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  1. Praxisregeln zu RAK-WB § 311 und RSWK § 106 zur Individualisierung von Personennamen ab 1. Juli 2006 in Kraft (2006) 0.04
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    Content
    "Die Praxisregeln zu RAK-WB § 311 und RSWK § 106: Individualisierung von Personennamen beim Katalogisieren mit der Personennamendatei (PND) treten ab dem 1. Juli 2006 in Kraft. Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Praxisregeln auf ihrer Website veröffentlicht: Praxisregel zu RAK-WB § 311 <urn:nbn:de:1111-20040721136> <http://nbnresolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721136> Praxisregel zu RSWK § 106 <urn:nbn:de:1111-20040721129> <http://nbn-resolving. de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-20040721129> Die Regelungen stellen für die Anwender der Personennamendatei (PND) eine Ergänzung zu den in den Regelwerken bestehenden Regelungen dar. Damit wird der vom Standardisierungsausschuss mit großer Mehrheit getroffene Beschluss, "Regelungen betreffend die Individualisierung von Personennamen vorab als Praxisregel zu veröffentlichen und in Kraft zu setzen" umgesetzt und der von den PND-Anwendern schon seit langem formulierte Wunsch eingelöst, die in der PND bereits realisierte Individualisierung auch im Regelwerk zu verankern. Die Praxisregeln folgen den im Jahr 2004 im "perso-Projekt" getroffenen Beschlüsse. Im "perso-Projekt" waren in einem gemeinsamen Projekt der Expertengruppen PND, Formalerschließung und RSWK/SWD die Personenansetzungsregeln der Regelwerke RAK-WB und RSWK aneinander angeglichen worden. Die miteinander abgestimmten Regeltexte hatten ein Stellungnahmeverfahren durchlaufen und der Standardisierungsausschuss hatte die Veröffentlichung und Anwendung beschlossen. Mit den Praxisregeln zur Individualisierung wird eine wichtige Grundlage für die Arbeit in der Normdatei PND manifestiert. Die nun in Kraft getretenen Praxisregeln können nur einen Teil der im "perso-Projekt" vereinbarten Entwicklungen realisieren, da sie sich noch an den im bestehenden Austauschformat gegebenen Möglichkeiten orientieren. Weitergehende Formatveränderungen sind darin wegen des beschlossenen Umstiegs nach MARC21 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Aus diesem Grund werden auch noch unterschiedliche Textfassungen für die Praxisregel zu den RAK-WB § 311 und RSWK § 106 vorgelegt. Ein gemeinsamer Regelwerkstext für Formal- und Sacherschließung wird nach Abschluss der internationalen Regelwerksentwicklung formuliert. Die im "perso-Projekt" getroffenen Festlegungen werden in die Diskussion und Kommentierung des RDA-Entwurfs für Personenansetzungsregeln einfließen und den deutschen Standpunkt bestimmen. Individualisierte Datensätze in der PND stellen wertvolle Sucheinstiege für die Benutzer unterschiedlichster Kataloge und Bestände dar. Sie ermöglichen die Verlinkung von Veröffentlichungen von und über die Person, von Archivalien, Museumsbeständen und Lexikoneinträgen, wie z. B. in der deutschen Ausgabe der freien Internetenzyklopädie Wikipedia. Die PND umfasst zur Zeit ca. 2,7 Mio. Datensätze, von denen ca. 1,1 Mio. Datensätze individualsiert sind, d.h. genau eine Person beschreiben. Die kooperativ geführte Normdatei wird von allen deutschsprachigen Bibliotheksverbünden, dem Kalliope-Verbund und in Projekten angewendet. Mit vereinten Kräften und den nun geltenden Praxisregeln soll die Anzahl der individualisierten Datensätzen in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen."
    Theme
    Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK)
  2. Wessel, H.-P.: RSWK und RAK - die Geschichte einer unendlichen Annäherung? (2005) 0.03
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    Abstract
    "Für die Schlagwortkatalogisierungsregeln ist im Bereich der Ansetzung von Personennamen, Körperschaftsnamen und Titeln, in denen sie sich mit den Formalkatalogisierungsregeln überlappen, eine Konformität mit diesen aus verschiedenen Gründen sehr wünschenswert, wenn nicht geboten."' Diese These von Peter Baader, seinerzeit Leiter der Abteilung Alphabetische Katalogisierung der Deutschen Bibliothek, stammt aus der Zeit vor dem Erscheinen der ersten Auflage (1986) der RSWK und ist heute immer noch genauso aktuell wie im Jahre 1983. Baader warnte vor einer "Zersplitterung" der jeweiligen Regelungen, konnte diese jedoch nicht verhindern, da die RSWK sich letztlich auf etablierte deutsche Schlagwortregelwerke und die Ergebnisse von Abstimmungen durch deutsche Bibliotheksverbünde und Einzelbibliotheken beriefen. Dies geschah nicht zuletzt, um die Akzeptanz der RSWK als neues Einheitsregelwerk zu erhöhen. Zwanzig Jahre später diskutiert die deutschsprachige bibliothekarische Fachwelt endlich ergebnisorientiert über die Angleichung von RAK und RSWK, jetzt allerdings unter Anpassung der RAK an Struktur und Inhalte der Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) bzw. ihres Nachfolgers. Die folgende Darstellung unternimmt den Versuch, auf der Grundlage dieser Prämisse das Modell eines für die Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen deutschen Regelwerks zu skizzieren und die noch bestehenden Unterschiede zu dokumentieren. Zum besseren Verständnis des doch so langwierigen Annäherungsprozesses soll zunächst die bisherige Entwicklung betrachtet werden. Eckpunkte der Vorgeschichte - Die DBI-Kommission für Erschließung und Katalogmanagement (KEK) beschließt 1991 in ihrem Arbeitsprogramm den Abgleich beider Regelwerke und erklärt 1992 ihre Absicht, die Ansetzungen der Personennamen in RAK und RSWK zu harmonisieren. - Die Expertengruppe Online-Kataloge empfiehlt 1994 einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personen- bzw. Körperschaftsnamen sowie eine umfassende Bestimmung von Einheitssachtiteln. - Die Expertengruppen RAK und RSWK beschließen 1996, dass bei der Ansetzung von Personen- und Körperschaftsnamen substanzielle Abweichungen zwischen den beiden Regelwerken vorläufig erhalten bleiben und stattdessen unterschiedliche Ansetzungsformen miteinander verknüpft werden sollen. Kurz nach dem Beginn der Diskussion über einen möglichen Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC 21, AACR2) fasst der Standardisierungsausschuss im Juni 2002 den Beschluss zur Angleichung von RAK und RSWK. Ausgangspunkt sollen die Ansetzungsformen von Personen und Körperschaften sein. Im Dezember 2002 wird von einem RAK-RSWK-Expertentreffen vorgeschlagen, bei Regeländerungen die AACR2 zu berücksichtigen, ein gemeinsames Datenformat für PND, GKD und SWD zu entwickeln, den Änderungsaufwand in den Normdateien abzuschätzen und einen Zeitplan für ein gestuftes Vorgehen bei den Regeländerungen zu entwickeln. Im Mai 2004 beschließen die Expertengruppen Formalerschließung, PND und RSWK/SWD bei getrennten und überwiegend unterschiedlichen Regelwerkstexten einheitliche Ansetzungsformen in RAK und RSWK für Personennamen. Der Standardisierungsausschuss erklärt seine Absicht, einen für Formal- und Inhaltserschließung gemeinsamen Regelwerkstext zu veröffentlichen. Im Januar 2005 wird von Vertretern der Expertengruppen ein von der Arbeitsstelle für Standardisierung vorgelegtes Arbeitspaket "Gemeinsame Ansetzungsregeln für Körperschaften" (GKR) beschlossen. Im März 2005 legt die Arbeitsstelle für Standardisierung ein Konzept zur Entwicklung eines gemeinsamen Normdatenformats vor.
    Theme
    Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK)
  3. Henze, G.: First IFLA Meeting of Experts an an International Cataloguing Code (2003) 0.03
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    Abstract
    Vom 28. bis 30. Juli 2003 trafen sich in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main auf Einladung der Sektion Katalogisierung der IFLA Regelwerksexperten aus Europa, Amerika und Australien zum »First IFLA Meeting of Experts an an International Cataloguing Code«. Die europäischen Regelwerksgremien entsandten verantwortliche Regelwerksexperten. Dieser Auftaktveranstaltung, die die Erschließung in Europa zum Schwerpunkt hatte, sollen weitere Veranstaltungen im Vorfeld der IFLA-Konferenzen 2004 in Buenos Aires und 2006 in Seoul folgen. 52 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus insgesamt 29 Ländern und drei Kontinenten nutzten die Gelegenheit zu einem intensiven Informations- und Meinungsaustausch auf der Frankfurter Konferenz, nachdem bereits im Vorfeld Hintergrundpapiere auf der Konferenz-Website" bereitgestellt worden waren. Diskussionsbeiträge wurden ebenfalls bereits vor dem Treffen über eine E-MailListe ausgetauscht, die nicht nur den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern auch weiteren Interessierten offen stand und besonders in den Wochen und Tagen vor der Konferenz rege genutzt wurde. Arbeitssprache der Konferenz war englisch. Das Ziel der Konferenz, die Möglichkeiten eines weltweiten Datenaustausches über gemeinsame Standards zu den Inhalten von bibliografischen Datensätzen und Normdatensätzen zu verbessern, stieß auf allgemeines Interesse. Für eine vergleichende Untersuchung zu grundlegenden Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den derzeit in Europa verwendeten Regelwerken erstellten die Regelwerksgremien unter Verwendung eines einheitlichen Fragenkataloges »Steckbriefe«, um Möglichkeiten einer Harmonisierung auszuloten und vielleicht sogar in naher Zukunft ein internationales Regelwerk zu entwickeln. Angesichts der Vielzahl der in Europa verwendeten Regelwerke konnten diese nicht alle im Plenum vorgestellt werden. Stattdessen gab es eine kurze Vorstellung der Regelwerksgremien in den angloamerikanischen Ländern sowie Frankreich, Deutschland und Osterreich, Spanien, Russland, Italien und Kroatien.
    Date
    16.11.2003 19:22:45
  4. Schrettinger, M.: Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft besonders zum Gebrauch der Nicht-Bibliothekare, welche ihre Privat-Büchersammlungen selbst einrichten wollen : Auch als Leitfaden zu Vorlesungen über die Bibliothek-Wissenschaft zu gebrauchen (2003) 0.03
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    Abstract
    Martin Schrettinger (1772-1851) gehört neben Christian Molbech und Friedrich Adolf Ebert zu den bedeutendsten Theoretikern der Bibliothekswissenschaft Anfang des 19. Jahrhunderts. Als Praktiker war der ehemalige Benediktinermönch lebenslang im Bibliotheksdienst tätig, unter anderem an der Königlichen Hofbibliothek in München, wo er sich durch die Anlage eines handschriftlich verfassten Realkatalogs verdient gemacht hat. In seinen theoretischen Arbeiten erläuterte Schrettinger eingehend die in der Bibliothekspraxis gemachten Erfahrungen, bietet Begriffsdefinitionen an und setzte sich für die Etablierung des Bibliothekarberufs und der dafür notwendigen Wissenschaftstheorie ein. Er prägte als erster den Begriff "Bibliothekswissenschaft". Martin Schrettinger veröffentlichte ab 1808 die vier Hefte "Versuch eines vollständigen Lehrbuches der Bibliothek Wissenschaft" und wurde damit zum Pionier einer Wissenschaft, die zur damaligen Zeit noch gar nicht anerkannt war. Das theoretische Schaffen des Bibliothekars aus München gipfelte in seinem "Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft, besonders zum Gebrauche der Nicht-Bibliothekare; welche ihre Privat-Büchersammlung selbst einrichten wollen" (erstmalig veröffentlicht 1834 in der Beck'schen Universitäts-Buchhandlung zu Wien), in welchem er seine Lehren in konzentrierter und lebendiger Form darlegte. Das interessante und lesenswerte Lehrbuch ist heute nur noch in sehr wenigen und schützenswerten Exemplaren zu finden. Es sollte aber für eine breite Öffentlichkeit von Bibliothekaren, Wissenschaftlern, Studenten und anderen bibliothekshistorisch Interessierten wieder erhältlich sein. Dieses Ziel verfolgen Studenten der Bibliotheksund Informationswissenschaft der HTWK Leipzig. Auf der Grundlage des in der Universitätsbibliothek Leipzig vorhandenen und selten gut erhaltenen Exemplars wird ein originalgetreuer Nachdruck erstellt und durch ein Nachwort zu Leben und Werk Martin Schrettingers sowie durch eine ausgewählte Bibliographie ergänzt.
    Footnote
    Rez. in: ZfBB 51(2004) H.5/6, S.359-360 (V. Henze): "Martin Schrettinger? - Bei Absolventen der Bibliotheksschulen und -wissenschaften mag dieser Name eine vage Erinnerung auslösen, ihn schon einmal als einen der Begründer der modernen Bibliothekswissenschaft in Deutschland gehört zu haben. Tatsächlich hat Schrettinger im Jahre 18o8 als erster den Begriff »Bibliothek-Wissenschaft« geprägt. Doch mit der Nennung dieses Stichworts wird es üblicherweise auch schon sein Bewenden gehabt und wird Schrettinger das Los mit anderen Begründern fachlicher Disziplinen geteilt haben: genannt und gerühmt, aber kaum jemals gelesen worden zu sein. Dass dies nun künftig anders werden könnte, ist der Weidmannschen Verlagsbuchhandlung in Hildesheim zu verdanken, die einen vorzüglich ausgestatteten, mit einem ausführlichen Nachwort sowie einer Bibliografie versehenen faksimilierten Nachdruck von Martin Schrettingers Hauptwerk verlegt hat, dem im Jahr 1834 erstmals erschienenen »Handbuch der Bibliothek-Wissenschaft, besonders zum Gebrauche der Nicht-Bibliothekare, welche ihre Privat=Büchersammlungen selbst einrichten wollen«. Dass wir es dabei nicht nur mit einem aus historischen Gründen lobenswerten, sondern vor allem auch lohnenswerten Unterfangen zu tun haben, wird schnell deutlich:Wer den schmalen, insgesamt nicht einmal 200 Druckseiten umfassenden Band in der Erwartung, vielleicht auch ein wenig in der Hoffnung aufschlägt, einen amüsierten Blick in das historische Kuriositätenkabinett werfen zu können, wird schnell eines Besseren belehrt. Der 1772 in Neumarkt in der Oberpfalz geborene und 1851 in München gestorbene Bibliothekar der Königlichen Hof- und Staatsbibliothek München schreibt nicht nur in einer prägnanten, sondern auch 170 Jahre nach Erscheinen seines Werkes äußerst lesbaren Diktion, die manchem zeitgenössischen Fachtext zu wünschen wäre. Sein Handbuch ist als Arbeitsgrundlage für die Praxis gedacht, die alle Fragen bibliothekarischen Arbeitens abdecken soll-bis hin zu der Frage, an welcher Stelle des Buches die Signaturetiketten aufzubringen sind. Ohne Umschweife kommt Schrettingerjeweils auf den Punkt und formuliert bereits auf der zweiten Seite seines Buches als obersten Grundsatz der Bibliotheks-Wissenschaft: »Da nun jedes literarische Bedürfniß in einer Bibliothek nur allein durch Herbeischaffung der dahin einschlägigen Bücher befriedigt werden kann, so erscheint der Zweck jeder Bibliothek-Einrichtung als möglichst schnelles Auffinden der Bücher, und dieser Zweck muß notwendig als oberster Grundsatz der Bibliothek-Wissenschaft aufgestellt werden.«
    Es kann nicht schaden, sich von Zeit zu Zeit eine solche Formulierung in dieser Deutlichkeit ins Gedächtnis zu rufen, insbesondere als sie bereits vor 170 Jahren niedergeschrieben wurde und schon damals von Schrettinger keinesfalls bloß als hehrerAnspruch gemeintwar.Schrettingerwusste,wovon er sprach. Nach der Auflassung von 150 bayerischen Klosterbibliotheken und der Übernahme der 100.000 Bände umfassenden Mannheimer Hofbibliothek platzte die Münchner Hofbibliothek aus allen Nähten; an eine sinnvolle Ordnung war nicht zu denken, worunter damals üblicherweise eine systematische Aufstellung verstanden wurde. Gegen sie wendet sich daher Schrettinger mit Entschiedenheit, und hier gewinnt sein Werk seine zukunftsweisende, auch heute noch unveränderte Gültigkeit: »Die so beliebte systematische Ordnung, welche man hier vermissen wird, ist ein eben so unzureichendes,ja ganz zweckwidriges, als äußerst mühesames Mittel zur Erreichung des hier vorgesteckten Zweckes, welcher durch ganz ungezwungene Spezialkataloge über die besondern wissenschaftlichen Clas-sen, und durch einen allgemeinen alphabetischen Realkatalog vollkommen und mit weit lichterer Mühe erreicht werden kann ... [Ein Aufstellungsplan] mag aber beschaffen seyn, wie er wolle, so wird sich doch jedes Mal bei der Ausführung desselben sehr bald zeigen, daß keine der irgend einem bibliothekarischen Zwecke entsprechenden Ordnungen durch die Aufstellung der Bücher in ihrer zweckmäßigen Vollkommenheit ausführbar sey.« Schrettinger setzte dagegen auf eine Aufstellung der Bücher nach einzelnen, von der Größe der Bibliothek und ihren Anforderungen zu bestimmenden Fächern, in denen die Bücher alphabetisch aufgestellt werden sollten, unterschieden einzig nach den drei Größen Folio, Ouart und Oktav. Erschließung und Ermittlung der Bücher sollte ausschließlich über Kataloge gewährleistet werden, wobei Schrettinger einen alphabetischen Gesamtkatalog, wissenschaftliche Spezialkataloge einzelner wissenschaftlicher Disziplinen und den von ihm »Realkatalog« genannten Schlagwortkatalog unterschied, um alle möglichen und denkbaren Suchinteressen abzudecken. »Rückweise« (Verweisungsformen) sollten zusätzliche Sucheinstiege schaffen und damit Recherchen weiter erleichtern. Für alle drei Katalogtypen entwarf Schrettinger konkrete Katalogisierungsregeln. Schrettingers ganze Leidenschaft gehörte dabei dem Realkatalog: Mit dem Aufbau des Realkataloges für die Münchner Hof- und Staatsbibliothek war er noch nach seinem Eintritt in den Ruhestand bis zu seinem Tode beschäftigt, ohne ihn fertig stellen zu können. Doch er hatte in seinem Handbuch ja bereits geschrieben: »Der einzige Umstand, welcher einen längern Zeitraum für die Ausarbeitung erfordert, ist der, daß an diesem nie mehr als ein Individuum zu gleicher Zeit arbeiten kann, ... [...] Nichts würde das Misslingen des ganzen Unternehmens sicherer und schneller herbeiführen, als Inconsequenz im Verfahren. Diese wäre aber unvermeidlich, wenn mehr als Ein Individuum zu gleicher Zeit Hand ans Werk legen wollte, mithin das >quot capita, tot sententiae< in Anwendung käme.«
    Schrettinger beschreibt hier das bis zum heutigen Tag im Kern nicht befriedigend geklärte grundsätzliche Problem einer einheitlich gehandhabten intellektuellen sachlichen Erschließung von Literatur. Es ist dabei nicht so, dass Schrettinger sich andererseits der Gefahr dieses ganz auf die Person des Bearbeiters zugeschnittenen Arbeitens nicht bewusst gewesen wäre, stellt er sich doch selbst die Frage: »Aber wie wird es dann um die Fortsetzung und Vollendung dieser weitaussehenden Arbeit stehen, wenn das einzige dazu verwendete Individuum altersschwach werden oder sterben sollte?« Im Falle von Schrettingers Realkatalog beschloss die Leitung der Münchner Hof- und Staatsbibliothek nach seinem Tod im Jahre 1851 das Vorhaben einzustellen und den Realkatalog nicht weiterzuführen. Der älteste Schlagwortkatalog der WeIt, durch den Schrettinger in »dritter Potencierung« am liebsten auch noch die unselbstständig erschienenen Aufsätze und Abhandlungen erschlossen hätte, blieb ein Torso, der allerdings noch heute für Recherchen nach Literatur des 16. bis 18. Jahrhunderts benutzt wird. Gerade an diesem Umstand lässt sich erkennen, wie zukunftsweisend Schrettingers Denken und Wirken war. Dies gilt im Übrigen auch für seine in seinem Handbuch geäußerten und womöglich bald schon wieder aktuellen Forderungen nach eigenen Bibliotheksbauten, festen finanziellen Etats sowie speziell ausgebildeten,fest angestellten Berufsbibliothekaren: »Ein wahrer Bibliothekar muß nämlich a) das ganze Reich der Wissenschaften und Künste mit gleicher Liebe umfassen; er darf also durchaus kein Fach vorzüglich begünstigen; b) seine ganze Geisteskraft und Zeit (mit Ausnahme der zur Erhaltung seiner Gesundheit nöthigen Erholungsstunden) mit völliger Verzichtleistung auf literarische Privat=Arbeiten, der Bearbeitung und Verwaltung der Bibliothek weihen.« Kann man es schöner formulieren?"
  5. Oehlschläger, S.: Aus der 43. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 22. und 23. Oktober in der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main (2003) 0.02
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    Abstract
    Auf S.86 auch Aussagen zu den Thesen von B. Eversberg zur Regelwerksdiskussion
  6. Grothe, E.: ¬Die kooperative Erschließung von Autographen und Nachlässen im digitalen Zeitalter : Probleme und Perspektiven (2006) 0.02
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    Abstract
    Die Zusammenarbeit von Archiven und Bibliotheken bei der Erschließung von Autographen und Nachlässen hat sich durch den Einsatz elektronischer Medien in den letzten zwanzig Jahren erheblich gewandelt. Inzwischen gibt es online abrufbare Datenbanken über Handschriften- und Nachlassbestände beim Bundesarchiv Koblenz und der Staatsbibliothek zu Berlin. Die Aufgabe der Zukunft wird es sein, die in Deutschland traditionelle Trennung von Archiven und Bibliotheken in diesem wichtigen Bereich endgültig zu überwinden.
    Date
    22. 3.2008 12:43:43
  7. Haller, K.; Popst, H.: Katalogisierung nach den RAK-WB : eine Einführung in die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (2003) 0.02
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    Abstract
    Diese Einführung vermittelt alle wichtigen Kenntnisse über die Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken (RAK-WB), das maßgebliche deutsche Regelwerk für die alphabetische Katalogisierung. In die neue, sechste Ausgabe ist der aktuelle Regelwerksstand eingearbeitet. Das betrifft vor allem die Ansetzung von Personennamen. Nach dem einleitenden Kapitel über die Funktion, die äußeren Formen und die grundlegenden Begriffe des alphabetischen Katalogs werden die verschiedenen Eintragungsarten und ihre formale Gestaltung beschrieben. Das Hauptgewicht der Darstellung liegt bei den Bestimmungen über Haupt- und Nebeneintragungen unter Personennamen, Sachtiteln und Körperschaftsnomen sowie deren Ansetzung. Neben den Grundregeln für die Kotologisierung ein- und mehrbändiger Einzelwerke, Sammlungen und Sammelwerke werden auch die Sonderregeln für Kongressberichte, Bildbände, Bilderbücher, Kunstbände, Ausstellungskataloge, Hochschulschriften, Gesetze, Kommentare, Loseblattausgaben, Schulbücher, Reports und Normen behandelt. Die Bestimmungen für Vorlagen mit Einheitssachtiteln, Neben- und Paralleltiteln werden ebenso ausführlich dargestellt wie die schwierigen Fälle fortlaufender Sammelwerke mit Unterreihen. Alle Regeln werden durch Beispiele erläutert. Die Vorlagen werden meist mit ihrer Haupttitelseite wiedergegeben und den vollständigen Lösungen sowie erläuternden Texten gegenübergestellt. Die einschlägigen Paragraphen des Regelwerks werden im Text jeweils in Klammern angegeben. Auf die Belange der moschinenlesbaren Katalogisierung in Online-Datenbanken wird eingegangen. Das Kategorisieren der Katalogdaten wird in einem eigenen Kapitel dargestellt. Beispiele von Aufnahmen gemäß dem Maschinellen Austauschformat für Bibliotheken (MAB2) sollen helfen, die Grundbegriffe der gefelderten Erfassung zu verstehen. Das Lehrbuch Katalogisierung nach den RAK-WB ist eine unverzichtbare Grundlage für Studierende der bibliothekarischen Lehrinstitute und angehende Bibliothekare in der praktischen Ausbildung sowie für das Selbststudium und für die Weiterbildung bereits im Beruf stehender Bibliothekare.
    Date
    17. 6.2015 15:22:06
  8. Nolte, A.: ¬Die Zukunft der formalen und inhaltlichen Erschließung (2003) 0.02
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    Content
    "Solche Maßnahmen sind in der derzeitigen finanziellen Situation den kommunalen Unterhaltsträgern nicht zu vermitteln, in dieser Situation geht es für viele Bibliotheken ums nackte Überleben. Und in dieser Situation fragt sich zunehmend auch das bibliothekarische Personal in welcher Breite und Tiefe Erschließung in der Zukunft noch stattfinden sollte: die Vermeidung einer Bibliotheksschließung hat allemal Vorrang vor einer Einführung von neuen Formaten und Regelwerken, es sei denn, diese ginge mit so enormen wirtschaftlichen Vorteilen einher, dass damit eine spürbare Entspannung der finanziellen und personellen Situation möglich würde. Die Diskussion ist auch deshalb überwiegend bibliothekspolitisch, weil sich nun für viele OB erstmals manifestiert, dass sich in den letzten Jahren - offenbar ohne es wahrgenommen zu haben - Macht- und Einflussstrukturen im deutschen Bibliothekswesen herausgebildet haben, für die der ÖB-Bereich nur eine nachgeordnete Rolle zu spielen scheint und die die existentiellen Nöte der ÖB negieren, indem sie ihnen einen Umstieg aufdrängen, der aus ÖB-Sicht nur den Charakter bibliothekarischer L'Art pour l'art hat. Ein gleichsam systemimmanentes, weil selbstverschuldetes Problem behindert zudem die Beschäftigung mit und Beurteilung der Zukunft der Erschließung in unseren Bibliotheken, denn die fachlich/inhaltliche Diskussion darüber lahmt, und das seit langem, weil in den letzten 20 Jahren der Stellenwert der Formal- und Sacherschließung in den OB kontinuierlich zurückgegangen ist. Die Zeiten, als Direktorinnen und Direktoren großer ÖB Koryphäen auf den Gebieten der formalen und sachlichen Erschließung waren, sind im grau der Bibliotheksgeschichte kaum noch auszumachen, deren Stellen sind heute von Bibliotheksmanagern eingenommen, für die Erschließung zwar nowendiger Bestandteil jeder Bibliotheksorganisation ist, aber ein nachgeordneter. Das auf eine schlichte formel gebrachte Credo lautet: Warum Erschließung, wir haben doch Computer, Datenverarbeitung und das Internet. Von vielen Fachleuten werden die dahinter liegenden komplexen Vorgänge der Aufbereitung von Informationen in leichtfertiger Weise negiert. All das rächt sich nun, wenn es darum geht, die auf dem Tisch liegenden Vorschläge für die Aufrüstung unserer Erschließung zu beurteilen."
    Source
    Bibliotheken und Informationseinrichtungen - Aufgaben, Strukturen, Ziele: 29. Arbeits- und Fortbildungstagung der ASpB / Sektion 5 im DBV in Zusammenarbeit mit der BDB, BIB, DBV, DGI und VDB, zugleich DBV-Jahrestagung, 8.-11.4.2003 in Stuttgart. Red.: Margit Bauer
  9. Weber, J.: Nachlässe und Autographen im WWW : Dublin Core in Museen, Archiven und Bibliotheken (2000) 0.02
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    Abstract
    Vielen Bibliotheksbenutzern wird inzwischen mehr und mehr bewußt: Alle Vernetzungsbestrebungen in Bibliotheksbereich, die lokale Traditionen zugunsten eines überregionalen Nachweises der Bestände aufgeben, handeln auch gegen die Benutzerinteressen. Wir werden uns zunehmend klar darüber, daß von den meisten wissenschaftlern der lokale Online-Katalog allein für Literaturrecherchen herangezogen wird, und zwar aus dem Grund, daß das gesuchte Buch so schnell und unkompliziert wie möglich zur Hand sein soll. Diese Feststellung impliziert auch den Gedanken, daß die Aufgabe guter lokaler Katalogisierungstraditionen möglicherweise ein unwiederbringlicher Verlust ist, ein Schritt hin zu einer schlechteren und oberflächlicheren Information. Wie sich eine überregionale Verbesserung der Nachweissituation unter gleichzeitiger Bewahrung lokaler Traditionen darstellen kann, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen. Sie bahandeln das Thema aus dem Blickwinkel der Bilbiotheken, Archive und Museen, deren aufgabe im Nachweis und der Bewahrung von Unikaten besteht. die hier behandelte Metadatendiskussion bezieht sich also auf die Beschreibungskriterien nicht für digitales Material, sondern für Manuskripte, Briefe, Gegenstände
    Date
    12. 3.2000 19:25:22
  10. Behrens-Neumann, R.: Aus der 56. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 23. April 2009 in Wien : ein Bericht (2009) 0.01
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    Darin auch ein Abschnitt zu CrissCross: "Ziel des Projekts ist die Schaffung eines multilingualen, thesaurusbasierten und benutzerorientierten Recherchevokabulars zu heterogen erschlossenen Dokurrenten für die Nutzer des deutschen wissenschaftlichen Bibliothekswesens. Dazu werden die Sachschlagwörter der SWD mit den Notationen der Dewey Dezimalklassifikation verbunden sowie mit ihren Äquivalenten in LCSH und Rameau verknüpft. Das Projektende ist nach Verlängerung des Projektantrags April 2010. In dem Berichtszeitraum wurde die Vergabe von DDC-Notationen für SWD-Terme in dem Katalogisierungsclient WinIBW fortgeführt. Änderungen in dem Redaktionsverfahren der SWD, das im ONS-Projekt eingeführt worden ist, haben sich auf die Arbeitsweise und den Workflow des CrissCross-Projektes ausgewirkt und mussten entsprechend angepasst werden. Nach wie vor steht DNB in Kontakt mit den Betreibern der MACS-Datenbank, die als Arbeitsumgebung für die Verlinkung der multilingualen Terme genutzt werden soll. Im Berichtszeitraum wurden keine größeren IT-Aktivitäten notwendig. Ab April 2009 wird die eigentliche Verlinkungsarbeit beginnen und dann sind auch begleitende IT-Maßnahmen zu erwarten."
    Date
    22. 8.2009 13:11:01
  11. Henze, G.; Arbeitsstelle für Standardisierung: Information zum Stellungnahmeverfahren Angleichung der Ansetzung von Personennamen (2004) 0.01
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    Content
    Im öffentlichen Stellungnahmeverfahren "Angleichung der Ansetzung von Personennamen nach RAK-WB und RSWK" <http://www.ddb.de/professionell /afs dok reg entw.htm>, das vom 19. Juli bis 1. September durchgeführt wurde, sind 10 Stellungnahmen in der Arbeitsstelle für Standardisierung eingetroffen. Allen, die sich am Stellungnahmeverfahren beteiligt haben, sei auch auf diesem Wege noch einmal herzlich gedankt! Mit Ihrer Bereitschaft, sich mit den Entwürfen inhaltlich auseinander zu setzen, tragen Sie zu einem bestmöglichen Ergebnis bei. Die beteiligten Expertengruppen Formalerschließung, PND und RSWK/SWD des Standardisierungsausschusses sind über die eingetroffenen Stellungnahmen informiert worden. Die Arbeitsstelle für Standardisierung arbeitet gemäß dem vom Standardisierungsausschuss gebilligten Vorschlag, einen gemeinsamen Regelwerkstext für die Ansetzungsregeln von Personennamen der Formal- und Sacherschließung zu schaffen, momentan an einer Vorlage für einen gemeinsamen Text, der sich an der Struktur der AACR2 orientiert und die von den Expertengruppen vereinbarten Inhalte respektiert. Die vom Standardisierungsausschuss im öffentlichen Stellungnahmeverfahren gestellten Fragen zu mittelalterlichen Namen und ausführlicherer Namensangabe als Zusatz bei der Individualisierung bedürfen ebenso wie die zukünftige Ausrichtung der Regelwerksarbeit nach Abschluss des DFG-Projektes "Umstieg auf internationale Formate und Regelwerke (MARC21, AACR2)" einer Grundsatz-Entscheidung des Standardisierungsausschusses am 15.12.2004. Hier sind die Personennamen ein Baustein unter weiteren.
    Präzisierung des § RAK-NBM 109,3 Die Deutsche Bibliothek veröffentlicht auf ihrer Website als Ergebnis der Expertengruppe Online-Ressourcen eine Präzisierung des § RAK-NBM 109,3. <urn:nbn:de:1111-2004072117> http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:1111-2004072117 Ein Hinweis von HeBIS brachte zutage, dass die mit den RAK-NBM-Präzisierungen (Stand: Februar 2000) in § RAK-NBM 109,3 von der früheren Ad-hocArbeitsgruppe zur Erschließung elektronischer Ressourcen der Konferenz für Regelwerksfragen getroffene Festlegung von den Verbünden und Der Deutschen Bibliothek so nicht für fortlaufende Sammelwerke generell angewendet wird. Die Expertengruppe Online-Ressourcen hat sich seit ihrer ersten Sitzung im Juli 2003 mit der Frage befasst, ob für den Sonderfall, dass nur einzelne Teile einer Schriftenreihe als elektronische Ressource erscheinen, eine oder zwei Einheitsaufnahmen für eine Schriftenreihe angelegt werden sollen. Die Mitglieder der Expertengruppe Online-Ressourcen haben nach ausführlicher Beratung entsprechend der mehrheitlich geübten Verbundpraxis mehrheitlich eine Ergänzung des Regelwerkstextes beschlossen. Die Grundregeln der §§ RAK-NBM 2,3 und 109 sind nicht geändert worden. Für eine Schriftenreihe, die z. B. parallel als Print- und elektronische Ressource im Fernzugriff erscheint, werden zwei Einheitsaufnahmen angelegt. Der Standardisierungsausschuss hat im September 2004 in einem Umlaufverfahren einer Veröffentlichung und Inkraftsetzung des in der Expertengruppe Online-Ressourcen erzielten Ergebnisses zu § RAK-NBM 109,3 zugestimmt. Die Ergänzung ist im Regelwerkstext fett gekennzeichnet. Die entsprechende alte Seite der RAK-NBM-Präzisierungen ist durch die neue Seite zu ersetzen."
    Date
    27.11.2004 18:29:18
  12. Oehlschläger, S.: Aus der 49. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme am 23. und 24. November 2005 in Köln (2006) 0.01
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    Content
    "Zusammenarbeit der Verbundsysteme, Verbesserung von Datentausch und Fremddatennutzung Matchkey Bei der Verwendung von Meta-Suchmaschinen zur parallelen Recherche in bibliografischen Datenbanken kommt es häufig vor, dass derselbe Titel mehrmals in der Trefferliste auftaucht. In dieser Situation könnte ein so genannter Matchkey Abhilfe schaffen, der jeden Datensatz aus den vorhandenen bibliografischen Daten heraus eindeutig identifiziert. Ein solcher Algorithmus geht von einem bibliografischen Datensatz aus und generiert einen Schlüssel (Matchkey), der wiederum in den Datensatz integriert werden kann. Der Schlüssel muss sortierfähig sein, so dass die Trefferliste nach dem Grad der Ähnlichkeit sortiert werden kann. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung des Matchkey ist die Beseitigung der Hausregeln in den Verbünden und Bibliotheken. Bisher hat Die Deutsche Bibliothek das Thema analysiert und strebt nun die Formulierung und Bereitstellung eines ersten Algorithmus an, um eine Implementierung zu Testzwecken voraussichtlich im März/April 2006 zu ermöglichen. Ein klares Ergebnis soll bis Ende 2006 vorliegen.
    MARC21 als Austauschformat Die Expertengruppe Datenformate hat in ihrer 5. Sitzung am 22. November 2005 die Frage der Hierarchienabbildung bei der Übernahme von MARC 21 weiter diskutiert und einer Lösung zugeführt. Für einen geringen Prozentsatz der Daten werden trotz Vorarbeiten der Expertengruppe Probleme bei der Überführung von MARC-21-Daten in MAB2-Strukturen gesehen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es im Zusammenhang mit dem Umstieg auf MARC 21 ebenso wie bei der kooperativen Katalogisierung notwendig ist, gemeinsame Regeln festzulegen und Absprachen zwischen den Verbünden zu treffen. Eine unterschiedliche Handhabung des Formats sollte sich von vornherein verbieten. Projekt Kooperative Neukatalogisierung Die Projektgruppe hat zweimal getagt, zuletzt am 3. November 2005. Es liegen erste Ergebnisse vor, und spätestens Anfang Januar 2006 soll das Verfahren erprobt werden. Alle Verbünde signalisieren ihr Interesse an dem geplanten Verfahren, da die Eigenkatalogisierungsrate nach wie vor zu hoch ist. Für die Akzeptanz des Dienstes, der auch zum Synchronisieren der vorhandenen Aufnahmen und zum Austausch von Sacherschließungsdaten genutzt werden soll, ist die Aktualität des geplanten Neukatalogisierungspools essentiell. Ein weiteres Ziel ist auch die Optimierung der Arbeitsabläufe zwischen Verbundzentrale und Bibliotheken. Catalogue Enrichment Zur Anreicherung der Katalogdaten gibt es verschiedene Aktivitäten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme, die koordiniert werden müssen, damit eine Mehrfachdigitalisierung von Inhaltsverzeichnissen, Abstracts und anderen Objekten vermieden werden kann. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme beschließt, eine kleine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis spätestens Anfang Februar 2006 einen Vorschlag mit unterschiedlichen Szenarien für unterschiedliche Umgebungen vorlegen soll. Aufgabe der AG Datenanreicherung ist die Konzeption eines schnellen Dienstes für die Digitalisierung von Abstracts und Inhaltsverzeichnissen sofern sie lizenzrechtlich frei verfügbar sind, die allen Verbünden zur Verfügung gestellt werden sollen. Dazu gehören eine Übersicht über die vorhandenen Daten und eine ausgearbeitete Verfahrensvorschrift für das künftige Vorgehen.
    Gesamtnachweis aller Bibliotheksbestände in deutschsprachigen Raum Das HBZ hat seinen am 15. November frei geschalteten Dreiländer-Katalog (Deutschland, Österreich, Schweiz) vorgestellt, dessen Ziel der Gesamtnachweis aller Bibliotheksbestände in deutschsprachigen Raum ist. Der Katalog entstand in Kooperation des HBZ mit dem Bibliotheksverbund Bayern (BVB) und dem Österreichischen Bibliothekenverbund (OBV); die Integration weiterer Bibliotheksbestände aus anderen Regionen ist in Arbeit. Realisiert wurde das Projekt mittels der Suchmaschinentechnologie des HBZ, die Antwortzeiten in Bruchteilen von Sekunden, Ranking und Kategorisierung der Treffermengen ermöglicht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme haben beschlossen, sich die für die Literaturversorgung relevanten Verbunddaten (Titeldaten mit Nachweisen) für den Aufbau verbundbezogener, nicht kommerzieller Dienste auf Gegenseitigkeit kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Normdateien Online-Schnittstelle Ziel der Online-Kommunikation mit Normdateien ist es, die Arbeit mit den zentralen Normdateien dadurch zu vereinfachen, dass Änderungen an Normdaten in den zentral bei Der Deutschen Bibliothek gehaltenen Dateien mit dem eigenen Client erfolgen können. Ferner sollen alle Änderungen an den Normdateien zeitnah in die Normdaten-Spiegel der Verbundsysteme transportiert werden (Replikation). Das Verfahren soll sich auf alle bei Der Deutschen Bibliothek geführten Normdaten erstrecken. Als standardisiertes Kommunikationsprotokoll soll Z39.50 SR Extended Services Update genutzt werden. Für die Replikation ist OAI vorgesehen, als Austauschformat zunächst MAB2 bzw. MABXML. Die existierenden Implementierungen erfüllen an mehreren wichtigen Stellen nicht die Anforderungen. Eine Konversion in und aus einem neutralen Transportformat, wie für die Online-Kommunikation mit Normdateien benötigt, ist an der gegenwärtigen Pica-Schnittstelle nicht vorgesehen und lässt sich nur realisieren, wenn wesentliche Veränderungen vorgenommen werden. OCLC PICA plant, diese Veränderungen im 1. Quartal 2006 vorzunehmen. Nach der aktuellen Projektplanung soll die Online-Kommunikation zu Beginn des Jahres 2007 starten.
    DDC/Melvil-Nutzungs- und Lizenzsituation Die Deutsche Bibliothek hat den Dienst Melvil vorgestellt, der auf der im Rahmen des Projektes DDC Deutsch erstellten deutschen Übersetzung der 22. Ausgabe der DDC basiert, und die Such- und Sprachgewohnheiten deutschsprachiger Benutzerinnen und Benutzer berücksichtigt. Mit Melvil wurde ein Online-Dienst entwickelt, der Bibliotheken und Informationseinrichtungen außer einem an WebDewey orientierten Klassifikationstool MelvilClass auch ein Retrievaltool MelvilSearch für die verbale Suche nach DDC-erschlossenen Dokumenten und das Browsing in der DDC-Hierarchie zur Verfügung stellt. Über die Schnittstelle MelvilSoap können Bibliotheken und Verbundzentralen, die den Dienst Melvil lizenziert haben, auch DDC-Daten zur weiteren Nutzung herunterladen. Gegenwärtig vergibt Die Deutsche Bibliothek Testlizenzen, ab 2006 kann der Dienst nach einem gestaffelten Modell kostenpflichtig genutzt werden Ergebnisse der Adhoc-Arbeitsgruppe ISBD(CR) Der Standardisierungsausschuss hatte in seiner 9. Sitzung am 15. Dezember 2004 die Anpassung der Splitregeln bei fortlaufenden Sammelwerken an die ISBD(CR) mit dem Ziel der Übernahme beschlossen. Im Januar 2005 richtete die Arbeitsstelle für Standardisierung eine Ad-hoc-AG ISBD(CR) ein, in der Vertreter der ZDB, der Expertengruppe Formalerschließung und der AGDBT (Arbeitsgemeinschaft der Datenbankteilnehmer der ZDB) unter der Federführung der Arbeitsstelle für Standardisierung zusammenarbeiteten. Auftragsgemäß konnte dem Standardisierungsausschuss am 2. August 2005 ein entscheidungsreifer Entwurf zur Anwendung der ISBD(CR)-Splitregeln für fortlaufende Sammelwerke vorgelegt werden. Die Unterlage, die dem Standardisierungsausschuss zu seiner 11. Sitzung am 1. Dezember 2005 zugeleitet wurde, wurde den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Verbundsysteme im Vorfeld der Sitzung zur Kenntnis gegeben. Die zeitnahe Anwendung der ISBD(CR)-Splitregeln würde nicht nur in einem kleinen abgeschlossenen Bereich eine Angleichung an internationale Gepflogenheiten bedeuten, sondern sie hätte auch einige positive Auswirkungen auf die von Zeitschriftentiteln abhängigen ergänzenden Dienstleistungen. So würde z.B. die Verlinkung mit SFX-Diensten erheblich erleichtert."
  13. Eversberg, B.: Zukunft der Regelwerksarbeit und des Katalogisierens (2003) 0.01
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    Abstract
    Die konventionelle Erstellung und Pflege von umfangreichen Regelwerken kann schon lange nicht mehr Schritt halten mit den sich wandelnden Anforderungen der Praxis. Die begrenzten Kräfte, die auf diesem Gebiet zur Verfügung stehen, brauchen zeitgemäße Werkzeuge zum Erstellen, Bearbeiten und Austauschen der Regeltexte. Das Katalogisierungspersonal sollte frühzeitig die Möglichkeit zum Einblick in neue Texte und Entwürfe haben. Engagierte Mitarbeiterinnen wünschen sich Möglichkeiten, eigene Erfahrungen, Meinungen und Fragen einzubringen. Ein Datenbank-Konzept, dessen erste Stufe im März ans Netz gegangen ist, soll die Erarbeitung, Nutzung und Produktion von Regelwerken unterstützen. Es wird künftig auch möglich sein, eigene Kommentare (oder Hausregeln) zusätzlich einzubringen. Schon jetzt können z.B. eigene HTML-Seiten gezielt auf Paragraphen des Online-Regelwerks verweisen. Technische Verbesserungen sind aber kein Ziel an sich. Wichtig ist zuallererst, die eigentlichen Ziele des Katalogisierens neu zu überdenken, zu erweitern oder zu modifizieren. Dies kann eine neue technische Grundlage nur unterstützen, nicht ersetzen. Zu den neuen Herausforderungen gehören vernetzte, internationalisierte Normdateien. Ein Leitfaden "Wie katalogisiert man ein Buch?" versucht, RAK auf neue Art und ohne Fachjargon transparent zu machen. Erstmals werden die Farben der Paragraphen sichtbar, im Text und in der Datenbank. Hier die Adresse: http://www.allegro-c.de/regeln/rak-einf.htm Es geht dabei insbesondere auch um die Frage, in welchen Bereichen man Vereinfachungen erreichen kann.
    Content
    Vgl. auch die Kommentierung von E. Plassmann in einer Rezension in ZfBB 52(2005) H.2, S.99: Vieles wirkt erfrischend. Um das heftig umstrittene Thema RAK und AACR herauszugreifen,das imTagungsband ganz vorne steht: Auf die knappe, gleichwohl qualifizierte und nachdenkliche Einführung von Ulrich Hohoff folgen kurze, unbefangen kritische Statements von der Art, die man sich in der Fachdiskussion öfter wünschte - ohne die verbreitete, nicht selten pharisäische correctness. Bernhard Eversberg wird vielen Kolleginnen und Kollegen aus der Seele gesprochen haben, wenn er sagt: »Das Katalogisierungspersonal sollte frühzeitig die Möglichkeit zum Einblick in neue Texte und Entwürfe haben. Engagierte Mitarbeiterinnen wünschen sich Möglichkeiten, eigene Erfahrungen, Meinungen und Fragen einzubringen.« Oder, wenn er feststellt: »Technische Verbesserungen sind aber kein Ziel an sich. Wichtig ist zuallererst, die eigentlichen Ziele des Katalogisierens neu zu überdenken, zu erweitern oder zu modifizieren. Dies kann eine neue technische Grundlage nur unterstützen, nicht ersetzen. Zu den neuen Herausforderungen gehören vernetzte, internationalisierte Normdateien.« (beide Zitate S.75) - In eine etwas andere Richtung pointiert Heidrun Wiesenmüller das Thema: »Der Plan eines Umstiegs auf AACR2/MARC stellt nicht zuletzt den anachronistischen Versuch dar, eine heterogene Datenwelt durch Verordnung eines Standards von oben zu vereinheitlichen. Eine zeitgemäße Lösung kann jedoch nur darin bestehen, Tools und Informationssysteme auf Meta-Ebene zu entwickeln.« (S. 79) Dem ist zu diesem Thema nichts hinzuzufügen.
    Source
    Bibliotheken und Informationseinrichtungen - Aufgaben, Strukturen, Ziele: 29. Arbeits- und Fortbildungstagung der ASpB / Sektion 5 im DBV in Zusammenarbeit mit der BDB, BIB, DBV, DGI und VDB, zugleich DBV-Jahrestagung, 8.-11.4.2003 in Stuttgart. Red.: Margit Bauer
  14. Hohoff, U.: ¬Die Zukunft der formalen und inhaltlichen Erschließung : Ein Blick über die Grenzen der RAK / AACR - Diskussion. Eine gemeinsame Veranstaltung der Bibliotheksverbände VDB, GBV und BIB (2003) 0.01
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    Abstract
    Vor 15 Monaten, nach einem Beschluss in der ersten Sitzung des Standardisierungsausschusses bei Der Deutschen Bibliothek, kam eine Diskussion darüber in Gang, ob die Erschließungsarbeit der deutschen Bibliotheken stärker an internationalen Normen ausgerichtet werden sollte und, falls ja, mit welchen Folgen. Eine entscheidende Frage dabei war, was dies für die Weiterentwicklung von RAK und MAB bedeutete. In der Zwischenzeit ist den Beteiligten klar geworden: Es geht um eine Entscheidung von großer Tragweite, die viele andere Arbeiten in unseren Bibliotheken beeinflusst, von der Arbeitsweise in der Titelaufnahme bis hin zu schwierigen grundsätzlichen Fragen: Wie erreichen wir mehr Internationalität, ohne die vorhandenen Kataloge abzubrechen? Welche Materialien sollen unsere lokalen Kataloge künftig anbieten - und welche die Verbundkataloge? Wie können die Bibliotheken die Erschließung noch stärker arbeitsteilig gestalten, damit die Mitarbeiter in der Erschließung Freiräume gewinnen für die Beschäftigung mit der Erschließung neuer Internet-Ressourcen und wertvoller Altbestände?
    Content
    Vgl. auch die Kommentierung von E. Plassmann in einer Rezension in ZfBB 52(2005) H.2, S.99: Vieles wirkt erfrischend. Um das heftig umstrittene Thema RAK und AACR herauszugreifen,das imTagungsband ganz vorne steht: Auf die knappe, gleichwohl qualifizierte und nachdenkliche Einführung von Ulrich Hohoff folgen kurze, unbefangen kritische Statements von der Art, die man sich in der Fachdiskussion öfter wünschte - ohne die verbreitete, nicht selten pharisäische correctness. Bernhard Eversberg wird vielen Kolleginnen und Kollegen aus der Seele gesprochen haben, wenn er sagt: »Das Katalogisierungspersonal sollte frühzeitig die Möglichkeit zum Einblick in neue Texte und Entwürfe haben. Engagierte Mitarbeiterinnen wünschen sich Möglichkeiten, eigene Erfahrungen, Meinungen und Fragen einzubringen.« Oder, wenn er feststellt: »Technische Verbesserungen sind aber kein Ziel an sich. Wichtig ist zuallererst, die eigentlichen Ziele des Katalogisierens neu zu überdenken, zu erweitern oder zu modifizieren. Dies kann eine neue technische Grundlage nur unterstützen, nicht ersetzen. Zu den neuen Herausforderungen gehören vernetzte, internationalisierte Normdateien.« (beide Zitate S.75) - In eine etwas andere Richtung pointiert Heidrun Wiesenmüller das Thema: »Der Plan eines Umstiegs auf AACR2/MARC stellt nicht zuletzt den anachronistischen Versuch dar, eine heterogene Datenwelt durch Verordnung eines Standards von oben zu vereinheitlichen. Eine zeitgemäße Lösung kann jedoch nur darin bestehen, Tools und Informationssysteme auf Meta-Ebene zu entwickeln.« (S. 79) Dem ist zu diesem Thema nichts hinzuzufügen.
    Footnote
    Vorrede zu den einzelnen Beiträgen
    Source
    Bibliotheken und Informationseinrichtungen - Aufgaben, Strukturen, Ziele: 29. Arbeits- und Fortbildungstagung der ASpB / Sektion 5 im DBV in Zusammenarbeit mit der BDB, BIB, DBV, DGI und VDB, zugleich DBV-Jahrestagung, 8.-11.4.2003 in Stuttgart. Red.: Margit Bauer
  15. Ostermann, D.: US-Terrorfahnder verheddern sich im Daten-Dickicht (2004) 0.01
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    "So verständlich es ist, dass die USRegierung im Kampf gegen den Terror lieber einen Flug zu viel als zu wenig stoppt, so peinlich müsstees ihr sein, dass jetzt Versäumnisse offenbar werden, die Kritiker schon lange beklagen. Die US-Sicherheitsbehörden schlagen sich mit untauglichen Instrumenten herum: Noch immer gibt es in den USA keine zentrale Datenbank, in der alle Informationen über Terrorverdächtige zusammenfließen. Internationale Fluggesellschaften haben in der vergangenen Woche aus Sicherheitsgründen etliche Flüge in die USA storniert. Wenn sie Ziele in den Vereinigten Staaten anfliegen, müssen sie ihre Passagierlisten vorab an die US-Behörden weiterreichen. Der Europäischen Union hat Washington gerade erst das Recht abgepresst, die Daten unbescholtener Fluggäs- te jahrelang -zu speichern. Doch die Empfänger in den Vereinigten Staaten, sind offenbar nicht in der Lage, den Datenmüll von täglich mehreren hundert Flügen zu verarbeiten, Anders ist die Verwechslung eines Fünfjährigen mit einem mutmaßlichen tunesischen Extremisten an Bord einer Air-France-Maschine vorige Woche kaum zu erklären. Vor allem aber fehlt weiter eben jene zentrale Terror-Liste, mit der die Passagierdaten zuverlässig abgeglichen werden könnten. Stattdessen führt jede US-Behörde eigene "schwarze Listen". Das General Accounting Office (GAO), die Prüfbehörde des Kongresses, hat allein zwölf Karteien der US-Regierung gezählt, in der Terrorverdächtige erfasst werden. Der Geheimdienst CIA hat eine, der U.S. Marshals Service und das Pentagon. Das Außenministerium, zuständig für Einreisevisa, hat zwei Datenbanken. Die Bundespolizei FBI hat drei, das Ministerium für Heimatschutz vier, darunter die "No-fly"-Liste mit Personen, die nicht an Bord von Flugzeugen gelassen werden sollen. Doch wer etwa vom FBI dem terroristischen Umfeld zugerechnet wird, muss dort nicht registriert sein. Die vielen Karteien und die schlechte Koordination führte schon oft zu folgenschweren Pannen. So erhielten zwei der späteren Attentäter beim ersten Bombenanschlag auf das World Trade Center 1993 ein US-Visum, obwohl sie in einer "Watch"-Liste des FBI verzeichnet waren. Neun Jahre später kamen zwei der Attentäter des 11. September legal ins Land, obwohl das FBI nach ihnen Ausschau hielt. Auch hier fehlten die Namen auf der Liste der Einreisebehörden. Bürokratische und rechtliche Hindernisse sowie technische Schwierigkeiten haben die Einrichtung einerzentralen Kartei bislang verhindert. Unterschiedliche Schreibweisen etwa von arabischen Namen, abweichende Geburtsdaten oder die Verwendung von Aliasnamen haben sich als Hürden erwiesen. Auch ließ sich die Bush-Regierung mit dem Projekterstaunlich viel Zeit. Erst nachdem das GAO voriges Jahr die schleppenden Arbeiten kritisiert hatte, beschloss die Regierung laut Wall Street Journal im September die Einrichtung einer zentralen Informations-Sammelstelle, das Terrorist Screening Center (TSC). Das Zentrum soll demnach jetzt in die "Tipoff "-Liste des Außenministeriums die Informationen der elf anderen Datenbanken einbauen. Mit der Mammutaufgabe begonnen hat das TSC erst am ersten Dezember-drei Wochen bevor wegen der Angst vor neuen Flugzeuganschlägen die Warnstufe "Orange" ausgerufen wurde."
    Date
    5. 1.1997 9:39:22
  16. Hilberer, T.: Aufwand vs. Nutzen : Wie sollen deutsche wissenschaftliche Bibliotheken künftig katalogisieren? (2003) 0.01
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    Content
    "Die folgenden Thesen versuchen den Stand der Fachdiskussion so auf den Punkt zu bringen, dass sie auch für Außenstehende verständlich wird. Da sich auch Bibliothekarinnen und Bibliothekare außerhalb der Katalogabteilungen öfter als Laien auf dem Gebiet der Katalogisierung fühlen, scheint eine Veröffentlichung in der wichtigsten deutschen bibliothekarischen Zeitschrift nicht verfehlt zu sein. Die Frage, wie Bücher, Zeitschriften und andere Medien in den Computerkatalogen zu verzeichnen sind, hört sich ziemlich bibliothekarisch - sprich: esoterisch - an. Tatsächlich hat ihre Beantwortung bedeutende Folgen für Hochschulen und Wissenschaft, denn die Bibliotheken geben bislang den weitaus größten Teil ihres Etats nicht für Literatur aus, sondern für ihr Personal. Die Kosten für die Katalogisierung müssen deshalb eingeschränkt werden, bzw. die Mittel sollten nur für solche Erschließungsangebote verwendet werden, die die Wissenschaftler und Studierenden wirklich brauchen. Die Erschließung der Bestände stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Bibliotheken dar. Nur das im Katalog verzeichnete Buch kann gefunden und somit gelesen werden. Diese Verzeichnung erfolgt keinesfalls, wie man vielleicht glauben könnte, durch einfaches Abschreiben der Titelblätter, vielmehr folgt die bibliothekarische Beschreibung einem komplizierten und umfangreichen Regelwerk. Dadurch soll sichergestellt werden, dass jedes Buch eindeutig und unverwechselbar erfasst wird. Solche Perfektion ist bei historischen Beständen unverzichtbar, wo es gilt, jedes Objekt in seiner Individualität voll ständig zu beschreiben. Für das Massengeschäft der aktuellen Literatur wäre weitaus weniger Aufwand vonnöten. Derzeit katalogisieren deutsche wissenschaftliche Bibliotheken ausnahmslos nach den Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken, abgekürzt RAK-WB. Auf knapp 600 großformatigen Seiten wird in 823 Paragraphen (allerdings mit springender Zählung) festgelegt, was wie zu erfassen und auf Titelkarten zu schreiben ist. Hinzu kommen meist mehrere Ordner umfassende Auslegungs- und Anwendungsregeln der verschiedenen regionalen Katalogisierungsverbünde. Ganz zu schweigen von den Protokollen der ebenfalls auf Verbundebene tätigen Katalog-AGs. Die Unterrichtung in diesem Regelwerk stellt einen wesentlichen Teil der Ausbildung zum Diplom-Bibliothekar dar (Laufbahn des gehobenen Dienstes), der folglich seine berufliche Identität nicht zuletzt aus der Qualität der Titelaufnahmen herleitet. Die Erschließungskosten sind daher hoch; nach jüngsten Erhebungen der Universitätsbibliothek Mannheim belaufen sie sich durchschnittlich auf ca. 20 Euro pro Buch. Dieser hohe Aufwand wird von Seiten der Nutzer weder wahrgenommen noch nachgefragt. Ihnen geht es nicht um die Beschreibung, sondern um das Auffinden von Büchern und Informationen. Zudem haben die verschiedenen Auslegungsregeln zur Folge, dass die bibliographische Beschreibung ein und desselben Buchs von Verbund zu Verbund verschieden ausfällt. Die durch das ausführliche Regelwerk angestrebte Eindeutigkeit wird also trotz des betriebenen Aufwands nicht erreicht. Die RAK-WB wurden für Zettelkataloge entwickelt und entsprechen nicht den Bedingungen von Datenbanken und Online-Katalogen. Sie beinhalten z. B. ausführliche Vorschriften für die Frage, unter welchem Element des Titels die "Haupteintragung" zu leisten sei, also wo die "Haupttitelkarte" in den Zettelkasten einzuordnen und von welchen anderen Elementen wie darauf zu verweisen ist. Das spielt im elektronischen Katalog überhaupt keine Rolle mehr, wo jedes Element der bibliographischen Beschreibung als Sucheinstieg gewählt werden kann. Sind, um noch ein Beispiel aufzuführen, mehr als drei Verfasser an einem Werk beteiligt, so wird nur der erste berücksichtigt, um die Zahl der Zettel klein zu halten. Der Online-Katalog hingegen sollte alle beteiligten Personen aufführen, um möglichst viele Informationen zu bieten.
    Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken, so lässt sich zusammenfassen, katalogisieren mit hohem Aufwand und ohne entsprechenden Nutzen nach einem hypertrophen und veralteten Regelwerk - das überdies kaum geeignet ist, multimediale Objekte zu verzeichnen. Aus dieser Situation heraus ist, vor allem von Seiten der Deutschen Bibliothek, der Vorschlag gemacht worden, das deutsche Regelwerk durch die international weit verbreiteten Anglo-American Cataloguing Rules in der zweiten Ausgabe (sog. AACR2) zu ersetzen. Dies - so wird vorgebracht - würde es erlauben, Titelaufnahmen aus großen anglo-amerikanischen Datenbanken einfach zu übernehmen und so die Kosten für die Katalogisierung zu senken. Diese Lösung scheint auf den ersten Blick sehr verlockend zu sein, tatsächlich stellt sie keinen gangbaren Weg dar, und zwar aus mehreren Gründen: 1. Auch die AACR2 sind für Zettelkataloge verfasst und mithin genau so veraltet wie die RAK. 2. Die AACR2 sind nicht weniger kompliziert und umfangreich als die RAK, und sie kennen wie diese von Bibliotheksverbund zu Bibliotheksverbund unterschiedliche Auslegungsregeln. 3. Aus dieser exegetischen Vielfalt folgt eine Uneinheitlichkeit der bibliographischen Beschreibung. Einfache Übernahme von Titelaufnahmen ohne Nachbearbeitung wäre also nicht möglich. 4. Die AACR2 sind spezifisch für das amerikanische Bibliothekswesen entwickelt, das sich vom deutschen markant unterscheidet (z. B. Freihandbibliotheken statt Magazinbibliotheken). Schon deswegen könnte man das Regelwerk nicht 1:1 übernehmen, sondern müsste zahlreiche Anpassungen vornehmen, wie dies auch in der Schweiz geschehen ist. Auch dadurch wären einfache Übernahmen ausgeschlossen. 5. Eine solche einfache Übernahme würde weiterhin dadurch verhindert werden, dass die Ansetzung von Namen nach AACR2 in der Landessprache erfolgen müsste: Wo in einer amerikanischen Titelaufnahme z.B. Florence steht, müsste bei uns Florenz stehen (bisher nach RAK originalsprachlich Firenze). Der Umarbeitungsaufwand wäre besonders erheblich bei der Ansetzung von Namen aus Sprachen mit nicht-lateinischer Schrift, die man im Englischen ganz anders transkribiert als bei uns. Letzteres wiegt besonders schwer, denn alle Wissenschaften, die solche Sprachen zum Gegenstand haben oder mit ihnen arbeiten, könnten mit den neuen Ansetzungen nichts mehr anfangen. Sie würden diese Umstellung vermutlich nicht mitmachen und Sonderkataloge einfordern. 6. Sehr große Unterschiede bestehen außerdem bei der Katalogisierung von Zeitschriften. Während die RAK sich beispielsweise immer an den neuesten Titel einer Zeitschrift halten, stehen Zeitschriften in Amerika immer un ter dem ältesten. Eine Umarbeitung der Zeitschriftendatenbank wäre ungemein aufwendig, ohne dass der Nutzer etwas davon hätte. 7. Schon seit längerem übernehmen deutsche Bibliotheken angloamerikanische Titelaufnahmen, und passen sie an. Unterschiedliche Regelwerke verhindern Übernahmen also nicht. Umgekehrt gilt leider auch, dass Titelaufnahmen, die zwar nach demselben deutschen Regelwerk (RAK) erstellt worden sind, aber in einem anderen Verbund, folglich nach anderen Anwendungsregeln, nicht ohne Nachbearbeitung übernommen werden können: in Göttingen wird das Buch anders beschrieben als in Freiburg, trotz gleichen Regelwerks. Zunächst müsste also der einfache Austausch von Katalogisaten zwischen den deutschen Bibliotheksverbünden ermöglicht werden.
    8. Wollte man nicht mit enormem Aufwand alle vorhandenen Titelaufnahmen ändern, dann wäre ein Katalogbruch die Folge. Die Nutzer hätten also für ältere Werke den RAK-, und für neuere den AACR2-Katalog zu konsultie ren, und in vielen Bibliotheken noch einen oder gar mehrere Zettelkataloge für die ältesten Teile des Bestandes. 9. Der Aufwand, besonders an Schulungen, aber auch an technischen Umstellungen wäre immens und schlechterdings nicht zu leisten; die durchschnittlichen Kosten pro Titelaufnahme würden sich dadurch gewaltig er höhen. Bearbeitungsrückstände würden sich bilden, der ohnehin meist zu langwierige Geschäftsgang würde weiter gedehnt. (Die Kosten eines Umstiegs werden derzeit durch eine von der DFG geförderte Studie der Deutschen Bibliothek untersucht. Da sich letztere bisher mit geradezu verbissener Heftigkeit für einen Umstieg ausgesprochen hat, wird das Ergebnis außerordentlich kritisch betrachtet werden müssen.) 10. Aus den aufgeführten Gründen würden zahlreiche Bibliotheken mit Recht einen Umstieg nicht mitmachen, so dass der Datentausch für deutsche Bibliotheken insgesamt noch schwieriger, sprich: kostspieliger, werden würde. Fazit: Ein Umstieg auf die AACR2 würde bedeuten, dass man mit hohem Aufwand und ohne wirklichen Nutzen ein überkompliziertes und veraltetes Regelwerk durch ein anderes ersetzen würde, das ebenso schwerfällig und nicht mehr zeitgemäß ist. Dass dies unsinnig ist, liegt auf der Hand; die Entwicklung müsste vielmehr in eine andere Richtung gehen: 1. Die Zahl der Katalogisierungsverbünde in Deutschland müsste vermindert werden, zumindest müssten die größeren Verbünde eine gemeinsame Datenbank anlegen. Dies würde den Katalogisierungsaufwand sofort be trächtlich reduzieren, da eine Vielzahl von Bibliotheken dieselbe Aufnahme nutzen könnte. 2. Das Regelwerk RAK muss modernisiert und verschlankt werden. Vorschriften, die nur für Kartenkataloge sinnvoll sind, müssen gestrichen werden - andere, die zur Beschreibung multimedialer Objekte erforderlich sind, sind neu einzufügen. Da das bisherige Regelwerk die Grundlage bildet, besteht Kompatibilität, d.h. es findet kein Katalogbruch statt. 3. Anzustreben wäre selbstverständlich auch eine Anpassung an verbreitete internationale Standards, um den Austausch zu vereinfachen. 4. Dieses weiterentwickelte Regelwerk könnte RAK-L(ight) oder RAK-online heißen, und es sollte mehrstufig angelegt werden. Ein minimaler und auch von nicht-professionellen Kräften handhabbarer Mindest-Standard müss te ermöglicht werden. Die Erfassung könnte dann zu einem Gutteil durch angelernte Schreib- bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte erfolgen, was eine enorme Kostenersparnis bedeuten und die hochqualifizierten Diplom-Bibliothekare für andere Aufgaben (z.B. im Bereich des elektronischen Publizierens) freisetzen würde. Solche Minimal-Katalogisate könnten bei Bedarf durch weitere Elemente ergänzt werden bis hin zu einer umfassenden, professionellen bibliographischen Beschreibung, wie sie historische Bestände erfordern. 5. Der durch die Vereinfachung ersparte Aufwand könnte sinnvoll für eine elektronische Erfassung sämtlicher noch vorhandener Zettelkataloge genutzt werden. Alle Erfassungsarbeiten würden beschleunigt werden. Denkbar wäre dann auch, die Kataloge durch Verzeichnung von Aufsätzen, Inhaltsverzeichnissen, Abstracts, Rezensionen etc. mit Informationen anzureichern.
    An einer Weiterentwicklung der RAK in diesem Sinne einer Vereinfachung, Modernisierung und besseren internationalen Kompatibilität wurde unter dem Arbeitstitel RAK2 bereits einige Jahre gearbeitet. Diese Arbeit ist de facto schon im Jahr 2000 von der Deutschen Bibliothek gestoppt worden. Seither führen die Bibliothekare eine unfruchtbare Umstellungsdiskussion, anstatt ein sinnvolles Regelwerk zu erarbeiten. Die erzwungene Pause gibt Gelegenheit, die Zielrichtung neu zu fassen und stärker als bisher geplant auf eine Vereinfachung abzuzielen. Oberster Grundsatz sollte dabei sein, nur das zu leisten, was wirklich vom Nutzer (und nicht nur vom Bibliothekar) gebraucht wird. Mit anderen Worten: die immer spärlicher fließenden Mittel müssen so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Da aber die zuständigen bibliothekarischen Institutionen, allen voran die derzeit in Vielem merkwürdig rückwärts gewandte Deutsche Bibliothek, genau diese Weiterentwicklung zu bremsen versuchen, müssen die Impulse von anderer Seite kommen. Es bleibt zu hoffen, dass die Kanzler der Hochschulen und die Aufsicht führenden Ministerien die Bibliotheken doch noch zwingen, ihre Katalogisierungsregeln den Erfordernissen der Nutzer anzupassen, für die sie da sind."
    Date
    22. 6.2003 12:13:13
  17. Reisser, M.; Rothe, M.; Schleh, B.: "Bibliotheken und Informationseinrichtungen - Aufgaben, Strukturen, Ziele" : Gemeinsame Jahrestagung Stuttgart 2003 (2003) 0.01
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    Content
    "Seit gut zwei Jahren vergeht keine Tagung mehr ohne Regelwerksdiskussionen, die direkt befassten Gremien tagen in Permanenz. Das schlägt sich in der Fachpresse nieder, zudem wurden die Abonnenten der bibliothekarischen Diskussionslisten (InetBiB, RAK-List, ForumOeb...) in den letzten Wochen und Monaten satt mit Pro- und Contra-Argumenten in Sachen »RAK versus AACR« gefüttert. In Stuttgart saßen einmal mehr die »üblichen Verdächtigen« auf dem Podium, ihnen gegenüber ein zu früher Stunde relativ zahlreich erschienenes Publikum, dem die Veranstalter einen »Blick über die Grenzen der RAK/AACR-Diskussion« versprochen hatten. - Sacherschließung unterbelichtet - Für Bernhard Eversberg (Universitätsbibliothek Braunschweig) ist das neu entflammte Interesse an Regelwerksfragen eine verspätete Reaktion auf das Vordringen des Internet in den bibliothekarischen Kompetenzbereich. Außerhalb der Bibliothekszene werde dies aber kaum wahrgenommen. Selbst bei der Entwicklung von einheitlichen Metadaten-Formaten wie Dublin Core würden »bibliothekarische Erfahrungen kaum berücksichtigt«. Auch der Berufsstand selbst bewege sich nur langsam, noch immer »weichen bibliothekarische Kataloge erheblich von Suchmaschinenkonzepten ab«. Eversberg plädierte für ein pragmatisches Vorgehen in Regelwerksfragen, das sich an klaren Zielvorgaben im Sinne der Bibliothekskundschaft ausrichten müsse: - verlässliches Finden des Vorhandenen (Null-Treffer vermeiden) - Unterschiedliches unterscheidbar präsentieren (konsistente Datenpflege) - Zusammengehörendes zusammenführen (Kontexte und Beziehungen einbeziehen) - Gefundenes überschaubar darstellen (Präsentation) - Ausgewähltes auch tatsächlich verfügbar machen (Zugänglichkeit).
    Er forderte eine »neue Art der Regelwerksarbeit«, die »online und kooperativ« vonstatten gehen müsse, zudem ein Regelwerk, das durchgängig und aktuell im Netz verfügbar sei. Wie die Beteiligten aber - bei aller Kooperationsbereitschaft - auch künftig zu verbindlichen Beschlüssen kommen sollen, ließ Eversberg offen. Immerhin konnte er mit der von ihm entwickelten »Regelwerks-Datenbank« (www.allegro-c.delregeln) seine Forderung anschaulich ins Bild setzen. Heidrun Wiesenmüller (Württembergische Landesbibliothek, Stuttgart) war in der RAK/AARC-Debatte nie um deutliche Worte verlegen, auch an diesem Morgen bekamen die anwesenden Vertreter Der Deutschen Bibliothek einen Schuss vor den Bug. Die Praktiker bräuchten »keinen neuen Katalogbruch« und »keine Diskussionen auf der grünen Wiese«, auf der Tagesordnung stünden vielmehr »Vereinfachungen und Integration«, auch im Hinblick auf eine Kompatibilität zu den AACR - »aber nicht um jeden Preis«. Wiesenmüller kritisierte heftig, dass in der ganzen Debatte die Sacherschließung außen vor bliebe. Sie warnte aber davor, sich auch hier in Detailfragen zu verzetteln: »Besser überhaupt Sacherschließung, als gar keine!« Mit intelligenter Software und besserer Koordination der Verbünde ließe sich das Problem unterschiedlicher Sacherschließungskonzepte schon erheblich entschärfen. Auch die gängigen Bibliothekssysteme verdienten stärkere Beachtung, so hätten sich »Opacs seit Anfang der Neunziger nicht geändert«. Die Zeit dränge, schon deshalb müssten Bibliothekare »heterogene Datenlandschaften akzeptieren«. Eine Gleichmacherei von oben habe jedenfalls »keine Zukunft«.
    - De-Standardisierung als Lösung? - Adrian Nolte (Stadtbibliothek Essen) übte ebenfalls scharfe Kritik am Entscheidungsverfahren: »Was bringt eine Formatumstellung Öffentlichen Bibliotheken, die sich im Überlebenskampf befinden?« Gerade solch existenzielle Fragen blieben in der Debatte um Regelwerke und Datenformate nahezu unberücksichtigt, die gegenwärtig diskutierte »Reform« sei gerade den kommunalen Bibliotheken schlicht »aufgedrängt worden«. Auch Nolte fasste seine Erwartungen in mehreren Thesen zusammen: - Die Sacherschließung müsse »Schwerpunkt der künftigen Arbeit werden«; - Informationstechnologie, Regelwerksarbeit und Optimierung der Datenformate seien besser aufeinander abzustimmen (Stichwort »Kompatibilität«); - dementsprechend müsse die Bibliotheken künftig stärker auf Spezialisten zurückgreifen, der Allround-Bibliothekar sei bei der Lösung und kontinuierlichen Bearbeitung der allfälligen Probleme überfordert; - um den Nutzer gerecht zu werden, seien verstärkt »multiple Zugänge nötig«; - und: »Die Vielfalt an Regelwerken lässt sich nicht einebnen«, die Zukunft liege folgerichtig in der »De-Standardisierung«. Wie seine Vorredner sprach auch Friedrich Geißelmann (Universitätsbibliothek Regensburg) den Themenkomplex »Sacherschließung« an, allerdings im Kontext der internationalen Zusammenarbeit und der sich daraus ergebenden Sprachprobleme bei der Pflege von Normdaten. Durch die Verwendung von Suchmaschinen, Digitalen Bibliotheken und Fachdatenbanken sei eine »breite Bewegung hin zu Konkordanzen« absehbar. Auch der Trend zu Aufstellungssystematiken in vielen wissenschaftlichen Bibliotheken zeige deutlich: »Die bibliothekarische Sacherschließung hat Zukunft!«"
    Footnote
    Bericht von der 29. Arbeits- und Fortbildungstagung der ASpB vom 8.-11.4.2003. Darin auch vorstehender Abschnitt zur Podiumsdiskussion "Die Zukunft der formalen und inhaltlichen Erschließung" (S.492-494)
  18. Gumbrecht, C.: Workshop zur CJK-Katalogisierung am 18. Juni 2009 an der Staatsbibliothek zu Berlin : ein Bericht (2009) 0.01
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    Abstract
    Vor nunmehr acht Jahren gab Günter Schucher an dieser Stelle einen Situationsbericht zur Schaffung eines einheitlichen Katalogs für chinesische, japanische und koreanische (CJK-)Literatur in Deutschland, indem er eingangs feststellt: "Schon lange träumen deutsche Ostasienwissenschaftler von einem einheitlichen Katalog, der ihnen die Recherche originalsprachlicher Literatur in deutschen Bibliotheken erleichtern würde. Anders als in den USA blieb dieser Traum jedoch bisher unerfüllt." Schucher, der damalige Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Asienkunde e.V., hatte im Jahr 1999 eine vom BMBF finanzierte und vom Institut für Asienkunde betreute Studie durchgeführt, die die Möglichkeiten zur Verbesserung der Literaturversorgung der Ostasienwissenschaftler ausloten sollte. Die Studie dokumentiert die ungünstige Forschungssituation der Ostasienforschung in Deutschland im Hinblick auf die Verstreutheit der von ihr dringend benötigten originalsprachigen Literatur auf eine Vielzahl von Bibliotheken und Archive und die daraus resultierende erschwerte Recherchierbarkeit derselben. Neben den Staats- und Universitätsbibliotheken mit z.T. großen bis sehr großen Beständen solcher Literatur (allen voran die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbliothek in München), existieren ca. 100 Seminar- und Institutsbibliotheken. Die Studie konstatierte sowohl die mangelnde Kooperation bei Beschaffung und Katalogisierung seitens der Institute, die in der materiellen und personellen Unterausstattung mit Bibliothekaren ihre Ursache habe, als auch die Weigerung der Bibliotheksverbünde, den Ostasienbibliotheken durch Mehrschriftlichkeit ihrer Kataloge die Mitarbeit zu ermöglichen. Auf dem Workshop "Vernetzung von Bibliotheks- und Archivressourcen im Bereich Ostasienwissenschaften", am 20. April 2000, auf dem die Ergebnisse der Studie diskutiert wurden, kam man zu dem Ergebnis, "dass die Förderorganisationen bis zur Ermöglichung von Mehrschriftlichkeit in den Verbünden bereits die Schaffung eines einheitlichen CJK-Katalogs in Deutschland unterstützen könnten, der sich so weit wie möglich auf die Standards der Verbünde zu bewegen sollte, um die Katalogisate der beteiligten Bibliotheken qualitativ zu verbessern und eine spätere Integration zu erleichtern.
    Aufgrund dieser Empfehlung finanzierte das BMBF einen weiteren Workshop mit mit dem Titel "CJK-Fachbibliotheken auf dem Weg in die Verbünde", der am 3. und 4. Mai 2001 in Hamburg stattfand. Die Teilnehmer des Workshops waren Vertreter der CJK-Bibliotheken, Asienwissenschaftler, Vertreter der Bibliotheksverbünde, betroffener Ausschüsse und der Deutschen Bibliothek sowie Vertreter von Förderorganisationen. Man kam schon damals zu dem Schluss, dass in technischer Hinsicht keine Hindernisse mehr für eine Kooperation zwischen den CJK-BiblioIheken sowie zwischen diesen und den Verbünden existierten. Die Vertreter der Verbünde erklärten ihre Bereitschaft zur Unterstützung und Integration der CJKBibliotheken. Am 18. Juni diesen Jahres fand erneut ein Workshop zur CJK-Katalogisierung statt, nun an der Staatsbibliothek Berlin, auf Einladung derselben und der AG Kooperative Verbundanwendungen. Anlass hierfür war die Öffnung verschiedener Verbundkataloge für die originalsprachige Katalogisierung (HBZ 2006, BVB 2008, HeBIS Dezember 2008, SWB Januar 2009, GBV Mai 2009 (in separater Datenbank und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich für die SBB)), die einen zunehmenden Bedarf an größerer Vereinheitlichung in der Katalogisierungspraxis mit sich bringt. Zu den insgesamt 50 Teilnehmern des Workshops zählten Vertreter der Verbünde, der Deutschen Bibliothek (aus dem Bereich der Normdateien sowie der Informationstechnik) sowie Vertreter der mit der Katalogisierung von CJK-Literatur Befassten aus einer ganzen Reihe von Einrichtungen, u.a. auch aus der Schweiz und Österreich. Der Workshop wurde moderiert von Matthias Kaun (Leiter der Ostasienabteilung der SBB). Formuliertes Ziel des Workshops war die Erarbeitung einer gemeinsamen Katalogisierungspraxis für die originalschriftliche CJK-Katalogisierung sowie einer einheitlichen Regelung der Transkriptionen.
    In der Einführung sprachen zunächst Matthias Kaun und Silke Horny (BSZ) über Problemstellung und Ziel des Workshops aus Sicht der Sondersammelgebiet-Bibliothek (SSG Ost- und Südostasien) bzw. der Verbünde. Matthias Kaun stellte fest, dass bei den Ostasienbibliothekaren in Deutschland bzw. Europa nach wie vor für die Katalogisierung von originalsprachiger Literatur Diskussions- und Handlungsbedarf im Hinblick auf Regelungen, Praxis und technische Lösungen bestehe. Er erwähnte Lösungsansätze, die für Zeitschriften in der Zeitschriftendatenbank existieren, vermisste jedoch eine übergreifende Praxis für den Bereich der Formalerschließung von Monographien, im Bereich der Namensansetzungen sowie der Normdaten. Während die Nutzung von Fremddaten an der SBB seit 1990 Praxis war, fehlt es auch heute noch an Kooperation bzw. Datenaustausch in Deutschland. Matthias Kaun formulierte die Notwendigkeit einer Professionalisierung im Bereich der CJK-Katalogisierung und damit verbunden der Erarbeitung einer gemeinsamen Praxis im Bereich der Titel und Verfasser in Originalschrift und / oder auch Transkriptionen sowie im Bereich der Normdaten (PND / GKD) wie auch die Notwendigkeit der Definition eines Zeichenvorrats. Erklärtes Ziel des Workshops war somit zunächst eine stärkere Sensibilisierung für die bestehenden Probleme und dann die Bildung von Arbeitsgruppen, die sich den Fragen einer gemeinsamen Praxis annehmen sollen, um auf deren Grundlage Lösungsansätze kooperativ verbundübergreifend erarbeiten, testen und umsetzen zu können.
    Date
    22. 8.2009 10:44:16
  19. Croissant, C.R.: MARC21 und die anglo-amerikanische Katalogisierungspraxis (2004) 0.01
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    Abstract
    Das MARC21-Datenformat wird aus der Sicht eines praktizierenden AACR2/MARC-Katalogisierers vorgeführt. Der Autor gibt zunächst eine allgemeine Einführung in das MARC21 Bibliographic Format. Der zweite Abschnitt der Arbeit ist der Erschließung von mehrteiligen bzw. mehrbändigen Werken gewidmet. Die Behandlung von mehrteiligen bzw. mehrbändigen Werken, in der AACR2-Welt "Analyse" genannt, ist nämlich der Punkt, an dem die anglo-amerikanische und die deutsche Katalogisierungspraxis am weitesten auseinandergehen. Die verschiedenen Formen der "Analyse" werden erläutert im Hinblick auf die Frage, inwiefern diese Praxen den Bedürfnissen der Benutzer gerecht werden. Auf eine kurze Behandlung der besonderen Problematik der fortlaufenden Sammelwerke folgt dann eine Einführung in das MARC21 Authorities Format für Normdatensätze. Die Rolle der verschiedenen Arten von Normdatensätzen bei der Katalogisierung wird auch besprochen. DerAufsatz schließt mit einem Kommentar über verschiedene Aspekte der Verlinkung von Datensätzen.
    Date
    13. 8.2004 21:22:06
  20. Horny, S.: Katalogisierung mehrbändiger begrenzter Werke (2006) 0.01
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    Content
    Inhalt: 1 Gesamtaufnahme 2 Bände (F-/f-Satz) 2.1 f-Sätze 2.2 F-Sätze 3 Mehrfach-Verknüpfungen 3.1 Mehrbändiges begrenztes Werk innerhalb einer Schriftenreihe 3.2 Mehrbändiges begrenztes Werk innerhalb eines anderen mehrbändigen begrenzten Werkes 3.3 Bandliste 4 Abteilungen und übergeordnete Bandangaben 4.1 Mehrbändige begrenzte Werke mit Abteilungen und durchlaufender Zählung 4.1.1 Mehrbändige begrenzte Werke mit Abteilungen und durchlaufender Zählung für die Einzelbände (RAK-WB § 167,2) 4.1.2 Mehrbändige begrenzte Werke mit Abteilungen und durchlaufender Zählung für die Einzelbände bezogen auf das Gesamtwerk sowie durchlaufender Zählung innerhalb der Abteilung (RAK-WB § 167,2) 4.2 Mehrbändige begrenzte Werke ohne eigene durchlaufende Zählung mit Abteilungen 4.3 Mehrbändige begrenzte Werke mit über- und untergeordneten Bandangaben 4.3.1 Mehrbändige begrenzte Werke mit über- und untergeordneten Bandzählungen, zu deren einzelnen Gliederungsstufen keine eigenen Angaben gehören 4.3.2 Mehrbändige begrenzte Werke mit über- und untergeordneten Bandzählungen, zu deren einzelnen Gliederungsstufen eigene Angaben gehören 4.3.3 Mehrbändige begrenzte Werke mit Abteilungen und über- und untergeordneten Bandangaben (Mischform) 4.3.3.1 Mehrbändige begrenzte Werke mit durchlaufender Zählung für die Einzelbände und mit Abteilungen (Fall 1) 4.3.3.2 Mehrbändige begrenzte Werke ohne eigene durchlaufende Zählung mit Abteilungen (Fall 2) 4.3.4 Sonderfall bei mehrbändigen begrenzten Werken mit über- und untergeordneten Bandangaben 4.3.5 Sonderfall bei mehrbändigen begrenzten Werken mit Abteilungen und durchlaufender Zählung für die Einzelbände 4.4 Bandlisten mit Abteilungen 5 Besonderheiten bei Korrekturen von mehrbändigen begrenzten Werken 5.1 Wechsel von einem mehrbändigen begrenzten Werk zu einem fortlaufenden Sammelwerk 5.2 Wechsel von einem fortlaufenden Sammelwerk zu einem mehrbändigen begrenzten Werk 5.3 Wechsel von einem Einzelwerk zu einem mehrbändigen begrenzten Werk
    Date
    29. 3.2013 12:00:27

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