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  • × year_i:[2000 TO 2010}
  1. Oehlschläger, S.: Aus der 43. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 22. und 23. Oktober in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main (2003) 0.03
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    Abstract
    Auf S.86 auch Aussagen zu den Thesen von B. Eversberg zur Regelwerksdiskussion
  2. Block, B.: Noch kooperativer katalogisieren : aus der Arbeit der AG Kooperative Neukatalogisierung (2009) 0.02
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    Date
    22. 8.2009 19:51:28
  3. Weiss, B.: Metadaten für Online-Monographien und Online-Zeitschriften (2001) 0.01
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  4. Eversberg, B.: Was sollen Bibliothekskataloge? (2002) 0.01
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  5. Eversberg, B.: Zur Theorie der Bibliothekskataloge und Suchmaschinen (2003) 0.01
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  6. Block, B.: Kooperative Neukatalogisierung : Eine neue Facette in der Zusammenlegung der Verbünde (2007) 0.01
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  7. Tillet, B.: ¬Die AACR : Revisionsvorhaben und zukünftige Entwicklungen (2003) 0.01
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  8. Hohoff, U.: Versuch einer Zusammenfassung der Diskussion (2003) 0.01
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    Pages
    S.91-94
  9. Deutsche Forschungsgemeinschaft / Gruppe "Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme" (LIS): Aus der Deutschen Forschungsgemeinschaft (2005) 0.01
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    Source
    Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie. 52(2005) H.2, S.91-93
  10. Veröffentlichung der revidierten RAK-Musik (2004) 0.01
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    Abstract
    Die Veröffentlichung und Inkraftsetzung der revidierten Ausgabe 2003 der "Regeln für die alphabetische Katalogisierung von Ausgaben musikalischer Werke: RAK-Musik" ist vom Standardisierungsausschuss genehmigt worden. Erscheinungsform A) online Der Text kann kostenlos über http://www.ddb.de/professionell/pdf/rak musik 2003.pdf abgerufen werden. B) Druck eine zweiseitig bedruckte Loseblattausgabe kann alternativ zum Preis von EUR 20.00 (incl. Versandkostenpauschale) im Ordner bezogen werden über: Die Deutsche Bibliothek, Zentrale bibliografische Dienstleistungen, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt , Telefax: 069/1525-1636, mailto: junker@dbf.ddb.de
  11. Eversberg, B.: Navigare necesse est : oder: Wie knüpft man die richtigen Beziehungen? (2006) 0.01
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  12. Sigrist, B.; Patzer, K.; Pagel, B.; Weber, R.: 400.000 laufende Zeitschriften in der ZDB : GKD- und ZDB-spezifische Probleme im Falle eines Umstiegs des deutschen Regelwerks und Formats auf AACR2 und MARC21 (2002) 0.01
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  13. Block, B.; Labner, J.; Rusch, B.: Katalogisierung kooperativ gemacht (2007) 0.01
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  14. Eversberg, B.: Zur Zukunft der Katalogisierung : ... jenseits RAK und AACR (2004) 0.01
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  15. Henze, G.; Patzer, K.: Einführung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke (2006) 0.01
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    Der Standardisierungsausschuss hat die Einführung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke beschlossen und in einem Umlaufverfahren im Frühjahr 2006 der Veröffentlichung und baldigen Anwendung der dafür notwendigen Änderungen in den "Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK)" und den "Format und Konventionen für die Zeitschriften-Titelaufnahme in der Zeitschriftendatenbank (ZETA)" zugestimmt. Die notwendige Änderung des 113,3 in denRAK-WB und in den RAK-NBM wird von Der Deutschen Bibliothek zum 1. Juni 2006 in elektronischer Form veröffentlicht <urn:nbn:de:1111-20040721102> <http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn-urn:nbn:de:1111-20040721102> sowie <urn:nbn:de:1111-20040721115> <http:// nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721115>. Die notwendige Änderung der ZETA-Splitregeln E 221 wird von der Staatsbibliothek zu Berlin auf der Homepage der Zeitschriftendatenbank zum 1. Juni 2006 in elektronischer Form veröffentlicht <http://www.zeitschriftendatenbank.de/ downloads/pdf/e221.pdf>. Weitere ZETA-Regeln, die aufgrund der geänderten Splitregeln ebenfalls angepasst werden müssen, werden ebenfalls zum 1. Juni 2006 auf der Website der Zeitschriftendatenbank unter "ZDB Aktuell" zur Verfügung gestellt: B 4000, B 4213 und B 4244. Ein weiteres Unterlagenpaket, das auch Geschäftsgangsregelungen für die ZDB und Beispiele für die Veränderungen enthält, soll am 1. September 2006 zur Verfügung gestellt werden <http://www.zeitschriftendatenbank.de/ zdb aktuell/index.html>. Die ZDB hat angekündigt, die Splitregeln zum 1. Januar 2007 anzuwenden. Dieser Termin wurde gewählt, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung und Durchführung verbundinterner Schulungen einzuräumen und Regelungen für den Umgang mit Altdaten vorzubereiten. Die Einführung der ISBD(CR)-Splitregeln ist eine der Maßnahmen, die vom Standardisierungsausschuss und der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme Ende 2004 nach Abschluss des Projektes "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" beschlossen wurden. Die International Standard Bibliographic Description for Serials and Other Continuing Resources (ISBD(CR)) wurde 2002 in einer revidierten Fassung veröffentlicht; ihre in mehrjähriger internationaler Harmonisierungsarbeit zwischen ISBD-, ISSN- und AACR-Gremien entstandenen Splitregeln werden weltweit angewendet. Mit der Einführung auch in Deutschland und Österreich kann nun eine Anwendungslücke geschlossen werden, die hinderlich für Datentausch und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene war. "Continuing resources", im RAK-Jargon "fortlaufende Sammelwerke", umfassen nicht nur Zeitschriften, Zeitungen, Jahrbücher, sondern auch Schriftenreihen. Die ISBD(CR)-Splitregeln sehen für Print- und elektronische Publikationen einheitliche Regeln vor. Eine Arbeitsgruppe, in der Vertreter der Expertengruppe Formalerschließung, der Zeitschriftendatenbank, der Arbeitsgemeinschaft der Datenbankteilnehmer der ZDB (AGDBT) und der Arbeitsstelle für Standardisierung mitwirkten, erarbeitete 2005 im Auftrag des Standardisierungsausschusses unter Einbeziehung bereits vorhandener Unterlagen und Vorschläge anwendungsfähige Ergebnisse. Hierzu wurden Monografien-Fachleute einbezogen und die Vorschläge mit den Verbünden den rückgekoppelt. Allen Beteiligten danken wir für ihre Mitwirkung.
  16. Hilberer, T.: Aufwand vs. Nutzen : Wie sollen deutsche wissenschaftliche Bibliotheken künftig katalogisieren? (2003) 0.01
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    "Die folgenden Thesen versuchen den Stand der Fachdiskussion so auf den Punkt zu bringen, dass sie auch für Außenstehende verständlich wird. Da sich auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare außerhalb der Katalogabteilungen öfter als Laien auf dem Gebiet der Katalogisierung fühlen, scheint eine Veröffentlichung in der wichtigsten deutschen bibliothekarischen Zeitschrift nicht verfehlt zu sein. Die Frage, wie Bücher, Zeitschriften und andere Medien in den Computerkatalogen zu verzeichnen sind, hört sich ziemlich bibliothekarisch - sprich: esoterisch - an. Tatsächlich hat ihre Beantwortung bedeutende Folgen für Hochschulen und Wissenschaft, denn die Bibliotheken geben bislang den weitaus größten Teil ihres Etats nicht für Literatur aus, sondern für ihr Personal. Die Kosten für die Katalogisierung müssen deshalb eingeschränkt werden, bzw. die Mittel sollten nur für solche Erschließungsangebote verwendet werden, die die Wissenschaftler und Studierenden wirklich brauchen. Die Erschließung der Bestände stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Bibliotheken dar. Nur das im Katalog verzeichnete Buch kann gefunden und somit gelesen werden. Diese Verzeichnung erfolgt keinesfalls, wie man vielleicht glauben könnte, durch einfaches Abschreiben der Titelblätter, vielmehr folgt die bibliothekarische Beschreibung einem komplizierten und umfangreichen Regelwerk. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jedes Buch eindeutig und unverwechselbar erfasst wird. Solche Perfektion ist bei historischen Beständen unverzichtbar, wo es gilt, jedes Objekt in seiner Individualität voll ständig zu beschreiben. Für das Massengeschäft der aktuellen Literatur wäre weitaus weniger Aufwand vonnöten. Derzeit katalogisieren deutsche wissenschaftliche Bibliotheken ausnahmslos nach den Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken, abgekürzt RAK-WB. Auf knapp 600 großformatigen Seiten wird in 823 Paragraphen (allerdings mit springender Zählung) festgelegt, was wie zu erfassen und auf Titelkarten zu schreiben ist. Hinzu kommen meist mehrere Ordner umfassende Auslegungs- und Anwendungsregeln der verschiedenen regionalen Katalogisierungsverbünde. Ganz zu schweigen von den Protokollen der ebenfalls auf Verbundebene tätigen Katalog-AGs. Die Unterrichtung in diesem Regelwerk stellt einen wesentlichen Teil der Ausbildung zum Diplom-Bibliothekar dar (Laufbahn des gehobenen Dienstes), der folglich seine berufliche Identität nicht zuletzt aus der Qualität der Titelaufnahmen herleitet. Die Erschließungskosten sind daher hoch; nach jüngsten Erhebungen der Universitätsbibliothek Mannheim belaufen sie sich durchschnittlich auf ca. 20 Euro pro Buch. Dieser hohe Aufwand wird von Seiten der Nutzer weder wahrgenommen noch nachgefragt. Ihnen geht es nicht um die Beschreibung, sondern um das Auffinden von Büchern und Informationen. Zudem haben die verschiedenen Auslegungsregeln zur Folge, dass die bibliographische Beschreibung ein und desselben Buchs von Verbund zu Verbund verschieden ausfällt. Die durch das ausführliche Regelwerk angestrebte Eindeutigkeit wird also trotz des betriebenen Aufwands nicht erreicht. Die RAK-WB wurden für Zettelkataloge entwickelt und entsprechen nicht den Bedingungen von Datenbanken und Online-Katalogen. Sie beinhalten z. B. ausführliche Vorschriften für die Frage, unter welchem Element des Titels die "Haupteintragung" zu leisten sei, also wo die "Haupttitelkarte" in den Zettelkasten einzuordnen und von welchen anderen Elementen wie darauf zu verweisen ist. Das spielt im elektronischen Katalog überhaupt keine Rolle mehr, wo jedes Element der bibliographischen Beschreibung als Sucheinstieg gewählt werden kann. Sind, um noch ein Beispiel aufzuführen, mehr als drei Verfasser an einem Werk beteiligt, so wird nur der erste berücksichtigt, um die Zahl der Zettel klein zu halten. Der Online-Katalog hingegen sollte alle beteiligten Personen aufführen, um möglichst viele Informationen zu bieten.
    Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken, so lässt sich zusammenfassen, katalogisieren mit hohem Aufwand und ohne entsprechenden Nutzen nach einem hypertrophen und veralteten Regelwerk - das überdies kaum geeignet ist, multimediale Objekte zu verzeichnen. Aus dieser Situation heraus ist, vor allem von Seiten der Deutschen Bibliothek, der Vorschlag gemacht worden, das deutsche Regelwerk durch die international weit verbreiteten Anglo-American Cataloguing Rules in der zweiten Ausgabe (sog. AACR2) zu ersetzen. Dies - so wird vorgebracht - würde es erlauben, Titelaufnahmen aus großen anglo-amerikanischen Datenbanken einfach zu übernehmen und so die Kosten für die Katalogisierung zu senken. Diese Lösung scheint auf den ersten Blick sehr verlockend zu sein, tatsächlich stellt sie keinen gangbaren Weg dar, und zwar aus mehreren Gründen: 1. Auch die AACR2 sind für Zettelkataloge verfasst und mithin genau so veraltet wie die RAK. 2. Die AACR2 sind nicht weniger kompliziert und umfangreich als die RAK, und sie kennen wie diese von Bibliotheksverbund zu Bibliotheksverbund unterschiedliche Auslegungsregeln. 3. Aus dieser exegetischen Vielfalt folgt eine Uneinheitlichkeit der bibliographischen Beschreibung. Einfache Übernahme von Titelaufnahmen ohne Nachbearbeitung wäre also nicht möglich. 4. Die AACR2 sind spezifisch für das amerikanische Bibliothekswesen entwickelt, das sich vom deutschen markant unterscheidet (z. B. Freihandbibliotheken statt Magazinbibliotheken). Schon deswegen könnte man das Regelwerk nicht 1:1 übernehmen, sondern müsste zahlreiche Anpassungen vornehmen, wie dies auch in der Schweiz geschehen ist. Auch dadurch wären einfache Übernahmen ausgeschlossen. 5. Eine solche einfache Übernahme würde weiterhin dadurch verhindert werden, dass die Ansetzung von Namen nach AACR2 in der Landessprache erfolgen müsste: Wo in einer amerikanischen Titelaufnahme z.B. Florence steht, müsste bei uns Florenz stehen (bisher nach RAK originalsprachlich Firenze). Der Umarbeitungsaufwand wäre besonders erheblich bei der Ansetzung von Namen aus Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift, die man im Englischen ganz anders transkribiert als bei uns. Letzteres wiegt besonders schwer, denn alle Wissenschaften, die solche Sprachen zum Gegenstand haben oder mit ihnen arbeiten, könnten mit den neuen Ansetzungen nichts mehr anfangen. Sie würden diese Umstellung vermutlich nicht mitmachen und Sonderkataloge einfordern. 6. Sehr große Unterschiede bestehen außerdem bei der Katalogisierung von Zeitschriften. Während die RAK sich beispielsweise immer an den neuesten Titel einer Zeitschrift halten, stehen Zeitschriften in Amerika immer un ter dem ältesten. Eine Umarbeitung der Zeitschriftendatenbank wäre ungemein aufwendig, ohne dass der Nutzer etwas davon hätte. 7. Schon seit längerem übernehmen deutsche Bibliotheken angloamerikanische Titelaufnahmen, und passen sie an. Unterschiedliche Regelwerke verhindern Übernahmen also nicht. Umgekehrt gilt leider auch, dass Titelaufnahmen, die zwar nach demselben deutschen Regelwerk (RAK) erstellt worden sind, aber in einem anderen Verbund, folglich nach anderen Anwendungsregeln, nicht ohne Nachbearbeitung übernommen werden können: in Göttingen wird das Buch anders beschrieben als in Freiburg, trotz gleichen Regelwerks. Zunächst müsste also der einfache Austausch von Katalogisaten zwischen den deutschen Bibliotheksverbünden ermöglicht werden.
    Date
    22. 6.2003 12:13:13
  17. Hauke, P.: Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK : Notizen zu einer Informationsveranstaltung in Berlin (2004) 0.01
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    "Die Kollegen und Kolleginnen waren zum Teil von weit her angereist: Der Otto-Braun-Saal der Berliner Staatsbibliothek am Potsdamer Platz war gut besucht am 9. Dezember des vergangenen Jahres. Die Informationsund Diskussionsveranstaltung zum Thema »Umstieg von RAK auf AACR und Weiterarbeit an RAK - Aktueller Stand«, angeboten vom Referat Weiterbildung der Freien Universität Berlin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bibliothek und der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, stieß auf großes Interesse. Seit dem bekannten »Nikolausbeschluss« des Standardisierungsausschusses (StA) vom G. Dezember 2001 zum angestrebten Umstieg von RAK auf AACR sowie von MAB auf MARC und dem Auftrag einer Machbarkeitsstudie hatte es über viele Monate eine sehr emotional geführte Diskussion innerhalb des deutschen Bibliothekswesens gegeben. Bereits im Jahr zuvor hatte eine Informationsveranstaltung desselben Veranstalters unter dem Titel »Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) statt RAK?« dessen räumliche Möglichkeiten gesprengt, sodass man kurzfristig in den großen Hörsaal des Konrad-Zuse-Zentrums ausgewichen war. Im Gegensatz zu der vom Standardisierungsausschusses geforderten Einstellung der Weiterentwicklung von RAK wurde auf dieser Veranstaltung deutlich: »Der StA kann hinsichtlich der >unverzüglichen Wiederaufnahme< auf breiteste Akzeptanz bauen: Auf einer Fortbildungsveranstaltung mit 180 Teilnehmern gestern in Berlin stellte ich sinngemäß die Frage, wer denn die RAK-Weiterarbeit begrüßen würde. Es waren nicht weniger als 180.« (B. Eversberg, InetBib 3. Dezember 2002) Ein Jahr später nun gab es Neues zu berichten, denn die Machbarkeitsstudie läuft, und erste Ergebnisse liegen bereits vor. Moderiert wurde die Veranstaltung von Konrad Umlauf, Professor am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin.
    Date
    22. 3.2004 14:33:26
  18. Oehlschläger, S.: Aus der 47. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 3. und 4. November 2004 in Wien (2005) 0.01
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    Darin: "Weiteres Vorgehen nach Abschluss des Projekts Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2) Nach Abschluss des Projekts "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" innerhalb der vorgesehenen Laufzeit im Mai 2004 wurde in der B. Sitzung des Standardisierungsausschusses am 26. Mai 2004 der Entwurf des Projektberichts diskutiert. Dabei wurde noch kein Beschluss zum weiteren Vorgehen gefasst, sondern festgestellt, dass nach Aussage der Studie einem Umstieg keine grundsätzlichen Hindernisse entgegenstehen, stattdessen Vorteile eines Umstiegs aufgezeigt werden. Der Abschlussbericht Der Deutschen Bibliothek bestätigt diese Einschätzung und fasst als wichtigste Ergebnisse zusammen, dass sich im Hinblick auf Format und Regelwerk keine Aspekte ergeben haben, die gegen einen Umstieg sprechen, sondern vielmehr die große Chance besteht, weltweit verbreitete Standards auch in Deutschland einzuführen. In der Sitzung des Standardisierungsausschusses wurde aber auch deutlich, dass selbst die Befürworter eines Umstiegs trotz der vorliegenden Ergebnisse der Studie zurzeit keine Möglichkeit sehen, einen Umstieg generell durchzusetzen. Gleichzeitig erkannten die Mitglieder des Standardisierungsausschusses, dass durch die Studie in vielen Fällen Defizite des deutschen Regelwerks und der Verbundpraxis offen gelegt werden und streben daher die Beseitigung dieser Defizite im Einklang mit internationalen Regeln an. Für die weitere Arbeit ist eine klare Richtungsangabe für alle Beteiligten erforderlich. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme und die Leiterin der Arbeitsstelle für Standardisierung hatten zugesagt, einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise als Diskussionsgrundlage für die nächste Sitzung des Standardisierungsausschusses am 15. Dezember 2004 zu erarbeiten. Hierzu wurden vor dem Hintergrund der Projektergebnisse Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft und des Standardisierungsausschusses erbeten. Am 14. September 2004 traf sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft und der Arbeitsstelle für Standardisierung, um die Vorschläge aus dem Kreis der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme mit den Vorschlägen der anderen Mitglieder des Standardisierungsausschusses abzugleichen. Neben diesen Vorschlägen wurden die Empfehlungen zum weiteren Vorgehen unabhängig von einem Umstieg aus dem Abschlussbericht des Umstiegsprojekts an die Deutsche Forschungsgemeinschaft herangezogen. Die Arbeitsgruppe hat ein Vorschlagspapier vorgelegt, das zunächst den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme zur Verfügung gestellt und bei der Sitzung ausführlich diskutiert, modifiziert und abschließend gebilligt wurde. Das überarbeitete Papier wurde dem Standardisierungsausschuss rechtzeitig zu seiner nächsten Sitzung übersandt. Das Papier enthält neben Vorschlägen für das künftige Regelwerk insbesondere konkrete Aussagen über die Zusammenarbeit der Verbundsysteme. Die wesentlichen Punkte werden im folgenden Absatz kurz vorgestellt.
    Date
    22. 1.2005 18:53:53
  19. Wiesenmüller, H.: Informationsaufbereitung I : Formale Erfassung (2004) 0.01
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    Abstract
    Formale Erfassung wird auch als formale Analyse, Formalerschließung, Formalkatalogisierung, alphabetische Katalogisierung oder Titelaufnahme bezeichnet. Dabei wird der letzte Terminus nicht nur für den Vorgang der Erfassung verwendet, sondern kann auch sein Ergebnis beschreiben. Andere Bezeichnungen dafür sind Katalogisat oder Metadaten (Daten über Daten). Unter formaler Erfassung versteht man die konsistent nach bestimmten Regeln erfolgende Beschreibung und das Wiederauffindbar-Machen von Objekten nach äußerlichen, formalen Kriterien. Gegenstand einer formalen Erfassung können Objekte aller Art sein, also beispielsweise auch die Produktionspalette eines Industrieunternehmens. Im Informations- und Dokumentationswesen bezieht sich die formale Erfassung üblicherweise auf Dokumente (z. B. Druckschriften, audiovisuelle Materialien, Archivalien, Internet-Ressourcen, Museumsobjekte), wobei je nach Dokumenttyp unterschiedliche Merkmale zu erfassen sind. Die Formalerschließung stellt seit jeher eine zentrale Aufgabe von IuD-Institutionen dar. Sie bildet sozusagen das Fundament, auf dem die inhaltliche Erschließung aufsetzt. Diese erfolgt im deutschsprachigen Raum oft erst in einem zweiten, deutlich getrennten Arbeitsschritt. Im angelsächsischen Gebiet werden hingegen formale und sachliche Erschließung typischerweise gleichzeitig und durch denselben Bearbeiter vorgenommen.
  20. Wiesenmüller, H.: Versuch eines Fazits (2002) 0.01
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      0.2 = coord(1/5)
    
    Abstract
    Von der Vielzahl der Aspekte' die in den Referaten und der Diskussion angesprochen wurden' seien im Folgenden nur die wichtigsten (in subjektiver Auswahl und Wertung) angeführt: Trotz gemeinsamer Grundlagen sind die Unterschiede zwischen den RAK und den AACR2 beträchtlich. Dies machte ein Vergleich der beiden Regelwerke deutlich' den Prof. Margarete Payer (Hochschule der Medien Stuttgart) im Allgemeinen und Ursula Hoffmann (WLB Stuttgart) speziell für den Bereich der Zeitschriften anstellte. Betroffen sind dabei sowohl allgemeine Prinzipien als auch unzählige Details' so banal diese oft auch erscheinen mögen. Dabei sind die nach dem einen Regelwerk erstellten Titelaufnahmen nicht besser' oder 'schlechter' als die anderen - sie sind einfach 'anders'. Klar wurde freilich auch' dass die Frage RAK oder AACR?' die Thematik in unzulässiger Weise verkürzt. Die beiden Systeme muss man sich vielmehr als Endpunkte auf einer Skala vorstellen' zwischen denen vielerlei Varianten denkbar sind. Schon die Ergebnisse der bisherigen RAK2-Arbeit, die Monika Münnich (UB Heidelberg) vorstellte' sind beeindruckend. Mancher Zuhörer staunte ob der keineswegs zaghaften Einschnitte der Entwickler hin zu einem schlanken' modernen und international kompatiblen Regelwerk. Auch für die nächsten Schritte gibt es konkrete Überlegungen. Anzustreben ist dabei - wie Frau Münnich erläuterte - vor allem die Angleichung der sogenannten 'Entitäten': Es geht also nicht um Gleichmacherei an der Oberfläche (z. B. durch identische Ansetzungen)' sondern um strukturelle Anpassungen' die eine entsprechende 'Übersetzung' vom einen ins andere System ermöglichen (z. B. über virtuelle Normdateien). Die Umsetzung solcher Ideen in die Praxis dürfte freilich nicht immer einfach sein: Als besonderer Knackpunkt entpuppte sich die Individualisierung von Autorennamen, die einige Teilnehmer für zu aufwändig hielten. Einigkeit hingegen herrschte darüber' dass die Arbeit an den RAK2 schnellstmöglich wieder aufgenommen werden müsse - und zwar nicht nur bei besonders dringlichen Punkten (wie es der Beschluss vom 6. Dezember vorsieht)' sondern mit voller Kraft.