele Monate eine sehr emotional geführte Diskussion innerhalb des deutschen Bibliothekswesens gegeben. Bereits im Jahr zuvor hatte eine Informationsveranstaltung desselben Veranstalters unter dem Titel »Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) statt RAK?« dessen räumliche Möglichkeiten gesprengt, sodass man kurzfristig in den großen Hörsaal des Konrad-Zuse-Zentrums ausgewichen war. Im Gegensatz zu der vom Standardisierungsausschusses geforderten Einstellung der Weiterentwicklung von RAK wurde auf dieser Veranstaltung deutlich: »Der StA kann hinsichtlich der >unverzüglichen Wiederaufnahme< auf breiteste Akzeptanz bauen: Auf einer Fortbildungsveranstaltung mit 180 Teilnehmern gestern in Berlin stellte ich sinngemäß die Frage, wer denn die RAK-Weiterarbeit begrüßen würde. Es waren nicht weniger als 180.« (B. Eversberg, InetBib 3. Dezember 2002) Ein Jahr später nun gab es Neues zu berichten, denn die Machbarkeitsstudie läuft, und erste Ergebnisse liegen bereits vor. Moderiert wurde die Veranstaltung von Konrad Umlauf, Professor am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin.
    Drei Optionen Renate Gömpel, DDB Frankfurt am Main, stellte das starke Engagement Der Deutschen Bibliothek an der »Nationalen und internationalen Standardisierungsarbeit für Bibliotheken« in den Mittelpunkt ihres Referats. Hinsichtlich der vom Standardisierungsausschusses geforderten »Angleichung an internationale Regelwerke« sind für die DDB nunmehr drei Optionen als Schlussfolgerungen aus der Machbarkeitsstudie denkbar: Die »Migration zu existierenden angloamerikanischen Regeln«, die »Mitentwicklung eines neuen, modernen, internationalen Weges« oder die »Neuentwicklung eines modernen deutschösterreichischen Einzelweges«. Die beiden letzten Punkte machen deutlich, dass, entsprechend dem inzwischen revidierten »Nikolausbeschluss«, der früher angestrebte »Umstieg« nun sehr viel differenzierter bedacht wird. Luise Hoffmann, vom HBZ freigestellt für die Leitung der von Der Deutschen Bibliothek in Auftrag gegebenen und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Machbarkeitsstudie, referierte erste Ergebnisse und den derzeitigen Stand des Projektes, dessen Ziele - Vernetzbarkeit, ungehinderter Datentausch, freie Systemwahlunter bibliothekarischen, organisatorischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten untersucht werden. Schwerpunkte bilden denkbare Modelle und Szenarien eines Umstiegs, der Abgleich der Formate sowie der Regelwerke, eine Untersuchung der laufenden Katalogisierungspraxis sowie der sich abzeichnenden AACR-Weiterentwicklung, schließlich die Konsequenzen eines Umstiegs auf andere bibliothekarische Bereiche und - last but not least - die Wirtschaftlichkeit. Per Online-Fragebogen wurden Bibliothekssysteme und ihre Konfigurierbarkeit auf MARC21 abgefragt, ferner der Anteil an Fremddaten und der Aufwand für deren Nachbearbeitung, schließlich die Verbundfunktionalitäten. Die Differenzen in der Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen dürften sich durch internationale gemeinsame Normdateien ausgleichen lassen, allerdings ist die Verknüpfung über ID-Nummern in offenen Systemen problematisch. Die AACR, definiert als »multinationales« Regelwerk, eröffnen die Möglichkeit der Ansetzung von Körperschaften in englischer oder deutscher Sprache - auf die eigentlich »modernere« Variante der nach RAK gegebenen Ansetzung in der Originalsprache müsste nach einem Umstieg verzichtet werden -, abgesehen von unterschiedlichen Splittingregeln, die bei konsequenter Umsetzung die Überprüfung und gegebenenfalls das Umschreiben alter Katalogisate inklusive »Umhängen« von Bestandsangaben bei Periodika erforderlich machen. Auch wenn in der DNB-CD vom März 2003 beispielsweise nur 5,8 Prozent und in der LoC nur 4,7 Prozent der Datensätze von solchen Splittings betroffen sind, dürfte der Aufwand, diese herauszufiltern, nicht unerheblich sein, ebenso wie bei den nach MARC21 flachen Hierarchien mehrbändiger Werke, die zum Beispiel in einem integrierten Bibliothekssystem für die Ausleihverbuchung nicht mehr nutzbar wären und nachträglich hierarchisiert werden müssten.
    Michael Löchert und Lars Rönnau (Kienbaum Consultants) referierten erste Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, bei der als Grundannahmen vorausgesetzt werden: Fremddatenübernahme ohne wei-tere Bearbeitung und sowieso erforderlicher Wechsel auf neue Systeme alle fünfzehn Jahre - un-abhängig von der Diskussion um einen Regelwerks- oder Formatwechsel. Ein quantitativ werten der Katalog von Pro- und Contra-Argumenten würde im Gesamtergebnis für einen Umstieg sprechen, insbesondere für wissenschaftliche Bibliotheken, bei denen man von 25 Prozent Fremddatenübernahme ausgeht. Für sich betrachtet, würde allerdings der Aspekt Datenqualität dafür sprechen, beim alten Regelwerk zu bleiben. Die Ergebnisse der ZDB-Umstiegs-Untersuchungen - im Detail nachzulesen unter <www. zdb.spk-berlin.de/zdb_ aktuell/aacr2_marc21_zdb.html> -, zusammengestellt von Barbara Sigrist, referiert von Barbara Pagel, machten deutlich, dass aufgrund unterschiedlicher Splittings in den Titeln sowie in den Körperschaftsnamen eine Überprüfung und gegebenenfalls Umarbeitung einer sehr großen Menge von Datensätzen der ZDB erforderlich würde. Ein Katalogschnitt zu einem bestimmten Erscheinungsjahr - denkbar für Monographienkataloge - ist für fortlaufende Sammelwerke wegen der vielfältigen bibliographischen Beziehungen der Titelaufnahmen miteinander und wegen der laufend erscheinenden Veröffentlichungen, die etwa vierzig Prozent aller ZDB-Titelaufnahmen ausmachen, nicht möglich. Hinzu käme das Umhängen der lokalen Exemplardaten an die gegebenenfalls wegen eines neuen Regelwerkes neuen Titeldatensätze, das von jeder beteiligten Bibliothek selbst zu leisten wäre. Aus Sicht der Zeitschriftendatenbank ist der Umstieg auf ein anderes Regelwerk somit nicht machbar. Allerdings baut die ZDB auf die Mitarbeit an einer internationalen Regelwerksentwicklung und will sich in den entsprechenden Gremien, insbesondere bei der Erarbeitung eines International Standard Serial Title, stark engagieren.
    Date
    22. 3.2004 14:33:26